RN/24
RN/24.1
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Daniel Schmid: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
der Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz,
der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Vizekanzlers und eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und
des Schreibens des Salzburger Landtages betreffend Mandatsverzichte
verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/24.2
RN/24.3
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Vizepräsident Daniel Schmid: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer von 8. bis 15. März 2026 in den USA bei gleichzeitiger Beauftragung von Frau Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann mit ihrer Vertretung.
RN/24.4
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl einer dritten Ordnerin für den Rest des ersten Halbjahres 2026 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
RN/24.5
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Vizepräsident Daniel Schmid: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prolongierung der Krise der österreichischen Verkehrsinfrastruktur durch Verkehrsminister Hanke – Lassen Sie sich von grün-ideologischen Autofahrerhassern treiben, Herr Minister?“ an den Herrn Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.