RN/26
Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (297 d.B. und 325 d.B. sowie 11770/BR d.B. und 11772/BR d.B.)
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Ich bitte um den Bericht.
RN/27
Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Sehr geehrter Herr Minister! Herr Vizepräsident! Ich berichte aus dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Somit komme ich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Silvester Gfrerer. Ich erteile ihm dieses.
RN/28
11.48
Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Werte Damen und Herren, die Sie auch von zu Hause aus unserer Bundesratssitzung beiwohnen! Ich stelle heute fest, dass diese Bundesratssitzung aufgrund der Aktualität eine Besonderheit hat: Der Herr Landeshauptmann hat eine Erklärung abgegeben. Es wurde eine ausführliche und intensive Diskussion geführt, es wurden viele Themen angesprochen. Unser Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, zuständig für Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umwelt, stellte sich dann der Diskussion zu vielen herausfordernden Themenbereichen, die hauptsächlich den ländlichen Raum als Gesamtes, aber natürlich auch alle Menschen in Österreich betreffen.
Jetzt beschließen wir unter Punkt 2 der Tagesordnung das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz laut Bericht des Ausschusses einstimmig; das ist sehr erfreulich. Da geht es um die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung in Krisenzeiten – und was berichten die Medien in den letzten Tagen? – Die NEOS mit Deregulierungsstaatssekretär Schellhorn wollen den Bundesrat abschaffen; und da frage ich mich wirklich: Wie passt das mit diesen Punkten, die wir da behandeln, zusammen? (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Thomas Schmid [SPÖ/Bgld.].)
In Europa gibt es 14 Mitgliedstaaten mit Zweikammersystem mit unterschiedlichen Kompetenzen. In Österreich ist der Bundesrat so stark, wie wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst in unseren Aufgabenbereichen und in den Regionen einbringen. Das machen wir mit Freude und mit Leidenschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Wir sind in den Landtagen vertreten, wir haben einen Europaausschuss und sind auch im Europarat vertreten. Wir sind die Länderkammer und Vertreter für die Menschen in den Regionen und in den Bundesländern. Wir sind an der Basis. Und genau diese Themen – die Erklärung des Tiroler Landeshauptmanns, die Vorsitzübernahme im Bundesrat von Tirol, die Aktuelle Stunde und die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes – sind eindeutig Themen für den Bundesrat, mitzuwirken und sich einzubringen – und das tun wir.
Ich bin zutiefst überzeugt, dass sich vor gut 100 Jahren bei der Gründung des Bundesrates wehrhafte Menschen sehr stark eingesetzt haben, um den Föderalismus und die Demokratie zu stärken, um eine starke Zentralisierung zu verhindern und so mehr Mitspracherechte für die Menschen in den ländlichen Räumen zu erreichen.
Es kann durchaus sein, dass in der Bundeshauptstadt Wien die NEOS dem Bundesrat sehr wenig Bedeutung schenken. Ich denke aber an die vom Salzburger Landeshauptmann außer Dienst Wilfried Haslauer begonnenen Verhandlungen zur Reformpartnerschaft Österreichs, den Stabilitätspakt, der mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen wurde, daran, dass es genug Themenbereiche und darüber hinaus noch viel mehr gibt, wo wir uns als Bundesrat einbringen können. Wir sind Politiker an der Basis. Je stärker wir uns als Bundesratsmandatare in politische Prozesse auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene einbringen, umso wichtiger ist der Bundesrat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Den Bundesrat nicht abschaffen, sondern die Möglichkeiten, die wir haben, besser zu nützen, das ist unsere Aufgabe.
Jetzt zum aktuellen Punkt, zur Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes. Eines ist ganz klar festzustellen – und ich denke, auch darin sind wir uns fraktionsübergreifend einig: Die Versorgung unserer Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln – Mitteln zum Leben – kann in Zukunft nur dann sichergestellt werden, wenn wir eine funktionierende und produzierende Landwirtschaft haben.
Genau das ist in Krisenzeiten wie zum Beispiel in der Zeit der Coronapandemie oder auch zum Beispiel in der Zeit, als in England der Austritt aus der Europäischen Union beschlossen wurde, passiert: Die Menschen standen in den Geschäften vor leeren Regalen. Unsere Generation konnte sich bis vor fünf Jahren eigentlich überhaupt nicht vorstellen, dass es solche Krisenzeiten gibt, und trotzdem haben wir alle zu spüren bekommen, wie es ist, wenn Lieferketten nicht mehr funktionieren, ja, wenn wirklich alles stillsteht und wenn die Versorgung nicht sichergestellt ist.
Genau deshalb brauchen wir dieses Gesetz, damit auch dazu Verordnungen erlassen werden können und im Falle des Falles diese Verordnungen auch schnell aktiviert werden können. Schnelles Handeln in einer Krise ist das Wichtigste. Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz sieht eine ganz klare Vorgehensweise vor, die im Gesetz verankert ist. Geschätzte Damen und Herren, genau darum geht es: Durch die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes soll ein modernes Krisenlenkungsgesetz geschaffen werden, um die Ernährungssicherheit der Menschen in Österreich sicherzustellen.
Um Versorgungssicherheit in Krisenzeiten zu gewährleisten, braucht es aber faire Partnerschaften mit den Bäuerinnen und Bauern, und genau diese Partnerschaften sind doch in eine gewisse Schieflage gekommen. Die Diskussionen um die viel zu hohen Lebensmittelpreise – insbesondere von der SPÖ-Fraktion kommen diese immer wieder zur Sprache – sind überflüssig; und das stimmt so einfach nicht.
Nur als Beispiel: Bei der letzten Konsumerhebung 2019/2020, die alle fünf Jahre durchgeführt wird, hat sich herausgestellt, dass der Anteil für Ernährung und alkoholfreie Getränke damals bei 12,1 Prozent des Haushaltseinkommens lag – heute sind es 11,6 Prozent. Wenn man die Lohnerhöhungen und den Verdienst berücksichtigt, zum Vergleich heranzieht, sind die Lebensmittel also (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Na schau!) günstiger geworden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Noch ein Vergleich, auch interessant (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Menschen sind nur zu dumm, das zu erkennen! ... Was sind wir für Trotteln! Wir merken das nicht, dass alles billiger geworden ist!): Für Lebensmittel wird in Österreich im EU-Vergleich ein besonders niedriger Anteil des Haushaltsbudgets ausgegeben, nur Luxemburg und Irland liegen noch darunter.
Was heißt Lebensmittel? – Mittel zum Leben sind in Österreich nicht der große Preistreiber, das möchte ich wirklich klarstellen. Lebensmittel sind weder teuer noch billig, sie sind auf jeden Fall wesentlich günstiger im Einkauf als das, was sie wirklich wert sind – auch angesichts dessen, dass man weiß, dass fast ein Drittel der Lebensmittel, die gekauft werden, später auf dem Müll landen.
Fakt ist auch: Der Daueraktionsmodus bei Lebensmitteln, den einige Handelsketten betreiben, schadet und entwertet den wahren Wert unserer Grundnahrungsmittel. Wenn Lebensmittel ständig als Lockware missbraucht werden, entsteht unweigerlich der Eindruck, dass hochwertige Lebensmittel keinen Wert mehr haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Am Ende der Wertschöpfungskette sind wir als Bäuerinnen und Bauern betroffen und dürfen das so nicht akzeptieren. Ich habe sehr oft den Eindruck – Landwirte sind auch Wirtschafter –, wenn Bauern etwas verdienen wollen, scheint das oft in der Öffentlichkeit unmoralisch zu sein. Wir müssen natürlich auch unsere Betriebe weiterentwickeln und immer wieder investieren.
Warum? – Nur als Beispiel: Wenn Milch immer wieder mit 63 Cent von verschiedenen Handelsketten angeboten wird und der Bauer etwa 45 Cent bekommt, ist wirtschaftliche Milchproduktion nicht mehr möglich, das kann jedes Volksschulkind ausrechnen. Wenn Katzenfutter und Hundefutter wesentlich teurer sind als hochwertige Lebensmittel für die Menschen, dann ist die Entwicklung sehr bedenklich. Das ist nicht die Partnerschaft, die wir uns als Vertreter der Bäuerinnen und Bauern vorstellen und verlangen. Dies ist zu verbessern, dafür müssen wir uns tagtäglich einsetzen.
Ich komme zum Schluss: Wir alle bekennen uns zu einer nachhaltigen, flächendeckenden, produzierenden Landwirtschaft. Ein Appell an alle Konsumentinnen und Konsumenten: Ihr seid unsere Kunden. Besinnen wir uns darauf, dass Versorgungssicherheit nicht selbstverständlich ist! Handeln wir im täglichen Leben danach, dass auch unser Konsum und unser Einkaufsverhalten davon abhängig sind, ob es den bäuerlichen Familienbetrieben in Zukunft möglich ist, Lebensmittel in dieser hohen Qualität zu produzieren! Freuen wir uns jeden Tag, zum Beispiel beim Frühstück, wenn wir kostbare Lebensmittel von unseren Bäuerinnen und Bauern genießen dürfen – und dass sich schließlich auch einheimische Gäste an unserer schönen Kulturlandschaft, an einer einzigartigen Almwirtschaft und einem Erholungsraum vom Bodensee bis zum Neusiedler See erfreuen und erholen können! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
11.59
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mario Trinkl. Ich erteile ihm dieses.
RN/29
11.59
Bundesrat Mario Trinkl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über eine Gesetzesnovelle, welche die staatliche Krisenvorsorge bei Lebensmitteln stärken und im Ernstfall deutlich verbessern soll.
Das ursprüngliche Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz aus dem Jahr 1997 ermöglicht staatliche Lenkungsmaßnahmen nur, wenn die Versorgung mit Lebensmitteln durch Marktmechanismen nicht mehr ausreichend funktioniert – und das ist zu wenig. Die Novelle reagiert auf Erfahrungen aus der Covid-Pandemie, geopolitischen Krisen und gestörten Lieferketten und möglichen Blackout- oder Infrastrukturrisiken. Das neue Gesetz erlaubt auch präventive Maßnahmen und soll die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Krisensituationen deutlich verbessern.
Was sind die wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesnovelle? – Der Bund erhält umfassende Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für die im Gesetz geltenden Maßnahmen, auch in Bereichen, die sonst teilweise Länderkompetenz wären. Maßnahmen können direkt von den Bundesbehörden umgesetzt werden, damit schnell und zentral gehandelt werden kann. Der Landwirtschaftsminister kann weiterhin Lenkungsmaßnahmen per Verordnung erlassen, wenn eine unmittelbar drohende oder bereits eingetretene Versorgungsstörung vorliegt, diese keine bloß saisonale Verknappung ist und sie nicht durch marktübliche Maßnahmen rechtzeitig behoben werden kann.
Ein wichtiger Punkt dieser Novelle ist aber auch die strategische Lebensmittelvorratshaltung. Das Gesetz erlaubt künftig staatliche Vorräte bestimmter Lebensmittel, verpflichtende Lagerhaltung durch private Unternehmen, aber auch die Erhebung von Lagerbeständen im Handel, um Versorgungslücken früh zu erkennen.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1997 das bisher vorhandene Kriseninstrumentarium deutlich verbessert. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für zentrale Bundeskompetenzen, ermöglicht strategische Lebensmittelvorräte, verbessert Daten- und Informationssysteme, präzisiert Lenkungsmaßnahmen im Krisenfall und erleichtert rasches staatliches Eingreifen bei Versorgungsstörungen.
Was ist eigentlich das größte Risiko für die Lebensmittelverknappung? – Ich weiß nicht, wer von uns sich das schon einmal gut überlegt hat, aber nach der Meinung vieler Experten wird das in Zukunft in unserer Region, in Österreich, hauptsächlich die Dürre sein, und ich glaube, das merkt in den verschiedensten Regionen Österreichs jeder selber.
Das vorliegende Gesetz ist sicher zu befürworten – meine Fraktion spricht sich klar dafür aus –, aber wer bringt uns eigentlich die beste Versorgungssicherheit? – Das wurde heute schon angesprochen: Es sind natürlich unsere heimischen bäuerlichen Familienbetriebe, die in unseren Regionen Lebensmittel bester Qualität produzieren. Wir sollten versuchen, genau diesen Grad an Selbstversorgung in Österreich zukünftig noch zu steigern. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].)
Genau das ist nur möglich, wenn faire Preise – Förderungen alleine sind nicht alles – zwischen Produzenten, Verarbeitern, aber auch dem Handel gezahlt werden, und dies findet in der Regel leider nicht statt.
Ganz kurz zu Herrn Kollegen Gfrerer: Wenn wir sagen, Lebensmittel sind zu teuer, dann meinen wir natürlich, das Lebensmittel im Regal ist zu teuer, weil der Handel oft extreme Aufschläge draufschlägt. Es ist nämlich einfach nicht zu verstehen: Der Landwirt bekommt für 1 Kilo eines hochwertigen Apfels 60 Cent – das schwankt natürlich von Jahr zu Jahr – und ich zahle im Geschäft dafür mehr als für Bananen, nämlich 3 Euro. Das versteht eben keiner. (Beifall bei der SPÖ.)
Das meinen wir mit nicht gerechtfertigten hohen Lebensmittelpreisen. Keiner greift den Landwirt an. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.04
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Karacsony. Ich erteile es ihm.
RN/30
12.04
Bundesrat Thomas Karacsony (FPÖ, Burgenland): Danke, Herr Präsident! Werter Herr Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir reden heute über das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz. Wenn wir darüber reden, dann reden wir nicht über irgendein Verwaltungsdetail – wir reden über etwas ganz Grundlegendes: Wir reden darüber, wer in einer Krise das Brot hat und wer darüber entscheidet, wer es bekommt. Schon die alten Römer wussten: Panem et circenses, Brot und Spiele; wer das Brot kontrolliert, kontrolliert die Gesellschaft. Wenn man sich manchmal anschaut, wie Politik heute gemacht wird, dann fühlt man sich ein bisschen daran erinnert, nur dass es jetzt moderner geworden ist, aber eines ist gleich geblieben: Ohne Brot gibt es keine Stabilität, ohne Lebensmittel keine Freiheit.
Wir Freiheitlichen werden diesem Gesetz zustimmen, und zwar bewusst, weil es richtig ist, dass ein Staat auf Krisen vorbereitet ist, weil Versorgungssicherheit keine ideologische Frage ist, sondern eine staatliche Kernaufgabe. Das Gesetz schafft Möglichkeiten für Lenkungs- und Versorgungsmaßnahmen, wenn die Versorgung ernsthaft gefährdet ist. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar.
Aber – und jetzt kommt das große Aber –: Ein Gesetz kann Versorgung verwalten, es kann sie aber nicht erzeugen. Produktion entsteht nicht nur durch Verordnungen, Produktion entsteht durch Bauern, und genau da liegt unser kritischer Punkt. Wir bauen da ein System für den Notfall auf. Vorratshaltung, Eingriffsmöglichkeiten, Datenerhebung, Lenkungsmaßnahmen: Alles schön und gut, aber gleichzeitig macht diese Politik denjenigen das Leben schwer, die überhaupt erst Lebensmittel erzeugen – oder wie man bei uns sagt: hinten bremsen, vorne Vollgas geben –, das geht nicht. Wenn wir unsere eigene Produktion kaputt regulieren, dann kommt das Essen halt woanders her, aber abhängig sein heißt verletzlich sein. Pandemie, Krieg, Energiepreise: Wir haben gesehen, wie schnell Lieferketten reißen können, da hilft kein Paragraf mehr.
Während wir hier über Ernährungssicherheit sprechen, lesen wir gleichzeitig über zunehmende Kontrolle im Saatguthandel – vor einigen Tagen war das in den Zeitungen –; darüber, dass Bauern immer weniger selbst bestimmen dürfen, was sie anbauen. Denn: Wer das Saatgut kontrolliert, kontrolliert langfristig die Ernährung. Das ist keine Theorie, das ist Agrarökonomie. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Aber statt dass man was Starkes tut ...! ... muss man sich schon ein bisschen informieren!) Gleichzeitig erleben wir das nächste Problem: Wo wird das Saatgut hergestellt? – Saatbau-Linsensorten kommen alle aus Frankreich. Noch bevor das Mercosur-Abkommen vollständig in Kraft ist, hören wir bereits Berichte über Fleischimporte aus Brasilien mit zweifelhaften Standards. Wenn wir also über Krisenvorsorge reden, dann müssen wir ehrlich sein: Die beste Vorsorge ist nicht die staatliche Lenkung – die beste Vorsorge ist eine starke heimische Landwirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)
Nicht weniger Bauern – mehr Bauern; nicht mehr Bürokratie – mehr Produktion; nicht ideologische Experimente, sondern Hausverstand. Das Gesetz erlaubt Eingriffe nur im Notfall und zeitlich begrenzt, das akzeptieren wir als Ausnahmeinstrument, aber eines sage ich klar: Aus einer Ausnahme darf niemals ein Dauerzustand werden. Kriseninstrumente müssen Kriseninstrumente bleiben, sonst landen wir irgendwann in einer Situation, die eher an „Die Tribute von Panem“ erinnert als an eine freie Republik. Versorgungssicherheit bedeutet nicht staatliche Kontrolle über Lebensmittel – Versorgungssicherheit bedeutet, dass genug produziert wird, und das passiert nicht im Ministerium, das passiert am Feld, im Stall, in den Betrieben zu Hause. (Beifall bei der FPÖ.)
Darum unsere klare Haltung: Ja zur Krisenvorsorge, ja zur staatlichen Verantwortung im Ernstfall, aber genauso klar: ja zur heimischen Landwirtschaft, ja zur Produktion im eigenen Land, ja zur Ernährungssouveränität Österreichs, denn eines darf nie passieren: dass wir irgendwann genug Gesetze haben, aber zu wenige Bauern. Ein Land, das seine Bauern verliert, verliert ein Stück seiner Freiheit. Wir stimmen diesem Gesetz daher zu, aber wir werden sehr genau beobachten, wie diese Kompetenzen angewendet werden, denn: Brot ist mehr als ein Produkt – Brot ist Sicherheit, Brot ist Heimat, und Brot beginnt immer bei unseren Bauern.
Gerade weil mit dieser Novelle auch die Rolle der Agrarmarkt Austria weiter gestärkt wird, stellt sich umso mehr die Frage nach Transparenz und demokratischer Kontrolle dieser Institution. Wenn eine Einrichtung immer mehr Aufgaben und Kompetenzen erhält, dann muss auch sichergestellt sein, dass ihre Entscheidungen auf einer breiten demokratischen Grundlage getroffen werden. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)
Aus diesem Grund bringe ich gemeinsam mit weiteren Bundesräten folgenden Entschließungsantrag ein:
RN/30.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Thomas Karacsony, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass sich der Verwaltungsrat gemäß § 11 Abs. 1 AMA-Gesetz 1992 künftig wie folgt zusammensetzt:
(Beifall bei der FPÖ.)
12.10
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/30.2
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Thomas Karacsony, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.
RN/31
12.11
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier bei uns im Saal und zu Hause! Ja, dieses Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz ist wohl ein Gesetz, von dem wir alle hoffen, dass wir es möglichst selten brauchen werden, denn es greift nur dann, wenn etwas Grundlegendes nicht mehr funktioniert: wenn die Versorgung mit Lebensmitteln ins Wanken gerät.
Ja, und die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass auch Systeme, die wirklich lange stabil gewirkt haben, plötzlich unter Druck geraten. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern: 2021 war der Sueskanal für nur sechs Tage, glaube ich, blockiert, es war noch nicht einmal Krieg. Da hat schon einiges nicht mehr funktioniert, weil nämlich tatsächlich ein Drittel des ganzen globalen Containeraufkommens durch diesen Sueskanal durch muss. Dann gab es durch die Pandemie, die wir erlebt haben, unterbrochene Lieferketten. Schon seit 2022 beschäftigt uns der Angriffskrieg auf die Ukraine und ganz aktuell die Straße von Hormus: Wer weiß, was dort außer den Energiesachen alles noch durch muss, was uns dann treffen wird?
Das alles hat uns sehr nachdrücklich vor Augen geführt, dass Versorgungssicherheit keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb ist es auch wichtig, dieses bestehende Gesetz weiterzuentwickeln und eben aus den Krisenerfahrungen der letzten Jahre zu lernen. Aber – das ist auch wichtig zu sagen – Eingriffe des Staates in die Märkte sind immer ein sensibles Thema, und das ganz besonders, wenn es um Lebensmittel geht. Deshalb war für uns Grüne von Anfang an sehr wichtig, dass in diesem Prozess Transparenz und auch parlamentarische Kontrolle herrschen, denn wenn der Staat eingreift und Lebensmittel bevorratet, dann darf das nicht in Hinterzimmern passieren oder abgesprochen werden, sondern das muss ganz transparent passieren. Ja, und deshalb dürfen diese Verträge auch nicht einfach abgewickelt werden, sondern nur über eine Verordnung, und zwar – das ist ganz wichtig, das wurde heute noch nicht gesagt – nur mit der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates. Das ist keine bürokratische Schikane, das ist direkte demokratische Kontrolle und das ist sehr wichtig. (Beifall bei den Grünen.)
Weil: Wenn es um Maßnahmen geht, die potenziell Millionen kosten, darf parlamentarische Kontrolle nicht fehlen.
Ja, und ein zweiter Punkt war uns sehr wichtig: die Ernährungssouveränität wieder als Ziel im Gesetz zu verankern. Was bedeutet das? – Wir haben es heute schon ansatzweise gehört: In Zeiten globaler Krisen muss ein Land wie Österreich in der Lage sein, seine Bevölkerung auch dann zu versorgen, wenn internationale Lieferketten ins Wanken geraten. Das ist kein ideologischer Begriff, das ist eine Frage der strategischen Vernunft, und genauso sinnvoll ist es, dass eben auch künftig Daten über vorhandene Lagerbestände entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhoben werden können, denn wer in der Krise handeln will, muss ja auch erst einmal wissen, was überhaupt vorhanden ist, wie die tatsächliche Lage ist.
Lassen Sie mich jetzt eines an dieser Stelle sagen: Diese Debatte über die staatliche Vorratshaltung darf uns nicht von den eigentlichen Problemen ablenken, denn die Wahrheit ist: Wenn unser Ernährungssystem insgesamt krisenfest ist, dann brauchen wir solche Notfallinstrumente viel seltener, und echte Versorgungssicherheit entsteht nicht in staatlichen Lagerhallen, sie entsteht tatsächlich auf unseren Feldern, in regionalen Betrieben, in funktionierenden regionalen Kreisläufen. An dieser Stelle möchte ich einmal ganz herzlich unseren Bäuerinnen und Bauern danken, die nämlich tagtäglich für gute Lebensmittelqualität in Österreich sorgen. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].)
Ja, und weil wir bei der Landwirtschaft sind – wir haben es heute schon von den Kolleg:innen gehört, die auch selber auf den Feldern stehen –: Die Klimakrise, der Klimawandel macht der regionalen Landwirtschaft zu schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir dort Vorsorge tragen und die Landwirtschaft auch klimafit machen können. Das ist kein Luxus, sondern tatsächlich Teil der strategischen Versorgungssicherheit.
Gut, dass wir nun dieses Werkzeug bekommen werden, dass wir es haben werden, gut, dass wir klare Regeln dafür haben, aber um auf den Anfang meiner Rede zurückzukommen: Hoffentlich brauchen wir es möglichst selten. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätinnen Arpa [SPÖ/Ktn.] und Miesenberger [ÖVP/OÖ].)
12.16
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Norbert Totschnig zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
RN/32
12.16
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat gemeint: Hoffentlich müssen wir dieses Gesetz nur ganz selten anwenden! – Wir hoffen eigentlich, dass wir es nie anwenden müssen, das wäre noch besser. Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz ist neben dem Versorgungssicherungsgesetz und dem Energielenkungsgesetz eines der drei Wirtschaftslenkungsgesetze, der drei Riesengesetze, die wir haben.
Wann müssen wir das anwenden? – Im Fall, dass die Märkte versagen, dass es zu Störungen auf den Märkten kommt, durch Lieferengpässe, beispielsweise durch Blackouts, oder – wie wir es auch in der Pandemie gesehen haben – wenn Mitgliedsländer in der Europäischen Union nationale Alleingänge vornehmen. Grundsätzlich war der Zugang immer der, dass man in der Europäischen Union gesagt hat: Der Binnenmarkt wird dafür Sorge tragen, dass immer ausreichend Lebensmittel am Markt sind und die Versorgung sozusagen immer sichergestellt werden kann! – Wir haben gesehen, dass das nicht immer der Fall ist, und deswegen müssen wir weiterdenken, und genau das bildet sich in diesem Gesetz ab. Früher hat man das Gesetz vor allem so ausgerichtet, dass man im Fall einer akuten Krise Maßnahmen zur Verfügung hat. Jetzt ist es so, dass man sagt: Man muss weiterschauen; man muss schauen, dass Vorsorgemaßnahmen auch auf Basis dieses Gesetzes beschlossen werden können!
Also Handlungsbedarf war gegeben, das aktuelle Gesetz wäre ja mit Ende 2026 ausgelaufen. Zudem hat der Rechnungshof gefordert, dass wir das Gesetz auch hinsichtlich der Vorsorgemaßnahmen nachbessern.
Was sind die Voraussetzungen dafür, dass dieses Gesetz angewendet werden darf? – Eine Rednerin hat es schon gesagt: Am Ende kann dieses Gesetz in Kraft gesetzt werden, indem auch Verordnungen, die wir als sogenannte Schubladenverordnungen bezeichnen, dazu beschlossen werden. Warum? – Weil wir uns natürlich so gut wie möglich auf Krisen vorbereiten möchten, indem wir Annahmen treffen, indem wir sozusagen auch Probeläufe durchführen und die gesetzlichen Voraussetzungen parat halten.
Was sind solche Vorsorge-, solche Schubladenverordnungen? – Das sind zum Beispiel Ausfuhrbeschränkungen oder die Bindung der Abgabe von Lebensmitteln an Bezugsberechtigte – beispielsweise um Spekulation zu vermeiden –, Vorgaben zur Erzeugung bestimmter Waren, dass man zum Beispiel mehr haltbare Würste produziert oder vor allem Brot anstelle von Zuckergebäck herstellt.
Eine andere Möglichkeit ist das Übertragen von Kompetenzen an Landeshauptleute, vor allem wenn sich die Krise auf eine Region in einem Bundesland fokussiert.
Darüber hinaus geht es auch darum, die Abgabe von Lebensmitteln im Fall eines Blackouts zu regeln. Dazu haben wir vor einigen Jahren gemeinsam mit dem Lebensmitteleinzelhandel und mit der Wirtschaftskammer einen runden Tisch gebildet und das einmal durchgespielt. Da hat man zum Beispiel ein Konzept erarbeitet, wie man im Fall eines Blackouts umgeht: Am ersten Tag danach werden die Supermärkte geschlossen; am zweiten Tag des Blackouts erfolgt in der Früh die Abgabe zuerst an die Einsatzkräfte, ab 10 Uhr besteht dann für jedermann die Möglichkeit, dass man Lebensmittel in vorbereiteten Einheiten, sogenannten Frischesackerln, vor den Filialen gegen Entgelt kaufen kann. – Also ein klarer Plan für den Fall eines Blackouts; nur um ein Beispiel anzuführen.
Wie erfolgt das dann auf gesetzlicher Ebene und auch in Einbindung des Parlaments? – Also jede Verordnung muss, bevor sie beschlossen wird, durch den Bundeslenkungsausschuss. Darin sind sehr, sehr viele Stakeholder – über 50 – vertreten. Das wird dann beraten, und danach braucht es die Zustimmung der im Hauptausschuss vertretenen Parteien, Fraktionen im Nationalrat.
Was sind die Neuerungen – wir haben ja einige schon gehört –? Ein Punkt war: Es geht um die Ergänzung und Präzisierung von Entschädigungsregelungen, weil es natürlich so ist, dass bei staatlichen Lenkungsmaßnahmen Marktteilnehmer auch einen finanziellen Schaden erleiden können und damit auch eine Entschädigung beantragt werden können sollte. Die Höhe der Entschädigung und auch die Einzelheiten dazu, wie die Vermögensnachteile nachgewiesen werden müssen, kann man jetzt per Verordnung festlegen.
Des Weiteren hat man das Einschreiten durch Polizeiorgane im Bedarfsfall geregelt. Das hat man aus dem Energielenkungsgesetz abgeschaut, weil man hier sozusagen gewisse Parallelen schaffen will.
Als wesentliche Neuerung erlaubt das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz künftig Vorsorgemaßnahmen zum Zwecke der Krisenvorsorge. Dazu gehören strategische öffentliche Vorratshaltung oder eine Verpflichtung von privaten Marktteilnehmern zur Vorratshaltung gegen Entschädigung. Was könnten das für Produkte sein? – Zum Beispiel Milchpulver oder Babynahrung. Die Veröffentlichung von vorbereitenden Informationen für Wirtschaft und Bevölkerung und die Ermöglichung der Verwendung von Daten für wissenschaftliche Analysen und Studien werden ebenso erlaubt. Das war auf Basis des bisherigen Gesetzes nicht möglich. Jetzt kann man auch Studien beauftragen, die Daten in diesem Zusammenhang sammeln können.
Wie funktioniert das mit der Vorratshaltung, um das auch anzuführen? – Ob und in welcher Form eine Vorratshaltung umgesetzt wird, ist Gegenstand von wissenschaftlichen Studien und Projekten. Wie gesagt, grundsätzlich ist man in der Europäischen Union davon ausgegangen, dass man das alles ja nicht mehr braucht. Es hat so Reste gegeben und verschiedene Modelle der Vorratshaltung in Deutschland draußen. Ein anderes Beispiel ist die Schweiz, die mit dem Milizsystem hier eine eigene Bevorratung etabliert hat.
Die Möglichkeiten der Bevorratung: Das geht von privatwirtschaftlichen Verträgen bis hin zu gänzlich in staatlicher Hand liegender Verwaltung, auch was die Produkte betrifft.
Wir haben eine Studie beauftragt, und die wurde im Zuge der Diskussion dieser Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes auch diskutiert, nämlich eine sogenannte Kiras-Studie zum Thema nationale Reserve. Diese brachte als vorläufige Empfehlung – das Ergebnis ist noch nicht da, das werden wir dann auch präsentieren –, dass zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamine einzulagern sind. Warum? – Wenn man eine längere Versorgungsstörung hat und zum Beispiel Obst und Gemüse nicht verfügbar ist, könnte das zu Mangelerscheinungen führen, und dem könnte man so eben vorbeugen.
Von einer umfangreichen Lagerhaltung, wie das oft diskutiert wird, zum Beispiel, dass man im Getreidebereich plötzlich Getreide einlagert, wurde abgeraten. Warum? – Wenn wir uns die Lagerbestände bei Getreide im Moment anschauen, so beläuft sich die Vorernte derzeit auf 800 000 Tonnen und der durchschnittliche Jahresbedarf liegt bei 823 000 Tonnen. Das heißt, diese geringe Lücke da durch Einlagerung extra aufzufüllen, ist nicht zu empfehlen, weil einfach Lagerhaltung auch mit sehr, sehr hohen Kosten verbunden ist, sehr kostspielig ist.
Ich komme zum Schluss. Die vergangenen Blackouts, wie letztes Jahr beispielsweise auf der iberischen Halbinsel in Spanien und in Portugal, die haben uns gelehrt: Vorsorgemaßnahmen sind unerlässlich. Mit dieser Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen, um im Fall einer Krise die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Lebensmittelversorgung beschließen zu können. Im Nationalrat hat es dazu Einstimmigkeit gegeben, ich bitte auch hier um ein klares Votum für dieses Gesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.24
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Als Nächste ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
RN/33
12.24
Bundesrätin Viktoria Hutter (ÖVP, Niederösterreich): Danke sehr, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich habe mich heute zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, weil ich einerseits der Meinung bin, dass dieses Gesetz enorme Bedeutung für uns und für Österreichs Sicherheit hat. Wir schlittern, ohne dass wir selber etwas dafür können, von einer Krise in die nächste. Deshalb ist es wichtig, bereits einen Plan in der Schublade zu haben, bevor der Ernstfall eintritt. Wir können wirklich nicht wissen, wann es dann tatsächlich so weit ist.
Auf der anderen Seite möchte ich aber auch aufmerksam machen und wachrütteln. Die Versorgung mit Lebensmitteln darf man und dürfen wir nicht als gegeben und selbstverständlich erachten. Sie ist ein großes Gut, das wir schützen müssen. Und eines sage ich an dieser Stelle auch ganz klar: Versorgungssicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. (Beifall bei der ÖVP.)
Es waren schon immer und sind nach wie vor die heimischen Bäuerinnen und Bauern, die für unsere Lebensmittel sorgen. Dank der bäuerlichen Familienbetriebe muss in Österreich niemand verhungern. Vergangene Krisen haben auch eindeutig gezeigt, wie systemrelevant die heimische Landwirtschaft ist. Als zum Beispiel während der Covid-19-Pandemie das ganze Land stillgestanden ist, haben wir Bäuerinnen und Bauern weitergemacht und weitergearbeitet.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, um mich zu bedanken. Liebe Bäuerinnen und Bauern, ihr leistet tagtäglich Unglaubliches und Großartiges für uns. Danke, herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschler [SPÖ/Stmk.].)
Das Fundament der heimischen Versorgungssicherheit sind unsere bäuerlichen Familienbetriebe, die hochwertige Lebensmittel, regionale Lebensmittel nach den höchsten Standards weltweit produzieren. Aber, geschätzte Damen und Herren, von Luft und Liebe allein können unsere Bäuerinnen und Bauern nicht leben. Auch Dank und Anerkennung allein sichern keine landwirtschaftlichen Betriebe und tragen nichts zur Versorgungssicherheit bei. Immer wieder müssen wir erleben, wie unsere Produkte zu Schleuderpreisen verkauft, ja, ich will schon fast sagen, verramscht werden; Kollege Gfrerer hat das vorhin schon angesprochen.
Wir müssen mit Billigimporten aus dem Ausland konkurrieren, deren Produktionsstandards bei Weitem nicht dem entsprechen, was wir gewohnt sind und woran wir uns halten. Lebensmittel haben einen Wert, Schleuderpreise sind inakzeptabel. Darum appelliere ich an dieser Stelle: Unterstützen Sie unsere Initiative des Bauernbundes (eine Tafel mit dem Text „Bauernbund Schleuderpreise stoppen www.schleuderpreise-stoppen.at“ auf das Rednerinnen- und Rednerpult stellend): Schleuderpreise stoppen! (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Zücken Sie Ihre Handys und unterschreiben Sie die Petition unter www.schleuderpreise-stoppen.at! (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Lebensmittel haben einen Wert, Versorgungssicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Unsere Bäuerinnen und Bauern verdienen faire Preise für ihre Produkte. Denn eines muss uns allen klar sein: Wenn Milch, Fleisch oder Zucker dauerhaft unter ihrem Wert verkauft werden, verschwinden über kurz oder lang unsere Betriebe und damit verschwindet auch ein Teil unserer Versorgungssicherheit in Österreich.
Lassen wir es nicht so weit kommen! Unterstützen wir die heimische Land- und Forstwirtschaft und gewährleisten somit die Versorgungssicherheit Österreichs! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
12.28
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster ist Herr Bundesrat Herbert Kober zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/34
12.28
Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Österreicher! Viel haben wir über das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz schon gehört. Ich möchte nicht alles wiederholen, sondern nur ein paar Anmerkungen machen:
Es ist ein klares Gesetz, das die staatliche Vorsorge im Krisenfall für die Bevölkerung sicherstellen soll. Der Herr Bundesminister hat es schon erwähnt: Zu dieser Thematik gibt es auch noch das Versorgungssicherungsgesetz und das Energielenkungsgesetz. Gerade die letzten Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, wie schnell scheinbar stabile Systeme unter Druck geraten können. Auch hier wurden schon einige Problemfelder aufgezählt: Pandemie, geopolitische Spannungen, kriegerische Auseinandersetzungen, Lieferkettenengpässe oder Energiekrisen. All diese Entwicklungen haben gezeigt, dass Versorgungssicherheit keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und sinnvoll, die Erfahrungen aus vergangenen Krisen und aus aktuellen Krisen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die vorliegende Novelle verfolgt ja mehrere Ziele. Zum einen wird die Geltungsdauer des Gesetzes bis Ende 2035 verlängert. Zum anderen werden erstmals Maßnahmen zur Krisenvorsorge ermöglicht, etwa eine strategische öffentliche Vorratshaltung oder unter bestimmten Umständen auch die Verpflichtung von privaten Marktteilnehmern zur Lagerhaltung. Darüber hinaus werden Entschädigungsregelungen präzisiert und Möglichkeiten zur Nutzung von Daten für wissenschaftliche Analysen geschaffen.
Aus Sicht der Freiheitlichen ist eines ganz klar: Versorgungssicherheit und Ernährungssouveränität sind zentrale staatliche Aufgaben. Ein Staat muss im Ernstfall in der Lage sein, seine Bevölkerung mit grundlegenden Gütern zu versorgen. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass im Zuge der parlamentarischen Beratungen auch die Erhaltung der Ernährungssouveränität wieder klar im Gesetz verankert wurde. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].)
Positiv ist außerdem, dass wichtige parlamentarische Kontrollrechte gestärkt wurden. So ist künftig vorgesehen, dass Verordnungen des zuständigen Ministers etwa über die Art der zu lagernden Waren, der Kontrollregelungen oder über die Berechnung von Entschädigungen nur durch Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates erlassen werden können. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung demokratische Kontrolle.
Ebenso wurde klargestellt, dass Verträge mit privaten Marktteilnehmern lediglich ergänzenden Charakter haben dürfen und nicht die eigentliche Verordnung ersetzen können. Auch das war eine Forderung, die im parlamentarischen Prozess eingebracht wurde.
Trotz dieser Verbesserungen gibt es allerdings Punkte, die ich wirklich kritisch anmerken möchte. Den ersten Punkt hat mein Kollege Karacsony schon angemerkt: Die Kompetenzen der Agrarmarkt Austria werden durch diese Novelle erweitert, und ich und wir sagen: Wenn Institutionen mehr Verantwortung erhalten, dann muss auch die demokratische Kontrolle entsprechend gestärkt werden.
Zweitens bleibt eine gewisse Unklarheit bei der praktischen Umsetzung der Lagerhaltung bestehen. Zwar muss eine grundlegende Verordnung durch den Hauptausschuss genehmigt werden, einzelne Verträge betreffend Lagerhaltung können jedoch anschließend außerhalb dieser parlamentarischen Kontrolle abgeschlossen werden. Gerade wenn es um potenziell erhebliche öffentliche Mittel geht, wäre hier mehr Transparenz durchaus angebracht gewesen.
Drittens stellt sich auch die Frage der Kostenverteilung: Es darf keinesfalls dazu kommen, dass Lagerkosten, die bisher privat getragen wurden, plötzlich vom Staat übernommen werden; insbesondere dann nicht, wenn für bestimmte Waren ohnehin ausreichend Marktangebote vorhanden sind. Hier braucht es klare zweckmäßige Kriterien und eine fundierte Prüfung durch unabhängige Marktexperten.
Und schließlich, geschätzte Damen und Herren, darf man auch festhalten: Eine akute Dringlichkeit zu dieser Gesetzesnovelle gab es eigentlich nicht, das bestehende Gesetz läuft ja erst mit Ende 2026 aus. Gleichzeitig wird nun eine relativ lange Geltungsdauer von zehn Jahren vorgesehen. Deshalb wäre eine noch sorgfältigere Ausgestaltung der einzelnen Punkte wünschenswert gewesen.
Trotz all dieser Kritikpunkte halten wir fest: Die grundlegende Stoßrichtung dieser Novelle, nämlich die Stärkung der Krisenvorsorge und der Versorgungssicherheit, ist richtig, auch mehrere unserer Forderungen konnten im parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden. Aus Verantwortung hinsichtlich der Versorgungssicherheit unseres Landes und im Sinne einer besseren Vorbereitung auf zukünftige Krisen, geschätzte Damen und Herren, werden wir Freiheitliche dieser Novelle natürlich zustimmen, allerdings mit klaren kritischen Anmerkungen und mit der Erwartung, dass die angesprochenen Kritikpunkte in der praktischen Umsetzung genau beobachtet werden.
Abschließend: Herr Bundesminister, Sie haben angesprochen, dass es einen Plan für eine mögliche Rationierung der wichtigen Güter im Krisenfall gibt. Sie haben gesagt, dass im Fall eines Blackouts das Geschäft am ersten Tag geschlossen bleibt, am nächsten Tag die Bürger – zunächst die strategisch wichtigeren Bürger – gegen Abgabe eines Entgeltes ihr Sackerl bekommen. Da wird wieder unsere wichtige Forderung aktuell: Das Bargeld muss in der Verfassung verankert werden und darf nicht abgeschafft werden! Bitte dies auch zu bedenken. (Beifall bei der FPÖ.)
12.35
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/35
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/35.1
Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
RN/35.2
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Thomas Karacsony, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.