RN/42

13.05

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Für Österreich hat die internationale Zusammenarbeit einen enormen, einen großen Stellenwert. Deswegen ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir uns international engagieren und international einbringen. Auch deshalb – Frau Bundesrätin Herunter hat es schon gesagt – ist in Österreich einer der vier offiziellen Amtssitze der Vereinten Nationen.

Die Verhandlungen zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere wurde zu Beginn dieses Jahrhunderts gestartet. Man hat gehört, Frau Gewessler, meine Vorgängerin, hätte das sozusagen zum Abschluss gebracht – es wurde in ihrer Amtszeit abgeschlossen. Die Verhandlungen haben über zehn Jahre gedauert. Sie waren wahnsinnig komplex, sehr zeitaufwendig, weil es darum ging, erstmals ein Regelwerk für das internationale Meeresgebiet zu schaffen – das sind zwei Drittel des Meeresgebiets, sozusagen außerhalb nationaler Hoheitsgebiete –, und die Zustimmung aller UN-Mitglieder war erforderlich.

Jetzt geht es um die Umsetzung. Es gibt auch eine Richtlinie dazu, eine EU-Richtlinie, aber vor allem geht es um die Ratifizierung in den einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union.

Um das Abkommen noch einmal einzuordnen: Das Seerechtsübereinkommen ist ein Meilenstein, ein wirklicher Meilenstein des multilateralen Umweltrechts, und soll dazu beitragen, den globalen Schutz der marinen Biodiversität zu stärken, denn es schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für den Schutz der biologischen Ressourcen und nachhaltigen Nutzung in Gebieten jenseits der nationalen Hoheitsbefugnisse. 

Auch wenn Österreich ein Binnenland ist: Der Schutz der Ozeane hat für uns natürlich auch einen hohen Stellenwert. Schauen wir uns die Klimarelevanz an: Die Meere binden Wärme, Kohlenstoff. Die Hälfte des globalen Sauerstoffs wird sozusagen über die Meere produziert. Zudem geht es um eine enorme biologische Vielfalt. Also wir sind natürlich unmittelbar damit befasst und davon betroffen.

Gemeinsam mit anderen Staaten der Welt haben wir damit auch eine Verantwortung – und nicht nur eine Verantwortung, ich glaube, es ist auch klug, wenn wir sagen, wir wollen da mit dabei sein, wenn es um die Regelung dieser riesigen Fläche und auch eines Bereichs geht, der enorme Konsequenzen für uns hat. 

Das Übereinkommen umfasst vier zentrale Bereiche, diese möchte ich kurz anführen. Der erste ist der Umgang mit den marinen genetischen Ressourcen, wir haben das schon gehört. Was ist, wenn man dort plötzlich die Grundlagen für neue medizinische Produkte findet? Natürlich hat das Konsequenzen für uns, wenn es um die Fragen geht, wer darüber verfügt und ob wir daraus einen Nutzen ziehen können.

Der zweite Bereich ist das Ausweisen von Meeresschutzgebieten; Kollegin Jagl hat das schon gesagt. Es hat auf der COP15 –Weltnaturkonferenz in Montreal den Beschluss gegeben, 30 Prozent der Weltmeere unter Schutz zu stellen, und damit schaffen wir natürlich jetzt die Voraussetzungen, um so etwas überhaupt einrichten zu können. So wie Nationalparks auf der Landfläche klare internationale Regeln haben, so schafft man die auch im Meeresbereich. 

Der dritte Bereich betrifft die Regelung für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Was soll das? – Man muss sagen, das ist außerhalb von Tiefseebergbau und Fischerei, die sind separat geregelt. Aber wenn man auf internationalen Gewässern plötzlich Forschung betreibt und dann eine kommerzielle Nutzung einrichtet, dann ist natürlich auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, und dafür werden damit jetzt auch die Voraussetzungen geschaffen.

Der vierte Bereich betrifft den Punkt, dass man all jene Mitgliedstaaten, all jene Vertragsstaaten bei der Umsetzung dieses Abkommens unterstützt, die nicht die finanziellen Voraussetzungen aufbringen können oder die entsprechenden Verwaltungsstrukturen haben. 

Was ist die Bedeutung für die Wissenschaft und die Wirtschaft? – Die ist natürlich sehr groß, denn für uns spielt das eine große Rolle. Wenn wir uns die Forschungslandschaft Österreichs in den Bereichen Umwelt, Medizin und Biotechnologie anschauen, sehen wir, dass das international sehr stark vernetzte Wissenschaften sind. Es braucht klare Regelungen. Die Universität Wien verfügt zum Beispiel mit ihrem Department für Meeresbiologie in den Bereichen Mikrobielle Ökologie und Molekularbiologie über exzellente Forschungsgruppen. Wir sind da wirklich gut, haben tolle Wissenschaftler.

Österreichische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leisten in diesem Spezialgebiet weltweit beachtete Beiträge zur Erforschung mikrobieller Lebensgemeinschaften in der Hoch- und Tiefsee.

Gerade diese Ökosysteme sind von enormer Bedeutung, weil sie bislang weitgehend unerforschtes genetisches Potenzial enthalten, das auch für die wirtschaftliche Anwendung erhebliche Chancen bietet, zum Beispiel in der Biotechnologie, etwa für neuartige Enzyme, medizinische Anwendungen oder industrielle Prozesse.

Das Übereinkommen schafft erstmals klare und verlässliche Rahmenbedingungen für den Zugang zu marinen genetischen Ressourcen sowie für den internationalen wissenschaftlichen Austausch. 

Ich komme zum Schluss: Für einen innovationsorientierten Wirtschafts- und Forschungsstandort wie Österreich ist die Ratifikation des Abkommens sehr wichtig, weil damit der wissenschaftliche Zugang zu Ressourcen und Daten gewährleistet und zu internationalen Kooperationen möglich bleibt sowie globale Zugangs- und Vorteilsausgleichsregeln praktikabel ausgestaltet werden.

Nur wer Vertragspartei ist, kann hier voll mitentscheiden. Wir haben ein klares Interesse, aktiv mitzugestalten: im Sinne einer offenen Wissenschaft, fairer Rahmenbedingungen, natürlich auch Rechtssicherheit. Eine Ratifikation, das haben wir auch gehört, ist jetzt notwendig, damit wir bei der ersten COP dabei sein können. Diese findet entweder Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres statt. – Vielen Dank für die Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.11

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.