RN/71
15.11
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Bevor ich auf das Thema eingehe und ein bisschen Licht in die düstere und finstere Welt der FPÖ bringe (Heiterkeit des Bundesrates Samt [FPÖ/Stmk.]), darf ich mich zu Beginn noch bei dieser Bundesregierung, bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, und insbesondere auch bei Herrn Finanzminister Markus Marterbauer bedanken: danke für die ausgewogene und bis dato auch effektive und erfolgreiche Budgetkonsolidierung, Budgetsanierung, die alles andere als einfach ist, aber Schritt für Schritt in die richtige Richtung geht. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Pröller [FPÖ/OÖ].)
Es wurde schon erwähnt: Von der Vorgängerregierung wurde uns allen – als Gesamtstaat – ein riesiger und milliardenschwerer Rucksack (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Ja?!) umgehängt – und es liegt jetzt an dieser Bundesregierung und letztendlich auch an uns allen, diesen Rucksack Jahr für Jahr leichter zu machen. Das ambitionierte Ziel der Bundesregierung ist, im Jahr 2028 das Maastrichtkriterium wieder zu erfüllen, das heißt: ein Budgetdefizit des Gesamtstaates von maximal 3 Prozent. Weil wir das in diesem Augenblick nicht schaffen, müssen wir uns mit einem EU-Defizitverfahren beschäftigen.
Die Folge sind neue EU-Fiskalregeln, die – und jetzt bin ich beim Tagesordnungspunkt und bei diesem Thema – mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2025 national und rückwirkend mit 1. Jänner 2024 umgesetzt werden. Dieser Stabilitätspakt dient der nachhaltigen Senkung der Staatsschulden durch verbindliche Haushaltsziele – und zwar für den Bund, die Länder und die Gemeinden –, um letztendlich die Defizite zu begrenzen. Man könnte auch sagen: Dieser Pakt ist ein notwendiges Werkzeug für eine Defizitobergrenze.
Was sind die wichtigsten Eckpunkte? Die hat mein Kollege von der FPÖ leider vergessen zu erwähnen. Der Stabilitätspakt ist als Staatsvertrag nach Artikel 15a B-VG ausgestaltet, deshalb braucht er auch die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist – das habe ich schon erwähnt – die Einhaltung der Maastrichtkriterien, also die sogenannten 3 Prozent; und es geht um die Aufteilung der Defizite und der finanziellen Verantwortung zwischen dem Bund inklusive Sozialversicherung, den Ländern und auch den Gemeinden. Ab 2029 sollen 76 Prozent des Defizitvolumens beim Bund und 24 Prozent bei den Ländern und Gemeinden liegen. 2026 gibt es noch eine Abweichung, da liegt man bei den Ländern und Gemeinden bei rund 27 Prozent. Es ist sehr wichtig, dass es bei einer Nichteinhaltung dieses Paktes auch zu Sanktionen kommen kann, und das ist wichtig und richtig. (Beifall bei der SPÖ.)
Eines der Herzstücke dieses Stabilitätspaktes ist aber aus meiner Sicht – oder aus unserer Sicht – eine wesentlich verbesserte Transparenz bei den Staatsfinanzen: Es wird nämlich eine stärkere Koordination der Haushaltsführung in den unterschiedlichsten Gebietskörperschaften geben und es wird eine engere Überwachung der Finanzen geben. Sicherstellen wird das eine neue Verordnung – das ist ein bisschen ein sperriger Begriff. Diese Verordnung fordert alle Länder auf – mit sofortiger Wirkung – ihre Budgetzahlen Monat für Monat an die Statistik Austria zu melden. Das ist aus unserer Sicht, aus Sicht der SPÖ, wirklich ein Meilenstein: Das bedeutet nicht nur mehr Transparenz für das Finanzministerium, die Wirtschaftsforschung oder auch für das Parlament, das bedeutet vor allem mehr Transparenz für die breite Öffentlichkeit.
Ein Problem kann dieser Stabilitätspakt aber nicht lösen – das hat auch der Herr Finanzminister schon erwähnt und auch mein Vorredner kurz angesprochen –, und das macht mir als Bürgermeister und Kommunalsprecher der SPÖ-Fraktion sehr, sehr große Sorgen: nämlich die prekäre Situation rund um die Finanzen der Gemeinden und Städte. Diese negative Spirale dreht sich fast unaufhaltsam und rasant weiter, und der Befund ist wirklich alarmierend und bedenklich – denn die Gemeinden sind chronisch unterfinanziert –, und das ist nicht nur meine Meinung, hierfür gibt es auch schon empirische Messungen. Es muss sich schnell und grundlegend etwas ändern, ansonsten drohen Einschnitte bei der Lebensqualität der Menschen in unseren Kommunen. Die Gemeinden, da sind wir uns alle einig: Das sind die Lebensumstände unserer Bürgerinnen und Bürger, das ist das Umfeld, in dem man sich niederlässt und in dem man sich wohlfühlen möchte.
Ein paar alarmierende Zahlen aus Oberösterreich dazu – es ist auch ähnlich in anderen Bundesländern –: 2025 konnten 303 von 438 Gemeinden in Oberösterreich ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. In meinem Bezirk Rohrbach im Mühlviertel schaut die Sache noch schlimmer aus: Hier können 35 von 37 Gemeinden aus eigener Kraft den Haushalt nicht mehr decken.
Es gibt also dringenden Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen. Natürlich kann man über eine Grundsteuerreform reden, aber auch wenn sie kommen sollte, wird sie das Problem nicht alleine lösen können. Wir brauchen jedenfalls – das wird leider schon viel zu lange diskutiert – eine Aufgabenreform und danach eine faire Zuerkennung jener Finanzmittel, die die Gemeinden brauchen, um diese Aufgaben zu erfüllen und auch zu finanzieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme zum Schluss: Ich ersuche alle Abgeordneten hier im Bundesrat um eine breite Zustimmung zum Stabilitätspakt und ersuche darum, weiterhin, in der Folge nach diesen Beschlüssen auch auf die Gemeinden und Kommunen nicht zu vergessen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
15.19
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.