RN/15

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung geändert wird (696/A und 420 d.B. sowie 11798/BR d.B.)

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Thomas Schmid. – Ich bitte um den Bericht.

RN/16

Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke schön, Herr Präsident! Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung geändert wird, präsentieren. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gehen in die Debatte ein. 

Davor möchte ich noch Frau Justizministerin Dr. Anna Sporrer herzlich im Bundesratssaal willkommen heißen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Manfred Mertel, und ich erteile es ihm.

RN/17

10.19

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Fraktionsvorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Willkommen Österreich im Bundesrat!, an all jene, die nicht im Saal sind und zu Hause vor ihren Empfangsgeräten sitzen und uns zuhören! (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Frau Bundesministerin, gestatten Sie mir, dass ich zuerst 1 Minute meiner Redezeit dazu verwende, um dem Herrn Präsidenten zum gestrigen Festakt, der sehr beeindruckend war, zu gratulieren. Gleichzeitig bedanke ich mich auch bei den Fraktionsvorsitzenden Harald Himmer und Andreas Arthur Spanring, dass bei diesem Festakt auch Mitglieder von Fraktionen waren, die nicht bei den Geehrten dabei waren. (Allgemeiner Beifall.)

Ich glaube, das ist ein besonderes Zeichen des Miteinanders, und das hat uns gezeigt, dass der Bundesrat kein Gremium ausschließlich des Gegeneinanders, sondern auch des Füreinanders ist, und dass man sich auch gemeinsam freuen kann. – Ich glaube, das ist auch der richtige Übergang zu Tagesordnungspunkt 1. 

Die Notariatsordnung wird in einem Ausmaß geändert, dass wir auch da wieder von einer Maßnahme sprechen können, die modern ist, die von einer Teilhabe spricht, von der letztendlich viele Menschen träumen – träumen insofern, da wir bis jetzt eigentlich eine Regelung gehabt haben, dass man sich bis zum 35. Lebensjahr zu entscheiden hatte, ob man den Notariatsberuf ergreifen will. Das ist ein Beruf, der eine hohe Anerkennung in der Öffentlichkeit hat, der aber auch eine lange Ausbildungsdauer bedeutet, und auch ein hohes Maß an Vertrauen in der Bevölkerung genießt, weil es ein Beruf ist, der die Rechtspflege – die objektive Rechtspflege – in den Mittelpunkt stellt und letztendlich nicht die Rechtsstreitigkeiten als sein Geschäft sieht.

Dafür, glaube ich, war es sehr wichtig, auf Dinge einzugehen, die auch politisch zu tragen waren, auch wenn vielleicht die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie dahintersteht, wenn auch EuGH-Entscheidungen dahinterstehen. Ich glaube aber, es war schon das politische Engagement zu erkennen, jenen Menschen die Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen, die eine entsprechende Ausbildung haben und die vielleicht Unterbrechungen in ihrer Erwerbstätigkeit haben, weil sie vielleicht die Pflege zu Hause übernehmen, weil sie Kinder erziehen oder weil sie sich beruflich neu orientieren.

Dieses Gesetzeswerk, darauf darf ich noch einmal hinweisen, haben wir im Ausschuss unter dem Vorsitz von Andreas Arthur Spanring ausführlich diskutiert. Auch auf die Fragestellung, ob das jetzt reine Kosmetik ist oder ob wir tatsächlich Verbesserungen vorfinden werden, haben wir vom Justizministerium die klare Auskunft bekommen, dass es sich hier keinesfalls um Kosmetik handelt, sondern dass es da ein Zusammenwirken gegeben hat – von politischen Maßnahmen, von jenen im Juristenberuf, die Engagement zeigen werden, sich vielleicht für Notariatsstellen zu bewerben, aber auch von der Interessenvertretung, sprich von der Notariatskammer –, um hier eine Struktur zu schaffen, dass man diese Ziele auch verfolgen kann. 

Der Notariatsberuf ist auch anders zu sehen als jeder andere normale Beruf: Die Notare gehen erst mit 70 Jahren in Pension, und deswegen hat man an und für sich auch die Altersgrenze auf 50 Jahre angehoben, weil man auch im Hinblick auf die Ausbildung davon ausgehen kann, dass es noch erfolgreiche Berufsjahre geben wird.

In diesem Sinne möchte ich Ihnen sehr herzlich danken, Frau Bundesministerin, weil ich als Vertreter der älteren Generation – Kollege Schwindsackl, Sie werden mir da recht geben –, weil wir als Vertreter der älteren Generation immer auch Kämpfer dafür sind, dass die Teilhabe der älteren Generation am Berufsleben gewahrt bleibt, dass es keine Altersdiskriminierung gibt, und ich glaube, das ist ein erster Schritt. Ich möchte aber auch erwähnen, dass es auch für jene, die sich der Kindererziehung widmen und auf eine besondere berufliche Ausbildung reflektieren, die Chance ermöglicht, einen Beruf zu ergreifen, der ihnen Freude macht und sie letztendlich auch zu einem Eckpfeiler in unserem Zusammenleben im juristischen Sinne macht.

In diesem Sinn: Nochmals recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, und ich wünsche Ihnen weiter einen guten Verlauf. Das war heute der erste Tagesordnungspunkt, deshalb ist es ein bisschen ein Aufwärmen. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und ÖVP.) Es wird sicherlich noch komplizierter, aber danke für die Einstimmigkeit im Ausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.25

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs, und ich ihr erteile dieses.

RN/18

10.25

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und geschätzte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Wir haben jetzt von meinem Vorredner, Kollegen Mertel, schon sehr viele Argumente gehört, warum es sinnvoll ist, die Altersobergrenze von 35 Jahren auf 50 Jahre zu erhöhen, um sich in das Notariatskandidatenverzeichnis einzutragen: einerseits natürlich die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie, die uns vorschreibt, dass das Alter verhältnismäßig gewählt werden muss und es auch zu keiner ungerechtfertigten Altersdiskriminierung kommen sollte, andererseits aber auch Nutzung von Erfahrung und Lebenskompetenz – und das ist eigentlich für mich persönlich eines der wichtigsten Argumente. 

Zum Beispiel hat eine gute Freundin von mir – auch sie ist Juristin, wir haben gemeinsam hier in Wien studiert, wir waren gemeinsam in einer WG – viele Jahre als Treuhänderin und in Banken gearbeitet und erst später den Weg ins Notariat gefunden. Für sie kommt diese Regelung jetzt ein Jahr zu spät, aber sie arbeitet trotzdem sehr gerne im Notariat. Ich möchte einfach zeigen: Es gibt viele qualifizierte Juristinnen und Juristen, die diesen Beruf erst später für sich entdecken. 

Der Beruf der Notarin und des Notars ist ja kein gewöhnlicher Beruf: Er verlangt nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Urteilsvermögen, Lebenserfahrung und auch persönliche Reife. Warum sollten wir Menschen ausschließen, die vielleicht erst später im Leben den Weg in diesen verantwortungsvollen Beruf einschlagen wollen? Gerade Personen mit vielfältigen beruflichen Hintergründen, etwa aus der Wirtschaft, Verwaltung oder anderen juristischen Berufen, bringen oft eine wertvolle Expertise mit. Mit der neuen Altersgrenze ermöglichen wir es – zum Vorteil der Rechtspflege insgesamt –, dieses Potenzial zu nutzen.

Die bisherige Regelung benachteiligt eben Personen mit nicht linearen Lebensläufen, etwa Menschen, die später ein Studium aufnehmen oder sich beruflich neu orientieren wollen, aber vor allem – und das ist mir als Frau auch wichtig – viele Frauen. Ich meine, 35 Jahre ist jetzt noch nicht so alt. Kollege Mertel hat schon gesagt, dass dieser Ausbildungsweg lang dauert, dann will oder sollte man – oder es wäre ja gut für unsere Gesellschaft, wenn es so ist – Kinder bekommen, und dann möchten sich wahrscheinlich viele Frauen mit 35 Jahren noch nicht wirklich entscheiden: Will ich jetzt diesen Beruf ergreifen oder nicht? 

In Vorarlberg zum Beispiel haben wir nur eine Frau, die Notarin ist, alle anderen Notare in Vorarlberg sind Männer, und diese Frau haben wir auch erst seit einem Jahr – die erste Frau in Vorarlberg, die Notarin ist! Darum glaube ich, dass es auch für viele Frauen ein Vorteil sein wird, dass die Altersobergrenze auf 50 Jahre erhöht wird. Dann kann man sich auch noch später im Leben dazu entscheiden, diesen Beruf zu ergreifen, und in einer modernen Gesellschaft sollten wir solche Lebensrealitäten nicht bestrafen, sondern eben auch anerkennen.

Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist daher sehr vernünftig, gut begründet und ein ausgewogener Fortschritt. Ich freue mich, dass wir das auch einstimmig im Ausschuss beschlossen haben und ersuche daher auch hier alle, dieser Vorlage zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.29

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Werner Gradwohl, und ich erteile dieses.

RN/19

10.29

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Frau Justizminister! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher! Heute beraten wir eine Gesetzesänderung, die zeigt, dass dieses Haus dann gut arbeitet, wenn es sich auf das Wesentliche konzentriert. Vernunft statt Ideologie, das ist der richtige Weg. (Vizepräsident Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Es geht um die Altersgrenze für Notariatskandidaten. Bisher lag diese bei 35 Jahren. Meine Damen und Herren, diese Grenze ist aus der Zeit gefallen. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Lebenswege vielfältiger geworden sind, Menschen entscheiden sich später für einen Beruf, sammeln Erfahrung, übernehmen Verantwortung. Genau deshalb sagen wir Freiheitliche ganz klar: Leistung zählt, nicht das Geburtsdatum. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Anhebung auf 50 Jahre ist daher nicht nur sinnvoll, sondern sie ist längst überfällig. Ja, es gibt Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, aber ich sage auch ganz deutlich: Wir stimmen nicht zu, weil Brüssel etwas vorgibt, sondern weil es richtig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Änderung schafft Chancen für Menschen, die vielleicht nicht den klassischen Karriereweg gegangen sind, für Menschen mit Lebenserfahrung, mit Praxiswissen und mit Verantwortungsbewusstsein – und genau solche Menschen braucht das Notariat. Denn eines ist klar: Erfahrung ist kein Nachteil, sie ist ein Wert. Wer jahrelang gearbeitet hat, wer Verantwortung getragen hat, der bringt Qualitäten mit, die man nicht mit 25 lernen kann. Diese Reform stärkt daher nicht nur die Fairness, sondern auch die Qualität der Rechtspflege. Ich sage es auch ganz offen in Richtung aller Fraktionen hier im Haus: Wenn vernünftige Gesetze vorliegen, stimmt auch die FPÖ zu. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.] und des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].)

Wir sind keine Partei, die aus Prinzip dagegen ist. (Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Wir sind eine Partei, die prüft, abwägt und entscheidet. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Da werden wir noch eine Möglichkeit finden, darauf einzugehen!)

Wenn ein Vorschlag sinnvoll ist, dann unterstützen wir ihn, unabhängig davon, von wem er kommt. Dass heute alle Fraktionen zustimmen, ist ein gutes Zeichen, das zeigt, dass sachliche Politik möglich ist. Meine Damen und Herren, genau solche Entscheidungen braucht dieses Land häufiger: nicht Streit um des Streites willen, sondern Lösungen für die Menschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Gesetzesänderung ist kein großer Wurf, aber ein wichtiger Schritt, sie schafft mehr Gerechtigkeit, mehr Chancen und stärkt unser Rechtssystem. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag mit voller Überzeugung – pragmatisch, gerecht und im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der FPÖ.)

10.33

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer. Ich erteile dieses.

RN/20

10.33

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben schon gehört: Die bisherige Altersgrenze in der Notariatsverordnung von 35 Jahren für Notariatskandidatinnen und -kandidaten war nicht mehr zeitgemäß. 

Wir sind lange Zeit davon ausgegangen, dass diese Regelung mit dem Verfassungsrecht und mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang steht, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich doch grundlegend gewandelt. Die jüngeren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu vergleichbaren Altersgrenzen im Notariat haben unsere bisherige Einschätzung diesbezüglich infrage gestellt. Der Gerichtshof prüft eben heute sehr genau, ob solche Grenzen tatsächlich legitime Ziele verfolgen und – was entscheidend ist – ob sie auch angemessen und erforderlich sind. 

Wir müssen hier heute also handeln, bevor uns die Rechtsprechung die Entscheidung aus der Hand nimmt. Vor diesem Hintergrund haben das Notariat und das Bundesministerium für Justiz das Thema eingehend diskutiert und aus diesen konstruktiven Gesprächen ist der vorliegende Initiativantrag hervorgegangen. 

Die vorgeschlagene Anhebung der Altersgrenze von 35 auf 50 Jahre schafft nunmehr einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten, denn wir wissen: Eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters verlangt heute hieb- und stichfeste Argumente und eine sachliche Rechtfertigung. 

Wer sich eben mit 36 Jahren für den Weg ins Notariat entscheidet, kann diesen Schritt nunmehr ebenso verantwortungsvoll beschreiten und qualifiziert setzen wie jemand, der oder die eben jünger ist. Gleichzeitig verfolgen wir mit der Grenze von 50 Jahren ein legitimes Ziel: Notarinnen und Notare sollen ihren Beruf über einen ausreichend langen Zeitraum letztlich auch ausüben können, um ihre mühsam und langwierig erworbene Erfahrung in qualitativ hochwertiger Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger einbringen zu können. 

Mit dieser Neuregelung tragen wir den Besonderheiten des Notariats voll Rechnung: Wir sichern eine geordnete Altersstruktur und fördern zugleich – und das ist auch ganz wichtig – weiterhin auch den Zugang jüngerer Menschen zum Beruf und – wie wir auch schon gehört haben – vor allem auch den verstärkten Zugang von Frauen zu diesem wichtigen Beruf. So stärken wir die Qualität und auch die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Rechtsberufes.

Abschließend begrüße ich ausdrücklich, dass alle im Parlament vertretenen Parteien nunmehr dieses Anliegen unterstützen und diese Änderung gemeinsam mittragen und ich nehme das gerne als Referenz für weitere justizpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode.

Abschließend ersuche ich Sie alle, dem Gesetzesbeschluss nicht entgegenzustehen und keinen Einspruch zu heben. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.36

Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/21

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig. Der Antrag ist somit angenommen.