10.33
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben schon gehört: Die bisherige Altersgrenze in der Notariatsverordnung von 35 Jahren für Notariatskandidatinnen und -kandidaten war nicht mehr zeitgemäß.
Wir sind lange Zeit davon ausgegangen, dass diese Regelung mit dem Verfassungsrecht und mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang steht, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich doch grundlegend gewandelt. Die jüngeren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu vergleichbaren Altersgrenzen im Notariat haben unsere bisherige Einschätzung diesbezüglich infrage gestellt. Der Gerichtshof prüft eben heute sehr genau, ob solche Grenzen tatsächlich legitime Ziele verfolgen und – was entscheidend ist – ob sie auch angemessen und erforderlich sind.
Wir müssen hier heute also handeln, bevor uns die Rechtsprechung die Entscheidung aus der Hand nimmt. Vor diesem Hintergrund haben das Notariat und das Bundesministerium für Justiz das Thema eingehend diskutiert und aus diesen konstruktiven Gesprächen ist der vorliegende Initiativantrag hervorgegangen.
Die vorgeschlagene Anhebung der Altersgrenze von 35 auf 50 Jahre schafft nunmehr einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten, denn wir wissen: Eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters verlangt heute hieb- und stichfeste Argumente und eine sachliche Rechtfertigung.
Wer sich eben mit 36 Jahren für den Weg ins Notariat entscheidet, kann diesen Schritt nunmehr ebenso verantwortungsvoll beschreiten und qualifiziert setzen wie jemand, der oder die eben jünger ist. Gleichzeitig verfolgen wir mit der Grenze von 50 Jahren ein legitimes Ziel: Notarinnen und Notare sollen ihren Beruf über einen ausreichend langen Zeitraum letztlich auch ausüben können, um ihre mühsam und langwierig erworbene Erfahrung in qualitativ hochwertiger Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger einbringen zu können.
Mit dieser Neuregelung tragen wir den Besonderheiten des Notariats voll Rechnung: Wir sichern eine geordnete Altersstruktur und fördern zugleich – und das ist auch ganz wichtig – weiterhin auch den Zugang jüngerer Menschen zum Beruf und – wie wir auch schon gehört haben – vor allem auch den verstärkten Zugang von Frauen zu diesem wichtigen Beruf. So stärken wir die Qualität und auch die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Rechtsberufes.
Abschließend begrüße ich ausdrücklich, dass alle im Parlament vertretenen Parteien nunmehr dieses Anliegen unterstützen und diese Änderung gemeinsam mittragen und ich nehme das gerne als Referenz für weitere justizpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode.
Abschließend ersuche ich Sie alle, dem Gesetzesbeschluss nicht entgegenzustehen und keinen Einspruch zu heben. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
10.36
Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.