RN/35
Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2026 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes (III-912-BR/2026 d.B. sowie 11801/BR d.B.)
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Thomas Schmid. – Ich bitte um den Bericht.
RN/36
Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke, Herr Vizepräsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Jahresvorschau des Bundesministeriums für Justiz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2026 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes vorlegen.
Der Justizausschuss hat seine Beratungen dazu abgeschlossen. Dieser Bericht des Ausschusses liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Jahresvorschau des Bundesministeriums für Justiz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2026 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile dieses.
RN/37
11.36
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren hier eine Jahresvorschau 2026, die auf dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und auch dem Programm des Trioratsvorsitzes aufbaut. Das klingt alles einmal nach Brüsseler Routine, aber in Wahrheit geht es um eine Grundsatzfrage, und zwar: Wer bestimmt künftig in Europa die Regeln? – Die souveränen Mitgliedstaaten, sprich die Nationalstaaten, oder die Brüsseler Zentralisten?
Die Kommission verkauft das alles unter dem schönen Titel eines unabhängigen Europas – das werden wir auch im nächsten Tagesordnungspunkt dann noch einmal hören –: Sicherheit, Demokratie, Rechtsstaat, Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau. Das klingt alles super, tipptopp wie immer, gäbe es da nicht so etwas wie jahrelange – oder inzwischen kann man sogar sagen jahrzehntelange – Erfahrung, wie Brüssel in Wahrheit funktioniert: Versprochen wird uns Vereinfachung, geliefert werden neue Zuständigkeiten, neue Eingriffe, neue Aktenberge; angekündigt wird weniger Bürokratie – und das Gegenteil ist dann leider oft der Fall.
Bestes Beispiel dafür ist das Jahr 2025. Sie können das selbst überprüfen: Schauen Sie beim offiziellen Onlineportal für EU-Recht – dem EUR-Lex – nach, dann finden Sie dort, dass die EU voriges Jahr eine wahre Rechtsaktlawine losgetreten hat. Allein bei Verordnungen und Entscheidungen waren es 1 101 neue beziehungsweise geänderte Akte, so viele wie nie zuvor. Mit den delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten ist die Zahl dann noch einmal deutlich höher – und das, meine Damen und Herren, ist das genaue Gegenteil von Entbürokratisierung. (Beifall bei der FPÖ.)
Was passiert gleichzeitig mit dieser Gesetzesflut? – Stück für Stück sichert sich die Kommission mehr und mehr Macht. Genau da wäre die Aufgabe einer guten österreichischen Justizministerin oder generell einer guten österreichischen Regierung, klar Haltung zu zeigen, Österreichs Souveränität zu verteidigen und dem EU-Zentralismus Grenzen aufzuzeigen. Was erleben wir stattdessen? – Die Justizministerin tritt in Österreich, was das angeht, praktisch nicht in Erscheinung. Wenn sie dann einmal in Erscheinung tritt, dann ist es leider meistens eher negativ. Eine klare Handschrift, eine starke Stimme für Österreich? – Fehlanzeige. Mehr Personal für die Justiz? – Fehlanzeige. Rückhalt für das Personal? – Komplette Fehlanzeige. Die Frau Minister putzt sich dann sogar noch öffentlich nach unten ab und das ist eigentlich beispiellos – eine Schande, wie es sie noch nie vorher in Österreich gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Auf EU-Ebene, gerade im Justizbereich, geht es ans Eingemachte und der erste große Warnpunkt, meine Damen und Herren, ist die Ausweitung des EU-Strafrechts auf die sogenannte Hassrede und Hasskriminalität. Das diskutieren wir in Wahrheit schon seit Jahren. Keine Frage, wir sind uns alle einig: Drohungen, Gewaltaufrufe und so weiter gegen Personen oder auch gegen Gruppen gehören verfolgt. Die Möglichkeiten dazu gibt es aber schon, die gab es auch schon immer: Das ist im Strafrecht geregelt. Aber Hass – wer definiert, was Hass ist? Eine Frau von der Leyen? Oder vielleicht eine österreichische Außenministerin, die uns Patrioten als Volksverräter bezeichnet? Oder vielleicht eine Frau Justizminister, die sagt: Antifa? Kenne ich nicht.
Also, meine Damen und Herren, es gibt jetzt schon viele Möglichkeiten. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten, von denen zum Beispiel aktuell Herr Bohrn Mena Gebrauch macht und Tausende Menschen klagt, weil sie ihn angeblich beleidigt hätten. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, dass man ihn überhaupt beleidigen kann, nach dem, wie er sich die letzten Jahre in Oe24 gebärdet hat. Wie gesagt, all diese Dinge waren schon immer möglich. Aber in diesem Fall halt: Zuerst provozieren und dann klagen. Das zeigt seine Moral.
In Wahrheit geht es aber in dieser ganzen Diskussion um eines: Es geht ausschließlich um die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das erleben wir bereits jetzt tagtäglich (Beifall bei der FPÖ), wie nämlich die Kommission den Digital Services Act komplett missbräuchlich verwendet, um gewisse Meinungen auf Social Media zum Beispiel einzuschränken und andererseits natürlich erwünschte, genehme Meinungen zu pushen. Wie macht sie das? – Da gibt es die sogenannten Trusted Flaggers. Wer sind diese Trusted Flaggers? – Zufällig meistens linke NGOs. Das geht dann sogar so weit, dass die Kommission damit aktiv in Wahlkämpfe eingreift. Jetzt gerade passiert es in Ungarn (Zwischenruf bei der SPÖ), wo die Kommission – oder im Auftrag von der Kommission – die Reichweite von Viktor Orbán auf Social Media einschränkt. Gleichzeitig steigt aber die der Opposition, die keine Kritik an Brüssel übt, rasant an. Das ist dann das Pushen. Meine Damen und Herren, das ist in Wahrheit demokratiefeindlich, das ist Desinformation und das ist auch Wahlmanipulation, die da passiert. (Beifall bei der FPÖ.)
Der eigentliche Streit beginnt ja nicht beim Strafrahmen, sondern bei der Definition. Heute heißt es Hassrede, morgen heißt es dann Desinformation, übermorgen heißt es dann Extremismus und am Ende steht der normale Bürger da und fragt sich, ob Kritik an der Regierung, Kritik an der EU oder zum Beispiel Kritik an einzelnen Themenbereichen wie zum Beispiel Migration, Klima, Sanktionen, Corona und so weiter bald schon unter Verdacht steht oder bald vielleicht sogar schon bestraft wird.
Meine Damen und Herren, es passiert schon – man glaubt es nicht –, dass Menschen in der Europäischen Union von der Kommission ganz einfach kaltgestellt werden. Da, meine Damen und Herren, sind wir weit weg von einem Rechtsstaat. Das ist Kafka in Reinform: Grundrechte weg, Konto gesperrt, keine Informationen, warum, und die Behörden sagen dann auf Nachfrage: Tut uns leid, wir sind unzuständig! Das ist ganz aktuell wieder einem deutschen Staatsbürger passiert. Ganz egal, ob da jemand etwas gemacht hat oder nicht: So geht das nicht. Wir alle leben in einem Rechtsstaat und darüber kann sich die EU oder die Kommission wirklich nicht hinwegsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Passend dazu, Frau Minister, ein Zeitungsartikel vom 3. April – gerade habe ich wieder einen Artikel gekriegt, im „Falter“ ist es auch gerade aufgeschlagen –: Justizministerin „plant schärfere Gesetze gegen Spionage in Österreich“. Das klingt einmal grundsätzlich gut, die Frage ist nur: Warum lesen wir das in der Zeitung? Warum bekommen wir Parlamentarier solche Informationen nicht zuerst, sondern müssen all das über den Medien erfahren? Was aber liest man dann im Artikel? – „Künftig sollen Angriffe auf internationale Organisationen strafbar sein“ – das klingt auch noch gut und in Ordnung. Aber jetzt kommt es – Zitat –: „Auch der Begriff der Spionage [...] selbst soll neu definiert werden. Künftig reicht es laut Entwurf bereits aus, wenn eine Handlung geeignet ist, ‚die Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ansehens, ihrer Sicherheit, ihres Wohlstands oder anderer konkreter und bedeutender Interessen herbeizuführen‘.“ Das heißt, ein „tatsächlicher Schaden muss also“ gar „nicht mehr eingetreten sein“.
Aha! Spinnen wir das einmal weiter, ich mache es bewusst ein bisschen überspitzt: Wenn zum Beispiel der böse Bundesrat Spanring auf Facebook das schreibt, was er jetzt hier an EU-Kritik gesagt hat und auch noch im nächsten Tagesordnungspunkt sagen wird, dann kann ihn die Ministerin bereits als Spion einstufen lassen (Bundesministerin Sporrer: Na ja, schauen wir uns an!), oder ein Bürger wird als Spion angeklagt, weil er Kritik an dieser Regierung übt. Wir wissen es nicht, wir wissen nur das, was in der Zeitung steht und dort steht es eins zu eins so drinnen. (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ] schüttelt den Kopf.) – Wir bekommen ja die Unterlagen nicht, Herr Kollege, da können Sie schon den Kopf beidln, aber genau so ist es. Meine Damen und Herren, solche Entwicklungen sind brandgefährlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Ganz ehrlich, manchmal denke ich mir, Ihnen allen ist gar nicht bewusst, welche Instrumente Sie da schaffen und was Sie damit ermöglichen. Würde so ein Vorschlag von uns kommen, dann weiß ich, was passieren würde: Dann würde es Lichtermeere geben, Menschenketten und alle würden schreien: „Wehret den Anfängen!“ – vielleicht sogar zu Recht.
Darum, meine Damen und Herren, muss erstens die Definitionsmacht darüber, was gesagt werden darf und was strafbar ist, im Nationalstaat bleiben und darf nicht nach Brüssel wandern. Diese Macht muss in den Nationalstaaten bleiben. Zweitens sollte diese Regierung und vor allem die Justizministerin ehestmöglich zurücktreten, weil sie mit ihrer Politik die Meinungsfreiheit einschränken will, indem sie alles strafbar macht, was ihr halt missfällt. (Beifall bei der FPÖ.) Wie gesagt, das ist eine brandgefährliche Entwicklung.
Ein weiterer Punkt in diesem Arbeitsprogramm, der mir persönlich noch ganz wichtig ist, ist der Datenschutz. Auch da wird das Schlagwort Vereinfachung missbraucht. In Wahrheit geht es um Änderungen bei Auskunftsrechten, Informationspflichten, automatisierten Entscheidungen, biometrischen Daten und der Verarbeitung von Daten für KI-Systeme. Das betrifft ganz konkret die Freiheit aller Bürger und damit trifft es uns auch, meine Damen und Herren, wir sind ja auch Bürger.
Wenn der Datenschutz dann einmal so weit aufgeweicht ist, dann heißt es im Alltag: mehr Profiling, mehr Überwachung, mehr Unsicherheit – bis hin zum gläsernen Bürger. Mir ist klar, Digitalisierung ist wichtig. Der Herr Präsident hat das auch als Motto seiner Präsidentschaft gewählt, das ist richtig, aber wie gesagt: Wir dürfen deshalb nicht zum gläsernen Bürger mutieren. Auch da wäre eine starke Justizministerin gefragt, die sagt: Bis hierher, aber nicht weiter!, und was ist? – Fehlanzeige!
Es gibt noch viele weitere Punkte in diesem Bericht, meine Damen und Herren: Kinderschutz, Eltern- und Leihmutterschaft, Schlepperei, organisierte Kriminalität, Waffenrecht – also alles; in Wahrheit ist es so gut wie kein Bereich, der nicht drinnen steht, wo sich die EU nicht einmischen will. Ich frage mich dann wirklich: Wozu brauchen wir in den Nationalstaaten dann überhaupt noch Gerichte? Es macht dann eh alles Brüssel und entscheiden tut dann auch alles Brüssel. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: EU-Bashing! Die ganze Zeit!)
In allen Bereichen gibt es ein und dasselbe Muster: Unter dem Vorwand der Sicherheit werden neue Befugnisse geschaffen und gleichzeitig werden damit Kompetenzen nach Brüssel verlagert. Die Nationalstaaten werden entmachtet und die Brüsseler Zentralisten gestärkt. Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, werden wir Freiheitliche so lange bekämpfen, bis die Entscheidungsgewalt wieder dort liegt, wo sie hingehört, nämlich bei den souveränen Nationalstaaten und bei ihren Bürgern. (Beifall bei der FPÖ.)
11.49
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile ihm dieses.
RN/38
11.49
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen! Ja, in dieser FPÖ-Rundschau, die meiner Meinung nach sehr skurril war, die sehr absurd gelaufen ist, hat man gesehen: Man schmeißt alles auf einen Haufen, schüttet zwei, drei Mistkübeln darüber und die EU ist damit begraben. – Kein einziger konstruktiver Satz in dieser Rede, Herr Spanring! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ] und des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].)
Dabei muss man sagen, gewisse kritische Anmerkungen, kritische Punkte zu haben, ist ja wichtig, und die sind ja auch mit einzuarbeiten. Wir sollten aber, so wie oft schon erklärt, den Menschen die Gelegenheit geben, sich ein Bild zu machen: Worum geht es denn überhaupt bei diesem Tagesordnungspunkt? Bei Ihrer Rede hat man nur ein Dagegen und Positionen entweder aus dem Wahlprogramm der FPÖ oder aus einer allgemeinen Rundschau, jetzt natürlich in Vorbereitung der Wahlen in Ungarn, gehört. Ich glaube, das brauchen wir hier im Bundesrat nicht unbedingt unqualifiziert wahrzunehmen.
Wir diskutieren heute über die EU-Jahresvorschau des Justizministeriums 2026 und damit eine wesentliche Frage, wie sich Europa in zentralen Rechts- und Grundsatzfragen weiterentwickeln soll. Ein Punkt dieser Vorschau verdient besonderes Augenmerk: der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein sogenanntes 28. rechtliches System, einen Binnenmarkt mit 27 Rechtssystemen und einem Start-up, das derzeit noch mehr Zeit mit Paragrafen als mit Innovation verbringt.
Der Vorschlag setzt genau da an, mit einem, Herr Spanring, optionalen einheitlichen Rechtsrahmen, der es insbesondere jungen und innovativen Unternehmen erleichtern soll, zu gründen, zu wachsen und vor allem auch zu investieren.
Die entscheidende Frage ist aber nicht, ob wir vereinfachen, sondern wie wir es tun. Für uns ist klar, Europa muss wirtschaftlich stark sein, muss seine Stärke nützen. Diese Stärke hat aber einen wesentlichen Maßstab: Sie muss bei den Menschen ankommen. Ein Binnenmarkt, der nur funktioniert, aber nicht verbindet, verfehlt seinen Zweck.
Das vorgeschlagene 28. Regime kann ein Fortschritt sein, wenn es ein Werkzeug für mehr Chancen wird und nicht ein Schlupfloch für weniger Verantwortung. Genau darin liegt die politische Aufgabe: Vereinfachung darf nicht zur Einladung werden, sich Standards zu entziehen.
Das heißt konkret: Ein einheitlicher Rechtsrahmen darf auf keinen Fall dazu führen, dass Arbeitnehmer:innenrechte unter Druck geraten oder sich Arbeitsbedingungen verschlechtern, dass Datenschutz zur Nebensache wird oder dass sich Unternehmen den jeweils bequemsten Rechtsrahmen aussuchen können, während die Gesellschaft die Kosten trägt. Europa darf mit Sicherheit kein Ort für einen Wettbewerb der niedrigen Standards sein, Europa muss ein Raum der besten Lösungen sein.
Ich begrüße daher ausdrücklich, dass das Justizministerium – danke, Frau Ministerin, an dieser Stelle – diese Balance auch klar anspricht: Wettbewerbsfähigkeit ja, aber nicht um den Preis von Grundrechten. Das ist keine Einschränkung wirtschaftlicher Dynamik, sondern eine wichtige Voraussetzung (Beifall bei der SPÖ), denn nachhaltiger Erfolg entsteht dort, wo Vertrauen besteht.
Dieses Prinzip gilt auch im Strafrecht. Die Diskussion über eine stärkere Angleichung von Straftatbeständen und Strafhöhen auf europäischer Ebene sehen wir zu Recht kritisch. Mehr Einheitlichkeit bedeutet nicht automatisch mehr Wirksamkeit. Was tatsächlich wirkt, sind bessere Zusammenarbeit, modernere Instrumente, funktionierende Vernetzung und starke europäische Einrichtungen. Die geplante Stärkung von Eurojust ist daher ein wichtiger Schritt, denn Sicherheit entsteht nicht durch Symbolpolitik, sondern durch funktionierende Kooperationen.
Gleichzeitig müssen wir reale Bedrohungen ernst nehmen. Der illegale Handel mit Schusswaffen ist kein theoretisches Problem, er ist eine konkrete Gefahr für die Sicherheit Europas. Da braucht es klare und gemeinsame Regeln. Auch da gilt: Wirksamkeit und Rechtsstaatlichkeit dürfen nie gegeneinander ausgespielt werden. Sicherheit ohne Rechtsstaat ist keine Sicherheit, und Rechtsstaat ohne Sicherheit bleibt wirkungslos. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].)
Sehr geehrte Damen und Herren, Europa steht an einem Punkt, an dem sich entscheidet, ob wirtschaftliche Dynamik und sozialer Zusammenhalt gemeinsam gedacht werden. Für uns ist klar, das eine geht nicht ohne das andere. Ein Europa, das wirtschaftlich erfolgreich ist, aber soziale Unsicherheit produziert, verliert seine Akzeptanz, und ein Europa, das seine Werte relativiert, verliert seine Grundlage. Gerade deswegen sind die Prioritäten der Triopräsidentschaft von solch enormer Wichtigkeit.
Der Schutz der Rechtsstaatlichkeit, der Kampf gegen Desinformation, die Sicherung demokratischer Prozesse: Das sind mit Sicherheit keine Randthemen, sondern das ist das Fundament unserer gemeinsamen Union. Unsere Aufgabe ist es, europäische Politik zu gestalten, sodass sie Orientierung gibt, nicht durch einfache Antworten, sondern durch klare Prinzipien.
Wirtschaftliche Freiheit und soziale Verantwortung sind keine Gegensätze, sie gehören zusammen. Am Ende entscheidet sich die Qualität von Politik nicht in Richtlinien, sondern im Alltag der Menschen. Daran – und das gilt in diesem Zusammenhang vor allem auch für die FPÖ – sollten wir uns orientieren und daran werden wir auch dieses Vorhaben messen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
11.56
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses.
RN/39
11.56
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch ich möchte bei diesem Bericht wieder zur Sachlichkeit zurückkehren, und ich möchte Folgendes feststellen: Dem Bericht der Bundesministerin für Justiz können wir entnehmen, dass die Europäische Kommission unter dem Titel „Ein unabhängiges Europa“ ihren Fokus auf die Herausforderungen richtet, die sich aus Bedrohungen für Sicherheit und Demokratie, Konflikten und geopolitischen Spannungen, Risiken für die europäische Wirtschaft und Industrie und dem zunehmenden Klimawandel ergeben.
Einige Einzelheiten haben meine Kollegen schon dargestellt, sodass ich nur einiges herausgreifen möchte. Schwerpunkte sind für mich auch die Sicherstellung nachhaltigen Wohlstands und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und Sicherheit sowie die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Letzteres will die Kommission im Jahre 2026 insbesondere durch den besseren Schutz demokratischer Institutionen vor Extremismus und Desinformation darstellen. Von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit kann dabei nicht die Rede sein.
In der Vorschau des Justizministeriums werden aus den für dieses Jahr angekündigten EU-Vorhaben einige Dossiers besonders hervorgehoben. Wie mein Vorredner schon gesagt hat, ist auch für mich das 28. rechtliche System etwas Besonderes. Es geht darum, innovative Unternehmen dabei zu unterstützen, in den Binnenmarkt zu investieren und dort tätig zu sein, ohne mit 27 verschiedenen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten konfrontiert zu werden. Dieses 28. Regime soll dem Bericht zufolge einen einheitlichen optionalen Rechtsrahmen für Unternehmen in der EU schaffen. Insbesondere soll es Start-ups und innovativen Firmen im Binnenmarkt es leichter machen, zu gründen, zu operieren und zu wachsen.
Laut Bericht unterstützt das Bundesministerium für Justiz grundsätzlich die justizpolitische Akzentuierung der Europäischen Kommission mit ihrem Fokus auf Sicherstellung nachhaltigen Wohlstands und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit. Ausdrücklich befürwortet werden die Vereinfachung von Rechtsvorschriften und die anhaltenden Bestrebungen zur besseren Rechtsetzung.
Für mich besonders interessant ist die Vorlage einer Richtlinie über den Handel mit Schusswaffen, für das erste Quartal vorgesehen. Da plant die Kommission, um grenzüberschreitenden Sicherheitsbedrohungen in Europa besser zu begegnen, die strafrechtlichen Bestimmungen für den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zu verschärfen.
Im Bereich des Strafrechts wird der Fokus der letzten Jahre auf eine Angleichung des materiellen Rechts vom österreichischen Justizressort eher kritisch gesehen. Die Wirksamkeit von Maßnahmen der Strafjustiz kann besser dadurch erhöht werden, dass die teils jahrzehntealten Rechtsinstrumente der Zusammenarbeit modernisiert und auch die Agenturen weiter ausgebaut werden. Als ersten Schritt in diese Richtung wird daher die angekündigte Stärkung von Eurojust grundsätzlich sehr positiv gesehen.
Ausführlich dargelegt werden im Bericht der jeweils aktuelle Stand betreffend EU-Vorhaben in der Justiz und die österreichische Position dazu. Angeführt werden dabei unter anderem die Vorhaben für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption, für eine Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, für eine Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie sowie für ein EU-Strafrechtsinstrument zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)
Sehr geehrte Damen und Herren, befürwortet werden vom Justizressort laut Bericht in vielen Bereichen auch die inhaltlichen Prioritäten der aktuellen Triopräsidentschaft Polens, Dänemarks und Zyperns. Betont wird darin etwa die Bedeutung der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. Zudem werden von österreichischer Seite ausdrückliche Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Justiz als wesentlicher Bestandteil zur Stärkung von Freiheit und Demokratie unterstützt.
Laut Arbeitsprogramm sollen unter anderem Desinformation, Hassrede und ausländische Einflussnahme auf demokratische Prozesse bekämpft werden, etwas, das also eindeutig mit Transparenz und Onlinefreiheiten zu tun hat.
Ich kann diesen Bericht im größten Teil gutheißen und bitte daher um Kenntnisnahme. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.02
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.
RN/40
12.02
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ganz kurz noch zu Kollegen Spanring: Sie tun immer so, als hätte die EU mit Ihnen gar nichts zu tun, aber wir sind die EU, unsere Kolleginnen und Kollegen sitzen in Brüssel – auch Ihre. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Zum Bericht der Justizministerin zum Arbeits- und Legislativprogramm der Europäischen Kommission: Sehr zu begrüßen ist die Zielsetzung der Europäischen Kommission, ein hohes Maß an Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht für Lobbying, auch für Aufträge aus Drittländern, anzusetzen. Alle Lobbyist:innen müssen damit in ein Transparenzregister eingetragen werden, in das auch das Ziel der Lobbytätigkeit und eventuelle finanzielle Aufwendungen einzutragen sind. Das Register muss zudem öffentlich einsehbar sein, und die Lobbyunternehmen müssen die Daten des Lobbyings eine gewisse Zeit aufbewahren. Das alles ist gut und wichtig, denn das braucht es, damit sich eine kritische Öffentlichkeit, also Medien oder entsprechende NGOs, damit auseinandersetzen kann, die Tätigkeit von Parlamentarier:innen zu kontrollieren, und deren Entscheidungen nachvollziehen kann. Das ist ein extrem wichtiges Tool in einer Demokratie.
Österreich hat auch ein solches Lobbying- und Interessenvertretungsregister, und das seit 2013, aber leider ist dieses nicht sehr aussagekräftig. Es sind zwar die Firmen und Lobbyist:innen ersichtlich, aber nicht, was die Lobbyarbeit konkret ist, wen sie betrifft, wer anlobbyiert wird oder wie hoch der Lobbyaufwand tatsächlich ist und wofür er verwendet wurde. Demokratiepolitisch wäre da eine weiter gehende öffentliche Einsicht extrem wünschenswert, und ich möchte Ihnen, Frau Ministerin, sehr an Ihr demokratisches Herz legen, da nachzuschärfen und auch in der EU für eine detaillierte Lobbyingregel einzutreten.
Ein anderer für uns wichtiger Punkt ist die EU-weite Strafbarkeit von Hass und Hetze im Internet. Das ist vor allem für uns Frauen extrem wichtig, da Hass und Hetze im Internet – und ich glaube, das ist klar erkennbar – extreme Ausmaße annehmen. Sie können sich gerne einmal, Kollegen von der FPÖ, einen Account von einer Frau anschauen. Ich glaube, dann sehen Sie sehr genau, was Hass und Hetze sind.
Leider erfordert aber diese Regelung in der EU, die eine Vertragsänderung ist, einen einstimmigen Beschluss, und ein solcher kam eben vor fünf Jahren, aber auch heute nicht zustande. Warum? – Wegen der üblichen Verdächtigen, damals Polen und Ungarn, heute Ungarn und die Slowakei. Diese Blockade bei Einstimmigkeitserfordernissen ist leider Teil einer generellen Strategie von Orbáns Ungarn, um politische Zugeständnisse, vor allem bei der Auszahlung von eingefrorenen EU-Geldern wegen Rechtsstaatlichkeitsverstößen, zu erlangen. Da muss dringend dagegengehalten werden und unserer Meinung nach auch das Einstimmigkeitsprinzip überdacht werden.
Aber noch einmal zu Hass und Hetze: Sie argumentieren auch heute meiner Meinung nach fadenscheinig mit der Einschränkung von Rede- und Meinungsfreiheit, aber Sie verkennen es, denn es sind nämlich genau Hass und Hetze, die Rede- und Meinungsfreiheit einschränken. Das ist auch logisch: Wenn man Angst hat, verspottet, ausgelacht, gedisst oder verletzt zu werden, redet man einfach nicht frei, sondern zieht sich zurück und sagt lieber gar nichts. Systematisch ausgeführt sind das Methoden der Zensur von Autokratien und Diktaturen.
Das heißt, es wäre eine abschreckende strafrechtliche Regelung da sehr wichtig, und auch Österreich bräuchte im digitalen Bereich, bei digitaler Gewalt vor allem gegen Frauen, ein schärferes Strafrecht. Ich glaube, das ist ja auch in Planung, und das freut uns sehr, Frau Ministerin.
Auch noch einmal, weil das angesprochen worden ist, zu Ungarn und vor allem zu dieser verdeckten Einflussnahme auf Wahlen: Ich glaube, es ist genau Russland, das eine verdeckte Einflussnahme auf diese Wahlen, die am Sonntag in Ungarn stattfinden werden, für Ihren Freund Orbán machen wird. Man sieht das nicht zuletzt an diesem Zwölfpunktegeheimplan, den Orbán mit Russland abgeschlossen hat. Daher möchte ich auch hier die Möglichkeit nutzen, den Ungarinnen und Ungarn am Sonntag eine faire Wahl mit einem Sieg in Richtung mehr Demokratie und für eine solidarische EU-Mitgliedschaft zu wünschen. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Noch ein kurzer Punkt, nämlich zu den aktuellen Verhandlungen über die Richtlinie zur Festlegung von Schlepperei: Ich möchte hier ganz klar sagen, dass Fluchthilfe ein humanitäres Recht ist und auf keinen Fall kriminalisiert werden darf, genauso wie humanitäre Hilfe nicht weiter eingeschränkt werden darf. Auch wenn Flüchtlinge anderen Flüchtenden bei der Flucht helfen, ohne einen finanziellen oder materiellen Vorteil davon zu haben, dürfen diese nicht kriminalisiert, also bestraft werden. Ich freue mich sehr, dass diese Meinung im Ausschuss von den Ressortbediensteten auch geteilt wurde.
Zu den anderen Punkten ist en gros zu sagen, dass wir die Förderung einer europaweiten Zusammenarbeit im Zivil- und Strafrecht natürlich sehr begrüßen. EU-Recht darf aber nicht unseren humanen und zivilisatorisch offenen Regelungen im Personenrecht zuwiderlaufen, zum Beispiel wenn es um eine genderoffene Elternschaft geht oder genauso bei der Erwachsenenvertretung. Die muss immer von Selbstbestimmung und Würde der Vertretenen getragen sein, und es darf keinenfalls ein profitables Geschäft damit gemacht werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
12.09
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. – Bitte sehr.
RN/41
12.09
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Ihnen vorliegenden EU-Vorhabensbericht meines Ressorts möchte ich Ihnen anhand einiger ausgewählter Beispiele einen kurzen Überblick darüber bieten, was die Justizpolitik auf europäischer Ebene an Verbesserungen bewirken kann.
Vorab eine ganz einfache Wahrheit: Eine möglichst enge Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Justizsysteme ist unverzichtbar; zur Stärkung unseres Rechtsstaates, zur Stärkung unserer äußeren und inneren Sicherheit, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und last, but not least zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte aller.
Was sind nun die Prioritäten des Justizministeriums in der Jahresvorschau? – Vorab: Wichtige Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung oder zum Opferschutz sind – das wurde schon erwähnt – inhaltlich bereits weitgehend ausverhandelt und da fehlt nur noch die formelle Annahme. Daher konzentriere ich mich heute auf einige wenige Initiativen, die gerade jetzt unser aller Aufmerksamkeit benötigen.
Wichtig hervorzuheben ist die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie des sexuellen Kindesmissbrauchsmaterials. Denn das Ziel dieser neuen Richtlinie ist, dass das Betreiben einer Onlineinfrastruktur für die Ermöglichung oder Anregung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern unter Strafe gestellt wird, und zwar eben europaweit. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Damit werden wir die Rolle des Darkwebs bei der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs bekämpfen und zu einem effektiven Opferschutz beitragen. Auch sollen in diesem Vorschlag die Rechte der Opfer weiter gestärkt werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass das Paket noch unter dem zypriotischen Vorsitz dem Europäischen Parlament final zur Verhandlung vorgelegt wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als Bundesregierung haben wir uns angesichts des Amoklaufs von Graz im letzten Jahr rasche und entschiedene Konsequenzen vorgenommen und diese umgesetzt, um das Waffengesetz mit breiter Mehrheit über Koalitionsgrenzen hinweg deutlich zu verschärfen. Gerade – daran möchte ich bei dieser Gelegenheit erinnern – das vorläufige Waffenverbot bei Gewalt im sozialen Nahraum war dabei eine effektive und lebenswichtige Maßnahme. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Nun setzen wir auch auf europäischer Ebene noch weiter auf Harmonisierung, und das ist wichtig und konsequent, denn aktuell gibt es zwischen den EU-Mitgliedstaaten maßgebliche Unterschiede bei der Definition und Sanktionierung von Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen. Genau deshalb hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen in der EU vorgelegt. Das Vorhaben fokussiert erstens auf einheitliche Standards, zweitens – das ist eben auch wichtig, wir sehen das Phänomen leider viel zu häufig – auf die missbräuchliche Verwendung von 3D-Druckern zur Herstellung von Waffen, das soll eben auch unterbunden werden, und natürlich – immer, immer ganz wichtig – auf eine engere Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gefördert werden soll.
Zu einem nächsten Punkt: Es wurde schon erwähnt: Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa und damit auch Österreichs ist selbstverständlich eine der Prioritäten in Brüssel, aber natürlich auch in den europäischen Hauptstädten und in Österreich. Die Europäische Kommission hat am 18. März einen Rechtsakt, einen Vorschlag für ein sogenanntes 28. Regime oder auch EU Inc. vorgelegt. Was bedeutet das? – Es geht um eine optionale – das sei auch betont – neue Gesellschaftsform für Wirtschaftstreibende, die neben unsere 27 nationalen Rechtsordnungen treten soll. Diese neue Rechtsform soll von der Gründung bis zum Kapitalzugang viele Schritte für unsere europäischen Unternehmen und vor allem eben für Start-ups und Scale-ups vereinfachen.
Ja, natürlich, gewisse Vereinfachungen sind stets wichtig und haben positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, aber lassen Sie mich auch eines ganz klar sagen: Vereinfachung darf nicht zu einem Abbau von Arbeitnehmer:innenrechten und dem Verbraucherschutz führen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W] und des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].) Daher werden wir diesem interessanten Vorschlag im Interesse unserer Unternehmen natürlich entgegentreten, wir werden aber auch sehr stark dafür sorgen, dass es nicht zur Erosion von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt, und – natürlich auch ganz wichtig – es darf keine Einschnitte in den Verbraucher:innenschutz im Sinne von Gläubigerschutz geben und natürlich müssen auch unsere hohen Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufrechterhalten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch kurz zu einem nächsten Thema, das potenziell uns alle betrifft, Stellung nehmen, nämlich zum grenzüberschreitenden Erwachsenenschutz. Dabei geht es um zwei wesentliche Aspekte: Wir wollen sicherstellen, dass der staatliche Schutz von Erwachsenen, die ihre Geschäfte und ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können, auch in grenzüberschreitenden Situationen lückenlos wahrgenommen wird. Zweitens soll auch das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen gestärkt werden. Wer durch eine Vorsorgevollmacht eigene Entscheidungen für die Zukunft trifft, muss darauf vertrauen können, dass diese Vorsorge in jedem EU-Land rechtlich anerkannt wird. Die derzeitige Vorlage zum Erwachsenenschutzrecht beinhaltet all dieses.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Arbeitsprogramm, das natürlich viel umfangreicher als die wenigen Beispiele, die ich in der Kürze der Zeit hier vortragen kann, ist, bietet einen echten Mehrwert für die Menschen in Europa und für die Menschen in Österreich. Mein Haus und ich, wir werden uns aktiv in die Gestaltung der verschiedenen Dossiers einbringen, denn unser Ziel ist ganz eindeutig: Wir wollen Europa stärken und gleichzeitig auch eine deutliche österreichische Handschrift sicherstellen; eine Handschrift, die die Interessen der Bevölkerung ernst nimmt und unsere Werte vertritt. – Vielen Dank und ich bitte um Kenntnisnahme. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
12.16
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Julia Deutsch. Ich erteile ihr dieses.
RN/42
12.17
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher – oder lieber Herr Zuseher – hier im Saal und natürlich auch via Livestream! Wenn wir heute über die europäische Justizpolitik sprechen, dann sprechen wir nicht über abstrakte Richtlinien, sondern es geht da ja letztendlich auch konkret um die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts, um die Chancen für Unternehmerinnen und Unternehmer und um die Frage, ob Europa im globalen Wettbewerb endlich aufholt. Deswegen möchte ich mich auf einen Punkt aus der Jahresvorschau beziehen, der heute eh schon ein paar Mal angesprochen wurde, das ist der, der besonders heraussticht: das 28. Regime.
Die Idee dahinter ist einfach, aber kraftvoll: Neben den 27 nationalen Rechtssystemen schaffen wir eben ein zusätzliches, optionales europäisches Regelwerk für Unternehmen. Das ist ein System, das das grenzüberschreitende Wirtschaften erleichtert anstatt es – wie heute leider oft – zu verkomplizieren. Denn die Realität ist schon: Für viele Unternehmen ist es derzeit einfacher, außerhalb von Europa zu skalieren als innerhalb des Binnenmarkts, und das ist etwas, was wir gerne ändern möchten. Das ist nämlich nicht, weil Europa weniger Potenzial hätte, sondern weil wir uns schlicht und einfach selbst Hürden gebaut haben: unterschiedliche Gesellschaftsrechte, unterschiedliche Insolvenzregeln, unterschiedliche Verfahren – das kostet Zeit, das kostet Geld und am Ende des Tages kostet das dann auch leider Wachstum.
Das 28. Regime sehen wir NEOS deshalb als eine große Chance, wenn wir es richtig machen. Aus NEOS-Sicht ist für uns eines dabei ganz klar: Ein europäisches Zusatzrecht darf keinen höheren Bürokratielevel bedeuten, es muss eine bessere Lösung sein. Das heißt einfach konkret: Das System muss in der Praxis einfacher sein als alles, was wir bis jetzt gehandhabt haben, als die bestehenden nationalen Regelungen. Es muss digital funktionieren und es muss für Unternehmen auch wirklich attraktiv sein, sonst wird es schlicht und einfach nicht genutzt.
Ein zweiter Punkt ist uns genauso wichtig: Wir wollen keinen kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern wir wollen den besten gemeinsamen Standard in Europa. (Bundesrat Repolust [FPÖ/Stmk.]: Wir, wir, wir! Was heißt wir? Die NEOS! Was die anderen wollen, interessiert keinen!) – In meinem Fall ich als die NEOS, natürlich, da haben Sie vollkommen recht, Herr Kollege, aber ich spreche auch gerne für meine Kolleginnen und Kollegen, die im Nationalrat sitzen und auch sonst überall. (Ruf bei der FPÖ: Immer weniger!)
Das bedeutet jedenfalls auch – da war ich stehengeblieben –: Wir wollen wirklich den besten gemeinsamen Standard in Europa, das heißt, gute, bewährte Regelungen müssen sich darin wiederfinden. (Bundesrat Beer [SPÖ/W]: Faire Arbeitnehmer:innenrechte!) Und dort, wo unser Unternehmensrecht effizient, praxistauglich und innovationsfreundlich ist, soll es als Vorbild dienen.
Europa muss da selbstbewusst sein und die besten Lösungen zusammenführen, statt alles auf einem Mindestniveau festzusetzen; das wollen wir nicht. Das ist natürlich gerade auch für Start-ups und für wachstumsorientierte Unternehmen entscheidend. Sie brauchen ein klares einheitliches Regelwerk. Sie brauchen von der Gründung bis zur Finanzierung Klarheit, kein Nebeneinander von Systemen. Sie wollen nicht noch mehr Komplexität – das hindert beim Wachstum, das hindert daran, zu gründen –, sondern sie wollen ein Angebot, das auch wirklich entlastet.
Damit komme ich zu einem ganz grundsätzlichen Punkt: Ein funktionierender Binnenmarkt entsteht ja nicht durch ein einzelnes Instrument, sondern in dem Fall müssen wir das wirklich so betrachten: Das 28. Regime ist ein wichtiger Baustein, aber es muss natürlich in weitere Reformen eingebettet sein, etwa die Harmonisierung im Insolvenzrecht oder die Vereinfachung digitaler Rahmenbedingungen, denn genau dort entscheiden sich ja oft die praktischen Hürden im Alltag von Unternehmen.
Aus unserer NEOS-, meiner NEOS-Sicht, wie auch immer: Europa muss deutlich stärker werden, muss wirtschaftlich stärker werden, weil wirtschaftliche Stärke am Ende des Tages die Grundlage für Innovation, für Arbeitsplätze und auch für die politische Handlungsfähigkeit ist. Gerade in einer Zeit globaler Unsicherheit ist ein starker Binnenmarkt unsere beste Antwort, auch nach außerhalb von Europa. Gleichzeitig gilt natürlich: Wettbewerbsfähigkeit und Grundrechte dürfen kein Widerspruch sein. Wir wollen weniger Bürokratie, wir wollen keine Absenkung von Standards, das möchte ich auch dazusagen, auch wenn wir uns den Datenschutz anschauen. Verlässliche Regeln schaffen Vertrauen und damit auch wirtschaftliche Stabilität.
Sehr geehrte Damen und Herren, das 28. Regime ist mehr als ein technisches Detail. Es ist quasi ein Testfall dafür, ob Europa bereit ist, seine eigenen Hürden abzubauen, und ob wir den Binnenmarkt wirklich ernst nehmen, ob wir es schaffen, aus 27 Systemen einen echten Wettbewerbsvorteil zu machen. Ich glaube, die Richtung stimmt. Jetzt kommt es darauf an, es einfach, praxistauglich und auch mutig umzusetzen. – Vielen Dank.
12.22
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/43
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.