RN/40
12.02
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ganz kurz noch zu Kollegen Spanring: Sie tun immer so, als hätte die EU mit Ihnen gar nichts zu tun, aber wir sind die EU, unsere Kolleginnen und Kollegen sitzen in Brüssel – auch Ihre. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Zum Bericht der Justizministerin zum Arbeits- und Legislativprogramm der Europäischen Kommission: Sehr zu begrüßen ist die Zielsetzung der Europäischen Kommission, ein hohes Maß an Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht für Lobbying, auch für Aufträge aus Drittländern, anzusetzen. Alle Lobbyist:innen müssen damit in ein Transparenzregister eingetragen werden, in das auch das Ziel der Lobbytätigkeit und eventuelle finanzielle Aufwendungen einzutragen sind. Das Register muss zudem öffentlich einsehbar sein, und die Lobbyunternehmen müssen die Daten des Lobbyings eine gewisse Zeit aufbewahren. Das alles ist gut und wichtig, denn das braucht es, damit sich eine kritische Öffentlichkeit, also Medien oder entsprechende NGOs, damit auseinandersetzen kann, die Tätigkeit von Parlamentarier:innen zu kontrollieren, und deren Entscheidungen nachvollziehen kann. Das ist ein extrem wichtiges Tool in einer Demokratie.
Österreich hat auch ein solches Lobbying- und Interessenvertretungsregister, und das seit 2013, aber leider ist dieses nicht sehr aussagekräftig. Es sind zwar die Firmen und Lobbyist:innen ersichtlich, aber nicht, was die Lobbyarbeit konkret ist, wen sie betrifft, wer anlobbyiert wird oder wie hoch der Lobbyaufwand tatsächlich ist und wofür er verwendet wurde. Demokratiepolitisch wäre da eine weiter gehende öffentliche Einsicht extrem wünschenswert, und ich möchte Ihnen, Frau Ministerin, sehr an Ihr demokratisches Herz legen, da nachzuschärfen und auch in der EU für eine detaillierte Lobbyingregel einzutreten.
Ein anderer für uns wichtiger Punkt ist die EU-weite Strafbarkeit von Hass und Hetze im Internet. Das ist vor allem für uns Frauen extrem wichtig, da Hass und Hetze im Internet – und ich glaube, das ist klar erkennbar – extreme Ausmaße annehmen. Sie können sich gerne einmal, Kollegen von der FPÖ, einen Account von einer Frau anschauen. Ich glaube, dann sehen Sie sehr genau, was Hass und Hetze sind.
Leider erfordert aber diese Regelung in der EU, die eine Vertragsänderung ist, einen einstimmigen Beschluss, und ein solcher kam eben vor fünf Jahren, aber auch heute nicht zustande. Warum? – Wegen der üblichen Verdächtigen, damals Polen und Ungarn, heute Ungarn und die Slowakei. Diese Blockade bei Einstimmigkeitserfordernissen ist leider Teil einer generellen Strategie von Orbáns Ungarn, um politische Zugeständnisse, vor allem bei der Auszahlung von eingefrorenen EU-Geldern wegen Rechtsstaatlichkeitsverstößen, zu erlangen. Da muss dringend dagegengehalten werden und unserer Meinung nach auch das Einstimmigkeitsprinzip überdacht werden.
Aber noch einmal zu Hass und Hetze: Sie argumentieren auch heute meiner Meinung nach fadenscheinig mit der Einschränkung von Rede- und Meinungsfreiheit, aber Sie verkennen es, denn es sind nämlich genau Hass und Hetze, die Rede- und Meinungsfreiheit einschränken. Das ist auch logisch: Wenn man Angst hat, verspottet, ausgelacht, gedisst oder verletzt zu werden, redet man einfach nicht frei, sondern zieht sich zurück und sagt lieber gar nichts. Systematisch ausgeführt sind das Methoden der Zensur von Autokratien und Diktaturen.
Das heißt, es wäre eine abschreckende strafrechtliche Regelung da sehr wichtig, und auch Österreich bräuchte im digitalen Bereich, bei digitaler Gewalt vor allem gegen Frauen, ein schärferes Strafrecht. Ich glaube, das ist ja auch in Planung, und das freut uns sehr, Frau Ministerin.
Auch noch einmal, weil das angesprochen worden ist, zu Ungarn und vor allem zu dieser verdeckten Einflussnahme auf Wahlen: Ich glaube, es ist genau Russland, das eine verdeckte Einflussnahme auf diese Wahlen, die am Sonntag in Ungarn stattfinden werden, für Ihren Freund Orbán machen wird. Man sieht das nicht zuletzt an diesem Zwölfpunktegeheimplan, den Orbán mit Russland abgeschlossen hat. Daher möchte ich auch hier die Möglichkeit nutzen, den Ungarinnen und Ungarn am Sonntag eine faire Wahl mit einem Sieg in Richtung mehr Demokratie und für eine solidarische EU-Mitgliedschaft zu wünschen. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Noch ein kurzer Punkt, nämlich zu den aktuellen Verhandlungen über die Richtlinie zur Festlegung von Schlepperei: Ich möchte hier ganz klar sagen, dass Fluchthilfe ein humanitäres Recht ist und auf keinen Fall kriminalisiert werden darf, genauso wie humanitäre Hilfe nicht weiter eingeschränkt werden darf. Auch wenn Flüchtlinge anderen Flüchtenden bei der Flucht helfen, ohne einen finanziellen oder materiellen Vorteil davon zu haben, dürfen diese nicht kriminalisiert, also bestraft werden. Ich freue mich sehr, dass diese Meinung im Ausschuss von den Ressortbediensteten auch geteilt wurde.
Zu den anderen Punkten ist en gros zu sagen, dass wir die Förderung einer europaweiten Zusammenarbeit im Zivil- und Strafrecht natürlich sehr begrüßen. EU-Recht darf aber nicht unseren humanen und zivilisatorisch offenen Regelungen im Personenrecht zuwiderlaufen, zum Beispiel wenn es um eine genderoffene Elternschaft geht oder genauso bei der Erwachsenenvertretung. Die muss immer von Selbstbestimmung und Würde der Vertretenen getragen sein, und es darf keinenfalls ein profitables Geschäft damit gemacht werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
12.09
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.