RN/41

12.09

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Ihnen vorliegenden EU-Vorhabensbericht meines Ressorts möchte ich Ihnen anhand einiger ausgewählter Beispiele einen kurzen Überblick darüber bieten, was die Justizpolitik auf europäischer Ebene an Verbesserungen bewirken kann. 

Vorab eine ganz einfache Wahrheit: Eine möglichst enge Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Justizsysteme ist unverzichtbar; zur Stärkung unseres Rechtsstaates, zur Stärkung unserer äußeren und inneren Sicherheit, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und last, but not least zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte aller. 

Was sind nun die Prioritäten des Justizministeriums in der Jahresvorschau? – Vorab: Wichtige Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung oder zum Opferschutz sind – das wurde schon erwähnt – inhaltlich bereits weitgehend ausverhandelt und da fehlt nur noch die formelle Annahme. Daher konzentriere ich mich heute auf einige wenige Initiativen, die gerade jetzt unser aller Aufmerksamkeit benötigen. 

Wichtig hervorzuheben ist die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie des sexuellen Kindesmissbrauchsmaterials. Denn das Ziel dieser neuen Richtlinie ist, dass das Betreiben einer Onlineinfrastruktur für die Ermöglichung oder Anregung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern unter Strafe gestellt wird, und zwar eben europaweit. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Damit werden wir die Rolle des Darkwebs bei der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs bekämpfen und zu einem effektiven Opferschutz beitragen. Auch sollen in diesem Vorschlag die Rechte der Opfer weiter gestärkt werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass das Paket noch unter dem zypriotischen Vorsitz dem Europäischen Parlament final zur Verhandlung vorgelegt wird. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als Bundesregierung haben wir uns angesichts des Amoklaufs von Graz im letzten Jahr rasche und entschiedene Konsequenzen vorgenommen und diese umgesetzt, um das Waffengesetz mit breiter Mehrheit über Koalitionsgrenzen hinweg deutlich zu verschärfen. Gerade – daran möchte ich bei dieser Gelegenheit erinnern – das vorläufige Waffenverbot bei Gewalt im sozialen Nahraum war dabei eine effektive und lebenswichtige Maßnahme. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.

Nun setzen wir auch auf europäischer Ebene noch weiter auf Harmonisierung, und das ist wichtig und konsequent, denn aktuell gibt es zwischen den EU-Mitgliedstaaten maßgebliche Unterschiede bei der Definition und Sanktionierung von Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen. Genau deshalb hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen in der EU vorgelegt. Das Vorhaben fokussiert erstens auf einheitliche Standards, zweitens – das ist eben auch wichtig, wir sehen das Phänomen leider viel zu häufig – auf die missbräuchliche Verwendung von 3D-Druckern zur Herstellung von Waffen, das soll eben auch unterbunden werden, und natürlich – immer, immer ganz wichtig – auf eine engere Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gefördert werden soll. 

Zu einem nächsten Punkt: Es wurde schon erwähnt: Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa und damit auch Österreichs ist selbstverständlich eine der Prioritäten in Brüssel, aber natürlich auch in den europäischen Hauptstädten und in Österreich. Die Europäische Kommission hat am 18. März einen Rechtsakt, einen Vorschlag für ein sogenanntes 28. Regime oder auch EU Inc. vorgelegt. Was bedeutet das? – Es geht um eine optionale – das sei auch betont – neue Gesellschaftsform für Wirtschaftstreibende, die neben unsere 27 nationalen Rechtsordnungen treten soll. Diese neue Rechtsform soll von der Gründung bis zum Kapitalzugang viele Schritte für unsere europäischen Unternehmen und vor allem eben für Start-ups und Scale-ups vereinfachen.

Ja, natürlich, gewisse Vereinfachungen sind stets wichtig und haben positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, aber lassen Sie mich auch eines ganz klar sagen: Vereinfachung darf nicht zu einem Abbau von Arbeitnehmer:innenrechten und dem Verbraucherschutz führen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W] und des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].) Daher werden wir diesem interessanten Vorschlag im Interesse unserer Unternehmen natürlich entgegentreten, wir werden aber auch sehr stark dafür sorgen, dass es nicht zur Erosion von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt, und – natürlich auch ganz wichtig – es darf keine Einschnitte in den Verbraucher:innenschutz im Sinne von Gläubigerschutz geben und natürlich müssen auch unsere hohen Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufrechterhalten werden. 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch kurz zu einem nächsten Thema, das potenziell uns alle betrifft, Stellung nehmen, nämlich zum grenzüberschreitenden Erwachsenenschutz. Dabei geht es um zwei wesentliche Aspekte: Wir wollen sicherstellen, dass der staatliche Schutz von Erwachsenen, die ihre Geschäfte und ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können, auch in grenzüberschreitenden Situationen lückenlos wahrgenommen wird. Zweitens soll auch das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen gestärkt werden. Wer durch eine Vorsorgevollmacht eigene Entscheidungen für die Zukunft trifft, muss darauf vertrauen können, dass diese Vorsorge in jedem EU-Land rechtlich anerkannt wird. Die derzeitige Vorlage zum Erwachsenenschutzrecht beinhaltet all dieses. 

Sehr geehrte Damen und Herren, das Arbeitsprogramm, das natürlich viel umfangreicher als die wenigen Beispiele, die ich in der Kürze der Zeit hier vortragen kann, ist, bietet einen echten Mehrwert für die Menschen in Europa und für die Menschen in Österreich. Mein Haus und ich, wir werden uns aktiv in die Gestaltung der verschiedenen Dossiers einbringen, denn unser Ziel ist ganz eindeutig: Wir wollen Europa stärken und gleichzeitig auch eine deutliche österreichische Handschrift sicherstellen; eine Handschrift, die die Interessen der Bevölkerung ernst nimmt und unsere Werte vertritt. – Vielen Dank und ich bitte um Kenntnisnahme. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

12.16

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Julia Deutsch. Ich erteile ihr dieses.

 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.