RN/61

6. Punkt und 7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Politische-Werbung-Gesetz erlassen wird sowie das KommAustria-Gesetz und das Mediengesetz geändert werden (403 d.B. und 414 d.B. sowie 11782/BR d.B. und 11786/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das Privatradiogesetz, das Mediengesetz, das KommAustria-Gesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (EMFG-Begleitgesetz) (412 d.B. und 415 d.B. sowie 11783/BR d.B. und 11787/BR d.B.)

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 6 und 7 ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. – Ich bitte um die Berichte.

RN/62

Berichterstatterin Gabriele Kolar: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Politische-Werbung-Gesetz erlassen wird sowie das KommAustria-Gesetz und das Mediengesetz geändert werden, vorlegen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das Privatradiogesetz, das Mediengesetz, das KommAustria-Gesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden, EMFG-Begleitgesetz, vorlegen. 

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Präsident Markus Stotter, BA: Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich noch Vizekanzler Andreas Babler herzlich begrüßen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Herbert Kober. Ich erteile es ihm.

RN/63

14.29

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Werte Österreicher! Wir debattieren bei den Tagesordnungspunkten 6 und 7 zwei umfangreiche Gesetzesvorhaben, die tief in unsere Medienlandschaft und in die politische Kommunikation eingreifen. Das sind einerseits das Politische-Werbung-Gesetz und andererseits das sogenannte EMFG-Begleitgesetz, Europäisches Medienfreiheitsgesetz, mit Änderungen quer durch das ORF-Gesetz, das Mediengesetz und zahlreiche weitere Materien. 

Ich sage es in aller Klarheit, Herr Vizekanzler: Was uns hier vorgelegt wird, ist nicht der große Wurf für Transparenz und Medienvielfalt, es ist ein bürokratisches Monster mit problematischen Eingriffen in die Medienfreiheit und in den Wettbewerb. Ganz ehrlich? Da fragen wir uns jetzt wieder einmal: Wo ist da unser Entbürokratisierungsstaatssekretär? Sepp, wo bist du? (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Politische-Werbung-Gesetz: Natürlich ist transparenz wichtig, das bestreitet niemand, aber was hier geschaffen wird, geht weit darüber hinaus. Es ist ein engmaschiges Netz aus Meldepflichten, Dokumentationsvorgaben und Kontrollmechanismen. Die KommAustria erhält deutlich mehr Macht, und damit stellt sich für uns hier automatisch die Frage: Wer kontrolliert diese Kontrolle? 

Politische Kommunikation ist das Herzstück jeder Demokratie. Wenn Parteien, Bürgerinitiativen oder auch engagierte Einzelpersonen ständig befürchten müssen, gegen komplexe Vorschriften zu verstoßen, dann entsteht kein freier Diskurs mehr, sondern ein Klima der Vorsicht und der Selbstzensur. Besonders kleinere politische Kräfte trifft das hart, weil sie weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen haben, um diesen bürokratischen Aufwand zu stemmen. 

Zum 7. Tagesordnungspunkt, EMFG Begleitgesetz: Hier wird an zahlreichen Stellschrauben gleichzeitig gedreht: ORF, private Medien, Förderstrukturen und Wettbewerb. Auf den ersten Blick klingt das nach Modernisierung, in Wahrheit sehen wir eine weitere Verfestigung bestehender Machtstrukturen. Der ORF, Herr Vizekanzler, wird weiterhin mit erheblichen Mitteln ausgestattet, während private Medien im Wettbewerb bestehen müssen. Gleichzeitig wird ein komplexes Fördersystem geschaffen beziehungsweise erweitert, das die Abhängigkeit von staatlichen Geldern erhöht. 

Und genau das ist gefährlich, geschätzte Damen und Herren: Medien, die auf Förderungen angewiesen sind, geraten zwangsläufig in ein Spannungsfeld zwischen kritischer Berichterstattung und wirtschaftlicher Existenz. Wir laufen Gefahr, eine Medienlandschaft zu schaffen, die zwar formal vielfältig ist, aber inhaltlich immer stärker unter indirektem Einfluss staatlicher Rahmenbedingungen steht. 

Auch wettbewerbsrechtliche Aspekte dürfen wir nicht ausblenden: Wenn große Player weiter gestärkt werden und kleinere Anbieter mit zusätzlichen Auflagen kämpfen müssen, dann wird der Markt nicht freier, sondern konzentrierter. 

Sehr geehrte Damen und Herren, beide Gesetzesvorhaben haben eines gemeinsam: Sie setzen auf mehr Regulierung, mehr Kontrolle und auf mehr Bürokratie statt auf Vertrauen in die demokratische Reife unserer Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Was wir fordern und brauchen, ist das Gegenteil: klare, einfache Regeln, echte Transparenz ohne Überregulierung, eine Medienpolitik, die Vielfalt stärkt, ohne Abhängigkeiten zu schaffen. Denn eines darf nicht passieren: dass am Ende zwar alles geregelt ist, aber die Freiheit der Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit der Medien auf der Strecke bleibt, Herr Vizekanzler. In diesem Sinne werden wir Freiheitliche beiden Tagesordnungspunkten unsere Ablehnung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.34

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr. 

RN/64

14.34

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause oder hier bei uns im Saal! Diese Gesetzesvorhaben dienen zur Durchsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtung vor allem zur Kennzeichnung und Offenlegung politischer Werbung. 

Die Datenschutzbehörde und das Parlamentarische Datenschutzkomitee überwachen die Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung, mit dem wir eine EU-Verordnung zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung in Österreich vollziehbar machen. Das Ziel ist klar: mehr Transparenz, weniger Desinformation und besserer Schutz personenbezogener Daten. 

Sie haben den Beitrag der FPÖ gehört: Die FPÖ wird dagegen stimmen, sie wird also gegen mehr Fairness, gegen mehr Transparenz stimmen. Die Frage ist: Warum? Was spricht dagegen, wenn wir Menschen, insbesondere junge Menschen, vor manipulativer Werbung schützen? Eines ist klar: Wer Transparenz ablehnt, erweckt zumindest den Eindruck, dass er etwas zu verbergen hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Politische Werbung ist ein breites Feld. Das geht von klassischen Inseraten bis hin zu gezielter Werbung im Internet. Wir alle kennen diese Werbung: Sie wirkt, als wäre sie genau auf uns persönlich zugeschnitten; das ist kein Zufall. Das kommt auch oft aus dem Ausland, es sind gezielte Kampagnen, leider mit Halbwahrheiten und leider viel zu oft mit Fake News. 

Künftig gilt: Werbung muss erkennbar sein. Es muss erkennbar sein, wer dahinter steht, wer dafür bezahlt hat und ob Targeting eingesetzt wurde. Es gibt klare Grenzen. Sensible Daten – beispielsweise politische Meinung oder Religionszugehörigkeit – dürfen nicht verwendet werden. Das ist ein klares Plus für Fairness und für das Vertrauen in unsere Demokratie. 

Medienvielfalt soll in Europa gesichert und unabhängige Medien sollen gestärkt werden. Wir setzen das Europäische Medienfreiheitsgesetz um, das unter anderem Anpassungen im Wettbewerbsgesetz in Bezug auf die Kontrolle von Medienzusammenschlüssen erfordert. Auch das Medientransparenzgesetz wird novelliert und bei der KommAustria wird eine zentrale Datenbank mit den wirtschaftlichen Eigentümern von Mediendiensteanbietern eingerichtet. 

Für mich ist klar: Eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft ist keine Nebensache. Sie ist eine zentrale Säule unserer Demokratie und Bestandteil unserer österreichischen Identität. Wer die Demokratie stärken will, muss die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir setzen EU-Regeln um, die zu mehr Transparenz und zu mehr Fairness in der politischen Kommunikation führen werden. Warum ist das jetzt so wichtig? – Im 21. Jahrhundert hat sich die politische Werbung und die politische Kommunikation grundlegend geändert. Gerade ein Blick ins Ausland zeigt, wie dringend wir Handlungsbedarf haben und Rahmenbedingungen schaffen müssen. Da geht es einfach um den Schutz unserer Demokratie und unserer Grundordnung in Europa.

Genau da setzen wir an: Wenn künftig politische Werbung platziert wird, muss das auch erkennbar sein. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, wer hinter einer Botschaft steht, und vor allem auch, mit welchen Mitteln diese Botschaft finanziert wurde, oder ob es sich überhaupt um eine politische Einflussnahme aus dem Ausland handelt. Im Vordergrund stehen Transparenz und Fairness und die Möglichkeit für Österreicherinnen und Österreicher, sich frei ihre eigene Meinung zu bilden. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen auch eine EU-rechtliche Vorgabe um, nämlich mit dem Ziel, dass wir die Medienvielfalt und die Medienunabhängigkeit, also die unabhängige Berichterstattung in Europa sichern. Wenn wir über die Grenzen schauen, nach Russland zum Beispiel, dann sehen wir, dass dort Medien massiv unter Druck gesetzt werden, dass dort Journalistinnen und Journalisten auch unter extremem persönlichen Druck stehen und massiv eingeschränkt werden. Aber auch wenn wir in die USA blicken, sehen wir: Auch dort herrschen zunehmende Polarisierung, zunehmende wirtschaftliche Abhängigkeit im Mediensektor, die die Arbeitsbedingungen erschweren. 

Darum ist für uns in Europa eindeutig: Unabhängiger Journalismus muss nicht nur geschützt, sondern auch aktiv abgesichert werden. Kritik ist wichtig in einer Demokratie, sonst kann die Demokratie nicht funktionieren. Wir leben ja von der Meinungsvielfalt. Darum muss die Medienfreiheit, die wir in der Demokratie erarbeitet haben, geschützt werden. Wir dürfen nicht annehmen, dass das ein Zustand ist, den man einmal erreicht und der dann für alle Zeiten einzementiert ist. Nein, man muss daran arbeiten und das Erreichte auch verteidigen.

Zum ORF möchte ich sagen, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Sender brauchen, der faktenbasiert und mit nachvollziehbaren Quellen korrekt berichtet und informiert. Der ORF muss aber auch ein Vorbild sein und darf kein weiteres schlechtes Beispiel unter vielen dafür sein, wie die Arbeitswelt für Frauen immer noch aussieht. Ich möchte deutlich sagen: Es muss Transparenz und auch klare Konsequenzen geben, wenn missbräuchlich gehandelt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir wollen einen unabhängigen, transparenten, digitalen, bürgernahen ORF. Medien und Medienunternehmen brauchen Vertrauen. Sie müssen sich dieses Vertrauen in Zeiten wie diesen auch Tag für Tag erarbeiten. Diese Gesetzesvorlagen, um die es hier geht, bieten dafür eine gute Grundlage, daher bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.41

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es.

RN/65

14.41

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Werter Herr Vizekanzler, willkommen bei uns im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehenden zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, wir haben hier heute einige Gesetzesänderungen, die zwei durchaus sinnvolle EU-Verordnungen quasi auf nationale Ebene heben sollen. Bei den beiden Verordnungen geht es – das kann man zusammenfassend so sagen – um mehr Transparenz bei politischer Werbung und auch im Mediensektor.

Warum ist das wichtig? – Politische Werbung ist nicht neutral. Sie ist in unterschiedlichem Ausmaß strategisch und vor allem zielgerichtet. Und sie ist auch einfach mehr als nur der Plakatewald vor einer Wahl oder die Wahlhelfer:innen, die vor Supermärkten stehen und vielleicht zu Ostern grüne Ostereier und Flyer verteilen: Politische Werbung erfolgt beispielsweise auch durch Inserate oder durch Postings in den sozialen Medien. Politische Werbung per se ist ja nichts Schlechtes. Sie unterstützt im besten Fall Menschen bei der Meinungsbildung, indem sie informiert, sie macht Positionen klar und sie lädt zur Auseinandersetzung und zur Diskussion ein.

In ihrer nicht so idealen Form tritt politische Werbung als subtil manipulierende Information oder Meinung auf, und sie hat in dieser Form zum Ziel, Stimmungen in bestimmten Gruppen oder auch in einem ganzen Land zu beeinflussen und Diskurse zu verschieben. Seit einigen Jahren schon beobachten wir, dass zusehends Kräfte – zum Beispiel aus autokratischen Ländern wie Russland – vor Wahlen gezielt Desinformation streuen, mit dem Ziel, diese Wahlen dahin gehend zu beeinflussen und zu manipulieren, dass beispielsweise russlandfreundliche Parteien stärkeren Zulauf bekommen. Schlimmstenfalls bekommen das die Nutzerinnen und Nutzer – also die Konsumentinnen von Werbung, quasi die Angesprochenen – nicht einmal mit, nämlich dann, wenn diese Kampagnen in Form von scheinbar informativen Artikeln, Postings in den sozialen Medien oder Ähnlichem daherkommen.

Besonders perfide ist das, wenn bestimmte Personengruppen gezielt adressiert werden, möglichst genau auf deren sozioökonomische Merkmale abgestimmt. Das ist dann das sogenannte Targeting. Die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung soll eben diese Desinformation und die Wahlbeeinflussung insbesondere aus Drittstaaten verhindern – und das ist natürlich eine sinnvolle und eine gute Sache. 

Die zweite EU-Verordnung, die wir hier quasi in nationales Recht übersetzen wollen und sollen, betrifft den Mediensektor, wie schon gesagt, und soll diesen ebenfalls transparenter machen und ihn auch stärken – und das ist natürlich auch gut.

Vielleicht haben Sie es sich aber schon gedacht: Da ich als Kontrarednerin eingetragen bin, kommen noch ein paar weitere Haken: Transparenz zu beschließen ist das eine, sie aber auch auszuhalten offenbar etwas ganz anderes. Es werden für die Umsetzung dieser Verordnungen einige Gesetze quasi aufgemacht und novelliert. Das wäre jetzt eine gute Gelegenheit, auch bestehende Lücken zu schließen.

Eine dieser Lücken möchte ich durch eine besondere Geschichte deutlich machen und dazu ein bisschen ausholen: Es gibt ja seit 2012 das sogenannte Kopfverbot, das heißt, Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker dürfen in ihrer Funktion nicht mit einer Abbildung von sich selbst Werbung machen. Das heißt, eine Ministerin oder ein Minister darf sich nicht hinstellen und von einem Inserat grinsend eine Neuerung in ihrem oder seinem Ressort bewerben. Das ist natürlich sinnvoll, weil es verhindern soll, dass durch Steuergeld indirekt politische Werbung für Parteien oder einzelne politische Personen gemacht werden kann.

Jetzt komme ich zu der Geschichte: Es gibt in Salzburg einen findigen SPÖ-Chef, Herrn Peter Eder, der gleichzeitig auch AK-Chef ist, und wer die „Salzburger Nachrichten“ liest, wird merken, dass Herr Peter Eder regelmäßig aus den Inseraten lächelt. Er hat in den letzten fünf Jahren dafür alleine 2,5 Millionen Euro an AK-Geldern ausgegeben. Das ist – man kann es eigentlich so zusammenfassen – keine Information, sondern das ist Selbstdarstellung auf Kosten anderer. Das ist ein Systemproblem, und das könnte man eigentlich beheben.

Dieses Systemproblem hätte in diesem Fall nämlich ganz einfach behoben werden können, nämlich: dass Kammerpräsident:innen nicht in dem Kopfverbot inbegriffen sind, ist einfach eine Lücke in dem Gesetz. Positiv anzumerken ist, dass ÖVP und NEOS durchaus dazu bereit gewesen wären, diese Lücke zu schließen. Sogar die FPÖ hat einem entsprechenden Antrag in Salzburg zugestimmt. Aber leider, leider ist einem, wie es so schön heißt, das Hemd oft näher als der Rock: Die SPÖ möchte das leider nicht, und das ist nicht wirklich verständlich.

Die Begründung dazu war nämlich, dass unser Antrag erst geprüft werden muss. Das fand an diesem Morgen sogar der Redakteur im „Morgenjournal“ recht witzig, weil er gemeint hat, der Antrag besteht aus genau einem Satz – kurz gesagt: Kopfverbot für Kammerfunktionär:innen. Also was da jetzt noch geprüft werden sollte, ist halt die Frage.

In einem weiteren Gesetz, das heute novelliert werden soll, geht es unter anderem um Regierungsinserate, und da hat sich jetzt die gesamte Regierung darauf geeinigt, diese sinnvolle Einschränkung von Regierungsinseraten so weit aufzuweichen, dass sinnlose Inserate und Eigenwerbung der Regierung auf Steuerzahlerkosten wieder ermöglicht werden sollen. Das ist eigentlich unfassbar. Es gibt dazu übrigens einen sehr guten Artikel im aktuellen „Falter“, also für die Zuschauerinnen und Zuschauer: Der ist sehr lesenswert, dieser Tage erst herausgekommen. Dabei ist es gerade die SPÖ, die immer so vehement gegen Inseratenwirtschaft aufgetreten ist. – Werter Herr Vizekanzler, Sie selbst haben in Ihrer Parteitagsrede im Juni 2023 gemeint: Während für die Kindergrundsicherung angeblich kein Geld da ist, fließen Millionen in die Selbstinszenierung und in Inserate, um sich wohlwollende Berichterstattung zu erkaufen. Wir werden dieses System der Inseratenkorruption beenden. – Zitatende.

Jetzt ist halt die Frage: Wo ist die Kindergrundsicherung? Wir sind dafür kritisiert worden, dass wir sie nicht dahergebracht haben. Wir haben aber wenigstens die Familienleistungen valorisiert, das habt ihr mit wehenden Fahnen wieder abgeschafft, die Kindergrundsicherung bringt ihr auch nicht daher, und Inseratenwirtschaft führt ihr wieder so ein. – Also ganz verständlich ist das nicht.

Unser Fazit muss daher lauten: Von uns zu erwarten, dass wir Gesetzen – sinnvollen Gesetzen – zu Transparenz bei politischer Werbung und Inseratenwirtschaft zustimmen, aber selbst nicht einmal das Minimum umsetzen zu wollen beziehungsweise der Inseratenmisswirtschaft wieder Tür und Tor zu öffnen, das geht sich für uns nicht aus, und aus dem Grund können wir nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.49

Präsident Markus Stotter, BA: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Michael Wanner zu Wort gemeldet. Ich erteile es.

RN/66

14.49

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Tatsächliche Berichtigung: Du hast gesagt, Peter Eder ist AK-Chef und SPÖ-Chef. – Er ist AK-Präsident und nicht SPÖ-Chef. Das wird er erst zur nächsten Versammlung dann, das dauert noch zwei Monate. (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Ach so! Danke für die ...!)

14.49

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile es.

RN/67

14.49

Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen im Saal und vor den Bildschirmen! Wie schützen wir das Vertrauen in unsere Demokratie im digitalen Zeitalter? Wir erleben gerade eine grundlegende Veränderung politischer Kommunikation.

Meine Vorrednerinnen haben schon gut eingeleitet zu dem Thema. Frau Bundesrätin Neurauter hat hier auch schon ausgeführt: Politische Botschaften erreichen Menschen heute oft über gezielte Onlinewerbung, über personalisierte Ansprache, über sogenanntes Mikrotargeting und leider auch über Kampagnen, bei denen oft unklar bleibt, wer dahintersteht. Was bedeutet das konkret? Menschen werden bewusst gelenkt, ohne zu wissen, wer sie lenkt und vor allem wer dafür bezahlt. 

Jetzt ist es wichtig, zu sehen: Kennzeichnungspflichten gibt es bereits – nach dem bestehenden Mediengesetz muss Werbung als solche erkennbar sein –, aber das reicht bei Weitem heute nicht mehr aus. Es steht oft nicht dabei, wer konkret dahintersteht. Es ist nicht nachvollziehbar, wer bezahlt hat. Und im digitalen Raum, das wurde auch schon ausgeführt, ist völlig unklar, warum genau ich diese Werbung jetzt sehe. Genau da setzt dieses Gesetz an: echte Transparenz statt bloßer Kennzeichnung. 

Künftig gilt, und das wurde auch schon berichtet: Wer Auftraggeber ist, muss offengelegt werden, wer die Werbung finanziert hat, muss sichtbar sein, und warum bestimmte Menschen diese Werbung sehen, muss nachvollziehbar sein. Das ist fair und das ist eine wichtige Ergänzung. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Umsetzung, die erstmalig regelt, dass es hier mit der Komm-Austria eine zentrale Stelle gibt, die diese Regeln überwacht. Und noch wichtiger: Die Zusammenarbeit zwischen der Komm-Austria, der Datenschutzbehörde und dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee wird deutlich verbessert. Diese Stellen tauschen sich künftig systematisch aus, stimmen sich ab und informieren einander über Verfahren. 

Warum ist es so wichtig? – Weil politische Werbung heute immer auch eine Frage von Daten ist. Werbung wird gezielt ausgespielt, basierend auf Informationen über Menschen. Deshalb braucht es Medienaufsicht und Datenschutzaufsicht gemeinsam, verschränkt und nicht getrennt für klare und nachvollziehbare Regelungen. 

Ein kurzer Blick – was auch wichtig ist – auf Sanktionen und Kontrolle: Das Gesetz sieht dementsprechend klare Strafen vor, und – wichtig, zu sehen – es gibt Berichtspflichten. Behörden müssen offenlegen, welche Verstöße es gab und welche Maßnahmen gesetzt wurden. Auch das ist Transparenz: nicht nur für Werbung, sondern auch für Kontrolle. Warum ist es notwendig? – Weil – das haben wir auch schon gehört – Demokratie Transparenz braucht. Wenn Menschen nicht wissen, wer hinter Botschaften steht, wer sie finanziert und warum sie gerade ihnen angezeigt werden, dann entsteht eine Unsicherheit. Dann haben jene mehr Einfluss, die mehr Geld haben und sich besser hinter dem System verstecken können. Und genau das darf nicht passieren. Wir stehen hier für klare Regeln, für fairen Wettbewerb und für gleiche Bedingungen für alle. 

Jetzt einen kurzen Schwenk zur FPÖ (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ]): Herr Bundesrat Kober, ich habe Ihren Ausführungen sehr aufmerksam gelauscht, und da habe ich am Anfang ein starkes Argument vernommen: Dieses Gesetzes sei eine Einschränkung der Medienfreiheit, der Freiheit als solcher. Ich hätte eine Frage – nicht nur an Sie, sondern an die ganze FPÖ: Was spricht eigentlich gegen politische Fairness in diesem Land? Was spricht eigentlich gegen Transparenz darüber, wer politische Botschaften finanziert? Können Sie mir das beantworten? (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Wir sind für Transparenz!)

Ihr sprecht immer von einem System – das habe ich schon mitbekommen –, das aus eurer Wahrnehmung heraus im Verborgenen agiert, kritisiert dabei immer mangelnde Offenheit und fordert strikte Aufklärung. Wenn wir aber heute genau diese Offenheit, diese Transparenz gesetzlich verankern wollen, dann seid ihr diejenigen, die auf der anderen Seite stehen und sagen: Nein, danke, das brauchen wir nicht, das geht uns doch zu weit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das passt meiner Meinung nach einfach nicht zusammen. Das sind wieder diese zwei Seiten einer Medaille, je nachdem, wie man es braucht. Freiheit ohne Transparenz bedeutet in der Praxis: Das ist die Freiheit der Stärkeren. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie ausgeführt haben. 

Ich frage noch einmal nach, Richtung FPÖ: Warum soll es erlaubt sein, politische Werbung anonym zu schalten? Warum soll es erlaubt sein, dass Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, wer dahintersteckt? Und warum soll es erlaubt sein, gezielt auf Menschen einzuwirken, ohne das offenzulegen? (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Beim ORF genau ...! Hast du ...?) Ich würde mir gerne eine Antwort von euch in diesem Zusammenhang geben lassen, aber wenn ihr einmal in diese ganze Geschichte ehrlich reinhört, dann müsst ihr zugeben, dieses Gesetz ist mehr als notwendig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Einen kurzen Schwenk zu einer Kollegin, die vorhin auch am Rednerpult gestanden ist, Frau Bundesrätin Jagl. Ich schätze sie, und sie bringt sich auch wirklich immer auf eine sehr gute und konstruktive Art und Weise hier im Plenum ein. Das Einzige, wo ich ein bisschen widersprechen muss, ist, wenn ihr so diese Moralkeule auspackt, denn: Wenn alle Maßnahmen, die jetzt die Regierung, die eine schwierige Aufgabe gut lösen muss, setzt, kritisiert werden, frage ich mich schon: Wo wart ihr in den letzten fünf Jahren? Ihr hättet diese Punkte alle längst umsetzen können! Es ist nichts davon passiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann muss man ein bisschen in die Regierungszeit – Ihre Regierungszeit! – hineinblicken. Ich glaube, es waren 40 bis 50 Millionen Euro, die für Inserate und Werbung vorgesehen waren, und das wurde umgesetzt. Der Herr Vizekanzler hat dann ein gutes Reglement dazu eingeführt, und ich glaube, da sieht man auch, dass die Moralkeule vielleicht nicht immer in dieser Situation anzuwenden ist.

Was wir aber schon teilen, ist dieses gemeinsame Ziel, Transparenz weiter auszubauen. Gerade im digitalen Raum wird auch in Zukunft Schutz vor Einflussnahme notwendig sein, und es braucht Kontrolle. Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, schließt erstmals echte Lücken. Es schafft einen verbindlichen Rahmen, wo bisher Graubereiche waren – und auf diesem Fundament können und werden wir weiter aufbauen. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie lebt davon, dass Menschen nachvollziehen können, was passiert. Wenn Einfluss unsichtbar bleibt, geht Vertrauen verloren. Herr Kober, den Satz, den Sie gesagt haben, sehe ich ein wenig anders, nämlich: Vertrauen ist die Grundlage unserer Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.57

Präsident Markus Stotter, BA: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Vizekanzler Andreas Babler. Ich erteile dieses.

RN/68

14.57

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Damen und Herren! Ich habe es bereits vor zwei Wochen im Nationalrat gesagt und wiederhole es hier auch nochmals sehr, sehr gerne: Medienfreiheit ist die zentrale Voraussetzung für eine informierte, für eine demokratische Debatte – und nie war der Stellenwert der Medienfreiheit höher und ihr Schutz notwendiger als heute, in Zeiten, in denen Medien tiefgreifenden Veränderungen ausgesetzt sind. Darum diskutieren wir heute auch Gesetzesmaterien, die diese Freiheit verteidigen und festigen sollen. Dabei gehen wir vom European Media Freedom Act aus, der EU-weit seit letztem Jahr in Kraft ist. Dieses EU-Gesetz schafft einen gemeinsamen europäischen Rahmen, um Medienvielfalt, redaktionelle Unabhängigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen im Medienbereich zu stärken. 

Die heute dazu vorliegenden Begleitgesetze werden die europäischen Vorgaben im österreichischen Recht wirksam umsetzen. Auch wenn EU-Verordnungen unmittelbar gelten, braucht es nationale Regelungen, die dazu dienen, sie auch praktisch durchzusetzen. Verbessert wird unter anderem das Verfahren bei der Bestellung von Führungskräften in öffentlich-rechtlichen Medien. Wir stärken damit die institutionelle Stabilität und auch die Eigenständigkeit des ORF. (Beifall bei der SPÖ.)

Damit machen wir auch die nächsten Fortschritte in Bezug auf Unabhängigkeit und Transparenz beim ORF. Ich sage aber ganz offen – ich möchte das auch wirklich offen sagen, auch im Hinblick auf die Vorgänge und Ereignisse in den letzten Wochen –: Da werden selbstverständlich noch weitere, noch mehr Schritte folgen müssen. Darum haben wir uns bereits im Regierungsprogramm vorgenommen, den ORF gesamt zu reformieren. Das werden wir nicht hinter verschlossenen Türen machen. Das mag vielleicht in der Vergangenheit so gewesen sein, aber wir werden das nicht hinter diesen verschlossenen Türen machen, sondern in einem sehr breit angelegten Prozess, beginnend mit dem großen Konvent im Herbst und dann fortgesetzt mit einer Debatte, die wir sicherlich auch hier im Hohen Haus, auch hier im Bundesrat führen werden. (Vizepräsident Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Am Ende soll ein ORF stehen, der schlanker, der digitaler, der transparenter, der bürgernäher und der nachhaltiger ist. Das ist die Zielsetzung, ganz konkret auch aus dem Regierungsprogramm. Wir werden das Stück für Stück abarbeiten, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Warum machen wir das? Nochmals anders formuliert: Das alles soll dazu beitragen, dass der ORF ein wichtiger Faktor für den Medienstandort Österreich bleibt, dass er weiterhin ein demokratisches Gegengewicht zu Fake News, zu Desinformation ist, dass er auch in Zukunft Informationen bereitstellen kann.

Ich sage es vielleicht auch einmal in der Deutlichkeit in einer anderen Sprache, damit man einmal hört, was es heißt, eine Information unabhängig von Eigentumsverhältnissen, unabhängig von Konzernen und unabhängig von Algorithmen bereitzustellen. Das ist der Definitionsschluss, warum diese Unabhängigkeit des ORF auch so eine herausragende Stellung in einer öffentlichen Debatte haben muss, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates. Denn so brauchen wir diesen ORF: stark, unabhängig und in die Zukunft gerichtet. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist also Teil der Medienfreiheit, die wir heute hier diskutieren. 

Wir haben aber auch einen Beschluss vor uns, durch den politische Werbung in Österreich und in ganz Europa transparenter werden soll. Das Politische-Werbung-Gesetz, das Sie, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, heute beschließen können, setzt europaweit einheitliche Standards um, damit verdeckte Einflussnahme und Manipulation im digitalen Raum verhindert werden. Österreich verfügt hierbei mit dem Medientransparenzgesetz bereits seit vielen Jahren über einen sehr wirksamen Hebel. Heute haben Sie die Gelegenheit, dazu einen zusätzlichen, neuen, besseren Akzent zu setzen. 

In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie den beiden Gesetzen Ihre Zustimmung erteilen und somit Ja zu mehr Medienfreiheit und zu mehr Transparenz sagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

15.02

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler. Ich erteile dieses.

RN/69

15.02

Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler (FPÖ, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Vizekanzler! Werte Damen und Herren! Wir haben gerade sehr eindrucksvoll vom Herrn Vizekanzler gehört, was so alles in der Pipeline ist und wie gut und eindrucksvoll denn diese ganze Medienmaterie, die wir heute diskutieren, ist.

Lassen Sie mich einmal an einem kleinen Beispiel wie dem Politische-Werbung-Gesetz dokumentieren, wie die Praxis ausschaut.

Erstens: Sie bedrohen die österreichische Medien- und Werbewirtschaft. Sie schreiben in diesem Gesetz drakonische Strafen bis zu 500 000 Euro fest. Und das geschieht in einer Zeit – das haben wir heute bei anderen Tagesordnungspunkten gehört –, in der geopolitische Spannungen sind, in der die Wirtschaft in den Seilen hängt und vor allem die Medien- und Werbewirtschaft Probleme hat. Da senden Sie ein Signal: 500 000 Euro, eine drakonische Strafe. 

Zweitens: Sie schreiben einen Strafenkatalog mit einer drakonischen Strafe über 500 000 Euro fest, aber es ist nicht klar, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, denn der zentrale Punkt der politischen Werbung ist nie klar definiert. Ich halte fest: Es ist nicht klar, was man sagen darf, es ist nicht klar, wie man es sagen darf, und es ist nicht klar, wie man politische Konzeption in Zukunft wahrnehmen kann. Das überlassen Sie in diesem Gesetz der nachfolgenden Behörde und den Verwaltungsgerichten. 

Aber gehen wir zu Punkt drei, das ist die Umsetzung. Ich habe heute sehr eindrucksvoll schon so viel über EU-Bashing gehört. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Richtig!) Jetzt stellen Sie sich einmal vor, die EU ist in manchen Bereichen besser als wir, denn wenn unsere Regierung drankommt, wird es übersichtslos.

Zur Umsetzung dieses Gesetzes schreibt die EU eine Behörde vor – eine einzige. Weil wir heute von Fußball geredet haben: Wir kontern in Österreich: 3:1. Bei uns gibt es drei Behörden, die zuständig sind: erstens Komm-Austria, zweitens Datenschutzkomitee und drittens die Datenschutzbehörde. Jetzt frage ich mich: Wer ist jetzt zuständig? 

Ich bin, wie man sieht, ein in die Jahre gekommener Jurist. Vielleicht sehen das die Damen nicht so, aber es ist so. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Den Juristen kann ich nicht sehen!) Über die Regionen, über die Kommunen, über die Verwaltung habe ich einige diesbezügliche Bonmots gehört und gelesen, aber dieses möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: 

Im Politische-Werbung-Gesetz wird angeordnet – das liest man auch als Jurist nicht alltäglich –: „Die Datenschutzbehörde, das Parlamentarische Datenschutzkomitee und die KommAustria haben in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse nach der Verordnung einen regelmäßigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch durchzuführen.“ Das ist die Praxis. (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Jetzt sagen Sie mir bitte: Wer ist jetzt zuständig? – Sie wissen es nicht, wir wissen es nicht, die EU weiß es nicht. Na bravo! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Ihnen auch sagen, was politisch von den Gesetzesmaterien überbleibt, die heute hier diskutiert werden: 

Erstens: Das strikte Werbeverbot für die Regierungsinserate wird gelockert. Damit ist gewährleistet, dass auch in Zukunft Regierungsmitglieder sich mit öffentlichen Geldern selbst inszenieren können. 

Zweitens: Die Kopfwerbung in den Kammern bleibt.

Wenn man das erste Mal an diesem Rednerpult steht, hat man sehr viel Respekt. Den haben wir sowieso vor diesem Haus und der Geschichte dieses Hauses. Wenn man von links nach rechts schaut, dann ist es eine politische Praxis, dass die Grünen eher links sitzen – im Bundesrat nicht ganz so weit – und die FPÖ leicht rechts sitzt. (Ruf bei der SPÖ: Leicht? – Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Eigentlich ganz!) Das kommt immer auf die Sicht des Betrachters an. 

Aber eines ist klar – das habe ich schon gelernt –: Wenn die Grünen und die Freiheitlichen einen gemeinsamen politischen Nenner zusammenbringen – das sage ich Ihnen nicht als Politiker, sondern als gelernter Österreicher –, dann ist ein gesellschaftspolitisches Thema heiß. Kollegin Jagl, glaube ich, hat es angeführt. Was sich in Salzburg abspielt – die grüne Sigi Maurer und der freiheitliche Sebastian Schwaighofer haben das im Nationalratsplenum diskutiert –, passt nicht. Das ist nicht stimmig. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Sie haben ja ein gemeinsames Motiv, oder?)

Ich bin sehr dankbar, dass Sie auch die Parteitagsrede des Vizekanzlers erwähnt haben. Drei Jahre später ist er Medienminister und legt diese beiden Gesetze vor. Herr Vizekanzler, das wäre auch einmal wichtig, eine Antwort zu dieser Angelegenheit zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben nämlich in Ihrer Parteitagsrede nicht von Missbrauch gesprochen, Sie haben von politischer Inseratenkorruption gesprochen. Das halte ich fest.

Weil es zur Tagesordnung passt, ein paar Gedanken zum ORF: Das ist in der Zwischenzeit die Skandalhochburg in Österreich – Weißmann-Affäre, Lederer-Affäre, Strobl-Affäre, Gehälterskandal. Herr Vizekanzler, das ist auch nicht von heute auf morgen passiert, das hat seit Jahren politisches System. 96 000 Euro Durchschnittseinkommen – und die einfachen Redakteure und Mitarbeiter müssen schauen, wie sie über die Runden kommen. Das hat mit sozial nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ.) 

Darüber wird heute in der Dringlichen Anfrage sicherlich noch viel zu reden sein, aber lassen Sie mich noch von meinen vielen ersten Eindrücken in diesem Haus sprechen. 

RN/69.1

Ich war noch nicht angelobt, da wurde mir dieses Heftchen in die Hand gedrückt: „Orientierungshilfe für MandatarInnen zum Umgang mit Vorteilen“. Das hat jeder von euch gekriegt (die angesprochene Broschüre in die Höhe haltend), hat jeder von euch angeschaut. Ich bin sehr dankbar, dass nicht Compliance oben steht, denn sonst würden es manche, die zuhören, möglicherweise jetzt nicht verstehen. In diesem Heftchen werden sogar Fälle konjugiert, ob man einen Kaffee und einen Kuchen annehmen soll. Ich meine das jetzt nicht despektierlich, ich meine das sehr respektvoll. Es sind Fallbeispiele, Anleitungen, damit man nicht unsicher ist, wie man sich verhalten soll. 

Hohes Präsidium, ich würde bitten, dass man das an den ORF, an die Spitzenleute dort, übermittelt (Beifall bei der FPÖ), aber vor allem an den Stiftungsrat, Herr Vizekanzler, denn dann bräuchten wir uns keine Gedanken mehr machen, wie wir die Leute dort abberufen. Die meisten sind vorher schon weggelaufen. – Danke schön. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) 

15.12

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile ihr dieses.

RN/70

15.12

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren, wo immer Sie uns zuhören und zusehen! So, nach dieser Pinzgauer Märchenstunde (Beifall bei ÖVP und SPÖ) – eigentlich war es ein Schauermärchen von meinem Kollegen Wolfgang Viertler, den ich an sich als Bürgermeister immer sehr geschätzt habe – kommen wir jetzt wieder zurück zu den Tatsachen. Nur, lieber Wolfgang, weil du es laut und eindringlich gesagt hast, wird es halt auch nicht richtiger. Es hilft halt nichts. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Kittl [Grüne/W].) 

Eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft ist keine Nebensache – wir haben das heute schon gehört – und sie ist für uns eine ganz zentrale Säule unserer Demokratie, und um diese Demokratie zu stärken, müssen wir entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Das machen wir heute mit diesen zwei Gesetzesbeschlüssen. 

Die Details wurden schon sehr intensiv von meinen Vorredner:innen – speziell von Frau Bundesrätin Neurauter in bewährter Art und Weise – erklärt, darum spare ich mir das. Wir setzen also diese EU-Richtlinien um, damit unterm Strich mehr Transparenz und mehr Fairness in die politische Kommunikation einkehren können.

Wir erleben das ja schon durch diese digitalen Plattformen, auf denen wir alle ja, ohne es zu wissen, mehr oder weniger manipuliert werden und es auch zu Wahlbetrug kommt oder kommen kann. Daher bedarf es einheitlicher Rahmenbedingungen in der EU, und darum sind wir heute hier. 

Ich sehe auch nichts Schlechtes darin, wenn politische Werbung platziert wird, dass man weiß und erkennt, wer das macht. Die Bürgerinnen und Bürger haben natürlich ein Recht darauf, zu wissen, wer hinter diesen Botschaften steht und vor allem mit welchen Mitteln diese Botschaften finanziert werden. Das ist schon wichtig, denn damit werden wir nachträglich manipuliert und so wissen wir, mit wem wir es zu tun haben, und wir sehen auch, welche bestimmten Zielgruppen manipuliert werden sollen oder wer dahinter steht. 

Das Medienfreiheitsgesetz der EU ist auch eine EU-rechtliche Vorgabe mit dem klaren Ziel, dass wir die Medienvielfalt und die Medienunabhängigkeit, also die unabhängige Medienberichterstattung in Europa sichern.

Es ist heute auch schon thematisiert worden: Wir leben nicht auf einer Insel der Seligen, wir brauchen nur über unsere Grenzen zu schauen, wo es diese freien Medien nicht mehr gibt und wo Journalistinnen und Journalisten massiv in ihrer Arbeit beschränkt werden: in Russland, natürlich auch teilweise in Amerika und auch – so leid es mir für die FPÖ tut – in Ungarn, wie wir sehen. Wir werden sehen, was sich dann nach dem Wochenende dort verändert. 

Darum ist es für mich ganz, ganz klar: Unabhängiger Journalismus muss nicht nur geschützt, sondern aktiv abgesichert werden, und das machen wir jetzt mit diesen Gesetzesbeschlüssen.

Noch ein kleiner Exkurs nach Salzburg: Kollegin Jagl hat das Kopfverbot ja schon angeführt. Wir als ÖVP Salzburg haben das auch mit unterstützt, und Kollege Viertler hat es auch schon thematisiert. Es gibt seit Jahren sehr, sehr viele Inserate der Arbeiterkammer, die ja an und für sich sehr, sehr gute Arbeit leistet. Das Problem war halt, dass natürlich immer wieder dann dabei das Konterfei des Präsidenten und designierten SPÖ-Vorsitzenden Peter Eder abgebildet war. Da sind in den letzten fünf Jahren rund 2,5 Millionen Euro an Arbeiterkammergeld hineingeflossen.

Wir haben dann, alle Parteien im Salzburger Landtag, dieses Kopfverbot beschlossen. Da ist auch die Wirtschaftskammer dabei, da ist auch die Landwirtschaftskammer dabei, und wir hoffen halt – Kollege Viertler hat gesagt, das ist jetzt gestorben –, dass das auch noch umgesetzt werden kann. Es ist ja nicht so, dass die Dinge nicht verhandelbar sind. 

Wir haben auch Peter Eder in den Landtag geladen, er ist leider nicht gekommen. Es wäre schön gewesen, wenn wir von ihm eine Stellungnahme gehabt hätten, denn ich schätze ihn an sich sehr. Er ist ein sehr engagierter Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. Nur: Diese Dinge müssen auch aufgezeigt werden, das gehört in der Demokratie einfach dazu. 

Nach diesem Exkurs nach Salzburg möchte ich noch abschließend ganz klar sagen: Wir stehen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbare Säule der Demokratie und für Medienfreiheit. – Bitte stimmen Sie diesen Gesetzesbeschlüssen zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) 

15.17

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger. Ich erteile dieses.

RN/71

15.17

Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Jugendlicher in den Neunzigerjahren gewesen. Das sage ich jetzt nicht deswegen, weil ich dezent auf mein fortgeschrittenes Alter hinweisen will, ich erwähne es deswegen, weil ich als Jugendlicher in einem Zeitalter – vor allem in Westeuropa – aufgewachsen bin und auch begonnen habe, mich für Politik zu interessieren und zu engagieren, als ich das Gefühl hatte – das haben mit mir viele andere auch so geteilt –, der Siegeszug der liberalen Demokratien ist nicht mehr aufzuhalten.

Das hat man Ende der Neunzigerjahre auch beim Index gesehen. Global gesehen ist die Anzahl von Systemen, die die parlamentarische Demokratie umgesetzt haben und das auch so gelebt haben, immer größer geworden. 

Jetzt, 30 Jahre danach hier am Rednerpult stehend, sage ich: Dem ist leider nicht mehr so. Das wissen wir auch, die Zahlen liegen vor. Es gibt immer weniger liberale Demokratien, immer weniger parlamentarische Demokratien.

Ich erwähne das deswegen bei diesem Tagesordnungspunkt, weil es einen direkten Zusammenhang zwischen der Entwicklung von liberalen Demokratien und Medienfreiheit gibt. Es gibt keine liberalen Demokratien, wenn nicht die Medienfreiheit und die Medienvielfalt gesichert ist, und es kann keine Medienfreiheit und Medienvielfalt geben, wenn es keine liberale Demokratie gibt. Das muss uns bewusst sein, wenn wir heute über dieses Thema sprechen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Daher ist völlig richtig, was der Herr Vizekanzler und zuständige Minister dazu gesagt hat, dass es genau jetzt unsere Aufgabe ist – ich sage dann noch etwas zum Wort unser –, Medien zu schützen und zu stärken. Was meine ich mit unser? Warum betone ich das so? – Weil das nicht wir allein in Österreich machen können und sollen. Diese Entwicklungen, die ich gerade angesprochen habe, sind global zu beobachten. 

Ich bin wirklich froh, dass es an sich einen großen Konsens in den europäischen Institutionen gibt, wie wertvoll die Demokratie in Europa ist, dass sie nicht nur schützenswert ist, sondern dass wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, diese Demokratie zu schützen, weil wir wissen, dass es Politikerinnen und Politiker in anderen Teilen dieser Welt gibt, die nun uns in Europa ausrichten wollen, wie wir Demokratie und Meinungsvielfalt leben sollen. 

So, wie wir Demokratie leben, ist es richtig. Wer Vielfalt nicht aushält, kann am Ende kein Demokrat sein, das will ich hier schon offen sagen. Diese Gesetzesvorlage – dazu haben hier jetzt schon mehrere Kolleginnen und Kollegen referiert – sichert eben in vielen Dingen die Transparenz. 

Ein Aspekt ist heute noch zu kurz gekommen, darum erwähne ich ihn jetzt: die Eigentümerstrukturen von Medien. Wem gehören Medien, wer sind die wirtschaftlichen Eigentümerinnen und Eigentümer? Bezogen auf die Medieneigentümer: Bekommen sie staatliche Gelder oder nicht? 

Es muss jetzt dazu eine Datenbank gemacht werden. Weil immer gesagt wird, es gibt zu viel Bürokratie: Es ist erstens ganz genau festgelegt, wer das zu tun hat, das ist wie immer eine Behörde in Österreich, das ist unser Verwaltungsstaat und das finde ich auch richtig so. Warum wird das gemacht? – Weil dann jeder und jede in Österreich nachschauen können, wem das Medium gehört und wie sich dieses Medium finanziert. Transparenz bringt Licht in unsere Gesellschaft, das ist wichtig. Erinnern Sie sich: Enlightenment, Aufklärung? Es gibt keine Demokratie ohne Aufklärung. Wir brauchen mehr Licht – hat schon Goethe gesagt –, wir brauchen mehr Demokratie und mehr Transparenz. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Spannend finde ich beim vorliegenden Gesetzentwurf die Regelung der Zusammenschlüsse, weil nämlich das bestehende österreichische Modell im Kartellrecht Vorbild für die europäische Gesetzgebung, die jetzt vorliegt, war. Ganz genau ist bei Zusammenschlüssen von Medienunternehmen aber anzuschauen, wie die neue Eigentümer:innenstruktur ist, wie sich das auf die Meinungsvielfalt in ganz Österreich auswirkt und wie sich das vor allem auf die redaktionelle Unabhängigkeit auswirkt.

Ich möchte nochmals darauf zurückkommen: Es ist ganz wichtig, dass wir uns gemeinsam in Europa dieses Themas annehmen. Wie weit sich die Medienwelt – auch das ein Vergleich mit den Neunzigerjahren, meiner Jugendzeit – verändert hat, darauf haben schon mehrere Kolleginnen und Kollegen Bezug genommen, aber es haben sich auch die Angriffe geändert, vermehrt. Wenn wir in Europa nicht zusammenhalten, dann können wir nicht die Kraft aufbringen, die es jetzt dringend braucht. Wir in Europa haben die Kraft, wir haben die Kraft in unserer Wirtschaft, wir haben die Kraft bei unseren Bürgerinnen und Bürgern und wir haben die Kraft in unserer Medienwelt. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Wir werden, glaube ich, in wenigen Minuten noch mehrere Dinge zum ORF diskutieren, aber weil dieses Stichwort heute schon öfters gefallen ist, erlauben Sie mir, zwei Sätze zum Thema ORF zu sagen. Erstens, und das ist meine persönliche Anmerkung, weil ich ein sehr großer Fan vom ORF bin – auch mit dem bin ich aufgewachsen, vor allem mit FM4, irgendwann wechselt man dann zu Ö1, das ist dann eine Alterserscheinung, aber das tut jetzt hier nichts zur Sache –: Was der ORF sichert, ist nicht nur regionale Berichterstattung – das sage ich bewusst hier im Bundesrat – über seine Landesstudios. Das halte ich für extrem wichtig. Wir wissen aus den Gesprächen mit den Menschen, wie wichtig den Menschen regionale Berichterstattung ist, denn das sind Themen, die die Alltagswelt der Menschen berühren, die sonst im großen Mediendiskurs untergehen. Das ist wichtig für die Menschen, daher gehört regionale Berichterstattung gefördert. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gehört aber auch die kulturelle Vielfalt gefördert, denn das macht uns in Österreich aus. Wir wissen aus unserer Geschichte, dass wir uns manchmal mit dem Erbe unserer kulturellen Vielfalt schwergetan haben, aber das zu berichten, zu zeigen, was den Menschen wichtig ist, wie sie leben, welche Werte ihnen wichtig sind, das ist die Aufgabe vom ORF – und das tut er auch. 

Der ORF ist aber auch das größte Medienunternehmen, das wir in Österreich haben, und daher nicht irgendein Unternehmen. Es muss allen, die beim ORF Verantwortung tragen, klar sein, dass sie in der Auslage stehen und ein Vorbild sind. Bitte kommt dieser Vorbildfunktion nach!

Ein letztes Wort zum Thema FPÖ, weil infrage gestellt wurde, ob dieses Gesetz, das wir hier dann in wenigen Minuten verabschieden werden, die Vielfalt und so weiter einschränkt. Ich kenne die Vielfalt, die die FPÖ auch fördert. Ich erinnere an Inserate in Medien wie „AUF1“, „Info-direkt“ und „Heimatkurier“ – vom Verfassungsschutz eindeutig als Medien festgelegt, die rechtsextreme Inhalte in Österreich verbreiten. Diese von mir genannten Medien haben Gelder vom FPÖ-Parlamentsklub bekommen. Das ist eure Vielfalt, wie ihr euch sie vorstellt, das ist nicht die Vielfalt, die ich meine. Das ist nicht die Demokratie, die ich meine. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.25

Vizepräsident Daniel Schmid: Ich begrüße den Herrn Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Herrn Peter Hanke. – Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/72

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

RN/72.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Politische-Werbung-Gesetz erlassen wird sowie das KommAustria-Gesetz und das Mediengesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/72.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.