RN/100

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (23. FSG-Novelle) (406 d.B. und 434 d.B. sowie 11790/BR d.B.)

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Bernadette Kerschler. – Ich bitte um den Bericht. 

RN/101

Berichterstatterin Mag. Bernadette Kerschler: Danke, Herr Präsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Verkehrsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, 23. FSG-Novelle, zur Kenntnis bringen. 

Der Bericht liegt Ihnen bereits in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank. 

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses. 

RN/102

18.36

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! (Bundesrätin Geieregger [ÖVP/NÖ]: Aber nicht vorgeschrieben die Rede, gell?) Geprägt ist diese 23. Führerscheingesetz-Novelle unter anderem – wenn man sich die Erklärungen durchliest (Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ]: Die Erläuterungen meinst du!) – vom Ministerdiktat über Fachleute. Das steht in § 4a Abs. 6c, wenn es jemand nachlesen will. Es wird ein direktes Weisungsrecht des Ministers gegenüber der Fachkommission geschaffen. Warum? – Weil man den Experten offenbar nicht traut.

Die Kommission, die über die Eignung von Instruktoren und Übungsplätzen entscheidet, wird zum Erfüllungsgehilfen der Politik degradiert. Wir verlagern fachliche Entscheidungen in politische Büros. Das ist ein Misstrauensvotum gegenüber den Fachleuten in der Mehrphasenausbildung für den Führerschein. 

Ein weiterer Punkt der Novelle betrifft die Änderung für die Gültigkeit des Führerscheins für die Lenkerberechtigungen für die Gruppen C, CE, D und DE, das sind die schweren Lkw über 12,5 Tonnen und auch die Autobusse. 

Das Pensionsantrittsalter wurde in den letzten Jahren von der Vorgängerregierung von ÖVP und Grünen zum Beispiel durch die Abschaffung der sogenannten Hacklerregelung systematisch von 60 Jahren in Richtung 65 Jahre geändert. Bisher gab es die Verpflichtung, ab dem 40. Geburtstag alle fünf Jahre die ärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Ab dem 60. Lebensjahr musste man die gesundheitliche Eignung alle zwei Jahre nachweisen.

Die benötigten Nachschulungen für den C95 – die braucht man, damit man gewerbsmäßig mit einem Lkw unterwegs sein kann, oder auch die Mitarbeiter in einer Firma, wo sie mit dem Lkw fahren – hat man alle fünf Jahre zu machen; das im Ausmaß von 35 Stunden, aufgeteilt auf sieben Module. 

Natürlich ist es typisch für diese Bundesregierung – auch bei einer notwendigen Anpassung für die Praxis; das ist ja der richtige Schritt, von 60 auf 65 –, dass das nur für Personen gilt, die erst 60 werden, und nicht für jene, die jetzt schon 62 sind, dass die eben dann mit 67 gehen müssten; für die gilt eben, alle zwei Jahre laut den Erläuterungen, wenn man das liest, was beim Gesetz angehängt ist. 

Unter anderem wird auch die Frist für den Wiederantritt zur Prüfung von 14 Tage auf zwölf Tage verkürzt, unter dem Titel, wenn dazwischen ein Feiertag fällt, damit man schneller ist. Das ist eine Sache, die in Ordnung ist. 

Für uns Freiheitliche ist aber folgender Punkt ein komplett absurder: Wenn ein ausländischer Führerschein zur kriminaltechnischen Untersuchung eingezogen wird, wenn also der Verdacht auf Fälschung besteht, soll der Inhaber künftig eine Bestätigung erhalten, mit der er in Österreich munter weiterfahren kann. Ich verstehe das nicht, Herr Minister. Wie kommt das in Ihren Gesetzesvorschlag oder in das Gesetz, das heute beschlossen wird? Ihr beschließt heute, wenn ihr dafür seid, dass die Leute, die mit einem gefälschten Führerschein unterwegs sind, der von der Polizei eingezogen wird, trotzdem eine Bestätigung erhalten, dass sie mit einem Duplikat des gefälschten Führerscheins weiterfahren dürfen. So etwas beschließt ihr, weil ihr die Erläuterungen nicht durchlest. 

Für uns Freiheitliche ist das nichts anderes als eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der Fälscherkriminalität. (Beifall bei der FPÖ.)

Bevor ich zum Schluss meines Redebeitrags komme, noch kurz zum Problem des Prüfungsbetruges bei der theoretischen Fahrprüfung mittels unzulässiger Unterstützung von außen: Das wird unter Verwendung von Minikameras gemacht, die der Kandidat bei sich trägt. Das ist ein andauerndes Problem in der letzten Zeit. Wir reden da von organisierter Kriminalität im großen Stil.

Was ist Ihre Antwort auf diesen Betrug, Herr Minister? – Man verdoppelt lediglich die Sperrfrist von neun Monaten, wie es jetzt ist, auf 18 Monate, aber rechtlich wird es mit dem „geringen Unrechtsgehalt“ abgetan – so steht es in Ihren Unterlagen –, während zum Beispiel ein Parksünder, wenn einer falsch steht, sofort zur Kasse gebeten wird. 

Aber man gibt ja auch gleichzeitig zu: Eine Verwaltungsstrafe für die schummelnden Kandidaten führt man erst gar nicht einmal ein. Aber warum? – Anscheinend, wie man hört, ist diese Bundesregierung der Meinung – oder Sie, Herr Minister –, wer 1 000 Euro für einen Betrug ausgibt, den schrecken ein paar Hundert Euro Strafe eh nicht ab. 

Aber was ist das für ein Signal an die ehrlichen Fahrschüler? Wer betrügt, wird mit Geringfügigkeit entschuldigt, weil man den Unrechtsgehalt als zu niedrig ansieht? Ich sage Ihnen: Wer sich eine Lenkerberechtigung erschleicht, ohne die Verkehrsregeln zu beherrschen, ist eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben auf unseren Straßen. Da braucht es die volle Härte und kein rechtliches Achselzucken. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Speicherung von E-Mails und Telefonnummern im Führerscheinregister ist unserer Meinung nach eher eine zusätzliche unnötige Aufblähung der zentralen Datenbanken.

Herr Minister, schauen Sie sich einmal den weiteren Datenwahnsinn an! Ein Lenkverbot für ein spezielles Auto wird in Zukunft bis zu 100 Jahre im Register gespeichert – 100 Jahre! Erst wenn der Bürger mühsam nachweist, dass das Wrack schon längst verschrottet ist, wird es gelöscht. Das ist die Umkehrung der Beweislast. Der Bürger muss dem Staat hinterherlaufen, damit seine Daten bereinigt werden. Das ist Bürokratieterror statt Datenschutz. Aber wo ist jetzt der teure Entbürokratisierungsstaatssekretär?

Zusammengefasst: Diese Novelle repariert nicht die Ursachen des Behördenversagens, sondern verwaltet nur den Mangel. Sie kapituliert vor organisierten Betrügern, indem sie keine echten Sanktionen für Kandidaten setzt. Sie nutzt die Überlastung der Behörden als Vorwand, um Provisorien zur Dauerlösung zu machen. Sie nutzt die Gelegenheit, um den Datenbestand des Staates über seine Bürger weiter aufzublähen. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Geh, bitte! Hast du das gelesen? Das gibt es doch nicht!)

Wir Freiheitliche wollen als anscheinend einzige Vertreter der österreichischen Bevölkerung für die österreichische Wirtschaft eine funktionierende, schnelle Verwaltung und keine Gesetze, die das Versagen nur rechtlich absichern. Diese 23. Führerscheingesetz-Novelle ist in weiten Teilen eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der eigenen Ineffizienz. (Beifall bei der FPÖ.)

18.44

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Thomas Schmid. Ich erteile es ihm.

RN/103

18.44

Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher via Livestream! Wir beraten heute über die 23. Novelle des Führerscheingesetzes, und ich möchte eingangs dazu sagen, dass diese Novelle ein gutes Beispiel dafür ist, wie verantwortungsvolle Politik aussehen soll: klar, gerecht und nah an der Lebensrealität der Menschen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) 

Worum geht es bei dieser Novelle im Kern? Es geht darum, unser Führerscheinrecht moderner, praxistauglicher und vor allem sicherer zu machen. Es geht darum, Regeln dort zu verschärfen, wo Missbrauch passiert, und gleichzeitig dort zu vereinfachen, wo Bürokratie den Alltag unnötig erschwert.

Ein besonderer wichtiger Punkt – der ist ja bereits angesprochen worden – ist der Kampf gegen den Prüfungsbetrug beim Führerschein. Wenn bei einer theoretischen Führerscheinprüfung geschummelt wird, dann ist das kein Kavaliersdelikt. Es ist ein massiver Eingriff in die Glaubwürdigkeit all unserer Systeme. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass wir eine deutlich strengere Konsequenz einführen: Wer beim Schummeln erwischt wird, muss künftig 18 Monate warten.

Herr Kollege Bernard, was erwarten Sie sich? Soll man den komplett sperren? Darf der dann nie wieder einen Führerschein machen? Wollen wir das haben? (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Nein!) Wenn man einen Fehler macht, kann man den ja reparieren, indem man die 18 Monate wartet. Dann kann man wiederum zur Prüfung antreten. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Ich glaube, dass dieser Zugang auch der richtige ist. Ganz entscheidend: Auch diejenigen, die diesen Betrug organisieren und daraus vielleicht auch noch ein Geschäftsmodell machen, werden künftig zur Verantwortung gezogen. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber all denen, die ehrlich lernen und ihre Prüfung ordnungsgemäß ablegen. 

Ich kann Ihnen sagen, ich habe zwei Töchter, die eine hat ihn vor Kurzem abgeschlossen. Die haben sich dahintergeklemmt und gelernt. Die andere ist gerade dabei. Ich glaube, dass dieses System auch das richtige und das wichtige Instrument ist, damit man dem entgegenwirken kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist vor allem auch eine Frage der Verkehrssicherheit, denn eines ist auf jeden Fall klar: Auf der Straße kann man sich nicht durchschummeln. Wer die Regeln nicht kennt oder ernst nimmt, gefährdet den Straßenverkehr und damit auch Menschenleben, weil vielleicht Menschen daran glauben müssen, weil sich einer im Straßenverkehr nicht auskennt.

Herr Bernard, Sie haben auch vorhin bei Tagesordnungspunkt 8 gesagt, man kann das Gesetz nehmen und kübeln. Sie kübeln damit nicht nur das Gesetz, sondern auch die gesamte Sicherheit, die Menschenleben. Das wollen Sie haben? Ich glaube, das ist nicht Ihr Zugang. Die Sicherheit sollte im Straßenverkehr immer an oberster Stelle stehen. Das ist, glaube ich, das Wichtigste, was man auch bei dieser Führerscheingesetz-Novelle macht. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Genauso wichtig ist aber auch ein zweiter großer Schwerpunkt dieser Novelle, der Abbau der Bürokratie und die Vereinfachung von Verfahren. Wir kennen das Problem in vielen Situationen: Termine bei Behörden sind knapp, Fristen oft sehr kurz, Regelungen teilweise unübersichtlich. Genau da setzt aber auch diese Novelle an. Dafür wirklich ein Dankeschön, Herr Minister, und natürlich auch Ihrem Team, dass Sie diese Novelle dementsprechend umgesetzt haben.

Es ist ja bereits angesprochen worden: Gültigkeiten werden verlängert beziehungsweise Verlängerungen vorgenommen. Der Internationale Führerschein wird von einem auf drei Jahre verlängert. Verlustbestätigungen gelten künftig länger, sie gelten jetzt acht Wochen. Das sind konkrete Verbesserungen, die natürlich den Alltag unserer Menschen erleichtern. 

Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft auch die Anpassungen von Befristungen: Bisher mussten Lkw- und Busfahrerinnen und Busfahrer ab dem 60. Lebensjahr – das haben Sie auch erwähnt – ihre Berechtigung alle zwei Jahre verlängern. Künftig gilt eine Fünfjahresfrist. Das ist sicher sachlich gerechtfertigt und entspricht einer modernen, realitätsnahen Regelung.

Besonders hervorheben möchte ich aber auch die Verbesserungen für unsere freiwilligen Einsatzorganisationen: Unsere freiwilligen Feuerwehren leisten ein enormes Pensum, arbeiten neben Beruf und Familie ehrenamtlich rund um die Uhr und sind auch ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Deshalb brauchen auch sie klare und praktikable gesetzliche Rahmenbedingungen, und mit dieser Novelle wird klargestellt, dass bestimmte Feuerwehrfahrzeuge, insbesondere die Mannschafts- und Transportfahrzeuge unter die 5,5-Tonnen-Regelung fallen und somit auch mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen. Diese Klarstellung bringt Rechtssicherheit und erleichtert natürlich die Einsatzpraxis erheblich.

Erleichterungen gibt es auch für die Justizwache, eine Berufsgruppe, die tagtäglich unter herausfordernden Bedingungen arbeitet und natürlich unsere volle Unterstützung verdient.

Darüber hinaus enthält diese Novelle eine Reihe weiterer sinnvoller Anpassungen. Bewährte Regelungen in der Mehrphasenausbildung werden gesetzlich abgesichert, Verwaltungsabläufe werden vereinfacht, Unklarheiten beseitigt und Verfahren effizienter gestaltet. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese Maßnahmen verfolgen ein gemeinsames Ziel: mehr Klarheit, mehr Effizienz und vor allem Sicherheit und Gesundheit auf unseren Straßen. Diese Novelle zeigt, dass es möglich ist, konsequent gegen Missbrauch vorzugehen und gleichzeitig den Menschen das Leben zu erleichtern. Sie stärkt das Vertrauen in unser System und sorgt dafür, dass unsere Regeln verständlich, gerecht und umsetzbar sind. 

Ich halte das für einen sehr guten, ausgewogenen und gelungenen Zugang. Deshalb werden wir diesem Vorschlag der Bundesregierung als sozialdemokratische Fraktion auch zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

18.51

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Margit Göll. Ich erteile ihr dieses.

RN/104

18.51

Bundesrätin Margit Göll (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Führerschein, den ich hier in der Hand halte (einen Führerschein in die Höhe haltend), ist ja nicht nur ein sehr wichtiges Dokument für uns, sondern er bedeutet für uns auch ein Stück Freiheit und ein Stück Selbstständigkeit.

Ganz oft ist er natürlich auch entscheidend für unseren Alltag. Er ermöglicht uns, in die Arbeit zu kommen, Familie und Leben gut zu organisieren, in den Urlaub zu fahren, uns ehrenamtlich zu betätigen. Gerade im ländlichen Raum ist er für uns alle unverzichtbar. 

Ich erinnere mich noch gut an den Tag, an dem ich selbst fahren durfte, das ist jetzt schon einige Zeit her. Es war vor allem eine große Herausforderung, weil die Autos von damals nicht das gekonnt haben, was es jetzt eigentlich an Möglichkeiten gibt. Es war ein zehn Jahre alter VW Käfer und der hat natürlich besonders im Winter seine Macken gehabt. Aber natürlich kamen mit jeder Fahrt mehr Sicherheit und mehr Vertrauen dazu. 

Gerade im ländlichen Raum, von wo ich herkomme, war er mir ein wichtiger Begleiter, und es ist natürlich auch heute noch so. Heute fahre ich keinen zehn Jahre alten Käfer mehr – es wäre schön, wenn ich noch einen hätte –, sondern ein E-Auto, mit dem es natürlich auch immer eine spannende Reise ist.

Genau deshalb ist es ja auch unsere Aufgabe als Politiker, die gesetzlichen Rahmenbedingungen laufend zu überprüfen und an die Herausforderungen und an die Realität anzupassen. Mit dieser Novelle setzen wir wichtige und ausgewogene Schritte. 

Ein zentraler Punkt – es ist schon vieles angesprochen worden, den möchte ich aber trotzdem noch erwähnen – ist die Bekämpfung von Prüfungsbetrug. Wir verlängern die Sperrfrist von neun auf 18 Monate und schaffen damit erstmalig klare Strafbestimmungen für jene, die den Betrug organisieren. 

Denn eines ist schon klar: Wir setzen ein starkes Zeichen für Fairness und Qualität in der Ausbildung, und der Führerschein soll das widerspiegeln, was er auch ist, nämlich ein Nachweis von Ausbildung, Können, aber auch Verantwortung. 

Gleichzeitig bringt die Novelle auch spürbare Erleichterungen. Die Gültigkeitsdauer des Internationalen Führerscheins wird von einem auf drei Jahre verlängert. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Alltagstauglichkeit für Menschen, die sich zum einen beruflich viel im Ausland aufhalten, aber natürlich auch privat unterwegs sind. 

Ein ganz besonderer Punkt, den mein Kollege von der SPÖ auch schon angesprochen hat, ist natürlich die Unterstützung unserer freiwilligen Feuerwehren. Unsere Feuerwehrfrauen und unsere Feuerwehrmänner leisten Enormes, das wissen wir alle. Neben Beruf und Familie sind sie 24/7 für uns unterwegs, jeden Tag, rund um die Uhr – und das ehrenamtlich. Dafür kann man nicht genug Danke sagen und sie bei wichtigen Gesetzesnovellen auch dahin gehend gut unterstützen. 

Mit dieser Novelle schaffen wir erstmals Klarheit: Mannschafts- und Transportfahrzeuge bis 5,5 Tonnen dürfen hinkünftig mit dem B-Führerschein gelenkt werden. Das erleichtert natürlich auch die Einsätze. Sie werden dadurch auch flexibler, und es ist vor allem ein klares Zeichen der Wertschätzung für diesen unverzichtbaren Dienst an unserer Gesellschaft und Gemeinschaft. 

Nicht zuletzt – das wurde auch schon angesprochen – erfolgt die Anpassung der Kontrollintervalle bei den Führerscheinklassen C und D bei den ab 60-Jährigen von zwei auf fünf Jahre. Das ist natürlich auch ein wichtiges Signal für Praxisnähe und Vertrauen. Das hilft zum einen der Transportwirtschaft, aber ebenso unseren Mitarbeitern auf den Bauhöfen in den Gemeinden.

Was bedeutet jetzt die Novelle insgesamt? – Sie bringt zum einen mehr Rechtssicherheit, weniger bürokratischen Aufwand, aber natürlich auch gezielte Entlastungen für viele Menschen, die tagtäglich Verantwortung tragen. 

Jetzt noch einige Worte zu den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Ma, ihr habt ... vergessen!) – Nein, nein. Auch in dieser Sitzung – das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon angesprochen – äußert sich ja die FPÖ bei vielen Tagesordnungspunkten nur negativ und mit herber Kritik. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und wir haben keine Lösungen, oder? Auf das warte ich jetzt noch! Und noch Tetris spielen ...!) Diese gesetzlichen Veränderungen, die wir heute alle beschließen, sind aber konkrete Verbesserungen für uns alle (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ) – hört lieber zu! –, und sie werden an die jetzige Zeit und an die jetzigen Herausforderungen angepasst. Man muss genauer hinsehen. 

Ich habe dazu einen konkreten Vorschlag, vielleicht wäre es möglich: Ein konstruktiver Austausch könnte dabei helfen, dass wir gemeinsam für alle Bürgerinnen und Bürger hier Lösungen finden und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. (Heiterkeit des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ]

Eines ist klar: Die Anpassung dieser Novelle ist natürlich ein sinnvoller, moderner, aber auch gerechter Schritt. Ich darf mich für diese gesetzlichen Anpassungen und Maßnahmen wirklich sehr herzlich bedanken und ersuche daher um Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.57

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.

RN/105

18.57

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehenden zu Hause vor den Bildschirmen! Prinzipiell finden wir das vorliegende Gesetz in vielen Bereichen ganz gut, weswegen wir auch zustimmen können. 

Zum Beispiel – es ist jetzt eh schon mehrfach angesprochen worden, aber ich möchte es auch als Beispiel herausstreichen – sind es die Maßnahmen gegen den Prüfungsbetrug bei der theoretischen Fahrprüfung. 

Wir wissen, dass sich dabei so ein bisschen ein System entwickelt hat, ein Geschäftsmodell von Anbietern, die mit Minikameras Prüflinge unterstützen. Und diejenigen, die dieses Service anbieten, sollen jetzt auch mit Verwaltungsstrafen belegt werden. Das finden wir gut. 

Wir finden auch gut, dass die Frist, bis die Leute, die beim Betrügen erwischt werden, neuerlich zur Führerscheinprüfung antreten können, jetzt von neun auf 18 Monate verlängert wird. 

Was in dem Gesetz leider nicht vorgesehen ist, ist, dass die Prüflinge selber, die beim Betrügen, beim Schummeln erwischt werden, auch noch zusätzlich zu den 18 Monaten bestraft werden. In den Erläuterungen des Gesetzes steht in der Begründung sinngemäß zu lesen: In der Schule bekommen Schülerinnen und Schüler, die spicken, ja auch keine Verwaltungsstrafe oder keine Strafe. Aber ich meine, das ist schon ein bisschen etwas anderes. Schülerinnen und Schüler, die sich ungerechtfertigterweise zum Beispiel den Ruf einer Expertin oder eines Experten in Mathe, Chemie oder BWL erarbeiten, tun niemandem weh. Das Fahren faktisch ohne bestandene Führerscheinprüfung und ohne ausreichende Kenntnis der Straßenverkehrsordnung und der Regeln, die im Straßenverkehr gelten, ist schon potenziell gefährlich. Im Wesentlichen ist das nichts anderes als das Fahren ohne Führerschein. Wenn man dabei erwischt wird, zahlt man auch und wird man auch bestraft. Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die die Führerscheinprüfung ohne Schummeln nicht bestanden hätten, agieren also gemeingefährdend. Das darf eigentlich kein Kavaliersdelikt sein.

Dann komme ich zu einem anderen Punkt, nämlich zur Frage nach den Maßnahmen gegen die Willkür mancher Prüferinnen und Prüfer. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden sich vielleicht erinnern: Vor nicht allzu langer Zeit wurde in Vorarlberg ein Führerscheinprüfungsskandal aufgedeckt. Privatpersonen haben in ihrer Freizeit Führerscheinprüfungen abgenommen und sich damit bis zu 50 000 oder knapp 50 000 Euro im Jahr Körberlgeld dazuverdient, was ja prinzipiell nicht verwerflich ist. (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Aber!) Aber dann hatten einige die Idee, daraus auch ein bisschen ein Geschäft zu machen: Einige dieser Prüferinnen und Prüfer hatten dann irgendwann erstaunlich hohe Durchfallquoten von bis zu 60 Prozent, so als wären ihnen zufällig nur die allerschlechtesten Fahrschülerinnen und Fahrschüler zugeteilt worden. 

Vor vielen Jahren, als ich selber die Fahrschullehrer:innenausbildung gemacht habe, hatten auch damals schon einige Prüferinnen und Prüfer den Ruf, besonders streng zu sein. Übermäßig nervösen jungen oder auch älteren Führerscheinanwärter:innen hat man damals schon gern einmal einen Prüfungstag empfohlen, an denen vielleicht nicht gerade die allerstrengsten Prüferinnen und Prüfer Dienst hatten. Eine Durchfallquote von annähernd 60 Prozent hat es aber damals nicht annähernd – also wirklich nicht annähernd – gegeben. 

Eine Anfrage von uns hat aber gezeigt, dass es anscheinend auch in anderen Bundesländern mittlerweile teilweise üblich ist, Prüflinge aus wirklich fadenscheinigen Gründen durchfallen zu lassen. Die Prüferinnen und Prüfer verdienen nämlich mit jedem Prüfling bares Geld und je mehr nochmals antreten müssen – Sie verstehen die Logik, in der es dann weitergeht. (Heiterkeit des Bundesrates Himmer [ÖVP/W].) 

Vielleicht erinnern Sie sich daran zurück, wie Sie mit vielleicht 18 oder 19 Jahren selbst den Führerschein gemacht haben. Das Geld für den Führerschein hat man sich vielleicht mühevoll mit dem Maturageld oder mit Ferialpraxisgeld oder mit den ersten Lehrlingsentschädigungen zusammengekratzt. Heute sind Führerscheinanwärterinnen und -anwärter teilweise noch viel jünger und viele sind bei der Führerscheinprüfung aufgeregt. Das ist ja auch keine Kleinigkeit. Verkehrssicherheit ist etwas, bei dem sich die jungen Leute wirklich keine Fehler erlauben wollen. Es sind sich eben viele junge Leute bewusst, dass sie sich da keine Fehler erlauben können. 

Diese Unsicherheit und Nervosität junger Menschen auszunützen und unnötig viele dann willkürlich durchfallen zu lassen, ist schon ein Meisterstück an Skrupellosigkeit.

Präsident Markus Stotter, BA: Frau Kollegin, darf ich Sie kurz unterbrechen? Da das Grundrauschen im Saal immer unerträglicher wird (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Aber wie meine Kolleg:innen - -!), möchte ich jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht der Rede folgen möchten, bitten, dorthin zu gehen, wo es auch den Kaffee zu dieser Kaffeehausstimmung dazu gibt. – Danke.

Bundesrätin Simone Jagl (fortsetzend): Ja, danke schön. 

Gut, also diesen Machenschaften sollte man wirklich wirksame Maßnahmen entgegensetzen. Da würde man meinen, dass jetzt, wenn wir das Führerscheingesetz gerade anpassen, die Gelegenheit ist, genau solche Maßnahmen vorzusehen, um so einen Betrug in Zukunft verhindern zu können. Aber nein, leider ist das nicht geschehen: Es ist keine Maßnahme in dem Gesetz zu finden. Es ist schändlich, dass dieser Betrug auf dem Rücken junger Menschen nicht unterbunden wird.

Jetzt komme ich noch zu einer anderen Sache: Weil es ja in dem Tagesordnungspunkt um Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Verkehrssicherheit geht, haben wir noch einen Vorschlag, der völlig kostenfrei und wirklich ziemlich rasch und einfach umzusetzen ist und relativ schnell zu mehr Verkehrssicherheit führen würde. 

Ich hole ein bisschen aus: Allein in den letzten fünf Jahren gab es über 1 000 verunfallte Radfahrerinnen und Radfahrer bei sogenannten Dooring-Unfällen. Das ist, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer bei Fahrzeugen, Lkws, Pkws vorbeifahren und die Türen einfach zu schnell oder unbedacht aufgemacht werden, sodass die Radfahrer:innen dagegenknallen. (Zwischenruf des Bundesrates Bernard [FPÖ/NÖ].) Das passiert zum Beispiel, wenn die Radfahrspuren viel zu schmal sind. Ich selber komme aus dem Bezirk Mödling und Mödling ist ein Paradebeispiel dafür, wie verplant so ein Radstreifen sein kann. Der ist genau neben den parkenden Autos, also das heißt, da ist die Fahrbahn, daneben die Radfahrspuren, dann erst die Parkspur. Das ist überhaupt ganz furchtbar. Wenn diese Radspuren zu eng an den parkenden Autos vorbeigeführt werden, führt das eben oft zu diesen Unfällen. 

Eine Untersuchung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hat gezeigt, dass es bei diesen Unfällen – 1 000 in fünf Jahren klingt vielleicht nicht so viel und glücklicherweise gibt es auch nicht zu häufig tatsächliche Todesfälle bei diesen Unfällen, aber jeder Einzelne ist natürlich einer zu viel – eine massive Dunkelziffer gibt: Drei Viertel der Radfahrenden geben an, schon einmal selber einen Dooring-Unfall gehabt zu haben oder knapp an einem vorbeigeschrammt zu sein. Diese Unfälle werden scheinbar tatsächlich nur dann gemeldet, wenn sie zu Verletzungen führen. 

Ein Schlüssel für weniger Unfälle durch Dooring ist eine systematisch bessere Radinfrastruktur. Dass das funktioniert, belegen Länder wie die Niederlande, in denen die Radinfrastruktur grundsätzlich möglichst nicht an Parkspuren oder parkenden Fahrzeugen entlanggeführt wird. Nun ist natürlich ein jahrzehntelanger Investitionsrückstau bei der Radinfrastruktur nicht innerhalb weniger Jahre umsetzbar. Umso wichtiger ist es, andere wirksame und kostengünstige Maßnahmen zu treffen. 

Genau so eine einfache, aber effektive Maßnahme schlagen wir vor, nämlich das Einführen des sogenannten holländischen Griffs in die Führerscheinausbildung. Es wird einem zwar in der Fahrschule beigebracht, die Fahrzeugtüren nur vorsichtig zu öffnen – also nicht nur vorsichtig zu öffnen, sondern sich auch vor dem Öffnen durch den Schulterblick zu vergewissern, dass wirklich niemand von der Seite kommt. Wir kennen das aber wahrscheinlich alle: Spätestens im Laufe der Zeit entwickeln wir eine gewisse Routine beim Autofahren und gewisse schlechte Gewohnheiten schleichen sich ein. Ich kenne zum Beispiel wenig Leute, die tatsächlich gewissenhaft den 3-S-Blick machen oder vor dem Aussteigen tatsächlich den Schulterblick machen. Dem könnte man wirklich ganz einfach Abhilfe schaffen, indem man schon in der Fahrschule dezidiert lernt und sich auch einprägt, dass man beim Aussteigen immer mit der gegenüberliegenden Hand zum Türgriff greift. Das nennt man wie gesagt den holländischen Griff oder Dutch Reach. Durch das Kreuzen der Körpermitte dreht man sich nämlich automatisch zur Autotür hin und sieht im Sichtfeld möglicherweise Heranfahrende. 

Das Thema ist natürlich schon lange im Bewusstsein der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Ich kann mich erinnern, wir haben das damals schon immer wieder erklärt. Prüfungsrelevant ist es aber bisher nicht, es ist eher so etwas wie ein Funfact: Schau einmal, wenn du es so machst, dann tust du dir leichter mit dem Schulterblick und vergisst ihn auch nicht! – Wir könnten mit dem Einführen der verpflichtenden Vermittlung in den Prüfungsstoff der Führerscheinprüfung wirklich viele, darunter immer wieder tödliche, Dooring-Unfälle verhindern – einfach, kostenneutral und sicher umzusetzen. 

Aus diesem Grund bringe ich den folgenden Entschließungsantrag ein:

RN/105.1

Entschließungsantrag 

der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „weniger Verkehrsopfer durch Verankerung des ‚Holländischen Griffs‘ als Pflichtbestandteil in der Führerscheinausbildung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur wird aufgefordert, durch Vorlage einer entsprechenden Ergänzung der rechtlichen Grundlagen im Führerschein- und“ Kraftfahrgesetz „die verpflichtende Unterrichtung der“ Führerscheinbewerber:innen „aller Klassen in der Methode des ‚Holländischen Griffs‘ [...] im Rahmen ihrer theoretischen und praktischen Führerscheinausbildung sicherzustellen und damit das Risiko für Dooring-Unfälle aktiv mobiler Verkehrsteilnehmer:innen zu senken.“


Wie gesagt wäre das eine ganz einfach umzusetzende, vor allem kostenlose Maßnahme, die zu einer wesentlichen Erhöhung der Sicherheit vor allem von Radfahrer:innen im Straßenverkehr führen würde. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es irgendein Argument dagegen gibt, dass ihr zustimmt, werte Kolleginnen und Kollegen. Also insofern bitte ich, unserem Vorschlag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].)

19.09

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/105.2

TOP9 Unselbständiger Entschließungsantrag: weniger Verkehrsopfer durch Verankerung des "Holländischen Griffs" als Pflichtbestandteil in der Führerscheinausbildung von Simone Jagl

Präsident Markus Stotter, BA: Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „weniger Verkehrsopfer durch Verankerung des ‚Holländischen Griffs‘ als Pflichtbestandteil in der Führerscheinausbildung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Kollegin Christine Schwarz-Fuchs gemeldet, und ich erteile ihr das Wort.

RN/106

19.09

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Danke sehr. – Bundesrätin Jagl hat den Führerscheinskandal in Vorarlberg erwähnt und da muss ich schon noch etwas richtigstellen. 

Ich heiße es natürlich auch nicht gut, dass sehr hohe Durchfallquoten waren, aber Sie stellen das als Tatsache hin. Sie haben gesagt, die Fahrprüfer in Vorarlberg hatten die Idee, sich ein Körberlgeld dazuzuverdienen. Das ist ja gar nicht bewiesen. 

Sie reden von Machenschaften, von Betrug. Es besteht ein Verdacht und die Staatsanwaltschaft prüft das, aber man darf das bitte nicht als Tatsache hinstellen. (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: ... ein Thema für die Justiz!)

19.10

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank. 

Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Peter Hanke zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

RN/107

19.10

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie es diskutiert wurde: Diese Gesetzesnovelle schafft drei Dinge und die sind wichtig. Es geht wiederholt um Rechtssicherheit, es geht um Verwaltungsvereinfachung und es geht natürlich um Verkehrssicherheit. Ich glaube, das sind klare Punkte – die hier auch diskutiert wurden –, um einfach praktikabler, näher bei den Menschen zu sein und das Leben ein Stück weit einfacher und klarer zu machen. 

Ich bedanke mich sehr für diese Debatte hier im Haus und glaube, dass man dieser Novelle eigentlich die Zustimmung geben sollte. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

19.11

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank. 

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/108

Abstimmung

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

RN/108.1

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/108.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „weniger Verkehrsopfer durch Verankerung des ‚Holländischen Griffs‘ als Pflichtbestandteil in der Führerscheinausbildung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.