RN/103

18.44

Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher via Livestream! Wir beraten heute über die 23. Novelle des Führerscheingesetzes, und ich möchte eingangs dazu sagen, dass diese Novelle ein gutes Beispiel dafür ist, wie verantwortungsvolle Politik aussehen soll: klar, gerecht und nah an der Lebensrealität der Menschen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) 

Worum geht es bei dieser Novelle im Kern? Es geht darum, unser Führerscheinrecht moderner, praxistauglicher und vor allem sicherer zu machen. Es geht darum, Regeln dort zu verschärfen, wo Missbrauch passiert, und gleichzeitig dort zu vereinfachen, wo Bürokratie den Alltag unnötig erschwert.

Ein besonderer wichtiger Punkt – der ist ja bereits angesprochen worden – ist der Kampf gegen den Prüfungsbetrug beim Führerschein. Wenn bei einer theoretischen Führerscheinprüfung geschummelt wird, dann ist das kein Kavaliersdelikt. Es ist ein massiver Eingriff in die Glaubwürdigkeit all unserer Systeme. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass wir eine deutlich strengere Konsequenz einführen: Wer beim Schummeln erwischt wird, muss künftig 18 Monate warten.

Herr Kollege Bernard, was erwarten Sie sich? Soll man den komplett sperren? Darf der dann nie wieder einen Führerschein machen? Wollen wir das haben? (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Nein!) Wenn man einen Fehler macht, kann man den ja reparieren, indem man die 18 Monate wartet. Dann kann man wiederum zur Prüfung antreten. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Ich glaube, dass dieser Zugang auch der richtige ist. Ganz entscheidend: Auch diejenigen, die diesen Betrug organisieren und daraus vielleicht auch noch ein Geschäftsmodell machen, werden künftig zur Verantwortung gezogen. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber all denen, die ehrlich lernen und ihre Prüfung ordnungsgemäß ablegen. 

Ich kann Ihnen sagen, ich habe zwei Töchter, die eine hat ihn vor Kurzem abgeschlossen. Die haben sich dahintergeklemmt und gelernt. Die andere ist gerade dabei. Ich glaube, dass dieses System auch das richtige und das wichtige Instrument ist, damit man dem entgegenwirken kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist vor allem auch eine Frage der Verkehrssicherheit, denn eines ist auf jeden Fall klar: Auf der Straße kann man sich nicht durchschummeln. Wer die Regeln nicht kennt oder ernst nimmt, gefährdet den Straßenverkehr und damit auch Menschenleben, weil vielleicht Menschen daran glauben müssen, weil sich einer im Straßenverkehr nicht auskennt.

Herr Bernard, Sie haben auch vorhin bei Tagesordnungspunkt 8 gesagt, man kann das Gesetz nehmen und kübeln. Sie kübeln damit nicht nur das Gesetz, sondern auch die gesamte Sicherheit, die Menschenleben. Das wollen Sie haben? Ich glaube, das ist nicht Ihr Zugang. Die Sicherheit sollte im Straßenverkehr immer an oberster Stelle stehen. Das ist, glaube ich, das Wichtigste, was man auch bei dieser Führerscheingesetz-Novelle macht. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Genauso wichtig ist aber auch ein zweiter großer Schwerpunkt dieser Novelle, der Abbau der Bürokratie und die Vereinfachung von Verfahren. Wir kennen das Problem in vielen Situationen: Termine bei Behörden sind knapp, Fristen oft sehr kurz, Regelungen teilweise unübersichtlich. Genau da setzt aber auch diese Novelle an. Dafür wirklich ein Dankeschön, Herr Minister, und natürlich auch Ihrem Team, dass Sie diese Novelle dementsprechend umgesetzt haben.

Es ist ja bereits angesprochen worden: Gültigkeiten werden verlängert beziehungsweise Verlängerungen vorgenommen. Der Internationale Führerschein wird von einem auf drei Jahre verlängert. Verlustbestätigungen gelten künftig länger, sie gelten jetzt acht Wochen. Das sind konkrete Verbesserungen, die natürlich den Alltag unserer Menschen erleichtern. 

Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft auch die Anpassungen von Befristungen: Bisher mussten Lkw- und Busfahrerinnen und Busfahrer ab dem 60. Lebensjahr – das haben Sie auch erwähnt – ihre Berechtigung alle zwei Jahre verlängern. Künftig gilt eine Fünfjahresfrist. Das ist sicher sachlich gerechtfertigt und entspricht einer modernen, realitätsnahen Regelung.

Besonders hervorheben möchte ich aber auch die Verbesserungen für unsere freiwilligen Einsatzorganisationen: Unsere freiwilligen Feuerwehren leisten ein enormes Pensum, arbeiten neben Beruf und Familie ehrenamtlich rund um die Uhr und sind auch ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Deshalb brauchen auch sie klare und praktikable gesetzliche Rahmenbedingungen, und mit dieser Novelle wird klargestellt, dass bestimmte Feuerwehrfahrzeuge, insbesondere die Mannschafts- und Transportfahrzeuge unter die 5,5-Tonnen-Regelung fallen und somit auch mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen. Diese Klarstellung bringt Rechtssicherheit und erleichtert natürlich die Einsatzpraxis erheblich.

Erleichterungen gibt es auch für die Justizwache, eine Berufsgruppe, die tagtäglich unter herausfordernden Bedingungen arbeitet und natürlich unsere volle Unterstützung verdient.

Darüber hinaus enthält diese Novelle eine Reihe weiterer sinnvoller Anpassungen. Bewährte Regelungen in der Mehrphasenausbildung werden gesetzlich abgesichert, Verwaltungsabläufe werden vereinfacht, Unklarheiten beseitigt und Verfahren effizienter gestaltet. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese Maßnahmen verfolgen ein gemeinsames Ziel: mehr Klarheit, mehr Effizienz und vor allem Sicherheit und Gesundheit auf unseren Straßen. Diese Novelle zeigt, dass es möglich ist, konsequent gegen Missbrauch vorzugehen und gleichzeitig den Menschen das Leben zu erleichtern. Sie stärkt das Vertrauen in unser System und sorgt dafür, dass unsere Regeln verständlich, gerecht und umsetzbar sind. 

Ich halte das für einen sehr guten, ausgewogenen und gelungenen Zugang. Deshalb werden wir diesem Vorschlag der Bundesregierung als sozialdemokratische Fraktion auch zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

18.51

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Margit Göll. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.