RN/139
Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (384 d.B. und 428 d.B. sowie 11794/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 geändert wird (397 d.B. und 429 d.B. sowie 11795/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Kapitalmarktgesetz 2019, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (404 d.B. und 430 d.B. sowie 11796/BR d.B.)
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 16, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 14 bis 16 ist Herr Bundesrat Beer. – Ich bitte um die Berichte.
RN/140
Berichterstatter Sandro Beer: Danke, Herr Vizepräsident. – Ich darf den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird, vorbringen.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 geändert wird, präsentieren.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Kapitalmarktgesetz 2019, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden.
Der Bericht dazu ist Ihnen in schriftlicher Form ergangen, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile dieses.
RN/141
20.41
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Herr Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause! Liebe Österreicher! Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 werden gemeinsam behandelt. Das ist richtig und gut so.
Bei TOP 14, dem Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden soll, handelt es sich um Anpassungen.
Die ESG-Rating-Verordnung der EU wurde verabschiedet, um einen Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen. Das ist grundsätzlich zu unterstützen, es darf jedoch zu keinem zusätzlichen Bürokratieaufwand, zu keinem Mehraufwand für die österreichischen Firmen kommen.
In Zeiten wie diesen ist es für Unternehmen wegen der derzeitigen Bedingungen, der derzeitigen geopolitischen Voraussetzungen schwierig. Es gibt genug Aufgaben und Herausforderungen, nach Lösungen zu suchen und die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten und abzusichern.
Unsere Haltung wurde in der Debatte im Nationalrat schon kundgetan, nämlich dass wir die ständigen Vorgaben der EU nicht unterstützen werden. Wir stehen für einen Bürokratieabbau und sind gegen neue und noch mehr Vorschriften. Unser Mittelstand, unsere Gewerbebetriebe sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft.
Die Benennung der FMA als zuständige nationale Behörde ist vernünftig, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bund.
Unsere langjährigen Forderungen, endlich mit dem Bürokratieabbau zu starten, wurden wiederum nicht berücksichtigt. Es entsteht zusätzliche Bürokratie, daher können wir TOP 14 nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
TOP 15 betrifft das Fiskalrat- und das Produktivitätsratgesetz. Der Fiskalrat stärkt die haushaltspolitische Verantwortung, ist eine unabhängige finanzpolitische Institution und verfügt über ein sehr hohes Maß an kompetenten Experten. Das ist heute und hier zu erwähnen.
In den letzten Jahren waren die Aussagen von Vertretern des Fiskalrates nachweislich nachvollziehbarer als die des Finanzministers. Man hatte den Eindruck, es wird von verschiedenen Budgets in verschiedenen Ländern gesprochen. Leider hat uns der jetzige EU-Kommissar und frühere Finanzminister 2024 nachweislich nicht die Wahrheit, das wahre Ausmaß des Budgetdefizits gesagt. (Beifall bei der FPÖ.)
Im Grunde handelt es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Gesetzesanpassung nationaler rechtlicher Richtlinien an EU-Vorschriften.
Auch ein Grund für diese Gesetzesänderung ist diese große Bundesregierung. Da Namen von Ministerien geändert wurden, wird somit diese Gesetzesänderung notwendig. Man darf nicht vergessen, diese Bundesregierung hat einen Entbürokratisierungsstaatssekretär, und die Bürokratie wächst. Das ist doch ein Widerspruch. (Beifall bei der FPÖ.)
Da fragen sich die Österreicher: Sepp, wo bist du? Sepp, was machst du eigentlich?
Trotz all dieser Kritikpunkte werden wir diesem Tagesordnungspunkt zustimmen, weil das Positive überwiegt.
Zu TOP 16: Diese Änderung betrifft das Börsegesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz. Zur Erleichterung für Börsengänge ist die Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht geplant, und ab 2027 soll eine neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte eingeführt werden, um den Anlegerschutz zu stärken.
Es wird damit den Unternehmen erleichtert, Geld durch den Verkauf von Aktien zu verdienen. Diese Vorteile betreffen hauptsächlich kleine Unternehmen.
Beim Fiskalrat, der künftig alle fünf Jahre evaluiert wird, ist diese Änderung zu begrüßen. Der Fiskalrat und der Produktivitätsrat liefern ständig wertvolle Arbeit für unser Österreich. In den letzten Jahren waren die Aussagen und Einschätzungen stets richtig. Man denke nur an die sogenannten finanziellen Überraschungen nach der Nationalratswahl 2024, als binnen kurzer Zeit ein Budgetloch entstanden ist und die finanzielle Schieflage, die tatsächliche finanzielle Situation Österreichs dargestellt wurde. Vor der Nationalratswahl 2024 war alles finanziell in Ordnung, nach der Wahl war plötzlich ein Sparpaket notwendig. Jeder Österreicher kann sich selbst ein eigenes Bild machen, eine eigene Meinung dazu bilden.
Man kann durchaus festhalten, dass der Fiskalrat Zahlen vorlegt, die auch nach der Wahl nachvollziehbar sind und halten – genau das Gegenteil des damaligen Bundesfinanzministers.
Die Erweiterung der Aufsichts- und Strafbefugnisse ist zu begrüßen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Diskussion im Finanzausschuss des Nationalrates wurde von den Grünen die Überstundenregelung erwähnt und sorgte für Diskussionen; ebenso ihr Zugang zur Erbschaftssteuer. Daher sehe ich es als meine Pflicht, unsere und meine Meinung diesbezüglich kundzutun. Über die steuerliche Belastung von Überstunden ist unsere Meinung, die Meinung der FPÖ im Land, im Bund und den Gemeinden seit Jahren gleich: Arbeit muss sich wieder lohnen. Wer mehr als die 40 Stunden arbeitet, soll nicht dafür bestraft werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Der jahrzehntelange Zugang – Überstunden vernichten Arbeitsplätze, so die jetzige Sozialministerin Korinna Schumann – ist falsch, nicht nachvollziehbar und definitiv abzulehnen. Die geschaffenen Fehlanreize für Teilzeitarbeit gehören korrigiert und endlich steuerliche Anreize für Vollzeitarbeit geschaffen.
Eine weitere, immer wieder von den Grünen ins Treffen geführte Erbschaftssteuer ist nicht im Sinne der Bevölkerung. Eine Wahnvorstellung der Linken – also Grünen und SPÖ – von einer Erbschaftssteuer wird abgelehnt. Richtig gehört! Wir als FPÖ lehnen eine zusätzliche Steuer ab. (Beifall bei der FPÖ.)
In Österreich gibt es kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Die lange versprochene, aber nie durchgeführte Lohnnebenkostensenkung ist auch ohne Erbschaftssteuer möglich. Für eine Erbschaftssteuer, dieses linke Hirngespinst, gibt es Gott sei Dank in diesem österreichischen Parlament keine Mehrheit. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]. – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].)
Abschließend halte ich fest: Es ist nicht alles gut und richtig bei diesem TOP 16, jedoch überwiegen die Vorteile, und daher stimmen wir zu. (Beifall bei der FPÖ.)
20.49
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Markytan. Ich erteile ihm dieses.
RN/142
20.49
Bundesrat Wolfgang Markytan, MA (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Präsidium! Hohe Republik! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Bundesminister! Wenn ich an die 69 Reden, die ich bis jetzt gehört habe, denke, dann kann ich Ihnen einen Gedanken schon vorneweg nehmen: Sie brauchen sich keine Gedanken mehr zu machen, ob noch jemand zuschaut oder nicht. Das ist auf jeden Fall der Fall.
Jetzt wird der Äther glühen, sage ich nur. Wir haben mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Onlineseminar – mit Vollgas durch Europa –, referiert von einem Abgeordneten zum Europäischen Parlament, Dr. Günther Sidl, die ich hier sehr herzlich begrüßen darf.
Nach langen und teilweise auch harten Verhandlungen und Diskussionen heute ist es jetzt zumindest für mich einmal an der Zeit, Danke zu sagen. Ich möchte mich sehr herzlich für die Aufnahme in die sogenannte Bundesratsfamilie bedanken, die wirklich von allen hervorragend stattgefunden hat. (Allgemeiner Beifall.)
Ich wurde dabei von einem äußerst professionellen Umfeld begleitet und möchte mich daher auch bei der Bundesratsdirektion rund um Frau Susanne Bachmann für die hohe Qualität der Einschulung, auch der Mitarbeiter:innen meiner Fraktion, bedanken. Ich gehe davon aus, dass diese Qualität fraktionsübergreifend so ist. – Herzlichen Dank auf jeden Fall. (Allgemeiner Beifall.)
Ich möchte mich ebenso bei Ihnen allen bedanken, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bundesrätinnen, liebe Bundesräte, denn eines ist klar: Wir nehmen hier alle eine sehr, sehr wichtige Aufgabe wahr. Wir sind im Getriebe der Demokratie, so wie wir gestern bei einer großen Auszeichnung gehört haben, vielleicht nur ein kleines Rädchen, das zumindest gut ineinandergreifen muss, damit wir alle harmonieren können und damit das große Ganze funktioniert.
Ich selber bin in Wien aufgewachsen, ich bin hier zur Schule gegangen, habe meine ersten Fußballspiele gesehen, ich habe eine Lehre gemacht, ich habe meinen Wehrdienst absolviert, ich habe hier meine Frau kennengelernt, habe sie geheiratet, habe zwei Kinder in die Welt gesetzt (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP) und durfte in den letzten 18 Jahren in einem Wiener Bezirk, unter anderem als Klubobmann, mit vielen von Ihren Kolleginnen und Kollegen tätig sein. Dafür habe ich auch das Goldene Verdienstzeichen des Landes Wien verliehen bekommen.
Wenn man auf solche Erfahrungen zurückblickt und dann heute hier stehen darf, erfüllt einen das schon mit Stolz, aber auch vor allem mit Dankbarkeit – Dankbarkeit vor allem denjenigen gegenüber, die dazu beigetragen haben, dass Wien und Österreich lebendige Orte sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Österreich zählte im Demokratieindex 2024 zu einer von nur 26 voll entwickelten Demokratien weltweit. Auch dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken, denn es ist immer wichtig, wer aller dazu beiträgt, damit die Demokratie so gut funktioniert.
Beruflich bin ich in der politischen Erwachsenenbildung tätig, begleite in etwa 100 politische Talente pro Jahr und habe mich auch deswegen schon seit vielen Jahren sehr intensiv mit dem Bundesrat beschäftigt. Vor allem geprägt durch die Erlebnisse und Erfahrungen und die Erzählungen des Wiener Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig war ich stets der Überzeugung, dass diese Institution eine wichtige Rolle im politischen System einnimmt. Er hat mir vor allem mitgegeben, dass jede und jeder daraus so viel machen kann, wie er oder sie selbst einbringen möchte.
In Gesprächen in meinem privaten, beruflichen, aber sogar im politischen Umfeld werde ich immer wieder gefragt – vielleicht kennen Sie das alle –, welche Bedeutung eigentlich der Bundesrat hat. Neben den verfassungsrechtlichen und Mitwirkungsrechten hat sich für mich besonders eines herauskristallisiert: Wer seine eigene Herkunft, so wie ich, so stark mit den persönlichen Erfahrungen, aber auch vielleicht mit Erfolgen verbinden kann, der empfindet es als große Ehre, sein Bundesland hier im österreichischen Parlament vertreten zu dürfen.
Wenn man sagt, man ist ein Wiener, dann versteht man natürlich auch, was es bedeutet, wenn man sagt, ich bin ein Tiroler, so wie unsere Präsidentschaft, oder ich bin eine Steirerin, so wie der ganze Rathausplatz jetzt drüben, oder eben Angehöriger eines anderen Bundeslandes.
Oft definieren wir uns ja eher über ein Bundesland, über eine Region und erst dann als Österreich beziehungsweise sogar als Europa und manchmal sogar noch näher, über den eigenen Bezirk.
Ich komme, so wie der Herr Minister, der gerade hier war, aus dem 17. Bezirk. Ich glaube, den kennen nicht alle. Weil wir ja auch ein bisschen versuchen, uns etwas mitzugeben, wollte ich euch den Bezirk kurz vorstellen. Der 17. Bezirk ist als Bezirk für vier Dinge – ich sage das immer dazu – weltbekannt in Österreich, wie es so schön heißt. Ich habe mir gedacht, zumindest das wollte ich hier heute sagen.
Wir haben den Wiener Sport-Club. Das ist der Verein, der Juventus Turin die höchste Niederlage jemals im Europacup zugefügt hat. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: So schaut es aus! 7 : 0!) 7 : 0 – danke schön. Es ist ein bisschen her, aber es war im Meistercup, das wollen wir nicht vergessen.
Das Zweite sind die Schneekugeln. Alle Schneekugeln, die weltweit original sind, kommen aus Hernals.
Das Dritte sind natürlich die Manner-Schnitten. Da brauchen wir nicht darüber zu reden, die kennen Sie natürlich alle. Die kommen aus Hernals.
Und das Vierte ist der Bezirksparteiobmann der SPÖ Hernals, das ist Dr. Josef Cap. Ich glaube, den kennt man auch weltweit. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Jetzt hör aber auf!)
Als ehemaliger Klubmanager des Wiener Sport-Club und der Vienna möchte ich noch einen Vergleich aus dem Fußball heranziehen. Ich habe nämlich gemerkt, dass das hier anscheinend eine gängige Art und Weise ist, seine Politik zu erklären, und auch das möchte ich gerne tun. Es macht nämlich einen Unterschied, ob man mit einer seelenlosen Legionärstruppe antritt oder ob man auf eigene Nachwuchskräfte und gewachsene Strukturen aus der Region setzt. Ich bin überzeugt, dass auch für unsere politische Arbeit die Verwurzlung zählt.
Wenn man sich mit politischen Systemen beschäftigt, erkennt man die Bedeutung von institutionellen Strukturen. Es gibt das Einkammersystem, den Unikameralismus. Das größte davon ist China, welches ich zwar immer wieder politisch besuche, aber ich würde nicht mit Österreich tauschen. Es gibt die Zweikammersysteme, den Bikameralismus, so wie in Österreich, wo unterschiedliche Systeme dargelegt werden.
In Österreich ist es spannend, denn hier ist die zweite Kammer bundesländerorientiert. Es gibt aber auch Länder wie Belgien, wo zum Beispiel Sprachgruppen die zweite Kammer darstellen, oder wie in Bosnien und Herzegowina, wo es ethnische Gruppen sind.
Das Interessante ist vor allem – jetzt hoffe ich, dass die Mehrheiten in diesem Saal nicht wechseln –, wenn man eigentlich gegen das Mehrkammersystem mit Bikameralismus ist, müsste man ja eigentlich auch gegen das Trikameralismussystem sein. Es gibt ja ein System, das auf drei Kammern beruht – wie gesagt, ich hoffe, dass sich nicht die Mehrheiten in diesem Saal ändern –, das ist die Europäische Union, die ist die einzige. (Beifall bei der SPÖ.)
RN/142.1
Vizepräsident Daniel Schmid: Werter Kollege, ich unterbreche Sie nur ungern, aber ich möchte auf den Tagesordnungspunkt hinweisen. – Danke. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und ÖVP.)
Bundesrat Wolfgang Markytan, MA (fortsetzend): Das geht ganz schnell, ich kann auch schneller reden. (Allgemeine Heiterkeit.) Aber ich will nur eines zusammenfassen, was mir der Herr Präsident heute mitgegeben hat. Der Herr Präsident hat mir mitgegeben – das fand ich so wichtig, das sollten wir uns alle merken –: Ein Parlament ohne Bundesrat ist wie Grissemann ohne Stermann. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Fassen wir zusammen: Abschließend noch einen herzlichen Dank an den Herrn Bundesminister für seine Arbeit und für seine Ausführungen. Bei zahlreichen Veranstaltungen in ganz Österreich habe ich gemerkt, wie wichtig es ist, wenn die hier von uns allen beschlossenen Regelungen gut kommuniziert werden.
Letzter Satz (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Dann kommt er schon zur Sache!), dann komme ich schon zur Sache: Ich bin wirklich felsenfest davon überzeugt und ich habe es in allen Interviews auch so wiedergegeben, dass alle hier politisch Verantwortlichen, unabhängig von ihrer jeweiligen Position, das Beste für ihr Land, ihre Region und ihre Anliegen wollen, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise.
Gleichzeitig ist aber auch festzuhalten, dass in den vergangenen Jahren von den vorherigen Bundesregierungen Schulden aufgebaut wurden, deren Abbau nun gemeinsamer Anstrengungen bedarf. Es geht jetzt darum, Verantwortung zu übernehmen und bestehende Herausforderungen Schritt für Schritt zu bewältigen. Die derzeitige Bundesregierung war sich dieser Verantwortung bewusst und arbeitet in größeren wie in vielen kleineren Schritten daran, die Stabilität, die wirtschaftliche Stärke auf österreichischem Niveau sicherzustellen.
Da kommen wir auch schon zu den drei Gesetzesinitiativen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Dabei handelt es sich vielleicht um kleinere Maßnahmen, aber sie sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die österreichische Wirtschaft und den Standort. Das sind keine Schlagzeilengesetze, wie ich gehört habe, sondern es sind wirksame Gesetze.
Konkret geht es um wichtige Schritte zur Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktes und zur Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen.
Beim ESG-Rating wird eine Vereinheitlichung von Unternehmensbewertungen auf Basis sozialer, ökologischer und Governance-Kriterien angestrebt. Das stärkt die Stabilität des Finanzmarktes und schafft Vertrauen für Investorinnen und Investoren. Gleichzeitig erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden, mit den europäischen Institutionen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Kapitalmarktunion. (Unruhe im Saal.)
Die ESG-Rating-Verordnung unterstützt die Ziele des Green Deals (Vizepräsident Daniel Schmid gibt das Glockenzeichen) sowie des Clean Industrial Deals und stärkt die Finanzierung nachhaltiger Unternehmen, indem klare und einheitliche Bewertungsmaßstäbe geschaffen werden.
Mit den Änderungen beim Fiskalrat und beim Produktivitätsrat wird die Haushaltskontrolle verbessert und transparenter gestaltet. Regelmäßige externe Evaluierungen sowie die stärkere Einbindung in parlamentarische Prozesse tragen zu mehr Effizienz bei. Besonders wichtig ist dabei, die Empfehlungen des Produktivitätsrates ernst zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf die technologische Führerschaft und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
Schließlich zielen die Anpassungen im Börse- und Kapitalmarktrecht darauf ab, den Zugang zum Kapitalmarkt, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, zu erleichtern und EU-weit einheitliche Standards zu schaffen. Mit dem Listing Act wird die Finanzierung für kleine und mittlere Unternehmen konkret erleichtert, etwa durch die Anhebung von Schwellenwerten. Gleichzeitig bleiben wichtige Standards erhalten. Genau diese Balance ist entscheidend. Mit der Anhebung der Schwelle der Prospektpflicht auf 12 Millionen Euro statt 5 Millionen Euro, der Reduktion der Mindestbestandsdauer von drei Jahren auf ein Jahr und der Senkung des Mindeststreubesitzes von 25 auf 10 Prozent machen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung eines attraktiven Kapitalmarkts in Österreich. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)
Die vorliegenden Maßnahmen zeigen, dass auch weniger spektakuläre Gesetzesinitiativen große Wirkungen entfalten können. Es geht um die Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktes, um mehr Vertrauen, mehr Transparenz und mehr konkrete Erleichterungen für unsere Unternehmen. Zusammengefasst leisten diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes und zur Weiterentwicklung eines funktionierenden europäischen Kapitalmarktes. Ich bitte um Zustimmung.
RN/142.2
Abschließend möchte ich mich nochmals sehr herzlich und mit Vollgas bedanken. Ich würde auch jedem von Ihnen sozusagen ein Küsschen geben – und fange hier beim Vizepräsidenten, bei der Frau Vizepräsidentin an. (Bundesrat Markytan überreicht Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs eine Praline mit der Aufschrift „Ferrero Küsschen“. – Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)
21.01
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile dieses.
RN/143
21.01
Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen aus dem Bundesrat! Sehr geehrte und liebe Kollegen hier und zu Hause: Grüß Gott! Was hier und heute beschlossen werden soll – ich will mich auf Punkt 14 konzentrieren –, klingt im ersten Moment gar nicht schlecht, ist aber bei näherer Betrachtung schlecht gemacht und schlecht durchdacht. Mehr Transparenz, mehr Nachhaltigkeit, mehr Verantwortung? – Na sicher nicht! Das klingt alles richtig und wichtig, aber in der Realität ist dieses Gesetz mehr Bürokratie, mehr Aufwand und mehr Belastung für unsere Unternehmen.
Während große internationale Konzerne über eigene Abteilungen verfügen, die sich ausschließlich mit solchen Vorschriften beschäftigen, stehen unsere kleineren und mittleren Betriebe vor immer größeren Problemen: immer mehr Dokumentationspflichten, immer mehr Prüfungsverfahren, immer mehr Offenlegungsverfahren und gleichzeitig immer weniger Zeit und Spielraum für die eigentliche wirtschaftliche Arbeit, mit der man aber eigentlich das Geld verdient – denn mit den Vorschriften wird man nichts verdienen. (Beifall bei der FPÖ.)
Uns wird gesagt, das diene objektiven ESG-Ratings. Wenn aber der Staat immer stärker vorgibt, nach welchen Kriterien bewertet wird, und wenn Methoden und Maßstäbe politisch beeinflusst werden, dann kann man von Unabhängigkeit nicht mehr reden. Dann entstehen Bewertungen, die nicht mehr auf Fakten beruhen, sondern eben zunehmend politisch beeinflusst sind. Das ist grundfalsch.
Auch da sehen wir die Methode, das durchzusetzen: Wird irgendwie in Brüssel oben ein bisschen drüber diskutiert, dann wird in Österreich bereits voll verschärft umgesetzt, weil wir der Musterschüler sind. Am Ende tragen unsere Unternehmen aber die volle Last: Mehrfachregulierungen, unklare Abgrenzungen, steigende Rechtsunsicherheit und damit ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Standort Österreich. Ein Blick in die Praxis zeigt uns, wohin das führen wird: zusätzlicher Aufwand in der Buchhaltung, zusätzlicher Aufwand in der Wirtschaftsprüfung und teilweise parallele Systeme für Finanzen und Nachhaltigkeitsberichterstattung – und damit ein massiver Ressourcenmehrverbrauch, der für kleine Firmen nicht zu bewerkstelligen ist.
All das geschieht in einer Zeit, in der unsere Wirtschaft ohnehin unter Druck ist. Was wir brauchen, ist nicht noch mehr Regulierung, noch mehr Vorschrift, noch mehr Kontrolle. Was wir brauchen, ist weniger Bürokratie, weniger Belastung und mehr unternehmerische Freiheit. Lasst unsere Wirtschaft arbeiten, lasst unsere Firmen arbeiten! Die wissen, wie das geht. Dann wird wieder Geld verdient und das wäre in der krisenhaften Situation ja wohl das Allerbeste. (Beifall bei der FPÖ.)
21.05
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. – Bitte sehr.
RN/144
21.05
Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen und – wenn es noch welche gibt – werte Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause! Zuerst ein Wort zum neuen Bundesratskollegen Markytan: Ich bin seit Herbst 2022 hier im Hohen Haus, aber ich habe noch nie so eine Vorstellungsrunde in diesen Reihen erleben dürfen. Es ist sehr originell gewesen. Ich glaube, im Namen unserer Fraktion dürfen wir dich recht herzlich hier im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie bei der SPÖ.)
Ich glaube, wir dürfen auch zum Sachlichen – oder zum Thema, wie es so schön heißt – kommen. Wir sprechen heute über ein Gesetzespaket, das für den Wirtschaftsstandort Österreich von zentraler Bedeutung ist. Auch wenn Themen wie Nachhaltigkeitsratings, Fiskalratsevaluierung oder der Listing Act auf den ersten Blick technisch und trocken klingen mögen, so ist der Kern dieser Vorlage doch ganz einfach: Es geht um Wachstum; es geht um Wettbewerbsfähigkeit; es geht darum, dass unsere Unternehmen in Österreich und Europa die Rahmenbedingungen vorfinden, die sie für eine erfolgreiche Zukunft brauchen.
Ich beginne mit dem Teil des Paketes, der im Nationalrat bereits die einhellige Zustimmung aller Fraktionen gefunden hat: die Novelle des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes. Das bedeutet Stabilität durch Transparenz. Wir sind uns hier im Haus einig: Eine solide Budgetpolitik braucht einen unabhängigen Wächter. Mit dieser Novelle setzen wir europäische Vorgaben um und führen eine externe Evaluierung alle fünf Jahre ein. Dabei wird alles auf den Prüfstand gestellt, von der Ressourcenausstattung bis hin zur Treffsicherheit der Prognosen. Warum tun wir das? – Weil wir sicherstellen wollen, dass dieser Watchdog seine Aufgabe – die Einhaltung der Fiskalregeln zu überwachen – auch in Zukunft unabhängig und schlagkräftig wahrnehmen kann. Das ist gelebte Stabilitätspolitik für unsere Republik.
Kommen wir aber zum eigentlichen Turbo dieses Pakets, dem europäischen Listing Act, einem Befreiungsschlag für den Mittelstand. Meine Damen und Herren, wir müssen ehrlich sein: Viel zu oft verlassen hocherfolgreiche europäische Unternehmen unseren Kontinent, sobald sie richtig groß werden. Und warum? – Weil ihnen hier das Kapital für den nächsten Wachstumsschritt einfach fehlt. Wir als Volkspartei sagen: Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Innovationen nach Übersee abwandern. Mit der Umsetzung des Listing Act senken wir die Hürden für den Kapitalmarkt massiv. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Thomas Schmid [SPÖ/Bgld.].)
Darf ich nur auf drei Punkte eingehen? – Wir haben erstens weniger Bürokratie. Wir senken den erforderlichen Mindeststreubesitz von 25 Prozent auf pragmatische 10 Prozent. Das ist eine Einladung an unsere familiengeführten Betriebe und KMUs, den Gang an die Börse zu wagen, ohne die Kontrolle über ihr Lebenswerk zu verlieren. Zweitens: Wir haben höhere Schwellenwerte; wir heben die Grenze für die Prospektpflicht auf 12 Millionen Euro an. Das spart unseren Unternehmen teure Erstellungskosten und wertvolle Zeit. Drittens: Es gibt eine zeitgemäße Anpassung; wir heben den Schwellenwert für Meldepflicht bei Eigengeschäften von Führungskräften auf 20 000 Euro an.
Wir passen damit die Zahlen, die über Jahre hinweg statisch waren, an die heutige wirtschaftliche Realität an. Damit entlasten wir sowohl die Unternehmen als auch die Aufsichtsbehörden von kleinteiligem Verwaltungsaufwand. Wir schaffen damit ein modernes Umfeld, das auf Vertrauen, auf Eigenverantwortung setzt und den Standort Österreich attraktiver macht. Diese Reform ist ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort. Wir machen den Kapitalmarkt für KMUs attraktiver und stärken gleichzeitig durch die neue Billigungspflicht der FMA für Veranlagungsprospekte den Anlegerschutz. Das ist eine Win-win-Situation für Wirtschaft und Sparer.
Ich komme abschließend zum eigentlichen, zweiten Teil des Gesetzespaketes: der wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeitsratings. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen und Greenwashing zu verhindern. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihre Kritik dazu hier, aber auch bereits im Nationalrat natürlich gehört. Meine Vorredner, Herr Steinmaurer und Herr Kofler, haben auch schon betont, dass es hiebei um ein Bürokratiemonster geht.
Aber Hand aufs Herz: Wenn Unternehmen von Ratingagenturen bewertet werden, und zwar nach Kriterien für Umwelt und Soziales, dann müssten diese Bewertungen doch transparent, fair und vergleichbar sein. Es geht nicht darum, den kleinen Gewerbetreibenden mit neuen Berichten zu quälen. Es geht darum, dass die Ratinganbieter ihre Karten auf den Tisch legen müssen. Die FMA wird als Aufsicht benannt, um sicherzustellen, dass Greenwashing keine Chance hat.
Wer Transparenz sät, wird Vertrauen ernten. Vertrauen ist das Fundament, auf dem Investitionen in die ökologische Transformation unseres Landes gedeihen können. Das ist kein Irrweg. Das ist ein notwendiger Leitplankenbau für den Kapitalmarkt der Zukunft.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich dabei um ein starkes Signal in Krisenzeiten. Wir befinden uns in einer dramatischen geopolitischen Situation und gerade jetzt muss Europa näher zusammenrücken und seinen Binnenmarkt stärken. Wir als Volkspartei stehen für eine Politik, die den Menschen und unseren Unternehmen in unserem Land nicht Steine in den Weg legt, sondern sie wegräumt.
Mit diesem Paket stärken wir den Standort Österreich, vereinfachen den Zugang zu Kapital für unsere KMUs, schützen die Anleger durch klare Regeln. Ich ersuche Sie daher um eine breite Zustimmung zu dieser Vorlage. Geben wir unseren Unternehmen die Werkzeuge in die Hand, damit sie den Aufschwung auch selbst gestalten können! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
21.11
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
RN/145
21.12
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Das, was Sie heute beschließen wollen, sind drei kleinere Gesetze, die aber wirtschaftspolitisch von erheblicher Bedeutung sind. Sie stellen die Umsetzung von europäischen Richtlinien und Vorgaben dar und sind deshalb auch Ausdruck dessen, dass wir gemeinsam an einem starken Europa arbeiten. Gerade die kleinen Länder wie Österreich brauchen dieses starke Europa ganz, ganz dringend.
Ich möchte kurz auf die drei Bereiche eingehen; vielfach wurden die Inhalte ja schon dargestellt. Bei der ESG-Rating-Verordnung-Umsetzung geht es eigentlich primär darum, Unternehmen, die sozusagen grüne Anleihen begeben wollen oder auf dem Kapitalmarkt mit ihren grünen Qualitäten auftreten wollen, das Rating zu erleichtern. Das heißt, es ist nicht eine Verschärfung irgendwelcher Verwaltungsaufgaben, sondern eine Erleichterung für die Unternehmen, zusätzliche Finanzierung am Kapitalmarkt zu bekommen. Wir vereinfachen das. Wir ermöglichen, dass die Aufsicht über die Ratingagenturen in Österreich von der FMA oder auf europäischer Ebene von der ESMA durchgeführt wird.
Es ist eine Verbesserung des Zugangs von modernen Unternehmen zum Kapitalmarkt. Mittlere Unternehmen auf der europäischen Ebene, die für Österreich große Unternehmen sind, wie zum Beispiel das grüne Vorzeigeunternehmen ÖBB, werden dadurch leichter eine Finanzierung bekommen. Ich sehe also überhaupt nicht, warum das den Unternehmen schaden sollte. Es hilft ihnen und ist ganz wichtig, um Fortschritte erzielen zu können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Zweiter Bereich: Was den Produktivitätsrat und den Fiskalrat betrifft, erfolgen die entsprechenden Anpassungen nach den europäischen Vorgaben. Die Anpassungen sind nicht besonders spektakulär, muss ich sagen. Es geht um die Einrichtung von Evaluierung der entsprechenden Arbeiten des Fiskalrates. Es geht auch darum, darzustellen, wie Prognosen ex post bewertet und evaluiert werden können.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Sie darauf hinzuweisen und Ihnen zu empfehlen, insbesondere die Berichte des Produktivitätsrates sehr genau und intensiv zu studieren, denn das scheint mir ein Blueprint dafür zu sein, wohin sich Österreich entwickeln soll. Wir brauchen als ein Land, das wirtschaftlich an der Spitze Europas steht und an der Spitze der Welt steht, ein höheres Produktivitätswachstum. Der Produktivitätsrat sagt uns sehr klar, wie wir dort hinkommen. Ich möchte nur drei Bereiche aus dem letzten Produktivitätsbericht – den ich Ihnen wirklich zur Lektüre empfehlen möchte – herausgreifen.
Das Erste ist billiger Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Das ist entscheidend, um den Industriestandort aufrechtzuerhalten. Wir wissen auch, was es für billigen Strom braucht: erstens mehr Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere Windkraft. Alle, die für einen starken Industriestandort in Österreich sind, müssen den Ausbau der Windkraft vorantreiben, denn das bringt erneuerbaren Strom zu der Zeit, wo wir weniger erneuerbaren haben, nämlich im Winter. Das ist also ganz entscheidend. Wer gegen den Ausbau von Windkraft ist, ist für die Schwächung des Industriestandorts in Österreich. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.], der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ] und der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Zweiter zentraler Punkt in diesem Zusammenhang und Empfehlung des Produktivitätsrates: Wir brauchen mehr Konzentration der Forschung, der Digitalisierungsentwicklung auf die Stärken des österreichischen Standorts. Die Bundesregierung hat mit der FTI-Strategie – aber auch mit der Industriestrategie – genau das betont: dass wir uns auf die Schlüsseltechnologien konzentrieren sollen. Das betont auch der letzte Produktivitätsbericht, der für uns, wie gesagt, einen Blueprint darstellt.
Und der dritte Bereich ist die Stärkung der Qualifikation der Fachkräfte: Auch das ist entscheidend, um die Stärken des österreichischen Industriestandorts aufrechterhalten zu können.
Insgesamt ist mir ganz wichtig, dass wir den technologischen Fortschritt vorantreiben wollen. Wir müssen in der Technologie nicht zurück in die 1950er-Jahre, sondern vorwärts in die 2050er-Jahre schauen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das gelingen wird.
Lassen Sie mich noch kurz zum dritten Bereich kommen, zum Listing Act. Es wurden die Vorteile auch schon dargestellt. Es bedeutet leichteren Zugang für mittlere Unternehmen zur externen Finanzierung. Das gelingt dadurch, dass wir die Schwellenwerte, wie auch ausgeführt, entsprechend nach oben setzen, wo volle Prospektpflicht da ist oder erforderlich ist. Es gelingt auch dadurch, dass wir bei der FMA einen One-Stop-Shop einrichten, was die Billigung von Prospekten betrifft. Das sind alles Vereinfachungsmaßnahmen.
Ich möchte noch einmal darstellen, dass alle drei dieser Gesetze im europäischen Geist erfolgen. Diese europäische Zusammenarbeit erscheint mir als so entscheidend. In diesen geopolitisch schwierigen Zeiten kann gerade für ein kleines Land wie Österreich nur ein stärkeres Europa die Antwort sein. Wir arbeiten alle gemeinsam an diesem stärkeren Europa und ich lade Sie alle dazu ein, in diesem Zusammenhang diese drei kleinen Gesetze auf den Weg zu bringen – für ein stärkeres Europa. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
21.17
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/146
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/146.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.
RN/146.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.
RN/146.3
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.