RN/144

21.05

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen und – wenn es noch welche gibt – werte Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause! Zuerst ein Wort zum neuen Bundesratskollegen Markytan: Ich bin seit Herbst 2022 hier im Hohen Haus, aber ich habe noch nie so eine Vorstellungsrunde in diesen Reihen erleben dürfen. Es ist sehr originell gewesen. Ich glaube, im Namen unserer Fraktion dürfen wir dich recht herzlich hier im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie bei der SPÖ.)

Ich glaube, wir dürfen auch zum Sachlichen – oder zum Thema, wie es so schön heißt – kommen. Wir sprechen heute über ein Gesetzespaket, das für den Wirtschaftsstandort Österreich von zentraler Bedeutung ist. Auch wenn Themen wie Nachhaltigkeitsratings, Fiskalratsevaluierung oder der Listing Act auf den ersten Blick technisch und trocken klingen mögen, so ist der Kern dieser Vorlage doch ganz einfach: Es geht um Wachstum; es geht um Wettbewerbsfähigkeit; es geht darum, dass unsere Unternehmen in Österreich und Europa die Rahmenbedingungen vorfinden, die sie für eine erfolgreiche Zukunft brauchen. 

Ich beginne mit dem Teil des Paketes, der im Nationalrat bereits die einhellige Zustimmung aller Fraktionen gefunden hat: die Novelle des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes. Das bedeutet Stabilität durch Transparenz. Wir sind uns hier im Haus einig: Eine solide Budgetpolitik braucht einen unabhängigen Wächter. Mit dieser Novelle setzen wir europäische Vorgaben um und führen eine externe Evaluierung alle fünf Jahre ein. Dabei wird alles auf den Prüfstand gestellt, von der Ressourcenausstattung bis hin zur Treffsicherheit der Prognosen. Warum tun wir das? – Weil wir sicherstellen wollen, dass dieser Watchdog seine Aufgabe – die Einhaltung der Fiskalregeln zu überwachen – auch in Zukunft unabhängig und schlagkräftig wahrnehmen kann. Das ist gelebte Stabilitätspolitik für unsere Republik. 

Kommen wir aber zum eigentlichen Turbo dieses Pakets, dem europäischen Listing Act, einem Befreiungsschlag für den Mittelstand. Meine Damen und Herren, wir müssen ehrlich sein: Viel zu oft verlassen hocherfolgreiche europäische Unternehmen unseren Kontinent, sobald sie richtig groß werden. Und warum? – Weil ihnen hier das Kapital für den nächsten Wachstumsschritt einfach fehlt. Wir als Volkspartei sagen: Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Innovationen nach Übersee abwandern. Mit der Umsetzung des Listing Act senken wir die Hürden für den Kapitalmarkt massiv. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Thomas Schmid [SPÖ/Bgld.].

Darf ich nur auf drei Punkte eingehen? – Wir haben erstens weniger Bürokratie. Wir senken den erforderlichen Mindeststreubesitz von 25 Prozent auf pragmatische 10 Prozent. Das ist eine Einladung an unsere familiengeführten Betriebe und KMUs, den Gang an die Börse zu wagen, ohne die Kontrolle über ihr Lebenswerk zu verlieren. Zweitens: Wir haben höhere Schwellenwerte; wir heben die Grenze für die Prospektpflicht auf 12 Millionen Euro an. Das spart unseren Unternehmen teure Erstellungskosten und wertvolle Zeit. Drittens: Es gibt eine zeitgemäße Anpassung; wir heben den Schwellenwert für Meldepflicht bei Eigengeschäften von Führungskräften auf 20 000 Euro an. 

Wir passen damit die Zahlen, die über Jahre hinweg statisch waren, an die heutige wirtschaftliche Realität an. Damit entlasten wir sowohl die Unternehmen als auch die Aufsichtsbehörden von kleinteiligem Verwaltungsaufwand. Wir schaffen damit ein modernes Umfeld, das auf Vertrauen, auf Eigenverantwortung setzt und den Standort Österreich attraktiver macht. Diese Reform ist ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort. Wir machen den Kapitalmarkt für KMUs attraktiver und stärken gleichzeitig durch die neue Billigungspflicht der FMA für Veranlagungsprospekte den Anlegerschutz. Das ist eine Win-win-Situation für Wirtschaft und Sparer. 

Ich komme abschließend zum eigentlichen, zweiten Teil des Gesetzespaketes: der wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeitsratings. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen und Greenwashing zu verhindern. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihre Kritik dazu hier, aber auch bereits im Nationalrat natürlich gehört. Meine Vorredner, Herr Steinmaurer und Herr Kofler, haben auch schon betont, dass es hiebei um ein Bürokratiemonster geht. 

Aber Hand aufs Herz: Wenn Unternehmen von Ratingagenturen bewertet werden, und zwar nach Kriterien für Umwelt und Soziales, dann müssten diese Bewertungen doch transparent, fair und vergleichbar sein. Es geht nicht darum, den kleinen Gewerbetreibenden mit neuen Berichten zu quälen. Es geht darum, dass die Ratinganbieter ihre Karten auf den Tisch legen müssen. Die FMA wird als Aufsicht benannt, um sicherzustellen, dass Greenwashing keine Chance hat. 

Wer Transparenz sät, wird Vertrauen ernten. Vertrauen ist das Fundament, auf dem Investitionen in die ökologische Transformation unseres Landes gedeihen können. Das ist kein Irrweg. Das ist ein notwendiger Leitplankenbau für den Kapitalmarkt der Zukunft. 

Werte Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich dabei um ein starkes Signal in Krisenzeiten. Wir befinden uns in einer dramatischen geopolitischen Situation und gerade jetzt muss Europa näher zusammenrücken und seinen Binnenmarkt stärken. Wir als Volkspartei stehen für eine Politik, die den Menschen und unseren Unternehmen in unserem Land nicht Steine in den Weg legt, sondern sie wegräumt. 

Mit diesem Paket stärken wir den Standort Österreich, vereinfachen den Zugang zu Kapital für unsere KMUs, schützen die Anleger durch klare Regeln. Ich ersuche Sie daher um eine breite Zustimmung zu dieser Vorlage. Geben wir unseren Unternehmen die Werkzeuge in die Hand, damit sie den Aufschwung auch selbst gestalten können! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

21.11

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.