RN/50

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird (447 d.B. und 467 d.B. sowie 11804/BR d.B.)

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Margit Göll. – Ich bitte um den Bericht.

RN/51

Berichterstatterin Margit Göll: Vielen Dank. – Ich darf Ihnen den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank für den Bericht. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.

RN/52

13.02

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, jeder Mensch, jedes Kind lernt anders. Dem gerecht zu werden, ist nicht nur eine Frage der Vielfalt, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit.

Bildungsgerechtigkeit beginnt dort, wo wir Vielfalt nicht nur erlauben, sondern tatsächlich auch unterstützen. Insofern ist es wirklich gut, wenn es Privatschulen gibt, die andere pädagogische Konzepte bieten als öffentliche Schulen. Diese Schulen bieten aber bei Weitem nicht nur jenen Kindern einen guten und bereichernden Ort zum Lernen, die vielleicht quasi nicht in dieses öffentliche Schulsystem passen. Vielmehr sind viele dieser Privatschulen Zukunftslabore für unser Bildungssystem. 

Viele der Konzepte, die mittlerweile glücklicherweise im öffentlichen Schulsystem angekommen sind und den Frontalunterricht zum Beispiel abgelöst haben, wurden davor schon jahrzehntelang in privaten Schulen gelebt. Ich denke da zum Beispiel an freie Lerneinheiten, an offenen Unterricht oder an die didaktischen Materialien der Montessori-Pädagogik. Das Privatschulgesetz regelt, wie diese Schulen innerhalb der Grundwerte, Ziele und Aufgaben der österreichischen Schule arbeiten sollen und auch können. Dieses Gesetz regelt also einen wirklich wichtigen Teil unseres Bildungssystems.

Wir haben heute hier bei dieser Gesetzesvorlage einige kleine, aber durchaus sinnvolle Änderungen in diesem Gesetz, dennoch werden wir nicht zustimmen; ich erkläre das ein bisschen ausführlicher. Gerade wenn man die Vorstellungen der NEOS im Bereich Bildung kennt, muss man sagen, da wäre mehr möglich gewesen. Das können Sie besser, lieber Herr Minister! Die heute vorliegenden Änderungen sind enttäuschend; enttäuschend insofern, als man, wenn man dieses Gesetz schon einmal angreift, Privatschulen tatsächlich hätte entlasten beziehungsweise unterstützen können. Das nicht zu tun, ist für eine Partei, die sich Bildung auf die Fahnen schreibt, erstaunlich ambitionslos. Sie haben das System nicht verändert, Sie haben nur den Papierstapel verkleinert.

Der Reihe nach: Was wird heute hier mit diesem Gesetzesvorschlag geändert? – Die Verfahren für Gründung und Weiterführung von Privatschulen werden wesentlich vereinfacht, das Öffentlichkeitsrecht muss nicht mehr extra beantragt werden, und für all das gilt quasi das One-Stop-Shop-Prinzip. All das wird in Zukunft von der Bildungsdirektion übernommen. Diese Vereinfachung der Verfahren ist natürlich gut, das war aber auch längst überfällig.

Weiters werden die Mindestinhalte bei der Ausgestaltung von Organisationsstatuten vereinheitlicht. Auch das ist wirklich eine wesentliche Entlastung beziehungsweise Unterstützung von sogenannten Statutschulen. All das ändert aber leider gar nichts an der generellen himmelschreienden Ungerechtigkeit bei der Finanzierung dieser Schulen. Das ist eine Verhöhnung all der Menschen, die sich tagtäglich in diesen Schulen für optimale Lernbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen engagieren, es ist eine Verhöhnung der Eltern, der Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch der Kinder selbst. Diese Schulen tragen Innovation, ja, aber die Finanzierung tragen hauptsächlich die Eltern. 

Ich habe durch meine Ausbildung und durch meine Tätigkeit als Montessori-Pädagogin etwas Einblick. Ich kenne viele dieser Schulen, also nicht nur Montessori-Schulen, sondern viele der Privatschulen. Dort sind wirklich unfassbar engagierte Menschen am Werk, die mit wirklich viel Idealismus und Herzblut daran arbeiten, unseren Kindern und Jugendlichen die beste Lernumgebung zu bieten. 

Warum braucht es aber überhaupt eine Verbesserung für Privatschulen? – Es ist wichtig, zu wissen, dass ein Schulplatz in der Regelschule den Staat 10 000 Euro pro Kind und Jahr kostet. Bei besonderen Erfordernissen dieses Schulplatzes sind wir bei knapp 35 000, das wären zum Beispiel Sonderschulplätze. Das ist also das, was uns, dem österreichischen Staat, die Bildung und die Ausbildung von jungen Menschen prinzipiell wert ist, aber Achtung, nicht alle Kinder sind dem österreichischen Staat das Gleiche wert. 

Privatschulen finanzieren sich zu einem wirklich großen Teil durch private Elternbeiträge, aber auch da gibt es Unterschiede. In Österreich gibt es nämlich – heruntergebrochen, ganz grob gesagt – zwei Typen von Privatschulen: Das sind die konfessionellen Schulen. Das sind nicht nur, aber ganz oft die großen traditionsreichen Schulen, die schon fast ein bisschen wie Gated Communities im Wesentlichen Kindern aus einkommensstarken Familien offenstehen. Diese werden vom Staat insofern zumindest mitfinanziert, als ihnen zumindest die Personalkosten gezahlt werden. Die anderen Kosten werden durch Schulgeld abgedeckt. 

Dann gibt es noch die nicht-konfessionellen Schulen, die eigene Organisationsstatuten haben. Diese Schulen, die nach anerkannten Lehrplänen arbeiten, das heißt, sich an die Grundsätze der österreichischen Schule halten und Qualitätskriterien einhalten und erfüllen, bekommen lächerliche 800 Euro pro Kind pro Jahr. Diese Schulen müssen den gesamten Betrieb eigentlich aus Elternbeiträgen und sehr zeitintensiver Elternmitarbeit finanzieren. Da organisieren Eltern Veranstaltungen und Punschstände zu Weihnachten, Eltern stehen mehrmals in der Woche in der Schule, kochen, putzen, reparieren, um eben Kosten für Personal, Reparatur und Reinigung einzusparen. Trotzdem sind die Elternbeiträge teilweise beträchtlich, um eben einen guten Schulbetrieb gewährleisten zu können. 

Wie es da mit der sozialen Durchmischung ausschaut, das können Sie sich wahrscheinlich vorstellen. Dabei ist es gerade diesen Schulen oft ein wirklich großes Anliegen oder wäre es ihnen ein wirklich großes Anliegen, ihre Tore für alle Kinder offenzuhalten. 

Wie gesagt, das sind Schulen, die Vorreiter für zukunftsweisende Pädagogik sind und damit einen wirklich unschätzbar wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Diese Schulen lässt man eigentlich am ausgestreckten Arm verhungern.

 Jetzt hätten wir im Rahmen dieser Gesetzesänderung die Statutschulen zumindest mit den konfessionellen Schulen gleichstellen können. Immerhin fallen für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen die vorhin erwähnten Schulkosten, die sie in öffentlichen Schulen quasi verbrauchen würden, ja weg, weil diese Kinder eben keine öffentliche Schule besuchen. 

Unserer Meinung nach sollte das Geld den Kindern folgen und nicht den Schulstandorten. Diesbezüglich ist leider keine Änderung geschehen. Das ist eine vergebene Chance für mehr Bildungschancen und vor allem für mehr Bildungsgerechtigkeit, und das finden wir sehr schade. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.09

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Julia Deutsch. – Bitte sehr.

RN/53

13.09

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Wir sprechen heute über die Novelle des Privatschulgesetzes, und das klingt auf den ersten Blick schon sehr technisch, es ist aber in Wahrheit eine sehr konkrete und ganz praktische Verbesserung für viele Schulen, für Schulerhalter:innen und für die Bildungsverwaltung. 

Privatschulen sind ein wichtiger und wesentlicher Teil unserer Bildungslandschaft. Sie schaffen Vielfalt, sie setzen unterschiedliche Innovationen und pädagogische Schwerpunkte, und sie waren mit diesen Innovationen oftmals eben auch Impulsgeber für Innovationen, die später ins öffentliche Schulsystem übernommen worden sind. Genau deshalb ist es sehr sinnvoll, ihnen dort Freiraum zu geben, wo bürokratische Hürden keinen pädagogischen Mehrwert haben.

Bisher war es zum Beispiel so, dass, wenn eine bestehende Privatschule ihren Standort gewechselt hat, sei es, weil mehr Platz benötigt worden ist oder weil der Standort saniert werden musste, meistens ein neues Verwaltungsverfahren zur Beibehaltung des Öffentlichkeitsrechts durchgeführt werden musste; nicht, weil sich das pädagogische Konzept geändert hätte, auch nicht, weil es Qualitätsmängel geben würde, sondern schlicht und einfach deshalb, weil sich die Adresse geändert hat. Das Gleiche hat auch teilweise beim Wechsel der Schulerhalter gegolten, selbst dann, wenn der neue Träger bereits seit vielen Jahren erfolgreich andere Schulen führt. Das hat Zeit, das hat Ressourcen, das hat Energie gebunden, die man viel sinnvoller in die Schule gesteckt hätte oder investieren hätte können. Genau diese unnötigen Schleifen fallen jetzt weg.

Noch ein anderes Beispiel: Bis jetzt musste das Öffentlichkeitsrecht bei neuen Privatschulen bis zum Vollausbau jährlich neu beantragt und geprüft werden. Das hat konkret bedeutet, dass Schulen teilweise erst während des laufenden Schuljahres fix gewusst haben, wie der Bescheid ausfällt. Das hat Unsicherheit für die Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler und natürlich auch für die Schulerhalter selber bedeutet. Künftig wird da stärker auf nachhaltige Qualitätskontrolle gesetzt. Die Bildungsdirektion – in Zukunft nämlich diese – prüft in Zukunft nicht mehr jährlich, sondern im laufenden Betrieb. Das Öffentlichkeitsrecht wird auf Dauer verliehen und innerhalb von zehn Jahren erfolgen mehrere gezielte Qualitätsprüfungen. 

Das klingt doch deutlich sinnvoller als jährliche Routineverfahren, die nicht diesen echten Mehrwert bringen, den man ihnen zukommen lassen möchte. Denn Kontrolle soll dort stattfinden, wo sie auch tatsächlich notwendig ist. Das wird ja auch weiterhin möglich sein, aber sie wird nicht dort stattfinden, wo man funktionierende Schulen Jahr für Jahr mit eigentlich denselben Formalitäten beschäftigt.

Was sich mit dieser Novelle auch ändert, ist eine Stärkung der Bildungsdirektionen, die eben künftig mit der Verleihung und dem Entzug des Öffentlichkeitsrechts betraut sind. Die Entscheidungen werden näher an die Praxis verlagert, dorthin, wo die Schulen bekannt sind und wo man Entwicklungen vor Ort besser einschätzen kann. Das bedeutet aber nicht, dass die Qualitätssicherung sich in irgendeiner Weise ändert, sondern im Gegenteil, sie bleibt durch stichprobenartige Prüfungen des Ministeriums weiterhin erhalten. Das ist doch auch eine sehr sinnvolle Entwicklung.

Ich finde es schon auch wichtig, zu betonen, dass diese Reform nicht im Elfenbeinturm entstanden ist – wenn ich so sagen darf –, sondern es geht ja auf die Initiative Freiraum Schule zurück, bei der über 19 000 Ideen eingebracht worden sind, die gemeinsam mit Lehrkräften, mit Bildungsdirektionen und mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis weiterentwickelt worden sind.

Gerade im Bildungsbereich hören wir ja oft, dass Lehrkräfte und Direktorinnen und Direktoren immer mehr Zeit mit Formularen, mit Verwaltungsverfahren und Verwaltungsaufwand verbringen. Wenn wir es schaffen – und das ist das Ziel und auch der Effekt von dieser Novelle –, da rund 70 Prozent der Verfahren einzusparen, dann ist das nicht nur eine Entlastung der Verwaltung, sondern auch ganz konkret mehr Zeit für pädagogische Arbeit, für Schülerinnen und Schüler und dementsprechend auch für die Schulentwicklung. Deshalb werde ich dieser Novelle heute selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank. 

13.14

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile ihm dieses.

RN/54

13.14

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher, ob freiwillig oder unfreiwillig, hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, Privatschulen haben in Österreich eine längere Tradition als öffentliche Schulen. Vor allem die Klöster dienen ja schon seit Jahrhunderten, um nicht zu sagen Jahrtausenden, als Orte der Bildung. So gilt etwa nach Internetrecherchen das Stiftsgymnasium Kremsmünster als älteste Schule Österreichs, weil sie bereits im Jahr 1549 eine öffentliche Schule wurde und davor schon seit 787 existierte. Sie hat also 1 240 Jahre auf dem Buckel. Dagegen wirkt die Zeitspanne seit dem Beschluss des Privatschulgesetzes 1962 wie ein Wimpernschlag.

Umso wichtiger und begrüßenswerter ist die nun vorliegende Novelle, die notwendige Updates beinhaltet und vor allem Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung bringt. Damit einher geht eine Dezentralisierung, die Sinn macht, weil sie dem Subsidiaritätsprinzip folgt. Künftig werden, wie schon die Vorrednerin auch gesagt hat, die Bildungsdirektionen über das Öffentlichkeitsrecht ihrer jeweiligen Schulen entscheiden. Diese regionalen Institutionen kennen ihre Schulen, deren Umfeld und Ausrichtung, das stärkt die Regionen und vereinfacht die Prozesse.

Ein weiterer Vorteil ist eben die Planungssicherheit – wurde ebenfalls schon angesprochen – für die Schulbetreiber und Schulerhalter. Bisher waren ja die jährlichen Entscheidungen über das Öffentlichkeitsrecht teilweise Zitterpartien. Mit dieser Novelle wird den Schulen nach ausgiebiger Prüfung das Öffentlichkeitsrecht dauerhaft verliehen, es werden aber kontinuierliche Qualitätskontrollen gesetzt. 

Diese Planungssicherheit gilt mit dieser Gesetzesadaption künftig auch bei einem Umzug der jeweiligen Schule. Was bisher mit massivem Aufwand an Bürokratie verbunden war, wird so vereinfacht. Vor allem junge Schulen müssen ja aufgrund steigender Nachfrage größere Quartiere suchen, was meist mit einem Standortwechsel verbunden ist. Ein solcher wird eben von der Genehmigung des Öffentlichkeitsrechts nunmehr entkoppelt, was eine große Erleichterung und Vereinfachung mit sich bringt.

Eine weitere Entlastung geht eben mit der Verfahrensvereinfachung einher, mehr One-Stop-Prinzip, weniger Doppelgleisigkeiten. Das ist eine positive Entwicklung und eine gute Nachricht für all jene, die eine private Schule betreiben beziehungsweise erhalten. 

Ich darf Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie schwierig, aufwendig und teilweise nervenraubend der Erhalt einer privaten Schule ist. Ich bin selbst im Vorstand eines Schulvereins, der sich gerade aus der Obhut eines Ordens in die Trägerschaft eines Vereins entwickelt hat. Wenn da nicht viele, viele Ehrenamtliche massive Verantwortung übernehmen würden, extrem viel Zeit und Energie investieren würden, wäre die so wichtige Bildung und Ausbildung von in diesem Fall circa 450 Schülerinnen und Schülern in dieser Qualität nicht möglich. (Beifall bei der ÖVP.

Deshalb gilt an dieser Stelle ein wirklich ganz herzliches Dankeschön all jenen, die eine Schule durch ihren Einsatz betreiben, erhalten und dadurch Bildung und Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ermöglichen. 

Wenn von den Grünen kritisiert wird, dass manche Schulen das Lehrpersonal bezahlt bekommen und andere nicht, so möchte ich hier eine Lanze für dieses bewährte und nachvollziehbare System brechen. Ich war über zehn Jahre lang selbst eine lebende Subvention (Heiterkeit bei der ÖVP) an einer damals sehr jungen – so heißt das, so wird das bezeichnet – Privatschule und weiß, welche Kriterien da angewendet werden. Wer die Leistungen seines geprüften Lehrpersonals, der anvertrauten Schülerinnen und Schüler sowie seiner Schule dem Rahmen unserer ausgeklügelten Lehrpläne entsprechend erbringt, hat bei uns genau diese Möglichkeiten der lebenden Subventionen und das unabhängig von Konfession und Ausrichtung der Schule.

Ich kann auch aus eigener Erfahrung sagen, dass die soziale Durchmischung an den Privatschulen voll gegeben ist. Dass unser Schulsystem aber auch eine äußere Differenzierung beinhaltet, halte ich für gut, leistungsgerecht und förderlich. Außerdem sehe ich unser Schulsystem im internationalen Vergleich als äußerst effizient und vor allem äußerst durchlässig. Wer gute kognitive Voraussetzungen und vor allem Willen mitbringt, kann in unserem Land die höchsten Bildungsabschlüsse erreichen, ohne sich wie in anderen Ländern für 20 Jahre oder mehr hoch verschulden zu müssen, und das in jedem Abschnitt seiner Schullaufbahn beziehungsweise auch seines Lebens. Darüber hinaus entsprechen die vorliegende Wahlfreiheit und die Buntheit unserer Schullandschaft den unterschiedlichen Begabungen unserer jungen Menschen. 

Das zeigt auch die gerade laufende Matura: Neben den standardisierten Fächern, also den Sprachen und der Mathematik, stellen die jungen Menschen derzeit in technischen Projektarbeiten, in wirtschaftlichen und praktischen Prüfungen ihr Können unter Beweis. 

An dieser Stelle wünsche ich allen Maturantinnen und Maturanten alles Gute und gutes Gelingen bei den laufenden Abschlussprüfungen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Genau für die besagte Buntheit unserer Schullandschaft, die international hohes Ansehen genießt, genau für weitere Initiativen, die die Bildungslandschaft weiter beleben, wird mit dieser Novelle ein wichtiger Schritt gesetzt, und das ist gut so. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.20

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. – Bitte sehr.

RN/55

13.21

Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon sehr viel ausgeführt worden, aber: Mit dieser Novelle des Privatschulgesetzes schaffen wir vor allem eines: klare Regeln, mehr Transparenz und auch mehr Rechtssicherheit. Das ist wichtig, denn Privatschulen sind Teil unseres Bildungssystems, und überall dort, wo Bildung stattfindet, trägt der Staat auch Verantwortung dafür, dass bestimmte Standards eingehalten werden. 

Denn am Ende geht es um eine ganz, ganz grundlegende Frage: Wie schaffen wir die bestmögliche Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in diesem Land, unabhängig davon, wer Schulerhalter oder Schulerhalterin ist? Unser Auftrag muss sein, Chancengerechtigkeit sicherzustellen. Gute Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern, vom Wohnort oder von der jeweiligen Schulform abhängen. (Beifall bei der SPÖ.) Genau deshalb müssen wir überall Voraussetzungen schaffen, damit die beste Bildung auch direkt bei unseren Kindern und Jugendlichen ankommt – im öffentlichen genauso wie im privaten Schulbereich. 

Ich halte es deshalb für richtig, dass künftig genauer geprüft wird, wer eine Privatschule gründen möchte, ob geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind, ob es qualifiziertes Personal gibt und ob die Finanzierung auch langfristig gesichert ist, denn Bildung darf kein Experiment auf Kosten unserer Kinder und Jugendlichen sein. 

Wer eine Schule führt, übernimmt auch Verantwortung – für junge Menschen, für ihre Bildungschancen und damit für ihre Zukunft. Deshalb ist es auch richtig, dass das Öffentlichkeitsrecht einer Schule nicht einfach als Formalakt verstanden wird, sondern dass das auch an klare Voraussetzungen geknüpft ist. Wir sollten nicht erst Jahre später feststellen müssen, dass Leistungen oder Standards nicht eingehalten werden. Genau deshalb ist es sinnvoll, schon bei der Gründung genau hinzuschauen und Verantwortung von Anfang an klar einzufordern. 

Gleichzeitig sorgt die Novelle aber auch dort, wo Bürokratie bisher unnötig kompliziert war, für Vereinfachungen. Es ist schon ausgeführt worden: Wenn der Standort gewechselt wird oder sich der Schulerhalter ändert, braucht es künftig nicht mehr automatisch ein komplett neues Verfahren. Es reicht, das einzumelden. Das ist vernünftig und entlastet bestehende Schulen. 

Ich finde, genau das ist der richtige Zugang. Wir machen damit Privatschulen das Leben nicht unnötig schwer und ermöglichen ihnen die wichtige Arbeit, die sie in vielen Bereichen leisten. Wir schaffen verlässliche und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für jene privaten Schulerhalterinnen und Schulerhalter, die, genauso wie unsere öffentlichen Schulen, tagtäglich gute Bildungsarbeit leisten und sich der wichtigen Aufgabe stellen, das Beste für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Besonders wichtig ist mir dabei aber auch ein Gedanke: Schule ist nie nur Wissensvermittlung. Schule vermittelt auch Werte, demokratisches Zusammenleben und gesellschaftliche Verantwortung. Genau deshalb ist es richtig, dass auch die Privatschulen klar an die Aufgaben und Grundwerte der österreichischen Schulen gebunden bleiben. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in Institutionen nicht immer selbstverständlich ist, braucht es da auch klare Qualitätsstandards und funktionierende Kontrolle, ohne gleichzeitig jene Einrichtungen, die gute Arbeit leisten, mit unnötiger Bürokratie zu belasten. 

Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Pädagoginnen oder Pädagogen oder engagierten Menschen, die sich genau dieser wichtigen Aufgabe stellen, die Bildung ernst nehmen und im Sinne unserer Kinder handeln. Es darf am Ende nicht um ein Gegeneinander von privatem und öffentlichem Schulbereich gehen, unser gemeinsames Ziel muss sein, jedem Kind in diesem Land die bestmöglichen Chancen zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.24

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm dieses.

RN/56

13.25

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! Diese Novelle zum Privatschulgesetz bringt tatsächlich einige, gar nicht unwichtige Verbesserungen. 

Schülerheime werden endlich klar ins Privatschulgesetz eingebunden. Das schafft Ordnung und eine einheitliche rechtliche Grundlage. Auch das neue gebündelte Zulassungsverfahren ist ein richtiger Schritt weg von der Zettelwirtschaft hin zu schnelleren und klaren Entscheidungen. Wer eine Schule gründen will, soll nicht schon an der Bürokratie scheitern. Beim Öffentlichkeitsrecht wird ebenfalls nachgeschärft: klare Zuständigkeiten bei den Bildungsdirektionen und ein transparentes Verfahren. Das bringt Rechtssicherheit. 

Ja, es ist richtig, dass unsere Grundwerte abgesichert werden. Demokratie, Rechtsstaat und unsere Bildungsziele sind nicht verhandelbar. Während wir da aber vereinfachen, werden gleichzeitig die Rechte von Homeschoolern und Freilernern immer wieder eingeschränkt. Darin sehe ich einen Widerspruch. Wer Vielfalt will, muss Vielfalt auch zulassen, nicht nur bei Privatschulen, sondern eben auch bei alternativen Bildungswegen, die einem ja laut Verfassung zustehen. Es kann nicht sein, dass man Schüler so lange prüft, ungerecht behandelt und unter Druck setzt, bis endlich ein Fünfer rauskommt und sie dann wieder in die Schule gehen müssen. 

Deswegen sagen wir: Wir stimmen dieser Novelle zu, aber mit dem klaren Auftrag für mehr Freiheit, weniger Bevormundung und echte Wahlmöglichkeit für unsere Familien. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Christoph Wiederkehr. – Bitte sehr.

RN/57

13.27

Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich danke für die bisher sehr sachliche und auch wichtige Debatte für ein Schulsystem mit Freiheiten, ein Schulsystem der Vielfalt. Auf dieses Schulsystem können wir zu Recht stolz sein. Österreich hat ein sehr buntes Schulsystem, eine bunte Schullandschaft mit unterschiedlichen Schulträgern, unterschiedlichen Schularten und auch der Möglichkeit unterschiedlichster Privatschulen. 

Das ist ein Mehrwert für die Gesellschaft, das ist ein Mehrwert für die Kinder und Jugendlichen, für die Schülerinnen und Schüler, denn nicht jedes Kind spricht auf die gleiche Pädagogik, auf die gleichen Bildungsangebote an und nicht jeder Elternteil möchte für die Kinder die gleiche Form der Schule haben. Deshalb ist die Vielfalt, die wir haben, zu begrüßen und auch weiter auszubauen, wenngleich immer sowohl die Grundsätze des österreichischen Schulsystems – wie Werte – als auch die Qualität sicherzustellen sind. 

In diesem Rahmen soll es aber Freiheit geben, weil die Freiheit von unterschiedlichen pädagogischen Modellen, die auch angesprochen worden sind, den Wettbewerb um gute pädagogische Modelle auch ins öffentliche Schulsystem bringt. Ich habe gesehen, dass es in den letzten Jahren und Jahrzehnten unterschiedliche reformpädagogische Ansätze aus den Privatschulen – beispielsweise die Montessori-Pädagogik, aber auch viele andere – schrittweise auch ins öffentliche Schulsystem geschafft haben und schaffen, was gut ist, weil es so zu Innovationen und neuen Ansätzen im öffentlichen Schulsystem kommt. Deshalb ist es mir wichtig, Schulen freier Trägerschaft zu stärken. 

Zum Kontext: Diese Gesetzesinitiative kommt aufgrund von bürokratischen Hemmnissen und aufgrund der Initiative Freiraum Schule, einer Initiative von mir als Bundesminister, an der österreichweit 19 000 Personen – Lehrpersonen, Personen aus der Verwaltung, Bildungsinteressierte – mitgemacht haben, die ihre Anliegen eingemeldet haben. Eines dieser Anliegen war die Kritik an der komplexen Struktur der Bewilligung von Privatschulen und des Öffentlichkeitsrechts.

Deshalb haben wir dieses Thema aufgenommen, haben in Arbeitsgruppen daran gearbeitet, haben Personen aus diesem Bereich – nämlich sowohl aus der Schulverwaltung als auch aus freien Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Privatschulen – miteinbezogen, um diesen Gesetzentwurf zu entwickeln und diese Novelle auf den Weg zu bringen. 

Im Endeffekt wird das eine Reduktion von Verwaltungsverfahren um 70 Prozent bedeuten. Das ist nicht nur eine Erleichterung für die Schulen, sondern auch eine Erleichterung für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die natürlich die öffentliche Verwaltung finanzieren. Insbesondere in Zeiten knapper Budgets müssen wir überall überlegen, wie wir Verfahren optimieren und verschlanken können. In diesem Fall kommt es zu einer Win-win-Situation: weniger Verwaltungsaufwand in der Verwaltung, weniger Verwaltungsaufwand für Schulstandorte.

Um ein Beispiel, das schon genannt worden ist, noch einmal hervorzuheben: Bisher mussten gut funktionierende Schulstandorte, wenn sie wegen eines Wachstums der Schüler:innenzahlen, also weil sie so beliebt sind, einen neuen Standort gewählt haben, das ganze Verfahren von vorne beginnen, obwohl sich weder am Personal noch an der Pädagogik etwas verändert hat, sondern lediglich der Standort erweitert oder verändert worden ist. Das wird in Zukunft entfallen, weil es darum geht, ob die pädagogische Qualität stimmt. (Präsident Stotter übernimmt den Vorsitz.)

Obwohl wir 70 Prozent der Verfahren reduzieren, wird nicht die Qualitätskontrolle reduziert. Die Qualitätskontrolle bleibt hoch, und auch wenn in Zukunft sinnvollerweise die Bildungsdirektionen für diese Verfahren zuständig sein werden, wird es Stichproben vom Ministerium geben, um zu sehen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort in den Schulen der freien Trägerschaft, den Privatschulen auch eingehalten werden. 

Damit ist das aus meiner Sicht ein sehr gelungener Gesetzentwurf. Es war nicht die Intention, die Finanzierung von Privatschulen und öffentlichen Schulen neu zu gestalten, sondern eine Verwaltungsvereinfachung zu erzielen. Das gelingt mit diesem Gesetzesvorschlag und darum bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.31

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/58

Abstimmung

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.