RN/70
48. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2024) (III-884-BR/2025 d.B. sowie 11807/BR d.B.)
49. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2025) (III-920-BR/2026 d.B. sowie 11808/BR d.B.)
Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 6 und 7 ist Herr Bundesrat Manfred Mertel. – Ich bitte um die Berichte und darf in der Zwischenzeit unsere Volksanwältin Gaby Schwarz und auch Volksanwalt Christoph Luisser recht herzlich begrüßen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Daniel Schmid [SPÖ/T].)
RN/71
Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Bürger:innenrechte und Petitionen über den 48. Bericht der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 zur Kenntnis bringen.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen auch schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Bürger:innenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den 48. Bericht der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 zur Kenntnis zu nehmen.
Da beide Punkte unter einem behandelt werden, darf ich auch erwähnen, dass der Bericht des Ausschusses für Bürger:innenrechte und Petitionen über den 49. Bericht der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 zu präsentieren ist.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich komme daher auch da gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Bürger:innenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den 49. Bericht der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 zur Kenntnis zu nehmen.
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile es ihr.
RN/72
14.30
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte, sehr geehrter Volksanwalt Christoph Luisser und sehr geehrte Volksanwältin Gaby Schwarz! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, die Sie online dabei sind! Wir haben diesmal zwei Berichte, die wir debattieren und diskutieren, und ich finde es sehr gut, dass sie hier zusammengefasst worden sind. So kann man auch einen unmittelbaren Vergleich herstellen, was in den Berichtsjahren 2024 und 2025 vor sich gegangen ist.
Der Volksanwaltschaftsbericht sei ja auf den ersten Blick einfach nur so eine statistische Bilanz, aber dahinter steckt sehr viel mehr. Er ist nämlich ein Zeugnis der Stabilität unserer demokratischen Institutionen in einer Zeit, die von multiplen Krisen geprägt ist. Bei 23 000 bis 24 000 Beschwerden im Jahr mag der Ausdruck Stabilität unpassend wirken, doch Demokratie ist nicht in Stein gemeißelt, das Zusammenleben ist nicht starr, sondern es menschelt, wie man so sagt. Da ist Veränderung, und die Veränderung braucht eine ständige Anpassung. Die Berichte und Empfehlungen sind in diesem Fall eine wichtige Grundlage für die notwendigen Veränderungen.
Über 23 000 Beschwerden pro Jahr zeigen aber auch: Das Vertrauen der Menschen in die Volksanwaltschaft als Haus der Menschenrechte ist ungebrochen. Das ist ein wertvolles Fundament unserer Demokratie. Wenn man das jetzt herunterbricht, sieht man, es sind immerhin 92 Personen, die sich pro Tag bei der Volksanwaltschaft melden. Dahinter braucht es einen großen Apparat, der, finde ich, ausgezeichnet funktioniert.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Volksanwälten, die anwesend sind, und bitte darum, auch den Mitarbeitern einen herzlichen Dank auszurichten. Ich glaube, im Gesamten wird übers ganze Jahr hinweg ausgezeichnete Arbeit geleistet, und ich sage noch einmal ein Dankeschön dazu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ.)
Schauen wir uns die Zahlen genauer an! Bei einem Viertel der Anfragen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig, weil es um private Dinge ging, Versicherungsangelegenheiten oder etwa den Konsumentenschutz betraf oder bereits das Gericht entschieden hatte. Bei den restlichen drei Vierteln – das sind 17 000 Beschwerden – ging es um die öffentliche Verwaltung, und von diesen Beschwerden konnten bereits 30 Prozent, also rund ein Drittel, ohne Befassung der Behörde geklärt, vermittelt oder sogar erledigt werden. Bei den restlichen zwei Dritteln wurden schlussendlich Prüfverfahren eingeleitet. Die haben die gesamte öffentliche Bundesverwaltung betroffen, also alle Behörden und Dienststellen, die Bundesgesetze vollziehen.
2025 wurden außerdem 12 553 Prüfverfahren abgeschlossen. Davon waren rund 2 000 Fälle, also 16 Prozent, bei denen Missstände in der Verwaltung festgestellt worden sind. Also das ist jetzt kein Fingerzeig, zu sagen, da habe die Verwaltung nicht funktioniert. Man weiß, wenn man Fehler entdeckt, hat man auch die Chance, besser zu werden. Deswegen möchte ich auch unterstreichen, wie wichtig es ist, dass wir die Volksanwaltschaft haben.
Nun zu ein paar Punkten: Der erste Punkt ist der Straf- und Maßnahmenvollzug. Die Frau Volksanwältin hat in der Ausschusssitzung bereits gesagt: Ja, es stimmt, das ist kein populäres Thema, es ist jedoch eine gesellschaftspolitische Aufgabe von allen Personen.
Die Situation im heimischen Strafvollzug hat sich weiter verschärft: überfüllte Gefängnisse und Personalmangel und die dadurch große Belastung der Arbeitskräfte in den Justizanstalten. Allein in der Justizanstalt Josefstadt gibt es eine Kapazität von 800 Personen, jedoch sind derzeit 1 200 inhaftiert.
Die Zahl der Beschwerden im Bereich des Personals und der Insassen hat sich leider auch erhöht. Im Jahr 2024 waren es 899, 2025 1 145 Beschwerden.
Der Fokus liegt insbesondere jedoch auf dem Jugendstrafvollzug, und der steht unter dem Aspekt Perspektiven statt nur Mauern. Der Jugendstrafvollzug verlangt besondere Aufmerksamkeit. Ja, wir sehen da eine Entwicklung, die uns zum Handeln zwingt. Ein Anstieg der Zahl von 125 Jugendlichen im Jahr 2024 auf 182 Ende 2025: das ist ein Zuwachs von 46 Prozent. Die Herausforderung dabei ist die Überbelegung. Die neue Jugendhaftanstalt Münnichplatz, von der ja in den letzten Berichten immer gesprochen worden ist, ist jetzt eröffnet worden. Wenn diese aber bereits zu 114 Prozent ausgelastet ist, dann ist das ein Alarmsignal. Jugendliche gehören in spezialisierte Abteilungen, nicht in Mehrpersonenräume mit Erwachsenen, wo sie leider untergebracht werden.
Was ist die Lösung? – Das möchte ich besonders betonen: Es gibt auf alle Fälle schon sehr gute Lösungen, die einfach schrittweise zu erreichen sind, was auf alle Fälle zu betonen ist. Lösung geschieht durch Fachkompetenz.
Der Bericht zeigt uns aber auch den Weg aus der Krise. Trotz Personalnot sehen wir am Münnichplatz eine positive Entwicklung. Da ist zum einen die psychiatrische Versorgung vor Ort und zum anderen ein funktionierender Schulbetrieb. Das sind die Ankerpunkte für eine gelungene Resozialisierung, denn auch wenn Jugendliche inhaftiert werden, muss unser aller Ziel sein, dass jungen Menschen unbedingt eine Chance gegeben wird. Sie sind am Anfang ihres Lebens, und da ist es unbedingt wichtig, dass man sie begleitet, damit man auch in die Zukunft investiert. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Jeder Jugendliche, den wir durch Bildung und Therapie im Vollzug erreichen, ist ein Mensch, der später nicht mehr in den Erwachsenenvollzug zurückkehrt. Ehrlich gesagt: Das ist gelebter Opferschutz durch Prävention. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Nächster Punkt ist der Schutz der Menschenrechte. Dabei ist auch Prävention statt nur Verwahrung das Credo. Die Volksanwaltschaft hat allein 2025 über 400 Kontrollen in den Einrichtungen – in Justizanstalten, aber auch in psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – durchgeführt. Die meisten davon waren unangekündigt. Dass in zwei Dritteln der Fälle Optimierungsbedarf bei den menschenrechtlichen Situationen festgestellt wurde, ist kein Urteil, sondern eine Navigationshilfe.
Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft sind daher eine wichtige Grundlage für Reformen, und ich bin zuversichtlich, dass gemeinsam mit dem Justizministerium die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können.
Ein weiterer Punkt, der mir besonders wichtig ist, ist der Bereich Landes- und Gemeindeverwaltung. Da ist die Bürgernähe im Praxistest. Auf regionaler Ebene gibt es da eine enorme Dynamik, denn fast 27 Prozent mehr Prüfverfahren sind verzeichnet worden. 4 413 Fälle sind bei Ländern und Gemeinden im Jahr 2025 vermerkt worden. Da hat es einen großen Beratungsbedarf gegeben.
Ich würde es dadurch, dass ich selbst im Bürgerservice tätig war, so sehen: Das ist ähnlich wie beim Bürgerservice. Wenn es ein Anliegen gibt, dann geht man auf die Gemeinde. Da geht es um alles Mögliche. Da hat einmal natürlich unterschieden werden müssen: Wann geht es um Behördliches, wann um Nachbarschaftsstreitigkeiten? Das ist sicher eine Riesenherausforderung. Ich sage da wirklich der Volksanwaltschaft herzlichen Dank.
Man weiß sehr wohl, dass es, wenn Bürger zum Bürgermeister aufs Gemeindeamt kommen, eine direkte Betroffenheit, einen persönlichen Bezug gibt. Es ist oft schwierig, zu sagen: Ja, es ist so, diese Durchführung muss so sein, das ist gemäß Gesetz und so weiter! Bei Flächenwidmungen und Baubewilligungen, im Baurecht, hat das viele Bereiche betroffen. Ich muss jetzt wirklich sagen, da ist die Volksanwaltschaft eine gute Ergänzung, und es findet eine sehr gute Kooperation statt. Ich finde, im Gesamten gesehen funktioniert es da ausgezeichnet. – Danke dafür.
Es gibt ein paar Bereiche, die ich noch erwähnen möchte, und zwar betreffend Gesundheit und Inklusion. Da ist besonders der Punkt jener, die von ME/CFS, also von dem Fatigue-Syndrom, betroffen sind, die an Post-Covid leiden. Da erkenne ich einen Wendepunkt. Es gibt zahlreiche Betroffene, und auch deren Angehörige haben enorme Schwierigkeiten in der medizinischen Versorgung und in der sozialen Absicherung. Die Komplexität der Krankheit ist uns oft nicht bewusst, aber die Medizinerinnen und Mediziner kennen sie sehr wohl. Trotz der Schwere der Krankheit und der hohen Zahl an Betroffenen gibt es in Österreich kaum geeignete Versorgungsstrukturen.
Was optimistisch stimmt: Es kommt Bewegung rein. Ich möchte da vor allem aus Oberösterreich berichten. Dort hat die zuständige Gesundheitslandesrätin, Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander, den Auftrag erteilt, dass es auch in Oberösterreich eine Anlaufstelle gibt. Dies ist aufgrund der guten Kooperation mit den anderen Bundesländern entstanden, in diesem Fall mit der Steiermark. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Ein kurzer Punkt, bevor meine Redezeit zu Ende ist: Gestern ist ja die Bundesrats-Enquete gewesen, und da ging es um die digitale Verwaltung. In diesem Bereich spielt die Volksanwaltschaft auch eine sehr wichtige Rolle als Vermittlerin. Im Bereich Finanz-Online hat es sehr viele Anfragen gegeben. Und in Ergänzung: Mit den Gemeinden, die vor Ort die Beratung für die Einrichtung der ID Austria machen, bewegen wir uns auch wieder in Richtung Digitalisierung und modernen Staat.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft ist kein Kontrollorgan, das nur Fehler sucht, sondern sie ist eine Lösungswerkstatt. Ich möchte noch einmal Danke an die Volksanwaltschaft, an die Volksanwälte sagen. Heute ist Volksanwalt Achitz leider nicht hier, aber bitte den Dank auch an ihn weiterzuleiten, ebenso an alle Mitarbeiter. Die sehr gute Zusammenarbeit ist wirklich hervorragend. Die hohe Kooperationsbereitschaft der Behörden auf allen Ebenen stimmt mich auch optimistisch, denn ein Staat, der seine Fehler korrigiert, ist ein Staat, dem die Menschen vertrauen. Lassen Sie uns also diesen Weg der Transparenz und der ständigen Verbesserung weitergehen! (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
14.41
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile es ihm.
RN/73
14.41
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Präsident! Werte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen! Wenn man sich diesen Bericht genau ansieht, dann sieht man relativ schnell: Es handelt sich nicht ausschließlich um Prüfinstanzen, sondern es geht um klar erkennbare und konkrete Lebensrealitäten. Der Bericht der Volksanwaltschaft für 2024 und 2025 zeigt das ganz deutlich.
Es wurden schon die Zahlen referiert: rund 24 000 Beschwerden im Jahr 2024, rund 92 bis 95 Anfragen pro Arbeitstag, und in rund 2 300 Fällen wurden Missstände festgestellt. Das heißt, mit etwa jeder fünften Beschwerde hatten die Bürgerinnen und Bürger recht. Das ist eine Zahl, die man mit Sicherheit ernst nehmen muss, denn sie zeigt, dass es nicht um sogenannte Einzelfälle, sondern um strukturelle Herausforderungen geht.
Der Dank war hier schon sehr ausgeprägt. Ich möchte mich dem Dank anschließen, einerseits an unsere geschätzten Volksanwälte für ihr Tun und für ihr Wirken, auch für die klaren und sehr detaillierten Erklärungen im Ausschuss – herzlichen Dank dafür! –, ganz besonders danken möchte ich aber den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tagtäglich diese Fälle prüfen, oft unter großem Druck und mit hoher Verantwortung. Sie leisten einen essenziellen und unverzichtbaren Beitrag. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei aller Kritik zeigt der Bericht auch, dass es positive Entwicklungen gibt. Ein Beispiel im Bereich der sogenannten Taubstummenanstalten: Gemeinsam mit dem Bildungsministerium wurde ein Vertragsentwurf zur Abwicklung von Entschädigungszahlungen erarbeitet. Damit ist ein wichtiger Schritt gelungen: die Wiederaufnahme der Entschädigungszahlungen für Betroffene der Einrichtungen in Kaltenleutgeben und in Speising. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung von Unrecht.
Ein weiteres positives Beispiel ist die Beseitigung der Wochengeldfalle. Auch in diesem Bereich wurde ein Missstand erkannt und korrigiert – ein Beweis dafür, dass konkrete Verbesserungen möglich sind.
Beim Kinderbetreuungsgeld aber zeigt der Bericht weiterhin klaren Reformbedarf auf. Besonders kritisch sind die zu strengen Voraussetzungen beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, vor allem das starre Erwerbstätigkeitserfordernis. Auch die lediglich 14-tägige Frist zur Korrektur einer falsch gewählten Kinderbetreuungsgeldvariante ist schwierig, weil Betroffene den Fehler oft erst mit der Verständigung der Behörde bemerken – mit teilweise massiven finanziellen Folgen. Ebenso problematisch ist, dass Familien beim Umstieg auf das niedrigere Modell oft nur ein formloses Schreiben ohne ausreichende Information über Rechtsfolgen und Rechtsmittel erhalten. Hier braucht es endlich mehr Fairness, mehr Rechtssicherheit und einen unbürokratischen Zugang zu Familienleistungen.
Ein weiterer zentraler Bereich ist das Gesundheitswesen. Beim Prüfschwerpunkt Entlassungsmanagement in Krankenhäusern und Psychiatrien zeigt sich ein differenziertes Bild. In vielen Einrichtungen funktioniert die Zusammenarbeit in multidisziplinären Teams gut, aber die Entlassung verzögert sich häufig, und zwar wegen fehlender ambulanter Nachversorgung. Das heißt, Patientinnen und Patienten bleiben länger im Spital, weil es außerhalb nicht genug oder keine zielgerichtete Betreuung gibt.
Damit verbunden ist ein weiteres zentrales Thema, das den gesamten Bericht durchzieht: der Personalmangel. Die Volksanwaltschaft spricht da von einem bundesweiten Problem – im ärztlichen Bereich, in der Pflege, aber auch in der psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aber einen Punkt besonders hervorheben, dessen Erwähnung mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist und der hohe Dringlichkeit hat: Es geht um die Entwicklung bei jugendlichen Häftlingen. Da wurde die Situation auch seitens der Volksanwaltschaft schon als dramatisch bezeichnet – und ich denke, ihr habt dieses Wort bewusst gewählt –, denn wenn immer mehr junge Menschen im Strafvollzug landen, dann haben wir nicht nur ein Problem im Justizsystem, sondern vor allem in der Prävention.
Das Justizministerium hat in seiner Stellungnahme betont, dass man den Bericht sehr ernst nimmt. Die Frau Bundesministerin setzt sich auch seit Beginn ihrer Amtszeit für Maßnahmen, um Verbesserungen im Strafvollzug zu ermöglichen, ein. Dieses Engagement muss man ausdrücklich anerkennen. Gleichzeitig zeigt aber die Entwicklung: Wir müssen wesentlich früher ansetzen, denn die entscheidende Frage ist: Warum landen überhaupt so viele Jugendliche in Haft? Die Antwort liegt oft weit vor dem Strafvollzug: in fehlender Unterstützung, in Problemen im Bildungssystem (Rufe bei der FPÖ: Ja!) und in sozialen Herausforderungen. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Genau!) Deshalb braucht es hier klare Prioritäten: mehr Prävention, mehr Unterstützung für junge Menschen, für Jugendliche und mehr Ressourcen in der Kinder- und Jugendhilfe. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].)
Da will ich meiner Vorrednerin vollkommen inhaltlich beipflichten: Die Volksanwaltschaft zeigt uns sehr klar, wo Handlungsbedarf besteht. Sie gibt den Menschen eine Stimme und sie macht sichtbar, was oft im Verborgenen bleibt. Die Volksanwaltschaft zeigt uns sehr klar, wo unsere Arbeit anzusetzen hat. Deshalb hier auch mein klarer Appell: Nehmen wir diese Berichte ernst, handeln wir konsequent, denn hinter jeder Zahl in diesem Bericht steht ein Mensch, und hinter jedem ungelösten Problem steht absoluter Handlungsbedarf! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
14.48
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es.
RN/74
14.48
Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Werte Volksanwälte! Geschätzte Kollegen und Zuseher! Wir beraten heute den 48. und den 49. Bericht der Volksanwaltschaft, die Berichte für die Jahre 2024 und 2025. Diese Berichte sind weit mehr als bloße Tätigkeitsnachweise. Sie sind ein Spiegel unseres Rechtsstaates und sie zeigen uns, wo dieser Spiegel Risse bekommt.
Die Volksanwaltschaft ist eine unverzichtbare Säule unseres demokratischen Systems. Sie ist die Stimme derer, die sonst keine Stimme mehr haben. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: rund 24 000 Beschwerdefälle im Jahr 2024, über 23 000 im Jahr 2025. Das bedeutet, jeden Tag suchen Menschen Hilfe beim Staat, und sie suchen sie dort, wo sie Vertrauen haben: bei der Volksanwaltschaft. (Beifall bei der FPÖ.)
Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut, denn Vertrauen entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch gelebte Kontrolle. Wenn wir die beiden Berichte vergleichen, erkennen wir eine klare Entwicklung: 2024 war geprägt von vielen Einzelfällen, Verzögerungen, Kommunikationsproblemen, organisatorischen Mängeln. 2024 war das Jahr der sichtbaren Fehler.
2025 geht einen Schritt weiter: Die Volksanwaltschaft analysiert nicht nur Symptome, sondern Ursachen. 2025 ist das Jahr der Systemkritik, und genau da liegt der entscheidende Punkt: Das Problem ist nicht mehr nur der Fehler, das Problem ist das System, das Fehler produziert. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Und wer ist Teil des Systems?)
Wir sehen das besonders deutlich im Bereich der Justiz: Die Verfahrensverzögerungen nehmen zu, Strukturen stoßen an ihre Grenzen. Wenn Verfahren zu lange dauern, wird Recht zu Unrecht.
Auch im Sozial- und Gesundheitsbereich zeigt sich: Dort, wo der Staat am stärksten in das Leben der Menschen eingreift, muss er am besten funktionieren. Und doch sehen wir komplexe Regelungen, lange Wartezeiten und bürokratische Hürden. Das sind keine Einzelfälle, das sind strukturelle Probleme.
Ein besonders sensibler Bereich ist die Menschenrechtskontrolle. 67 Prozent der Kontrollen zeigen Mängel, zwei von drei Einrichtungen weisen Defizite auf. Das ist kein Detail, das ist ein deutliches Warnsignal an uns alle. Dennoch zeigt sich hier die große Stärke der Volksanwaltschaft: Sie schaut hin, wo andere wegsehen. Sie spricht aus, was unbequem ist. Sie handelt, wo andere zögern. Viele Verbesserungen gehen direkt auf ihre Empfehlungen zurück. Fortschritt beginnt oft mit Kritik.
Was lernen wir daraus? – Erstens: Unsere Verwaltung leistet viel, aber sie steht unter Druck. Zweitens: Probleme sind oft strukturell. Drittens: Kontrolle ist kein Hindernis, sie ist Voraussetzung für Qualität – ohne Kontrolle keine Qualität, ohne Kontrolle kein Vertrauen.
Gerade in herausfordernden Zeiten brauchen wir Institutionen wie die Volksanwaltschaft. Sie stärkt das Vertrauen in den Staat. Sie zeigt, Beschwerden werden ernst genommen und Missstände bleiben nicht folgenlos. Sie kritisiert nicht, um zu schwächen, sondern um zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)
Lassen Sie mich abschließend sagen: Diese Berichte sind kein Rückblick, sie sind ein Auftrag, ein Auftrag, Verwaltung besser zu machen, ein Auftrag, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, ein Auftrag, den Rechtsstaat täglich neu zu beweisen – denn ein starker Staat zeigt sich nicht in seiner Macht, sondern im Umgang mit den Schwächsten. (Beifall bei der FPÖ.)
Der vorliegende Vertrauensindex weist aus, dass die Volksanwaltschaft in Österreich einen sehr hohen Stellenwert hat und da weit vor anderen Institutionen liegt, vor allem vor unserer Regierung.
Ich bedanke mich bei der Volksanwaltschaft für ihre Arbeit und für ihr Tun im Sinne der heimischen Bevölkerung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Gradwohl [FPÖ/Stmk.] reicht Volksanwalt Luisser und Volksanwältin Schwarz die Hand.)
14.53
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.
RN/75
14.53
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Als Allererstes möchte auch ich mich im Namen der Grünen bei Ihnen und den Mitarbeiter:innen der Volksanwaltschaft für die wertvolle Arbeit bedanken. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Heute geht es bei diesem Tagesordnungspunkt sozusagen darum, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, aber das ist kein Bericht, den man einfach so zur Kenntnis nehmen sollte. Es ist ein Prüfbericht darüber, wie unser Staat mit jenen Menschen umgeht, die sich nicht selber helfen können: mit älteren Menschen in Pflegeheimen, mit Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen, mit Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, mit Menschen mit Behinderungen, mit Menschen in Haft, mit Personen, deren Freiheit eingeschränkt wird. Genau daran misst sich ein Rechtsstaat: nicht an Sonntagsreden um Menschenwürde, sondern daran, wie Menschenwürde dort geschützt wird, wo die Menschen besonders verletzlich sind.
Wir haben heute die Zahlen schon gehört: Es waren im Jahr 2025 insgesamt 423 Kontrollen. Kollegin Prügl, Kollege Gradwohl und Kollege Beer haben es auch schon ausgeführt, das sind beeindruckende Zahlen, aber es ist auch ein deutliches Signal: Es braucht diese Kontrolle – nicht irgendwann, nicht genau nach einem Skandal, sondern eben präventiv, damit Missstände erkannt werden, bevor sie eskalieren.
Ein roter Faden zieht sich durch die Berichte: Es ist der bekannte Personalmangel, es sind unzureichende Rahmenbedingungen und Defizite beim Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Aus grüner Sicht – ich muss es noch einmal sagen – dürfen Menschenrechte nicht davon abhängen, ob gerade genug Personal da ist. Genau diese Gefahr beschreiben die Berichte an mehreren Stellen.
Besonders in Alten- und Pflegeheimen zeigt sich das deutlich. Es geht nicht nur um Versorgung, sondern es geht auch um Selbstbestimmung, um Schutz vor Gewalt, um gute Ernährung, um Kommunikation und um Würde im Alltag. Wenn Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden, wenn Gewaltschutzkonzepte fehlen oder wenn Mangelernährung nicht rechtzeitig erkannt wird, dann ist das kein Randthema in der Pflegepolitik, dann geht es um Menschenrechte.
Gerade in der Langzeitpflege brauchen wir daher endlich jene Rahmenbedingungen, die gute Betreuung tatsächlich ermöglichen: genug Personal, gute Ausbildung, Zeit für Zuwendung und klare Schutzkonzepte. Digitalisierung und Telemedizin können unterstützen, dürfen aber niemals Ersatz für menschliche Betreuung werden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Psychiatrie. Das kenne ich auch aus der Praxis, und Sie vielleicht auch: Der Bericht spricht von Entlassungen zu Unzeiten, mangelnder Nachsorge und Defiziten in der Abstimmung mit extramuralen Einrichtungen. Wer aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen wird, der braucht nicht nur einen Entlassungsbrief. Menschen brauchen Anschlussversorgung, Begleitung, Information und Sicherheit. Gerade in psychischen Krisen darf niemand zwischen Spital, Sozialwesen und Zuständigkeiten vielleicht verloren gehen.
Psychische Gesundheit darf nicht erst dann politisch relevant werden, wenn es bereits zu spät ist. Wir brauchen mehr niederschwellige Angebote, gute Nachsorge, Modelle wie Hometreatment, die die Menschen dort unterstützen, wo sie leben. (Beifall bei den Grünen.)
Besonders ernst nehmen müssen wir die Feststellungen zur Kinder- und Jugendhilfe. Der Prüfschwerpunkt „Die Einrichtung als sicherer Ort“ trifft den Kern. Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, brauchen nicht irgendeinen Platz, sie brauchen Schutz, Stabilität, Beziehung und Beteiligung. Ein sicherer Ort ist mehr als ein Gebäude. Ein sicherer Ort bedeutet für Kinder und Jugendliche: Ich werde gesehen, ich werde ernst genommen, ich kann – das ist ganz wichtig – Vertrauen aufbauen, und ich bin vor Gewalt und Grenzverletzungen geschützt.
Wenn der Bericht hier auf Aufnahmeprozesse, Willkommenskultur, Beziehungsgestaltung und Gewaltprävention hinweist, dann geht es um die Grundfrage: Geben wir Kindern und Jugendlichen wirklich das, was sie brauchen, oder verwalten wir sie nur? Auch bei Menschen mit Behinderungen wird deutlich, es geht nicht um Fürsorge von oben herab, sondern – ganz wichtig – es geht um Selbstbestimmung.
Unterstützte Kommunikation und unterstützte Entscheidungsfindung sind menschenrechtliche Verpflichtungen. Menschen mit Behinderungen müssen ihren Willen bilden, äußern und auch durchsetzen können. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Der Bericht beschreibt auch das Spannungsverhältnis zwischen Schutzgedanken und Selbstbestimmung. Ja, Schutz ist wichtig, aber Schutz darf nicht zur Bevormundung werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns zur Teilhabe, Selbstbestimmung und Deinstitutionalisierung.
Gerade deshalb müssen wir wachsam sein, wenn Sparpakete und eben auch der beschriebene Personalmangel dazu führen, dass Menschenrechte in Einrichtungen unter Druck geraten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Beer hat es eben schon angesprochen, auch der Justizbereich zeigt Handlungsbedarf: Überbelegungen, psychisch erkrankte Menschen im Strafvollzug und Jugendliche in Haft.
Da möchte ich jetzt einen kleinen Exkurs machen – wir haben es im Ausschuss dankenswerterweise sehr ausführlich andiskutiert –: Es geht um die geplante Auszeit-WG in Wien, die auch von Volksanwalt Achitz sehr kritisch gesehen wird.
Warum wird es kritisch gesehen? – Ja, wir haben jugendliche Intensivstraftäter:innen im Alter zwischen elf und 13, und dafür soll jetzt eine Auszeit-WG etabliert werden. In Wirklichkeit gibt es aber keine umfassende rechtliche Grundlage dafür, die auch darauf beruht, dass die Kinder psychisch erkrankt sind. Weiters ist der Zeitraum eingeschränkt. Es ist überhaupt nicht vorgesehen, nach diesem Zeitraum, nach diesen Wochen, die die Kinder und Jugendlichen dort verbringen, eine Nachbetreuung zu haben.
Genau das ist aber der Punkt – und das ist wichtig. Es kommt – das wurde uns im Ausschuss auch noch einmal sehr deutlich formuliert – auf den Milieuwechsel an, und der findet nicht in zwei Monaten statt, sondern bedarf tatsächlich eines längeren Zeitraums.
Um noch einmal auf die jungen Menschen zurückzukommen: Es geht um Bildung, es geht um Betreuung und eben um die Perspektiven. Wer hier spart, spart nicht nur am Menschenrechtsschutz, sondern auch an Resozialisierung und an Sicherheit.
Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt auch positive Beispiele. Das ist noch einmal wichtig, zu erwähnen: Verbesserungen sind möglich, wenn Empfehlungen ernst genommen werden, wenn Verantwortung übernommen wird und wenn Kontrolle nicht als Störung, sondern als Chance verstanden wird. Genau darum geht es.
Die Volksanwaltschaft ist kein lästiger Kontrollapparat – ich denke, das glaubt in Wirklichkeit auch niemand –, sie ist ein Frühwarnsystem für unseren Rechtsstaat. Unsere Aufgabe in der Gesetzgebung ist es, diese Warnsignale nicht nur zu loben, sondern ernst zu nehmen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Menschenrechte sind kein Schönwetterprogramm, sie gelten in Pflegeheimen, in Psychiatrien, sie gelten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sie gelten für Menschen mit Behinderungen, sie gelten in Polizeianhaltezentren, in Kasernen und in Justizanstalten.
Gerade dort, wo Menschen nicht einfach gehen können, muss der Staat besonders genau hinschauen. Der Bericht macht klar, es braucht mehr Personal, bessere Rahmenbedingungen, verbindliche Schutzkonzepte, funktionierende Nachsorge und echte Selbstbestimmung; oder anders gesagt: Menschenwürde braucht Strukturen. Deshalb nehmen wir den Bericht ernst – nicht nur als Pflichtlektüre, nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern als Auftrag. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
15.02
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. Ich erteile ihm dieses.
RN/76
15.02
Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Lassen Sie mich vielleicht mit einigen konkreten Beispielen beginnen, die in den Berichten dokumentiert sind!
Ein Pensionist wartet über sechs Monate auf die Nachzahlung seines Pflegegeldes, obwohl das ärztliche Gutachten längst vorliegt. Oder: Eine Familie erhält den Klimabonus nicht, weil der Gutschein an eine veraltete Adresse geschickt wurde, obwohl die Meldedaten korrekt sind.
Solche Fälle stehen nicht für abstrakte Verwaltungsfehler, sie stehen für Menschen, die auf funktionierende Verwaltung angewiesen sind.
In den letzten Jahren wandten sich wieder zahlreiche Menschen an die Volksanwaltschaft. In mehreren Hundert Fällen wurden Missstände festgestellt. Diese Zahlen sind mehr als Statistik, jede Beschwerde ist eine Lebensgeschichte, ein Hilferuf. Die Volksanwaltschaft nimmt sich dieser Anliegen an und schafft Abhilfe.
Der Bericht zeigt aber nicht nur Probleme, er zeigt auch Wirkung. Empfehlungen der Volksanwaltschaft wurden aufgegriffen, Standards in der Gewaltprävention überarbeitet. In der Psychiatrie, in Spitälern und bei der Polizei sind Verbesserungen angestoßen worden, von neuen Leitsystemen bis zur besseren Dokumentation. Diese Fortschritte machen Mut. Verwaltung kann sich ändern, wenn Missstände klar angesprochen und Empfehlungen ernst genommen werden.
Aus dem Bericht ergeben sich klare Aufgaben für uns als Parlament und für die Verwaltung. Ein paar Punkte möchte ich herausgreifen. Menschenwürde und Zugang zu Leistungen: Barrierefreiheit und individuelle Betreuung müssen überall Standard sein – baulich, kommunikativ und organisatorisch.
Verwaltungsservice statt Bürokratie: Wir brauchen schnelle, transparente Abläufe und klare Zuständigkeiten, nicht mehr Vorschriften um ihrer selbst willen, sondern Service für die Menschen.
Digitale Daseinsvorsorge und Datensouveränität: Digitale Angebote müssen verlässlich, sicher, aber vor allem zugänglich sein. Datensouveränität ist Voraussetzung für Vertrauen. Verwaltung darf Daten nicht als Hindernis sehen, sondern muss sie als Dienstleistungsgrundlage verantwortungsvoll nutzen.
Die Volksanwaltschaft ist ein unverzichtbarer Spiegel unserer Verwaltung. Wir profitieren von der Unabhängigkeit und der Hartnäckigkeit dieser Institution. Nehmen wir diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis, nehmen wir ihn als Arbeitsauftrag! Jede Empfehlung ist eine Chance zur Verbesserung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Verwaltung schneller, transparenter, aber vor allem menschlicher wird! Das bedeutet, klare Prioritäten setzen, Empfehlungen ernsthaft verfolgen und die notwendigen Ressourcen bereitstellen.
Als Tiroler möchte ich abschließend noch darauf hinweisen, dass Tirol und Vorarlberg eine eigene Landesvolksanwaltschaft haben. Unsere Landesvolksanwältin und ihr Team genießen ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Regelmäßige Sprechtage in den Bezirken bedeuten ein sehr niederschwelliges Angebot, welches vielfach genutzt wird.
Ich möchte einen Absatz unserer Landesvolksanwältin aus dem letzten Bericht herausgreifen und zitieren: „Insbesondere möchte ich allen Gemeinden für ihre kontinuierliche Unterstützung danken. Ihr Anspruch, die Belange der Menschen vor Ort ernst zu nehmen und verschiedenste Interessen zu berücksichtigen, ist wesentlich für die Stärkung der regionalen Strukturen und das Vertrauen in die Verwaltung.“ Das freut mich gerade als Bürgermeister am meisten, wenn ich genau weiß, wie vielfältig die Aufgaben vor allem für kleine Gemeinden mit wenig Personal und wenigen Mitarbeitern sind.
Abschließend: Die Volksanwaltschaft wacht über die Menschenwürde in unserem Land. Sie erinnert uns daran, dass Verwaltung kein Selbstzweck, sondern Dienst am Menschen ist. Dafür danke ich Ihnen recht herzlich. (Allgemeiner Beifall.)
Lassen Sie uns die heute aufgezeigten Wege im Interesse der Menschen, die uns ihr Vertrauen schenken, konsequent weitergehen! – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
15.07
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.
RN/77
15.07
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass wir heute diese beiden Berichte so zeitnah diskutieren können. Es gab auch schon Jahre, in denen der Abstand größer war. Das ist heute besonders schön, und ich schließe mich dem Dank für diese ausführlichen Berichte, besonders aber natürlich für die Arbeit von Ihnen und Ihrem ganzen Team an. – Vielen herzlichen Dank dafür.
Gleichzeitig möchte ich schon auch betonen – das betrifft jetzt aber eher uns in der Politik –, ist es schon auch ernüchternd, wie sehr sich die Themen in jedem Bericht wiederholen. Wir bemerken zwar dort und da kleine Verbesserungen – Gott sei Dank und zum Glück –, und trotzdem kommen auch immer wieder neue Themen dazu. Das soll uns in die Verantwortung nehmen, da wirklich dranzubleiben.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon wahnsinnig viele Themen besprochen, ich möchte noch ein paar unterstreichen oder auch ergänzen. Mein Fokus richtet sich auf das Thema der präventiven Menschenrechtskontrolle, auch im Bereich der Jugend.
Im Berichtszeitraum haben uns sehr junge straffällig gewordene Menschen beschäftigt, und es gab in diesem Zeitraum auch diese Debatte über die Herabsetzung der Strafmündigkeit. Wir haben das in den letzten Jahren und Monaten sehr, sehr intensiv diskutiert und sind, glaube ich, mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass junge Menschen keine Zukunft in Strafanstalten haben sollten, sondern dass es andere Wege braucht und dass vor allem die Prävention – Prävention, Prävention! – der Weg ist, den wir verfolgen sollten.
Das betrifft einen ressortübergreifenden Zugang. Ich glaube, da muss sich jedes Ressort auf Bundes- und auf Landesebene einbringen, und alle, die rundum mit jungen Menschen zu tun haben, sollten dabei bestmöglich zusammenwirken.
Ein Element, das Sie beschrieben haben und das ich in meinem Arbeitsumfeld auch erlebe, ist eine große Unsicherheit, wenn es um Gefährdungsmeldungen geht. Das verunsichert Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Es gibt eine Hemmung, die Instanz zu sein, die die Polizei oder die Kinder- und Jugendhilfe auf den Plan ruft und möglicherweise am Ende des Tages eine Kindesabnahme verursacht, obwohl es natürlich um das beste Interesse und das Kindeswohl geht. Ich denke, und meine Erfahrung zeigt, dass es da noch ganz viel Aufklärung, ganz viel Kommunikation braucht, damit von den Pädagog:innen bis zu den Kinderärzt:innen alle tatsächlich auch diesen Schritt gehen und diesen Kontakt und die Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe suchen. (Beifall bei der SPÖ.)
Dass die Kinder- und Jugendhilfe generell unter Druck steht, haben wir heute schon mehrfach gehört. Ich finde auch, den Prüfschwerpunkt „Die Einrichtung als sicherer Ort“ zu wählen, als extrem gut gewählt. Wir hatten auch in diesem Berichtszeitraum ganz dramatische Berichte aus Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungen von großen Trägern, die uns wieder einmal vor Augen geführt haben, wie sehr Systeme anfällig sind, dass Machtstrukturen ausgenutzt werden, und wie sehr alle Träger und Trägerinnen aufgefordert sind, wachsam zu sein.
Dass jede zweite Einrichtung nicht den Sicherheitsstandards im Sinne des Kinderschutzes entspricht, ist, finde ich, alarmierend und zeigt einen großen Handlungsbedarf für die ganze Kinder- und Jugendhilfe und alle Träger und Trägerinnen, im Sinne des Kinderschutzes nachzuziehen.
Ein Thema, das, glaube ich, noch nicht Thema war, das aber ein Problem ist, das aus meiner Sicht dringend gelöst gehört, ist das Thema, dass wir immer wieder mit Kindern zu tun haben, die nicht versichert sind, weil die familiäre Situation das gerade ergibt. Es gibt Überlegungen, diese Lücke zu schließen, und ich denke, es wäre nicht nur im Sinne der Kinder, sondern auch der Träger und aller Institutionen, dass es eine vorübergehende Absicherung aller Kinder zu jeder Zeit braucht und gibt. Ich möchte unterstreichen, dass dabei vorangeschritten wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein Thema, das tatsächlich viele Familien – mehr als man denkt – betrifft, sind eben die Krankheitsfälle rund um ME/CFS, was bedeutet, dass Kinder und Jugendliche nicht am Bildungssystem teilnehmen können, dass sie vor allem im familiären Umfeld betreut werden müssen. Zum Glück gibt es da jetzt eine Verbesserung im Sinne der Begutachtung, dass auch quasi eine Vertrauensperson dabei sein kann. Das, finde ich, ist ein extrem wichtiger Schritt, weil es genau bei den Begutachtungen und bei der Einstufung massive Mängel gab. Trotzdem braucht es da noch klarere, spezialisierte Anlaufstellen in jedem Bundesland zu diesem Thema. Es braucht mehr Forschung, es braucht eine Schnittstelle zwischen dem Gesundheitssystem und dem Bildungswesen und klare Qualitätsrichtlinien, wie wir mit diesen betroffenen Familien und Menschen umgehen können.
Da können wir ein bisschen nach Deutschland schauen und dort Anleihe nehmen. Es wäre im Sinne der Betroffenen höchst notwendig, die nächsten Schritte zu gehen. Da sind wir als Bundesländer massiv gefordert, die Strukturen zu schaffen.
In den Pflege- und Altenheimen und auch in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sehe ich einige Parallelen. Das eine ist im positiven Sinn, es gibt nämlich offensichtlich mehr Sensibilität beim Personal, was die Rechte dieser Bewohnerinnen und Bewohner betrifft.
Mein Sohn macht gerade eine Ausbildung zum Pflegefachassistenten, und wenn ich in die Unterlagen sehe, freue ich mich über die Haltung, die vermittelt wird, was die Rechte der Bewohner:innen, der Patient:innen betrifft und wie man mit ihnen umgeht und diese Rechte schützt. Diese Haltung, glaube ich, ist positiv zu bewerten.
Gleichzeitig ist der Personalmangel in beiden Bereichen so groß, dass beim besten Willen und besten Interesse oft in der alltäglichen Praxis diese Standards dann nicht eingehalten werden können. Ich glaube, dieser Blick auf die Personalnot und die Absicherung der Personen, die dort arbeiten, aber auch die Attraktivierung, dass neue Personen in diesen Bereich kommen, muss ein Fokus von uns allen sein.
Was braucht es also, oder was müssen wir uns als Politikerinnen und Politikerinnen mitnehmen? Das eine Thema ist wirklich die Absicherung und die Verbesserung der Personalsituation. Da braucht es aus meiner Sicht einen Mix aus Ausbildungsplätzen, die ausgebaut gehören, aber auch die Absicherung, gute Arbeitsstrukturen anzubieten, bis hin zur Bezahlung und Erholungsmöglichkeiten für das bestehende Personal.
Es braucht eben frühe Interventionen im Sinne der Prävention. Da denke ich, ist das zweite verpflichtende Kindergartenjahr eine gute Entscheidung der Regierung. Kindern diese Bildung anzubieten und auch die Verlängerung des Projektes Gesund aus der Krise zahlt sicher in diese Prävention ein.
Wir brauchen aber auch eine bessere Datenlage, damit man auf guten Grundlagen gute Maßnahmen entscheiden kann. Wie Sie, Frau Volksanwältin, uns im Ausschuss gesagt haben, braucht es diese gute Kommunikation zwischen allen Einrichtungen, zwischen den Playern, diese Vernetzung, dieses Miteinander-im-Austausch-Sein, um im besten Interesse der Menschen die Angebote anbieten zu können.
Liebe Volksanwält:innen, Sie haben auch gesagt, die Volksanwaltschaft hat einen langen Atem. Das ist gut so, dazu gratuliere ich Ihnen und dafür bin ich dankbar und wünsche mir, dass Sie diesen langen Atem behalten. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
15.17
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses.
RN/78
15.17
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich glaube, es ist Ihnen geschuldet, dass wir heute eine bessere Stimmung als bei der Weihnachtssitzung haben. Das liegt natürlich an den beiden Tagesordnungspunkten, denn da gibt es eigentlich nicht viel, bei dem man nicht einer Meinung sein kann.
Ich habe mir das Ganze angeschaut und habe mir gedacht: Soll ich jetzt Fälle bringen? Ich habe mir gedacht: Nein, das mache ich nicht, das machen sicher meine Kollegen, und Sie werden auch noch einiges bringen.
Ich möchte jedem Volksanwalt einzeln danken und möchte mit Herrn Volksanwalt Achitz in seiner Abwesenheit beginnen, weil es da eine Geschichte gab: Ich habe bei der vorigen Sitzung einen Fall eines Schulkollegen von mir angesprochen, der auf Heimbeatmung angewiesen ist, bei dem das unmöglich war, weil sich einfach Bund mit Land gestritten hat, wer die Kosten übernimmt, damit man dort eine ordentliche Betreuung aufstellt. Ich bin dann nach der Sitzung auch noch zum Herrn Volksanwalt hingegangen und habe ihm das kurz erklärt. Das ist dann relativ rasch ins Laufen gekommen, es ist dann sogar bis zum „Bürgeranwalt“ gekommen, und man hat jetzt zumindest einmal für eine gewisse Zeit eine Lösung gefunden.
Das ist ein Fall von vielen. Ich würde bitten, dass Sie Herrn Volksanwalt Achitz Danke sagen. Natürlich danke ich auch allen Mitarbeitern. (Allgemeiner Beifall.)
Frau Volksanwältin Schwarz, wir haben ja allein wegen der Justizthemen öfter miteinander zu tun. Sie wissen, ich bin auch Justizwachebeamter und ich bin Ihnen unsagbar dankbar für die Arbeit, die Sie dort leisten, weil es ganz einfach notwendig ist, weil es dort einfach irrsinnig viele Missstände gibt. Das war aber alles absehbar.
Ich kann mich erinnern, als ich ganz frisch in den Bundesrat gekommen bin, habe ich mir damals erlaubt, unseren eigenen – er war nicht von uns, er war von der ÖVP – Minister, Herrn Moser, zu kritisieren. Dann wurde ich zurechtgewiesen. Das war noch drüben im anderen Saal, aber mir war es einfach ein Anliegen, weil vieles nicht gepasst hat.
Ich habe eine wirklich sehr lange Dringliche Anfrage an Frau Ministerin Zadić gestellt, in der ich all diese Dinge – vor allem auch Münnichplatz und so weiter – vorhergesagt habe, vorhergesagt habe, welche Probleme es geben wird.
Es hat sich leider nichts zum Besseren verändert, eher das Gegenteil ist der Fall, das ist eigentlich besorgniserregend. Ich möchte Ihnen auch danken, dass Sie die Initiative ergriffen haben, ein Treffen mit allen Justizsprechern zu veranstalten, es waren auch alle dort vor Ort, auch Ministerin a. D. Zadić war dabei, es waren Anstaltsleiter dabei und geladen, es war auch der Herr Generaldirektor dabei. Auch die Frau Justizministerin und der Sektionschef wären geladen gewesen, beide waren leider nicht da. Damals schon war der Titel, ich glaube, Justizanstalt am Kollabieren oder nahe dem Kollaps, irgendwie so. Das wäre, glaube ich, eine ganz wichtige Sitzung gewesen. Das betrifft jetzt nicht nur die Probleme, die wir am Münnichplatz haben – ja, wir alle wissen, es ist furchtbar und kann so auch nicht bleiben –, auch der Vorfall, der in Hirtenberg passiert ist, ist in Wahrheit auf das jahrelange Versagen in der Führung der Justiz zurückzuführen.
Dass man sich jetzt nach unten abputzt und die kleinen Beamten am Ende des Tages übrig bleiben, das erinnert mich dann auch so ein bisschen an Graz und das Feuer. Das geht einfach nicht, wir brauchen da wirklich einen kompletten Systemwechsel. Ich bin da – noch einmal – sehr dankbar, dass Sie da dahinter bleiben. Ich kann nur sagen, es gibt bei der Justiz oder bei der Justizwache nicht viel zu tun, sondern es gibt sehr, sehr, sehr viel zu tun. – Danke noch einmal dafür. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Last, but not least komme ich zu Volksanwalt Luisser. Er wird wahrscheinlich eh auch den einen oder anderen Fall vorbringen, aber ich möchte etwas anderes sagen, weil wir beide uns ja auch privat kennen, die anderen beiden Volksanwälte kenne ich quasi nur beruflich. Wir kennen uns privat, und was viele vielleicht gar nicht wissen: Du warst ja in deiner beruflichen Laufbahn nicht nur Jurist, du warst auch Rechtsanwalt. Du hast sehr viel getan, du warst einmal Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft und du bist in Wahrheit auch, wenn ich das so salopp sagen darf, ein richtig harter Hund – vom Eisschwimmen über Bergsteigen –, du bist ein Elitesoldat, und was viele nicht wissen, du hast die Jagdkommandoausbildung gemacht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Warum sage ich das jetzt? – Weil wir einmal zusammengesessen sind, es ist noch gar nicht lang her, wir haben so verschiedene Dinge besprochen, und dann kommt genau dieser harte Kerl und erzählt mir mit Freudentränen in den Augen, dass er für einen siebenjährigen Buben einen Schulplatz ergattern konnte. Das ist dieses Menschliche, das draußen nicht gesehen wird, aber das dich halt besonders ausmacht. Ich möchte auch noch einmal sagen, ich danke dir für deine wirklich wichtige und besondere Arbeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich werde es jetzt ganz kurz halten, ich möchte nur zum Abschluss noch eines sagen: Wir hatten ja vorgestern, am 5.5., eine Sitzung des Ausschusses für Bürgerrechte und Petitionen. Auch dafür – das ist nicht selbstverständlich – haben sich die Volksanwälte Zeit genommen und waren persönlich in diesem Ausschuss. Sie haben nicht irgendwelche Beamten vorgeschickt, sondern sie waren persönlich da, haben dort über 1 Stunde lang Rede und Antwort gestanden. Auch das ist wirklich etwas Besonderes, wofür ich Danke sagen will.
Ich habe mir ein Zitat aufgeschrieben, Kollegin Prügl sehe ich jetzt gerade nicht, sie hat etwas gesagt, das ich jetzt da vorbringen möchte, weil immer behauptet wird, die bösen Freiheitlichen kritisieren nur. Sie hat gesagt – Zitat (Zwischenruf der Bundesrätin Geieregger [ÖVP/NÖ]) –: Nur durch die Feststellung von Missständen und Fehlern kann man besser werden. – Zitatende. Also das bringt es auf den Punkt. Meine Damen und Herren, das, was die Volksanwaltschaft quasi draußen bei den Bürgern direkt macht, das machen wir Freiheitliche hier herinnen im Plenum. – Danke noch einmal. (Beifall bei der FPÖ.)
15.24
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.
RN/79
15.24
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrte Volksanwält:innen! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Zuallererst: Dank all der ehrenamtlichen und angestellten Mitarbeiter:innen der Volksanwaltschaft kann die Arbeit der Verwaltung verbessert werden und damit verbessert sich auch das Zusammenleben in Richtung von mehr Gerechtigkeit. Danke natürlich an die Volksanwält:innen, dass sie nicht müde werden, über ihre Arbeit öffentlich zu reden, denn Öffentlichkeit ist das Um und Auf von wirksamer Kontrolle. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
Im Ausschuss haben Sie gesagt, steter Tropfen höhlt den Stein. Das ist zu Recht Ihr Motto, und das zeigt auch Wirkung. Ich möchte auch das Beispiel der Entschädigungsanträge für Betroffene von Missbrauch in den ehemaligen sogenannten Taubstummenanstalten des Bundes bringen: Dass das wieder geöffnet wird und Anträge gestellt werden können, ist gut so, denn gehörlose Kinder wurden in solchen Anstalten systematisch misshandelt. Sie wurden geschlagen und sie wurden gedemütigt, damit sie sprechen lernen. Die Gebärdensprache durften sie damals nicht verwenden, sie durften sie auch nicht lernen und selbst die Pädagog:innen konnten diese Gebärdensprache meist gar nicht. Ich habe leider in der Familie auch eine Pädagogin, die in so einer damals sogenannten Taubstummenanstalt gearbeitet hat, sie hat mir das erzählt.
Im Endeffekt wurde den Kindern also verboten, zu kommunizieren. Das ist gerade bei Kindern eigentlich gar nicht vorstellbar. Diese gewaltvolle Erziehung wirkt bis heute nach und prägt viel zu viele Biografien in einschränkender Weise. Natürlich ist es für viele eine enorme Hürde, über diese Erfahrung zu sprechen, sie anzusprechen, oft gelingt das eben erst nach vielen Jahrzehnten; daher ist es umso wichtiger, solche Entschädigungsanträge lange geöffnet zu halten. Genauso wichtig ist auch – danke für diesen Hinweis, Frau Volksanwältin –, sich zu entschuldigen. Diese Entschuldigung legt auch die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört, nämlich dort in die Heime, wo strukturelle Gewalt passiert ist. Daher wäre es sehr zu begrüßen, wenn die Stadt Wien genauso wie der Bund, so wie Sie es empfohlen haben, wieder Entschädigungen für Missbräuche in ihren Privatanstalten leistet. Liebe Bundesrät:innen von der Wiener SPÖ, vielleicht machen Sie sich dafür stark!
Kommunizieren zu dürfen, hat viel mit Selbstbestimmung und für seine Rechte einzutreten zu tun. Selbstbestimmung bedeutet auch, selbst zu entscheiden, wie man leben möchte. Für Menschen mit Behinderung ist daher persönliche Assistenz der Schlüssel dafür, die ist aber leider oft unzureichend finanziert oder gar nicht zugänglich. Auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Richtung Deinstitutionalisierung, also weg von großen Heimen hin zu selbstbestimmten Wohnformen oder integrativer Bildung, kommen viel zu langsam voran. Barrierefreie, leistbare Wohnungen dürfen keine Mangelware sein, die Wartezeiten müssen sich verkürzen, auch bei Wiener Wohnen.
Genauso müssen Sonderschulen und Heime der Vergangenheit angehören. Mehr inklusive Kindergarten- und Schulplätze müssen geschaffen werden und ausreichend Unterstützung für Pädagog:innen muss zur Verfügung gestellt werden. Selbstbestimmung bedeutet aber auch, so gut wie möglich für sich selbst sorgen zu können. Daher ist es eigentlich unverständlich, dass zum Beispiel die Stadt Wien leider die Unterstützung für Arbeitssuchende in diesem Bereich streicht, wenn diese Hilfe doch eigentlich ausgebaut werden sollte, es mehr inklusive Lehrstellen und Arbeitsplätze braucht und das am besten in öffentlichen Unternehmen, die da eigentlich Vorbild sein sollten.
Ein oft verdrängtes Thema betreffend Menschen mit Behinderungen ist die Sexualität. Frauen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, daher braucht es diese verbindlichen Schutzkonzepte. Es braucht niederschwellige Meldesysteme und es braucht Aufklärung, um Menschen, um Frauen mit Behinderungen zu stärken. Besonders erschütternd waren die Berichte über Zwangssterilisation an Frauen mit Behinderungen. Darüber wurde auch im Medium „Andererseits“ berichtet. Kinder zu bekommen und eine Familie zu gründen, ist ein grundlegendes Menschenrecht, und wer Menschenrechte ernst nimmt, muss sie für alle gelten lassen, ohne Ausnahme.
Auch Barrierefreiheit ist kein Luxus, Barrierefreiheit ist vielmehr die Grundlage für Teilhabe. Das ist ein wichtiger Punkt, denn Menschen mit Behinderung sind die Expert:innen in eigener Sache. Sie fordern keine Sonderrechte, sondern sie fordern Selbstverständliches, nämlich die Einhaltung universell geltender Menschenrechte. Kürzungen in diesem Bereich sind daher nicht nur falsch, sondern gefährlich rückwärts gewandt.
Abschließend möchte ich zur international anerkannten, besonders schweren neuroimmunologischen Multisystemerkrankung ME/CFS kommen. Etwa 20 Prozent aller Prüfverfahren bei der Volksanwaltschaft betreffen Beschwerden von ME/CFS-Erkrankten. Es wird geschätzt, dass etwa 75 000 Menschen in Österreich daran erkrankt sind und viele davon schwerst krank und ans Bett gefesselt sind.
Trotzdem aber, und deswegen habe ich geschätzt, fehlt es an Daten. Es fehlt an Forschung, es fehlt an Ausbildung und es fehlt an spezialisierten Anlaufstellen. Auch Ärzt:innen sind oft nicht fachkundig und nehmen Erkrankte nicht ernst, viele Erkrankte werden daher zu spät oder gar nicht diagnostiziert. Das hat fatale Folgen, denn ohne richtige Behandlung verschlechtert sich der Gesundheitszustand natürlich weiter, Hilfe bleibt aber aus. Als wäre das eh nicht schon schlimm genug, bekommen sie trotz Arbeitsunfähigkeit oft keine soziale Unterstützung. Das betrifft mehr als 60 Prozent der Erkrankten, also viele zigtausend Menschen.
Der Grund ist, dass Gutachter:innen bei den Sozialversicherungsträgern die Krankheit nicht oder nicht gut genug kennen, Beschwerden als übertrieben kommentieren, Gutachten von Ärzt:innen ignorieren oder Hausbesuche trotz Bettlägerigkeit verweigern. Dabei geht es um existenzsichernde Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie Ansprüche auf Rehabilitationsgeld und Pflegegeld, von würdevollem Umgang spreche ich da noch gar nicht – und das kann heute nicht sein.
2024 hat Gesundheitsminister Rauch einen Aktionsplan unter Einbeziehung von Expert:innen sowie Betroffenen und deren Angehörigen erarbeitet. Das ist eine große Leistung für die Betroffenen und deren Angehörigen, da sie so und so schon am Ende ihrer Kräfte sind. Dieser Aktionsplan muss endlich umgesetzt werden und die Situation von ME/CFS-Erkrankten muss sich endlich verbessern.
Geschätzte Kolleginnen von den Regierungsparteien! Setzen Sie unsere Anträge diesbezüglich um, folgen Sie den Empfehlungen aus den Berichten der Volksanwaltschaft! Nehmen Sie bitte die Beschwerden, ja den Aufschrei der Erkrankten und deren Angehörigen ernst! Erst heute haben Sie bei diesem Tagesordnungspunkt und betreffend Pflege von Angehörigen geklatscht. Klatschen allein reicht aber nicht aus, handeln Sie! – Danke. (Beifall der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
15.32
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser. Ich erteile ihm dieses.
RN/80
15.32
Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser: Geschätzte Damen und Herren am Präsidium! Grüß Gott, geschätzte Mitglieder des Bundesrates und Zuseher, egal ob im Saal oder zu Hause! Ein herzliches Grüß Gott von unserer Seite! Ich möchte nur der Vollständigkeit halber sagen, Kollege Volksanwalt Mag. Achitz ist entschuldigt, weil er sich in Mission der Volksanwaltschaft sozusagen bei einem Board-Meeting des IOI, der Internationalen Vereinigung der Ombudsmannschaften und der Internationalen Volksanwaltschaftsvereinigung, befindet.
Ich möchte mich eingangs für die sehr rege Debatte und das große Interesse im Ausschuss vor zwei Tagen bedanken. Wir konnten dort wirklich schon viele Fragen erörtern. Ich möchte jetzt nicht alle Zahlen replizieren, denn die Vorredner haben das schon ausreichend getan, und ich bedanke mich auch in diesem Zusammenhang für die vielen lobenden Worte, die die Volksanwaltschaft erhalten hat und die wir selbstverständlich auch an unsere Mitarbeiter weitergeben werden.
Etwas, das jemand im Ausschuss gefragt hat, ist mir in Erinnerung geblieben, die Frage war in etwa so: Na ja, ungefähr ein Fünftel, also 20 Prozent aller Beschwerden, sind berechtigt. Heißt es dann nicht, dass die österreichische Verwaltung schlecht ist, wenn so viele Beschwerden berechtigt sind, oder wie ist das zu sehen? – Ich habe das so beantwortet: Es ist in beide Richtungen zu sehen, denn das bedeutet ja vice versa, dass 80 Prozent der Fälle nicht berechtigt sind oder dass da eine gute Verwaltung attestiert wird. Also das heißt, grundsätzlich ist Österreich ein gut verwaltetes Land. 20 Prozent der Beschwerden sind aber schon berechtigt, und das bedeutet im Umkehrschluss genauso, dass die Volksanwaltschaft eine sehr notwendige Kontrolleinrichtung ist und, ich glaube, seit 1977 in unzähligen Fällen eine gute Arbeit geleistet hat und Verbesserungen für die Menschen herbeigeführt hat.
Es wurde vorhin angeführt, dass die Tiroler Landesvolksanwältin ja sehr viele Sprechtage im ganzen Bundesland durchführt. Das ist ehrenhaft und sie macht sicher eine gute Arbeit, ich möchte nur darauf verweisen, dass natürlich bei allem gebotenen Respekt vor Tirol und allen Tirolern hier und zu Hause ganz Österreich noch größer ist als Tirol. Wir, und zwar alle drei, machen ständig Sprechtage, jeden Monat Sprechtage in ganz Österreich. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Es ist jeder in jedem Monat in irgendeinem Bundesland unterwegs und zuletzt waren es im Berichtszeitraum, im Berichtsjahr 2025 beispielsweise 135 Sprechtage. Es kommen dann auch noch Sprechtage in Wien dazu. Bei diesen Sprechtagen hatten wir rund 1 200 Beschwerdeführer. Also das ist, glaube ich, schon eine Anzahl, die sich sehen lassen kann.
Diese Beschwerden sind dann Teil der rund 24 000 Beschwerden – diese Zahl wurde heute sehr oft genannt –, die uns jedes Jahr erreichen. Es ist uns ganz wichtig, dass wir auch zu den Menschen hingehen. Unser zweites Fenster zur Welt, sozusagen neben den Sprechtagen vor Ort, ist die Sendung „Bürgeranwalt“ – ich komme gerade von einer Aufzeichnung im ORF –, die doch einen erklecklichen Marktanteil von 26 Prozent hat, das sind rund 330 000 Zuseher. Ich glaube, indem wir zu den Menschen gehen, praktizieren wir das, was auch die Verwaltung machen sollte, nämlich für die Menschen da zu sein. Es sollte so sein und nicht umgekehrt, nämlich nicht, dass die Menschen für die Verwaltung da sind, sondern die Verwaltung im Dienste der Menschen arbeitet.
Ganz wichtig, auch wenn das schon mehrmals angesprochen worden ist, ist mir wirklich, diesen Dank, der hier von Ihnen, geschätzte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates, an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus der Volksanwaltschaft, ohne die diese beeindruckenden Zahlen natürlich nicht möglich wären, geäußert wird, weiterzugeben. Das werden wir tun.
Ich darf noch ein paar Fälle aus dem Berichtszeitraum aus meinem Geschäftsbereich kurzfassen. Also ein Fall, den wir schon im Ausschuss besprochen haben, war jener von Timon – der Bildungsbereich ressortiert ja zu mir –, er kommt allerdings erst im nächstjährigen Bericht.
In einem Fall hat sich eine Studentin der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland bei der Volksanwaltschaft beschwert, weil eine Arbeit von ihr im Endeffekt, muss man sagen, hätte negativ bewertet werden sollen, weil sie nicht gegendert hat. Das ist vielleicht insofern ein guter Fall, um gleich zu sagen, die Volksanwaltschaft prüft ja grundsätzlich keine privaten Einrichtungen. In dem Fall ist das aber über einen Umweg möglich gewesen, weil wir mit dem Bildungsministerium die Aufsichtsbehörde prüfen können.
Wir haben den Bildungsminister gefragt, wie da die Vorgaben sind. Es wurde gesagt, ja, zu einer geschlechterspezifischen Sprache wird angehalten. Das hatte allerdings keine Grundlage, denn die Grundlage sind die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung, denen Österreich seit der Rechtschreibreform folgt. Es konnte erreicht werden, dass die Arbeit jetzt nicht negativ bewertet wurde, sondern es wurde „nur“ – unter Anführungszeichen – ein Punkteabzug von einigen Prozenten vorgenommen. Das ist jetzt immer noch nicht zufriedenstellend, wir haben das auch dem Ministerium gesagt, das Ministerium hat uns Behebung mit einer allerdings langen Übergangsfrist bis 2027 zugesagt.
Ein anderer Fall aus dem Bildungsbereich ist jener, bei dem sich ein Vorarlberger für ein Medizinstudium in Innsbruck inskribiert hat. Er hatte aber keine Matura erworben, sondern eine Studienberechtigungsprüfung absolviert. Anlässlich dieses Falles ist man dann draufgekommen, dass er mit dieser absolvierten Studienberechtigungsprüfung nicht im Österreicherkontingent der Studenten – das waren 75 Prozent der Studenten – und auch nicht im EU-Bürger-Kontingent – das waren dann weitere 20 Prozent – gelandet ist, sondern im Drittstaatsangehörigenkontingent. Also das war offenbar ein logistisches Versehen. Wir haben dann diese Anregung an den Gesetzgeber herangetragen, vielleicht können sich einige von Ihnen noch erinnern.
Ich sage in dem Zusammenhang auch Danke schön, denn diese Anregung wurde aufgegriffen und es wurde vom Nationalrat und von Ihnen, geschätzte Damen und Herren hier im Bundesrat, im Oktober 2025 geändert, sodass die Studienberechtigungsprüfung der Matura gleichgestellt ist.
Ein großer Prüfbereich in meinem Geschäftsbereich ist der Bereich des Innenministeriums. Hier möchte ich aus dem Berichtszeitraum zwei amtswegige Prüfverfahren hervorheben. Das ist einerseits der Prüffall zum Todesfall des Sektionschefs Pilnacek, der von meiner Amtsvorgängerin begonnen wurde, bei dem wir Ende 2025 eine Zwischenmissstandsfeststellung ausgesprochen und festgehalten haben, dass also gravierende Ermittlungsfehler oder Ermittlungspannen passiert sind.
Diese sind medial großteils ohnehin gut bekannt. Ein solcher Fehler ist: Wichtige Zeugen wurden nicht einvernommen, Stichwort Baggerfahrer, der hier als Erster vor Ort war, schon um 6 Uhr in der Früh. Es wurden Spuren nicht ordentlich gesichert beziehungsweise der Auffindungsort des Leichnams auch nicht ausreichend nach Spuren abgesucht. Es wurde aktiv versucht, eine Obduktion zu verhindern, obwohl diese von der einzig anwesenden Ärztin angeregt worden war. Und es wurden einerseits Beweismittel nicht ausreichend sichergestellt, Stichwort Smartwatch, oder andererseits zu früh aus der Einflusssphäre der Polizei beziehungsweise dann später der Staatsanwaltschaft herausgegeben.
Möglich war das deshalb, weil man sehr frühzeitig von der Annahme eines Suizids ausgegangen ist. Und hier möchte ich sehr deutlich sagen: Es gibt bis heute kein einziges Indiz, das für einen Suizid spricht. (Widerspruch bei der ÖVP.)
Auch auffällig ist – und das haben wir in der Zwischenmissstandsfeststellung im Dezember festgehalten –, dass nicht alle Akten geliefert wurden. Es ist ja nicht nur jenes Ministerium, das geprüft wird, aktenlieferungspflichtig, also im konkreten Fall das Innenministerium, sondern wir können auch – das steht in der Verfassung – sozusagen in Kooperation Aktenlieferungen von verwandten Akten verlangen. Das haben wir beim Justizministerium getan. Hier sind einige Akten geliefert worden, viele sind aber leider nicht geliefert worden, was ich sachlich nicht verstehe. Ich darf hier nur ein anderes Beispiel heranziehen, nämlich den islamistischen Terroranschlag in Wien vom November 2020: Hier hat es überhaupt keine Probleme mit Aktenlieferungen von beiden Ressorts gegeben.
Ein anderes amtswegiges Prüfverfahren, das im Berichtszeitraum eingeleitet wurde, ist jenes der sogenannten Demo für den Frieden, die im November 2024 an einem adventlichen Einkaufssamstag auf der Ringstraße stattgefunden hat, und diese Demonstration wurde untersagt. Was wir uns hier von Amtswegen angeschaut haben, war die Spruchpraxis der Landespolizeidirektion Wien, die hier uneinheitlich war: Andere Demonstrationen, die auch über die Ringstraße gegangen sind, wurden nämlich gestattet. Allenfalls wurde eine Routenänderung oder eine Abkürzung vereinbart, und in diesem Fall wurde die Demo untersagt.
Es ist hier dann auch zu anderen Fehlern gekommen, etwa dass die Durchsage nach Auflösung der Demonstration nicht von allen Kundgebungsteilnehmern zu vernehmen war, sodass Teilnehmer dann noch gutgläubig bei der Demonstration waren, beziehungsweise wurde diese Durchsage auch nicht wiederholt. Der Sukkus dieses Prüfverfahrens ist, dass man sagt: Es müssen alle Demonstrationen gleich behandelt werden.
Ebenfalls ein durchgeführtes Prüfverfahren aus dem Bereich des Innenministeriums, also dem Bereich Wahlen, Volksbegehren et cetera: Ein Mann mit Behinderung, der seine Hände nicht einsetzen kann, hat sich darüber beschwert, dass er ein Volksbegehren zwar elektronisch unterstützen, aber nicht einleiten kann, wenn er nicht unterschreiben kann. Wir sind hier auch in Gesprächen beziehungsweise Verhandlungen mit dem Innenministerium, wo die Anregung angekommen ist, dass entsprechende Verbesserungen überlegt werden; umgesetzt ist es bis jetzt noch nicht.
Ein weiterer Prüfbereich, der zu meinem Geschäftsbereich ressortiert, ist der große Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Da hat sich ein Landwirt darüber beschwert, dass er zu bestimmten Förderungen der AMA, der Agrarmarkt Austria, nur mit der ID Austria kommt. Das wurde dann seitens des Landwirtschaftsministeriums damit begründet, dass jeder Landwirt Unternehmer ist. Nun ist natürlich zwischen einem kleinen Einzelunternehmen und einer Privatperson nicht wirklich ein großer Unterschied. Auch da wurde zugesagt, dass man über Verbesserungen nachdenkt, damit man um solche Förderungen auch alternativ ansuchen kann.
Ein Prüfbereich von mir ist auch das Verkehrswesen. Diesbezüglich gelangen an die Volksanwaltschaft immer wieder Beschwerden von Menschen mit Behinderung, die über einen Behindertenparkausweis verfügen. Es ist notwendig, diesen Behindertenausweis hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Das ist doppelt schlecht, einerseits können diese Menschen mit Beeinträchtigung, wenn sie eine andere Mitfahrtgelegenheit haben, den Ausweis nicht verwenden, andererseits können sie ihn auch bei Auslandsreisen nicht verwenden.
Wir haben das mit dem Verkehrsministerium diskutiert. Das wurde mit der Missbrauchsgefahr begründet, die wir allerdings nicht als gegeben ansehen. Wir fordern also anhaltend vom Gesetzgeber und in diesem Fall vom zuständigen Ressort eine Änderung dieser eigentlich doppelt diskriminierenden Regelung.
Ein skurriler Fall war jener, in dem einem Autobesitzer die Kennzeichentafeln gestohlen wurden. Der Autobesitzer hat diesen Diebstahl umgehend angezeigt, aber dennoch sind dann Verkehrsstrafen von verschiedenen Bezirksverwaltungsbehörden eingetrudelt, also von der BH Amstetten, der BH Wiener Neustadt Bezirk, der BH Baden und auch vom Magistrat der Stadt Wien, und eine Ersatzmautforderung von der Asfinag ist dann auch noch gekommen.
Die involvierten Behörden haben sich damit gerechtfertigt, dass Fehlleistungen der individuellen Mitarbeiter vorliegen würden. Dass man sich da so abputzt, empfinde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen als billig. Vielleicht sollte man hier seitens des Gesetzgebers andenken, einmal eine einheitliche Verwaltungsstrafdatenbank in Österreich im Jahr 2026 zu schaffen.
Abschließen möchte ich meine Ausführungen mit einem letzten, auch skurrilen, auch etwas lustigen Fall – außer für den Beschwerdeführer, der sich nämlich über Folgendes beschwert hat –: Er wurde in Innsbruck von der Polizei angehalten, hat sein Fahrzeug auf Anweisung der Polizei in einer Bushaltestelle angehalten und wurde zu einem Alkotest aufgefordert. Er hat diesen Alkotest durchgeführt. Der Alkotest verlief negativ. Dann wollten die Polizisten, das ist gutes Recht, auch noch einen Drogentest machen und haben gesagt, er soll bitte auf den Polizeiposten mitkommen. Er hat noch einmal darauf hingewiesen, dass sein Auto in der Bushaltestelle steht. Die Polizisten haben ihm beschieden: Das ist schon in Ordnung. Wir sorgen dafür, dass nichts passiert.
Er ist dann auf die PI mitgegangen. Der Drogentest verlief auch negativ. Er musste dann eine halbe Stunde zu Fuß zur Bushaltestelle zurückgehen. Leider war das Auto weg. Es war dann nicht nur das Auto weg, sondern es ist auch dann die Abschleppgebühr mit einem Erlagschein in Höhe von 380 Euro eingetrudelt. Wir haben uns über diesen Fall mit dem Innenministerium und mit der Landespolizeidirektion Tirol auseinandergesetzt. Es wurde dann ein entsprechender Erlass vorgesehen, dass so etwas nicht wieder passiert, und der Abschleppbetrag wurde dem Herrn ersetzt.
Ein herzliches Dankeschön von meiner Seite! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
15.48
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.
Als Nächste ist Frau Volksanwältin Gabriela Schwarz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
RN/81
15.48
Volksanwältin Gabriela Schwarz: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Werte Gäste hier im Saal und zu Hause an den Endgeräten! Es ist heute schon sehr viel gesagt worden, es ist auch sehr viel Positives gesagt worden. Ein paar Dinge sind mir besonders in Erinnerung geblieben und daran möchte ich anknüpfen.
Das Thema Hartnäckigkeit: Manche sagen, wir sind recht zach, recht zäh in unseren Forderungen und haben einen langen Atem. – Den müssen wir manchmal auch haben. Ich möchte es an ein paar nicht so abstrakten Beispielen festmachen, die auch menschlich nahegehen.
Es gab in meinem Geschäftsbereich den Fall, dass in einer österreichischen Stadt eine neue Sozialservicestelle eingerichtet wurde. Und eine Sozialservicestelle sollte, denke ich, eigentlich für jedermann und jederfrau gut zugänglich sein. – Weit gefehlt! Vor dieser Sozialservicestelle, mitten in einer ausgebauten Fußgängerzone, gab es eine sogenannte Schwebestufe. Das heißt, es war eine Stufe und darunter nichts und daneben so ein kurzer Handlauf und eine Glocke. Das heißt, jede, jeder, der dort entweder mit Kinderwagen, Rollator, geschweige denn Rollstuhl et cetera angekommen ist, musste als Bittstellerin oder als Bittsteller dort anläuten und sagen: Helft mir!
Ich habe das nicht sehr toll gefunden, habe mir das angeschaut und die Stadtgemeinde aufgefordert, diesen Zustand zu beheben. Das ist dann so weitergegangen, dass diese Schwebestufe unten zubetoniert und ein gelbes Band zur Vorsicht angebracht wurde – dass man nicht einhagelt, auf Deutsch gesagt. Das war für mich auch nicht befriedigend.
Dazu muss ich sagen: Das hat sich dann über eineinhalb Jahre gezogen. Ich war dann zweimal selbst dort, habe mir das angeschaut, habe gesagt: Das geht immer noch nicht!, habe dann zufällig den Bürgermeister und den Magistratsdirektor bei einer Veranstaltung getroffen und habe höflich darauf aufmerksam gemacht, dass die Volksanwaltschaft da nicht aufgibt: So verstehen wir Inklusion nicht!
Ich habe dann einen Vorschlag unterbreitet und habe gesagt: Warum macht man dort nicht einfach eine mobile Rampe? Das hat dann noch weitere, glaube ich, knappe drei Monate gedauert. Ich habe mir dann das Endprodukt angesehen: Jetzt funktioniert es.
Was ich damit sagen will, ist: Wenn sich Menschen an uns wenden mit Dingen, von denen wir der Meinung sind, dass das geändert werden muss, dann bleiben wir da dran. Wir verfolgen die Dinge einfach weiter, weil wir glauben, dass die Menschen, die sich berechtigterweise an uns wenden, auch die volle Aufmerksamkeit der Volksanwaltschaft, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verdienen.
Es gibt zwei Faktoren, die ich immer wieder orte, um die Verwaltung – die ohnehin, wie gesagt, im internationalen Vergleich sehr gut funktioniert – zu verbessern. Erstens: Schneller reagieren vonseiten der Behörde, das nicht endlos aufschieben, kommunizieren mit den Bürgerinnen, mit den Bürgern! Und wenn Fehler passieren, die dann auch noch zugegeben werden, muss man sich entschuldigen!
Das bringt man auch den eigenen Kindern bei: Wenn du etwas gemacht hast, das nicht in Ordnung ist, entschuldige dich bitte! Das kostet genau nichts, bringt aber unheimlich viel, auch wenn es um das Thema Vertrauen geht. Und da orte ich wirklich großen Verbesserungsbedarf.
Es gibt auch Gemeinden, Behörden, die so weit gehen, dass sie unsere Rechtsmeinung anzweifeln, die dann in manchen Fällen bis zum Landesverwaltungsgericht et cetera gehen, wobei dann am Ende des Tages herauskommt, dass sehr wohl wir recht gehabt haben und unseren Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern zu ihrem Recht verhelfen können, auch wenn es manchmal nicht ganz einfach ist.
Wenn zum Beispiel ein Abbruchbescheid für ein Haus einen Tag vor Weihnachten an einen über 80-Jährigen, der in dem Jahr seine Frau verloren hat, zugestellt wird, der dann noch dazu nicht rechtens ist, dann fehlt mir jedes Verständnis dafür. Denn es geht der Volksanwaltschaft nicht nur um eindeutige Missstände in der Verwaltung, sondern es geht uns auch um faire Behandlung der Menschen, die in diesem Land leben. Und darauf pochen wir selbstverständlich auch immer wieder. (Allgemeiner Beifall.)
Mehrmals angesprochen wurde auch das Thema Straf- und Maßnahmenvollzug, und wir berichten ja über 2024 und 2025, und dazu muss ich schon sagen: Das hat alles Geschichte, selbstverständlich. Das ist nicht eine Entwicklung, die im letzten Jahr passiert ist, sondern das war ein schleichender Prozess. Fakt ist, wir sind da dran. Wir kümmern uns nicht nur um die Inhaftierten, sondern selbstverständlich auch um das Personal. Sie müssen sich das so vorstellen: Wir machen regelmäßig Sprechtage auch in den Justizanstalten, zum Beispiel auch kommenden Montag wieder, und kümmern uns um die Anliegen derer, die dort sind. Wir haben ein offenes Ohr für alle, und das muss auch weiterhin so sein.
Das Thema Jugendliche ist natürlich ein ganz besonders prekäres. Da sehen wir: Wenn man Jugendlichen die Möglichkeit auf Resozialisierung nimmt – weil zu wenig Menschen da sind, die sich darum kümmern, dass sie ausgebildet und beschäftigt werden –, dann haben wir dort definitiv ein Thema. Ich werde nicht müde werden, auf diese Menschenrechte – die nicht am Gefängnistor enden, das sage ich in aller Deutlichkeit! –, auf diese Zustände hinzuweisen und Verbesserungen möglichst rasch einzufordern.
Sie sitzen hier jetzt in einem Saal mit sehr viel Verantwortung. Sehr viele von Ihnen haben Ihr Handy mit dabei und haben sicher auch mitbekommen, dass in Linz-Urfahr gerade Erhebungen wegen eines Doppelmordes und eines Suizids laufen. Seit ich in der Volksanwaltschaft bin, sage ich immer laut und deutlich: Ich bin Frau, ich bin Volksanwältin und ich bin Feministin! Die Zahl der Femizide in Österreich ist untragbar! (Allgemeiner Beifall.)
Als Volksanwaltschaft sind wir auch Partnerin. Wir waren das jahrelang bei der Ringvorlesung „Eine von fünf“. Damals war eine von fünf Frauen von Gewalt betroffen, mittlerweile ist es eine von drei. Wir haben jetzt eine neue Partnerschaft geschlossen, nämlich mit dem Verwaltungsgerichtshof, und wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen: Frauenrechte sind Menschenrechte! Das ist harte Arbeit, auch für uns in der Volksanwaltschaft. Schauen wir hin, schauen wir nicht weg! Zeigen wir Zivilcourage! Unterstützen wir Institutionen, auch wir vonseiten der Volksanwaltschaft, die Menschen in Zivilcourage unterstützen!
Man denke beispielsweise an das Projekt Stadtteile ohne Partnergewalt – es gibt die Möglichkeit, hinzuschauen. Wenn Sie hören, dass es in der Nachbarwohnung laut wird, aus welchen Gründen auch immer, gibt es die Möglichkeit, darauf hinzuweisen und, ohne sich selbst zu gefährden, einzuschreiten.
Ich fordere Sie, werte Bundesrätinnen und Bundesräte, auf, da wirklich Dinge zu unternehmen, nicht nur, was den Nationalen Aktionsplan betrifft, sondern auch Sie in Ihrem unmittelbaren Umfeld. Sie sind draußen bei den Menschen. Ermutigen Sie die Menschen, auf Menschenrechte zu achten, egal wo! Und glauben Sie mir, Gewalt, häusliche Gewalt, zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten, durch alle sozialen Schichten. Das kann man nicht an einfachen Indikatoren festmachen, das ist überall, auch in unserer Nachbarschaft.
Schauen Sie hin, schauen Sie nicht weg! Betrachten Sie die Volksanwaltschaft weiter so, wie Sie es jetzt auch in all Ihren Wortmeldungen gezeigt haben, voll der Achtung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieses Lob leiten wir gerne weiter.
Sie können sich auch weiterhin auf unser Lautsein, auf unsere Hartnäckigkeit und auf unser zähes Dasein, wenn es darum geht, den Menschen zu ihren Rechten zu verhelfen, verlassen. – Vielen herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
15.56
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Volksanwältin, für die Ausführungen.
Als Nächste ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
RN/82
15.57
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuhörer! Ich danke besonders für diesen engagierten Bericht, den Sie uns jetzt gegeben haben, weil man daraus auch das Herzblut spürt, das hinter den Akten steht. Danke schön! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Recht genießt die Volksanwaltschaft großes Vertrauen in der Bevölkerung. Auch ich möchte Ihnen und Ihren Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft natürlich herzlich für Ihre Arbeit danken, denn Sie konnten in den Jahresberichten 2024 und 2025 eine eindrucksvolle Leistungsbilanz vorweisen. Ich konnte feststellen, dass in den letzten Jahresberichten keine großen Unterschiede in der Anzahl der Personen bestehen, die sich mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben, aber der Zuwachs in den Themenbereichen war sehr unterschiedlich. Besonders ins Auge gestochen ist mir der Zuwachs im Bereich der Justiz, und ich hoffe sehr, dass mit dem Justizministerium die erforderlichen Maßnahmen nun doch rasch umgesetzt werden können.
Es ist vieles schon gesagt worden. Ich möchte nichts wiederholen, sondern auf das Thema Pflegegeld zu sprechen kommen. Die Begutachtung zur Einstufung für die Gewährung des Pflegegeldes war häufig Anlass zu Beschwerden. Wenn Gutachter unter Zeitdruck stehen, wenn sie unfreundlich sind, wenn sie wenig Interesse zeigen, ist das für die betroffenen Personen sehr ungut.
Schwere demenzielle Grunderkrankungen zum Beispiel, die mit Orientierungslosigkeit und Verhaltensveränderungen einhergehen, erfordern ebenso wie die Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen vermehrte Hilfe und Betreuung. Deshalb ist es in diesen Fällen besonders wichtig, Einfühlsamkeit bei den Gutachtern zu spüren, dass sie bei der Beurteilung diese Dinge besonders bedenken. Viele Betroffene schämen sich, vor Fremden über zwar pflegerelevante, aber höchstpersönliche Einzelheiten Auskunft zu geben. Die Menschen fühlen sich hilflos, und so ist es äußerst wertvoll, dass sie sich an die Volksanwaltschaft wenden können.
Ich möchte als Tirolerin bei dieser Gelegenheit natürlich auch auf die Landesvolksanwaltschaft zu sprechen kommen, die schon 1989 eingeführt wurde. Sie ist für die Landesangelegenheiten zuständig. Sie hat natürlich einen kleineren Umfang, einen kleineren Kreis, aber daraus kann man auch erkennen, wie groß die Mühe für ganz Österreich ist, die Angelegenheiten in Ordnung zu bringen.
Ich möchte auch noch darauf zu sprechen kommen, weil gestern auch Herr Landeshauptmann Anton Mattle hier im Haus bei dieser sehr großartigen Enquete war – danke unserem Bundesratspräsidenten dafür, das war eine sehr eindrucksvolle Veranstaltung. Bei dieser Gelegenheit habe ich den Herrn Landeshauptmann gefragt: Könnte man nicht vielleicht bei der Landesvolksanwaltschaft ein bisschen einsparen? – Seine Antwort war klar und eindeutig: Obwohl ich ein Sparfuchs bin, ist mir diese Stelle für die Mitbürgerinnen und Mitbürger äußerst wichtig!
Ich möchte dann auch noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, den Sie auch in Ihren Berichten angesprochen haben: dass manche Verfahren eine unerklärlich lange Zeit in Anspruch nehmen. Das ist für die Betroffenen äußerst unangenehm, vor allem wenn es um Geldleistungen geht, weil sie dann durch diese monatelange Hin- und Herwarterei oft wirklich in Not geraten. Was ich auch gehört habe, ist, dass Menschen, wenn Fehler dann endlich eingestanden werden, einfach eine Entschuldigung möchten. Das ist so eine Art Abschluss – höflich – und es ist eine Gewissheit, dass Sie diesen Weg zur Volksanwaltschaft nicht umsonst gewählt haben. Ich möchte auch darauf zu sprechen kommen, dass es in zwei, drei, vier, fünf Fällen – manchmal – nur ein Kommunikationsproblem ist und dass man einfach noch nicht richtig verstanden hat, dass man auf Augenhöhe kommunizieren muss.
Mein Wunsch ist, dass Sie weiterhin so hartnäckig bleiben, um faire Behandlungen zu erreichen. – Vielen Dank Ihnen und allen Mitarbeitern. (Allgemeiner Beifall.)
16.02
Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/83
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/83.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den 48. Bericht der Volksanwaltschaft.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/83.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den 49. Bericht der Volksanwaltschaft.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.