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14.30

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte, sehr geehrter Volksanwalt Christoph Luisser und sehr geehrte Volksanwältin Gaby Schwarz! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, die Sie online dabei sind! Wir haben diesmal zwei Berichte, die wir debattieren und diskutieren, und ich finde es sehr gut, dass sie hier zusammengefasst worden sind. So kann man auch einen unmittelbaren Vergleich herstellen, was in den Berichtsjahren 2024 und 2025 vor sich gegangen ist. 

Der Volksanwaltschaftsbericht sei ja auf den ersten Blick einfach nur so eine statistische Bilanz, aber dahinter steckt sehr viel mehr. Er ist nämlich ein Zeugnis der Stabilität unserer demokratischen Institutionen in einer Zeit, die von multiplen Krisen geprägt ist. Bei 23 000 bis 24 000 Beschwerden im Jahr mag der Ausdruck Stabilität unpassend wirken, doch Demokratie ist nicht in Stein gemeißelt, das Zusammenleben ist nicht starr, sondern es menschelt, wie man so sagt. Da ist Veränderung, und die Veränderung braucht eine ständige Anpassung. Die Berichte und Empfehlungen sind in diesem Fall eine wichtige Grundlage für die notwendigen Veränderungen. 

Über 23 000 Beschwerden pro Jahr zeigen aber auch: Das Vertrauen der Menschen in die Volksanwaltschaft als Haus der Menschenrechte ist ungebrochen. Das ist ein wertvolles Fundament unserer Demokratie. Wenn man das jetzt herunterbricht, sieht man, es sind immerhin 92 Personen, die sich pro Tag bei der Volksanwaltschaft melden. Dahinter braucht es einen großen Apparat, der, finde ich, ausgezeichnet funktioniert. 

Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Volksanwälten, die anwesend sind, und bitte darum, auch den Mitarbeitern einen herzlichen Dank auszurichten. Ich glaube, im Gesamten wird übers ganze Jahr hinweg ausgezeichnete Arbeit geleistet, und ich sage noch einmal ein Dankeschön dazu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ.) 

Schauen wir uns die Zahlen genauer an! Bei einem Viertel der Anfragen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig, weil es um private Dinge ging, Versicherungsangelegenheiten oder etwa den Konsumentenschutz betraf oder bereits das Gericht entschieden hatte. Bei den restlichen drei Vierteln – das sind 17 000 Beschwerden – ging es um die öffentliche Verwaltung, und von diesen Beschwerden konnten bereits 30 Prozent, also rund ein Drittel, ohne Befassung der Behörde geklärt, vermittelt oder sogar erledigt werden. Bei den restlichen zwei Dritteln wurden schlussendlich Prüfverfahren eingeleitet. Die haben die gesamte öffentliche Bundesverwaltung betroffen, also alle Behörden und Dienststellen, die Bundesgesetze vollziehen. 

2025 wurden außerdem 12 553 Prüfverfahren abgeschlossen. Davon waren rund 2 000 Fälle, also 16 Prozent, bei denen Missstände in der Verwaltung festgestellt worden sind. Also das ist jetzt kein Fingerzeig, zu sagen, da habe die Verwaltung nicht funktioniert. Man weiß, wenn man Fehler entdeckt, hat man auch die Chance, besser zu werden. Deswegen möchte ich auch unterstreichen, wie wichtig es ist, dass wir die Volksanwaltschaft haben. 

Nun zu ein paar Punkten: Der erste Punkt ist der Straf- und Maßnahmenvollzug. Die Frau Volksanwältin hat in der Ausschusssitzung bereits gesagt: Ja, es stimmt, das ist kein populäres Thema, es ist jedoch eine gesellschaftspolitische Aufgabe von allen Personen. 

Die Situation im heimischen Strafvollzug hat sich weiter verschärft: überfüllte Gefängnisse und Personalmangel und die dadurch große Belastung der Arbeitskräfte in den Justizanstalten. Allein in der Justizanstalt Josefstadt gibt es eine Kapazität von 800 Personen, jedoch sind derzeit 1 200 inhaftiert. 

Die Zahl der Beschwerden im Bereich des Personals und der Insassen hat sich leider auch erhöht. Im Jahr 2024 waren es 899, 2025 1 145 Beschwerden. 

Der Fokus liegt insbesondere jedoch auf dem Jugendstrafvollzug, und der steht unter dem Aspekt Perspektiven statt nur Mauern. Der Jugendstrafvollzug verlangt besondere Aufmerksamkeit. Ja, wir sehen da eine Entwicklung, die uns zum Handeln zwingt. Ein Anstieg der Zahl von 125 Jugendlichen im Jahr 2024 auf 182 Ende 2025: das ist ein Zuwachs von 46 Prozent. Die Herausforderung dabei ist die Überbelegung. Die neue Jugendhaftanstalt Münnichplatz, von der ja in den letzten Berichten immer gesprochen worden ist, ist jetzt eröffnet worden. Wenn diese aber bereits zu 114 Prozent ausgelastet ist, dann ist das ein Alarmsignal. Jugendliche gehören in spezialisierte Abteilungen, nicht in Mehrpersonenräume mit Erwachsenen, wo sie leider untergebracht werden. 

Was ist die Lösung? – Das möchte ich besonders betonen: Es gibt auf alle Fälle schon sehr gute Lösungen, die einfach schrittweise zu erreichen sind, was auf alle Fälle zu betonen ist. Lösung geschieht durch Fachkompetenz. 

Der Bericht zeigt uns aber auch den Weg aus der Krise. Trotz Personalnot sehen wir am Münnichplatz eine positive Entwicklung. Da ist zum einen die psychiatrische Versorgung vor Ort und zum anderen ein funktionierender Schulbetrieb. Das sind die Ankerpunkte für eine gelungene Resozialisierung, denn auch wenn Jugendliche inhaftiert werden, muss unser aller Ziel sein, dass jungen Menschen unbedingt eine Chance gegeben wird. Sie sind am Anfang ihres Lebens, und da ist es unbedingt wichtig, dass man sie begleitet, damit man auch in die Zukunft investiert. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) 

Jeder Jugendliche, den wir durch Bildung und Therapie im Vollzug erreichen, ist ein Mensch, der später nicht mehr in den Erwachsenenvollzug zurückkehrt. Ehrlich gesagt: Das ist gelebter Opferschutz durch Prävention. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Nächster Punkt ist der Schutz der Menschenrechte. Dabei ist auch Prävention statt nur Verwahrung das Credo. Die Volksanwaltschaft hat allein 2025 über 400 Kontrollen in den Einrichtungen – in Justizanstalten, aber auch in psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – durchgeführt. Die meisten davon waren unangekündigt. Dass in zwei Dritteln der Fälle Optimierungsbedarf bei den menschenrechtlichen Situationen festgestellt wurde, ist kein Urteil, sondern eine Navigationshilfe. 

Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft sind daher eine wichtige Grundlage für Reformen, und ich bin zuversichtlich, dass gemeinsam mit dem Justizministerium die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können. 

Ein weiterer Punkt, der mir besonders wichtig ist, ist der Bereich Landes- und Gemeindeverwaltung. Da ist die Bürgernähe im Praxistest. Auf regionaler Ebene gibt es da eine enorme Dynamik, denn fast 27 Prozent mehr Prüfverfahren sind verzeichnet worden. 4 413 Fälle sind bei Ländern und Gemeinden im Jahr 2025 vermerkt worden. Da hat es einen großen Beratungsbedarf gegeben. 

Ich würde es dadurch, dass ich selbst im Bürgerservice tätig war, so sehen: Das ist ähnlich wie beim Bürgerservice. Wenn es ein Anliegen gibt, dann geht man auf die Gemeinde. Da geht es um alles Mögliche. Da hat einmal natürlich unterschieden werden müssen: Wann geht es um Behördliches, wann um Nachbarschaftsstreitigkeiten? Das ist sicher eine Riesenherausforderung. Ich sage da wirklich der Volksanwaltschaft herzlichen Dank. 

Man weiß sehr wohl, dass es, wenn Bürger zum Bürgermeister aufs Gemeindeamt kommen, eine direkte Betroffenheit, einen persönlichen Bezug gibt. Es ist oft schwierig, zu sagen: Ja, es ist so, diese Durchführung muss so sein, das ist gemäß Gesetz und so weiter! Bei Flächenwidmungen und Baubewilligungen, im Baurecht, hat das viele Bereiche betroffen. Ich muss jetzt wirklich sagen, da ist die Volksanwaltschaft eine gute Ergänzung, und es findet eine sehr gute Kooperation statt. Ich finde, im Gesamten gesehen funktioniert es da ausgezeichnet. – Danke dafür. 

Es gibt ein paar Bereiche, die ich noch erwähnen möchte, und zwar betreffend Gesundheit und Inklusion. Da ist besonders der Punkt jener, die von ME/CFS, also von dem Fatigue-Syndrom, betroffen sind, die an Post-Covid leiden. Da erkenne ich einen Wendepunkt. Es gibt zahlreiche Betroffene, und auch deren Angehörige haben enorme Schwierigkeiten in der medizinischen Versorgung und in der sozialen Absicherung. Die Komplexität der Krankheit ist uns oft nicht bewusst, aber die Medizinerinnen und Mediziner kennen sie sehr wohl. Trotz der Schwere der Krankheit und der hohen Zahl an Betroffenen gibt es in Österreich kaum geeignete Versorgungsstrukturen. 

Was optimistisch stimmt: Es kommt Bewegung rein. Ich möchte da vor allem aus Oberösterreich berichten. Dort hat die zuständige Gesundheitslandesrätin, Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander, den Auftrag erteilt, dass es auch in Oberösterreich eine Anlaufstelle gibt. Dies ist aufgrund der guten Kooperation mit den anderen Bundesländern entstanden, in diesem Fall mit der Steiermark. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Ein kurzer Punkt, bevor meine Redezeit zu Ende ist: Gestern ist ja die Bundesrats-Enquete gewesen, und da ging es um die digitale Verwaltung. In diesem Bereich spielt die Volksanwaltschaft auch eine sehr wichtige Rolle als Vermittlerin. Im Bereich Finanz-Online hat es sehr viele Anfragen gegeben. Und in Ergänzung: Mit den Gemeinden, die vor Ort die Beratung für die Einrichtung der ID Austria machen, bewegen wir uns auch wieder in Richtung Digitalisierung und modernen Staat. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft ist kein Kontrollorgan, das nur Fehler sucht, sondern sie ist eine Lösungswerkstatt. Ich möchte noch einmal Danke an die Volksanwaltschaft, an die Volksanwälte sagen. Heute ist Volksanwalt Achitz leider nicht hier, aber bitte den Dank auch an ihn weiterzuleiten, ebenso an alle Mitarbeiter. Die sehr gute Zusammenarbeit ist wirklich hervorragend. Die hohe Kooperationsbereitschaft der Behörden auf allen Ebenen stimmt mich auch optimistisch, denn ein Staat, der seine Fehler korrigiert, ist ein Staat, dem die Menschen vertrauen. Lassen Sie uns also diesen Weg der Transparenz und der ständigen Verbesserung weitergehen! (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

14.41

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.