RN/79

15.24

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrte Volksanwält:innen! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Zuallererst: Dank all der ehrenamtlichen und angestellten Mitarbeiter:innen der Volksanwaltschaft kann die Arbeit der Verwaltung verbessert werden und damit verbessert sich auch das Zusammenleben in Richtung von mehr Gerechtigkeit. Danke natürlich an die Volksanwält:innen, dass sie nicht müde werden, über ihre Arbeit öffentlich zu reden, denn Öffentlichkeit ist das Um und Auf von wirksamer Kontrolle. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Im Ausschuss haben Sie gesagt, steter Tropfen höhlt den Stein. Das ist zu Recht Ihr Motto, und das zeigt auch Wirkung. Ich möchte auch das Beispiel der Entschädigungsanträge für Betroffene von Missbrauch in den ehemaligen sogenannten Taubstummenanstalten des Bundes bringen: Dass das wieder geöffnet wird und Anträge gestellt werden können, ist gut so, denn gehörlose Kinder wurden in solchen Anstalten systematisch misshandelt. Sie wurden geschlagen und sie wurden gedemütigt, damit sie sprechen lernen. Die Gebärdensprache durften sie damals nicht verwenden, sie durften sie auch nicht lernen und selbst die Pädagog:innen konnten diese Gebärdensprache meist gar nicht. Ich habe leider in der Familie auch eine Pädagogin, die in so einer damals sogenannten Taubstummenanstalt gearbeitet hat, sie hat mir das erzählt. 

Im Endeffekt wurde den Kindern also verboten, zu kommunizieren. Das ist gerade bei Kindern eigentlich gar nicht vorstellbar. Diese gewaltvolle Erziehung wirkt bis heute nach und prägt viel zu viele Biografien in einschränkender Weise. Natürlich ist es für viele eine enorme Hürde, über diese Erfahrung zu sprechen, sie anzusprechen, oft gelingt das eben erst nach vielen Jahrzehnten; daher ist es umso wichtiger, solche Entschädigungsanträge lange geöffnet zu halten. Genauso wichtig ist auch – danke für diesen Hinweis, Frau Volksanwältin –, sich zu entschuldigen. Diese Entschuldigung legt auch die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört, nämlich dort in die Heime, wo strukturelle Gewalt passiert ist. Daher wäre es sehr zu begrüßen, wenn die Stadt Wien genauso wie der Bund, so wie Sie es empfohlen haben, wieder Entschädigungen für Missbräuche in ihren Privatanstalten leistet. Liebe Bundesrät:innen von der Wiener SPÖ, vielleicht machen Sie sich dafür stark! 

Kommunizieren zu dürfen, hat viel mit Selbstbestimmung und für seine Rechte einzutreten zu tun. Selbstbestimmung bedeutet auch, selbst zu entscheiden, wie man leben möchte. Für Menschen mit Behinderung ist daher persönliche Assistenz der Schlüssel dafür, die ist aber leider oft unzureichend finanziert oder gar nicht zugänglich. Auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Richtung Deinstitutionalisierung, also weg von großen Heimen hin zu selbstbestimmten Wohnformen oder integrativer Bildung, kommen viel zu langsam voran. Barrierefreie, leistbare Wohnungen dürfen keine Mangelware sein, die Wartezeiten müssen sich verkürzen, auch bei Wiener Wohnen. 

Genauso müssen Sonderschulen und Heime der Vergangenheit angehören. Mehr inklusive Kindergarten- und Schulplätze müssen geschaffen werden und ausreichend Unterstützung für Pädagog:innen muss zur Verfügung gestellt werden. Selbstbestimmung bedeutet aber auch, so gut wie möglich für sich selbst sorgen zu können. Daher ist es eigentlich unverständlich, dass zum Beispiel die Stadt Wien leider die Unterstützung für Arbeitssuchende in diesem Bereich streicht, wenn diese Hilfe doch eigentlich ausgebaut werden sollte, es mehr inklusive Lehrstellen und Arbeitsplätze braucht und das am besten in öffentlichen Unternehmen, die da eigentlich Vorbild sein sollten. 

Ein oft verdrängtes Thema betreffend Menschen mit Behinderungen ist die Sexualität. Frauen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, daher braucht es diese verbindlichen Schutzkonzepte. Es braucht niederschwellige Meldesysteme und es braucht Aufklärung, um Menschen, um Frauen mit Behinderungen zu stärken. Besonders erschütternd waren die Berichte über Zwangssterilisation an Frauen mit Behinderungen. Darüber wurde auch im Medium „Andererseits“ berichtet. Kinder zu bekommen und eine Familie zu gründen, ist ein grundlegendes Menschenrecht, und wer Menschenrechte ernst nimmt, muss sie für alle gelten lassen, ohne Ausnahme. 

Auch Barrierefreiheit ist kein Luxus, Barrierefreiheit ist vielmehr die Grundlage für Teilhabe. Das ist ein wichtiger Punkt, denn Menschen mit Behinderung sind die Expert:innen in eigener Sache. Sie fordern keine Sonderrechte, sondern sie fordern Selbstverständliches, nämlich die Einhaltung universell geltender Menschenrechte. Kürzungen in diesem Bereich sind daher nicht nur falsch, sondern gefährlich rückwärts gewandt.

Abschließend möchte ich zur international anerkannten, besonders schweren neuroimmunologischen Multisystemerkrankung ME/CFS kommen. Etwa 20 Prozent aller Prüfverfahren bei der Volksanwaltschaft betreffen Beschwerden von ME/CFS-Erkrankten. Es wird geschätzt, dass etwa 75 000 Menschen in Österreich daran erkrankt sind und viele davon schwerst krank und ans Bett gefesselt sind. 

Trotzdem aber, und deswegen habe ich geschätzt, fehlt es an Daten. Es fehlt an Forschung, es fehlt an Ausbildung und es fehlt an spezialisierten Anlaufstellen. Auch Ärzt:innen sind oft nicht fachkundig und nehmen Erkrankte nicht ernst, viele Erkrankte werden daher zu spät oder gar nicht diagnostiziert. Das hat fatale Folgen, denn ohne richtige Behandlung verschlechtert sich der Gesundheitszustand natürlich weiter, Hilfe bleibt aber aus. Als wäre das eh nicht schon schlimm genug, bekommen sie trotz Arbeitsunfähigkeit oft keine soziale Unterstützung. Das betrifft mehr als 60 Prozent der Erkrankten, also viele zigtausend Menschen. 

Der Grund ist, dass Gutachter:innen bei den Sozialversicherungsträgern die Krankheit nicht oder nicht gut genug kennen, Beschwerden als übertrieben kommentieren, Gutachten von Ärzt:innen ignorieren oder Hausbesuche trotz Bettlägerigkeit verweigern. Dabei geht es um existenzsichernde Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie Ansprüche auf Rehabilitationsgeld und Pflegegeld, von würdevollem Umgang spreche ich da noch gar nicht – und das kann heute nicht sein. 

2024 hat Gesundheitsminister Rauch einen Aktionsplan unter Einbeziehung von Expert:innen sowie Betroffenen und deren Angehörigen erarbeitet. Das ist eine große Leistung für die Betroffenen und deren Angehörigen, da sie so und so schon am Ende ihrer Kräfte sind. Dieser Aktionsplan muss endlich umgesetzt werden und die Situation von ME/CFS-Erkrankten muss sich endlich verbessern. 

Geschätzte Kolleginnen von den Regierungsparteien! Setzen Sie unsere Anträge diesbezüglich um, folgen Sie den Empfehlungen aus den Berichten der Volksanwaltschaft! Nehmen Sie bitte die Beschwerden, ja den Aufschrei der Erkrankten und deren Angehörigen ernst! Erst heute haben Sie bei diesem Tagesordnungspunkt und betreffend Pflege von Angehörigen geklatscht. Klatschen allein reicht aber nicht aus, handeln Sie! – Danke. (Beifall der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

15.32

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.