RN/80

15.32

Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser: Geschätzte Damen und Herren am Präsidium! Grüß Gott, geschätzte Mitglieder des Bundesrates und Zuseher, egal ob im Saal oder zu Hause! Ein herzliches Grüß Gott von unserer Seite! Ich möchte nur der Vollständigkeit halber sagen, Kollege Volksanwalt Mag. Achitz ist entschuldigt, weil er sich in Mission der Volksanwaltschaft sozusagen bei einem Board-Meeting des IOI, der Internationalen Vereinigung der Ombudsmannschaften und der Internationalen Volksanwaltschaftsvereinigung, befindet. 

Ich möchte mich eingangs für die sehr rege Debatte und das große Interesse im Ausschuss vor zwei Tagen bedanken. Wir konnten dort wirklich schon viele Fragen erörtern. Ich möchte jetzt nicht alle Zahlen replizieren, denn die Vorredner haben das schon ausreichend getan, und ich bedanke mich auch in diesem Zusammenhang für die vielen lobenden Worte, die die Volksanwaltschaft erhalten hat und die wir selbstverständlich auch an unsere Mitarbeiter weitergeben werden.

Etwas, das jemand im Ausschuss gefragt hat, ist mir in Erinnerung geblieben, die Frage war in etwa so: Na ja, ungefähr ein Fünftel, also 20 Prozent aller Beschwerden, sind berechtigt. Heißt es dann nicht, dass die österreichische Verwaltung schlecht ist, wenn so viele Beschwerden berechtigt sind, oder wie ist das zu sehen? – Ich habe das so beantwortet: Es ist in beide Richtungen zu sehen, denn das bedeutet ja vice versa, dass 80 Prozent der Fälle nicht berechtigt sind oder dass da eine gute Verwaltung attestiert wird. Also das heißt, grundsätzlich ist Österreich ein gut verwaltetes Land. 20 Prozent der Beschwerden sind aber schon berechtigt, und das bedeutet im Umkehrschluss genauso, dass die Volksanwaltschaft eine sehr notwendige Kontrolleinrichtung ist und, ich glaube, seit 1977 in unzähligen Fällen eine gute Arbeit geleistet hat und Verbesserungen für die Menschen herbeigeführt hat. 

Es wurde vorhin angeführt, dass die Tiroler Landesvolksanwältin ja sehr viele Sprechtage im ganzen Bundesland durchführt. Das ist ehrenhaft und sie macht sicher eine gute Arbeit, ich möchte nur darauf verweisen, dass natürlich bei allem gebotenen Respekt vor Tirol und allen Tirolern hier und zu Hause ganz Österreich noch größer ist als Tirol. Wir, und zwar alle drei, machen ständig Sprechtage, jeden Monat Sprechtage in ganz Österreich. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Es ist jeder in jedem Monat in irgendeinem Bundesland unterwegs und zuletzt waren es im Berichtszeitraum, im Berichtsjahr 2025 beispielsweise 135 Sprechtage. Es kommen dann auch noch Sprechtage in Wien dazu. Bei diesen Sprechtagen hatten wir rund 1 200 Beschwerdeführer. Also das ist, glaube ich, schon eine Anzahl, die sich sehen lassen kann. 

Diese Beschwerden sind dann Teil der rund 24 000 Beschwerden – diese Zahl wurde heute sehr oft genannt –, die uns jedes Jahr erreichen. Es ist uns ganz wichtig, dass wir auch zu den Menschen hingehen. Unser zweites Fenster zur Welt, sozusagen neben den Sprechtagen vor Ort, ist die Sendung „Bürgeranwalt“ – ich komme gerade von einer Aufzeichnung im ORF –, die doch einen erklecklichen Marktanteil von 26 Prozent hat, das sind rund 330 000 Zuseher. Ich glaube, indem wir zu den Menschen gehen, praktizieren wir das, was auch die Verwaltung machen sollte, nämlich für die Menschen da zu sein. Es sollte so sein und nicht umgekehrt, nämlich nicht, dass die Menschen für die Verwaltung da sind, sondern die Verwaltung im Dienste der Menschen arbeitet. 

Ganz wichtig, auch wenn das schon mehrmals angesprochen worden ist, ist mir wirklich, diesen Dank, der hier von Ihnen, geschätzte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates, an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus der Volksanwaltschaft, ohne die diese beeindruckenden Zahlen natürlich nicht möglich wären, geäußert wird, weiterzugeben. Das werden wir tun. 

Ich darf noch ein paar Fälle aus dem Berichtszeitraum aus meinem Geschäftsbereich kurzfassen. Also ein Fall, den wir schon im Ausschuss besprochen haben, war jener von Timon – der Bildungsbereich ressortiert ja zu mir –, er kommt allerdings erst im nächstjährigen Bericht. 

In einem Fall hat sich eine Studentin der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland bei der Volksanwaltschaft beschwert, weil eine Arbeit von ihr im Endeffekt, muss man sagen, hätte negativ bewertet werden sollen, weil sie nicht gegendert hat. Das ist vielleicht insofern ein guter Fall, um gleich zu sagen, die Volksanwaltschaft prüft ja grundsätzlich keine privaten Einrichtungen. In dem Fall ist das aber über einen Umweg möglich gewesen, weil wir mit dem Bildungsministerium die Aufsichtsbehörde prüfen können. 

Wir haben den Bildungsminister gefragt, wie da die Vorgaben sind. Es wurde gesagt, ja, zu einer geschlechterspezifischen Sprache wird angehalten. Das hatte allerdings keine Grundlage, denn die Grundlage sind die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung, denen Österreich seit der Rechtschreibreform folgt. Es konnte erreicht werden, dass die Arbeit jetzt nicht negativ bewertet wurde, sondern es wurde „nur“ – unter Anführungszeichen – ein Punkteabzug von einigen Prozenten vorgenommen. Das ist jetzt immer noch nicht zufriedenstellend, wir haben das auch dem Ministerium gesagt, das Ministerium hat uns Behebung mit einer allerdings langen Übergangsfrist bis 2027 zugesagt. 

Ein anderer Fall aus dem Bildungsbereich ist jener, bei dem sich ein Vorarlberger für ein Medizinstudium in Innsbruck inskribiert hat. Er hatte aber keine Matura erworben, sondern eine Studienberechtigungsprüfung absolviert. Anlässlich dieses Falles ist man dann draufgekommen, dass er mit dieser absolvierten Studienberechtigungsprüfung nicht im Österreicherkontingent der Studenten – das waren 75 Prozent der Studenten – und auch nicht im EU-Bürger-Kontingent – das waren dann weitere 20 Prozent – gelandet ist, sondern im Drittstaatsangehörigenkontingent. Also das war offenbar ein logistisches Versehen. Wir haben dann diese Anregung an den Gesetzgeber herangetragen, vielleicht können sich einige von Ihnen noch erinnern. 

Ich sage in dem Zusammenhang auch Danke schön, denn diese Anregung wurde aufgegriffen und es wurde vom Nationalrat und von Ihnen, geschätzte Damen und Herren hier im Bundesrat, im Oktober 2025 geändert, sodass die Studienberechtigungsprüfung der Matura gleichgestellt ist.

Ein großer Prüfbereich in meinem Geschäftsbereich ist der Bereich des Innenministeriums. Hier möchte ich aus dem Berichtszeitraum zwei amtswegige Prüfverfahren hervorheben. Das ist einerseits der Prüffall zum Todesfall des Sektionschefs Pilnacek, der von meiner Amtsvorgängerin begonnen wurde, bei dem wir Ende 2025 eine Zwischenmissstandsfeststellung ausgesprochen und festgehalten haben, dass also gravierende Ermittlungsfehler oder Ermittlungspannen passiert sind. 

Diese sind medial großteils ohnehin gut bekannt. Ein solcher Fehler ist: Wichtige Zeugen wurden nicht einvernommen, Stichwort Baggerfahrer, der hier als Erster vor Ort war, schon um 6 Uhr in der Früh. Es wurden Spuren nicht ordentlich gesichert beziehungsweise der Auffindungsort des Leichnams auch nicht ausreichend nach Spuren abgesucht. Es wurde aktiv versucht, eine Obduktion zu verhindern, obwohl diese von der einzig anwesenden Ärztin angeregt worden war. Und es wurden einerseits Beweismittel nicht ausreichend sichergestellt, Stichwort Smartwatch, oder andererseits zu früh aus der Einflusssphäre der Polizei beziehungsweise dann später der Staatsanwaltschaft herausgegeben.

Möglich war das deshalb, weil man sehr frühzeitig von der Annahme eines Suizids ausgegangen ist. Und hier möchte ich sehr deutlich sagen: Es gibt bis heute kein einziges Indiz, das für einen Suizid spricht. (Widerspruch bei der ÖVP.)

Auch auffällig ist – und das haben wir in der Zwischenmissstandsfeststellung im Dezember festgehalten –, dass nicht alle Akten geliefert wurden. Es ist ja nicht nur jenes Ministerium, das geprüft wird, aktenlieferungspflichtig, also im konkreten Fall das Innenministerium, sondern wir können auch – das steht in der Verfassung – sozusagen in Kooperation Aktenlieferungen von verwandten Akten verlangen. Das haben wir beim Justizministerium getan. Hier sind einige Akten geliefert worden, viele sind aber leider nicht geliefert worden, was ich sachlich nicht verstehe. Ich darf hier nur ein anderes Beispiel heranziehen, nämlich den islamistischen Terroranschlag in Wien vom November 2020: Hier hat es überhaupt keine Probleme mit Aktenlieferungen von beiden Ressorts gegeben.

Ein anderes amtswegiges Prüfverfahren, das im Berichtszeitraum eingeleitet wurde, ist jenes der sogenannten Demo für den Frieden, die im November 2024 an einem adventlichen Einkaufssamstag auf der Ringstraße stattgefunden hat, und diese Demonstration wurde untersagt. Was wir uns hier von Amtswegen angeschaut haben, war die Spruchpraxis der Landespolizeidirektion Wien, die hier uneinheitlich war: Andere Demonstrationen, die auch über die Ringstraße gegangen sind, wurden nämlich gestattet. Allenfalls wurde eine Routenänderung oder eine Abkürzung vereinbart, und in diesem Fall wurde die Demo untersagt. 

Es ist hier dann auch zu anderen Fehlern gekommen, etwa dass die Durchsage nach Auflösung der Demonstration nicht von allen Kundgebungsteilnehmern zu vernehmen war, sodass Teilnehmer dann noch gutgläubig bei der Demonstration waren, beziehungsweise wurde diese Durchsage auch nicht wiederholt. Der Sukkus dieses Prüfverfahrens ist, dass man sagt: Es müssen alle Demonstrationen gleich behandelt werden.

Ebenfalls ein durchgeführtes Prüfverfahren aus dem Bereich des Innenministeriums, also dem Bereich Wahlen, Volksbegehren et cetera: Ein Mann mit Behinderung, der seine Hände nicht einsetzen kann, hat sich darüber beschwert, dass er ein Volksbegehren zwar elektronisch unterstützen, aber nicht einleiten kann, wenn er nicht unterschreiben kann. Wir sind hier auch in Gesprächen beziehungsweise Verhandlungen mit dem Innenministerium, wo die Anregung angekommen ist, dass entsprechende Verbesserungen überlegt werden; umgesetzt ist es bis jetzt noch nicht.

Ein weiterer Prüfbereich, der zu meinem Geschäftsbereich ressortiert, ist der große Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Da hat sich ein Landwirt darüber beschwert, dass er zu bestimmten Förderungen der AMA, der Agrarmarkt Austria, nur mit der ID Austria kommt. Das wurde dann seitens des Landwirtschaftsministeriums damit begründet, dass jeder Landwirt Unternehmer ist. Nun ist natürlich zwischen einem kleinen Einzelunternehmen und einer Privatperson nicht wirklich ein großer Unterschied. Auch da wurde zugesagt, dass man über Verbesserungen nachdenkt, damit man um solche Förderungen auch alternativ ansuchen kann.

Ein Prüfbereich von mir ist auch das Verkehrswesen. Diesbezüglich gelangen an die Volksanwaltschaft immer wieder Beschwerden von Menschen mit Behinderung, die über einen Behindertenparkausweis verfügen. Es ist notwendig, diesen Behindertenausweis hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Das ist doppelt schlecht, einerseits können diese Menschen mit Beeinträchtigung, wenn sie eine andere Mitfahrtgelegenheit haben, den Ausweis nicht verwenden, andererseits können sie ihn auch bei Auslandsreisen nicht verwenden. 

Wir haben das mit dem Verkehrsministerium diskutiert. Das wurde mit der Missbrauchsgefahr begründet, die wir allerdings nicht als gegeben ansehen. Wir fordern also anhaltend vom Gesetzgeber und in diesem Fall vom zuständigen Ressort eine Änderung dieser eigentlich doppelt diskriminierenden Regelung.

Ein skurriler Fall war jener, in dem einem Autobesitzer die Kennzeichentafeln gestohlen wurden. Der Autobesitzer hat diesen Diebstahl umgehend angezeigt, aber dennoch sind dann Verkehrsstrafen von verschiedenen Bezirksverwaltungsbehörden eingetrudelt, also von der BH Amstetten, der BH Wiener Neustadt Bezirk, der BH Baden und auch vom Magistrat der Stadt Wien, und eine Ersatzmautforderung von der Asfinag ist dann auch noch gekommen. 

Die involvierten Behörden haben sich damit gerechtfertigt, dass Fehlleistungen der individuellen Mitarbeiter vorliegen würden. Dass man sich da so abputzt, empfinde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen als billig. Vielleicht sollte man hier seitens des Gesetzgebers andenken, einmal eine einheitliche Verwaltungsstrafdatenbank in Österreich im Jahr 2026 zu schaffen.

Abschließen möchte ich meine Ausführungen mit einem letzten, auch skurrilen, auch etwas lustigen Fall – außer für den Beschwerdeführer, der sich nämlich über Folgendes beschwert hat –: Er wurde in Innsbruck von der Polizei angehalten, hat sein Fahrzeug auf Anweisung der Polizei in einer Bushaltestelle angehalten und wurde zu einem Alkotest aufgefordert. Er hat diesen Alkotest durchgeführt. Der Alkotest verlief negativ. Dann wollten die Polizisten, das ist gutes Recht, auch noch einen Drogentest machen und haben gesagt, er soll bitte auf den Polizeiposten mitkommen. Er hat noch einmal darauf hingewiesen, dass sein Auto in der Bushaltestelle steht. Die Polizisten haben ihm beschieden: Das ist schon in Ordnung. Wir sorgen dafür, dass nichts passiert. 

Er ist dann auf die PI mitgegangen. Der Drogentest verlief auch negativ. Er musste dann eine halbe Stunde zu Fuß zur Bushaltestelle zurückgehen. Leider war das Auto weg. Es war dann nicht nur das Auto weg, sondern es ist auch dann die Abschleppgebühr mit einem Erlagschein in Höhe von 380 Euro eingetrudelt. Wir haben uns über diesen Fall mit dem Innenministerium und mit der Landespolizeidirektion Tirol auseinandergesetzt. Es wurde dann ein entsprechender Erlass vorgesehen, dass so etwas nicht wieder passiert, und der Abschleppbetrag wurde dem Herrn ersetzt.

Ein herzliches Dankeschön von meiner Seite! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

15.48

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.

Als Nächste ist Frau Volksanwältin Gabriela Schwarz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.