RN/14
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 und das Heimopferrentengesetz geändert werden (765/A und 488 d.B. sowie 11812/BR d.B. und 11819/BR d.B.)
Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig.
RN/15
Berichterstatterin Sandra Lassnig: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 und das Heimopferrentengesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich auch gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Danke schön.
Präsident Markus Stotter, BA: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Nikolaus Amhof und ich erteile dieses.
RN/16
10.06
Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Einen wunderschönen Morgen, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Geschäftsstück beschäftigt sich mit der Volksanwaltschaft und mit neuen Aufgaben, die dieser Volksanwaltschaft zugeordnet werden sollen, und zwar im Zusammenhang mit der neuen europäischen Asylpolitik.
Bevor ich in die eigentliche Thematik einsteige, eine Vorbemerkung: Ich sollte ja eigentlich jetzt hier nicht stehen und dieses Geschäftsstück sollte eigentlich nicht existent sein, denn es sollte in Anbetracht des Hintergrundes der Asylproblematik in Österreich keinen einzigen Asylanten geben, und zwar aus zwei Gründen, die wir alle hier eigentlich wissen müssten: Der eine ist die EU-Verordnung von Dublin, das heißt, ein Asylant müsste sein Asylverfahren im ersten sicheren EU-Staat bekommen, und zweitens im Zusammenhang mit der Genfer Flüchtlingskonvention, in der es ja so geregelt ist, dass da nicht nur das erste sichere Land in der EU infrage kommt, sondern ein Flüchtender sich überhaupt im ersten sicheren Drittstaat zu melden hätte, und auch nur dann ist sein Grenzübertritt aus einem Krisengebiet straffrei. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: ... Flughafen! Flughafen!)
Obwohl das geltende Rechtslage ist, wird das in Österreich kurzerhand nicht exekutiert und nicht durchgeführt – und das 1,3 Millionen Mal, wir haben nämlich 1,3 Millionen Asylfälle in Österreich, die zu einiger Belastung und Unruhe in dem Land geführt haben. Es gäbe also die Situation, dass diese Belastung der Volksanwaltschaft überhaupt nicht vorhanden wäre, wenn die Asylproblematik so abgehandelt werden würde, wenn das der Fall wäre, wie es vorgesehen ist. Die Verantwortung dafür trägt aber sicher nicht die Freiheitliche Partei, sondern die tragen die Parteien, die diese Situation seit Jahren außer Kontrolle geraten lassen (Beifall bei der FPÖ) und sich weigern, auf die Probleme, die in der Bevölkerung bekannt sind, einzugehen.
Ich habe heute auch schon eine Erinnerung an diese Situation gehabt: Als ich mit dem Taxi hergefahren bin, habe ich die Taxifahrerin angesprochen, dass sie doch schon etwas älter wäre, um noch berufstätig zu sein. – Sie muss aber in der Pension Geld dazuverdienen, weil ihr Sohn ärztliche Zuwendung und Pflege benötigt, er ist nämlich Opfer eines Raubüberfalls geworden. Der Täter hat jetzt auch eine Verhandlung bekommen: Der derzeit nicht arbeitsfähige Sohn hat 850 Euro Entschädigung bekommen und der Täter in Anbetracht von neun Fußtritten auf das liegende Opfer eine nicht bedingte Freiheitsstrafe.
Der Täter – aus Marokko stammend – hat aber den einen Vorteil für unsere NGOs: Er ist Österreicher, weil er mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Ich möchte das aber so kommentieren: Es handelt sich nicht um einen Österreicher, sondern um einen Marokkaner, dem Sie die Staatsbürgerschaft nachgeworfen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].) Und natürlich ändern sich ja die Mentalität und die Persönlichkeit nicht, wenn hier eine andere Staatsbürgerschaft verliehen wird.
Da ich aber jetzt hier stehe, ist es vielleicht eine ganz gute Gelegenheit, kurz diesen Hintergrund der neuen Belastungen der Volksanwaltschaft aufzuzeigen, nämlich diesen europäischen Asylpakt. Was wird da als großer Erfolg gefeiert? Was geschieht da konkret? – Es werden die Kompetenzen von Österreich, von den Nationalstaaten auf die Europäische Union übertragen. Verantwortlich für die Kontrolle sind dann in Zukunft die europäischen Gerichte, also der EuGH und der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Und wenn ich das beurteilen darf: Ist das ein Fortschritt oder ein Rückschritt?, dann sage ich Ihnen Folgendes: Ich lasse eher den gefräßigsten Hirsch Österreichs in meinen Gemüsegarten, als dass ich die EU über unsere Asylverfahren wachen lasse. (Beifall bei der FPÖ.)
Was Sie hier betreiben, sind Scheingefechte. Das klingt im ersten Moment gut, da werde jetzt eine bessere Umverteilung stattfinden und das könnte für das überbelastete Österreich nur von Vorteil sein. Ich habe mir die Zahlen herausgesucht: 2,8 Flüchtlinge pro 1 000 Einwohner hat Österreich, im EU-Schnitt sind es aber nur 1,5. Da stellt sich die Frage, warum eigentlich, wenn wir überhaupt keine gemeinsame Grenze mit den infrage kommenden Staaten haben. Also da könnte man ja umverteilen. Und während Sie von der ÖVP Aktuelle Stunden in der anderen Kammer, im Nationalrat, dazu machen und eine strenge Asylpolitik fordern, kommen diese Flüchtlinge weiter zu uns, auch während der Sitzung. Die sind ja weiter im Anrollen.
Also wir haben ungefähr 1 000 pro Monat. Wenn also die EU ungefähr 1,5 hat und wir 2,8 haben, dann müsste uns ja die EU die Hälfte dieser Flüchtlinge abnehmen. Das wären also ungefähr 6 000. Da stelle ich die Frage: Wer kann so naiv sein und glaubt wirklich, dass die EU uns irgendeinen Flüchtling abnimmt? Das muss ja ein völliger Traumtänzer sein, der davon ausgeht, dass das so läuft. Das Gegenteil wird der Fall sein: Griechenland und Spanien werden uns weitere Asylanten sozusagen zukommen lassen, das wird das Ende davon sein.
Diese Änderung des Volksanwaltschaftsgesetzes wird an der Problematik des Asylmissbrauchs in Österreich nichts ändern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Da müsste man die Ursache und die treibende Kraft erkennen – und die Ursache für diese Katastrophe, die sich in Österreich seit Jahren und Jahrzehnten abspielt, hat drei Buchstaben, nämlich NGO. Wir haben hier ein Geschäftsmodell, das sich mittlerweile zu einer Industrie, einer Asylindustrie entwickelt hat, wo diejenigen, die diese Einwanderung betreiben, auch die ökonomischen Nutznießer dieser Entwicklung sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich fordere Sie auf, Herr Staatssekretär, hier einmal die Einhaltung des Rechtes anzusprechen, zum Beispiel beim Thema Asylbetrug. In den §§ 146 und 147 im Strafrecht geht es nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen, sondern durch Täuschung andere dazu zu bringen, Geld herauszurücken, und das wird Ihnen jeder Strafrechtler bestätigen: Wenn ich im Asylverfahren falsche Angaben mache, zum Beispiel eine Verfolgung vortäusche, die nicht stattfindet, oder Kinder erfinde, die es nicht gibt, und Ähnliches, was tagtäglich dutzend- oder hundertfach passiert, um daraus Geldmittel oder andere Vorteile zu lukrieren – das heißt, die haben einen Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz –, dann wird das ja wohl ein Betrug sein, oder wie sollte man das anders qualifizieren? (Beifall bei der FPÖ.) Das findet tagtäglich statt, wäre leicht nachzuvollziehen, aber es gibt keine Verurteilungen. Die Gerichte behandeln diese Thematik einfach nicht, und das hat politische Gründe und nicht rechtliche.
Ich möchte auch noch bezüglich NGO und Asylbetrug kurz nachstoßen. Es ist im österreichischen Recht so, dass der Täter bestraft wird - - (Ruf bei der SPÖ: Zur Tagesordnung! – Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Zur Sache!) – Ich werde beim Asylbetrug gleich den Bogen schlagen, Herr Kollege, aber ich verstehe, dass Sie das Thema nicht interessiert. Es ist ja der Bestimmungstäter die NGO, die den Scheinasylanten dazu bestimmt, diese Taten zu begehen. Der wäre ja in Österreich härter zu bestrafen als der eigentliche Täter, aber das wollen gewisse Kreise in Österreich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Und diese NGOs, sehr geehrte Kolleg:innen von der linken Seite, reagieren dann ausgesprochen aggressiv, wenn diese Thematiken zur Sprache kommen. Das heißt, die NGOs und diese verfehlte Asylpolitik sind einer der Hauptgründe für den Verfall, den wir in Österreich haben, und für den Abstieg Europas, nämlich dass wir hier Abermillionen von Menschen heraufholen, die bei uns keinen Beitrag leisten und unser Sozialsystem ausnützen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich fordere Sie auf, für ein Ende dieses Asylmissbrauchs zu sorgen. Das würde auch die Volksanwaltschaft entlasten, die dann diese Aufgaben, für die keine Mittel bereitgestellt wurden, nicht erledigen und nicht dafür aufkommen muss. Entweder lösen Sie es kompliziert, indem Sie diese Personen, die hier um Asyl ansuchen, nicht zum Asylverfahren zulassen – und wenn sie nach der Bestrafung nicht ausreisen, stecken Sie sie in Schubhaft und lassen Sie sie dort, bis sie freiwillig ausreisen! Es ist, wenn Sie mir noch diesen Satz zugestehen, nämlich ein andauerndes Märchen, dass die Herkunftsstaaten diese Menschen nicht zurücknehmen. Es hindert niemanden einen Syrer oder einen Afghanen daran, in sein eigenes Land einzureisen, wenn er an der Grenze ist. Die Personen wollen einfach nicht einreisen. Oder lösen Sie es einfach und stellen Sie die Zahlungen an diese Herrschaften ein, dann kommen die eh nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
10.16
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile dieses.
RN/17
10.16
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer und Zuhörer! Nach dem Redebeitrag von Bundesrat Amhof kann ich nur sagen, manche in der FPÖ tragen einfach ihre Agenda ohne besonderen Bezug zum Thema vor. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Ich fürchte, es geht dabei mehr um Bilder für FPÖ-TV als um konkrete Beiträge. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Beim jetzigen Tagesordnungspunkt geht es aber darum, dass im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nun auch leichter Abschiebungen an den Außengrenzen möglich werden und bei Menschen, die mit dem Flugzeug in Österreich ankommen, Abschiebemöglichkeiten erleichtert werden. Mit diesem Punkt sichern wir die Grund- und Freiheitsrechte, denn alle Handlungen müssen immer unter dem Titel der Menschenwürde laufen. Sie müssen auch immer der betreffenden Person Respekt entgegenbringen. So übernimmt die Volksanwaltschaft schon seit vielen Jahren die Aufgabe, dass bei Menschen, die einer freiheitsentziehenden Maßnahme unterliegen, wie in der Psychiatrie, wie in einem Polizeianhaltezentrum, also bei Strafgefangenen und so weiter, überprüft wird, ob sie auch menschenrechtskonform untergebracht sind, denn – das möchte ich schon betonen – die Würde des Einzelnen ist unantastbar. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, daher wird die Volksanwaltschaft nun auch bei den Menschen, die über die Außengrenzen nach Österreich kommen, diesen Überprüfungsmechanismus anwenden und damit den Eingriff in die persönliche Freiheit jedes Einzelnen, zum Beispiel auch jedes einzelnen unbegleiteten Kindes, entsprechend überprüfen und so dafür sorgen, dass man respektvoll mit den Menschen umgeht. Das ist etwas, wofür wir in Österreich und in Europa lange gekämpft haben, was wir in den vergangenen Jahrzehnten in Europa aufgebaut haben. Europa soll sich nicht in eine Zeit zurückentwickeln, die wir nie mehr haben wollen. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Dass Sie von der FPÖ heute gegen diesen Asyl- und Migrationspakt der EU stimmen werden, ist mehr als unverständlich, denn damit sind Sie dagegen, dass die Europäische Union handlungsfähig ist. Anscheinend sind Sie dagegen, dass es klare Regeln gibt. Vor allem soll ja dieser Pakt genau jene Staaten entlasten, die gemessen an ihrer Bevölkerung überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen haben, wie Österreich. Aber warum war das so? – Weil sich andere Staaten ihrer Verantwortung entzogen haben, weil Ihr FPÖ-Freund Viktor Orbán Flüchtlinge eben nicht aufgenommen hat, sondern an Länder wie unseres weitergeschickt hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Worum geht es nun in diesem Gesetz? – Es geht darum, die Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit dem EU-Asyl-und-Migrationspakt mit neuen Aufgaben zu betrauen. Das ist eine gute Sache, denn die Volksanwaltschaft ist eine wertvolle Institution, die hervorragende Arbeit im Bereich der Menschenrechtskontrolle leistet. Wir treten dafür ein, dass es raschere Asylverfahren gibt, dass man schnell abklärt, ob Menschen ein Bleiberecht haben oder nicht. Das darf aber nicht zulasten der Grundrechte gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Volksanwaltschaft diesen Überwachungsmechanismus übernimmt. Gerade bei Grenzverfahren, in denen sich Menschen in einer schwierigen Situation befinden, muss auch der Rechtsstaat genau hinschauen. Das hat nichts mit Naivität zu tun. Wir wollen Ordnung, wir brauchen klare und rasche Verfahren, wir brauchen aber rechtsstaatliche Verfahren. Die Volksanwaltschaft ist genau die richtige Adresse dafür, sie ist wie ein Seismograf in der Bevölkerung.
Auf diesem Wege möchte ich mich bei der Volksanwaltschaft ganz herzlich für die bisherige verdienstvolle Tätigkeit bedanken. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Allerdings sehe ich Anlass zur Kritik daran, dass der von der FPÖ namhaft gemachte Volksanwalt bei seinem Bericht in der letzten Bundesratssitzung Aussagen getroffen hat, deren Tatsachengrundlagen weder für die eingebundenen Institutionen noch für Außenstehende nachvollziehbar sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Aus meiner Sicht besteht die Gefahr, dass dadurch dem guten Ruf der Volksanwaltschaft nachhaltig Schaden zugefügt wird. Die Autorität und Glaubwürdigkeit der Volksanwaltschaft beruhen nämlich wesentlich auf ihrer Unabhängigkeit sowie auf einer strikt sachlichen und nachvollziehbaren Arbeitsweise. Umso wichtiger ist es, dass öffentliche Stellungnahmen sorgfältig begründet und mit überprüfbaren Fakten untermauert werden. Andernfalls besteht wie gesagt die Gefahr, dass das Vertrauen in eine Institution beeinträchtigt wird, die für den Rechtsstaat und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Im konkreten Fall soll die Volksanwaltschaft Einsichtsrechte bekommen, Dokumentationen durchführen, Kontrollen vor Ort wahrnehmen. Es braucht die klare Einhaltung der Menschenrechte bei den Verfahren. Wer Ordnung und Sicherheit will, braucht Vertrauen in den Staat, und wer Europa ernst nimmt, darf Menschenrechte nicht nur predigen, er muss sie auch einhalten. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Aus diesem Grund ist mein Wunsch: Wir müssen ordnen statt spalten. Ich bitte um breite Zustimmung zu diesem Gesetz. (Anhaltender Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Rufe: Bravo! Bravo! – Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T] verbeugt sich auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz. – Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: 2028 ...!)
10.23
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile dieses.
RN/18
10.24
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen via Livestream, aber auch hier im Saal, herzlich willkommen! Ich glaube, man hat jetzt eines sehr stark gemerkt: den Unterschied zwischen den Redebeiträgen von Herrn Kollegen Bundesrat Amhof und Frau Kollegin - - (Ruf bei der ÖVP: Neurauter!) Neurauter – Entschuldigung. In dem einen geht es natürlich darum, die Destruktivität hervorzukehren, und in dem anderen geht es wirklich darum, die Notwendigkeit zu zeigen – und das kann ich nur verstärken. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Wenn der Staat Menschen an seiner Grenze anhält, kontrolliert und über ihre weitere Zukunft entscheidet, dann braucht es eines ganz besonders: Kontrolle durch eine unabhängige Institution – und genau darum geht es heute. Mit dem europäischen Asyl- und Migrationspakt werden an den Außengrenzen der Europäischen Union neue Verfahren eingeführt, und das ist ein wichtiger Aspekt. Ziel ist, rascher zu klären, ob ein Asylverfahren durchgeführt wird oder ob eine Rückkehrentscheidung zu erfolgen hat. Diese Verfahren betreffen auch Österreich, vor allem unsere Flughäfen; und deshalb schaffen wir heute nicht einfach irgendeine Verwaltungsanpassung. Wir sorgen dafür, dass dort, wo der Staat in Grundrechte eingreift, eine unabhängige Kontrolle sichergestellt ist.
Die Volksanwaltschaft übernimmt diese Aufgabe. Sie wird als unabhängiger Überwachungsmechanismus tätig sein und kontrollieren, ob bei den neuen Grenzverfahren die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Das betrifft etwa die Bedingungen während der Anhaltung, den Zugang zu Informationen, die Behandlung der Betroffenen, aber auch den Umgang mit vulnerablen Personen. Die Volksanwaltschaft bringt hierfür – auch bereits erwähnt – große Erfahrung mit. Sie kontrolliert heute schon Orte, an denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden können. Diese Arbeit erfolgt hoch professionell, unabhängig und mit hoher Verantwortung. Wir hatten im letzten Plenum die Berichte der Volksanwaltschaft 2024 und 2025 auf der Tagesordnung, die genau das ausweisen.
Genau deshalb ist es die richtige Entscheidung, diese Aufgabe dort anzusiedeln und nicht eine neue Behörde aufzubauen. Wir nutzen bestehende Kompetenz statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Mitgeregelt in dieser Novelle wird außerdem eine Anpassung im Heimopferrentengesetz; damit wird auch künftig sichergestellt, dass die Volksanwaltschaft und die dafür eingerichtete Rentenkommission ihre wichtige Aufgabe bei der Prüfung von Heimopferrentenleistungen und der Unterstützung Betroffener wahrnehmen können.
Die Novelle schafft – der eigentliche Kern – darüber hinaus klare rechtliche Grundlagen. Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen erhalten Zugang zu allen relevanten Orten, Unterlagen und Informationen. Sie können unangekündigte Kontrollen durchführen und dementsprechend Empfehlungen abgeben. Eines muss klar sein: Ein funktionierendes Asylsystem und die Einhaltung von Menschenrechten sind mit Sicherheit kein Widerspruch. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Im Gegenteil: Ein funktionierender Rechtsstaat beweist sich gerade dort, wo Entscheidungen schwierig sind. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bla, bla, bla!) Wer Ordnung schaffen will, braucht Kontrolle, wer Verfahren beschleunigen will, braucht Rechtsstaatlichkeit, und wer Verantwortung übernimmt, darf nicht wegschauen – deshalb ist diese Lösung vernünftig, nachhaltig, ausgewogen und vor allem notwendig.
Meine geschätzten Damen und Herren, ich habe die Rede von Herrn Bundesrat Amhof ja schon eingangs erwähnt; sie war leider eine – hätte ich gesagt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: „Leider“?!) – klare Themenverfehlung, weil sie meiner Meinung nach in den Tagesordnungspunkt 2 eigentlich besser einzuordnen gewesen wäre. Was passiert in der FPÖ? – Sie lehnt diesen Schritt ab, aber das wundert ehrlich gesagt niemanden, weil es einfach eine Verlängerung ist: wieder einmal diese bekannte Verweigerungshaltung, sobald es um konkrete Lösungen geht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen.)
Ich bin vielleicht ein wenig ein Optimist, aber ich hege ja noch immer die Hoffnung, dass sich die FPÖ irgendwann einmal aus ihrer eigenen Unvernunft befreien kann. Während andere daran arbeiten – da schaue ich jetzt gerne allen anderen im Saal in die Augen –, europäische Regeln praktikabel umzusetzen und rechtsstaatlich abzusichern, zieht sich die FPÖ auf ihre pauschale Ablehnung zurück: gegen den Pakt, gegen die Umsetzung und gegen den Kontrollmechanismus. Wer aber in diesem Land Verantwortung übernehmen will, der muss etwas beitragen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das haben wir gesehen, was uns die Verantwortung gebracht hat die letzten 20 Jahre! Danke! Danke, Herr Kollege! Wir brauchen nur nach Wien zu schauen! Schau raus aus dem Fenster!) Verantwortung heißt – und das ist das, was ihr ablehnt, mit Punkt und Beistrich –, Lösungen zu schaffen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja genau, super Lösungen!), die funktionieren. Verantwortung heißt, europäische Entwicklungen nicht einfach zu ignorieren, sondern sie rechtsstaatlich mitzugestalten. Verantwortung heißt, auch dort hinzusehen, wo staatliches Handeln kontrolliert werden muss. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Verantwortung heißt, für die eigenen Leute was zu machen, nicht für alle Welt!) Davon will die FPÖ nichts wissen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen.)
Ich verstehe schon, dass Sie nervös sind. Sie werden bei diesem Thema vor dem Hintergrund nervös, dass jetzt einige Sachen passieren, die Sie selber gefordert haben (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ) – und dennoch ist es zu wenig. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Leute glauben euch eh nichts mehr!) Es ist immer zu wenig am Ende des Tages. Warum? – Weil die FPÖ nicht an einer Lösung interessiert ist. Sie will diese Probleme, die die Menschen draußen - - (Ruf bei der FPÖ: Wir wollen keine Ankündigungen!) – Ihr wollt es am Köcheln halten, und das ist euer Thema! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Für mich passt es eigentlich schlichtweg nicht zusammen, wenn man ständig irgendwelche Verschärfungen fordert und mehr Kontrollen fordert (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das sind ja keine Verschärfungen! Das sind Luftblasen! Heiße Luft! Das ist CO2! Klimaerwärmung, was du da machst!), und wenn es dann tatsächlich zu diesen Mechanismen in Form einer konstruktiven Zusammenarbeit kommt, dann stellt man sich wieder auf die Seite und sagt: Nein, leider, schaffen wir nicht! – Ich finde es schade. (Vizepräsident Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Wir stehen heute für einen anderen Zugang: einen Zugang, der Ordnung mit Rechtsstaat verbindet, einen Zugang, der Sicherheit ernst nimmt, ohne Grundrechte auszublenden, und einen Zugang, der auf unabhängige Kontrolle statt auf politische Zurufe, wie sie die FPÖ gerne tätigt, setzt. Genau deshalb ist diese Erweiterung der Aufgaben der Volksanwaltschaft der absolut richtige Schritt. Sie stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln, sie stärkt den Rechtsstaat und sie zeigt, dass Österreich seine europäische Verantwortung ernst nimmt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
10.31
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.
RN/19
10.31
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vielleicht auch via Livestream! Ja, ich möchte noch ganz kurz sagen: Du hast mir aus dem Herz gesprochen, das hätte im Prinzip quasi eine grüne Rede sein können, Klara (Heiterkeit der Rednerin) – du kannst es dir ja noch überlegen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei ÖVP, FPÖ und Grünen.) – Nein; es ist einfach richtig, noch einmal zu betonen, wie wichtig die Einhaltung der Menschenrechte auch im Kontext von Asylverfahren ist. Also noch einmal: Herzlichen Dank dafür!
Da bin ich auch gleich schon bei Kollegen Amhof, weil hier nämlich Folgendes passiert ist: Es geht eigentlich um die Kontrolle, Screenings, und es wird gleich wieder in Bausch und Bogen über Asylverfahren ausgeholt. Aber einen Punkt möchte ich schon noch klarstellen: Auch wenn Österreich ein Binnenland ist und nach Logik der FPÖ hier niemand einen Asylantrag stellen kann, sind mir beim Zuhören gleich drei oder vier Beispiele eingefallen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist keine Logik, das ist Recht!) – na selbstverständlich: nachgeborene Kinder stellen einen Asylantrag in Österreich, Menschen, die ein Visum haben und wo sich die Lage im Heimatland während des Aufenthaltes in Österreich verändert hat, müssen einen Asylantrag stellen können, Botschaftsangehörige müssen einen Asylantrag stellen, wenn es tatsächlich notwendig ist, oder Sportler zum Beispiel (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: 1 Million?), die sich in Europa aufhalten, in Österreich aufhalten und nicht mehr in ihr Heimatland zurückgehen können. Also das noch einmal ganz kurz zur Klarstellung, damit wir nicht in der Illusion leben, dass Österreich sich von der völkerrechtlichen Verantwortung befreien kann, auch Asylverfahren zu führen, weil es ein Binnenland ist. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: 1,3 Millionen Sportler, da gewinnen wir die Fußball...!)
Ja, zu Kollegen Beer vielleicht noch ganz kurz – das hatte ich mir jetzt aufgeschrieben –, da komme ich dann auch wieder auf Kollegen Amhof: Wir machen ja heute etwas, was genau die europäische Solidarität in Bezug auf die Verteilung von Asylwerber:innen stärkt. Das ist bis jetzt nicht der Fall gewesen. Also dieser Solidaritätsmechanismus, den wir später in den weiteren Tagesordnungspunkten noch besprechen werden, ist ja genau etwas, was die FPÖ schon ewig fordert: dass das sozusagen nicht konzentriert in einem Land stattfindet. – Also da habe ich wahrscheinlich auch gerade ein bisschen ein Denkhindernis.
Aber jetzt komme ich – damit mir dann nicht gesagt wird, ich rede über etwas ganz anderes – zum Tagesordnungspunkt: Wir haben es schon gehört, in diesem Gesetz geht es um die Frage, wer genau darauf achtet, dass bei Verfahren die Grund- und Menschenrechte tatsächlich eingehalten werden. Das wird eben durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem künftig von allen Mitgliedstaaten verlangt, eben ein unabhängiger Überwachungsmechanismus für bestimmte Screening- und Grenzverfahren.
Ich mache jetzt noch einmal ganz kurz den Bogen zu einer anderen Organisation, die sicher nicht als grünnahe bezeichnet werden kann: Frontex. Bei Frontex zum Beispiel – da hatten wir Anfang Mai einen Austausch – gibt es auch einen Fundamental Rights Officer, eine ganze Abteilung, die auch bei Frontex überwacht, dass dort die Menschenrechte eingehalten werden. Ja, und was liegt in Österreich näher, als damit eine bewährte Organisation, einen Überwachungsmechanismus, der großartig arbeitet, nämlich die Volksanwaltschaft, zu beauftragen.
Das ist für uns Grüne grundsätzlich der richtige Weg, weil eben die Volksanwaltschaft – wir haben es heute schon mehrfach gehört – über eine langjährige Erfahrung bei der Kontrolle staatlichen Handelns verfügt. Sie überprüft nämlich auch heute schon Einrichtungen, in denen Menschen im besonderen Maß von staatlichen Entscheidungen abhängig sind, und sie genießt dabei ein sehr hohes Vertrauen.
Deshalb möchte ich jetzt ganz kurz auf das zurückkommen, was heute noch nicht angesprochen worden ist – oder darauf kommen, weil man ja nicht zurückkommen kann, das kann man ja nur, wenn es angesprochen wurde –: Es geht bei der weiteren Aufgabenübertragung auch um die Finanzierung der Aufgabenübertragung, da gibt es noch keine paktierte Ausstattung der Geldmittel. Wir werden ja eh in den nächsten Wochen sehr viel zum Budget hören. Es ist eben ganz wichtig, dass wir die Volksanwaltschaft mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausstatten. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ].)
Kontrolle braucht Menschen, die hinschauen können, Kontrolle braucht auch Zeit und – ich habe es gerade schon gesagt – Kontrolle braucht die notwendigen Mittel.
Auch das wurde heute schon gesagt, aber ich betone es einfach noch einmal, weil es so wichtig ist: Einen Rechtsstaat erkennt man nicht daran, dass er keiner Kontrolle bedarf, einen starken Rechtsstaat erkennt man daran, dass er eine unabhängige Kontrolle zulässt und ermöglicht. Deshalb leistet diese Verfassungsänderung einen wichtigen Beitrag und wir Grüne werden ihr selbstverständlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
10.37
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile dieses.
RN/20
10.37
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch via Livestream – herzlich willkommen! Effiziente Verfahren und der Schutz von Grundrechten, die dürfen kein Gegensatz sein. Ein funktionierender Rechtsstaat muss beides gewährleisten. Genau deshalb ist die Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtsmonitorings ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Die Reform des europäischen Asylsystems, der Europäische Asyl- und Migrationspakt, der bringt eine Reihe neuer Instrumente und Maßnahmen und Verfahren mit sich. Gerade weil diese Verfahren effizienter und schneller werden sollten, ist es wichtig, dass die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten unabhängig geprüft werden kann. Mit der Geas-Umsetzung verfolgt die Europäische Union grundsätzlich das Ziel, dass die Asylverfahren eben effizienter werden, dass sie einheitlicher und schneller gestaltet sind – das ist notwendig. Menschen, die Schutz benötigen, sollen ja auch möglichst rasch Gewissheit darüber erhalten, ob sie bleiben können. Gleichzeitig muss es aber auch klar sein, wenn die Voraussetzungen für Asyl nicht vorliegen. Lange Verfahren helfen am Ende niemandem, weder den Betroffenen noch den Staaten, die für deren Durchführung verantwortlich sind.
Gerade weil mit dem Pakt neue Instrumente wie das Screening, wie beschleunigte Verfahren oder Grenzverfahren verbunden sind, bewegen wir uns in einem wahnsinnig sensiblen Bereich. Es geht um Menschen in oftmals schwierigen und verletzlichen Situationen. Es geht um Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte. Es geht um Entscheidungen, die weitreichende Konsequenzen für diese Menschen haben.
Ich möchte an dieser Stelle eines ganz, ganz klar sagen: Grund- und Menschenrechte gelten für alle gleich und sie sind unverhandelbar!
Deshalb ist es auch richtig, dass der europäische Gesetzgeber ausdrücklich ein unabhängiges Menschenrechtsmonitoring vorsieht. Dieses Monitoring soll sicherstellen, dass die unionsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, und natürlich, dass mögliche Grundrechtsverletzungen auch erkannt und aufgearbeitet werden können.
Österreich entscheidet sich dabei bewusst gegen den Aufbau von neuen Strukturen, Österreich will diese Aufgabe der Volksanwaltschaft übertragen. Das ist aus unserer Sicht eine gute und eine nachvollziehbare Lösung. Die Volksanwaltschaft verfügt nämlich über jahrelange Erfahrung in der Kontrolle von staatlichem Handeln. Sie nimmt wichtige Aufgaben im Bereich des Menschenrechtsschutzes wahr, und sie genießt auch das notwendige Vertrauen, das wir brauchen, um diese sensible Aufgabe unabhängig und professionell auszuüben. Genau deshalb wird die Volksanwaltschaft auch die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um dieser neuen Aufgabe auch gerecht zu werden.
Künftig werden die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen umfassende Kontrollmöglichkeiten erhalten. Sie können Orte aufsuchen, sie können Unterlagen sichten, sie können Kontrollen auch unangekündigt durchführen. Das betrifft insbesondere die Durchführung des Screenings, der Gesundheitsuntersuchungen und der biometrischen Erfassungen im Rahmen dieser Verfahren.
Darüber hinaus wird die Volksanwaltschaft aber auch jährlich Berichte und Empfehlungen vorlegen können. Das ist deshalb wichtig, weil ein wirksames Monitoring nicht nur Missstände aufzeigen, sondern auch Verbesserungen anstoßen soll. So können Erfahrungen aus der Praxis genutzt werden, um Verfahren weiterzuentwickeln und die Einhaltung dieser Verfahren und der rechtsstaatlichen Standards dauerhaft sicherzustellen.
Begleitet wird diese Aufgabe begrüßenswerterweise auch durch den Austausch mit internationalen Expertinnen und Experten etwa der europäischen Grundrechteagentur, dem Europarat, dem UNHCR und dem Grundrechtsbeauftragten von Frontex. Auch das trägt dazu bei, dass das Monitoring hohen fachlichen Standards entspricht.
Ein funktionierendes Asylsystem braucht beide Seiten: Es braucht effiziente Verfahren und es braucht einen starken Schutz der Grund- und Menschenrechte. Das eine darf niemals gegen das andere ausgespielt werden, und gerade ein Rechtsstaat zeichnet sich doch dadurch aus, dass er auch dort Kontrolle ermöglicht, wo staatliche Eingriffe besonders intensiv sind.
Ich glaube, mit dieser Regierungsvorlage schaffen wir eine solide Grundlage dafür. Ich werde dem heute zustimmen, und dass man hier nicht zustimmen kann, ist mir persönlich eigentlich unbegreiflich. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
10.42
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank.
Ich begrüße bei uns im Bundesrat Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile ihr dieses.
RN/21
10.42
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich bin froh, dass wir wieder auf den eigentlichen Kern des heutigen Tagesordnungspunktes kommen und den Fokus wieder auf die Wichtigkeit legen, denn wenn wir über die Zukunft der europäischen Asyl- und Migrationspolitik sprechen, dann ist für uns alle klar, dass es einen gemeinsamen Weg der Ordnung, der Sicherheit, der Klarheit und vor allem der Gerechtigkeit braucht.
Wenn in der ersten Rede so viele Probleme angesprochen worden sind und man dann unbedingt einen anderen Kurs hat nehmen müssen, damit man heute ja nicht auf den eigentlichen Punkt kommt, sieht man schon: Man will nicht genau hinsehen, dass es schon sehr viele Lösungen gibt. Aktuell tut sich ganz viel im Asyl- und Migrationsbereich, wie eben jetzt bei dem aktuellen Tagesordnungspunkt, bei der Novelle zum Volksanwaltschaftsgesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Dann geht es weiter – ihr habt wieder die Möglichkeit, dass ihr zustimmt –: Es geht bei den nächsten Tagesordnungspunkten um den Asyl- und Migrationspakt; und dann geht es weiter – das ist aus dem Asyl- und Migrationspakt heraus –: Die EU hat diese Woche schon die Rückkehrzentren in Drittstaaten angesprochen. Dies ist ein Ergebnis daraus, dass da schon sehr viel passiert. Das sind wichtige Maßnahmen für eine gerechte Asylpolitik.
Ja, wir kennen die Zahlen, wir kennen die Verfahren und die Grenzen, doch hinter jedem Verfahren stehen auch Menschen, das hat meine Kollegin Klara Neurauter schon sehr gut betont. Wo der Staat tiefgreifend in die Freiheit von Menschen eingreift, sei es in Pflegeheimen, Haftanstalten oder künftig bei den neuen Grenzverfahren an unseren Flughäfen beziehungsweise insbesondere dem Flughafen in Schwechat – er ist ja die einzige EU-Außengrenze –, braucht es eine Instanz, die genau hinsieht, und das kann nur die Volksanwaltschaft sein.
Die Volksanwaltschaft übernimmt mit dieser Regelung ab Mitte Juni eine neue zentrale Aufgabe. Sie wird die unabhängige Überwachungsstelle für die neuen EU-Grenzverfahren in Österreich. Was bedeutet das konkret? – Wir haben es vorhin auch schon in den Reden gehört, aber ich möchte es schon noch einmal zur Erinnerung wiederholen. – Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, also das Geas, bringt schnellere Verfahren, und am einzigen EU-Außengrenzpunkt in Österreich – wie schon erwähnt ist das der Flughafen Schwechat – wird es zum Teil natürlich zu längeren Anhaltungen kommen, weil da überprüft wird. Daher braucht es eine erfahrene Institution wie die Volksanwaltschaft, die dort die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte präventiv und effektiv kontrolliert, eben mit dem uneingeschränkten Zugang zu den Daten – die Kommission hat Einblick in alle Unterlagen und der Zutritt zu allen Orten wird auch unangekündigt möglich gemacht.
Es geht um Effizienz statt Bürokratie. Es wird keine neue teure Behörde aus dem Boden gestampft, wir setzen auf eine bewährte Institution, eben die Volksanwaltschaft, die bereits das volle Vertrauen der Bevölkerung genießt. Die Volksanwaltschaft ist für diese Kontrolle – ich möchte es noch einmal betonen – ja genau die richtige Adresse. Es sind auch schon Mittel dafür ausverhandelt worden, und ich denke, diese Lösung ist sicher perfekt, weil sie einfach hervorragende Arbeit leistet, weil sie die Sorgen und Nöte unserer Gesellschaft auch unmittelbar abbildet. Daher möchte ich mich bei diesem Anlass natürlich ganz besonders für die Arbeit der Volksanwaltschaft besonders bedanken. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ich möchte noch etwas betonen, es geht um die Heimopferrente: Diese Novelle ist auch Anlass dazu, dass man genau hinschaut und fragt: Was gibt es noch, was man gerade in dieser Novelle umsetzen muss? Das ist nicht unwesentlich, muss ich einmal sagen, denn wir nutzen diese Novelle, um auch bestehende Aufgaben der Heimopferrente verfassungsrechtlich dauerhaft abzusichern. Es ist wichtig, dass im Hintergrund sicher und ordentlich gearbeitet werden kann.
Natürlich möchte ich jetzt schon auf die FPÖ replizieren, denn wie anfangs erwähnt kann man das nicht so stehen lassen. Wenn die FPÖ heute gegen die Volksanwaltschaftsgesetznovelle stimmt, geht es dabei, das muss ich schon ganz ehrlich sagen, gegen Maßnahmen im Asyl- und Migrationsbereich, da wir natürlich sehr viel zu tun haben, und die Probleme sind ja, wie wir es in bekannter Manier kennen, von der FPÖ schon aufgetischt worden. Immer Probleme nennen, Probleme nennen, Lösungen, davon wollen wir nichts hören, weil uns sonst nämlich die Argumente ausgehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: So ist es!)
Was hat die FPÖ in der Vergangenheit immer gefordert? – Schnellere Verfahren, Rückführungen, Familiennachzug stoppen, Außerlandesbringungen und so weiter und so fort. Jetzt würde ich schon sagen – Herr Kollege Amhof, du hast da Zahlen genannt –: Schau auf die aktuellen Zahlen, nicht auf jene von deinem ehemaligen Minister Kickl, sondern auf die aktuellen Zahlen, an denen man natürlich sieht, dass sehr, sehr, sehr viel passiert!
Schauen wir beispielsweise darauf, den Familiennachzug zu stoppen: Wir haben im Jahr 2025 das Gesetz beschlossen, den Familiennachzug zu stoppen, und dazu gibt es konkrete Zahlen. Vor der Beschlussfassung, also im Jahr 2024, sind es 4 000 Familienmitglieder gewesen, die nach Österreich eingereist sind, und im Jahr 2026 sind es aufgrund dieser strengen Regelung nur 38 Einreisende gewesen, die aufgrund des Familiennachzugs nach Österreich gekommen sind. Das sind also Zahlen und Daten und Fakten, die belegen, dass da sehr viel geschieht.
Ich möchte noch weiter schauen: Aufgriffe von Illegalen pro Woche. Im Herbst 2022 waren es 3 500 Aufgriffe von Illegalen pro Woche. Letzte Woche waren es 15 Aufgriffe. Asylquartiere: 27 von 35 Asylquartieren sind mittlerweile wieder geschlossen worden. Derzeit sind 7 200 Personen in der Grundversorgung; früher waren es 27 000.
Außerlandesbringungen oder Abschiebungen haben wir derzeit 14 200, davon waren 3 300 Straftäter. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wo sind 7 000 in der Grundversorgung?) – Also bitte, wir müssen schon bei den Zahlen, Daten und Fakten bleiben! (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nicht in Österreich – in einem Bundesland vielleicht! Allein Wien hat das Dreifache! Fake News! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich weiß, ich komme da jetzt natürlich vom Thema weg (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Allein in Niederösterreich haben wir 8 000! Stimmt ja alles nicht!), ich muss es aber ansprechen: Es wird sehr viel getan. Es müssen internationale Gespräche geführt werden, es muss eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern geben, damit Rückkehrzentren geschaffen werden, und so weiter. Der Kurs der FPÖ, im Endeffekt nur Angst zu schüren und die Bevölkerung zu verunsichern, ist schlichtweg falsch und daher möchte ich wirklich sagen - - (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrat Ruprecht [ÖVP/Stmk.]: Das ist die FPÖ-Methode!) Das ist schlichtweg falsch, denn ich finde, dass die FPÖ damit die Bevölkerung in die Irre führt. Das ist definitiv eine Politik, die auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger geht – das spaltet, das verunsichert und das führt definitiv zu keinen langfristigen Lösungen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich bin daher froh, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich die Mehrheit hier herinnen einig ist (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: ... die vier Linksparteien halt!) und, wie ich glaube, auch die Bevölkerung, dass Migration geordnet passieren muss, dass es zu keiner Spaltung kommen darf. Es geht ja nicht um links, es geht hier darum, dass eine vernünftige Politik gemacht wird (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, merkt man!) und nicht um links, rechts, Mitte. Es geht jetzt wirklich um die aktuelle Sache, Herr Kollege. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Merkt man total!)
Ich muss es noch einmal sagen: Ein effektiver Grenzschutz und der Schutz der Menschenwürde – und das möchte ich noch einmal betonen – sind kein Widerspruch. Indem wir der Volksanwaltschaft nämlich diesen Kontrollauftrag übertragen, beweist unser Rechtsstaat Handlungsfähigkeit. Wir sorgen für Ordnung und Entlastung im Asylsystem, stellen aber gleichzeitig sicher, dass der Respekt vor der Menschenwürde zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleibt. Das ist ein gutes, ein wichtiges Signal für den Zusammenhalt und die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land, und daher wäre es gescheit, wenn hier alle zustimmen würden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Kittl [Grüne/W] und Deutsch [NEOS/W].)
10.51
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank.
Ich begrüße bei uns im Bundesrat Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner – herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. – Kollege Amhof, ich erteile Ihnen das Wort.
RN/22
10.52
Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Kolleg:innen! Sehr geehrter Herr Minister! Ich wollte noch ganz kurz auf das eingehen, was bezüglich der fehlenden Argumente der FPÖ, wie Sie erwähnt haben, gesagt wurde. Ich habe, glaube ich, in meiner Rede vorhin einen ganzen Haufen von Argumenten gebracht. Und ich habe sehr genau zugehört und habe nicht gehört, dass auf ein einziges Argument von mir hier in irgendeiner Form repliziert worden wäre oder eingegangen worden wäre, sondern man hat das eher in einer anderen Form gemacht und gesagt, Thema und so. Also ich glaube, wenn eine österreichische Behörde jetzt mit zusätzlichen Aufgaben belastet wird, um festgesetzte Asylbetrüger, wenn sie abgeschoben werden, hier in ihren Rechten zu belehren – und wir wissen auch, welche NGOs dann da die Kommissionen besetzen –, dann wird man wohl darauf hinweisen dürfen, worin der Grund für diese Problematik liegt: darin, dass diese Menschen in rechtswidriger Weise überhaupt hier sind und hierhergeholt werden.
Frau Kollegin Buschberger, Sie möchte ich davon ausnehmen: Ja, Sie sind auf Argumente eingegangen und haben erwähnt, dass es da doch Fälle geben könnte, in denen Asylanträge in Österreich zulässig wären. Den Flugzeugabsturz, der wird auch immer wieder gebracht, den haben Sie vergessen. Wenn also Asylanten über Österreich zufällig eine Notlandung machen müssen, dann wäre das erste Land Österreich, und die wären dann vielleicht auch noch berechtigt. Der Sportler wäre schon wieder ein Grenzfall: Der Sportler begeht ja insofern einen Betrug, als er auf seinem Visaantrag angibt, hier Sport ausüben zu wollen, in Wirklichkeit will er Asyl. Da wäre also schon eine falsche Angabe. Aber, Frau Kollegin, ich gebe Ihnen den Sportler auch noch dazu. Reden wir aber über die anderen 99,9 Prozent, und dann sind wir, glaube ich, einen Schritt weiter! (Beifall bei der FPÖ.)
10.54
Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/23
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.