RN/20

10.37

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch via Livestream – herzlich willkommen! Effiziente Verfahren und der Schutz von Grundrechten, die dürfen kein Gegensatz sein. Ein funktionierender Rechtsstaat muss beides gewährleisten. Genau deshalb ist die Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtsmonitorings ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. 

Die Reform des europäischen Asylsystems, der Europäische Asyl- und Migrationspakt, der bringt eine Reihe neuer Instrumente und Maßnahmen und Verfahren mit sich. Gerade weil diese Verfahren effizienter und schneller werden sollten, ist es wichtig, dass die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten unabhängig geprüft werden kann. Mit der Geas-Umsetzung verfolgt die Europäische Union grundsätzlich das Ziel, dass die Asylverfahren eben effizienter werden, dass sie einheitlicher und schneller gestaltet sind – das ist notwendig. Menschen, die Schutz benötigen, sollen ja auch möglichst rasch Gewissheit darüber erhalten, ob sie bleiben können. Gleichzeitig muss es aber auch klar sein, wenn die Voraussetzungen für Asyl nicht vorliegen. Lange Verfahren helfen am Ende niemandem, weder den Betroffenen noch den Staaten, die für deren Durchführung verantwortlich sind. 

Gerade weil mit dem Pakt neue Instrumente wie das Screening, wie beschleunigte Verfahren oder Grenzverfahren verbunden sind, bewegen wir uns in einem wahnsinnig sensiblen Bereich. Es geht um Menschen in oftmals schwierigen und verletzlichen Situationen. Es geht um Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte. Es geht um Entscheidungen, die weitreichende Konsequenzen für diese Menschen haben. 

Ich möchte an dieser Stelle eines ganz, ganz klar sagen: Grund- und Menschenrechte gelten für alle gleich und sie sind unverhandelbar! 

Deshalb ist es auch richtig, dass der europäische Gesetzgeber ausdrücklich ein unabhängiges Menschenrechtsmonitoring vorsieht. Dieses Monitoring soll sicherstellen, dass die unionsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, und natürlich, dass mögliche Grundrechtsverletzungen auch erkannt und aufgearbeitet werden können. 

Österreich entscheidet sich dabei bewusst gegen den Aufbau von neuen Strukturen, Österreich will diese Aufgabe der Volksanwaltschaft übertragen. Das ist aus unserer Sicht eine gute und eine nachvollziehbare Lösung. Die Volksanwaltschaft verfügt nämlich über jahrelange Erfahrung in der Kontrolle von staatlichem Handeln. Sie nimmt wichtige Aufgaben im Bereich des Menschenrechtsschutzes wahr, und sie genießt auch das notwendige Vertrauen, das wir brauchen, um diese sensible Aufgabe unabhängig und professionell auszuüben. Genau deshalb wird die Volksanwaltschaft auch die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um dieser neuen Aufgabe auch gerecht zu werden. 

Künftig werden die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen umfassende Kontrollmöglichkeiten erhalten. Sie können Orte aufsuchen, sie können Unterlagen sichten, sie können Kontrollen auch unangekündigt durchführen. Das betrifft insbesondere die Durchführung des Screenings, der Gesundheitsuntersuchungen und der biometrischen Erfassungen im Rahmen dieser Verfahren. 

Darüber hinaus wird die Volksanwaltschaft aber auch jährlich Berichte und Empfehlungen vorlegen können. Das ist deshalb wichtig, weil ein wirksames Monitoring nicht nur Missstände aufzeigen, sondern auch Verbesserungen anstoßen soll. So können Erfahrungen aus der Praxis genutzt werden, um Verfahren weiterzuentwickeln und die Einhaltung dieser Verfahren und der rechtsstaatlichen Standards dauerhaft sicherzustellen. 

Begleitet wird diese Aufgabe begrüßenswerterweise auch durch den Austausch mit internationalen Expertinnen und Experten etwa der europäischen Grundrechteagentur, dem Europarat, dem UNHCR und dem Grundrechtsbeauftragten von Frontex. Auch das trägt dazu bei, dass das Monitoring hohen fachlichen Standards entspricht. 

Ein funktionierendes Asylsystem braucht beide Seiten: Es braucht effiziente Verfahren und es braucht einen starken Schutz der Grund- und Menschenrechte. Das eine darf niemals gegen das andere ausgespielt werden, und gerade ein Rechtsstaat zeichnet sich doch dadurch aus, dass er auch dort Kontrolle ermöglicht, wo staatliche Eingriffe besonders intensiv sind. 

Ich glaube, mit dieser Regierungsvorlage schaffen wir eine solide Grundlage dafür. Ich werde dem heute zustimmen, und dass man hier nicht zustimmen kann, ist mir persönlich eigentlich unbegreiflich. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

10.42

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank. 

Ich begrüße bei uns im Bundesrat Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.