RN/36
11.57
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Zuseherinnen, werte Zuseher! Die europäische Asylpolitik und die Veränderungen in der europäischen Asylpolitik stehen im Mittelpunkt der heutigen Debatte hier im Bundesrat und auch im Zusammenhang mit einer von mehreren Beschlussfassungen. Sie ist auch in den letzten Tagen sehr intensiv im Mittelpunkt der Debatte gestanden beziehungsweise wird sie das auch in den nächsten Tagen noch tun, weil es morgen ein Treffen der europäischen Innenminister gibt.
Auch im Mittelpunkt steht – dazugehörend zum europäischen Asylpakt, der mit 13. Juni in Kraft treten wird – die nationale Umsetzung dazu. Das heißt, europäischer Asylpakt, gemeinsame Regelungen: Was ist auf nationaler Ebene notwendig, damit dieser Pakt auch so umgesetzt wird?
Wie auch immer man das nennen will, es ist dies die massivste Veränderung, Verschärfung – ich wurde von manchen dafür kritisiert, ich sage: ich stehe dazu – im österreichischen Asyl- und fremdenrechtlichen Bereich seit mehr als 20 Jahren. Das sind die Fakten. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich werde dann auch versuchen, einige Punkte daraus zu erklären. Ich möchte wirklich betonen, dass es mir wichtig ist, auch bei den Zahlen und bei den sachlichen Argumenten hier am Boden der Realität zu bleiben. Daher bringe ich zur Einordnung einige Zahlen von den Sicherheitsbehörden, damit man auch ein Gespür dafür bekommt, wo wir stehen.
Ja, man kann sagen, wir sind noch immer nicht dort, wo wir sein wollen. Völlig richtig. Aber ich bin davon überzeugt, in diesem Bereich entwickelt sich vieles in die richtige Richtung. Daher einige wenige Beispiele, die das untermauern sollen – einige Vorrednerinnen beziehungsweise Vorredner haben einige Zahlen dazu auch skizziert –:
Zunächst einmal Aufgriffe Illegaler an der Grenze Burgenland zu Ungarn: Ich erwähne immer die burgenländische Grenze – das wissen gerade die Kolleginnen und Kollegen aus dem Burgenland –, weil das jene Grenze ist, die im Jahr 2022 und auch 2015 am meisten belastet war. Im Herbst 2022 hat es mehrere Wochen gegeben, in denen es pro Woche über 3 000 Aufgriffe Illegaler an dieser Grenze gab. Damals! Jetzt, letzte Woche waren es 17. Man kann sagen, das sind 17 zu viel, aber es ist richtig, dass es nur mehr so wenige sind, und es unterstreicht, dass sehr viele Anstrengungen unternommen worden sind, die diese Entwicklung befürwortet haben.
Da heute das eine oder andere Mal gesagt wurde, der EU-Außengrenzschutz sei notwendig, möchte ich an dieser Stelle erwähnen: Völlig richtig. Wir brauchen einen funktionierenden, dichten EU-Außengrenzschutz; auch der Asylpakt besagt, dass das notwendig ist.
Ich möchte nur an dieser Stelle auch erwähnen, dass gerade die Länder an der EU-Außengrenze, die in keiner einfachen Situation sind, enorme Fortschritte in diesem Bereich gemacht haben. Die bulgarisch-türkische Grenze ist heute nicht mehr zu vergleichen mit dem Zustand, der vor drei, vier Jahren geherrscht hat: Heute gibt es dort modernste Technik, Personal, das zusätzlich zugeführt wurde, wobei beispielsweise auch österreichische Polizisten an dieser Grenze Dienst machen.
Vorige Woche war ich in Rumänien am Schwarzen Meer: neuestes Gerät, modernste Ausstattung, auch als EU-Außengrenze, und auch zu Serbien wird hier dichtgemacht. Ja, noch nicht so, wie wir das wollen, aber ich bitte, anzuerkennen, welche Fortschritte europäischen Länder, EU-Mitgliedsländer, befreundeten Länder gemacht haben. Das verdient Respekt und Anerkennung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Eine weitere Zahl sei genannt, weil vorhin teilweise sehr emotional darüber debattiert wurde: Ich rede von der Zahl der Asylwerber, weil diese Zahl einfach ein Gefühl dafür gibt, wie sich etwas entwickelt. Wir haben derzeit unter 7 000 Asylwerber in der Grundversorgung. Das ist der niedrigste Wert, den es seit dem System der Grundversorgung zwischen Bund und Ländern gibt – die Bundes- und Landesgrundversorgung wurde Anfang 2000 eingeführt.
Es sind derzeit unter 7 000 Asylwerber. Ja, insgesamt sind es deutlich mehr in der Grundversorgung. Warum? Weil wir uns als Österreich entschieden haben, auch die Vertriebenen aus der Ukraine in der Grundversorgung unterzubringen, und das ist mit Abstand der größte Teil davon, um das auch zu sagen. Ich versuche nur, die Fakten hier in die Debatte einzubringen, weil es wichtig ist, um das Ganze auch einordnen zu können.
Das hat auch dazu geführt, dass wir, wie, glaube ich, in der Debatte vorhin auch erwähnt wurde, 27 von 35 Grundversorgungseinrichtungen des Bundes schließen konnten, dass in Traiskirchen – das ja, wie gerade die Niederösterreicher wissen, ein Sinnbild für Überforderung, Überlastung des Systems war – derzeit etwas über 300 Asylwerber untergebracht sind. Auch das ist ein enorm niedriger Wert, diese Zahl ist kleiner geworden.
Auch in der Pro-Kopf-Belastung ist Österreich Gott sei Dank zurückgefallen. Wir lagen bei der Pro-Kopf-Belastung lange Jahre an zweiter Stelle, hinter Zypern, im Herbst 2022 sogar an erster Stelle; mittlerweile sind wir auf den elften beziehungsweise zwölften Platz zurückgefallen, weil eben viele Maßnahmen gesetzt, eingeleitet wurden, die richtig und gut waren, nämlich vom Bund, aber auch von den Bundesländern: Sachleistungskarte der Steiermark, richtig; Niederösterreich, richtig. Das soll doch anerkannt werden, dass da alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Belastung sinkt.
Eine zweite wesentliche Zahl, die in dieser Debatte, die oft rasch sehr emotional wird, erwähnt werden muss: Wie ist denn die aktuelle Entwicklung im Bereich der Asylanträge? Zuerst habe ich die Zahlen der Aufgriffe an den Grenzen genannt, jetzt komme ich zu den Asylanträgen.
Tatsache ist: In den ersten drei Monaten dieses Jahres – diese Zahlen liegen bisher vor – haben mehr Asylantragsteller Österreich verlassen, nämlich 1 120, als neue Asylerstantragsteller dazugekommen sind, nämlich 1 075. (Ruf bei der FPÖ: Erstantragsteller!) – Erstantragsteller, völlig richtig. Ich sage das bewusst so, denn ich gehe davon aus, dass Sie Babys von Asylberechtigten nicht einen Staatsbürgerschaftstitel geben wollen. Diese bekommen selbstverständlich einen Asylstatus. Daher fallen sie unter die Asylanträge, aber es sind keine klassischen Asylerstanträge.
Es geht – und das auch zur Fairness der Debatte – darum: Was ist die zusätzliche Belastung? Und es ist eben Tatsache, dass es gelungen ist, in den ersten Monaten dieses Jahres mehr Asylantragsteller außer Landes zu bringen, als neue dazugekommen sind. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage auch sehr klar: Man kann sagen, 7 000 Asylwerber in der Grundversorgung sind noch immer zu viel. – Ja, auch ich bin dieser Meinung. Daher sage ich: Diese Zahlen, die ich genannt habe, damit man das Ganze seriös und möglichst sachlich einordnen kann, sind kein Grund zum Jubeln, sondern ein Auftrag, hart in diese Richtung weiterzuarbeiten. Das muss und kann nur das klare Ziel sein. Das ist der Auftrag an die Behörden und das muss letztendlich auch der Auftrag an uns politisch Verantwortliche sein.
Warum? – Weil es in der Asyl- und Migrationsfrage, denke ich, auf allen Ebenen, in allen politischen Parteien sehr emotionale Debatten gibt und oft Sorgen und Ängste mit dabei sind. Daher denke ich: Es ist unsere Verantwortung, diese Debatten möglichst sachlich und faktenbasiert zu führen, weil wir die Situation noch besser in den Griff kriegen müssen.
Jetzt zum Asylpakt einige Punkte, die auch schon debattiert worden sind, wobei man auch da wieder politisch einordnen muss, was begleitend zum Asylpakt wichtig ist: das Thema Abschiebungen und Außerlandesbringungen. Ja, Abschiebungen und Außerlandesbringungen sind selbstverständlich Teil einer glaubwürdigen und gerechten Asylpolitik; dass jemand, der illegal aufhältig ist oder straffällig geworden ist, auch das Land verlassen muss, und zwar egal von wo er kommt, ob er aus dem Nachbarland kommt oder von anderswo.
Das haben im letzten Jahr über 14 000 Menschen tun müssen. 14 000 Ausländer haben Österreich verlassen müssen, weil sie illegal aufhältig waren oder straffällig geworden sind. Es waren übrigens 3 300 Straftäter, die im letzten Jahr Österreich verlassen mussten, das sind fast zehn pro Tag.
Ich erwähne das, weil das harte Arbeit ist. Es ist mir wichtig, den Behörden, vor allem dem BFA, dafür zu danken, dass man da hart in diese Richtung arbeitet, weil da auch die entsprechenden Dokumente erstellt werden müssen, damit das eben möglich wird.
Es sind aber natürlich auch politische Gespräche notwendig. Daher ist es entscheidend, dass man eben auch mit Syrien spricht; da ist es auch notwendig und wichtig, dass es auf technischer Ebene auch Gespräche mit afghanischen Behörden gibt. Oder beispielsweise war ich zuletzt gemeinsam mit der Außenministerin in Usbekistan, einem Nachbarland Afghanistans, um Gespräche zu führen, damit wir Abschiebungen, Außerlandesbringungen und Rückführungen konsequent umsetzen können.
Es mag dem einen genügen, wenn man schimpft und die Situation als schlecht schildert. Ja, das gibt es, aber es ist zu wenig. Man muss hart daran arbeiten, diese Dinge zu verändern. Und das tun unsere Behörden. Daher gilt mein großer Dank unseren Behörden, die das so effektiv machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Abschiebungen: Ja, wir wissen auch, dass es enorm schwierig ist beziehungsweise kaum möglich ist, Menschen in manche Länder zurückzuschieben, nämlich direkt. Bei Syrien und Afghanistan ist das im letzten Jahr erstmals wieder gelungen. Das waren einige wenige Fälle, es müssen aber statt dem Einzelfall mehr Fälle werden, auch das ist mir völlig bewusst. Wenn das aber nicht möglich ist, muss man eben danach trachten, andere Lösungen zu verhandeln, und auch das haben wir getan.
Österreich hat vor drei, vier Jahren gemeinsam mit Dänemark die Initiative ergriffen, Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union durchzuführen und Return-Hubs – sogenannte Rückkehrzentren oder Abschiebezentren, wie sie heute in den Medien genannt werden – umzusetzen. Wir wurden damals verlacht: Manche Länder haben den Kopf geschüttelt, wie man so etwas tun kann. Heute, nämlich ganz aktuell, ist es Gesetz, morgen wird es von den Innenministern beschlossen. Vorgestern wurde es im Ausschuss beschlossen, übrigens auch – nur ein kleiner Hinweis – mit Parteikollegen von Ihnen in diesem Ausschuss. Warum? – Weil es offensichtlich schon viele gibt, die auf europäischer Ebene Interesse daran haben, dass sich die Situation wirklich ordentlich verbessert, weil sie sich im Sinne der Menschen verbessern muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Daher ist es auch gut, und da bitte ich auch um möglichst breite Unterstützung. Es sind schwierige Gespräche, weil man natürlich in diesen Ländern auch Gesprächspartner benötigt. Österreich hat gemeinsam mit Deutschland, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland eine kleine Gruppe gegründet, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um ganz konkret in die Umsetzung von solchen Projekten zu gehen: einerseits die Eventualität von Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union – das ist das, unter Anführungszeichen, „berühmte“ sogenannte Italien-Albanien-Modell –, andererseits aber auch das zweite Thema, jenes der Rückkehrzentren.
Bei Asylverfahren außerhalb Europas gibt es auch das Thema Ruanda, das lange diskutiert wurde und rechtlich nie möglich war. Für Dänemark war es möglich. Warum? – Weil Dänemark damals eine Opt-out-Variante hatte und nicht Teil der Asylgesetzgebung auf europäischer Ebene war. Jetzt können es alle tun, jetzt haben alle die Möglichkeit, solche Projekte zu verhandeln. Diese fünf Länder, die ich genannt habe, tun das jetzt ganz konkret mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. Wir haben aber als Strategie dieser fünf Länder auch ganz bewusst gesagt, wir wollen Stillschweigen darüber vereinbaren, mit wem wir ganz konkret sprechen, weil wir zuerst Nägel mit Köpfen machen wollen. Bilder, Texte, Sprache sind nett, aber viel wichtiger sind Taten und Fakten, und das wollen wir jetzt vorbereiten. Bis Ende des Jahres ist das Ziel, ein klares Projekt zu haben, sodass wir im nächsten Jahr auch ganz konkret in die Umsetzung gehen können. Stück für Stück werden da also die Dinge abgearbeitet, und das ist notwendig, auch auf europäischer Ebene. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Bevor ich jetzt zu einigen Punkten komme – von meinen Vorrednern wurden auch einige Punkte aus der nationalen Umsetzung genannt –, vielleicht noch einmal zum Asylpakt insgesamt – ich habe das schon öfters gesagt und wiederhole es auch in diesem Kreis der Damen und Herren Bundesräte –: Dieser Asylpakt, der ab 13. Juni auf europäischer Ebene in Kraft tritt, wird keine Wundertüte sein, mit der vom ersten Tag an alles klaglos und super funktioniert, aber zehn Jahre wurde darum gerungen, gestritten, diskutiert, und vor zwei Jahren ist es endlich gelungen, eine politische Einigung zu schaffen – das hätte man vor drei Jahren nie gedacht –, und jetzt sind wir so weit, dass sie umgesetzt wird. Es müssen aber alle – und ich betone alle – Mitgliedsländer hart daran arbeiten, dass sie auch entsprechend mit Leben erfüllt wird. Wir werden sehr genau darauf achten.
Da auch ein Wort zur Diskussion um den Solidaritätsmechanismus: Ich habe immer sehr klar dagegen argumentiert, weil ich ihn für falsch halte, aber es ist eben in einer Demokratie so, dass man zu Kompromissen bereit sein muss. Und warum war ich zu diesem Kompromiss bereit? – Weil Österreich eine Ausnahme erreicht hat. Warum? – Weil Österreich über die letzten Jahre massiv über Gebühr Solidarität geleistet hat – über viele Jahre pro Kopf die zweitmeisten Asylanträge in ganz Europa – und das von der Europäischen Union, von der Europäischen Kommission auch anerkannt werden muss. Daher haben wir diesen richtigen und notwendigen Schritt wie viele andere auch gemacht und haben uns entschieden, diesen Asylpakt auch entsprechend konsequent umzusetzen.
Jetzt noch zu einzelnen Punkten: Was ist neu in der nationalen Gesetzgebung?
Außengrenzverfahren am Flughafen Schwechat – das wurde, glaube ich, erwähnt –: Ein Grenzterminal wird derzeit errichtet, wird vom Flughafen, von uns betrieben und wird mit 13. Juni in Kraft treten.
Rückkehrzentren und verpflichtende Rückkehrberatung: Auch das wird es klar geben. Das ist jetzt auch durch die Verhängung einer Wohnsitzauflage möglich, die es davor nicht gab, damit man für die Rückkehrberatung und auch die Rückkehr, die Außenlandesbringung eine Sicherstellung hat.
Neue Haftmöglichkeiten werden eingeführt – auch das ist eine klare Verschärfung. Das ist manchen zu viel, den anderen noch immer zu wenig – ich weiß gar nicht, wie weit das gehen soll, damit es letztendlich manchen hier passt, aber es ist richtig und notwendig und etwas, was wir gefordert haben.
Sanktionen in der Grundversorgung: Das sind Punkte, die derzeit von einzelnen Ländern schon freiwillig umgesetzt werden, beispielsweise eine sogenannte Arbeitspflicht oder die Sachleistungskarte, wie sie ja manche Bundesländer in enger Abstimmung mit dem Innenministerium auch eingeführt haben. Auch da gibt es weitere Möglichkeiten, dass man in der Grundversorgung weiter reduziert oder Leistungen entzieht, wenn man beispielsweise gegen die Bewegungseinschränkungen, die man als Asylwerber auferlegt bekommt, verstößt.
Die verpflichtenden beschleunigten Verfahren – auch sie sind Teil der nationalen Umsetzung –: Verpflichtung zur Durchführung bei sicheren Herkunftsstaaten, bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit unter 20 Prozent, und sollte jemand die Staatsbürgerschaft vortäuschen, gibt es ebenfalls das schnelle Verfahren, sodass rasch Klarheit darüber herrscht, ob jemand illegal aufhältig ist oder nicht, ob er das Land verlassen muss oder nicht.
Verschärfung der Eurodac-Erfassung: Die Altersgrenze betreffend biometrische Daten wird von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt, damit auch da Klarheit herrscht. Das hilft natürlich auch beim Thema Obsorge ab dem ersten Tag, um möglichst auch – wichtig! – Missbrauch zu verhindern, weil das letztendlich entscheidend ist.
Der siebente Punkt, der parallel dazu verhandelt wurde und den ich für einen der wichtigsten Punkte halte, ist auch ein Punkt, der sehr heftig debattiert wurde, der den einen zu hart ist – dass man Familien auseinanderdividiere, wurde gesagt; nein, das ist nicht der Fall –, und die anderen sagen, das bringt nichts. Er bringt etwas: der Stopp des Familiennachzugs. Der Stopp des Familiennachzugs war eine der ersten, notwendigsten, richtigsten und wirkungsvollsten Maßnahmen, die wir als Bundesregierung getroffen haben. Ich glaube, es war in der zweiten Ministerratssitzung. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte auch versuchen, zu erklären, warum, einfach in Zahlen: In den ersten fünf Monaten – die Zahlen haben wir aktuell vorliegen –, Jänner bis Mai, vor zwei Jahren sind 5 300 Menschen über den Familiennachzug als Asylberechtigte nach Österreich gekommen – 5 300 –, davon grob 80 Prozent syrische Staatsangehörige und rund 80 Prozent schwerpunktmäßig in die Bundeshauptstadt Wien. Das hat bedeutet, dass das System – vor allem das Bildungssystem, auch das Thema Jugendkriminalität – dadurch massiv unter Druck geraten ist. Ich denke, es ist allen in dieser Runde bekannt, dass Containerklassen errichtet werden mussten und dass das Thema Jugendkriminalität eines ist, das uns als Polizei ganz besonders beschäftigt.
5 300 – im letzten Jahr waren es 610, heuer in den ersten fünf Monaten 50, also pro Monat zehn, unter groben Ausnahmebestimmungen, die es laut EMRK auch gibt, und das muss auch möglich sein, wenn ein Kind ganz auf sich alleine gestellt ist.
50 in fünf Monaten, 5 300 in fünf Monaten noch vor zwei Jahren: Das zeigt, dass diese Maßnahme wirkt und greift, weil es dann möglich wird, diejenigen, die da sind, in die Integration zu bringen und, wenn man will, auch in die Integration zu zwingen, damit das Zusammenleben funktioniert. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit dem heutigen Beschluss oder mit dieser Umsetzung haben wir eine massive Veränderung, ja, eine massive Verschärfung des asyl- und fremdenrechtlichen Bereiches in Österreich, und ich bin auch davon überzeugt, dass sie zu 100 Prozent richtig ist. Sie wird nicht die Wundertüte werden – ich wiederhole das –, aber der Weg, der eingeschlagen wurde, ist absolut richtig, weil er deutlich anders ist – gerade auch auf europäischer Ebene –, als er noch vor drei oder vier Jahren war.
Ein Asylsystem, eine Asylpolitik kann eben nur funktionieren, wenn sie streng ist, hart ist und damit letztendlich auch gerecht ist. Das heißt null Toleranz bei Missbrauch, das heißt Schutz vor Überlastung des Systems, damit man jenen helfen kann – auch das ist Teil all der Asylregelungen –, die die Hilfe auch tatsächlich benötigen.
Das wird nicht ab dem ersten Tag hundertprozentig funktionieren. Es ist nicht so, dass man das jetzt beschließt und dann ist das alles erledigt und man kann sich zurücklehnen. Im Gegenteil: Es wird weiter notwendig sein, Maßnahmen zu ergreifen und nachzuschärfen, wo es notwendig ist. Daher ist es entscheidend, und darum appelliere ich an alle in diesem Saal, meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte, dass möglichst viele, möglichst geschlossen diesem Paket zustimmen. Ja, man muss nicht alles toll finden, man kann vieles kritisieren, aber das ist ein richtiger, das ist ein notwendiger Schritt. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Es ist nicht meine Aufgabe, auf einzelne Redner zu replizieren; ich bitte aber um Verständnis, denn es scheint mir für die Debatte dienlich, doch einige Punkte klarzustellen. Es wurde von einem Vorredner gesagt, der Schutzstatus werde nicht überprüft. Seit dem Fall des Assad-Regimes wurden 10 000 Verfahren syrischer Staatsbürger neu aufgemacht, und selbstverständlich, weil es das Asylgesetz so vorsieht, wird der Schutzstatus von jenen überprüft, die in den letzten Jahren nach Österreich gekommen sind, weil sich ihr Schutzstatus möglicherweise verändert hat. – Das ist der erste Punkt, den ich ergänzen will.
Der zweite Punkt: Weil das auch eine sehr emotionale Debatte im Nationalrat war, möchte ich an dieser Stelle auch aus Sicht des Verfassungsschutzes und des Innenministeriums noch einmal klarstellen: Remigration ist ein Kampfbegriff der neuen Rechten, der Identitären Bewegung (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Richtig! – Ruf bei der SPÖ: Ja!), nicht seit wenigen Wochen, nicht seit Monaten, sondern seit Langem.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen – auch das wurde heute schon angesprochen –, dass Innenminister Herbert Kickl 2018, ich glaube, es war im Mai 2018, den Verfassungsschutzbericht 2017 veröffentlicht hat. Er hat dazu ein Vorwort geschrieben, das macht man als Innenminister klarerweise. Im Verfassungsschutzbericht 2017 wird genau darauf hingewiesen, wie die neuen Rechten sich organisieren, wie die neuen Rechten beginnen, Begriffe neu zu definieren. Aus: Ausländer raus!, wird Remigration. Das ist ganz klar die Strategie, die im Verfassungsschutzbericht 2017, vom damaligen Innenminister Herbert Kickl veröffentlicht, auch skizziert wurde: wie die neuen Rechten agieren, wie die neuen Rechten es anlegen.
Ich verstehe, dass er das damals so getan hat. Warum? – Damals hat es vom Parteiobmann der FPÖ, ich glaube, es war Strache, und auch von seinem Nachfolger als Parteiobmann Norbert Hofer eine klare Distanzierung zu den Identitären, zu den neuen Rechten und Martin Sellner, oder wie sie alle heißen, gegeben. Die jetzige Parteiführung hat sich entschieden, dies nicht mehr zu tun. Das habe ich nicht zu kommentieren. Ich sage es nur und versuche damit, Sachlichkeit in die Debatte zu bringen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
12.23
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.