RN/53

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz aufgehoben wird, das Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen wird, das Maklergesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerKRÄG 2026) (473 d.B. und 492 d.B. sowie 11816/BR d.B.)

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht.

RN/54

Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank. Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz aufgehoben wird, das Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen wird, das Maklergesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, präsentieren.

Der Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile dieses.

RN/55

13.58

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte und liebe Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause – grüß Gott! Was uns heute als großer Fortschritt verkauft wird, ist in Wahrheit ein Paradebeispiel dafür, wie man den Menschen das Leben schwer macht, und das nennt man dann Verbraucherschutz. Die Regierung behauptet, sie wolle die Bürger vor Überschuldung schützen. Diese Regierung? Wisst ihr, wer ihr seid? – Ihr seid so hoch verschuldet wie noch nie, Österreich hat so viele Schulden wie noch nie. Seid ihr die richtigen Ratgeber? – Nein, ganz sicher nicht! (Beifall bei der FPÖ.) Euch hat ja sogar eure geliebte EU entmündigt. Ihr seid ja nicht einmal da mehr Herr der Dinge.

Was aber macht die Regierung tatsächlich? – Sie errichtet neue Hürden für jene Menschen, die einen Kredit brauchen, um ihr Auto zu finanzieren, ihre Wohnung einzurichten, oder eben auch um schwierige Lebenssituationen zu überbrücken.

Wen trifft das Gesetz? – Sicher nicht die Wohlhabenden und auch nicht die großen Konzerne, denn die großen Konzerne haben Finanzabteilungen, die euch zeigen, wie der Hase läuft. Es trifft die arbeitenden Menschen, die Familien, die Pensionisten, die Jungen und die Selbstständigen. Da wird von Kreditwürdigkeitsprüfung gesprochen. Das ist im Prinzip ja richtig, es will niemand leichtfertig Kredite vergeben. Aber die Frage lautet: Wo liegt die Grenze zwischen Verantwortung und Bevormundung? Wenn jede Kreditvergabe mit immer neuen Prüfungen, Dokumentationspflichten und Haftungsrisken verbunden wird, dann reagieren die Banken nicht mit mehr Mut, sie reagieren mit mehr Vorsicht, und am Ende bekommt nicht der unseriöse Kreditnehmer eine Absage, sondern oft der normale Bürger mit einem Durchschnittsgehalt. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade junge Menschen, Berufseinsteiger, Alleinerziehende oder Selbstständige haben häufig kein perfektes Einkommen und keine makellose Bonität, sie brauchen aber oft einen Kredit, um sich überhaupt etwas aufbauen zu können. Dieses Gesetz macht den Zugang zu Finanzierungen aber viel schwieriger. Gleichzeitig fehlt der Mut dort, wo er gebraucht würde: Wo sind denn die Zinsobergrenzen, von denen gesprochen worden ist? Wo ist denn der wirksame Schutz vor zu teuren Krediten? Wo ist denn eine klare Regel gegen jene Anbieter, die aus finanziellen Notsituationen Profit schlagen?

Die europäische Richtlinie hätte den Mitgliedstaaten durchaus Möglichkeiten eröffnet, stärkere Schutzmaßnahmen einzuführen – aber diese Regierung verzichtet darauf. Statt echte Probleme anzugehen, produziert sie wieder neue Vorschriften. Besonders bemerkenswert ist auch ein weiterer Punkt: Wenn trotz mangelhafter Kreditwürdigkeit ein Kredit vergeben wird, bleibt der Kreditvertrag ja grundsätzlich bestehen, das heißt: Der Konsument trägt weiterhin die Last. Das zeigt doch den Widerspruch dieses Gesetzes. Wo bleibt die Konsequenz, die die Bank ausfassen hätte müssen? Davon steht nichts geschrieben.

Wir erleben einmal mehr ein Schauspiel: In Brüssel wird irgendeine Richtlinie erdacht, und die wird dann eins zu eins übernommen, ohne auf die speziellen österreichischen Verhältnisse einzugehen. Jedes neue Formular kostet Zeit, jede neue Dokumentationspflicht kostet Geld, jede zusätzliche Auflage wird am Ende auf den Kunden abgewälzt, das ist ja logisch. Das Ergebnis sind höhere Kosten, längere Verfahren und weniger Verbraucherschutz.

Was hier entsteht, ist ein Bürokratiemonster, das Kredite schwerer zugänglich macht, den Verwaltungsaufwand erhöht und gleichzeitig beim echten Konsumentenschutz nur halbherzig agiert; ein Gesetz, das mehr Papier produziert, aber weniger Lösungen; ein Gesetz, das mehr Kontrolle bringt als Fairness; ein Gesetz, das den Menschen misstraut, anstatt ihnen zu helfen. Deswegen sagen wir klar und deutlich: Wir wollen Schutz vor Überschuldung, wir wollen faire Kreditbedingungen, wir wollen wirksame Maßnahmen gegen Wucherzinsen, wir wollen Transparenz für unsere Konsumenten, und wir wollen keine zusätzliche Bürokratie, die den Bürger nur bevormundet. Dieses Gesetz löst die Probleme nicht, es schafft nur neue – und aus diesem Grunde lehnen wir es ab. (Beifall bei der FPÖ.)

14.03

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Manfred Mertel. Ich erteile dieses. 

RN/56

14.04

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Präsident! Liebe Fraktionsvorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Willkommen, Österreich – hier im Saal, im Bundesratssaal, und auch jene, die zu Hause vor den Empfangsgeräten zuhören! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber, geschätzter Herr Kofler, ich habe dir jetzt sehr gut zugehört, und ich habe auch Kollegin Herunter zugehört. Sie hat gesagt, man muss in seinem Leben viele Dinge automatisieren, damit man sie auch weitertragen und mitnehmen kann. Das sage ich so als geprüfter Fußballtrainer, da ich immer genau gewusst habe: Viele Spielzüge müssen automatisiert werden.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass mich, seit ich hier herinnen bin, drei Fundamente, die mir sehr wichtig sind, besonders beschäftigen: Das ist die Gesundheit, das ist die Bildung, und das ist die Sicherheit. Wenn wir von Sicherheit sprechen, geht es nicht nur um die körperliche Sicherheit, es geht ganz besonders um die finanzielle Sicherheit, und ich glaube, gerade dieses Gesetz müssen wir auch von dieser Warte betrachten, da es auch in die Materie Sicherheit fällt.

Wir wissen – und da stimme ich Ihnen schon zu –, dass Kredite plötzlich notwendig sein können, weil wir Anschaffungen im Haushalt tätigen müssen, weil es unter Umständen finanzielle Engpässe gibt, und dass auch in gewissen Lebenssituationen eine Sicherheit gegeben sein muss. All das wird dann oft mit Krediten gelöst. Man muss sagen, dass Kredite ein sehr, sehr wichtiger Motor für unser Wirtschaftsleben sind. Gleichzeitig aber können Kredite zu einer Überschuldung führen, die letztendlich unser Wachstum bremsen und unserer Wirtschaft gar nicht guttun würde. Genau in diesem Spannungsfeld ist der Staat also unterwegs: Er muss auf der einen Seite Kreditförderungen zulassen und auf der anderen Seite vor der Vergabe übermäßiger Kredite warnen. 

Frau Bundesministerin, als Vertreter der älteren Generation – und auch wenn ich den Blick in Richtung jüngere Generation richte – bin ich sehr, sehr froh, dass Sie auf diese modernen Kreditvergabemöglichkeiten mit einem gesetzlichen Schutz reagiert haben. Es ist ja nicht nur eine Umsetzung der EU-Richtlinie, sondern es ist, glaube ich, auch eine besondere Anpassung der österreichischen Regierung an das derzeitige Konsumverhalten der Gesellschaft. Wenn wir davon reden, dass es auf der einen Seite notwendig ist, Kredite zu vergeben, müssen wir auch Folgendes beachten – und, Herr Kollege Kofler, da dreht sich ja dann alles –: Wenn wir zu viele Kredite vergeben und die Banken ihre Kredite nicht mehr zurückbekommen, dann werden sie weniger Kredite vergeben, sie werden das auch nicht beschränken können, und sie werden das auch nicht öffnen können, das heißt, es muss immer in einem Gleichgewicht bleiben: Das Geld, das ich ausgebe, muss ich auch hereinbekommen. 

Ich glaube, diese Maßnahmen, die von der Bundesregierung gesetzt worden sind, können sich sehen lassen, sichern letztendlich auch unser Wirtschaftsleben, und diese klaren Ziele – die Verbesserung der Transparenz und die Beobachtung des Wettbewerbs bei den Verbraucherkreditverträgen – sind ein großer und wichtiger Schritt, diese Zielsetzung zu verfolgen.

Kollege Kofler, ich darf noch einmal erwähnen, dass die Verbesserung des Verbraucherschutzes in diesem Zusammenhang ganz, ganz wichtig ist, und ich möchte Ihnen schon sagen: Dass wir in einer sehr, sehr schwierigen finanziellen Situation sind, die nicht durch die SPÖ verursacht wurde, auch das möchte ich noch einmal ganz deutlich klarstellen, ist im Endeffekt nicht die Schuld der SPÖ. (Ruf bei der FPÖ: Das waren die Schwarzen!) Ich möchte noch etwas dazu sagen: Wir müssen gemeinsam einen Weg finden, der Jugend einen Zugang zu ermöglichen, letztendlich wieder zu investieren, aber nicht blind zu investieren.

Davon, was wir heute über Onlinebestellungen per Mausklick gehört haben, ist auch die ältere Generation betroffen, so fair müssen wir sein; das betrifft nicht nur die Jugend, sondern auch die ältere Generation, Menschen, die zum Teil in Unkenntnis Rechtsgeschäfte eingehen, die sie dann letztendlich finanziell sehr belasten.

Ich glaube, man muss zusätzlich zu den Maßnahmen, bei denen es darum geht, die Informationspflicht zu erhöhen, den nötigen Rahmen schaffen. Ich komme aus der Verwaltung, also mir kann niemand sagen, dass es eine Verwaltung ohne Aufwand gibt. Die gibt es nicht. Wenn Sie beispielsweise selbst Ihre Steuererklärung machen, werden Sie sehen, welchen Aufwand Sie haben. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Mach ich nicht selber!) – Machen Sie nicht selber, das ist ein Privileg. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Steuerberater!) Ich als ehemaliger Student mache alles selber (Heiterkeit bei der ÖVP), aber letztendlich: Hätte ich etwas Gescheiteres gelernt, könnte ich es auch andere machen lassen. 

Auch die Anpassung des Rechtsrahmens an diese neuen digitalen Kreditprodukte und auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes sind wichtige Fortschritte, die die Regierung geschaffen hat. Im Endeffekt, glaube ich, ist dieser Ausbau, diese Verschärfung sehr, sehr wichtig – und ich glaube auch, die Kollegin und Präsidentin Frau Schwarz-Fuchs hat ja schon im Ausschuss bewiesen, dass sie dann auf Details eingehen wird. Da darf ich mich also nicht mehr so lange aufhalten, du (in Richtung Bundesrätin Schwarz-Fuchs) wirst das sicherlich auch gut machen. Ich glaube, diese Erneuerungen, die wir jetzt haben, passen sich auch der österreichischen Rechtsmaterie an. Es ist sehr, sehr wichtig, dass wir auf der einen Seite die Wirtschaft im Fluss lassen und sie so vielleicht auch wieder ankurbeln können. Trotzdem möchte ich wirklich wiederholend festhalten, dass auf der anderen Seite eine Überschuldung der privaten Haushalte zu keinem Fortschritt führt, sondern letztendlich zu einem Rückschritt führen würde. Genau das wird mit diesem Gesetz verhindert. Wir müssen der Zukunft in die Augen schauen und sagen: Wir müssen investieren, wir müssen mit Maß investieren!

Ich glaube, das, was wir – und auch die gesamte Regierung – in den letzten Monaten geleistet haben, lässt sich sehen. Ich verstehe das schon, dass Sie (in Richtung FPÖ) natürlich Einwendungen dagegen haben, dass Sie Ihre Vorstellungen von Politik haben, die Sie aber leider nicht beweisen. Das muss man schon auch sagen, Sie waren die Nummer eins bei der letzten Nationalratswahl – und mehr kann man von einem Wähler nicht verlangen, als dass er Ihnen das Vertrauen gibt –, und Sie haben es selbst gesagt: Diese Last übernehmen wir nicht! Wir, ich darf da die Grünen herzlich mit einladen, waren bei insgesamt 70 Prozent und haben diese Last übernommen. Wir werden das auch bis 2029 – da, glaube ich, sind die nächsten Wahlen – gut aufgearbeitet haben. – In dem Sinn danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.11

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.

RN/57

14.11

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Schönen guten Tag! Frau Ministerin! Liebe Gäste, willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Gesetzesvorlage geht es wieder um die Umsetzung einer EU-Richtlinie – einer sehr sinnvollen eigentlich. Immerhin wird diese Richtlinie nicht wie die Umsetzung der KI-Aufsichtsbehörde einfach liegen gelassen. Das muss ich Ihnen zugutehalten, Frau Ministerin: Sie versuchen wenigstens, die Richtlinie umzusetzen, nur halt leider nicht konsequent genug. 

Worum geht es konkret? – Jeder, der oder die Social Media verwendet, kennt das wahrscheinlich: Alle paar Minuten wird das Doomscrolling von Werbung unterbrochen, ein Klick, ein Wisch, ein Paket, und die Rechnung zahlt man in Raten oder überhaupt erst später. Neue Produkte von findigen Zahlungsanbietern machen das möglich und sie verlocken gerade junge Menschen sehr häufig. Durch die rasch voranschreitende Digitalisierung sind Kreditanbieter auf immer neue Produktideen gekommen, und diese Produkte sind vom bisherigen Verbraucherkreditgesetz nicht umfasst. 

Früher musste man für einen Kredit zur Bank gehen, heute reicht ein Daumenwisch am Handy. Das ist ein findiges Geschäft zum Schaden vieler – allzu oft sehr junger Menschen – und eine massive Schuldenfalle, aus der viele sehr lange Zeit nicht rauskommen, nicht zuletzt wegen der horrenden Zinsen, die da verrechnet werden. 

Mein Kollege Zorba aus dem Nationalrat hat im Plenum vor zwei Wochen von einer Sache auf Tiktok berichtet, die unter dem Hashtag Klarnaschulden trendet. Ich kannte diesen Trend nicht und habe mir das ein bissl näher angeschaut: Dabei ist es wirklich so, dass junge Leute ihre Schulden bei Klarna – das ist ein Zahlungsanbieter, der halt auch Raten und Teilzahlungen anbietet, also nichts anderes als Verbraucherkredite – vergleichen. Die Schulden, die da verglichen werden, reichen von geringen Beträgen bis zu mittleren, höheren und höheren fünfstelligen Beträgen und manchmal sogar noch weit darüber hinaus. Schulden schauen dabei nicht mehr wie Schulden aus, sie schauen wie Lifestyle aus – und das ist das Gefährliche daran. 

Durch dieses neue Gesetz werden diese neuartigen Zahlungsangebote zumindest nun als das bewertet, was sie sind, nämlich als Kredite. Was noch gut ist: Es fällt die 200-Euro-Schwelle, es gibt Werbeverbote und ein Diskriminierungsverbot und es gibt ein Verbot für unaufgeforderte Gewährung von Krediten. Jetzt fragen sich vielleicht Zuseherinnen und Zuseher: Was ist bitte eine unaufgeforderte Gewährung von Krediten? Wie kann einem ein Kredit gewährt werden, den man gar nicht anfordert? – Da geht es unter anderem darum, dass Banken Überziehungsrahmen ohne Absprache mit den Kundinnen und Kunden einfach erweitern, erhöhen – eben wie gesagt unabgesprochen und vor allem auch unaufgefordert. Auch das kann eine Schuldenfalle sein, das geht jetzt auch nicht mehr. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird reguliert: Sie, werte Damen und Herren, als Konsumentinnen und Konsumenten haben jetzt das Recht auf menschliches Eingreifen, wenn zum Beispiel eine Kreditwürdigkeitsprüfung KI-gestützt durchgeführt wird. Sollte die negativ ausfallen, haben Sie ein Recht darauf, dass eine echte Person dann noch einmal überprüft, ob das Ergebnis der Prüfung tatsächlich so stimmt. So weit, so gut. Das sind alles wirklich sehr sinnvolle Maßnahmen. 

Schade, dass die Umsetzung der Richtlinie im Endeffekt inkonsequent ist. Es hat nämlich die EU in der Richtlinie den Mitgliedstaaten bei einer Sache ein Wahlrecht gegeben: nämlich bei den Zinsobergrenzen. Man könnte meinen, dass es sehr sinnvoll ist, wenn Kreditanbieter keine Wucherzinsen von 15 oder 20 Prozent verlangen können. Das möchte man meinen. Die Banken und Kreditunternehmen, Kreditanbieter sehen das naturgemäß anders und sie haben, so war es auch sinngemäß tatsächlich im Ausschuss zu hören, in Gesprächen offenbar sehr überzeugend dargelegt, dass Zinsobergrenzen sehr unpraktisch für sie und außerdem schwer umzusetzen seien. Funfact: Die Regierung Merz in Deutschland hat genau eine solche Zinsobergrenze tatsächlich eingeführt. 

Weil auch die FPÖ dagegen ist, könnte man sagen: Ja, das ist halt die Opposition, die müssen das so sehen! – Mitnichten sind wir die Einzigen, die das so sehen, mitnichten. Brisanterweise sieht das nämlich ein anderes SPÖ-geführtes Ministerium genauso: Frau Ministerin Schumann ist nämlich gar nicht begeistert. Das Konsumentenschutzministerium schreibt in seiner Stellungnahme folgendes: Der Entwurf bleibe „in mehreren Punkten, die für den Schutz der Verbraucher:innen vor einer Überschuldung von zentraler Bedeutung sind, hinter den zwingenden Vorgaben der Richtlinie“. Weiter führt es aus: Das Konsumentenschutzministerium „kann dem Entwurf aus [...] Sicht des Verbraucherschutzes [...] nicht zustimmen.“

Ja, liebe Frau Ministerin, genau darum geht es. Es geht um Verbraucher:innenschutz, den Schutz vor Schuldenfallen. Dieser Entwurf enthält gute und wichtige Schritte, aber wenn wir ernsthaft verhindern wollen, dass Menschen in Überschuldung geraten, dann reicht es nicht, die Schuldenfalle schöner oder besser zu beschriften, dann müssen wir sie auch entschärfen. (Beifall bei den Grünen.) Dazu gehören halt klare Zinsobergrenzen. Genau das ist nämlich eine Frage der Sicherheit, weil Kollege Mertel das vorher angesprochen hat. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Ein Gesetz, das junge Menschen vor Buy now Pay later schützen will, aber hohe Zinsen unangetastet lässt, bleibt auf halbem Weg stehen. (Zwischenruf des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].) Die Bundesregierung sollte da nicht aufseiten der Bankenlobby stehen bleiben, sondern muss sich da an die Seite der Konsumentinnen und Konsumenten stellen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.18

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile ihr dieses.

RN/58

14.18

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher heute hier bei uns im Saal, und auch Zuschauer via Livestream! Mit dem vorliegenden Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 setzen wir, wie wir schon gehört haben, eine europäische Richtlinie um, und zwar in nationales Recht. Die Realität des Kreditmarktes hat sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Kreditgeschäfte werden heute zunehmend digital abgeschlossen, oftmals innerhalb weniger Minuten über Smartphones oder Onlineplattformen. Gleichzeitig entstehen neue Finanzierungsmodelle, etwa kurzfristige Zahlungsaufschübe oder sogenannte Buy-now-Pay-later-Angebote, die gerade junge Menschen oft unterschätzen. 

Genau hier setzt diese Gesetzesvorlage an. Das zentrale Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen vor Überschuldung zu schützen. Gerade junge Menschen sind besonders anfällig dafür, mit wenigen Mausklicks einen Kredit aufzunehmen, ohne die langfristigen Folgen ausreichend abzuschätzen. Was zunächst harmlos erscheint, kann rasch zu einer Schuldenfalle werden. Warum mir dieser Punkt besonders wichtig ist: weil ich die Folgen solcher Entwicklungen nicht nur aus Statistiken, sondern auch aus persönlicher Erfahrung kenne. Ich habe in meiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführerin sowohl junge als auch ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlebt, die über längere Zeit hinweg immer mehr online bestellt haben – hier ein Kauf auf Raten, dort ein Zahlungsaufschub, da ein weiterer Kredit. Anfangs scheint alles überschaubar, doch irgendwann geht der Überblick verloren. Am Ende standen nicht selten Lohnexekutionen, manche mussten sogar den Schritt in den Privatkonkurs gehen. 

Viele von uns können sich kaum vorstellen, was es bedeutet, mehrere Jahre am Existenzminimum zu leben, jeden Monat genau zu wissen, dass das Geld nicht reicht, jeden Einkauf dreimal überlegen zu müssen, jeden unerwarteten Ausgabeposten als existenzielle Bedrohung zu empfinden. Ich erinnere mich an Gespräche mit Mitarbeitern, die verzweifelt zu mir gekommen sind – Menschen, die gearbeitet haben, die Verantwortung übernommen haben und die trotzdem nicht mehr weiter wussten. Da ging es nicht um Luxus. Da ging es darum, dass dringend neue Möbel benötigt wurden, aber das Geld dafür nicht vorhanden war. Da ging es darum, dass am Ende des Monats zu wenig Geld übrig blieb, um ausreichend Lebensmittel für die Familie zu kaufen. Da ging es auch um Eltern, deren Tochter eine Zahnspange gebraucht hat, die aber nicht wussten, wie sie diese bezahlen sollten, weil sie bereits am Existenzminimum lebten. 

Hinter jeder Überschuldung steht ein menschliches Schicksal. Hinter jeder Lohnexekution stehen Sorgen, Ängste und oft auch Scham. Hinter jedem Privatkonkurs stehen Familien, die über Jahre hinweg mit den Folgen kämpfen müssen.

Genau deshalb sind die strengeren Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung ein wesentlicher Fortschritt dieser Gesetzesvorlage. Kredite dürfen künftig nicht mehr leichtfertig vergeben werden, wenn bereits erkennbar ist, dass eine Rückzahlung problematisch sein könnte. Das ist keine unnötige Hürde, das ist ein Schutzmechanismus. Denn mit diesem zusätzlichen Schutz können wir Menschen frühzeitig davor bewahren, in Situationen zu geraten, aus denen sie später nur schwer wieder herauskommen. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Wir sorgen dafür, dass Kreditprodukte nicht zu leichtfertig vergeben werden und dass finanzielle Risiken besser geprüft werden. 

Gleichzeitig berücksichtigt diese Gesetzesvorlage die Realität der Digitalisierung. Die neuen Regelungen schaffen klare Vorgaben für Onlineabschlüsse sowie für den Einsatz automatisierter Systeme und künstlicher Intelligenz. Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden gestärkt. Positiv ist auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser informiert werden müssen. Informationen über Kredite müssen klarer, verständlicher, besser sichtbar dargestellt werden, insbesondere auf mobilen Endgeräten. Versteckte Kosten und missverständliche Werbeaussagen sollen dadurch erschwert werden.

Ich halte außerdem das Verbot unaufgeforderter Kreditgewährungen für besonders wichtig. Niemand soll ohne ausdrückliche Zustimmung plötzlich mit zusätzlichen Kreditangeboten oder erweiterten Kreditrahmen konfrontiert werden. Ebenso positiv ist, dass Menschen, die bereits in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, künftig besser geschützt werden. Kreditgeber werden verpflichtet, bei Zahlungsrückständen angemessene Nachsichtsmaßnahmen zu prüfen. Das bedeutet mehr Verantwortung, mehr Augenmaß und mehr soziale Fairness.

Zusammenfassend kann man sagen: Dieses Gesetz ist eine moderne Antwort auf die Veränderungen des Kreditmarktes. Es stärkt den Verbraucherschutz, schafft klare Regeln für digitale Finanzierungsformen und sorgt für mehr Transparenz und Fairness. Vor allem aber hilft es dabei, Menschen vor Überschuldung zu schützen, bevor aus einer schnellen finanziellen Entscheidung ein jahrelanges persönliches und familiäres Problem wird. Daher begrüße ich diese Gesetzesvorlage ausdrücklich und werde ihr gerne zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.24

Präsident Markus Stotter, BA: Danke.

Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Sporrer gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

RN/59

14.24

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Eigentlich hat meine Vorrednerin alles perfekt ausgeführt. Wie aber ein anderes Mitglied des Bundesrates gesagt hat, ist Wiederholung manchmal auch ganz gut, also werde ich doch noch ein bisschen etwas dazu sagen.

Wir wissen es: Der Kreditmarkt hat sich verändert. Das Schuldenmachen ist so in den Alltag integriert, dass es gerade für junge Menschen sehr gefährlich ist und eine schwierige Situation ist, übermäßig in die Schuldenfalle zu tappen. Das Bewusstsein für die finanziellen Verpflichtungen ist nicht ausreichend vorhanden, wenn mit einem Mausklick entweder Kredite abgeschlossen werden oder Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden. Am Ende des Tages häufen sich Phantomschulden an, über die man eben keinen Überblick mehr hat.

Die Reform, die wir heute umsetzen, passt den Rechtsrahmen an die modernen Geschäftsmodelle an und setzt ganz stark auf Prävention. Wir erweitern den Anwendungsbereich: Nicht nur klassische Konsumkredite, sondern auch Kleinkredite – das ist ganz wichtig –, zins- und gebührenfreie Finanzierungen und eben die schon erwähnten modernen Geschäftsmodelle wie Buy now Pay later werden erfasst. Vor diesen populären Geschäftsmodellen sollen die Verbraucher und Verbraucherinnen besser geschützt werden.

Auch für bestimmte – in der Praxis auch häufig kurzfristige – Zahlungsaufschübe werden differenzierte Ausnahmen vorgesehen. Wir adaptieren weiters die Informationspflichten und schärfen die Kreditwürdigkeitsprüfung. Verbraucher:innen sollen nämlich über die Auswahl für sie günstiger Kredite umfassend informiert werden und zugleich vor unverantwortlicher Kreditvergabepraxis sowie vor Überschuldung geschützt werden. 

Auch die künstliche Intelligenz ist ein Thema. Wir passen die Bestimmungen an die Anforderungen digitaler Vertragsabschlüsse an, weil wir wissen, dass auch die künstliche Intelligenz sehr oft bei Kreditvergaben zum Einsatz kommt. 

Einen weiteren Schwerpunkt bilden auch die Pflichten der Kreditgeber. Sie sollen einer Überschuldung von Verbraucher:innen entgegenwirken. Wir führen verpflichtende Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen von Verbraucher:innen ein, außerdem werden Kürzungen und Streichungen von Überziehungsmöglichkeiten oder Überschreitungen klarer geregelt und Verbraucher:innen gezielt an die Schuldnerberatungsstellen verwiesen.

Insgesamt stärken wir den Verbraucherschutz und sorgen dafür, dass die Digitalisierung nicht auf Kosten der Transparenz und der wirtschaftlichen Existenz von Menschen geht. Dementsprechend darf ich Sie, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, bitten, keinen Einspruch zu erheben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.27

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernhard Ruf und ich erteile dieses.

RN/60

14.28

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer – ob freiwillig oder unfreiwillig – hier im Saal und vor den Bildschirmen! Meine Vorredner:innen – und vor allem Sie, Frau Ministerin – haben ja schon sehr viel zu dem vorliegenden Gesetz ausgeführt und auch sehr deutlich gemacht, in welchem Spannungsfeld sich die Materie abspielt.

Zum einen geht es um den Verbraucherschutz, damit Wucherei, Geldmacherei und vor allem moderne Abzocke hintangehalten werden. Auf der anderen Seite geht es aber auch darum, den Banken und Kreditinstituten gewisse Spielräume zu lassen, um die notwendigen, adäquaten und situationsangepassten Kreditangebote für unsere Bürgerinnen und Bürger bereitstellen zu können. In Anbetracht dieses Spannungsfelds halte ich persönlich den vorliegenden Gesetzesvorschlag für ausbalanciert und ausgewogen.

Unausgewogen und widersprüchlich finde ich allerdings die Argumentation der Opposition. Einerseits wird eine Zinsobergrenze urgiert, andererseits werden aber Eingriffe zulasten der Unternehmen kritisiert – das entbehrt einer gewissen Logik. Apropos Zinsobergrenzen: Im Ausschuss hat uns ja die Expertin des Ministeriums nachvollziehbar erläutert, dass sogenannte Zinscaps sehr wohl erwogen, aber nach genauerer Analyse und auch dem Durchspielen mit den Kreditunternehmen – vor allem auf deren Bitte – verworfen wurden. Ich plädiere da schon auch für eine gewisse Eigenverantwortung. Mich erstaunt da wieder einmal, dass die, die sich die freie Marktwirtschaft auf die Fahnen heften, in der parlamentarischen Debatte massiv nach Eingriffen und Obergrenzen rufen. Während Vorgaben der EU und das damit oft verbundene Gold-Plating schnell und gerne angeprangert werden, wird da auf einmal nach noch mehr Verschärfung und noch strengeren Richtlinien gerufen. Das ist ein Oppositionszickzackkurs, der dann zum Kopfschütteln anregt. 

Wir beschließen heute neue Richtlinien, es wurde schon angesprochen, etwa bei Zahlungsausfällen, die sehr angemessen und differenziert sind, vor allem was den Schutz von KMUs und die notwendige Bremse von großen Onlineplattformen betrifft. Mit Augenmaß geht das neue Gesetz auch auf die neuen Gegebenheiten der Onlinekreditinstitute, der KI-generierten Angebote und die übertriebenen Lockmethoden auf den sozialen Netzwerken ein und bietet so ein gutes Handwerkzeug für die neuen Herausforderungen. 

Ich bin also überzeugt davon, dass die vorliegende Gesetzesvorlage als Umsetzung von EU-Vorgaben den Spagat zwischen Verbraucherschutz und Marktnotwendigkeiten sehr gut schafft, deshalb ist unsere Zustimmung mehr als angebracht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

14.31

Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Kollege Spanring.

RN/61

14.31

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Da Herr Bundesrat Ruf gesagt hat, dass wir als Opposition noch einiges klarstellen sollen, folge ich diesem Ruf natürlich sehr gerne und mache das hiermit auch, obwohl ich der Meinung bin, dass Frau Kollegin Jagl und auch Herr Bundesrat Kofler es schon gut ausgeführt haben – aber gut. 

Zwei Dinge einmal vorweg: Erstens, Sie kennen doch sicher den Spruch: Zu viele Köche verderben den Brei. Wenn zwei Parteien eine Koalition eingehen, dann ist es immer schwierig genug, eine klare Linie zu finden. Eine Partei gibt dann meistens die Richtung vor, die zweite Partei bringt dann ihre Wünsche ein, am Ende versucht man, einen Kompromiss zu finden. In der Politik heißt dieser Kompromiss dann immer Konsens, auch wenn es gar kein Konsens ist. (Zwischenruf des Bundesrates Ebner [ÖVP/OÖ].) Wenn dann eine dritte Partei dazukommt, beginnt das Ganze natürlich immer wieder von vorne, es wird verhandelt, verwässert, verschoben und abgeschwächt, am Ende bleibt eben nicht der beste Kompromiss, sondern es bleibt der kleinste gemeinsame Nenner über. Genau das erleben wir leider bei jeder Sitzung von dieser Bundesregierung. 

Wir haben in den letzten Sitzungen vier, fünf, sechs Tagesordnungspunkte gehabt, also sehr wenig im Vergleich zu früher, heute haben wir eigentlich schon eine sehr umfangreiche Tagesordnung mit acht Tagesordnungspunkten, wobei das nicht ganz stimmt, da ja drei Tagesordnungspunkte zusammengefasst werden und fünf Tagesordnungspunkte eigentlich nur die Umsetzung von EU-Richtlinien betreffen. Meine Damen und Herren, das ist eigentlich schon ein bisschen Arbeitsverweigerung dieser Bundesregierung, das muss man auch einmal ansprechen. (Beifall bei der FPÖ.) Wie gesagt, das ist eben diese Verliererampel aus drei Parteien (Rufe bei der ÖVP: Ah!), zu viele Köche, und am Ende ist der Brei verdorben. 

Zweitens: Wenn dann Gesetze gemacht werden, die sowohl die Bürger als auch die Unternehmen direkt betreffen, war es auch in der Vergangenheit immer so, dass es zwei klare Lager gab. Da gab es die SPÖ, die immer behauptet hat, wir sind die, die für die Arbeitnehmer da sind; und da gab es die ÖVP, die hat immer behauptet, wir sind die, die sich für die Unternehmer einsetzen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Und für die Arbeitnehmer!) Je nachdem, wer von den beiden sich durchsetzen konnte, war es einmal besser für die Arbeitnehmer und einmal war es dann halt besser für die Unternehmen. 

Meine Damen und Herren! Wenn ich mir aber die heutige Gesetzesvorlage – die Umsetzung dieser EU-Richtlinie – anschaue, dann muss ich ganz klar sagen, beide – sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmer – verlieren. Das muss eine Regierung auch erst einmal zusammenbringen! Sie schaffen mehr Bürokratie für die Unternehmen und weniger Schutz und weniger Unterstützung für die Bürger. Woran liegt das? – Vielleicht liegt es, wie ich im ersten Punkt gesagt habe, wirklich am Dreiergespann, vielleicht liegt es aber auch an einer Ministerin, die bisher seit ihrem Amtsantritt in Wirklichkeit genau gar nichts Positives auf den Weg gebracht hat, da ihr parteipolitische Weisungen und ihre Linksideologie wichtiger sind als eine sachliche und ordentliche Justizpolitik. 

Zurück zum Gesetz: Ich werde jetzt sehr gerne ausführen, besonders für Herrn Bundesrat Ruf, warum sowohl die Bürger als auch die Unternehmer mit dieser Richtlinienumsetzung zu den Verlierern zählen. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt vollharmonisiert. Das Wort vollharmonisiert klingt eigentlich schon einmal positiv, in Wahrheit ist das aber schon der erste Negativpunkt, denn vollharmonisiert bedeutet in dem Fall: Wenn Österreich bisher innerstaatliche Verbraucherschutzregelungen hatte, die stärker waren als die, die jetzt umgesetzt werden, dann sind diese null und nichtig, bringen nichts mehr. Mit anderen Worten: Wenn Österreich seine eigenen Bürger bisher besser schützen konnte, dann darf es sie in diesem Bereich nicht mehr besser schützen. Also das ist kein Fortschritt, meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei der FPÖ.) 

Das ursprüngliche Verbraucherkreditgesetz, das heute mit diesem Gesetz aufgehoben wird, wurde 2010 beschlossen. Weil es immer heißt, wir sind überall dagegen: Diesem Gesetz von 2010 und auch allen nachfolgenden Gesetzen haben wir Freiheitliche immer zugestimmt, weil es in den meisten Fällen vernünftige Regelungen gab. Jetzt schauen wir uns aber an, was in dieser neuen Umsetzung der Richtlinie im Detail steht. Ich fange einmal mit der Wirtschaftskammer Österreich an, die kritisiert dieses Gesetz als „komplexes Regelungsgeflecht“ und sagt, dass dadurch „für die Unternehmen [...] erhebliche Zusatzlasten“ und in allen Phasen eines Kredits ein Mehraufwand entstehen. Weiters sind „zahlreiche Vorgaben unklar“ und unscharf, was zu einer massiven Rechtsunsicherheit und zu „juristischen Risiken“ für Unternehmen führt. Ich übersetze es jetzt ganz kurz: Das heißt auf gut Deutsch, die Unternehmer wissen am Ende des Tages gar nicht genau, was sie alles tun müssen, es ist im Gesetz halt nicht genau geregelt, aber sie werden dann zur Verantwortung gezogen, wenn sie es falsch machen. – Das, meine Damen und Herren, ist schon einmal grotesk und eigentlich eines Gesetzes unwürdig. 

Es geht weiter: Die Industriellenvereinigung hat gute Vorschläge zur Vereinfachung und Entbürokratisierung eingebracht. Als Beispiel ist es da um die Kreditwürdigkeitsprüfung gegangen, die auch vom Kollegen Kofler angesprochen wurde, mit der man zwischen Neukunden und Bestandskunden unterscheiden soll. Wenn man einen jahrelangen Kunden hat, der immer ein sehr gutes Zahlungsverhalten hat, dann braucht man den natürlich nicht so zu prüfen wie einen Neukunden. Findet man etwas dazu in dieser Gesetzesvorlage? – Fehlanzeige, nichts ist in diesem Gesetz. So weit, so schlecht für die Unternehmen – mehr Kosten, mehr Bürokratie, zusätzliche juristische Risiken für Unternehmen –, aber trotzdem stimmen ÖVP und NEOS, die angeblichen Wirtschaftsparteien, diesem Gesetz heute zu. 

Jetzt geht es aber noch weiter, denn jetzt kommt die andere Seite. Das Sozialministerium, wie Sie alle wissen geführt von einer SPÖ-Ministerin – sie war jahrelang eine Kollegin von uns –, Frau Korinna Schumann, hat diesen Entwurf auch kritisiert, und zwar nicht irgendwie, sondern in einem zentralen Punkt. Das Ministerium hat kritisiert, dass der „Schutz der Verbraucher:innen vor einer Überschuldung“ hinter den notwendigen Vorgaben zurückbleibt. Jetzt wird es besonders interessant, meine Damen und Herren, aufpassen: Das Sozialministerium kritisiert auch, dass „Wahlrechte, welche die Richtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich zur Verfügung stellt, zum Nachteil der Verbraucher:innen“ ausgeübt werden. Ich übersetze das jetzt wieder: Das rote Sozialministerium sagt im Ergebnis der roten Justizministerin, dass diese Umsetzung für die Verbraucher schlecht ist. Sie ist auch deshalb schlecht, weil die EU-Richtlinie eigentlich Spielräume zugelassen hätte, die man im Sinne der Verbraucher hätte umsetzen können – hat man aber nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das muss man sich vor Augen führen: Das Gesetz selbst ist schlecht für die Verbraucher – die Beamten im Sozialministerium erkennen das, wir Freiheitliche erkennen das, der VKI hat das erkannt –, aber die SPÖ schweigt und stimmt heute zu. Frau Minister Korinna Schumann schweigt, um damit ihrer roten Parteikollegin den Rücken zu stärken und ihr nicht in den Rücken zu fallen, aber damit machen Sie eines: Sie fallen allen Österreichern in den Rücken. Da kann man wieder sagen: Liebe Österreicher, wer hat euch verraten? – Die Sozialdemokraten! (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht aber noch weiter: Der Verein für Konsumenteninformation, der VKI, kurz habe ich ihn schon genannt, sagt klar: Die im Begutachtungsverfahren seitens des VKI monierten Änderungen wurden in keiner Weise berücksichtigt. – In keiner Weise! Früher, meine Damen und Herren, hätte es das nicht gegeben. Wenn der VKI etwas gesagt hat, dann ist die SPÖ gesprungen, weil der Konsumentenschutz der SPÖ eben früher einmal wichtig war. Heute ignoriert die SPÖ das ganz einfach.

Eine ähnliche Kritik kam auch vom Österreichischen Seniorenrat. Auch das wird einfach ignoriert. 

Ich nenne Ihnen jetzt noch ein konkretes Beispiel. Sie wissen, ich bin ja oft etwas zögerlich – sagen wir einmal so –, wenn es um Lobesworte für die Europäische Union geht, aber sogar in dieser Richtlinie, in der EU-Richtlinie, spricht man davon, dass Maßnahmen gegen übermäßig hohe Zinsen und Kosten vorgesehen werden sollten. Was steht in Ihrem Gesetz dazu, in der Umsetzung? – Fehlanzeige, nichts drinnen! Man glaubt es ja kaum. 

Von Deutschland hat auch Kollegin Jagl gesprochen. Ich bin wirklich der Meinung, es gibt eine Regierung in Europa, die schlechter als die österreichische Regierung ist. Das ist nämlich die deutsche Regierung, auch wenn es schwer zu glauben ist, aber sogar die Regierung Merz hat es geschafft, eine Grenze gegen überhöhte Zinsen und gegen überhöhte Kosten einzuziehen. 

Eines ist auch klar: Mit dieser Umsetzung dieses Gesetzes, wie Sie das heute auf den Weg bringen, meine Damen und Herren, wird es künftig ohnehin für viele Menschen schwerer werden, dass sie überhaupt noch einen Kredit bekommen. Ich rede jetzt nicht nur von den großen Krediten, sondern auch von den Kleinkrediten. Ich rede hier nicht davon, dass irgendjemand einen Kredit aufnehmen will, weil er auf die Malediven fliegen will, davon rede ich nicht. Ich rede von ganz normalen Lebenssituationen: Ein Haushaltsgerät wird kaputt, und man hat leider nicht das Geld auf der Seite, dass man es austauschen kann; das Auto muss repariert werden; irgendeine Rechnung flattert ins Haus, die man bezahlen muss; man braucht irgendeine Überbrückung, weil es halt gerade in der Familie eng wird. Für solche Fälle kann eben auch ein Kredit notwendig sein. Das Ergebnis Ihres Gesetzes heute ist, meine Damen und Herren: Die Bürger werden nicht besser geschützt, sondern vom Kredit ausgeschlossen. Das ist das Ergebnis Ihres Gesetzes. (Beifall bei der FPÖ.) Das, meine Damen und Herren, ist das, was die Opposition heute gemeint hat: Dieses Gesetz ist vielleicht gut gemeint, aber die Umsetzung ist schlecht gemacht. 

Noch einmal replizierend: Die Kritik kommt von allen Seiten. Die Wirtschaftskammer warnt vor überbordender Bürokratie und Rechtsunsicherheit, die Industriellenvereinigung fordert praxistauglichere Lösungen, das Sozialministerium kritisiert Nachteile für Verbraucher, der VKI sagt, seine zentralen Kritikpunkte wurden nicht beachtet, und der Seniorenrat warnt vor Nachteilen für ältere Menschen. 

Und was macht diese Regierung? – Sie haben es heute gehört: Augen zu und durch! Das erinnert mich an die Coronazeit, als es geheißen hat: „Koste es, was es wolle“. Das ist so ähnlich. 

Meine Damen und Herren, ich muss leider festhalten, diese Regierenden sind entweder unfähig, etwas Gutes auf den Weg zu bringen, oder unwillig, Kritik, nämlich berechtigte Kritik, anzunehmen und auf diese auch zu hören. Beides, meine Damen und Herren, ist schlecht für Österreich. 

Wir brauchen in Österreich dringend einen Systemwechsel, weg von einer linken Blockiererpolitik, wie sie halt leider stattfindet, hin zu einer heimatverbundenen, konservativen Politik im Sinne unserer Bürger und im Sinne unserer Betriebe, und ich kann Ihnen eines sagen: Dieser Systemwechsel wird mit uns Freiheitlichen kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43

Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/62

Abstimmung

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.