RN/59

14.24

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Eigentlich hat meine Vorrednerin alles perfekt ausgeführt. Wie aber ein anderes Mitglied des Bundesrates gesagt hat, ist Wiederholung manchmal auch ganz gut, also werde ich doch noch ein bisschen etwas dazu sagen.

Wir wissen es: Der Kreditmarkt hat sich verändert. Das Schuldenmachen ist so in den Alltag integriert, dass es gerade für junge Menschen sehr gefährlich ist und eine schwierige Situation ist, übermäßig in die Schuldenfalle zu tappen. Das Bewusstsein für die finanziellen Verpflichtungen ist nicht ausreichend vorhanden, wenn mit einem Mausklick entweder Kredite abgeschlossen werden oder Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden. Am Ende des Tages häufen sich Phantomschulden an, über die man eben keinen Überblick mehr hat.

Die Reform, die wir heute umsetzen, passt den Rechtsrahmen an die modernen Geschäftsmodelle an und setzt ganz stark auf Prävention. Wir erweitern den Anwendungsbereich: Nicht nur klassische Konsumkredite, sondern auch Kleinkredite – das ist ganz wichtig –, zins- und gebührenfreie Finanzierungen und eben die schon erwähnten modernen Geschäftsmodelle wie Buy now Pay later werden erfasst. Vor diesen populären Geschäftsmodellen sollen die Verbraucher und Verbraucherinnen besser geschützt werden.

Auch für bestimmte – in der Praxis auch häufig kurzfristige – Zahlungsaufschübe werden differenzierte Ausnahmen vorgesehen. Wir adaptieren weiters die Informationspflichten und schärfen die Kreditwürdigkeitsprüfung. Verbraucher:innen sollen nämlich über die Auswahl für sie günstiger Kredite umfassend informiert werden und zugleich vor unverantwortlicher Kreditvergabepraxis sowie vor Überschuldung geschützt werden. 

Auch die künstliche Intelligenz ist ein Thema. Wir passen die Bestimmungen an die Anforderungen digitaler Vertragsabschlüsse an, weil wir wissen, dass auch die künstliche Intelligenz sehr oft bei Kreditvergaben zum Einsatz kommt. 

Einen weiteren Schwerpunkt bilden auch die Pflichten der Kreditgeber. Sie sollen einer Überschuldung von Verbraucher:innen entgegenwirken. Wir führen verpflichtende Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen von Verbraucher:innen ein, außerdem werden Kürzungen und Streichungen von Überziehungsmöglichkeiten oder Überschreitungen klarer geregelt und Verbraucher:innen gezielt an die Schuldnerberatungsstellen verwiesen.

Insgesamt stärken wir den Verbraucherschutz und sorgen dafür, dass die Digitalisierung nicht auf Kosten der Transparenz und der wirtschaftlichen Existenz von Menschen geht. Dementsprechend darf ich Sie, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, bitten, keinen Einspruch zu erheben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.27

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernhard Ruf und ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.