RN/68
14.59
Bundesrätin Viktoria Hutter (ÖVP, Niederösterreich): Danke schön, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir befassen uns heute mit der Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz. Im Prinzip ist eh schon alles darüber gesagt worden, was es zu sagen gibt, nur eben noch nicht von jedem und jeder.
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz per se ist kein neues Instrument: Dass Mieter und Käufer über die energetische Qualität und damit über die potenziellen Energiekosten eines Objekts informiert werden müssen, ist bereits gelebte Praxis. Gerade in Zeiten, in denen Energiemärkte volatil sind und wir alle die Auswirkungen steigender Energiekosten sofort spüren, ist das Wissen um die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes kein bloßes Nice-to-have, sondern eine essenzielle Entscheidungsgrundlage. (Vizepräsident Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Was ändert sich nun mit dieser Novelle? – Künftig müssen eben auch bei Mietvertragsverlängerungen aktuelle Energieausweise vorgelegt werden. Mit dieser Gesetzesnovelle setzen wir eine EU-Vorgabe in nationales Recht um – nicht mehr und nicht weniger. Damit soll am Immobilienmarkt einfach Transparenz geschaffen werden, die nicht beim Einzug in die Mietwohnung endet.
Ich darf Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
15.01
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.