RN/69
15.01
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz muss der Energieausweis nun nicht nur beim erstmaligen Vertragsabschluss vorgelegt werden, sondern auch bei der Verlängerung von Bestandsverträgen. Damit stellen wir sicher, dass die relevanten Informationen zur Energieeffizienz immer aktuell zur Verfügung stehen.
Ein weiterer Schritt betrifft die Digitalisierung: Energieausweise werden künftig grundsätzlich in elektronischer Form ausgestellt. Besteht allerdings jemand auf die Papierform, wird dies auch weiter möglich sein.
Außerdem verbessern wir die Transparenz bei Immobilienanzeigen: Die Angabe der maßgeblichen Kennwerte ist an die neue Systematik der Energieausweise anzupassen.
Wir sorgen mit Übergangsbestimmungen gleichzeitig für klare Regelungen und für Rechtssicherheit: Bestehende Energieausweise können für die Dauer ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden. Die neuen Anforderungen für Immobilienanzeigen greifen erst dann, wenn die entsprechenden landesgesetzlichen Grundlagen für die aktualisierten Indikatoren geschaffen sind.
Mit diesen Anpassungen setzen wir einerseits natürlich die Vorgaben der EU-Richtlinie um, wir stärken zudem die Transparenz am Immobilienmarkt und entsprechen zugleich den Entwicklungen der Digitalisierung.
Ich ersuche Sie daher, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
15.03
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Ministerin.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.