RN/71
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Organtransplantationsgesetz geändert wird (475 d.B. und 478 d.B. sowie 11818/BR d.B.)
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Michael Wanner. – Ich bitte um den Bericht.
RN/72
Berichterstatter Michael Wanner: Ich darf Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Organtransplantationsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. Ich erteile dieses.
RN/73
15.05
Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer, von wo immer Sie uns erreichen! Wie schon der Berichterstatter erwähnt hat, geht es um eine Abänderung des Organtransplantationsgesetzes.
Ich möchte Ihnen gleich zu Beginn sagen: Als ich mich mit dieser Gesetzesänderung beschäftigt habe, war das für mich schon eine sehr berührende beziehungsweise belastende Materie, nämlich die Organspenden. Wenn Menschen auf ein Spenderorgan warten, dann geht es nicht um irgendeine medizinische Behandlung: Es geht oft um die letzte Chance im Leben, um Hoffnung für Betroffene und ihre Familien.
Hinter jeder Organspende stehen Menschen: Das sind sehr schwer kranke Patientinnen und Patienten, die auf ein lebensrettendes Organ hoffen, aber das sind auch Familien, die einen geliebten Menschen verloren haben und in einer Situation tiefster Trauer Entscheidungen mittragen müssen, die anderen Menschen neues Leben schenken können. Ich denke heute besonders an diese Angehörigen: Ihr Verlust ist nicht weniger schmerzhaft, nur weil aus diesem Verlust Hoffnung für andere entsteht, aber ihre Bereitschaft, Organspenden zu ermöglichen, ist ein außergewöhnlicher Akt der Menschlichkeit und auch der Solidarität. Dafür verdienen sie unseren größten Respekt und unsere Dankbarkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass Organspenden nach klaren ethischen Grundsätzen erfolgen: freiwillig und ohne jede Form von Gewinnstreben. Mit der vorliegenden Novelle des Organtransplantationsgesetzes setzen wir genau da an. Wir reagieren auf Entwicklungen, die uns mit Sorge erfüllen. Immer häufiger versuchen nämlich international tätige Unternehmen, aus der Not schwer kranker Menschen heraus ein Geschäft zu machen. Organe dürfen aber niemals zur Ware werden, der menschliche Körper ist keine Handelsware, und Gesundheit darf nicht vom Geldbörsel abhängen. Daher werden die bestehenden Werbe- und Gewinnverbote deutlich verschärft: Künftig wird ausdrücklich dargestellt, dass Werbung für gewinnorientierte Organvermittlung und für Organe als Gegenstand eines Geschäfts unzulässig ist. Damit schützen wir die Grundwerte unseres Gesundheitssystems und verhindern jede Form der Kommerzialisierung der Organspende.
Zweitens: Gleichzeitig schafft diese Novelle Rechtssicherheit für die medizinische Forschung. Moderne Verfahren wie die Maschinenperfusion ermöglichen es, entnommene Organe außerhalb des Körpers länger funktionsfähig zu erhalten, ihre Qualität besser zu beurteilen und ihre Verwendbarkeit zu verbessern. Dadurch können mehr Organe transplantiert werden, und die Erfolgschancen für Patientinnen und Patienten steigen erheblich.
Diese Gesetzesänderung verbindet zwei wesentliche Anliegen – ich habe es schon erwähnt –: Sie schützt die Menschenwürde und stärkt gleichzeitig den medizinischen Fortschritt. Sie setzt ein klares Zeichen gegen Organhandel und für ein solidarisches Gesundheitssystem, in dem Menschen und nicht wirtschaftliche Interessen im Mittelpunkt stehen.
Besonders erfreulich ist – nach diesen doch aufregenden Diskussionen heute –, dass der in diesem Tagesordnungspunkt behandelten Gesetzesänderung hier hoffentlich auch, so wie im Nationalrat, einstimmig zugestimmt wird. Es ist für mich ein gutes Zeichen, dass wir über Parteigrenzen hinweg für dieses doch so wichtige und emotionale Thema Verantwortung übernehmen.
Ich danke allen, die tagtäglich in der Transplantationsmedizin, in den Krankenhäusern und in der Forschung tätig sind. Ihr Einsatz rettet Leben und schenkt vielen Menschen eine Zukunft.
Wir haben der Anfrage im Ausschuss ein Skript bekommen, nämlich den Transplant-Jahresbericht 2025, der Ende Mai herausgekommen ist. Vielleicht ein paar Zahlen, die für Sie interessant sind: 2025 wurden in Österreich 733 Organtransplantationen durchgeführt, 666 stammten von verstorbenen Spenderinnen und Spendern, 67 von Lebendspendern. Die Zahl der Wartelistenpatientinnen und -patienten sank auf 725 Personen. Wir sind also, wenn man das bei diesem Thema so sagen kann, auf einem guten Weg. 358 potenzielle Organspender wurden gemeldet, 204 Organspenden konnten tatsächlich realisiert werden. Pro Spender wurden durchschnittlich 3,2 Organe transplantiert.
Das Förderprogramm ist für Sie vielleicht auch noch interessant: Die Fördermittel für das österreichische Transplantationswesen wurden auf 5 Millionen Euro erhöht.
Ziel bleibt die Steigerung der Organspenden für jene Menschen, die das brauchen, um ihnen Hoffnung zu geben, weiterzuleben, und das ist in unserer Verantwortung. Ich bedanke mich noch einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen für die parteiübergreifende Zustimmung bei diesem so wichtigen Tagesordnungspunkt. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
15.12
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. Ich erteile es ihm.
RN/74
15.12
Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier bei uns im Plenum und via Livestream! Menschliche Organe, ich glaube, da sind wir uns auch überparteilich einig, dürfen nie eine Ware werden. Menschliche Organe dürfen nicht zu einem Geschäftsmodell verkommen. Organspende muss immer freiwillig sein und Organspende muss immer unentgeltlich bleiben. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig. Deswegen ist es auch immens wichtig, dass wir heute hier über diese Novelle beraten und dass darüber Einhelligkeit in diesem Hohen Haus herrscht.
Die Entwicklung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht mehr ausreichend sind. Internationale Anbieter versuchen zunehmend, bestehende Vorschriften zu umgehen. Sie bieten sogenannte All-inclusive-Pakete für Organtransplantationen im Ausland an. Da sind Flug, Unterkunft und die Vermittlung dabei. Es ist also wie wenn man eine All-inclusive-Reise bucht. Ich finde, das ist nicht nur sehr verwerflich, sondern dem ist entschieden entgegenzutreten, und dafür steht diese Novelle.
Damit bewegen sie sich die Beteiligten oft in einem rechtlichen Graubereich, und obwohl der Verdacht besteht, dass dahinter illegale oder zumindest höchst problematische Praktiken stehen, war unser Recht in diesem Bereich bisher einfach zu eng gefasst, zu eng gestrickt. Es konzentriert sich vor allem auf den Organhandel selbst und wies betreffend die kommerzielle Vermittlung erhebliche Lücken auf. Die Lücken schließen wir nun, Frau Staatssekretärin, und das ist nicht nur notwendig, sondern auch wichtig und richtig.
Besonders wichtig ist es aber auch, die Ausweitung des Werbeverbots hier mitzubeschließen. Künftig wird Werbung für gewinnorientierte Vermittlung rund um Organtransplantationen untersagt. Damit setzen wir ein klares Zeichen. Mit menschlichen Organen – ich glaube, da sind wir uns alle einig – darf kein Profit gemacht werden.
Wir schützen damit Patientinnen und Patienten, die auf ein lebensrettendes Organ warten, ebenso wie jene Menschen, denen die Organe entnommen werden.
Worum geht es im Kern? – Es geht um Gesundheit, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Gerade im Umfeld des Organhandels und des sogenannten Organtourismus fehlen häufig grundlegende medizinische Standards, ausreichende Hygienemaßnahmen und – das ist auch sehr wesentlich – eine verantwortungsvolle Nachversorgung. Die Risken für alle Beteiligten sind in diesem Bereich enorm.
Als Gesetzgeber haben wir die Verantwortung, Menschen vor Ausbeutung und gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Österreich nimmt hier seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle ein. Unser System der Organspende basiert auf Solidarität und Gemeinsinn. Durch die Widerspruchslösung besteht eine vergleichsweise hohe Bereitschaft zur Organspende. Dadurch erhalten viele Menschen die Chance auf ein neues Leben oder zumindest auf eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebensqualität.
Gleichzeitig ist es mir auch wichtig, zu betonen, was diese Novelle nicht verbietet: Selbstverständlich bleiben alle legitimen medizinischen Leistungen weiterhin möglich. Organtransporte, Organbanken, Transplantationszentren, die internationale Zusammenarbeit mit Eurotransplant sowie Informations- und Beratungstätigkeiten zum Thema Organspende werden nicht eingeschränkt. Im Gegenteil, sie bleiben unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden und ethisch verantwortungsvollen Transplantationssystems.
Ebenso bleibt die Verwendung von Organen für wissenschaftliche und medizinische Forschung unter den bestehenden ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin möglich. Forschung und Innovation sind entscheidend, um medizinischen Fortschritt zu ermöglichen und die Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Novelle beseitigen wir einen rechtlichen Graubereich, stärken den Schutz der Menschenwürde, kämpfen gegen unlauteren Organhandel und setzen ein klares Signal gegen Organtourismus.
Organspende ist ein Akt der Menschlichkeit, der Solidarität und der Nächstenliebe. Sie darf niemals Gegenstand kommerzieller Interessen werden. Diese breite Zustimmung zu dieser Novelle freut mich besonders. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Allgemeiner Beifall.)
15.18
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es ihm.
RN/75
15.18
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wie meine Vorredner bereits erläutert haben, beraten wir über das Organtransplantationsgesetz.
Vergleicht man die Lage zu jener in den Vorjahren, merkt man da, wie schon gesagt wurde, eine gewisse Entspannung; man sieht aber, dass das Thema Organspenden weiterhin herausfordernd bleibt. Im Jahr 2025 – ist auch schon angesprochen worden – sind 733 Organtransplantationen durchgeführt worden, davon 67 Lebendspenden und 666 mit Organen von Verstorbenen.
Aus ethischer Sicht wird Organspenden häufig als Akt der Solidarität und der Nächstenliebe betrachtet, da sie vor allem schwerkranken Menschen eine Chance geben, länger oder besser leben zu können. Gleichzeitig muss aber auf die Selbstbestimmung geachtet und der freie Wille der spendenden Personen respektiert werden. Daher ist Aufklärung, informierte Zustimmung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Organen eine zentrale ethische Voraussetzung.
Es geht hier um die Verschärfung in Bezug auf den Handel mit Organen und auf die Bewerbung von Dienstleistungen zu Organtransplantationen. Das Ansinnen dieser Gesetzesänderung ist es, wie schon angesprochen wurde, den gewinnbringenden Handel und den mutmaßlich vielleicht auch illegalen Handel mit Organen weiter zu unterbinden. Das ist absolut notwendig und wird, wie auch schon erwähnt, über die Parteigrenzen hinweg so gesehen.
Hinter jeder Organspende steht ein Mensch – wie gesagt –, der auf eine zweite Chance hofft und dessen Zukunft von einem Spenderorgan abhängt. 2012 haben wir uns in Österreich bewusst für eine Widerspruchslösung entschieden. Das bedeutet, jeder Mensch ist automatisch ein Organspender, sofern er oder sie nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Zahlen zeigen eindeutig: Das ist ein richtiger Schritt gewesen, dieses Modell rettet Leben. Organspenden muss freiwillig und unentgeltlich sein, und damit schützt das Gesetz die Würde der Menschen und verhindert den Missbrauch. Es ist auch eine positive Klarstellung in diesem Gesetzespaket enthalten, nämlich, dass entnommene Organe, die für den vorgesehenen Empfänger nicht eingesetzt werden können, für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Aber, Frau Staatssekretärin, liebe Österreicher, liebe Besucher, das war auch schon der einzige Tagesordnungspunkt im Gesundheitsausschuss – das ist ein Armutszeugnis für diese Regierung –, obwohl im Gesundheitsausschuss des Nationalrates konkrete und sachorientierte Anträge liegen. Einen Antrag, mit dem man dafür sorgen hätte können, dass unsere Jugendlichen vor Lachgasmissbrauch geschützt werden, dem an sich alle Parteien zustimmen, wurde vertagt. Ein Antrag, mit dem die Altersgrenzen für Kassenärzte aufgehoben worden wären, wurde vertagt. Ein Antrag, der zu einer Klarstellung betreffend die Einführung und Nutzung der Telemedizin geführt hätte – ebenfalls vertagt. Ein Antrag, der für die medizinische Betreuung von Kindern in Kinderbildungseinrichtungen eine Verbesserung gebracht hätte – auch vertagt. Ja, auch ein Antrag, der die Milliardenverschwendung bei der zentralen Impfstoffbeschaffung gelindert hätte, wurde vertagt. Anstatt die Anträge zumindest zu behandeln, denken Sie über weitere Leistungskürzungen sowie Beitragserhöhungen und Belastungen nach. – Mit uns sicher nicht!
Obwohl bereits letztes Jahr – vor allem von den Pensionisten – mehr als 1 Million Euro frisches Geld ins Gesundheitssystem geflossen ist, werden Kosten für Krankentransporte mittlerweile fast überhaupt nicht mehr übernommen. Die Leistungskürzungen gehen munter weiter und die Österreicher werden immer mehr belastet. Auch das aktuellste Beispiel, die Erhöhung des Selbstbehaltes von 10 auf 20 Prozent für BVA-Versicherte, ist eine Verhöhnung der Versicherten. Das ist nicht unser Zugang. Beginnen Sie einmal bei sich selbst zu sparen, im System zu sparen, bevor Sie in die Taschen der Österreicher greifen! (Beifall bei der FPÖ.)
15.22
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.
RN/76
15.22
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ja, wir haben es gehört, in Österreich sind alle Menschen automatisch Organspender:innen, wenn sie zu Lebzeiten nicht widersprechen. Das könnten also sehr viele sein, trotzdem aber sterben etwa 60 Menschen pro Jahr, weil sie kein Organ bekommen haben, obwohl sie auf einer Warteliste stehen, und das sollte keinesfalls sein.
Warum fehlen Organe? – Weil es unter anderem bei der Organspende sehr schnell gehen muss und alles sehr koordiniert ablaufen muss. Man muss Bescheid wissen, in welchem Zustand das Organ ist, die Person sollte im besten Fall im Krankenhaus verstorben sein und die Angehörigen sollten aus ethischen Gründen ihre Zustimmung gegeben haben. Dafür brauchen die Spitäler aber entsprechendes Personal, medizinische Ausstattung und eine entsprechende Vernetzung, und das ist leider nicht immer vorhanden. Dazu kommt, dass die Angehörigen in der Trauersituation mit einer raschen Entscheidung überfordert sind und die Organspende schließlich verweigern. Deshalb stehen zu wenige Organe zur Verfügung und leider werden es auch immer weniger.
Die Betroffenen suchen natürlich nach anderen Möglichkeiten, an ein Organ zu kommen: im Internet, im Ausland, und sie würden auch, wenn sie sich das leisten können, viel dafür bezahlen, schließlich geht es ums Überleben. Das alles ist sehr nachvollziehbar. Einen kommerziellen Markt für Organe soll und darf es aber nicht geben, denn er öffnet Tür und Tor für unvorstellbar grausame Situationen. Organvermittlungsagenturen nutzen die gesundheitliche Notsituation von reichen Patient:innen im Westen und die Armut von Menschen in Entwicklungsländern perfide aus, Menschen sterben für ihre Familien, und das ist eigentlich unvorstellbar.
Daher begrüßen wir das heute aktualisierte Gewinn- und Werbeverbot mit Organen, denn die Bevölkerung muss sich sicher sein können, dass Organentnahmen ausschließlich nach medizinischen und ethischen Kriterien zu erfolgen haben und niemals von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst werden dürfen. Daher darf eine Organspende niemals gegen Geld passieren. Menschliche Körper dürfen keinesfalls kommerzialisiert werden.
Wir müssen aber die Bedingungen, unter denen Organe gespendet werden, verbessern. Wir brauchen eine sehr gute Aufklärung und vor allem brauchen wir eine Enttabuisierung des Todes, um über Organspenden zu reden. (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Königsberger-Ludwig.) Das verbessert nämlich die Sicherheit beziehungsweise hebt es die Unsicherheit auf, und die unbegründete Sorge fällt weg, dass intensivmedizinische Behandlungen vorzeitig abgebrochen werden könnten, um an Organe zu gelangen. Es muss also sicher sein, dass es sehr strenge Regeln für die Feststellung des Todes und immer einen korrekten Ablauf gibt, dass ein Handel oder ein Vorteil durch Organhandel komplett ausgeschlossen ist, und dazu trägt das heutige Gesetz bei.
Daher, sehr geehrte Frau Staatssekretärin – ich habe es eh gehört, Sie haben mir zugestimmt bezüglich der Aufklärung und der Enttabuisierung –, nutzen Sie den Zeitpunkt, starten Sie eine entsprechende Kampagne! An die Ländervertreter:innen hier: Schauen Sie, dass es in den Spitälern Standard wird, dass genügend Ressourcen da sind, dass potenzielle Spender:innen frühzeitig erkannt werden und dass mit den Betroffenen oder den Angehörigen gesprochen wird! Denn Organe zu spenden, ist eine höchst lebensbejahende und zutiefst solidarische Handlung und kann im Endeffekt viel Trost spenden. Reden wir darüber! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
15.27
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile dieses.
RN/77
15.27
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal, herzlich willkommen! Wer einmal erlebt hat, was die Transplantation eines Organs für einen Menschen bedeutet, dem ist klar, hinter dieser abstrakten Gesetzesmaterie steckt so viel mehr als nur das, was hier in dieser Gesetzesvorlage steht. Es geht um Lebenszeit, es geht um Lebensqualität und es geht um die vielleicht einzig verbleibende Therapieoption, die ein Mensch hat.
Gleichzeitig ist dieser Bereich auch sehr anfällig für Missbrauch. Es wurde schon viel gesagt, ich werde trotzdem auf ein paar Punkte eingehen. Dort, wo ein hoher Bedarf an einer begrenzten Zahl von Organen besteht, entstehen leider auch Anreize für die Ausbeutung, für Organhandel und für kommerzielle Vermittlungsmodelle. Genau deshalb ist es sehr wichtig und richtig – und ich freue mich wahnsinnig, dass wir hier heute diesbezüglich alle an einem Strang ziehen –, dass diese Novelle bestehende rechtliche Lücken schließen wird.
Es wird künftig noch klarer festgelegt werden, dass nicht nur die Organe selbst, sondern auch die Vermittlung von Organen nicht Gegenstand gewinnorientierter Geschäfte sein darf. Genauso ausdrücklich untersagt werden Werbemaßnahmen für den Organverkauf oder kommerzielle Vermittlungsangebote. Das ist gut so, denn Organe und Organtransplantationen dürfen nie eine Ware werden.
Die Freiwilligkeit und die Unentgeltlichkeit von Organspenden sind dabei die ethische Grundlage unseres gesamten Transplantationssystems, und wer ein Organ spendet, der macht das aus Solidarität mit anderen Menschen und nicht, weil daraus ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen soll. Österreich verfügt über ein wahnsinnig gutes Transplantationssystem – das muss auch gesagt sein. Frau Kollegin Kolar hat mir schon ein paar Zahlen vorweggenommen, die ich sonst auch gerne genannt hätte, ich werde das jetzt nicht doppelt machen. Was ich dazu sagen will, ist, der Bedarf an Organspenden ist da und wird auch weiterhin steigen. Das ist aufgrund der sich ändernden Altersstruktur in Österreich gegeben, aber natürlich auch aufgrund verschiedenster Krankheiten, die zu Organspenden führen können. Umso wichtiger ist es, das Vertrauen in dieses System zu stärken und jeden Anschein einer Kommerzialisierung konsequent zu verhindern.
Einen weiteren Teil der Novelle finde ich auch für besonders positiv, und zwar diese rechtliche Klarstellung, dass die Organe, die ursprünglich für eine Transplantation gedacht waren, entnommen worden sind aber nicht mehr für eine Transplantation verwendet werden können, dann anderen Zwecken zugutekommen können und anders für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. Das schafft eine Grundlage für wichtige Forschung, die uns weitere Möglichkeiten gibt, in Zukunft mehr Menschenleben zu retten, weil wir besser wissen, wie wir mit Transplantationsorganen umgehen, wie wir sie besser konservieren, wie wir sie besser mit anderen Verfahren bearbeiten können, um es so zu sagen. Damit können wir die Chancen der Patientinnen und Patienten auf der Warteliste doch deutlich verbessern; und gerade in der Medizin verdanken wir unsere Fortschritte der Forschung.
Abschließend möchte ich auch noch einen Gedanken behutsam quasi in den Raum stellen – und ich gehe in eine ähnliche Richtung wie Frau Kollegin Kolar, aber ich versuche es aus einer anderen Perspektive heraus –: Hinter jedem Transplant steht eine Spende und hinter jeder Spende steht ein Mensch, und hinter diesem Menschen steht oftmals ein Leben, das zu Ende geht; nicht immer, wir haben auch schon gehört, es gibt Lebendspenden – das ist auch etwas sehr Schönes, dass man selber weiterleben und dabei etwas Gutes tun kann –, aber natürlich geht oftmals ein Leben zu Ende. Unsere eigene Vergänglichkeit ist ein Thema, über das wir alle, glaube ich, nicht gerne sprechen; niemand möchte darüber nachdenken oder reden müssen, dass wir eines Tages nicht mehr sind, und dabei ist doch genau das das einzig Fixe in unserem Leben, nämlich dass wir irgendwann nicht mehr leben.
Ich halte diese österreichische Widerspruchslösung für den richtigen Weg. Wie Sie wissen, haben wir ein Opt-out-System, das heißt, theoretisch sind wir alle als Spenderinnen und Spender quasi im System, und wenn wir aktiv einen Widerspruch aussprechen, dann werden wir aus diesem System genommen. Das ist – und nicht falsch verstehen – natürlich jedermanns und jeder Frau gutes Recht – wenn ich meine Organe nicht spenden möchte, dann ist das zu respektieren.
Ich möchte aber in diesem Rahmen auch einen Appell an Sie richten: Es geht um meinen eigenen Körper – das ist zumindest das, was ich ein bisschen tröstlich finde –, und wenn ich eines Tages nicht mehr bin, dann habe ich von meinem Körper nichts mehr, aber der Gedanke daran, dass vielleicht jemand anderer durch meine Niere, durch mein Herz, durch meine Netzhaut eine zweite Chance im Leben bekommt, ist doch ein sehr tröstlicher Gedanke und auch ein Gedanke, der für die Angehörigen sehr tröstlich sein kann.
Deswegen mein Appell: Reden Sie auch mit Ihren Angehörigen, wenn Sie selber der Meinung sind, Ihre Organe sollten gespendet werden, denn auch den Angehörigen wird damit in einer Situation, in der es sehr schwierig ist, eine schnelle Entscheidung zu treffen, einiges leichter gemacht!
Mit diesen Worten schließe ich meine Wortmeldung ab und werde natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
15.32
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. Ich erteile ihm dieses.
RN/78
15.32
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Stellen Sie sich einen Patienten vor, der seit Jahren schwer nierenkrank ist, die Dialyse bestimmt seinen Alltag, die Verzweiflung wächst. Im Internet stößt er auf die perfekt aufbereitete Werbung einer internationalen Vermittlungsagentur. Sie bietet ihm ein scheinbar lukratives All-in-one-Paket – einen Flug in ein Drittland, einen Aufenthalt in einem Hotel und, am wichtigsten, eine garantierte Nierentransplantation – für eine hohe fünfstellige Summe. Diese Agentur wirbt bisher völlig ungeniert auf österreichischem Boden um diesen verzweifelten Patienten.
Was oft ausgeblendet wird: Dieses Organ stammt oft von Menschen, die in tiefster Armut leben und aus schierer finanzieller Not heraus ihren Körper verkaufen. Zudem finden solche Eingriffe oft unter fragwürdigen hygienischen Bedingungen und ohne medizinische Nachsorge statt. Das ist Ausbeutung auf dem Rücken der Schwächsten und für unsere Patienten ein sehr hohes Risiko.
Genau dem schieben wir heute nun einen Riegel vor. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung schaffen wir ein explizites Werbeverbot für den Organverkauf sowie für gewinnorientierte Vermittlungsdienstleistungen in Österreich. Zudem, das ist angesprochen worden, schützen wir unsere Patientinnen und Patienten vor lebensgefährlichen Eingriffen im Ausland, und wir schützen auch jene Menschen, die gezwungen sind, ihre Organe zu veräußern.
Es ist heute mehrfach gesagt worden – ich unterstütze das selbstverständlich auch und bin auch davon überzeugt –: Organspende muss freiwillig, altruistisch und unentgeltlich bleiben.
Die Rechtssicherheit im Bereich der Forschung ist auch ein ganz entscheidender Faktor in dieser Novelle: Organe, die entnommen wurden, aber dem Empfänger nicht mehr eingesetzt werden können, dürfen künftig legal für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Das fördert auch die medizinische Innovation innerhalb strenger ethischer Grenzen.
Zusammengefasst: Wir haben heute einen einstimmigen, überparteilichen Konsens, dass Organe keine Handelsware sein dürfen, dass wir ein explizites Werbeverbot für diese Organtourismusunternehmen auf den Weg bringen, dass wir Rechtssicherheit für die medizinische Forschung schaffen. Ich bedanke mich für diese Einigkeit und ersuche um entsprechende Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
15.35
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Ich erteile ihr dieses.
RN/79
15.35
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte mich zu Beginn ausdrücklich für die Einstimmigkeit und auch für die sehr wertschätzende Diskussion, die wir jetzt zu diesem sehr wichtigen Organtransplantationsgesetz hier im Bundesrat geführt haben, bedanken.
Wir haben es alle gehört: Es geht dabei darum, dass man Menschen in sehr schwierigen Situationen unterstützt. Es geht dabei darum, dass diese Menschen ihre Organspenden immer freiwillig machen, dass keine Kommerzialisierung passiert. Ich bin überzeugt davon, es geht bei diesem System vor allem um Vertrauen und um Verlässlichkeit für die Organspender:innen und auch für jene, die die Organe dann erhalten werden.
Mit der heutigen Gesetzesvorlage – davon bin ich überzeugt – schaffen wir Klarheit, denn wir schaffen rechtliche Graubereiche ab, indem wir im Bereich des Werbeverbots Fortschritte machen, indem wir das Verbot einführen werden, wenn es um gewinnbringende Vermittlung geht. Es wird mit dieser Gesetzesänderung heute nicht nur der Verkauf von Organen, sondern auch die gewinnbringende Vermittlung ausdrücklich geregelt, und das wird – davon bin ich überzeugt – für die Organtransplantationssituation in Österreich einen weiteren Fortschritt bedeuten.
Ich möchte aber auch noch ganz kurz auf das, was ein Bundesrat gesagt hat, eingehen, nämlich darauf, was wir nicht mit dem heutigen Gesetz verhindern möchten. Ich glaube, es ist enorm wichtig, den Menschen zu sagen, dass wir natürlich auch in Zukunft die medizinischen Behandlungen ermöglichen und für möglich erhalten werden. Es wird auch in Zukunft die Zusammenarbeit mit europäischen Einrichtungen, mit internationalen Einrichtungen und natürlich auch mit den österreichischen Transplantationszentren – wir haben ja insgesamt vier in Österreich – geben. Auch das werden wir in Zukunft natürlich weiterhin ermöglichen.
Es ist mir ganz besonders wichtig, dass das Werbeverbot nicht dazu führt, dass wir keine sachliche Aufklärung machen, im Gegenteil, die sachliche Aufklärung muss auch in Zukunft einen ganz großen Stellenwert haben, damit wir eben auch die Organspender und Organspenderinnen, die wir brauchen, haben, um Menschen in Not einfach unterstützen zu können. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Deswegen ist die Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass Sie heute im Bundesrat dieses gemeinsame Zeichen setzen, weil es wirklich darum geht, dass wir nicht die medizinischen Eingriffe verhindern wollen oder behindern wollen, im Gegenteil, wir möchten einfach gegen Missbrauch arbeiten, und Sie werden das heute mit diesem Beschluss dann auch tatsächlich umsetzen.
Ich möchte es noch einmal zum Schluss sagen: Ich bin auch davon überzeugt, dass Organspenden ein Akt der Solidarität ist und dass wir gemeinsam noch dafür werben und sachlich darüber informieren müssen. Mit dieser Gesetzesänderung werden wir heute die ethischen Standards stärken. Wir werden die rechtlichen Graubereiche schließen. Wir sorgen vor allem für Sicherheit und Klarheit und deswegen für Vertrauen und für Verlässlichkeit.
Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen allen für den Beschluss bedanken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
15.39
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Ich begrüße bei uns im Haus Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer. – Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
RN/80
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.