RN/79
15.35
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte mich zu Beginn ausdrücklich für die Einstimmigkeit und auch für die sehr wertschätzende Diskussion, die wir jetzt zu diesem sehr wichtigen Organtransplantationsgesetz hier im Bundesrat geführt haben, bedanken.
Wir haben es alle gehört: Es geht dabei darum, dass man Menschen in sehr schwierigen Situationen unterstützt. Es geht dabei darum, dass diese Menschen ihre Organspenden immer freiwillig machen, dass keine Kommerzialisierung passiert. Ich bin überzeugt davon, es geht bei diesem System vor allem um Vertrauen und um Verlässlichkeit für die Organspender:innen und auch für jene, die die Organe dann erhalten werden.
Mit der heutigen Gesetzesvorlage – davon bin ich überzeugt – schaffen wir Klarheit, denn wir schaffen rechtliche Graubereiche ab, indem wir im Bereich des Werbeverbots Fortschritte machen, indem wir das Verbot einführen werden, wenn es um gewinnbringende Vermittlung geht. Es wird mit dieser Gesetzesänderung heute nicht nur der Verkauf von Organen, sondern auch die gewinnbringende Vermittlung ausdrücklich geregelt, und das wird – davon bin ich überzeugt – für die Organtransplantationssituation in Österreich einen weiteren Fortschritt bedeuten.
Ich möchte aber auch noch ganz kurz auf das, was ein Bundesrat gesagt hat, eingehen, nämlich darauf, was wir nicht mit dem heutigen Gesetz verhindern möchten. Ich glaube, es ist enorm wichtig, den Menschen zu sagen, dass wir natürlich auch in Zukunft die medizinischen Behandlungen ermöglichen und für möglich erhalten werden. Es wird auch in Zukunft die Zusammenarbeit mit europäischen Einrichtungen, mit internationalen Einrichtungen und natürlich auch mit den österreichischen Transplantationszentren – wir haben ja insgesamt vier in Österreich – geben. Auch das werden wir in Zukunft natürlich weiterhin ermöglichen.
Es ist mir ganz besonders wichtig, dass das Werbeverbot nicht dazu führt, dass wir keine sachliche Aufklärung machen, im Gegenteil, die sachliche Aufklärung muss auch in Zukunft einen ganz großen Stellenwert haben, damit wir eben auch die Organspender und Organspenderinnen, die wir brauchen, haben, um Menschen in Not einfach unterstützen zu können. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Deswegen ist die Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass Sie heute im Bundesrat dieses gemeinsame Zeichen setzen, weil es wirklich darum geht, dass wir nicht die medizinischen Eingriffe verhindern wollen oder behindern wollen, im Gegenteil, wir möchten einfach gegen Missbrauch arbeiten, und Sie werden das heute mit diesem Beschluss dann auch tatsächlich umsetzen.
Ich möchte es noch einmal zum Schluss sagen: Ich bin auch davon überzeugt, dass Organspenden ein Akt der Solidarität ist und dass wir gemeinsam noch dafür werben und sachlich darüber informieren müssen. Mit dieser Gesetzesänderung werden wir heute die ethischen Standards stärken. Wir werden die rechtlichen Graubereiche schließen. Wir sorgen vor allem für Sicherheit und Klarheit und deswegen für Vertrauen und für Verlässlichkeit.
Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen allen für den Beschluss bedanken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
15.39
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Ich begrüße bei uns im Haus Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer. – Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.