RN/17

Berichterstatter Martin Peterl: Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Strafvollzugsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Preisauszeichnungsgesetz geändert werden (Budgetmaßnahmengesetz 2026) zur Kenntnis bringen. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden, präsentieren. 

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke schön.

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.

Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Barbara Eibinger-Miedl recht herzlich bei uns im Plenum begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile es. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)