RN/68
Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversorgungsgesetz geändert wird (2. Novelle zum NVG 2020) (913/A und 517 d.B. sowie 11826/BR d.B.)
Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist wiederum Thomas Schmid. – Bitte schön.
RN/69
Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke schön.
Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversorgungsgesetz geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Manfred Mertel. Ich erteile es ihm.
RN/70
14.42
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geschätzte Fraktionsvorsitzende! Willkommen Österreich hier im Bundesratssaal! Sehr geschätzter Herr Präsident – last but not least! Ich möchte dir, glaube ich, recht herzlich gratulieren – nicht nur zu deiner Vorsitzführung, sondern auch zu deiner sehr amikalen Art, Generationen zu verbinden. Du bist ja ein Vertreter der mittleren Generation, wenn ich das so sagen darf. (Allgemeine Heiterkeit.)
Also wenn man den Durchschnitt hernimmt, darf ich dich schon zur mittleren Generation zählen – das sollte man aber jetzt eher positiv werten, dass Alter ja kein Mascherl hat. Sollte ich mich geirrt haben, dann nehme ich das gerne auf meine Kappe; aber ich glaube, es ist wichtig, in diesem Saal eine verbindende Art zu haben und alle Meinungen so zusammenzuführen, dass sie letztendlich unserem Land dienen. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ, bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)
Warum sage ich das jetzt? – Weil ich in den letzten Wochen sehr intensiv ein Ereignis mitverfolge, das eigentlich die ganze Welt bewegt; und ich auch glaube, dass es wichtig ist, dass gerade hier in jenem Saal die Grundlagen mit geschaffen werden, dass es der österreichischen Gesellschaft und der österreichischen Jugend besser geht. Deswegen glaube ich – gestatten Sie mir, dass ich das auch erwähne –, dass wir einen erheblichen Beitrag dazu leisten, wenn wir weltweit im Wettbewerb stehen und vielleicht auch auf unser Team stolz sein können.
Es ist mir deswegen auch ein Bedürfnis, Ihnen mitzuteilen, dass ich heute die Debatte sehr konzentriert verfolgt habe. Gerade, wenn ich Kollegen Guggenberger sehe, merke ich: Das geht eigentlich quer durch den Raum, dass es sehr konstruktive Beiträge gegeben hat – und das soll eigentlich der Ansporn sein, warum wir in diesem Saal sind. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich aber, weil ich dem Herrn Präsidenten schon gratuliert habe, auch bei Ihnen, Frau Kollegin Partl, bedanken – nämlich bei allen Mitgliedern des Bundesrates, die aus Tirol kommen: bei Kollegin Partl, Kollegin Neurauter, bei Herrn Stillebacher, bei meinem Vizepräsidenten Schmid; und ich glaube, ich habe jetzt alle fünf aufgezählt, den Herrn Präsidenten habe ich schon erwähnt.
Ich glaube, das ist eine gute Basis, zu dem Thema überzuleiten, warum ich eigentlich hier heraußen stehe: Es geht darum, dass wir im Frühjahr, wenn Sie sich erinnern können, eine Änderung der Notariatsordnung verabschiedet haben, bei der es eigentlich darum gegangen ist, dass man aufgrund von Gleichbehandlungsmerkmalen, aufgrund dessen, dass auch Frauen einen Zugang zum Notariat finden sollen, ab jetzt eine Notariatsstelle im Endeffekt bis zum 50. Lebensjahr bekleiden kann. Ich kann mich erinnern, Frau Kollegin Schwarz-Fuchs hat das ganz besonders ausführlich dargelegt, wie viele Stellen es in Österreich gibt und wie wenige eigentlich mit Frauen besetzt sind.
Das führt dazu, dass es natürlich bei dem Notarversorgungsgesetz, wenn man von 35 auf 50 kommt, unter Umständen bei den Beitragszahlungen zu Lücken kommt, die man jetzt zu schließen hat. Man muss eigentlich dazu sagen, dass Notare ja keine Beamten sind – sie sind öffentliche Amtsträger, die auch weiterhin die Tendenz zur Selbstständigkeit haben und sich letztendlich auch ihre Pensionen selbst zahlen. Da gibt es also keine staatliche Unterstützung, sondern es ist auch da das Pensionsantrittsalter bis zum 70. Lebensjahr, sie zahlen sich das also selbst ein. Wo es jetzt zu dieser Staffelung kommt, ist dieses Mindestpensionsalter beziehungsweise dieser Mindestpensionsbetrag, der derzeit bei circa 3 800 Euro liegt, bei dem man jetzt die Sorge hat, dass man, wenn man später in den Notariatsberuf eintritt, finanzielle Lücken hat. Um diese finanziellen Lücken zu schließen, sitzen wir auch heute – ich glaube, es gibt auch einen einvernehmlichen Beschluss – hier, um da Staffelungen vorzunehmen, dass zuallererst die Sicherheit der Pensionszahlungen gewährleistet werden kann.
Ich glaube, das ist auf der einen Seite nicht nur ein gemeinsames Vorgehen, auch jenen zu danken, die sich um ihr Pensionssystem Sorgen machen, die sich auch ihre Einzahlungen selbst leisten können, sondern wir müssen auch davon ausgehen, dass das nicht die Standardpension ist, sondern es ist jene Pension, wenn man durch mangelhafte Versicherungszeiten diese 3 800 Euro nicht erreichen würde. Aus diesem Grund gibt es jetzt diese Staffelungen, die von 70 Prozent bis 90 Prozent festgelegt werden.
Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch ein paar Worte dazu finden, dass ja unser Pensionssystem, gerade wenn Budgets gemacht werden, immer besonders angegriffen wird. Frau Kollegin Eder-Gitschthaler wird darauf sicherlich auch noch eingehen, dass wir diese Zeit nützen sollten. Deswegen komme ich zu dem, was ich einleitend gesagt habe: dass wir wieder generationenverbindend über unsere Pensionen nachzudenken haben – denn was braucht das Pensionssystem? Das Pensionssystem braucht in erster Linie Erwerbstätigkeit. Das Pensionssystem braucht aber auch dementsprechende Einkommen, damit die Systeme finanziert werden können.
Die dritte Säule basiert natürlich darauf, dass wir Nachkommen brauchen – und ich glaube, es ist auch wichtig, darüber nachzudenken, wie wir es jungen Menschen ermöglichen können, dass sie ihre Pension mit einer Zukunftssicherheit im Auge behalten. Das ist nichts Schlechtes, wenn man schon als junger Mensch seine Pension irgendwo im Auge behält, weil es auch um die Finanzierung des Systems geht. In dem Sinne glaube ich, als Mann sagen zu müssen, dass wir echt darüber nachdenken müssen, ob wir nicht eine bessere Absicherung für Frauen schaffen beziehungsweise ihnen eine höhere Beitragsvorschreibung gutschreiben, dass ihnen das in der Pension zugutekommt.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Einleitung führt jetzt dazu, dass wir darüber nachdenken sollten, dass wir an unsere Zukunft zu denken haben. Die Zukunft beginnt immer mit jungen Menschen, und diese jungen Menschen brauchen Begleitung. Alles, was heute gesagt worden ist, können wir nicht mit Geld aufwiegen, sondern es geht nur mit echter menschlicher Begleitung.
In dem Sinn möchte ich diese gesetzlichen Bestimmungen, bei denen sich die Notare ihre Pension letztendlich selbst einzahlen, auch zum Anlass nehmen, dass wir aber trotzdem gemeinsam nachdenken müssen, wie wir unser Pensionssystem erhalten können. Dazu brauchen wir alle Generationen, und dafür möchte ich mich noch einmal bei dir, lieber Herr Präsident, bedanken, dass du in deiner Vorsitzführung generationenverbindend agiert hast. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.50
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es ihr.
RN/71
14.50
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Präsident! Sie sind für mich ein junger Präsident. (Heiterkeit des Präsidenten Stotter.) Ja, das möchte ich auch einmal sagen – und auch danke für deine Vorsitzführung und für dein Engagement für uns im Bundesrat. Es hat uns wieder gutgetan, dass wir dank deiner Hilfe so viele interessante Veranstaltungen machen konnten und dass wir damit präsent waren und gezeigt haben, was für Werte der Bundesrat vertritt und wie wir auch aktiv nach außen wirken können. – Vielen Dank, Herr Präsident! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
Ich möchte auch Kollegen Schennach ganz herzlich gratulieren, Kollege Fischer hat es ja schon getan. Ich war am Montag mit dabei in Straßburg, wie er die Ehrenmitgliedschaft des Europarates bekommen hat, und das hat er sich sehr verdient. Stefan Schennach brennt nach wie vor für den Europarat. Er ist da wirklich ein ganz lang gedienter, engagierter – Funktionär kann man gar nicht sagen – Botschafter des Europarates. Lieber Stefan! Wenn du das hörst, noch einmal herzlichen Glückwunsch! Wir sind sehr stolz auf dich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)
So, und der liebe Kollege Mertel hat mir ja schon die Latte etwas hoch gelegt; auch mir ist immer dieses „Völkerverbindende“ – unter Anführungszeichen – hier im Bundesrat wichtig. Ich habe ja auch Präsidentschaften mit „Brücken [...] bauen“ dazu gehabt. Das gelingt uns auch von Mal zu Mal – nicht immer, aber wir versuchen es –, und du bist sicher auch einer, der das immer sehr gut versteht.
Ich glaube, nur gemeinsam können wir weiterkommen; und – weil wir gerade heute dieses Pensionsthema wieder etwas streifen – es darf auch keinen Generationenkonflikt geben. Das ist mir schon wichtig – bei all den Diskussionen, die geführt werden, ob wir uns das alles noch leisten können –: Wir Älteren möchten ja, dass es den Jungen auch weiterhin gutgeht. Wir sind Mütter, Väter, wir sind Großeltern. Nur gemeinsam können wir es schaffen, dass wir in diesem wunderschönen Land Österreich weiter gut leben können; und da können und wollen wir alle unseren Beitrag leisten. Es müssen die Älteren ihre Rechte haben, es dürfen und müssen auch die Jüngeren ihre Rechte haben. Nur gemeinsam können wir den Staat weiterentwickeln und schauen, dass es uns in Österreich gut geht, und das tun wir ja auch – wir hier und viele andere Menschen, die mit ihrer täglichen Arbeit – egal wo – engagiert sind. Ich glaube, das ist schon ein Schatz, den wir in Österreich haben, und den müssen wir uns auch weiterhin bewahren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Jetzt komme ich kurz zum Thema – Kollege Mertel hat das ja schon erklärt –: Wir brauchen diese Novelle, weil aufgrund der Anhebung des Eintragungsalters von 35 auf 50 Jahre, damit auch Frauen bessere Chancen haben – was schon erwähnt wurde –, natürlich die Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen deutlich ansteigen können. Dann wäre dieses Pensionssystem der Notarinnen und Notare nicht mehr finanzierbar geworden. Daher gibt es jetzt dieses Staffelsystem und eine moderate Staffelung dieser Mindestpension, wenn man zum Beispiel weniger als 30 Beitragsjahre im Notariat vorzuweisen hat. Dieses Notariatspensionssystem trägt sich wie schon erwähnt von selbst, weil das ein kleinerer Kreis ist und man natürlich schaut, dass das finanzierbar bleibt, was gut ist und was nur zu unterstützen ist. Darum kann ich Sie nur auffordern, dass Sie dem zustimmen, aber wir haben heute eh einen einstimmigen Beschluss.
Vielleicht noch zum Pensionssystem allgemein, das auch Kollege Mertel schon angesprochen hat: Meine sehr geschätzte Präsidentin Ingrid Korosec hat gerade im „Profil“ einen Artikel veröffentlicht, in dem sie immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, dass diese kolportierten 34 Milliarden Euro, die in das Pensionssystem gehen, nicht wirklich 34 Milliarden Euro sind. Wir haben hier im Bundesrat schon mehrmals versucht, es aufzuklären; wir werden auch weiter versuchen, aufzuklären, dass nicht alles, was unter dem Deckmantel Pensionen im Budget aufgezeigt ist, auch pensionsrelevant ist. Ich darf zum Beispiel da zitieren: „Ausgleichszulage 1,3 Milliarden“ Euro oder „Kindererziehung 0,4 Milliarden“ Euro, „Wochen-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Rehageld 0,8 Milliarden“ Euro, „Präsenz- und Zivildienst 0,1 Milliarden“ Euro, „Gesundheitsvorsorge 1,7 Milliarden“ Euro und „Zuschuss für Selbstständige 0,8 Milliarden“ Euro. Das sind dann ungefähr 5,1 Milliarden Euro, die ja gar nicht wirklich für die Pension, sondern für andere Dinge relevant sind.
Uns als Seniorinnen- und Seniorenvertreter ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass das, was immer kolportiert wird, eben nicht stimmt, und man dann sagt: Die bösen Pensionisten brauchen so viel Geld und alles wird an die Wand gefahren! Darum muss man wirklich diese Äpfel aus den Birnen herauslesen und schauen: Was ist jetzt wirklich pensionsrelevant und was nicht? Da gibt es ja auch noch die Beamtenpensionen, die mit 13,8 Milliarden unter UG 23 so schön verbucht werden. Da muss man aber auch wieder wissen, dass vom ausbezahlten Ruhegenuss Abgaben fällig werden und die auch wieder in den Staat zurückfließen. Daher dreht sich dieses Rad – und es ist nicht immer sehr seriös, wenn man eine Gesamtsumme nennt, die nicht wirklich nachvollziehbar ist. Dafür kämpfen wir. Da versuchen wir Aufklärung zu betreiben, weil unser Pensionssystem ein gutes ist.
Die Leute können darauf vertrauen, dass auch in Zukunft etwas rauskommt und dass wir darauf schauen, dass auch in Zukunft unsere Pensionen abgesichert werden. Darum bitte ich Sie auch, dass Sie uns helfen, Aufklärung zu betreiben – das ist uns wichtig und das ist notwendig, darum war dieser Exkurs hier beim Notargesetz ganz notwendig – und, du hast es schon gesagt, lieber Kollege Mertel, das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.57
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Herbert Kober. Ich erteile es ihm.
RN/72
14.57
Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Werte Österreicher! Ja, es geht bei dieser Novelle wirklich um das Notarversorgungsgesetz und nicht um andere Pensionen. Auf den ersten Blick ist diese Gesetzesänderung sehr technisch, aber sie verfolgt einen wichtigen Grundsatz, und zwar geht es da um die langfristige Stabilität und die Fairness eines Versorgungssystems.
Vieles wurde von Herrn Kollegen Mertel und von Frau Eder-Gitschthaler schon angesprochen, wie dass die Notare und Notarinnen ihr Pensionssystem selbstständig finanzieren. Sie leisten natürlich dementsprechend hohe Beiträge, die deutlich über den Beiträgen anderer Berufsgruppen liegen. Dadurch verfügt das Notariat über ein eigenständiges Versorgungssystem, das sich bisher selbst trägt. Warum die Anpassung notwendig ist, wurde auch schon angesprochen: Es hat nämlich diese Änderung der Notariatsordnung gegeben. Das Alter für die erstmalige Eintragung als Notariatskandidatin oder Notariatskandidat ist auf 50 Jahre angehoben geworden – das wurde schon angesprochen. Natürlich zahlt man, wenn man das Alter anhebt, bis zu dem man sich eintragen kann, auch weniger in das System ein, und deshalb beschließen wir heute diese Gesetzesänderung.
Gleichzeitig bringt eine solche Öffnung aber neue Herausforderungen mit sich. Wer erst deutlich später in den Beruf eintritt, wird naturgemäß weniger Jahre Beiträge in das Versorgungssystem einzahlen können als jemand, der bereits mit jungen Jahren seine Laufbahn in einem Notariat beginnt. Genau an diesem Punkt setzt die vorliegende Novelle an. Künftig soll diese gesetzlich vorgesehene Mindestpension gestaffelt werden – wie genau, haben meine beiden Vorrednerinnen und Vorredner schon erläutert.
Meine Damen, meine Herren! Diese Regelung ist weder ungerecht noch überzogen, sie entspricht vielmehr einem Grundsatz, der für jedes funktionierende Versicherungssystem von zentraler Bedeutung ist. Wer länger einzahlt, soll natürlich auch einen höheren Anspruch erwerben als jemand, der wesentlich kürzer Beiträge leistet. Das ist nichts anderes als das Äquivalenzprinzip, also ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Dabei darf man aber auch nicht vergessen, dass Notare – das hat Herr Mertel eh schon gesagt – bis zu einem Alter von 70 Jahren tätig sind, und natürlich hat, wer zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr in Pension gehen möchte, ohnehin Abschläge in Kauf zu nehmen. Auch das zeigt, dass dieses Versorgungssystem auf Eigenverantwortung und versicherungsmathematischer Solidität aufgebaut ist. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Vielleicht das, was noch nicht angesprochen worden ist: Positiv hervorheben möchte ich, dass bei Berufsunfähigkeitspensionen – die gibt es ja auch im Notariat – ausdrücklich keine Staffelung, so wie es die beiden Vorredner vorher angesprochen haben, vorgesehen ist. Das ist auch richtig und sozial ausgewogen. Berufsunfähigkeit tritt nicht freiwillig ein und ist auch meistens mit schweren persönlichen und wirtschaftlichen Belastungen verbunden. In solchen Fällen steht nicht die Frage im Vordergrund, wie viele Beitragsjahre jemand bereits erworben hat, sondern die Absicherung eines unvorhersehbaren Risikos. Daher ist auch dieser Passus nachvollziehbar und die Mindestpension wird in diesen Fällen ungekürzt gewährt.
Die vorgesehenen Prozentsätze wurden ja auch schon erläutert, sie basieren auf versicherungsmathematischen Berechnungen und sind auch dementsprechend zu berücksichtigen.
Es handelt sich also um eine sachlich begründete und ausgewogene Anpassung in dieser Gesetzesnovelle, die das System an neue Rahmenbedingungen anpasst, ohne bestehende Strukturen grundlegend zu verändern. Aus freiheitlicher Sicht ist entscheidend, dass eben solche Versorgungssysteme – eben dieses Notariatsversorgungssystem, aber auch die anderen, die Kollegin Eder-Gitschthaler angesprochen hat – nachhaltig finanziert werden, fair ausgestaltet werden und generationengerecht abgesichert werden.
Genau diesen Anforderungen wird die vorliegende Novelle gerecht. Es wurde schon angesprochen: Wir Freiheitlichen stimmen dieser Novelle natürlich zu. Sie trägt zur Stabilisierung eines ausschließlich von den Notaren selbst finanzierten Systems bei. Die Beitragsgerechtigkeit wird gestärkt und gleichzeitig werden soziale Härtefälle bei Berufsunfähigkeit berücksichtigt. In diesem Sinne wünsche ich der Sitzung noch einen guten Verlauf. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.].)
15.03
Vizepräsident Daniel Schmid: Ich begrüße ganz herzlich Frau Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Eva-Maria Holzleitner, bei uns im Bundesrat. – Herzlich willkommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/73
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Sitzplätze ein!
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.