RN/84

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Entbürokratisierung mit der Nagelfeile - ernüchternde Deregulierungsbilanz“ (4382/J-BR/2026)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen, an den Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. 

Da die Dringliche Anfrage allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Der Wortlaut der Anfrage ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/84.1

Verlangen dringl. Behandlung schriftl. Anfrage: Entbürokratisierung mit der Nagelfeile – ernüchternde Deregulierungsbilanz von Michael Bernard

Ich erteile Herrn Bundesrat Michael Bernard als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort.

RN/85

15.44

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Im Betrieb meines Vaters, der Hundesportartikel produzierte – in einer Zeit, in derr es am Ende des Monats noch das sogenannte Lohnsackerl gegeben hat –, war ein Mitarbeiter beschäftigt, der Aufträge, die man ihm erteilt hat, prinzipiell gut abgearbeitet hat, aber geistig leider nicht ganz auf der Höhe war. In der Mitte der Werkstätte, in der die Produktion der Hundesportartikel – Hunde-, Katzenleinen, Halsbänder und so weiter – stattgefunden hat, stand ein Ofen zum Beheizen der Werkstätte. Ich sehe das Bild heute noch vor mir, da ich als kleiner Junge öfters dort war. Der besagte Mitarbeiter hatte die Gewohnheit, sobald er das Lohnsackerl bekommen hat, zum Ofen zu gehen und sein Lohnsackerl mit Inhalt zu verbrennen. (Heiterkeit der Mitglieder des Bundesrates Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.] und Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].) 

Warum erzähle ich das? – Der einzige Unterschied zu der amtierenden Bundesregierung, der aber gravierend ist: Er hat sein hart erarbeitetes eigenes Geld verbrannt; Sie, Herr Staatssekretär, und Ihre Regierungskollegen verbrennen das hart erarbeitete Steuergeld der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Geendet hat es beim beschriebenen Mitarbeiter leider mit der Bestellung eines Sachwalters. Diese Bundesregierung bekommt von der österreichischen Bevölkerung im Zuge der nächsten Wahl die entsprechende Abbestellung des täglich von ihr umgesetzten Wahnsinns. Die Unfähigkeit dieser Bundesregierung – unter anderem Minister und Staatssekretäre –, zum Wohle der österreichischen Bevölkerung Maßnahmen zur Entlastung umzusetzen, bestätigt sich auch bei diesem Thema. 

Ende 2025 hieß es noch: 160 konkrete Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung liegen laut Regierungskreisen zur internen Abstimmung in der schwarz-rot-pinken Koalition. Am 3. Dezember hat es geheißen, das Kabinett will „im Ministerrat Nägel mit Köpfen machen“, insgesamt hat Herr Staatssekretär Schellhorn rund 600 Ideen gesammelt – soweit die damaligen Mitteilungen. Sechs Monate später, Herr Staatssekretär, frage ich Sie – aber Sie haben eh nachher genug Zeit, unsere Fragen zu beantworten –: Wie viele von diesen 600 Ideen sind jetzt umgesetzt? Daraus wurden 160 Vorschläge gefasst – wie viel ist davon umgesetzt? 

Bei einer weiteren Pressekonferenz war eine weitere Ankündigung die große Befreiung mit 113 Maßnahmen gegen den Papierkrieg. Heute stehen wir hier und ziehen die ernüchternde Deregulierungsbilanz: Laut Recherchen bleiben von dieser Ankündigungspolitik 14 Maßnahmen, die teilweise umgesetzt sind, 99 hängen im bürokratischen Sumpf der Ministerien fest. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Das ist eine Umsetzungsquote von gerade einmal 12 Prozent. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... die Zahlen her?) Alle, die in die Schule gegangen sind, wissen: Wer im Schulzeugnis 12 Prozent der Leistung bringt, bekommt ein Nicht genügend und bleibt sitzen. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Wo hast du die Zahlen her?)

Im Endeffekt bleibt über, dass Sie und Ihre Regierungskollegen sich für heiße Luft abfeiern lassen (Heiterkeit des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]), während in den Ministerien weiter Entwürfe blockiert werden und die Steuerzahler und die Wirtschaft die von Ihnen verschuldete Zeche zahlen. Sie, Herr Staatssekretär, und Ihre Regierungskollegen verbrennen durch den in den letzten Jahren sogar noch deutlich gestiegenen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand laut Wirtschaftskammer in Österreich 21,1 Milliarden Euro. Das ist alleine der Kostenfaktor der Wirtschaft – und 320 Millionen Arbeitsstunden, das entspricht 200 000 Vollzeitstellen. 

Das Bundeskanzleramt setzte die Summe ein wenig niedriger an, sprach aber selbst von immerhin 15 Milliarden Euro an Kosten, die der Wirtschaft durch die Belastung der Bürokratie entstehen würden. Wir Freiheitlichen fragen Sie heute: Wann wird aus der Ankündigungsweltmeisterschaft endlich echte Entlastung für die Menschen in den Bundesländern? Interessant, Herr Staatssekretär, ist: Vor wenigen Tagen haben Sie ja frustriert ein Interview gegeben. „Wer regelmäßig durch den Tauerntunnel fährt, kennt das Bild der Blockabfertigung“ – und genauso geht es den Reformen in Österreich. Die Ideen für den Bürokratieabbau stauen sich kilometerweit vor der Regierungsbank, die Wirtschaft hupt schon ungeduldig, die Gemeinden stehen im Stau, aber auf der Regierungsbank steht die Ampel auf Rot und regelt die Blockabfertigung. (Beifall bei der FPÖ.) Wir Freiheitliche sind der Meinung, wir brauchen im Tauerntunnel der österreichischen Bürokratie endlich freie Fahrt und keine künstlichen Blockaden mehr. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Wir haben mit euch ...!) 

Zusätzlich an Kosten kommt – laut aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortungen zu den Kabinetts- und Personalkosten der Regierungsbüros – das Monatsgehalt des Herrn Staatssekretärs: Der gesetzliche Bruttobezug von Ihnen beträgt angeblich 17 165 Euro brutto pro Monat, 14 Mal im Jahr. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Bei den Kabinettskosten im laufenden Betrieb für das engere Mitarbeiterkabinett des Staatssekretärs fallen laut jüngsten Abrechnungen rund 260 806 Euro pro Quartal rein an Personalkosten an. (Zwischenrufe der Mitglieder des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ], Thoma [ÖVP/Vbg.] und Jäckel [FPÖ/Vbg.].) Das Gesamtbudget inklusive Sonderbüro, Servicestelle – das eigens eingerichtete Sonderbüro für Koordinierung und die Servicestelle für die Entbürokratisierung, angesiedelt im Außenministerium – verschlingt pro Jahr rund 1,6 Millionen Euro an Steuergeldern. 

Setzt man diesen finanziellen Aufwand in Bezug zu den mageren Ergebnissen, ergibt sich ja ein verheerendes Bild für Sie und Ihre Kollegen auf der Regierungsbank. Kosten pro umgesetzter Maßnahme – da Sie ja Gefallen daran haben, Herr Thoma, wenn man der ÖVP irgendwas vorrechnet –: Von den 113 angekündigten Entlastungsschritten, wie vorher gesagt, wurden bis heute 14 umgesetzt. Wenn man das mit den 1,6 Millionen Euro rausdividiert, bleibt über, dass jede Bagatellmaßnahme 114 000 Euro gekostet hat und es weiterhin den Bürokratiebunker gibt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) 

Während die 99 restlichen Maßnahmen im Tauerntunnel – Zitat von Ihnen, Herr Staatssekretär – durch die Ministerien blockiert sind, laufen ja die Kosten für das achtköpfige Sonderbüro ungeniert weiter. Für uns ist das kein Bürokratieabbau. Das ist die teuerste Arbeitsverweigerung in der Geschichte der Zweiten Republik. Während die Wirte, die Bauern und alle anderen Unternehmer, die Hausbauer und viele andere Berufsgruppen in unseren Bundesländern unter der Zettelwirtschaft ersticken, leistet sich diese Bundesregierung in Wien eben diesen millionenschweren Bürokratiebunker, der außer Spesen anscheinend absolut nichts liefert. Beenden Sie diesen kostspieligen Unfug und bringen Sie endlich Gesetze auf den Tisch, welche die Bürokratie abbauen!

Die Frage ist ja: Wo ist denn zum Beispiel der versprochene automatische Bürokratiecheck bei neuen Gesetzen? Da hat es auch geheißen, jedes neue Gesetz soll zwingend auf Folgekosten und bürokratischen Mehraufwand geprüft werden – Fehlanzeige, wenn man sich das auch bei den letzten beschlossenen anschaut. (Zwischenrufe der Bundesräte Thoma [ÖVP/Vbg.] und Samt [FPÖ/Stmk.].) Wo bleiben die Erleichterungen im Tourismus? Das ist ja eine Sache, mit der Sie sich auskennen, Herr Staatssekretär – mit dem digitalem Gästeblatt. Die vollständige Abschaffung der analogen Zettelwirtschaft in der Hotellerie wurde angekündigt – aber Fehlanzeige. Ich habe nicht gesehen, dass das schon geändert ist.

Es gibt anscheinend einen Verschiebebahnhof zwischen Bund und Ländern, ohne den Ländern zusätzlich Mittel für Personal, für schnellere Verfahren zur Verfügung zu stellen; einen Koalitionsstreit – anscheinend zwischen dem Wirtschaftsministerium und Ihnen, Herr Staatssekretär –, der sich aber leider auf dem Rücken der Wirtschaft ausdrückt und wo ihr euch gegenseitig blockiert.

Nur noch ein paar Beispiele: Im Bereich Justiz, Verwaltung und Behördenverfahren – ich habe das in Gruppen eingeteilt – sind von diesen 99 Maßnahmen noch 23 offen. Hier liegt aber der Kern des administrativen Stillstands, weil Reformen an föderalen Kompetenzen oder ministeriellen Abstimmungen hängen. Da geht es zum Beispiel um die Erleichterung der Beiziehung externer Gutachter bei Personalmangel, gebietskörperschaftsübergreifenden Einsatz von Amtssachverständigen zur Verfahrensbeschleunigung, automatisierten Datenaustausch, AMS, Sozialhilfe, somit die Verknüpfung der Systeme zur Vermeidung doppelter Nachweise, Erleichterung bei der Einbringung von Volksbegehren über digitale Schnittstellen und so weiter, Abschaffung von Beglaubigungspflichten bei länderübergreifenden Verwaltungsakten, elektronische Akteneinsicht für Bürger im laufenden Verwaltungsverfahren, Verkürzung von Einspruchsfristen bei standardisierten Bescheiden zur Beschleunigung von Großverfahren und so weiter, Zentralisierung der Meldedaten, Harmonisierung der Einreichformulare, Abschaffung physischer Stempelgebühren bei Anträgen auf Landesebene, verpflichtende Fristen für interne Behördenstellungnahmen, digitale Plattformen für die Umweltprüfung, Reduktion von Berichtspflichten für ausgegliederte Bundeseinrichtungen, Einführung des digitalen Beglaubigungstools, digitales Konsulat bei Botschaftenabbau, Zwischen- und Unterschriftenbeglaubigung im internationalen Urkundenverkehr, digitale Übermittlung von Personenstandsdaten direkt an Gerichte und, und, und. Das sind lauter Punkte, die damals dort gestanden sind – aber lauter Leermeldungen.

Auch beim Thema Wirtschaft, Gewährleistung, Betriebsanlagen – das habe ich vorher gerade schon angesprochen –; beim Thema, das ja Ihr Steckenpferd ist, der Hotellerie, ist das so. Auf der anderen Seite verstehe ich auch nicht – aufgrund der fortgeschrittenen Zeit überspringe ich etwas –, warum zum Beispiel die Modernisierung der Gewerbeordnung, die Zusammenlegung und Vereinfachung von reglementierten Gewerbebereichen oder die Verkürzung der Genehmigungsfristen für Betriebsanlagen von sechs auf drei Monate oder die Abschaffung der handschriftlichen Aufzeichnungen von Ruhepausen im Arbeitszeitgesetz oder der Wegfall der Pflicht, Kollektivverträge im Betrieb auszudrucken, oder der Entfall der Meldepflicht bei kurzfristigem Maschinenaustausch in Betriebsstätten und so weiter und so fort noch immer nicht umgesetzt sind – lauter Leermeldungen. Auch die Befreiung von statistischen Meldepflichten in den ersten drei Jahren oder die Einführung eines digitalen Gütesiegels für KMU zur Befreiung von regelmäßigen Standards, Gewerbeüberprüfung – weitere Leermeldungen; oder die Pauschalierung von Bagatellsteuern – weitere Leermeldungen.

Wo bleibt das digitale Anlagenbuch? Wir haben zwar einen Staatssekretär für Digitalisierung, einen Staatssekretär für Entbürokratisierung, aber leider tut sich da auch nichts. Die Reduktion der statistischen Berichtspflichten gegenüber der Statistik Austria für Betriebe unter 50 Mitarbeitern ist derzeit auch noch ausständig und so weiter und so fort. Wo bleiben die längst fälligen Schnittstellen, die Vereinheitlichung bei den Wirtschaftskammern zur Reduktion von Mehrfachmeldungen? (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) 

Bei Umwelt, Energie haben wir auch mehrere Themen, insgesamt 14 Punkte, die offen sind, aber ich kürze das Ganze weiter ab. Es geht auch in Richtung Finanzen, da gibt es 16 offene Maßnahmen. 

Dann gibt es den Bereich Mobilität – das ist auch interessant, da wurde ja großartig das Thema der § 57a-Überprüfung für Fahrzeuge angekündigt. Der Zeitraum war ja bis dato 3-2-1 und soll auf das europäische Modell 4-2-2-2-1 übergehen. Aber was im Entwurf drinnen steht, was ich gelesen habe, ist ja, dass diese Überziehungsfrist bei Pkws von vier Monaten, die es derzeit gegeben hat, wegfällt. Es gibt nur mehr eine Frist, dass man drei Monate vorher hingehen kann. Also mit dem, dass die Überziehungsfristen entsprechend geändert werden, passiert dasselbe, wie es damals bei der Änderung der Lkws war, dass man weit und breit keine Möglichkeit mehr gehabt hat, dass man mit dem Fahrzeug zum Pickerlmachen gefahren ist – also der einzige Horror. Ich weiß nicht, was da jetzt die Entlastung ist. 

Der digitale Führerschein im EU-Ausland ist nach wie vor eine Sache, die nicht unter den erledigten aufscheint. Die Vereinfachung der Mietzinsbeihilfebeantragung gibt es noch nicht. Der digitale Parkausweis für Menschen mit Behinderung zur Erleichterung der bundesweiten Nutzung fehlt. Über die erleichterte Typisierung von importierten Gebrauchtwagen innerhalb der EU habe ich noch nichts gelesen. 

Die Abschaffung des bürokratischen Mehraufwands bei der Wohnsitzummeldung im Zuge von Pflegesituationen – auch Leermeldung. Aber ich freue mich schon, Herr Staatssekretär, auf die hoffentlich ausführliche Beantwortung der von uns Freiheitlichen gestellten Fragen und die Erklärung, warum Sie der Meinung sind, dass Sie von der Blockabfertigung genug haben, so wie Sie es im Interview gesagt haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.59

Vizepräsident Daniel Schmid: Zur Beantwortung hat sich Herr Staatssekretär Josef Schellhorn zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.

RN/86

15.59

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Josef Schellhorn: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Es freut mich wirklich, heute hier bei Ihnen zu sein, um auch die Beantwortung durchführen zu können, aber lassen Sie mich eingangs noch ein paar Worte verlieren.

Lassen Sie mich mit einer Feststellung beginnen, über die, davon bin ich überzeugt, in diesem Hohen Haus Einigkeit herrscht: Österreich braucht weniger Bürokratie. (Beifall bei der FPÖ.) Bürgerinnen und Bürger brauchen einen Staat, der einfacher funktioniert. Unternehmen brauchen Verfahren, die schneller, digitaler und effizienter sind, und unser Wirtschaftsstandort braucht eine Verwaltung, die ermöglicht, statt zu behindern. 

Das ist eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Länder, des Bundes und von Europa. Der Unterschied liegt vielmehr in der Frage, wie man dieses Ziel nachhaltig erreicht. Entbürokratisierung ist weder ein einzelnes Gesetz noch ein Projekt, das sich mit einem – und ich wiederhole: mit einem – Ministerratsbeschluss abschließen lässt. Entbürokratisierung ist vor allem kein einmaliges Paket. Entbürokratisierung ist vor allem eine Änderung der Haltung, eine Art der Beweislastumkehr für Bürokratie. Nicht mehr der Bürger soll erklären müssen, warum eine Regel stört, sondern der Staat muss begründen können, warum sie notwendig ist. 

Sie sehen, Entbürokratisierung ist daher ein dauerhafter Modernisierungsprozess. Und genau deshalb hat diese Bundesregierung erstmals eine ressortübergreifende Reformarchitektur geschaffen, nämlich erstmals mit einem Staatssekretariat, erstmals mit einem klaren politischen Auftrag für die ganze Bundesregierung, erstmals mit einer zentralen Plattform, über die mittlerweile Tausende konkrete Vorschläge aus der Bevölkerung eingebracht wurden – alles läuft in der neu geschaffenen Fachstelle für Entbürokratisierung zusammen –, erstmals mit einer systematischen Priorisierung dieser Vorschläge, erstmals mit ressortübergreifender Koordinierung, erstmals mit internationalen Best-Practice-Vergleichen und erstmals mit einer laufenden Evaluierung der Wirkung.

Der entscheidende Unterschied zu früher besteht daher nicht nur in den einzelnen Maßnahmen, der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Österreich heute erstmals über einen dauerhaften Mechanismus verfügt, der Verwaltungsvereinfachung kontinuierlich hervorbringen soll. Dabei orientieren wir uns an einem einfachen Grundsatz: Gesetze und Verwaltung sollen so einfach wie möglich und so streng wie nötig sein. Es soll nicht weniger Rechtsstaat, nicht weniger Sicherheit geben, sondern weniger Bürokratie und Komplexität dort, wo sie keinen zusätzlichen Nutzen schafft. 

Zum ersten Mal in der Geschichte unserer Republik sitzt jemand am Regierungstisch, dessen ausdrücklicher Auftrag nicht darin besteht, neue Programme, neue Förderungen oder neue Zuständigkeiten zu schaffen, sondern darin, Bestehendes zu hinterfragen, zu vereinfachen und dort, wo es sinnvoll ist, auch abzuschaffen. Das ist ein Paradigmenwechsel. 

Dabei ist bewusst eine klare Rollenverteilung vorgesehen: Das Staatssekretariat entwickelt Vorschläge, priorisiert sie, stimmt sie ressortübergreifend ab und begleitet ihre Umsetzung. Auch bei meinen vielen Gesprächen mit den mittelbaren Gesetzesvertretern, nämlich jenen der BHs, sagten diese: Erstmals sitzt jemand am Regierungstisch, denn wir haben schon genügend Vorschläge eingebracht, sind aber immer nur auf Beamtenebene gelandet, jetzt sitzt jemand von einer Ebene höher, nämlich ein Staatssekretär, dort und vermittelt für uns auch unsere Vorschläge. 

Die fachliche Umsetzung erfolgt dort, wo sie hingehört, nämlich in den jeweils zuständigen Bundesministerien. Gerade deshalb befinden sich Maßnahmen naturgemäß in unterschiedlichen Stadien, von der fachlichen Ausarbeitung über die Begutachtung und politische Abstimmung bis hin zur bereits erfolgten Umsetzung. 

Wer Modernisierung oder Verwaltungsmodernisierung ernst nimmt, weiß: Sorgfältige Reformen brauchen rechtliche Prüfung, sie brauchen fachliche Abstimmung, sie brauchen politische Koordinierung, vor allem aber brauchen sie tragfähige Umsetzung, denn der Erfolg von Entbürokratisierung misst sich nicht an der Schlagzeile oder an Pressekonferenzen. Er misst sich gerade daran, ob Verfahren kürzer werden, ob etwa eine Betriebsanlage schneller genehmigt wird als heute, ob Bürgerinnen und Bürger Daten nicht zum fünften Mal bei einer anderen Behörde einreichen müssen, ob Berichtspflichten sinken, ob Behördenwege entfallen und ob Digitalisierung funktioniert. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Reformfähigkeit einer ganzen Republik kann und darf nicht auf den Schultern eines einzelnen Staatssekretärs alleine ruhen. Sie tritt nur dann zutage, wenn wir als Bundesregierung, als Verwaltung und letztlich als Staat bereit sind, eingefahrene Strukturen gemeinsam zu hinterfragen. Und wenn es uns gelingt, diesen Reformgeist auch auf europäische Ebene zu tragen, dann haben wir etwas geschafft. 

Gerade deshalb ist Entbürokratisierung keine Nebenaufgabe, sondern vielleicht eine der anspruchsvollsten Reformaufgaben überhaupt. Denn über Jahrzehnte hat unser Staat gelernt, Regeln hinzuzufügen, jetzt muss er wieder lernen, dort Regeln wegzunehmen, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen. 

Wie ich bereits in meiner Rede zum Budget gesagt habe: Wer bereit ist, an so einem einfacheren Staat mitzuarbeiten, ist mein Geschwister im Geiste, unabhängig von Parteigrenzen. 

Zu den einzelnen Fragen der Dringlichen Anfrage werde ich nun Stellung nehmen, aber erlauben Sie mir zuvor nur noch, eine Frage zu beantworten, die Sie mir nicht gestellt haben: Den Bürokratiecheck gibt es bereits (Beifall des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]), nämlich sowohl im Rahmen der Folgenabschätzung als auch in der Prüfung der Entbürokratisierungsstelle. Er ist sogar öffentlich einsehbar; vielleicht ist das eine kleine Anregung. 

Nun zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1:

Mit Stand 23. Juni 2026 wurden über die Seda-Onlineplattform insgesamt 4 991 Meldungen eingebracht, geprüft und kategorisiert. Diese bilden gemeinsam mit weiteren eingebrachten Anregungen – zum Beispiel per E-Mail, bei Veranstaltungen oder Unternehmensbesuchen – die Grundlage für die laufenden Entbürokratisierungs- und Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen.

Ein erster wesentlicher Umsetzungsschritt erfolgte mit dem Ministerratsbeschluss vom Dezember 2025 über 113 konkrete Vorhaben. Darüber hinaus befinden sich zahlreiche weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Die Umsetzung der einzelnen Vorhaben erfolgt jeweils im Zuständigkeitsbereich der fachlich verantwortlichen Ressorts.

Unabhängig davon werden laufend weitere Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung umgesetzt. So wurden etwa letzte Woche umfassende Digitalisierungsschritte vorgestellt. Diese umfassen unter anderem Registerzusammenführungen – Once-Only-Prinzip –, den Entfall unnötiger Aufbewahrungspflichten, die Digitalisierung von Gewerbeanmeldungen, die Vereinfachung von Dokumentationspflichten sowie die Modernisierung von Verwaltungsverfahren. Allein durch die Abschaffung der Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen und -Bürger, Freizügigkeitsbescheinigung genannt, entfallen künftig rund 70 000 Verwaltungsverfahren pro Jahr.

Auch im Zuge der Umsetzung der Industriestrategie und der Verwaltungs- und Verfassungsgruppe in der Reformpartnerschaft treiben wir laufend Vereinfachungen und Entbürokratisierungen voran.

Zu Frage 2:

Im Ministerrat vom 3. Dezember 2025 wurden insgesamt 113 Vorhaben beschlossen, nicht 160. Von diesen Maßnahmen sind bereits 19 umgesetzt

Im Übrigen darf darauf verwiesen werden, dass die Umsetzung der einzelnen Vorhaben jeweils in der Zuständigkeit der fachlich verantwortlichen Ressorts liegt, in denen die Arbeiten laufend vorangetrieben werden.

Eine Zuordnung der verbleibenden Vorhaben ausschließlich zu den Kategorien „Begutachtung“ oder „andere Form der Behandlung“ ist nicht zweckmäßig, da die Umsetzung in unterschiedlichen Formen erfolgen kann. Je nach Inhalt erfolgt diese insbesondere durch Gesetzesvorhaben, Verordnungen, Erlässe oder die Schaffung technischer beziehungsweise digitaler Rahmenbedingungen. Darüber hinaus sind einzelne Maßnahmen an die nationale Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben gebunden oder setzen zunächst die Schaffung entsprechender technischer Voraussetzungen voraus.

Zu Frage 3:

Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 2 ausgeführt, wurden im Ministerrat vom 3. Dezember 2025 insgesamt 113 Vorhaben beschlossen. Deren Umsetzung obliegt den jeweils zuständigen Fachressorts und ist an die jeweiligen Fristenläufe gebunden.

Meinen Informationen zufolge besteht für sämtliche 113 Vorhaben ein entsprechender Zeitplan. Aufgrund der unterschiedlichen Arten und Vorbedingungen der Umsetzung – etwa durch Gesetzesvorhaben, Verordnungen, Erlässe, die Schaffung technischer oder digitaler Rahmenbedingungen oder aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben – ist eine pauschale Angabe konkreter Umsetzungs- beziehungsweise Inkrafttretenszeitpunkte jedoch nicht möglich.

Zu Frage 4:

In sämtlichen Ressorts befinden sich derzeit noch Vorhaben des Ministerratsbeschlusses vom 3. Dezember 2025 in Umsetzung.

Die Umsetzung erfolgt jeweils im Zuständigkeitsbereich der fachlich verantwortlichen Ressorts. Die dort gesetzten konkreten Schritte richten sich nach Art und Inhalt des jeweiligen Vorhabens und umfassen insbesondere die Ausarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Vorbereitung erforderlicher administrativer und technischer Maßnahmen sowie die Durchführung der jeweils notwendigen Abstimmungs- und Umsetzungsprozesse.

Zu Frage 5:

Die im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten angesiedelte Abteilung III.10 hat einen ressortübergreifenden interministeriellen Dialog eingerichtet und steht zur laufenden Abstimmung mit den fachlich zuständigen Organisationseinheiten der übrigen Bundesministerien in regelmäßigem Austausch.

Darüber hinaus ist die Koordinierungsstelle im Haus in die ressortübergreifende Abstimmung eingebunden. Ebenso steht mein Büro in kontinuierlichem Austausch mit den Kabinetten der jeweils zuständigen Ressorts, um den Fortgang der Umsetzung zu begleiten und eine enge Abstimmung sicherzustellen.

Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, wird jährlich ein Entbürokratisierungsbericht vorgelegt.

Zu Frage 6:

Buchführung und Jahresabschluss:

Der Jahresabschluss musste bisher dem Firmenbuchgericht geschickt und im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ veröffentlicht werden – die Veröffentlichung in der „Wiener Zeitung“ wurde gestrichen.

Der Zugang zum und Abfragen aus dem Firmenbuch sind zukünftig stärker gebührenfrei.

Der Einsatz der elektronischen Signatur für Abschlussprüfer wurde vereinfacht. Damit wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt, damit die Abschlussprüfung effizienter und damit möglichst günstiger möglich ist.

Die Buchführungsgrenzen sollen deutlich angehoben werden, damit mehr kleine Unternehmer selber entscheiden können, ob sie eine aufwendige doppelte Buchhaltung führen wollen oder mit einfachen Dokumentationen auskommen. Die bestehende Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht soll von 700 000 Euro beziehungsweise 1 Million Euro auf 1 Million Euro beziehungsweise 1,5 Millionen Euro erhöht werden. 

Steuern und Abgaben sowie Lohnverrechnung: 

Umfassende Prüfung und Reform der Lohnverrechnung im Entbürokratisierungspaket vom Dezember 2025; Einrichtung der Arbeitsgruppe seitens des Bundesministeriums für Finanzen unmittelbar nach Abschluss des Doppelbudgets bestätigt. 

Gearbeitet wird auch an einer Reform der Gebührenstruktur. Dabei geht es um eine Vereinfachung und eine Pauschalierung von Verwaltungsgebühren mit dem Ziel der strukturellen Vereinfachung, denn derzeit gibt es knapp 500 unterschiedliche Verwaltungsabgaben allein im Bund. Diese Reform ist beim Bundesministerium für Finanzen in Vorbereitung.

Zu Frage 7:

Es wäre nicht seriös, eine Quantifizierung der Reduktion anzugeben. Mein Bestreben ist in Bezug auf Entbürokratisierung immer, dass der Aufwand für Unternehmerinnen und Unternehmer erheblich reduziert wird, was einerseits durch direkte Reduktion der Dokumentations- und Berichtspflichten erreicht werden kann und andererseits auch durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Da ist vieles im Umbruch, mit teils schwer absehbaren Auswirkungen, daher möchte ich keine Zahl angeben. Mein Bestreben ist es, dass eine Reduzierung in erheblich spürbarem Maß stattfindet.

Zu Frage 8:

Der Fokus unserer Entbürokratisierungsvorhaben richtet sich stark an Unternehmen, ganz gleich, welcher Branche sie angehören. Da ein Tourismus- oder Gastronomiebetrieb ebenso von unternehmerischen Rechtsformen eingeschlossen ist, betreffen unsere Maßnahmen diese Branche genauso wie andere Branchen. Im Zuge der aktuellen Umsetzung der Vision T haben wir konkrete Entbürokratisierungsvorschläge an das Bundesministerium für Wirtschaft gesendet.

Zu Frage 9:

Die über 4 991 Einmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Personen aus der Verwaltung sowie die Positionen von Interessenverbänden und Stakeholdern zu unterschiedlichsten Bereichen und Dimensionen der Entbürokratisierung werden vom Staatssekretariat und der Zentralen Stelle für Entbürokratisierung und Deregulierung laufend fachlich evaluiert, geprüft und ausgearbeitet. Ich darf Sie zu den konkreten Maßnahmen an die für die Umsetzung zuständigen Ministerien verweisen.

Zu Frage 10:

Die Erleichterung von Betriebsübergaben ist mir als Staatssekretär ein wesentliches Anliegen, weil sie den Fortbestand erfolgreicher Unternehmen, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Sicherung von regionaler Wertschöpfung über Generationen hinweg ermöglicht. Dazu haben wir eine Vielzahl an Maßnahmenvorschlägen, zum Beispiel in den genannten Bereichen Steuer- und Arbeitsrecht, fertig erarbeitet. Diese befinden sich derzeit in politischer Koordinierung.

Beispielsweise können durch die Zugriffsmöglichkeit des Finanzamtes auf Firmenbuchdaten mittels Datenschnittstelle Mehrfachmeldungen vermieden werden, was bei Betriebsübergaben, aber auch bei Unternehmensgründungen sowie der Meldung von Standortverlagerungen von Bedeutung ist.

Weiters soll durch eine Änderung des Neugründungs-Förderungsgesetzes eine Gleichstellung von Unternehmensgründungen und Betriebsübergaben im Hinblick auf die Gebührenbefreiung erreicht werden.

Zu Frage 11:

Folgende Maßnahmen sind bereits umgesetzt: Novelle für Großverfahren: verbesserte Verfahrensregelungen für Großverfahren; Großverfahren sind bereits früher möglich, nämlich schon bei 50 statt 100 Beteiligten; einfachere Heranziehung von privaten Sachverständigen; digitale Kundmachungsformen. Wir bekommen Rückmeldungen aus der Praxis, dass das sehr hilft. 

Im Herbst kommt die Digitalisierungsnovelle des AVG: Chatbot-Anträge und Automatisierung sollten Verfahren deutlich beschleunigen. 

Die Novelle des Verfahrens der Verwaltungsgerichte geht demnächst in Begutachtung: Die Verwaltungsgerichte sind ein zentraler Teil für die Verfahrensdauer. Wir brauchen eine Verbesserung des Verfahrensrechts, damit die Verfahren strukturierter und schneller möglich werden. Darüber hinaus brauchen wir einfachere Sanktionen, wenn Verfahrensbeteiligte sich nicht aktiv an einem effizienten und zügigen Verfahren beteiligen.

Ein ganz wesentlicher Schritt ist auch mit dem EABG gelungen. Dieses ist ein zentrales Gesetz, um bei der Energiewende den Turbo zu zünden, nämlich mit dem One-Stop-Shop, vollständig digitalem Verfahrenswerk und überragendem öffentlichen Interesse für Projekte der Energiewende. 

Weiters sind wir laufend im Austausch mit den Behörden, die die Verfahren konkret vollziehen, und arbeiten deren Vorschläge Schritt für Schritt ab. So planen wir etwa den Abbau von Digitalisierungshemmnissen in diesem Bereich und die Reduktion des Sonderverfahrensrechts – weil es unverständlich ist, wenn ich für ein Projekt drei zum Verwechseln ähnliche Kundmachungen brauche.

Zu Frage 12:

Der One-Stop-Shop im Betriebsanlagenrecht, der insbesondere die baurechtliche Bewilligung auch durch die Bezirksbehörden ermöglichen soll, ist Gegenstand von Verhandlungen, weil hierfür eine Zweidrittelmehrheit und die Zustimmung der Länder erforderlich ist. 

Daneben haben wir aber zahlreiche Verbesserungen gesetzt, damit Betriebsansiedelungen gefördert werden. Die Verfahren werden konzentrierter, sie werden digitaler und damit auch transparenter. Wir vereinfachen etwa Ausbauten von PV-Anlagen und E-Ladesäulen. Wichtig ist auch die praxistaugliche Ausgestaltung von Kontrollmechanismen wie zum Beispiel gewerberechtlichen Berichtspflichten.

Zu Frage 13:

Seit Regierungsantritt wurde mit der ressortübergreifenden Förder-Taskforce eine grundlegende Reform der Förderabwicklung eingeleitet und ein erster Ergebnisbericht vorgelegt, der neun einheitliche Grundprinzipien für Bundesförderungen sowie eine standardisierte Checkliste zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Förderkonzeption und -prüfung vorsieht.

Darüber hinaus wurden Reformvorschläge zur Überarbeitung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien erarbeitet, die insbesondere mehr Pauschalierungen, vereinfachte Berichtspflichten, praxistauglichere Regelungen bei Personal- und Reisekosten sowie eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Fördernehmer und Abwicklungsstellen umfassen. Die legistische Umsetzung dieser Maßnahmen wird derzeit vorbereitet und soll die Förderabwicklung künftig transparenter, effizienter und anwenderfreundlicher gestalten.

Zu Frage 14:

Die Erleichterung des Zugangs zu öffentlichen Ausschreibungen für KMUs und regionale Betriebe durch einfachere und praxistaugliche Regelungen ist ein wichtiger Teil meiner Entbürokratisierungsagenda als Staatssekretär. 

Dazu werden unter anderem Standardisierungen und Vereinfachungen von Nachweis- und Verfahrensanforderungen sowie Möglichkeiten zur Reduktion des administrativen Aufwands im Vergabewesen geprüft und ressortübergreifend abgestimmt. 

Mit der jüngsten Novelle des Bundesvergabegesetzes ist der Bundesregierung ein wesentlicher Schritt zur Vereinfachung des Vergaberechts gelungen, indem das System der Pauschalgebühren für Nachprüfungsverfahren vereinfacht und vereinheitlicht wurde.

Zu Frage 15:

Die Kleinunternehmergrenze, also die Umsatzgrenze der Umsatzsteuerbefreiung, wurde bereits per 1.1.2025 von 35 000 auf 55 000 Euro angehoben.

Die Umsatzgrenze für Registrierkassenpflicht für Umsätze im Freien – Markt, Almhütten, Almschutzhütten, Buschenschanken – wurde per 1.1.2026 von 30 000 auf 45 000 Euro netto angehoben.

Zu Frage 16:

Diese Vorgaben kommen insbesondere aus dem EU-Recht, aus dem Green New Deal. Der wird gerade durch die „EU-Omnibusse“ ein Stück weit vereinfacht. Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden die Vereinfachungen auch bereits beschlossen. Österreich hat sie schon vorzeitig umgesetzt. 

Im Nachhaltigkeitsberichtsgesetz sind einige der Vereinfachungen bereits umgesetzt worden, eine Verpflichtung besteht erst für größere Unternehmen. Der Umfang der Berichterstattung wurde ebenfalls reduziert.

Zu Frage 17:

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm darauf geeinigt, dass das Abfallwirtschaftsgesetz mit dem Ziel einer Prozessoptimierung und einer gesteigerten Verfahrenseffizienz zu evaluieren ist. Das Staatssekretariat arbeitet derzeit intensiv an der Finalisierung von Vorschlägen zur Vereinfachung des Abfallwirtschaftsgesetzes, welche unter anderem auch die Regelungen zum Abfallende betreffen.

Zu Frage 18:

Die Erhebung der in der Fragestellung angesprochenen Daten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu Frage 19:

Gold-Plating stellt aus Entbürokratisierungssicht ein wesentliches Problem dar, weil nationale Vorgaben bei der Umsetzung von EU-Recht häufig über die europäischen Mindestanforderungen hinausgehen und dadurch unnötige Verwaltungsaufwände sowie zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Bürger entstehen. Um Fälle von Gold-Plating zu identifizieren, prüft die im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten angesiedelte Zentrale Stelle zur Entbürokratisierung und Deregulierung, die Abteilung III.10, neue Gesetzesvorhaben im Rahmen des Bürokratiechecks derzeit auf Gold-Plating.

Zu Frage 20:

Im Rahmen des Bürokratiechecks werden nicht nur neue Gesetzesvorhaben auf Gold-Plating geprüft, sondern auch bestehende Regelungen einer systematischen Überprüfung unterzogen. Dabei wird analysiert, ob eine nationale Übererfüllung tatsächlich erforderlich ist oder ob das angestrebte politische Ziel mit gelinderen Mitteln und geringeren bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft erreicht werden kann. Auf diese Weise konnten bereits mehr als 100 potenzielle Fälle aus unterschiedlichen Rechtsbereichen identifiziert werden. Dazu zählen insbesondere überschießende Berichtspflichten, Meldepflichten sowie Sanktionen, die über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehen. 

So wird beispielsweise im österreichischen UGB mit den sogenannten fünffach großen Unternehmen eine in der EU-Bilanzrichtlinie nicht vorgesehene eigene Unternehmenskategorie geschaffen, die besonderen, unionsrechtlich nicht vorgegebenen Anforderungen, insbesondere im Bereich der Corporate Governance und der Abschlussprüfung unterliegt. 

Ein weiterer augenscheinlicher Fall von Gold-Plating liegt darin, dass Österreich mit § 4 ASchG die in Artikel 6 der Richtlinie allgemein vorgesehene Pflicht zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit ausdrücklich auf die Evaluierung psychischer Belastungen erstreckt und hierfür zusätzliche Dokumentations- und Maßnahmenpflichten vorsieht, obwohl die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie eine derart konkretisierte Verpflichtung nicht enthält.

Zu Frage 21:

Punkt a: Wir haben mit dem Project X bereits die umfassende Umsetzung des Once-Only-Prinzips auf den Weg gebracht. Wir legen es groß an – eine umfassende Datenverschränkung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und auch sonstigen Rechtsträgern. Die Umsetzung dieser Variante bedeutet damit auch viele komplexe rechtliche, technische und organisatorische Fragen. Die Timeline ist deshalb mittel-, nicht kurzfristig.

Punkt b: Daneben sind wir aber stetig dabei, einzelne Verfahren zu digitalisieren. Ein gutes Beispiel ist etwa der Gisa-Express. Seit Februar 2026 werden damit Gewerbeverfahren unmittelbar elektronisch erledigt. Eine manuelle Prüfung ist nicht mehr nötig. Die Erledigung der Behörde erfolgt quasi sofort. Das erleichtert Zehntausende Verfahren pro Jahr.

Zu Frage 22:

EABG: vollständig digital geplantes und ermöglichtes Verfahren für Projekte der Energiewende; Umsetzung des Net-Zero-Industry-Act, ein ähnlich beschleunigtes Verfahren für Netto-Null-Technologien; das AVG-Großverfahren: umfassende Beschleunigung und Vereinfachung von regulären Bewilligungsverfahren; Verbesserung der Spielregeln vor den Verwaltungsgerichten für allfällige Beschwerden.

Zu Frage 23:

Die Personalkosten des Büros des Herrn Staatssekretärs betragen pro Monat 81 251,68 Euro; das sind die Daten vom Mai 2026. In Monaten, in denen das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Auszahlung für Überstunden hinzukommen, waren es circa 122 552,71 Euro, vom Juni 2026. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W] – erheitert –: Ungefähr!)

Miet-, Infrastruktur-, IT- und Kommunikationskosten werden nicht separat aufgeschlüsselt, sind in den Gesamtkosten für das Ministerium enthalten. Es wurden jedenfalls keine zusätzlichen Räumlichkeiten für das Büro des Staatssekretärs angemietet, sondern innerhalb des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten umgeschichtet. 

Punkt a: Dem Büro des Staatssekretärs sind mit aktuellem Stand zehn Planstellen beziehungsweise Vollzeitbeschäftigungsäquivalente zugeordnet: sieben inhaltliche Referenten, zwei Assistentinnen, ein Fahrer. 

Punkt b: Für die Einrichtung des Staatssekretariats wurden keine zusätzlichen Planstellen geschaffen beziehungsweise Vollzeitbeschäftigungsäquivalente zugewiesen, sondern die unter 23a erwähnten Stellen aus den dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zugewiesenen Planstellen eingerichtet. Keine einzige Stelle ist neu hinzugekommen. 

Zusätzlich wurde zur Erfüllung der Aufgaben in diesem Bereich die Zentrale Stelle zur Entbürokratisierung und Deregulierung als neue Abteilung III.10 in der für Wirtschaft und Europa zuständigen Sektion III eingerichtet. Diese ist nicht Teil des Staatssekretariats. Diese neue Abteilung III.10 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wurde 2025 mit insgesamt zehn neuen Planstellen beziehungsweise Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten ausgestattet. Derzeit besetzt sind eine interimistische Abteilungsleitung, bis 31.8.2026, eine Referatsleitung, vier Referentinnen und Referenten und eine Sachbearbeiter:in. Das ist der Stand vom 1.6.2026. 

Punkt c: Laut Bundesministeriengesetz-Novelle, BMG-Novelle 2025, erhält das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Abschnitt C, Teil 2, Z 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz die Zuständigkeit für „Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich anderer Ministerien fallen“. Vergleichbar zu außen- und europapolitischen Themen handelt es sich bei den Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung um politische Querschnittsmaterien, die in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachministerien verfolgt werden müssen. Dazu kommen Synergien mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten durch den Austausch von Best-Practice-Beispielen in anderen Ländern und bei internationalen Organisationen. Als Beispiel seien die Europäische Union und die OECD erwähnt. 

Punkt d: Es wurden aus zuvor genannten Überlegungen keine alternativen organisatorischen Zuordnungen der Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung geprüft. Aus dem Vergleich mit anderen europäischen Ländern wissen wir, dass es viele verschiedene organisatorische Lösungen gibt, von der Einrichtung einer externen Agentur bis zur Anbindung an Ämter von Regierungschefinnen und -chefs. Zentral ist nicht diese organisatorische Frage, sondern der vorhandene politische Wille zur Umsetzung auf Ebene der Bundesregierung und analog dazu in allen Fachressorts. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

16.30

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates insgesamt mit 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile ihm dieses.

RN/87

16.31

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage einmal danke für die sehr ausführliche Beantwortung der von uns gestellten Fragen. 

Beim Drüberschauen ist es auf jeden Fall so, dass Sie, Herr Staatssekretär, insgesamt bei acht Punkten darauf verwiesen haben, dass die Ausführung oder die Umsetzung der nötigen Maßnahmen bei den Ministerien liegt, dort vorbereitet wird oder noch in Diskussion oder in Gesetzwerdung ist. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Nichtsdestotrotz stellen wir fest, dass der Fortschritt bei dem, was Sie sich vorgenommen haben – und darum beneide ich Sie ja gar nicht –, im Vergleich zu dem, was bisher der erkennbare Output für Österreich, für die Menschen, die in diesem Land leben, auch für Teile der Politik, aber auch der Länder ein überschaubarer ist.

Ich habe mir zum Beispiel zu Punkt 21, bei dem wir zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der Bundesverwaltung nachgefragt haben, aufgeschrieben: Welchen Zeitraum verstehen Sie bitte unter mittelfristiger Umsetzung? Wir wissen, wie lange eine Regierungsperiode ist, es wird ja dann irgendwann einmal Neuwahlen geben. Ich hoffe, Sie sind guten Mutes, dass das auch tatsächlich noch innerhalb dieser Periode stattfindet. Wir warten natürlich darauf.

Sie haben konkret bei Punkt 22 das EABG und das EAG angeführt: Das hatten wir heute bereits als Thema und zur Beschlussfassung. Ich hatte mich dazu aufgrund einer massiven Kritik der steirischen Landesregierung, der Beamten, die dort mit dieser Gesetzesnovelle beschäftigt sind, zu Wort gemeldet. Sie reden immer wieder von einer Vereinfachung gewisser Dinge, die bestehen – da sind wir d’accord, da gibt es ein unglaublich großes Spielfeld. Und da wird eben nicht nur von mir oder von der Freiheitlichen Partei, sondern auch vom Land Steiermark bezüglich des EABG moniert, dass es eigentlich wesentlich effizienter und einfacher gewesen wäre, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu verschlanken und zu vereinfachen, als ein neues Konzept mit 59 Paragrafen auf 44 Seiten, mit Sonderregelungen und insgesamt vier Verfahrensarten neu einzurichten. Ich glaube, da spießt es sich ein bisschen, denn das hat ganz offensichtlich nichts mit Deregulierung zu tun.

Die Frage ist, wohin die Reise geht. Was passiert in den einzelnen Ministerien, obwohl Sie mitgeteilt haben, dass die Dinge geprüft werden und auch über Ihr Staatssekretariat laufen und geschaut wird, ob etwas jetzt tatsächlich überschießend ist oder Bürokratiezuwachs bedeutet? Das kommt mir bei dem Gesetz im Detail – wir haben es heute auch schon besprochen – überhaupt nicht so vor, denn ich bin nämlich auch der Meinung – und da kenne ich mich ein bisschen aus –, dass es möglicherweise in diesem Fall mit ein bisschen Mut in Verbindung mit den Landesregierungen, in Absprache mit den dort Zuständigen, mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen einfacher gewesen wäre. Es wird wahrscheinlich noch viele andere Fälle geben, die aufzugreifen wären. 

Ich habe es schon erwähnt: Um den Job beneide ich Sie nicht. Die mediale Ausbringung ist momentan nicht sehr positiv. Wenn man das so beobachtet – ohne das jetzt sehr persönlich zu meinen –: Ihr Bruder hat auf gewisse Weise nicht nur Sie und das Staatssekretariat, sondern auch die Regierung kritisiert, sodass man sich schon die Frage stellen sollte, ob der richtige Schellhorn dort sitzt oder ob es besser gewesen wäre, jemand anderen mit dieser Aufgabe zu betrauen. (Beifall bei der FPÖ.)

Viele Dinge, die schon passiert sind oder mittlerweile auch mit mehr oder weniger Einigkeit in diesem Haus beschlossen worden sind, zeigen, dass Deregulierung ganz eindeutig auch in die falsche Richtung gehen kann. Ein Beschleunigungsgesetz, das mehr oder weniger vor allem eine Zwangsmaßnahme gegen Länder ist, die halt renitent sind – wenn man es einmal so vorsichtig ausdrückt – und sich nicht mit diesen Schritten der Beschleunigung bei der erneuerbaren Energie und deren Ausbau abfinden können, setzt diese jetzt ziemlich stark unter Druck – um es einmal einfach auszudrücken. Ich bin auch der Meinung, dass bei manchen Dingen Druck dazugehört, aber das muss mit Maß und Ziel passieren. Unsere Meinung – vor allem heute zum EABG – ist, dass das bei Weitem über das Ziel hinausschießt.

Jetzt sind wir vielleicht direkt bei Ihrem Thema, Sie werden wahrscheinlich auch medial verfolgt haben, was passiert ist: Die Firma Steyr Arms in Oberösterreich hat ganz offensichtlich aufgrund von „Bürokratismus“ – unter Anführungszeichen –, aber im Detail vielleicht auch wegen verzögerter Genehmigungsverfahren eindeutig einen Auftrag in der Größenordnung von 9,5 Millionen Euro für Tunesien verloren – und das in Aussicht auf Folgeaufträge für die Sturmgewehre, die Ersatzteile und Zubehör für die nächsten Jahre von circa 20 Millionen bis 25 Millionen Euro. 

Dieser Auftrag ist futsch. Warum? – Bürokratismus in Reinkultur. Im Dezember 2024 – wenn man sich das nur so auf der Zunge zergehen lässt – wurde der Exportantrag für die Muster gestellt. Bis März 2025 sollten diese Musterwaffen in Tunesien sein. 

Die Ausfuhr von Waffen macht natürlich eine Genehmigung nötig. Das entscheidet das BMI, aber natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium und auch mit dem Verteidigungsministerium. Die müssen sich da anscheinend auch alle in irgendeiner Form einbringen.

Da fragt man sich als Unternehmer, aber auch als Staatsbürger schon: Was ist da wo schiefgegangen? An welcher Stelle hat das geklemmt? Wo ist das liegengeblieben? 

Es hat dann eine Fristverlängerung durch Tunesien bis 6. Mai 2025 gegeben. Es gab auch ein Schreiben, das an alle beteiligten Ministerien, Staatssekretäre und an den Bundeskanzler gegangen ist, das angeblich – so sagt zumindest der Unternehmer – unbeantwortet geblieben ist. 

Was bleibt, ist nicht nur der Ärger, sondern auch ein Riesenschaden für das Unternehmen, wobei es durchaus zu Folgeerscheinungen in Form von Personalabbau kommen kann oder als Worst Case auch, dass irgendwann einmal ein Unternehmer sagt: Okay, da bleibe ich nicht in dem Land, da gehe ich woanders hin, denn dort werde ich nicht bürokratisch derart in die Mangel genommen oder es wird sogar dafür gesorgt, dass ich nicht wegen einer Ausfuhrgenehmigung, die in dem Fall existenziell war, einen Auftrag verliere, der für solch ein Unternehmen durchaus eine große Geschichte sein kann.

Ich kann daher auch Unternehmer verstehen, wenn sie sich tatsächlich mit dem Gedanken tragen, den Betrieb irgendwo anders in Europa oder sogar noch weiter weg, aber sicher nicht mehr in Österreich anzusiedeln. 

Bei dieser Geschichte hat selbst Minister Hattmannsdorfer reagiert – und das mit Kritik. Was bleibt, ist die Frage: Was macht eine Regierung, die pausenlos Entbürokratisierung verspricht, aber nur wenig davon umsetzt? Wenn man jetzt sagt, es sei die Zeitlinie, na ja, dann muss man sagen: Okay, ihr braucht noch fünf Jahre oder vielleicht eine zweite Periode! – da bin ich dann schon sehr gespannt –, aber ich glaube, das ist genau das Problem, das wir in diesem Staat haben: Wir sind von der Deregulierung, die sich aufgrund der Versprechungen zu Beginn dieser Legislaturperiode alle erwarten, ganz offensichtlich ziemlich weit entfernt. Und ich bin auch schon gespannt, ob und wann wir von der Verliererampel konkrete und annehmbare tatsächliche Bürokratieentlastungen und Entbürokratisierung erfahren, denn das hat sich Österreich verdient, das haben sich die Unternehmen in unserem Land verdient. Ich glaube, da haben wir noch sehr, sehr viel Arbeit. (Beifall bei der FPÖ.)

16.41

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile ihm dieses.

RN/88

16.41

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir haben hier natürlich eine sehr interessante Debatte, ich möchte aber zu Beginn – wie schon manch andere heute – darauf Bezug nehmen, dass mit dem heutigen Tag eine Präsidentschaft zu Ende geht (Bundesrat Stotter [ÖVP/T]: Nächsten Dienstag!), die eine sehr konstruktive, eine sehr gute, eine sehr produktive Präsidentschaft war. Ich habe da durchaus einen Vergleich, ich habe schon ungefähr 52, 53 Präsidentschaften erlebt (Heiterkeit bei der ÖVP sowie des Bundesrates Samt [FPÖ/Stmk.] – Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: So alt bist du!), und innerhalb dieser warst du absolut an der Spitze beim Engagement und auch bei dem, wie du den Bundesrat nach außen und nach innen vertreten hast, ihm ein junges, modernes Gesicht gegeben hast und auch die richtigen Themen aufgegriffen hast. 

Da kann ich eigentlich auch die Überleitung machen. Wir hatten zum Beispiel die Enquete über Digitalisierung hier in diesem Raum, bei der wir ja im Prinzip sehr gut gesehen haben, wie positiv der Föderalismus in Österreich funktionieren kann und welch tolle Gemeinden wir eigentlich haben, die mit innovativem Einsatz moderner Technologien in der Lage sind, ihr Gemeinwesen wirklich modern zu organisieren, und die wirklich als Vorbild vorangehen und eigentlich durchaus auch Role-Model für andere Ebenen sein können. 

Was wir heute auch sehen – wir sagen es immer und es ist auch so –, ist, dass die Opposition natürlich die Aufgabe der Kontrolle hat und dass das auch wichtig ist. Ich darf aber trotzdem auch einmal erwähnen, dass es halt die ein bisschen leichtere Aufgabe ist. Warum ist es die leichtere Aufgabe? – Weil viele Dinge mehrere Seiten haben, und wenn man in der Opposition ist, kann man halt immer eine Seite ganz besonders beleuchten, und das ist halt immer die kritische Seite. Denn wenn es beispielsweise bei der jetzigen Budgetsituation aus allgemeinen, staatspolitischen Gründen vielleicht durchaus sinnvoll ist, wenn wir bei den Beamten einmal zwischendurch einen nicht so hohen Lohnabschluss haben – das ist für die Staatsfinanzen, für den Staatshaushalt gut, aber natürlich ist es für den einzelnen Beamten weniger lustig –, dann kann man natürlich hergehen und sich bezüglich der einzelnen Beamten beschweren und sich dann aber natürlich auch wieder beschweren, dass das Budget so schwierig in den Griff zu bekommen ist. Das Gleiche gilt natürlich, wenn wir über die Pensionen diskutieren und bei vielen anderen Dingen auch. Wir kennen das: Dinge haben unterschiedliche Seiten, haben Vorteile, haben Nachteile, und man kann natürlich immer die Nachteile besonders in das Spotlight stellen und hier ein Klagelied singen. 

Ein kleines Beispiel dafür haben wir heute ja auch beim EABG gesehen. Die grundsätzliche politische Intention der heutigen Dringlichen Anfrage ist ja eigentlich eine, die auch dem Staatssekretär von der Absicht her direkt schmecken müsste, denn wenn wir sagen: Wir haben zu viel Bürokratie in dem Land!, dann ist es ja wichtig, dass wir immer darüber reden, warum das so ist und was wir dagegen machen können. Das ist ja unsere ureigenste Aufgabe. Und dann ist es aber halt beim EABG eben auch so, dass gerade das ja der engagierte Versuch ist – nicht nur Versuch, das wurde heute auch zur Beschlussfassung gebracht –, da Dynamik hineinzubringen, eben auch Verfahren zu verkürzen, zu beschleunigen et cetera. Und natürlich hat das auch die B-Seite: dass jene, die Verfahren verzögern wollen, dann ein Stück weit weniger Möglichkeiten haben. Das ist ganz klar, das ist wieder eine B-Seite und die kann man natürlich wieder beleuchten. Aber die A-Seite ist, dass wir als Land, wir Österreicher und wir Europäer im internationalen Wettbewerb die Energie brauchen. Wir haben heute hier auch besprochen, dass eben wir Österreicher auch die Energie brauchen; das hängt mit vielen Dingen, wie zum Beispiel auch mit der Digitalisierung, die nicht dazu führt, dass wir pro futuro weniger Energie brauchen werden, zusammen. Daher haben wir Maßnahmen zu setzen. 

Natürlich verstehe ich auch, dass sich diejenigen, die wo wohnen, wo sie dann direkt auf ein Windrad schauen, nicht freuen, dass sie auf das Windrad schauen. Und natürlich ist das etwas, wozu man dann wieder Stimmung machen und Oppositionsarbeit leisten kann, dann sagen kann: Das Windrad müsste nicht in deiner Gegend stehen! – Wir haben ja heute gelernt, dass in Wien so wenige Windränder stehen, und könnten in Wien mehr Windräder stehen, würden in Niederösterreich weniger stehen – das ist klassische Oppositionsagitation. 

Tatsache ist: In der Politik muss man Grundlagen erarbeiten, muss man Entscheidungen abwägen, diese haben Vor- und Nachteile, manchmal nicht immer für die gleichen Personen, manchmal Vorteile für die einen, Nachteile für die anderen. Gerade was zum Beispiel die Fragen der Energiesicherheit betrifft, sind es aber Themen, die uns alle betreffen. Denn egal in welchem Bezirk oder in welchem Bundesland in Österreich man lebt, das Thema der Energiesicherheit ist für jeden einzelnen Österreicher und für jede einzelne Österreicherin von Wichtigkeit, und wir profitieren natürlich alle davon, wenn wir da Verwaltungsvereinfachungen auf die Reihe bringen, wenn wir Energieunabhängigkeit durch Verwaltungsvereinfachung herbeiführen können. 

Dann ist hier angesprochen worden – es ist ja auch nicht ganz untypisch bei Dringlichen Anfragen, dass es sehr viele Fragestellungen gibt –, wie viele Maßnahmen vorgeschlagen worden sind: Waren es 110 oder waren es 113?, und dass es 600 Vorschläge gab, und der Herr Staatssekretär hat ergänzt, dass es eigentlich 4 900 gewesen sind. Das alles sind natürlich interessante Zahlen, aber ich denke, wenn wir versuchen, Maß zu nehmen, was eigentlich das Ziel, das wir erreichen wollen, das wir spüren wollen, ist, dann ist es sicherlich nicht das Allerwichtigste, dass wir bis auf den Eurocent festschreiben können, was unser Ziel ist, und dass wir bis auf den genauen Wochentag niederschreiben können, wann wir welches Ziel erreicht haben. Es ist aber natürlich nicht schlecht, wenn wir ein bisschen eine Dimension für das Ganze entwickeln. Und sowohl von dem, was in der Dringlichen Anfrage ausgeführt worden ist, als natürlich auch von dem, was bei den unterschiedlichsten Debatten über die Überbürokratisierung in Österreich ja an Fakten immer wieder auf den Tisch gelangt, ist es tatsächlich so, dass ich sage: Ob es jetzt 15 Milliarden oder 20 Milliarden Euro sind, die ungefähr 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts darstellen, die man der Bürokratie zuordnen kann, die nicht in die Produktivität gehen, die nicht in die Arbeitsplatzsicherung gehen, die nicht in die Wettbewerbsfähigkeit gehen, das ist, denke ich, wohl eine Maßzahl, die man im Auge haben sollte und wo man dann nach einem engagierten Bürokratieabbau schauen sollte, wie viel von diesen 20 Milliarden, 15 Milliarden Euro wir reduzieren konnten. 

Es ist wahrscheinlich leichtgetan, zu sagen: Wir wollen das auf die Hälfte runterbringen!, oder: Wir wollen das um 30 Prozent runterbringen! – Es ist schwierig, das zu sagen, aber das ist die wirkliche Maßzahl. Wie wir davon herunterkommen und ob man das dann mit 113 oder 720 Maßnahmen oder mit fünf großen Maßnahmen, die in a, b, c untergliedert sind, macht, ist, glaube ich, dann die sekundäre Geschichte. Daher sollten wir uns, glaube ich, auch in der Debatte über die Bürokratiereform nicht zu sehr mit dem aufhalten, wie viel jetzt sozusagen taxativ von einer numerischen Anzahl von Maßnahmen umgesetzt worden ist. Wenngleich natürlich klar ist, dass eine Regierung, die Maßnahmen ankündigt und die Maßnahmen nummeriert, dann auch daran gemessen wird, wie diese abgearbeitet werden. In diesem Zusammenhang darf ich aber auch erwähnen, dass die Legislaturperiode nicht auf ein Jahr ausgerichtet ist, sondern auch noch eine gewisse Länge hat. 

Was die grundsätzliche Thematik betrifft, dass wir alles regulieren wollen und dass wir immer, wenn es irgendetwas gibt, glauben, dass wir dafür ein Gesetz machen können, und glauben, dass wir das in einem Gesetz niederschreiben können und dann alles wieder gut ist: Das ist nicht nur eine österreichische Eigenschaft, aber wir sind darin auf jeden Fall recht super, deswegen haben wir die Bürokratie, die wir haben. 

Die grundsätzliche Intention, die sich die Bundesregierung jetzt vorgenommen hat, ist aber jetzt mit einem neuen Anlauf neu definiert. Tatsächlich ist es ja auch so, dass wir in der Bundesverfassung Art. 126b Abs. 5 haben, in dem das ja heute schon festgelegt ist, in dem die Zuständigkeiten des Rechnungshofes geklärt sind. Es ist ja jetzt schon so, dass die gesamte Bundesverwaltung auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird und auch entsprechend zu agieren hat. Im Prinzip ist es auch heute und war es auch in den vergangenen Jahren schon so, dass eigentlich jede Maßnahme, die wir vonseiten der Bundesgesetzgebung und im Rahmen der Verwaltung setzen, eigentlich danach zu überprüfen wäre: Ist das wirklich sparsam? Geben wir wirklich die geringsten Mittel zur Zielerreichung aus? Ist das wirklich wirtschaftlich? Steht der Input zu dem Output wirklich in einer Relation? Und ist es wirklich zweckmäßig, also operieren wir eigentlich überhaupt am richtigen Bein oder ist irgendwo anders anzusetzen? Das war in den letzten Jahrzehnten schon der Fall, und es ist ja eine prinzipielle Aufgabe des Rechnungshofes, die es schon lange gibt, das zu prüfen. Trotzdem sind diese 15 Milliarden bis 20 Milliarden Euro Aufwand an Bürokratie entstanden. Ich glaube, es gibt keine Fraktion in diesem Raum, die sich davon freisprechen kann, mit beigetragen zu haben, dass es zu dieser großen Anzahl von Regulierungen gekommen ist. 

Daher möchte ich die Kurve da nehmen, dass ich sage: Wir haben große Herausforderungen vor uns, insbesondere in Bezug auf die Reformpartnerschaft. Wir haben große Herausforderungen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor uns. Gerade in diesem Bereich ist es also sehr wichtig, dass wir konstruktiv zusammenarbeiten. Es wird alle politischen Kräfte dazu brauchen, und da die Freiheitliche Partei ja in mehreren Bundesländern nicht Oppositionspartei ist, wird es auch die konstruktive Mitgestaltung der Freiheitlichen Partei dazu brauchen. Ich hoffe, dass unsere heutige Debatte dazu ein kleiner Beitrag sein kann. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

16.55

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte sehr.

RN/89

16.55

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Frau Vizepräsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Keine Frage, wir stehen zu einer echten Entbürokratisierung. Verfahren müssen rascher laufen, Behörden besser zusammenarbeiten, Betriebe und Bürgerinnen und Bürger von unnötigen Pflichten befreit werden. Regeln sind aber nicht automatisch Schikane: Viele Regeln schützen Menschen – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Konsumentinnen und Konsumenten, Mieterinnen und Mieter, Patientinnen und Patienten – und zahlreiche kleine Betriebe. Sie sorgen dafür, dass nicht die Lautesten, Reichsten, Mächtigsten gewinnen, sondern dass das Recht für alle gelten muss.

Wir unterscheiden zwischen Bürokratieabbau mit Hausverstand und Deregulierung mit der Abrissbirne. Die Bundesregierung liefert Bürokratieabbau mit Hausverstand. Wir haben Großverfahren beschleunigt, wir haben den Behördendatenaustausch verbessert und Meldepflichten für Unternehmen reduziert. Auch heute im Bundesrat bauen wir Bürokratie ab: Die absurde Pflicht für Beherbergungsbetriebe, Standardzimmerpreise per A4-Zettel auszuhängen, wird mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz gestrichen. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz machen wir Verfahren für Energie made in Austria schneller.

Ja, natürlich, es ist noch viel zu tun. Ich gebe Kollegen Bernard auch recht: Bei der Betriebsstättengenehmigung, bei den Gewerbeordnungen gehört nachgeschraubt, nachgebessert, um es Betrieben beziehungsweise Menschen, die in die Selbstständigkeit kommen, ein bisschen leichter zu machen. Aber was ist die Linie der FPÖ bei der Entbürokratisierung? – Die FPÖ redet groß vom Bürokratieabbau und stimmt dagegen, sobald wir vorschlagen, Bürokratie abzubauen. Zweimal hat sie heute Nein gesagt – klassisch FPÖ, Hauptsache dagegen, gegen alles und jeden. Die Wahrheit ist: Der FPÖ geht es nicht um weniger Bürokratie, es geht ihr um weniger Schutz, es geht ihr darum, den Staat so umzubauen und unsere Gesellschaft zu spalten, wie Kickl es gern hätte. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ich habe mir eure Dringliche Anfrage genau durchgelesen. Auf Seite 3 steht: „Statt eines radikalen Bürokratieabbaus nach dem Vorbild Argentiniens würden lediglich Reformen von kaum messbarer Wirkung umgesetzt werden“. – Aber was ist jetzt in Argentinien? Ihr kennt ja Präsident Milei, der war ja mit eurem Chef Herbert Kickl jetzt, glaube ich, in Budapest. Was passiert in Argentinien? – Privatisierungspläne für die Wasserversorgung, Bahn und Straßen, Pensionskürzungen von über 10 Prozent, Kürzungen bei Schulen und Universitäten, Zehntausende Kündigungen, darunter Lehrer, Reinigungspersonal, Gemeindebedienstete, Angriff auf Gewerkschaften. Zusammengefasst: weniger Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mehr Markt für einige wenige Reiche. – Das ist für uns kein Bürokratieabbau. Das ist ein Verrat an den Bürgern, und die FPÖ unterstützt diese Politik noch. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]. – Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Stimmt zwar ned, aber macht nix!)

Vielleicht könntet ihr mir dann erklären – ich glaube, Kollege Bernard ist zum Schluss der Debatte noch einmal zu Wort gemeldet –, was genau er aus Argentinien übernehmen will: die Pensionskürzungen, die Bildungskürzungen (Ruf bei der SPÖ: Die Fußballer!), die Einschränkung des Streikrechts, die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur? Ich wäre neugierig, ich erwarte gespannt deine Antwort. Österreich braucht keine blaue Kettensäge. Österreich braucht einen Staat, der verlässlich da ist, wenn man ihn braucht. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wenn ihr euch erinnern könnt: Die FPÖ hat schon einmal eine Entbürokratisierung gemacht. Ich nenne jetzt nur das Schlagwort ÖGK: die Zerschlagung unserer Gesundheitssysteme. (Zwischenruf des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].) Das ist dazumal kläglich gescheitert. Das war Hartinger-Klein. Aus den Gebietskrankenkassen, die nahe an den Versicherten waren, wurde die zentralisierte ÖGK. Die Selbstverwaltung wurde umgebaut, die Macht der Arbeitnehmer:innenvertretung geschwächt und der Einfluss der Arbeitgeberseite gestärkt. Das war keine Entbürokratisierung, das war eine Kassenzerschlagung auf dem Rücken der Arbeitnehmer! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Verkauft wurde uns dieses Projekt mit dem großen Versprechen: Eine Patientenmilliarde soll kommen! – Die damalige FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein hat davon geredet und später selbst zugegeben, dass es nur ein Marketinggag war. Heute sehen wir die Folgen dieser blauen Kassenzerschlagung: zu wenige Kassenärztinnen und Kassenärzte, längere Wartezeiten, immer mehr Menschen, die zur Wahlärztin oder zum Wahlarzt gedrängt werden. Aus der blauen Entbürokratisierung wurde ein blaues Wunder für die Menschen in Österreich. – Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, da wollen wir nicht hin. 

Wir stehen natürlich hinter den Vorhaben unserer Bundesregierung. Es gibt noch Luft nach oben, Herr Staatssekretär, aber ich glaube, es sind ziemlich viele Projekte in der Pipeline. Ich wünsche dafür viel Erfolg, Glück auf! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.01

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Karacsony. Ich erteile dieses. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Jetzt!)

RN/90

17.01

Bundesrat Thomas Karacsony (FPÖ, Burgenland): Danke, Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher hier im Saal und via Livestream! Ich komme aus dem Südburgenland, bin Landwirt und Unternehmer – und genau deshalb rede ich heute nicht über irgendeine theoretische Bürokratie; ich rede darüber, was unsere Bauern, Unternehmer, Handwerker und Familienbetriebe jeden einzelnen Tag erleben. 

Herr Staatssekretär, wenn man Ihnen zuhört, dann könnte man glauben, die große Entbürokratisierung sei längst im Gange. Nur: Keiner draußen spürt oder sieht etwas davon. Draußen am Land hört sich das etwas anders an. Da sagt man: Schon wieder ein Formular, schon wieder eine Meldung, schon wieder ein Nachweis! – Da denke ich an einen Gastronom Schellhorn mit seinen Videos über das Fliegengitter – das habe ich mir gerne angesehen –, genau diese Kleinigkeiten betreffen die Leute draußen. 

Die Regierung redet von Entbürokratisierung, aber draußen in der Praxis erlebt man das Gegenteil. Zum Beispiel in der Landwirtschaft: Wer heute einen Mehrfachantrag stellt, braucht Zugangsdaten, Passwörter, digitale Signaturen und die ID Austria. Ich weiß nicht, wie viele ältere Landwirte jeden Tag zu mir kommen und sagen: Bitte hilf mir, wie komme ich da rein? Wie steige ich da ein? Wenn ich einen Stier abmelden muss, brauche ich wieder die ID Austria! (Ruf bei der ÖVP: Da kannst du ihnen auch nicht weiterhelfen!) Viele Bauern reden mittlerweile öfter über Passwörter als über Getreidepreise. Das kann es doch nicht sein. Heute gibt es Satellitenkontrollen, Fotonachweise per Handy, Apps, Fristen, Korrekturen und Codes. Früher kam ein Kontrollor vorbei, heute kontrolliert der Satellit, und wenn etwas nicht exakt passt, dann kommt die nächste Aufforderung, die nächste Meldung, die nächste Dokumentation. Das ist keine Entbürokratisierung, das ist die Verlagerung der Bürokratie vom Aktenschrank aufs Handy. 

Ich komme aus einer bäuerlichen Familie. Mein Vater arbeitet mit 70 Jahren noch jeden Tag am Betrieb und wenn ich ihm erkläre, welche Nachweise, Apps, Codes und Dokumentationen heute notwendig sind, dann schüttelt er oft nur den Kopf und sagt: Gott sei Dank habe ich damit nichts mehr zu tun! – Nicht weil er gegen Fortschritt wäre, sondern weil er sich fragt: Wann sind aus den Bauern Beamte geworden? – Früher hat man gearbeitet und am Abend gewusst, was man geschaffen hat, und heute – vor drei Tagen hat die Ernte bei mir am Betrieb begonnen – wissen wir bei der Ernte nicht einmal, welchen Preis wir für unser Produkt bekommen. Ich glaube, es gibt sonst keinen anderen Berufsstand, der da nicht weiß, was er für sein Produkt bekommt, sondern erst in einem halben Jahr oder Jahr. Heute muss man zusätzlich dokumentieren, wann man es gemacht hat, wie man es gemacht hat, warum man es gemacht hat und ob ich es überhaupt machen durfte – und wehe, irgendwo fehlt ein Hakerl, dann drohen Kürzungen, Beanstandungen und Rückforderungen.

Geschätzte Kollegen, Herr Staatssekretär, wir reden da nicht über internationale Konzerne mit Rechtsabteilungen, wir reden über Familienbetriebe, über Menschen, die bei 35 Grad am Feld stehen, über Menschen, die am Wochenende im Stall arbeiten und Menschen, die keinen 8-Stunden-Tag kennen. (Ruf bei der SPÖ: Wer hat denn den 12-Stunden-Arbeitstag eingeführt? Ihr, oder?) – Ich habe nichts eingeführt. Genau diesen Menschen wird oft erklärt, wie sie ihre Arbeit zu machen haben – von Experten, von Beratern und Beamten, von Leuten, die oft noch nie einen Traktor gelenkt haben. Ich frage mich, wer besser weiß, wie eine landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet wird – der Bauer, der die Fläche seit Jahrzehnten kennt, oder jemand, der sie auf einem Satellitenbild betrachtet? (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Sprichwort sagt: Der, der die Schuhe anhat, weiß auch, wo es drückt. – Genau deshalb sollten wir endlich wieder mehr auf die Praktiker hören. Besonders absurd wird es heuer bei der Trockenheit. Jeder Bauer sieht mit freiem Auge, dass das Futter knapp wird, jeder sieht die Auswirkungen, aber bevor ich eine Fläche früher nutzen oder mähen darf, muss ich wieder beantragen, korrigieren, codieren und wieder zur Kammer laufen. Oft folgt dann sogar noch die Kürzung der Förderung. Die Natur wartet nicht, die Bürokratie schon. Genau deshalb verlieren viele Menschen das Verständnis für dieses System.

Wenn wir schon bei aktuellen Beispielen sind: Gerade jetzt präsentiert die Europäische Union wieder ein neues Düngemittelpaket für die Landwirtschaft. Auf den ersten Blick wirkt das natürlich großartig – 540 Millionen Euro aus Brüssel, aufgestockt mit nationalen Mitteln –, aber wenn man genauer hinschaut, dann stellt man fest: Das ist kein neues Geld, es ist wieder eine Umschichtung innerhalb bestehender Budgets. Österreich zahlt mit, unsere Bauern zahlen mit, unsere Steuerzahler zahlen mit, und was bekommen wir dafür? – Natürlich neue Anträge, neue Nachweise, neue Kontrollen, denn in Brüssel glaubt man offenbar, dass kein Bauer einen Sack Dünger kaufen kann, ohne dass vorher noch ein Formular ausgefüllt wird. Am Ende wird Geld umgeschichtet, Formulare produziert und der Bauer sitzt wieder vorm Computer statt am Traktor. Genau so schaut leider oft die europäische Entlastungspolitik aus. 

Das Problem betrifft aber nicht nur die Landwirtschaft. Auch unsere kleinen und mittleren Unternehmen leiden darunter – Handwerker, Gewerbetreibende, Kleinunternehmer: Sie alle berichten von immer mehr Berichtspflichten, immer mehr Aufzeichnungen, immer mehr Genehmigungen. Statt zu investieren, müssen sie Formulare ausfüllen und Gutachten einholen, weil Behörden oft überfordert sind und nicht entscheiden können. Erst gestern habe ich wieder einen Anruf von einer in meinem Ort ansässigen Firma bekommen. Ich glaube, seit 20 Jahren oder länger besteht diese Firma, jetzt hatte sie eine BH-Kontrolle und braucht ein Gutachten für ein 2 Meter langes Kanalrohr. Das wäre ja nicht so schlimm, aber das Gutachten für ein 2-Meter-Kanalrohr kostet 1 300 Euro. Auch ich habe mit meinem Betrieb in den letzten Monaten schon mehr Gutachten eingeholt, als ich tatsächlich gearbeitet habe. Statt Mitarbeiter einzustellen, müssen sie Vorschriften studieren. Das kostet Zeit, das kostet Geld, das kostet Wettbewerbsfähigkeit, wie wir heute schon über die Firma Steyr Arms gehört haben. Österreich hat kein Leistungsproblem, Österreich hat ein Bürokratieproblem, und dieses Problem wird immer größer.

Herr Staatssekretär, Sie haben große Entbürokratisierungspakete angekündigt – bis jetzt wurde eine Faxnummer abgeschafft und 18 Kleinigkeiten, die keiner spürt. Große Pressekonferenzen, große Schlagzeilen, große Versprechungen, aber draußen fragen sich die Menschen: Wo ist die Entlastung? Wo ist die Vereinfachung? Wo ist die Zeitersparnis? – Denn am Hof sitzt man noch immer vor denselben Programmen, denselben Formularen und denselben Nachweisen. Eines möchte ich schon ganz klar sagen: Auch die ÖVP kann sich da nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie gestaltet seit Jahrzehnten die Agrarpolitik und die Wirtschaftspolitik mit (Ruf bei der ÖVP: Gott sei Dank!), sie hat die NEOS in die Regierung geholt, sie sitzt am Regierungstisch. Wer Verantwortung übernimmt, muss sich auch an den Ergebnissen messen lassen. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt! – Ruf bei der ÖVP: Euch kann man nicht messen, weil ihr übernehmts keine Verantwortung!) Die Wahrheit ist: Der bürokratische Druck wird größer, nicht kleiner. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: ... keine Verantwortung übernommen ...!

Genau dort sind wir angekommen. Die Bevölkerung braucht keine neuen Kontrollsysteme, sie braucht Luft zum Arbeiten. Die Unternehmer brauchen keine neuen Berichtspflichten, sie brauchen Planungssicherheit. Die Menschen brauchen endlich wieder das Gefühl, dass ihnen der Staat vertraut. Wir müssen auch an die nächste Generation denken. Wie wollen wir junge Menschen motivieren, einen Betrieb, einen Hof zu übernehmen? Die jungen Menschen wollen arbeiten, sie wollen gestalten, sie wollen Verantwortung übernehmen und nicht Formulare ausfüllen, sie wollen nicht in einem Meer von Vorschriften untergehen. 

Deshalb brauchen wir endlich einen echten Kurswechsel: weniger Formulare, weniger Gold-Plating, weniger Dokumentationspflichten, weniger Bevormundung, mehr Vertrauen für Freiheit zum Arbeiten. Ein Bauer soll Bauer sein dürfen, ein Unternehmer soll Unternehmer sein dürfen, und ein Staat soll den Menschen dienen und nicht die Menschen dem Staat. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Schluss noch ein letzter Gedanke: Eine österreichische Supermarktkette wirbt ja mit dem Slogan Hausverstand. – Ich glaube, genau das wäre auch für die Politik dringend notwendig (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja genau, das ist richtig!), denn Hausverstand bedeutet nicht: noch mehr Formulare, Hausverstand bedeutet nicht: noch mehr Vorschriften – Hausverstand bedeutet, den Menschen wieder zu vertrauen, Hausverstand bedeutet, Praktiker anzuhören, bevor man neue Regeln erlässt, und Hausverstand bedeutet, Probleme zu lösen, statt neue Aktenordner zu schaffen. Genau das erwarten sich die Menschen: nicht noch neue Bürokratie, sondern endlich mehr Freiheit zum Arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

17.10

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Bitte sehr.

RN/91

17.10

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Danke, liebe Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Lieber Gast! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Ja, einerseits wird Bürokratieabbau gefordert, andererseits werden genau jene Instrumente angegriffen, die Transparenz, Gleichstellung und Klimaschutz sichern. Wenn man die heutige Dringliche Anfrage liest, könnte man den Eindruck gewinnen, dass Österreichs wirtschaftliche Herausforderungen vor allem auf zu viele Vorschriften zurückzuführen sind.

Ja, Bürokratie ist anstrengend, das wissen wir, das erleben Unternehmen, Vereine und Bürger:innen jeden Tag, auch jede von uns kennt das wohl, aber wir sollten aufpassen, dass wir nicht alles in einen Topf werfen, denn es gibt einen Unterschied zwischen unnötiger Bürokratie und notwendigen Regeln. Es gibt einen Unterschied zwischen einem Formular, das niemand braucht, und Transparenzvorschriften, die Fairness schaffen. Es gibt einen Unterschied zwischen doppelten Meldungen und Umweltstandards, die unsere Lebensgrundlagen schützen. Genau dieser Unterschied kommt in der Anfrage zu kurz.

Die Antragsteller:innen kritisieren etwa Berichtspflichten bei Nachhaltigkeit, bei Klimaschutz oder bei Lohntransparenz, doch diese Instrumente werden nicht geschaffen, um Unternehmen zu schikanieren, sie werden geschaffen, weil die Gesellschaft ein Recht darauf hat, zu wissen, wie Unternehmen wirtschaften, welche Auswirkungen sie auf Umwelt und Klima haben und ob Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden. Wer Lohntransparenz als bloße Belastung bezeichnet, blendet aus, dass Frauen in Österreich noch immer grobe Einkommensnachteile haben. Ungleichheit verschwindet leider nicht dadurch, dass man aufhört, sie zu messen – ganz im Gegenteil: Transparenz ist oft der erste Schritt zu Gerechtigkeit.

Auch beim Klimaschutz erleben wir ein ähnliches Muster: Sobald Unternehmen offenlegen sollen, welche Klimarisiken bestehen und welche Auswirkungen ihr Wirtschaften auf Umwelt und Ressourcen hat, wird über zu viel Bürokratie geklagt. Dabei sprechen wir da über Informationen, die für Investor:innen, Beschäftigte und die Öffentlichkeit zunehmend entscheidend sind. Der Klimawandel schickt keine Formulare, er schickt Hitzewellen, er schickt Dürren, Hochwasser und enorme wirtschaftliche Schäden. Wer heute Nachhaltigkeitsstandards abschaffen will, spart vielleicht ein paar Seiten Papier, aber er schafft keine einzige Tonne CO2 aus der Atmosphäre. Genauso ist der Bahnzwang – wie im Entschließungsantrag – bei Abfalltransporten ein klimapolitisches Instrument, um mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern und damit CO2-Emissionen zu senken. Eine Infrastruktur dafür zu schaffen, ist das Um und Auf, dafür stehen wir, und dafür haben wir auch regiert.

Wir Grüne stehen aber selbstverständlich auch für Entbürokratisierung. Wir stehen aber für eine intelligente Entbürokratisierung und wir mussten schon sehr schmunzeln, denn Ballonfahren ohne Bewilligung kann höchst tödlich sein, und da wäre eine Entbürokratisierung wohl nicht sehr intelligent. Das eigentliche Problem liegt aber darin, dass Unternehmen dieselben Daten mehrfach an unterschiedliche Behörden melden müssen, dass die Verwaltung zu wenig vernetzt ist und dass Bürger:innen Unterlagen vorlegen müssen, die der Staat längst besitzt. Deshalb unterstützen wir auch den Ausbau des Once-only-Prinzips und eines echten One-Stop-Shops für Unternehmen: Daten sollten nur einmal gemeldet werden müssen. Verfahren sollten digital, verständlich und schnell sein. Genau dort müssen wir ansetzen, denn ein moderner Staat darf kein Hindernislauf sein.

Ein moderner Staat darf aber auch nicht blind sein. Er muss wissen, wo Ungleichheiten bestehen, wo Umweltbelastungen entstehen und wo öffentliche Mittel wirken oder eben nicht. Deshalb lehnen wir die falsche Gegenüberstellung von Wettbewerbsfähigkeit auf der einen Seite und Gleichstellung sowie Klimaschutz auf der anderen Seite entschieden ab. Die Wirtschaft der Zukunft wird nicht erfolgreich sein, weil sie weniger Verantwortung übernimmt. Sie wird erfolgreich sein, weil sie innovativ ist, weil sie Ressourcen spart, Frauen gleiche Chancen bietet und nachhaltig wirtschaftet. 

Wer Bürokratie vielleicht etwas schneller abbauen will, hat unsere Unterstützung. Wer aber Transparenz abbauen, Gleichstellung zurückdrehen oder Klimaschutz schwächen will, wird auf unseren Widerstand stoßen. Ja, Österreich braucht weniger Papierkram, aber Österreich braucht nicht weniger Gerechtigkeit und Österreich braucht ganz sicher nicht weniger Klimaschutz. 

Und zu aller guter Letzt möchten auch wir uns sehr bei dir, Markus Stotter, für deine gute und auch sehr sympathische Vorsitzführung bedanken. Du hast es gut gemacht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

17.15

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.Dr.in Julia Deutsch. – Bitte sehr.

RN/92

17.16

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Österreich braucht weniger Bürokratie. Ich glaube, darüber müssen wir heute gar nicht lange reden. Wer ein Unternehmen führt, wer einen Verein leitet oder einfach nur mit Behörden zu tun hat, der weiß, dass Verfahren viel zu oft viel zu lange dauern, dass Meldepflichten weit zu komplex sind und dieselben Daten immer wieder und immer wieder eingereicht werden müssen. Deshalb ist es richtig, dass wir über Entbürokratisierung sprechen.

Worüber wir allerdings vor allem sprechen sollten, ist die Frage, wie man diese Ziele erreicht, denn so eine Bürokratie, wie sie in Österreich existiert, ist ja nicht über Nacht entstanden. Sie ist über Jahrzehnte gewachsen, Regel für Regel, Vorschrift für Vorschrift, durchaus manchmal auch aus nachvollziehbaren Gründen wie Sicherheit, Transparenz, Kontrolle oder Dokumentation, und gerade deshalb ist ja auch der Bürokratieabbau oft deutlich schwieriger als der Erlass von neuen Vorschriften. Es reicht nicht, einfach anzukündigen, man werde Hunderte Regeln abschaffen. Jede Änderung muss tragfähig sein, mit bestehenden Verfahren zusammenpassen und in der Praxis funktionieren.

Genau deshalb halte ich persönlich diesen Ansatz für sehr sinnvoll. Zum ersten Mal gibt es auf Bundesebene eine zentrale Zuständigkeit für Entbürokratisierung, zum ersten Mal werden Vorschläge systematisch gesammelt, geprüft und ressortübergreifend koordiniert, und zum ersten Mal gibt es auch eine Struktur, die nicht nur einzelne Maßnahmen präsentiert, sondern laufend hinterfragt, wie man die Verwaltung einfacher gestalten kann. Das mag jetzt vielleicht weniger spektakulär sein als große Ankündigungen, aber nachhaltige Reformen brauchen oftmals ihre Zeit und sie entstehen eben in einem gewissen Tempo. 

Dabei gibt es ja auch schon konkrete Fortschritte: Verfahren werden digitalisiert, das Once-only-Prinzip wird vorangetrieben, Gewerbeverfahren können teilweise bereits unmittelbar elektronisch abgewickelt werden, Verwaltungsabläufe werden vereinfacht und notwendige oder unnötige – besser gesagt: nicht notwendige – Nachweispflichten werden reduziert. Ein besonders anschauliches Beispiel dafür ist ja auch der Entfall der Freizügigkeitsbescheinigung für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger. Dadurch fallen künftig rund 70 000 Verwaltungsverfahren pro Jahr weg. Sie sehen also: Das ist keine Theorie, von der wir da sprechen, sondern das sind wirklich Entwicklungen, die sowohl für die Menschen als auch für die Behörden gut sind, weil sie entlastet werden. Auch bei den Genehmigungsverfahren werden Schritte gesetzt, um Verfahren effizienter und schneller zu machen, denn gerade dort zeigt sich oft, ob ein Staat ermöglicht oder ob er eigentlich bremst.

Natürlich ist aber auch noch viel zu tun. Wer behauptet, das Problem der Überbürokratisierung ließe sich von heute auf morgen lösen, der soll es gerne einmal versuchen. Ich glaube, der wird Erwartungen wecken, die niemand erfüllen kann. Genauso falsch wäre es aber auch, eine Reform danach zu beurteilen, wie viele Schlagzeilen sie produziert – wenn sie nur nett präsentiert wird, aber vielleicht gar nicht viel dahintersteckt.

Entscheidend ist doch eigentlich eine ganz andere Frage: Wird sich etwas ändern? Werden Verfahren einfacher? Werden Behördenwege kürzer? Müssen die Menschen dieselben Informationen nicht mehr mehrfach bekannt geben? Und: Können die Unternehmen ihre Zeit stärker für ihre eigentliche Arbeit nutzen? Genau daran wird sich der Erfolg messen lassen – nicht an irgendwelchen Schlagzeilen, nicht an irgendwelchen Präsentationen, sondern genau daran, ob die Menschen und auch die Behörden entlastet werden.

Ja, wir brauchen mehr Tempo; ja, wir müssen bestehende Vorschriften kritisch hinterfragen; und ja, wir sollten jede Möglichkeit nutzen, unnötige Bürokratie abzubauen. Wir sollten es aber auch anerkennen, wenn zum ersten Mal Strukturen geschaffen werden, die genau dieses Ziel verfolgen – denn Entbürokratisierung ist nichts, was wir jetzt so nebenher einmal kurz machen, sondern Entbürokratisierung ist eine Daueraufgabe. (Unruhe im Saal.) Das ist kein einzelner Ministerratsbeschluss, das ist kein Projekt mit Enddatum, sondern das ist etwas, was uns laufend beschäftigen soll.

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Entschuldigung, wenn ich kurz unterbreche: Darf ich wieder um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten? Danke.

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (fortsetzend): Vielen Dank. Ich halte es demnach wirklich für einen wichtigen Schritt, dass diese Aufgabe zum ersten Mal eine klare politische Verantwortung, eine institutionelle Verankerung und einen strukturierten Prozess hat. Bevor wir uns da gegeneinander ausspielen und nur kritisieren, möchte ich wirklich einfach einen Vorschlag machen: Arbeiten wir doch gemeinsam daran! Ich glaube, wir sind alle Fans von Entbürokratisierung. Arbeiten wir doch gemeinsam über die Parteigrenzen hinaus daran, dass wir die Bürokratie abschaffen! – Danke. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie des Staatssekretärs Schellhorn.)

17.21

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Josef Schellhorn.

RN/93

17.21

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Josef Schellhorn: Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich für diesen wirklich sachlichen Diskurs, den man hier in diesem Haus pflegt, bedanken. Dieses Haus lebt auch von einer Gemeinsamkeit (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]): dass wir alle, die wir in diesem Haus sitzen, es gemeinsam verfolgen, dieses Land verbessern zu wollen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ich möchte vielleicht ein paar Ergänzungen tätigen. 

Zu Abgeordnetem Samt, darüber, wie lange das Once-only-Prinzip dauert – da möchte ich eine Information geben –: Das ist generell bei der Entbürokratisierung so, und ich verstehe jeden, der ungeduldig ist. Ich verstehe die Bürgerinnen und Bürger, ich verstehe die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir alle sind es mittlerweile in der jetzigen Zeit gewohnt: Wenn wir uns heute ein Buch bestellen, dann bekommen wir es morgen; wenn wir uns heute einen Film anschauen wollen, dann kaufen wir ihn uns über Streamingdienste; wenn wir uns heute Essen bestellen, dann wird es innerhalb von 20 Minuten geliefert – aber so funktioniert Politik leider nicht. 

Die Realpolitik funktioniert so, dass wir einen gemeinsamen Nenner finden müssen, einen gemeinsamen Nenner mit den Bundesländern, einen gemeinsamen Nenner in der Koalition – ja, Entbürokratisierung ist ein Thema des Bohrens von dicken Brettern –; genau das versuchen wir, zueinanderzuführen. 

Wie gesagt, die Ungeduld verstehe ich, auch bei Abgeordnetem Karacsony, der genau das gleiche Thema angesprochen hat. Da ist mir besonders wichtig, auch zu betonen, dass es gerade das Thema von Mehreinmeldungen ist, dass es gerade auch das ist, was Abgeordnete Kittl erwähnt hat: Wir sehen nämlich vor lauter digitalen Schnittstellen den Wald nicht mehr. Jetzt obliegt es dieser Bundesregierung, das Ganze zusammenzuführen. Jetzt obliegt es dieser Bundesregierung, da auch eine digitale Einheit zu schaffen, die Register zueinanderzuführen, dass die Synapsen auch funktionieren. 

Das haben wir zum Beispiel zusammen mit Staatssekretär Pröll und Staatssekretär Leichtfried vor einer Woche in unserem Ministerrat eingebracht, dass wir da alleine 21 verschiedene Register zueinanderführen, damit Doppelgleisigkeiten, auch doppelte Berichtspflichten entfallen. Genau das ist es – und es freut mich, dass auch Sie das anerkennen. Bei diesem Once-only-Prinzip geht es nämlich darum, auch mit dieser Ungeduld darauf hinzuarbeiten, dass wir das nicht von heute auf morgen bewerkstelligen können. Das Once-only-Prinzip bedeutet, dass wir einen Zweijahresprozess haben, bis diese konkreten Maßnahmen alle vollends wirken. Schon nächstes Jahr werden die ersten Schritte merklich spürbar sein. 

Was ich noch sagen wollte, ist wirklich auch: Ja, ich selbst habe die Ungeduld. Ich bin ein karenzierter Unternehmer, und mir ist natürlich, wie Sie das mit diesem Fliegengitter erwähnt haben - - Sie selber wissen aber, wie es funktioniert; und Sie selbst wissen auch, wie föderale Gesetzgebung funktioniert. Gerade auch bei den Genehmigungspflichten über Bezirkshauptmannschaften haben wir Vereinfachungen herbeigeführt und klare Zuständigkeiten definiert. Die waren vorher auch nicht definiert. 

Was das Kriegsmaterialgesetz betrifft, Herr Abgeordneter Samt, wissen Sie genauso wie wir: Das war bei Ihrer Regierungsbeteiligung schon das Gleiche, und es hat sich noch nicht viel verändert. Da sind wir in einem wirklich intensiven Austausch, wo wir die Kompetenzen hinbringen. Jetzt ist die Frage zwischen dem Innenministerium und unserem Ministerium, unserem Haus: Wenn wir das jetzt für Steyr Arms entscheiden würden, hätten wir wieder, glaube ich, eine nicht so sachliche Diskussion, weil es dann um die Neutralität geht. Diese Abwägung von Dual Use müssen wir sehr sorgfältig und intensiv diskutieren – da kommt noch das Wirtschaftsministerium zusammen. Ja, es ist hoch bürokratisch. Ja, es ist zu viel. Wir wollen Vereinfachungen, aber genauso müssen wir darauf schauen, dass wir auch gemäß dem, wie wir konstituiert sind und welche Rolle wir in der Welt spielen, keine Fehler dabei machen.

Und da ist es so: Ich würde mir wünschen, wir würden in einem anderen Projekt, bei dem es Zweidrittelmehrheiten gibt, auch gemeinsam zusammenarbeiten, nämlich dass wir auch in einer föderalen Gesetzgebung entbürokratisieren, und da baue ich auf Sie, weil es Ihr Anliegen genauso wie mein Anliegen ist. Es ist das Anliegen der Bauern, es ist das Anliegen der Tourismuswirtschaft, es ist das Anliegen der Unternehmer, aber auch der Bevölkerung, dass wir den Kompetenzwirrwarr auflösen. Bei allen Zweidrittelmehrheiten brauchen wir eine Thematik, wie es Kelsen vorgesehen hat, und ich appelliere deshalb an Sie. 

Ich bin dankbar für diesen wirklich guten Austausch und diesen guten Diskurs. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.27

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Karl Weber. Ich erteile ihm dieses.

RN/94

17.27

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin in meinem Nebenberuf nicht nur Bundesrat, sondern ich bin auch Geschäftsführer einer Bergbahn – und da bin ich tagtäglich mit den entsprechenden administrativen und bürokratischen Aufwänden konfrontiert, die wir in der Geschäftsführung haben. 

Eines ist natürlich völlig klar: Bei den technischen Seiten ist es wichtig, dass es Regeln gibt. Da ist Voraussetzung, dass die Sicherheit unserer Gäste und unserer Mitarbeiter im Vordergrund steht. Gleichzeitig stoßen aber viele Betriebe immer wieder an Grenzen, wenn es um die Administration von Behördenseite geht. Es sind Verfahren zu komplex, zu langwierig oder zu wenig aufeinander abgestimmt. Ich kann das aus persönlicher Erfahrung bei der Verlängerung der Konzession unseres Speicherteiches sagen. 

Entbürokratisierung ist daher kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe – wir haben es schon gehört –, ein laufender Prozess. Es geht nicht um ein Weniger an Sicherheit oder Qualität, sondern um ein Mehr an Klarheit, Geschwindigkeit und Praxistauglichkeit. Das schaffen wir dadurch, dass unterschiedliche Ebenen und Zuständigkeiten besser zusammenspielen. 

Zentraler Hebel dabei ist sicherlich die Digitalisierung. Wenn passend zur ablaufenden Präsidentschaft Tirols Verfahren digital standardisiert und medienbruchfrei abgewickelt werden können, reduziert das nicht nur den Aufwand, sondern schafft eben Transparenz und Nachvollziehbarkeit. In diesem Zusammenhang darf ich auch an die Initiativen unseres Staatssekretärs Alexander Pröll, Verwaltungsprozesse moderner, effizienter und produktiver zu gestalten, erinnern. Das Ziel ist klar: Nicht die Menschen sollen laufen, sondern die Daten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die gesamte Regierung arbeitet insgesamt an Entlastungen und Vereinfachungen. Das ist der richtige Weg. Gleichzeitig wird es weiterhin notwendig sein, bestehende Prozesse kritisch zu überprüfen, konsequent dort anzusetzen, wo sich unnötige Komplexität aufgebaut hat. Auch die politische Diskussion rund um Reform und Deregulieris- -, Deregulierungsansätze – es ist nicht nur die Deregulierung schwierig, auch das Wort an sich – zeigen, dass dieses Thema bereits breit verankert ist. Unterschiedliche Zugänge sind dabei kein Widerspruch, sondern Ausdruck eines gemeinsamen Ziels: eine Verwaltung, die effizient arbeitet und gleichzeitig verlässlich bleibt. 

In diesem Sinn ist Bürokratieabbau kein ideologisches Projekt, sondern eine praktische Notwendigkeit im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch unserer Unternehmerinnen und Unternehmer, die täglich Verantwortung tragen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.30

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile ihm dieses.

RN/95

17.30

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin, danke für die Worterteilung! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher! Wenn man heute mit Unternehmern, Handwerkern, Landwirten, Bürgermeistern oder Vereinsfunktionären spricht, dann hört man überall dieselben Klagen. Nicht fehlender Fleiß ist das Problem, nicht fehlende Ideen sind das Problem, nicht fehlender Mut zu investieren ist das Problem – das Problem ist die ausufernde Bürokratie: zu viele Vorschriften, zu viele Formulare, zu viele Zuständigkeiten, zu lange Verfahren. Genau deshalb ist jeder ernst gemeinte Schritt zur Deregulierung grundsätzlich zu begrüßen. 

Die Steiermark hat mit ihrer Deregulierungsoffensive einen Prozess gestartet, um bestehende Vorschriften zu überprüfen, Verfahren zu vereinfachen und unnötige Belastungen für Bürger, Gemeinden und Betriebe abzubauen. Das ist ein richtiger Ansatz, denn Bürokratie kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit. 

Jede Stunde hinter Formularen fehlt in der Werkstatt, auf der Baustelle oder im Betrieb. Jeder Monat Verzögerung bei einem Verfahren kostet Investitionen. Jede unnötige Vorschrift schwächt unseren Standort. Als jemand, der selbst eine Lehre absolviert hat und viele Jahre im Handwerk tätig war, weiß ich aus eigener Erfahrung, wovon ich spreche. Dort draußen interessiert niemanden, welche Behörde zuständig ist oder welche Verordnung gerade novelliert wird. Die Menschen wollen, dass etwas funktioniert. Sie wollen rasche Entscheidungen, sie wollen nachvollziehbare Regeln und sie wollen einen Staat, der unterstützt und nicht behindert. (Beifall bei der FPÖ.) Deregulierung ist deshalb keine ideologische Frage, Deregulierung ist eine Frage des Hausverstandes. 

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade deshalb müssen wir aber auch den Mut haben, die Situation ehrlich zu bewerten – denn während die Steiermark konkrete Schritte setzt, bleibt die Bilanz auf Bundesebene bislang ernüchternd. Die Bundesregierung hat eigens den Posten eines Staatssekretärs für Deregulierung geschaffen. Die Erwartungen waren hoch, die Ankündigungen waren groß, die Pressekonferenzen waren zahlreich. Doch die entscheidende Frage lautet: Was spüren die Menschen tatsächlich davon? – Die Antwort fällt leider ernüchternd aus. Nach Monaten der Regierungsarbeit kämpfen viele Betriebe noch immer mit denselben Meldepflichten, denselben Dokumentationsvorschriften und denselben bürokratischen Hürden wie zuvor. 

Die Wirtschaft leidet nicht unter einem Mangel an Gipfeln, Arbeitsgruppen und Ankündigungen. Sie leidet unter einem Übermaß an Bürokratie. Wer monatelang auf Genehmigungen wartet, dem hilft keine Pressekonferenz. Wer täglich neue Berichtspflichten erfüllen muss, dem helfen keine wohlklingenden Überschriften. Wer investieren will, braucht Entscheidungen und keine Absichtserklärungen. Deshalb muss sich auch Staatssekretär Schellhorn an seinen Ergebnissen messen lassen – nicht an Interviews, nicht an Social-Media-Beiträgen, nicht an Ankündigungen (Staatssekretär Schellhorn: Hab ich eh keine!), sondern an konkreten Verbesserungen für die Bürger und Betriebe. Die Menschen erwarten sich zu Recht messbare Entlastungen. Welche Vorschriften wurden abgeschafft? Welche Verfahren wurden beschleunigt? Welche Kosten wurden eingespart? Solange diese Fragen nicht überzeugend beantwortet werden können, bleibt zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine beträchtliche Lücke. Die Steiermark hat erste Schritte gesetzt. Jetzt muss auch der Bund liefern. 

Wenn wir heute über Deregulierung sprechen, dann müssen wir endlich von schönen Überschriften und PR-Schlagworten wegkommen. Die Menschen draußen erwarten sich keine Ankündigungen mehr, sie erwarten sich konkrete Verbesserungen in ihrem Alltag. Gerade die Steiermark zeigt, wo sinnvolle Deregulierung möglich wäre. Ein Beispiel dafür ist das Luftfahrtgesetz. Bereits bei der Landeshauptleutekonferenz sowie bei der Verkehrsreferentenkonferenz 2025 wurden Vorschläge eingebracht, wie man bestehende Überregulierungen abbauen könnte. Passiert ist bis heute aber viel zu wenig. 

Nehmen wir die Übungen unserer Einsatzorganisationen als Beispiel: Wenn Polizei, Feuerwehr oder andere Blaulichtorganisationen Außenlandungen oder Materialabwürfe trainieren, dann brauchen sie dafür oft dieselben komplizierten Bewilligungen für Sonderlandungen wie Privatpersonen. Das heißt im Klartext: Jede Organisation, die im Ernstfall Leben retten soll, wird durch dieselbe Bürokratie behindert wie private Freizeitflieger. Das ist doch völlig absurd. Wer Sicherheit für die Bevölkerung garantiert, muss auch realitätsnah und unbürokratisch üben können. Gerade Einsatzorganisationen brauchen praktikable gesetzliche Ausnahmen und vereinfachte Verfahren, selbstverständlich unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt betrifft die Ballonfahrten. Auch da gelten teilweise ähnliche Bewilligungspflichten wie für Hubschrauberlandungen, obwohl ein Heißluftballon wesentlich geringere Auswirkungen auf öffentliche Interessen – insbesondere auf den Naturschutz – hat. Da fehlt einfach der Hausverstand im Gesetz. Nicht alles muss mit derselben bürokratischen Schwere behandelt werden. Genau das verstehen die Menschen unter echter Deregulierung: weniger unnötige Verfahren, weniger Zettelwirtschaft und mehr Vertrauen in Eigenverantwortung und Praxisnähe. 

Ein weiteres Beispiel für notwendige Deregulierung betrifft die Straßenverkehrsordnung, und da insbesondere unsere Einsatzorganisationen. Gerade in der Steiermark leisten Feuerwehr, Rettung, Bergrettung und Polizei tagtäglich Enormes für die Sicherheit der Bevölkerung. Wenn es aber um praxisnahe Übungen geht, stoßen diese Organisationen auf unnötige bürokratische Hürden. Derzeit sieht § 26 der Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Blaulicht nur bei Gefahr im Verzug sowie bei Fahrten zum oder vom tatsächlichen Einsatzort vor. Für realitätsnahe Übungen, also für Einsatzfahrten unter echten Bedingungen und mit eingeschaltetem Blaulicht, gibt es jedoch keine klare gesetzliche Grundlage. Selbst Ausnahmebewilligungen nach § 45 StVO sind dafür nicht ausdrücklich vorgesehen. 

Das bedeutet in der Praxis: Unsere Einsatzorganisationen sollen für den Ernstfall trainieren, dürfen aber wesentliche Teile des Ernstfalls rechtlich gar nicht üben. Das ist weder zeitgemäß noch sinnvoll. Gerade bei Einsatzfahrten entscheiden Sekunden, Konzentration und Routine. Diese Routine steht nicht im Lehrbuch, sondern entsteht nur durch praxisnahe Übungen unter realistischen Bedingungen. Deshalb braucht es da eine vernünftige Deregulierung und eine klare gesetzliche Freistellung für Übungen von Einsatzorganisationen unter definierten Voraussetzungen – selbstverständlich unter Wahrung der Verkehrssicherheit mit entsprechenden organisatorischen Auflagen. Das wäre kein Bürokratieabbau auf Kosten der Sicherheit, sondern Bürokratieabbau zugunsten der Sicherheit. 

Genau solche praxistauglichen Lösungen erwarten sich die Menschen von der Politik – insbesondere auch in einem Flächenbundesland wie der Steiermark, wo schnelle Hilfe oft über Leben und Tod entscheiden kann. Genau solche konkreten Maßnahmen erwarten sich die Steirerinnen und Steirer von dieser Bundesregierung: weniger Bürokratie, mehr Hausverstand, mehr Freiheit, mehr Verantwortung, mehr Zukunft für Österreich!

Herr Schellhorn, Sie sind Staatssekretär für Deregulierung im Außenministerium, im geschützten Bereich Ihrer Parteichefin Meinl-Reisinger. Sie fallen nur durch ständige Fettnäpfchen, in die Sie treten, wie Ihren Fahrzeugpark und Ihre Reisetätigkeit, auf, aber nicht durch Arbeitswut. Nehmen Sie Ihre Aufgabe zur Deregulierung Österreichs wahr oder kehren Sie an Ihren Herd in Salzburg zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

17.39

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile dieses.

RN/96

17.40

Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Vielen Dank, Frau Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseher! Ich rede heute hier nicht nur als Bundesrätin, sondern ich rede auch als langjährige Wirtin. Ich gebe ganz offen zu, ich habe mir Ihre Videos von früher angeschaut; nicht alle, aber genug, um mir mehr als einmal zu denken: Ja, da hat er recht, da spricht endlich einer aus, was Unternehmer, Wirte und Selbstständige in diesem Land seit Jahren erleben! – Deswegen ist die heutige Debatte recht ernüchternd. 

Viele haben dem Gastronomen, dem Sepp von damals, einiges zugetraut – dem, der der Bürokratie die Wadln viere richten wollte; dem, der nicht erklären, sondern durchsetzen wollte. Ja, wer erwirtschaftet in diesem Land eigentlich das Geld? – Nicht die Ministerien, nicht die Kommissionen, nicht die Arbeitskreise, sondern die Menschen, die früh aufstehen, aufsperren, Personal einteilen, Rechnungen zahlen und Verantwortung tragen: Arbeitnehmer, Unternehmer, Bauern, Handwerker, Wirte. Was macht der Staat daraus? – Die Antwort: 56,2 Prozent Staatsquote – 56,2 Prozent! (Beifall bei der FPÖ.) Mehr als die Hälfte der Wirtschaftsleistung wird mittlerweile vom Staat ausgegeben, verteilt, verwaltet und geregelt. Diese Zahl – 56,2 Prozent – ist ein Symbol für einen Staat, der immer größer wird, während der Spielraum jener, die das alles erwirtschaften, allerweil kleiner wird. Da beginnt schon der Widerspruch, denn der Sepp von damals hätte gegen so eine Entwicklung gepoltert, dass sich die Balken biegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Sepp von damals hätte gesagt: Das kann doch nicht euer Ernst sein! Der Sepp von damals hätte nicht nach Ausreden gesucht. Er hätte verlangt, dass der Staat sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentriert. Aber heute stellen sich schon viele Unternehmer dieselbe Frage: Wo ist dieser Sepp? Die Bilanz ist ernüchternd: große Ankündigung – kleine Wirkung; großes Versprechen – keine Entlastung; viel Erklärung – wenig Durchsetzung. Wenn man dann zwischen den Zeilen Ihres Briefes an die Leser der „Krone“ quasi als Antwort auf die so negative Beurteilung Ihrer Arbeit liest, dann bleibt als Botschaft hängen: Ja, ich würde ja eh, aber die anderen Ministerien lassen mich halt nicht! – Herr Staatssekretär, genau das ist der Punkt: Ein Deregulierungsstaatssekretär wird nicht dafür bezahlt, uns zu erklären, warum es schwierig ist, er wird dafür bezahlt, sich durchzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage auch, was das draußen bedeutet: Der Chef eines Handwerksbetriebs in Tirol mit zwölf Mitarbeitern hat Folgendes erlebt: Der Bericht der Krankenkassenprüfung wurde ihm per Post zugestellt. Er hat im Amt angerufen und gebeten, ihm dieses Protokoll digital zu übermitteln. Antwort: Es ist nicht möglich. Nach längerem Hin und Her und weil er halt noch gesagt hat: Das kann es ja auch nicht sein!, sagt die zuständige Dame, sie sei nicht befugt, das zu tun. Im Amt wird ausgedruckt, eingesackelt, angegeben, zugestellt und er muss es wieder einscannen – aber Hauptsache, wir haben die ID Austria. Dasselbe bei der Gründung seiner zweiten Firma: Er kann die Daten nicht in einem zentralen Register zur Verfügung stellen, und so können die verschiedenen Behörden – Krankenkasse, BH, Finanzamt, Wirtschaftskammer und wer halt sonst noch aller für die Genehmigung zuständig ist – nicht darauf zugreifen. Jedes Amt will ein eigenes Formular ausgefüllt haben, statt die notwendigen Daten abzufragen. 

In der Gastro braucht es für die Dokumentation der Arbeitsabläufe und sonstige Aufzeichnungen inzwischen schon eigene Mitarbeiter. Ich habe hier herinnen schon von den Aufzeichnungen über die Kerntemperatur des Knödels berichtet, weil man die messen muss, und da muss man auch noch einen Zettel liegen haben, auf dem man das abgehakt hat. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Dann muss man, wenn ein Kontrollor kommt, auch noch einen Zettel zum Schauen hinlegen – dass ich ihm erklären kann, warum mein Kühlschrank sauber ist! Also das ist eben das Fliegengitter, einfach so ganz typische Sachen, so kann man halt einfach nicht arbeiten! 

Das Chaos um die Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel ist schon auch der Gipfel. Der Einkauf wird zum Bürokratiewahnsinn. Ich erspare euch jetzt die nochmaligen Aufzählungen über die Wurstsemmel und die Verzehrdebatte. Wie soll der Unternehmer etwas umsetzen, wenn nicht einmal das Finanzamt weiß, wie das kontrolliert werden soll? Franz Hörl benennt diese Maßnahme treffend – ich zitiere, das hat Herr Hörl gesagt –: ein depperter Babler-Vorschlag, ein Riesenverwaltungsaufwand ohne irgendeinen Nutzen; aber was natürlich dazukommt, wie es halt dann so am Ende ist: Er hat der Verordnung, dem Entschluss aber im Nationalrat zugestimmt. Das ist der Alltag – und genau da muss Entbürokratisierung spürbar werden und nicht immer etwas Neues dazukommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wozu braucht Österreich einen Staatssekretär für Entbürokratisierung, wenn Unternehmer, Wirte und Bürger am Ende vor allem eines merken: mehr Formulare, mehr Auflagen, mehr Berichtspflichten, mehr Staat? Herr Staatssekretär, wir wollen keine neuen Ausreden. Wir fordern konkrete Maßnahmen: weniger Vorschriften, weniger Berichtspflichten und keine Doppelgleisigkeiten. Wann konzentriert sich der Staat wieder auf seine Kernaufgaben, statt den Menschen allerweil ins tägliche Arbeiten hineinzuregieren?

Ich habe jetzt zum Abschluss noch etwas gefunden: Ich muss Ihnen noch etwas mitgeben, eine kleine Erinnerung, und zwar hat in der Nationalratssitzung vom 22. Oktober 2014 Abgeordneter Josef Schellhorn gesagt – ich zitiere –: „Ich habe ja geglaubt, Sie haben mit dem Kasperl gefrühstückt, als ich den Antrag ge­lesen habe. Was hindert Sie daran, ÖVP und SPÖ, eine Bürokratiereform zu machen? Was haben Sie bis jetzt [...] gemacht?“ Dann noch ein bisschen andere Worte, dann weiter: Stattdessen haben Sie „nur ein paar Anträge eingebracht, und das finde ich erbärmlich. Ich glaube, dass Sie die Bür­ger und die Unternehmer in diesem Land veräppeln. Es hindert Sie niemand daran, zu reformieren [...] es regt mich als Unternehmer auf, was Sie hier aufführen.“ – Ihre Worte. (Beifall bei der FPÖ.)

17.48

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile dieses.

RN/97

17.48

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat und liebe Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich nehme das auf, was Kollegin Deutsch vorher gesagt hat: über Parteigrenzen hinweg Bürokratie abbauen.

Da sind wir von den Freiheitlichen sicher dabei, und aufgrund dessen haben wir auch einen dementsprechenden Entschließungsantrag vorbereitet. (Zwischenruf des Bundesrates Forstner [SPÖ/OÖ].) Da geht es um eine praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten. Die geltenden Regelungen zum Bahnzwang für die Abfalltransporte gemäß § 15 Abs. 2 und § 69 Abs. 10 AWG 2002 führen in der derzeitigen Ausgestaltung zu erheblichen praktischen, wirtschaftlichen und standortpolitischen Problemen.

Falls ihr euch noch erinnern könnt – die, die schon länger da sind –: Das war damals die Regelung, bei der es geheißen hat, Bahntransporte für Strecken, die länger als 300 km sind – im Jahr 2024 –, Strecken, die länger als 200 km sind – 2025 – beziehungsweise Strecken, die länger als 100 km sind – 2026 –, muss man, wenn man als Entsorger dementsprechende Transporte hat, auf der sogenannten Plattform – der Schienenplattform – bis zu drei Monate vorher anmelden und dann kriegt man innerhalb von zwei Tagen Bescheid. 

Meistens ist es so, dass nicht nur der Transport für diese Waren bis zum Dreifachen mehr kostet, als wenn man es mit dem Lkw transportiert. Um aber auch den Umweltgedanken weiterzutragen, ist es so, dass wir – und so sind wir über Parteigrenzen hinweg auch in der Wirtschaftskammer übereingekommen – eine 50-Tonnen-Regelung einführen, sprich, alles, was über 50 Tonnen an Material zu transportieren ist, soll weiterhin bei der Plattform angemeldet werden. Wenn die Bahn dann die Kapazitäten hat, kann sie es transportieren, wenn sie es nicht hat, wird es auch weiterhin mit dem Lkw transportiert. Die normalen Transporte bis zu 50 Tonnen sind aber von dieser Sachlage ausgenommen.

Wie gesagt, da ist ja nicht nur auf der einen Seite das Problem mit den höheren Kosten, sondern auch auf der anderen Seite, dass damit der heimischen Industrie wertvolle Sekundärrohstoffe sowie Ressourcen abgehen, weil zum Beispiel Altpapier und so weiter auch da eingestuft ist und wir in Österreich damit die Ressourcen verlieren, weil die Materialien dann teilweise ins Ausland anstatt zu uns nach Österreich gehen. 

Bringen tut es laut den ganzen Dingen - - Das ist ja alles auch vonseiten der Wirtschaftskammer untermauert. Die Abfalltransporte in ganz Österreich machen maximal 4 Prozent des kompletten Straßengüterverkehrs aus. Wenn alle Lkw-Transporte, die da berücksichtigt werden, auf der Bahn gemacht würden, wäre es ein Einsparungspotenzial von 0,001 Prozent (Beifall bei der FPÖ) – also im Endeffekt: viel Bürokratie, hohe Kosten. 

Die Kosten, die durch das Ganze entstehen, werden mit 3,5 Millionen Euro beziffert. Das Ganze könnten wir mit einem gemeinsamen Beschluss über Parteigrenzen hinweg auch dementsprechend reparieren. Es wäre so, wie gesagt: Da hätten wir wirklich etwas getan – und das am schnellsten Wege –, um das Ganze zu entbürokratisieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Aufgrund dessen stelle ich folgenden Antrag:

RN/97.1

Entschließungsantrag

der Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten“

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen- und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, die Verkürzung der Bahnzwangdistanz auf 100 km ersatzlos zu streichen. Zudem müssen die aktuellen Bestimmungen zum Bahnzwang, §§ 15 Abs. 9 und 69 Abs. 10 AWG 2002, umfassend überarbeitet und auf Transporte wiederkehrender Abfallströme ab einer Tonnage – so wie ich gesagt habe – von über 50 Tonnen eingeschränkt werden. Es ist dabei auf eine Bereitstellung entsprechender Kapazitäten, Konditionen abzustellen und dies auch im Gesetzeswortlaut explizit anzuführen. Parallel dazu sollten, im Sinne einer Gleichstellung von Sekundärrohstoffen und Primärrohstoffen zusätzliche Anreize wie eine verstärkte Verankerung als Bewertungskriterium in den Ausschreibungen, Nabe, und Stützung dieser Transporte durch eine Befreiung von ALSAG erfolgen.

(Beifall bei der FPÖ.)

17.55

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/97.2

Unselbständiger Entschließungsantrag: Praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten von Michael Bernard

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Danke. 

Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma.

RN/98

17.55

Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Danke, Frau Incoming Presidency, liebe Christine! (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.) Herr Staatssekretär! Herr Bernard! Also prinzipiell finde ich es gut, dass Sie einen Entschließungsantrag einbringen, der sachlich fundiert klingt. Ich hätte nur gern die Gelegenheit, mich davor damit auseinanderzusetzen und mich in meiner Rolle als Interessenvertreter, als Wirtschaftsbündler, als Direktor des Wirtschaftsbundes in Vorarlberg mit meiner Fachgruppe einmal kurzzuschließen: Ist es so abgestimmt, passt es so für euch?, dann vielleicht auf Fachverbandsebene zu diskutieren und dann seriös im Plenum – oder wann auch immer – zu diskutieren, dann kann man das wahrscheinlich auch beschließen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

So auf Zuruf finde ich das eigentlich schon wieder sehr populistisch, aber ich mag jetzt nicht noch einmal Feuer ins Wasser gießen (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und FPÖ), weil – etwas muss ich auch sagen – ich glaube, ich habe in eineinhalb Jahren Bundesratsmitgliedschaft noch nie so eine ruhige, seriöse, fachlich basierte Dringliche Anfrage erlebt. Woran auch immer das liegt, ich freue mich, dass auch die Redebeiträge der FPÖ heute eigentlich sehr sachlich und ruhig abgelaufen sind.

Ich könnte natürlich noch auf Frau Partl eingehen oder auf Herrn Gradwohl, tue es aber nicht – auch nicht auf Herrn Samt. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Was wir für ein Glück haben! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Das liegt an ...!) Ich möchte aber dem Herrn Staatssekretär schon mitgeben: Eine gewisse Dynamik für den Wirtschaftsstandort Vorarlberg darf auch spürbar werden. Ich halte nichts davon, wenn man Ihnen Ihre Mitarbeiter und Zahlen vorwirft – das ist alles Populismus, das tut nichts zur Sache. Sie brauchen Ihr Team, Sie brauchen Ihr Auto, Sie brauchen Ihre Reisen, das gehört dazu. Das würden die da drüben (in Richtung FPÖ) übrigens genau gleich machen, wahrscheinlich mit doppeltem Personal.

Dieses Bürokratiethema muss aber noch viel stärker zum Standortthema werden. Wir als ÖVP vertreten die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.] – erheitert –: Ja!), und ja, wir sind mit daran beteiligt, dass wir bürokratische Hürden haben, das gebe ich schon zu, das muss man ehrlich sagen. Man muss aber noch etwas fairerweise sagen: Viele dieser bürokratischen Themen sind auch erst im Vollzug ein Thema, also auf Länder-, auf Gemeindeebene, und da möchte ich auch einmal für jeden Beamten, für jeden Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, der das alles zu exekutieren hat, eine Lanze brechen. Die machen einen hervorragenden Job und das muss an der Stelle auch einmal gesagt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Ich schließe mit einem Satz, den ich als Vorarlberger sage: Ich habe mich wahnsinnig gefreut, die letzten sechs Monate mit Markus Stotter zusammenzuarbeiten, ich freue mich jetzt, dass Christine am 3. Juli in Vorarlberg in Vandans übernimmt – das wird ein schöner Vormittag oder Nachmittag werden. Das Schöne ist, dass diese Westachse zusammenhält und die letzten Wochen, Monate gut gearbeitet hat, und ich freue mich, dass wir uns dann im Juli beim Vorarlbergabend wiedersehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Daniel Schmid [SPÖ/T].)

17.58

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

RN/99

Abstimmung

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Kommt aber nicht ... auf die Idee, dass wir uns nicht einbringen!)