RN/86
15.59
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Josef Schellhorn: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Es freut mich wirklich, heute hier bei Ihnen zu sein, um auch die Beantwortung durchführen zu können, aber lassen Sie mich eingangs noch ein paar Worte verlieren.
Lassen Sie mich mit einer Feststellung beginnen, über die, davon bin ich überzeugt, in diesem Hohen Haus Einigkeit herrscht: Österreich braucht weniger Bürokratie. (Beifall bei der FPÖ.) Bürgerinnen und Bürger brauchen einen Staat, der einfacher funktioniert. Unternehmen brauchen Verfahren, die schneller, digitaler und effizienter sind, und unser Wirtschaftsstandort braucht eine Verwaltung, die ermöglicht, statt zu behindern.
Das ist eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Länder, des Bundes und von Europa. Der Unterschied liegt vielmehr in der Frage, wie man dieses Ziel nachhaltig erreicht. Entbürokratisierung ist weder ein einzelnes Gesetz noch ein Projekt, das sich mit einem – und ich wiederhole: mit einem – Ministerratsbeschluss abschließen lässt. Entbürokratisierung ist vor allem kein einmaliges Paket. Entbürokratisierung ist vor allem eine Änderung der Haltung, eine Art der Beweislastumkehr für Bürokratie. Nicht mehr der Bürger soll erklären müssen, warum eine Regel stört, sondern der Staat muss begründen können, warum sie notwendig ist.
Sie sehen, Entbürokratisierung ist daher ein dauerhafter Modernisierungsprozess. Und genau deshalb hat diese Bundesregierung erstmals eine ressortübergreifende Reformarchitektur geschaffen, nämlich erstmals mit einem Staatssekretariat, erstmals mit einem klaren politischen Auftrag für die ganze Bundesregierung, erstmals mit einer zentralen Plattform, über die mittlerweile Tausende konkrete Vorschläge aus der Bevölkerung eingebracht wurden – alles läuft in der neu geschaffenen Fachstelle für Entbürokratisierung zusammen –, erstmals mit einer systematischen Priorisierung dieser Vorschläge, erstmals mit ressortübergreifender Koordinierung, erstmals mit internationalen Best-Practice-Vergleichen und erstmals mit einer laufenden Evaluierung der Wirkung.
Der entscheidende Unterschied zu früher besteht daher nicht nur in den einzelnen Maßnahmen, der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Österreich heute erstmals über einen dauerhaften Mechanismus verfügt, der Verwaltungsvereinfachung kontinuierlich hervorbringen soll. Dabei orientieren wir uns an einem einfachen Grundsatz: Gesetze und Verwaltung sollen so einfach wie möglich und so streng wie nötig sein. Es soll nicht weniger Rechtsstaat, nicht weniger Sicherheit geben, sondern weniger Bürokratie und Komplexität dort, wo sie keinen zusätzlichen Nutzen schafft.
Zum ersten Mal in der Geschichte unserer Republik sitzt jemand am Regierungstisch, dessen ausdrücklicher Auftrag nicht darin besteht, neue Programme, neue Förderungen oder neue Zuständigkeiten zu schaffen, sondern darin, Bestehendes zu hinterfragen, zu vereinfachen und dort, wo es sinnvoll ist, auch abzuschaffen. Das ist ein Paradigmenwechsel.
Dabei ist bewusst eine klare Rollenverteilung vorgesehen: Das Staatssekretariat entwickelt Vorschläge, priorisiert sie, stimmt sie ressortübergreifend ab und begleitet ihre Umsetzung. Auch bei meinen vielen Gesprächen mit den mittelbaren Gesetzesvertretern, nämlich jenen der BHs, sagten diese: Erstmals sitzt jemand am Regierungstisch, denn wir haben schon genügend Vorschläge eingebracht, sind aber immer nur auf Beamtenebene gelandet, jetzt sitzt jemand von einer Ebene höher, nämlich ein Staatssekretär, dort und vermittelt für uns auch unsere Vorschläge.
Die fachliche Umsetzung erfolgt dort, wo sie hingehört, nämlich in den jeweils zuständigen Bundesministerien. Gerade deshalb befinden sich Maßnahmen naturgemäß in unterschiedlichen Stadien, von der fachlichen Ausarbeitung über die Begutachtung und politische Abstimmung bis hin zur bereits erfolgten Umsetzung.
Wer Modernisierung oder Verwaltungsmodernisierung ernst nimmt, weiß: Sorgfältige Reformen brauchen rechtliche Prüfung, sie brauchen fachliche Abstimmung, sie brauchen politische Koordinierung, vor allem aber brauchen sie tragfähige Umsetzung, denn der Erfolg von Entbürokratisierung misst sich nicht an der Schlagzeile oder an Pressekonferenzen. Er misst sich gerade daran, ob Verfahren kürzer werden, ob etwa eine Betriebsanlage schneller genehmigt wird als heute, ob Bürgerinnen und Bürger Daten nicht zum fünften Mal bei einer anderen Behörde einreichen müssen, ob Berichtspflichten sinken, ob Behördenwege entfallen und ob Digitalisierung funktioniert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Reformfähigkeit einer ganzen Republik kann und darf nicht auf den Schultern eines einzelnen Staatssekretärs alleine ruhen. Sie tritt nur dann zutage, wenn wir als Bundesregierung, als Verwaltung und letztlich als Staat bereit sind, eingefahrene Strukturen gemeinsam zu hinterfragen. Und wenn es uns gelingt, diesen Reformgeist auch auf europäische Ebene zu tragen, dann haben wir etwas geschafft.
Gerade deshalb ist Entbürokratisierung keine Nebenaufgabe, sondern vielleicht eine der anspruchsvollsten Reformaufgaben überhaupt. Denn über Jahrzehnte hat unser Staat gelernt, Regeln hinzuzufügen, jetzt muss er wieder lernen, dort Regeln wegzunehmen, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
Wie ich bereits in meiner Rede zum Budget gesagt habe: Wer bereit ist, an so einem einfacheren Staat mitzuarbeiten, ist mein Geschwister im Geiste, unabhängig von Parteigrenzen.
Zu den einzelnen Fragen der Dringlichen Anfrage werde ich nun Stellung nehmen, aber erlauben Sie mir zuvor nur noch, eine Frage zu beantworten, die Sie mir nicht gestellt haben: Den Bürokratiecheck gibt es bereits (Beifall des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]), nämlich sowohl im Rahmen der Folgenabschätzung als auch in der Prüfung der Entbürokratisierungsstelle. Er ist sogar öffentlich einsehbar; vielleicht ist das eine kleine Anregung.
Nun zu Ihren Fragen:
Zu Frage 1:
Mit Stand 23. Juni 2026 wurden über die Seda-Onlineplattform insgesamt 4 991 Meldungen eingebracht, geprüft und kategorisiert. Diese bilden gemeinsam mit weiteren eingebrachten Anregungen – zum Beispiel per E-Mail, bei Veranstaltungen oder Unternehmensbesuchen – die Grundlage für die laufenden Entbürokratisierungs- und Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen.
Ein erster wesentlicher Umsetzungsschritt erfolgte mit dem Ministerratsbeschluss vom Dezember 2025 über 113 konkrete Vorhaben. Darüber hinaus befinden sich zahlreiche weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Die Umsetzung der einzelnen Vorhaben erfolgt jeweils im Zuständigkeitsbereich der fachlich verantwortlichen Ressorts.
Unabhängig davon werden laufend weitere Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung umgesetzt. So wurden etwa letzte Woche umfassende Digitalisierungsschritte vorgestellt. Diese umfassen unter anderem Registerzusammenführungen – Once-Only-Prinzip –, den Entfall unnötiger Aufbewahrungspflichten, die Digitalisierung von Gewerbeanmeldungen, die Vereinfachung von Dokumentationspflichten sowie die Modernisierung von Verwaltungsverfahren. Allein durch die Abschaffung der Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen und -Bürger, Freizügigkeitsbescheinigung genannt, entfallen künftig rund 70 000 Verwaltungsverfahren pro Jahr.
Auch im Zuge der Umsetzung der Industriestrategie und der Verwaltungs- und Verfassungsgruppe in der Reformpartnerschaft treiben wir laufend Vereinfachungen und Entbürokratisierungen voran.
Zu Frage 2:
Im Ministerrat vom 3. Dezember 2025 wurden insgesamt 113 Vorhaben beschlossen, nicht 160. Von diesen Maßnahmen sind bereits 19 umgesetzt
Im Übrigen darf darauf verwiesen werden, dass die Umsetzung der einzelnen Vorhaben jeweils in der Zuständigkeit der fachlich verantwortlichen Ressorts liegt, in denen die Arbeiten laufend vorangetrieben werden.
Eine Zuordnung der verbleibenden Vorhaben ausschließlich zu den Kategorien „Begutachtung“ oder „andere Form der Behandlung“ ist nicht zweckmäßig, da die Umsetzung in unterschiedlichen Formen erfolgen kann. Je nach Inhalt erfolgt diese insbesondere durch Gesetzesvorhaben, Verordnungen, Erlässe oder die Schaffung technischer beziehungsweise digitaler Rahmenbedingungen. Darüber hinaus sind einzelne Maßnahmen an die nationale Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben gebunden oder setzen zunächst die Schaffung entsprechender technischer Voraussetzungen voraus.
Zu Frage 3:
Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 2 ausgeführt, wurden im Ministerrat vom 3. Dezember 2025 insgesamt 113 Vorhaben beschlossen. Deren Umsetzung obliegt den jeweils zuständigen Fachressorts und ist an die jeweiligen Fristenläufe gebunden.
Meinen Informationen zufolge besteht für sämtliche 113 Vorhaben ein entsprechender Zeitplan. Aufgrund der unterschiedlichen Arten und Vorbedingungen der Umsetzung – etwa durch Gesetzesvorhaben, Verordnungen, Erlässe, die Schaffung technischer oder digitaler Rahmenbedingungen oder aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben – ist eine pauschale Angabe konkreter Umsetzungs- beziehungsweise Inkrafttretenszeitpunkte jedoch nicht möglich.
Zu Frage 4:
In sämtlichen Ressorts befinden sich derzeit noch Vorhaben des Ministerratsbeschlusses vom 3. Dezember 2025 in Umsetzung.
Die Umsetzung erfolgt jeweils im Zuständigkeitsbereich der fachlich verantwortlichen Ressorts. Die dort gesetzten konkreten Schritte richten sich nach Art und Inhalt des jeweiligen Vorhabens und umfassen insbesondere die Ausarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Vorbereitung erforderlicher administrativer und technischer Maßnahmen sowie die Durchführung der jeweils notwendigen Abstimmungs- und Umsetzungsprozesse.
Zu Frage 5:
Die im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten angesiedelte Abteilung III.10 hat einen ressortübergreifenden interministeriellen Dialog eingerichtet und steht zur laufenden Abstimmung mit den fachlich zuständigen Organisationseinheiten der übrigen Bundesministerien in regelmäßigem Austausch.
Darüber hinaus ist die Koordinierungsstelle im Haus in die ressortübergreifende Abstimmung eingebunden. Ebenso steht mein Büro in kontinuierlichem Austausch mit den Kabinetten der jeweils zuständigen Ressorts, um den Fortgang der Umsetzung zu begleiten und eine enge Abstimmung sicherzustellen.
Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, wird jährlich ein Entbürokratisierungsbericht vorgelegt.
Zu Frage 6:
Buchführung und Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss musste bisher dem Firmenbuchgericht geschickt und im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ veröffentlicht werden – die Veröffentlichung in der „Wiener Zeitung“ wurde gestrichen.
Der Zugang zum und Abfragen aus dem Firmenbuch sind zukünftig stärker gebührenfrei.
Der Einsatz der elektronischen Signatur für Abschlussprüfer wurde vereinfacht. Damit wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt, damit die Abschlussprüfung effizienter und damit möglichst günstiger möglich ist.
Die Buchführungsgrenzen sollen deutlich angehoben werden, damit mehr kleine Unternehmer selber entscheiden können, ob sie eine aufwendige doppelte Buchhaltung führen wollen oder mit einfachen Dokumentationen auskommen. Die bestehende Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht soll von 700 000 Euro beziehungsweise 1 Million Euro auf 1 Million Euro beziehungsweise 1,5 Millionen Euro erhöht werden.
Steuern und Abgaben sowie Lohnverrechnung:
Umfassende Prüfung und Reform der Lohnverrechnung im Entbürokratisierungspaket vom Dezember 2025; Einrichtung der Arbeitsgruppe seitens des Bundesministeriums für Finanzen unmittelbar nach Abschluss des Doppelbudgets bestätigt.
Gearbeitet wird auch an einer Reform der Gebührenstruktur. Dabei geht es um eine Vereinfachung und eine Pauschalierung von Verwaltungsgebühren mit dem Ziel der strukturellen Vereinfachung, denn derzeit gibt es knapp 500 unterschiedliche Verwaltungsabgaben allein im Bund. Diese Reform ist beim Bundesministerium für Finanzen in Vorbereitung.
Zu Frage 7:
Es wäre nicht seriös, eine Quantifizierung der Reduktion anzugeben. Mein Bestreben ist in Bezug auf Entbürokratisierung immer, dass der Aufwand für Unternehmerinnen und Unternehmer erheblich reduziert wird, was einerseits durch direkte Reduktion der Dokumentations- und Berichtspflichten erreicht werden kann und andererseits auch durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Da ist vieles im Umbruch, mit teils schwer absehbaren Auswirkungen, daher möchte ich keine Zahl angeben. Mein Bestreben ist es, dass eine Reduzierung in erheblich spürbarem Maß stattfindet.
Zu Frage 8:
Der Fokus unserer Entbürokratisierungsvorhaben richtet sich stark an Unternehmen, ganz gleich, welcher Branche sie angehören. Da ein Tourismus- oder Gastronomiebetrieb ebenso von unternehmerischen Rechtsformen eingeschlossen ist, betreffen unsere Maßnahmen diese Branche genauso wie andere Branchen. Im Zuge der aktuellen Umsetzung der Vision T haben wir konkrete Entbürokratisierungsvorschläge an das Bundesministerium für Wirtschaft gesendet.
Zu Frage 9:
Die über 4 991 Einmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Personen aus der Verwaltung sowie die Positionen von Interessenverbänden und Stakeholdern zu unterschiedlichsten Bereichen und Dimensionen der Entbürokratisierung werden vom Staatssekretariat und der Zentralen Stelle für Entbürokratisierung und Deregulierung laufend fachlich evaluiert, geprüft und ausgearbeitet. Ich darf Sie zu den konkreten Maßnahmen an die für die Umsetzung zuständigen Ministerien verweisen.
Zu Frage 10:
Die Erleichterung von Betriebsübergaben ist mir als Staatssekretär ein wesentliches Anliegen, weil sie den Fortbestand erfolgreicher Unternehmen, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Sicherung von regionaler Wertschöpfung über Generationen hinweg ermöglicht. Dazu haben wir eine Vielzahl an Maßnahmenvorschlägen, zum Beispiel in den genannten Bereichen Steuer- und Arbeitsrecht, fertig erarbeitet. Diese befinden sich derzeit in politischer Koordinierung.
Beispielsweise können durch die Zugriffsmöglichkeit des Finanzamtes auf Firmenbuchdaten mittels Datenschnittstelle Mehrfachmeldungen vermieden werden, was bei Betriebsübergaben, aber auch bei Unternehmensgründungen sowie der Meldung von Standortverlagerungen von Bedeutung ist.
Weiters soll durch eine Änderung des Neugründungs-Förderungsgesetzes eine Gleichstellung von Unternehmensgründungen und Betriebsübergaben im Hinblick auf die Gebührenbefreiung erreicht werden.
Zu Frage 11:
Folgende Maßnahmen sind bereits umgesetzt: Novelle für Großverfahren: verbesserte Verfahrensregelungen für Großverfahren; Großverfahren sind bereits früher möglich, nämlich schon bei 50 statt 100 Beteiligten; einfachere Heranziehung von privaten Sachverständigen; digitale Kundmachungsformen. Wir bekommen Rückmeldungen aus der Praxis, dass das sehr hilft.
Im Herbst kommt die Digitalisierungsnovelle des AVG: Chatbot-Anträge und Automatisierung sollten Verfahren deutlich beschleunigen.
Die Novelle des Verfahrens der Verwaltungsgerichte geht demnächst in Begutachtung: Die Verwaltungsgerichte sind ein zentraler Teil für die Verfahrensdauer. Wir brauchen eine Verbesserung des Verfahrensrechts, damit die Verfahren strukturierter und schneller möglich werden. Darüber hinaus brauchen wir einfachere Sanktionen, wenn Verfahrensbeteiligte sich nicht aktiv an einem effizienten und zügigen Verfahren beteiligen.
Ein ganz wesentlicher Schritt ist auch mit dem EABG gelungen. Dieses ist ein zentrales Gesetz, um bei der Energiewende den Turbo zu zünden, nämlich mit dem One-Stop-Shop, vollständig digitalem Verfahrenswerk und überragendem öffentlichen Interesse für Projekte der Energiewende.
Weiters sind wir laufend im Austausch mit den Behörden, die die Verfahren konkret vollziehen, und arbeiten deren Vorschläge Schritt für Schritt ab. So planen wir etwa den Abbau von Digitalisierungshemmnissen in diesem Bereich und die Reduktion des Sonderverfahrensrechts – weil es unverständlich ist, wenn ich für ein Projekt drei zum Verwechseln ähnliche Kundmachungen brauche.
Zu Frage 12:
Der One-Stop-Shop im Betriebsanlagenrecht, der insbesondere die baurechtliche Bewilligung auch durch die Bezirksbehörden ermöglichen soll, ist Gegenstand von Verhandlungen, weil hierfür eine Zweidrittelmehrheit und die Zustimmung der Länder erforderlich ist.
Daneben haben wir aber zahlreiche Verbesserungen gesetzt, damit Betriebsansiedelungen gefördert werden. Die Verfahren werden konzentrierter, sie werden digitaler und damit auch transparenter. Wir vereinfachen etwa Ausbauten von PV-Anlagen und E-Ladesäulen. Wichtig ist auch die praxistaugliche Ausgestaltung von Kontrollmechanismen wie zum Beispiel gewerberechtlichen Berichtspflichten.
Zu Frage 13:
Seit Regierungsantritt wurde mit der ressortübergreifenden Förder-Taskforce eine grundlegende Reform der Förderabwicklung eingeleitet und ein erster Ergebnisbericht vorgelegt, der neun einheitliche Grundprinzipien für Bundesförderungen sowie eine standardisierte Checkliste zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Förderkonzeption und -prüfung vorsieht.
Darüber hinaus wurden Reformvorschläge zur Überarbeitung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien erarbeitet, die insbesondere mehr Pauschalierungen, vereinfachte Berichtspflichten, praxistauglichere Regelungen bei Personal- und Reisekosten sowie eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Fördernehmer und Abwicklungsstellen umfassen. Die legistische Umsetzung dieser Maßnahmen wird derzeit vorbereitet und soll die Förderabwicklung künftig transparenter, effizienter und anwenderfreundlicher gestalten.
Zu Frage 14:
Die Erleichterung des Zugangs zu öffentlichen Ausschreibungen für KMUs und regionale Betriebe durch einfachere und praxistaugliche Regelungen ist ein wichtiger Teil meiner Entbürokratisierungsagenda als Staatssekretär.
Dazu werden unter anderem Standardisierungen und Vereinfachungen von Nachweis- und Verfahrensanforderungen sowie Möglichkeiten zur Reduktion des administrativen Aufwands im Vergabewesen geprüft und ressortübergreifend abgestimmt.
Mit der jüngsten Novelle des Bundesvergabegesetzes ist der Bundesregierung ein wesentlicher Schritt zur Vereinfachung des Vergaberechts gelungen, indem das System der Pauschalgebühren für Nachprüfungsverfahren vereinfacht und vereinheitlicht wurde.
Zu Frage 15:
Die Kleinunternehmergrenze, also die Umsatzgrenze der Umsatzsteuerbefreiung, wurde bereits per 1.1.2025 von 35 000 auf 55 000 Euro angehoben.
Die Umsatzgrenze für Registrierkassenpflicht für Umsätze im Freien – Markt, Almhütten, Almschutzhütten, Buschenschanken – wurde per 1.1.2026 von 30 000 auf 45 000 Euro netto angehoben.
Zu Frage 16:
Diese Vorgaben kommen insbesondere aus dem EU-Recht, aus dem Green New Deal. Der wird gerade durch die „EU-Omnibusse“ ein Stück weit vereinfacht. Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden die Vereinfachungen auch bereits beschlossen. Österreich hat sie schon vorzeitig umgesetzt.
Im Nachhaltigkeitsberichtsgesetz sind einige der Vereinfachungen bereits umgesetzt worden, eine Verpflichtung besteht erst für größere Unternehmen. Der Umfang der Berichterstattung wurde ebenfalls reduziert.
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm darauf geeinigt, dass das Abfallwirtschaftsgesetz mit dem Ziel einer Prozessoptimierung und einer gesteigerten Verfahrenseffizienz zu evaluieren ist. Das Staatssekretariat arbeitet derzeit intensiv an der Finalisierung von Vorschlägen zur Vereinfachung des Abfallwirtschaftsgesetzes, welche unter anderem auch die Regelungen zum Abfallende betreffen.
Zu Frage 18:
Die Erhebung der in der Fragestellung angesprochenen Daten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Zu Frage 19:
Gold-Plating stellt aus Entbürokratisierungssicht ein wesentliches Problem dar, weil nationale Vorgaben bei der Umsetzung von EU-Recht häufig über die europäischen Mindestanforderungen hinausgehen und dadurch unnötige Verwaltungsaufwände sowie zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Bürger entstehen. Um Fälle von Gold-Plating zu identifizieren, prüft die im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten angesiedelte Zentrale Stelle zur Entbürokratisierung und Deregulierung, die Abteilung III.10, neue Gesetzesvorhaben im Rahmen des Bürokratiechecks derzeit auf Gold-Plating.
Zu Frage 20:
Im Rahmen des Bürokratiechecks werden nicht nur neue Gesetzesvorhaben auf Gold-Plating geprüft, sondern auch bestehende Regelungen einer systematischen Überprüfung unterzogen. Dabei wird analysiert, ob eine nationale Übererfüllung tatsächlich erforderlich ist oder ob das angestrebte politische Ziel mit gelinderen Mitteln und geringeren bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft erreicht werden kann. Auf diese Weise konnten bereits mehr als 100 potenzielle Fälle aus unterschiedlichen Rechtsbereichen identifiziert werden. Dazu zählen insbesondere überschießende Berichtspflichten, Meldepflichten sowie Sanktionen, die über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehen.
So wird beispielsweise im österreichischen UGB mit den sogenannten fünffach großen Unternehmen eine in der EU-Bilanzrichtlinie nicht vorgesehene eigene Unternehmenskategorie geschaffen, die besonderen, unionsrechtlich nicht vorgegebenen Anforderungen, insbesondere im Bereich der Corporate Governance und der Abschlussprüfung unterliegt.
Ein weiterer augenscheinlicher Fall von Gold-Plating liegt darin, dass Österreich mit § 4 ASchG die in Artikel 6 der Richtlinie allgemein vorgesehene Pflicht zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit ausdrücklich auf die Evaluierung psychischer Belastungen erstreckt und hierfür zusätzliche Dokumentations- und Maßnahmenpflichten vorsieht, obwohl die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie eine derart konkretisierte Verpflichtung nicht enthält.
Zu Frage 21:
Punkt a: Wir haben mit dem Project X bereits die umfassende Umsetzung des Once-Only-Prinzips auf den Weg gebracht. Wir legen es groß an – eine umfassende Datenverschränkung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und auch sonstigen Rechtsträgern. Die Umsetzung dieser Variante bedeutet damit auch viele komplexe rechtliche, technische und organisatorische Fragen. Die Timeline ist deshalb mittel-, nicht kurzfristig.
Punkt b: Daneben sind wir aber stetig dabei, einzelne Verfahren zu digitalisieren. Ein gutes Beispiel ist etwa der Gisa-Express. Seit Februar 2026 werden damit Gewerbeverfahren unmittelbar elektronisch erledigt. Eine manuelle Prüfung ist nicht mehr nötig. Die Erledigung der Behörde erfolgt quasi sofort. Das erleichtert Zehntausende Verfahren pro Jahr.
Zu Frage 22:
EABG: vollständig digital geplantes und ermöglichtes Verfahren für Projekte der Energiewende; Umsetzung des Net-Zero-Industry-Act, ein ähnlich beschleunigtes Verfahren für Netto-Null-Technologien; das AVG-Großverfahren: umfassende Beschleunigung und Vereinfachung von regulären Bewilligungsverfahren; Verbesserung der Spielregeln vor den Verwaltungsgerichten für allfällige Beschwerden.
Zu Frage 23:
Die Personalkosten des Büros des Herrn Staatssekretärs betragen pro Monat 81 251,68 Euro; das sind die Daten vom Mai 2026. In Monaten, in denen das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Auszahlung für Überstunden hinzukommen, waren es circa 122 552,71 Euro, vom Juni 2026. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W] – erheitert –: Ungefähr!)
Miet-, Infrastruktur-, IT- und Kommunikationskosten werden nicht separat aufgeschlüsselt, sind in den Gesamtkosten für das Ministerium enthalten. Es wurden jedenfalls keine zusätzlichen Räumlichkeiten für das Büro des Staatssekretärs angemietet, sondern innerhalb des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten umgeschichtet.
Punkt a: Dem Büro des Staatssekretärs sind mit aktuellem Stand zehn Planstellen beziehungsweise Vollzeitbeschäftigungsäquivalente zugeordnet: sieben inhaltliche Referenten, zwei Assistentinnen, ein Fahrer.
Punkt b: Für die Einrichtung des Staatssekretariats wurden keine zusätzlichen Planstellen geschaffen beziehungsweise Vollzeitbeschäftigungsäquivalente zugewiesen, sondern die unter 23a erwähnten Stellen aus den dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zugewiesenen Planstellen eingerichtet. Keine einzige Stelle ist neu hinzugekommen.
Zusätzlich wurde zur Erfüllung der Aufgaben in diesem Bereich die Zentrale Stelle zur Entbürokratisierung und Deregulierung als neue Abteilung III.10 in der für Wirtschaft und Europa zuständigen Sektion III eingerichtet. Diese ist nicht Teil des Staatssekretariats. Diese neue Abteilung III.10 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wurde 2025 mit insgesamt zehn neuen Planstellen beziehungsweise Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten ausgestattet. Derzeit besetzt sind eine interimistische Abteilungsleitung, bis 31.8.2026, eine Referatsleitung, vier Referentinnen und Referenten und eine Sachbearbeiter:in. Das ist der Stand vom 1.6.2026.
Punkt c: Laut Bundesministeriengesetz-Novelle, BMG-Novelle 2025, erhält das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Abschnitt C, Teil 2, Z 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz die Zuständigkeit für „Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich anderer Ministerien fallen“. Vergleichbar zu außen- und europapolitischen Themen handelt es sich bei den Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung um politische Querschnittsmaterien, die in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachministerien verfolgt werden müssen. Dazu kommen Synergien mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten durch den Austausch von Best-Practice-Beispielen in anderen Ländern und bei internationalen Organisationen. Als Beispiel seien die Europäische Union und die OECD erwähnt.
Punkt d: Es wurden aus zuvor genannten Überlegungen keine alternativen organisatorischen Zuordnungen der Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung geprüft. Aus dem Vergleich mit anderen europäischen Ländern wissen wir, dass es viele verschiedene organisatorische Lösungen gibt, von der Einrichtung einer externen Agentur bis zur Anbindung an Ämter von Regierungschefinnen und -chefs. Zentral ist nicht diese organisatorische Frage, sondern der vorhandene politische Wille zur Umsetzung auf Ebene der Bundesregierung und analog dazu in allen Fachressorts. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
16.30
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates insgesamt mit 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.