RN/87

16.31

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage einmal danke für die sehr ausführliche Beantwortung der von uns gestellten Fragen. 

Beim Drüberschauen ist es auf jeden Fall so, dass Sie, Herr Staatssekretär, insgesamt bei acht Punkten darauf verwiesen haben, dass die Ausführung oder die Umsetzung der nötigen Maßnahmen bei den Ministerien liegt, dort vorbereitet wird oder noch in Diskussion oder in Gesetzwerdung ist. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Nichtsdestotrotz stellen wir fest, dass der Fortschritt bei dem, was Sie sich vorgenommen haben – und darum beneide ich Sie ja gar nicht –, im Vergleich zu dem, was bisher der erkennbare Output für Österreich, für die Menschen, die in diesem Land leben, auch für Teile der Politik, aber auch der Länder ein überschaubarer ist.

Ich habe mir zum Beispiel zu Punkt 21, bei dem wir zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der Bundesverwaltung nachgefragt haben, aufgeschrieben: Welchen Zeitraum verstehen Sie bitte unter mittelfristiger Umsetzung? Wir wissen, wie lange eine Regierungsperiode ist, es wird ja dann irgendwann einmal Neuwahlen geben. Ich hoffe, Sie sind guten Mutes, dass das auch tatsächlich noch innerhalb dieser Periode stattfindet. Wir warten natürlich darauf.

Sie haben konkret bei Punkt 22 das EABG und das EAG angeführt: Das hatten wir heute bereits als Thema und zur Beschlussfassung. Ich hatte mich dazu aufgrund einer massiven Kritik der steirischen Landesregierung, der Beamten, die dort mit dieser Gesetzesnovelle beschäftigt sind, zu Wort gemeldet. Sie reden immer wieder von einer Vereinfachung gewisser Dinge, die bestehen – da sind wir d’accord, da gibt es ein unglaublich großes Spielfeld. Und da wird eben nicht nur von mir oder von der Freiheitlichen Partei, sondern auch vom Land Steiermark bezüglich des EABG moniert, dass es eigentlich wesentlich effizienter und einfacher gewesen wäre, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu verschlanken und zu vereinfachen, als ein neues Konzept mit 59 Paragrafen auf 44 Seiten, mit Sonderregelungen und insgesamt vier Verfahrensarten neu einzurichten. Ich glaube, da spießt es sich ein bisschen, denn das hat ganz offensichtlich nichts mit Deregulierung zu tun.

Die Frage ist, wohin die Reise geht. Was passiert in den einzelnen Ministerien, obwohl Sie mitgeteilt haben, dass die Dinge geprüft werden und auch über Ihr Staatssekretariat laufen und geschaut wird, ob etwas jetzt tatsächlich überschießend ist oder Bürokratiezuwachs bedeutet? Das kommt mir bei dem Gesetz im Detail – wir haben es heute auch schon besprochen – überhaupt nicht so vor, denn ich bin nämlich auch der Meinung – und da kenne ich mich ein bisschen aus –, dass es möglicherweise in diesem Fall mit ein bisschen Mut in Verbindung mit den Landesregierungen, in Absprache mit den dort Zuständigen, mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen einfacher gewesen wäre. Es wird wahrscheinlich noch viele andere Fälle geben, die aufzugreifen wären. 

Ich habe es schon erwähnt: Um den Job beneide ich Sie nicht. Die mediale Ausbringung ist momentan nicht sehr positiv. Wenn man das so beobachtet – ohne das jetzt sehr persönlich zu meinen –: Ihr Bruder hat auf gewisse Weise nicht nur Sie und das Staatssekretariat, sondern auch die Regierung kritisiert, sodass man sich schon die Frage stellen sollte, ob der richtige Schellhorn dort sitzt oder ob es besser gewesen wäre, jemand anderen mit dieser Aufgabe zu betrauen. (Beifall bei der FPÖ.)

Viele Dinge, die schon passiert sind oder mittlerweile auch mit mehr oder weniger Einigkeit in diesem Haus beschlossen worden sind, zeigen, dass Deregulierung ganz eindeutig auch in die falsche Richtung gehen kann. Ein Beschleunigungsgesetz, das mehr oder weniger vor allem eine Zwangsmaßnahme gegen Länder ist, die halt renitent sind – wenn man es einmal so vorsichtig ausdrückt – und sich nicht mit diesen Schritten der Beschleunigung bei der erneuerbaren Energie und deren Ausbau abfinden können, setzt diese jetzt ziemlich stark unter Druck – um es einmal einfach auszudrücken. Ich bin auch der Meinung, dass bei manchen Dingen Druck dazugehört, aber das muss mit Maß und Ziel passieren. Unsere Meinung – vor allem heute zum EABG – ist, dass das bei Weitem über das Ziel hinausschießt.

Jetzt sind wir vielleicht direkt bei Ihrem Thema, Sie werden wahrscheinlich auch medial verfolgt haben, was passiert ist: Die Firma Steyr Arms in Oberösterreich hat ganz offensichtlich aufgrund von „Bürokratismus“ – unter Anführungszeichen –, aber im Detail vielleicht auch wegen verzögerter Genehmigungsverfahren eindeutig einen Auftrag in der Größenordnung von 9,5 Millionen Euro für Tunesien verloren – und das in Aussicht auf Folgeaufträge für die Sturmgewehre, die Ersatzteile und Zubehör für die nächsten Jahre von circa 20 Millionen bis 25 Millionen Euro. 

Dieser Auftrag ist futsch. Warum? – Bürokratismus in Reinkultur. Im Dezember 2024 – wenn man sich das nur so auf der Zunge zergehen lässt – wurde der Exportantrag für die Muster gestellt. Bis März 2025 sollten diese Musterwaffen in Tunesien sein. 

Die Ausfuhr von Waffen macht natürlich eine Genehmigung nötig. Das entscheidet das BMI, aber natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium und auch mit dem Verteidigungsministerium. Die müssen sich da anscheinend auch alle in irgendeiner Form einbringen.

Da fragt man sich als Unternehmer, aber auch als Staatsbürger schon: Was ist da wo schiefgegangen? An welcher Stelle hat das geklemmt? Wo ist das liegengeblieben? 

Es hat dann eine Fristverlängerung durch Tunesien bis 6. Mai 2025 gegeben. Es gab auch ein Schreiben, das an alle beteiligten Ministerien, Staatssekretäre und an den Bundeskanzler gegangen ist, das angeblich – so sagt zumindest der Unternehmer – unbeantwortet geblieben ist. 

Was bleibt, ist nicht nur der Ärger, sondern auch ein Riesenschaden für das Unternehmen, wobei es durchaus zu Folgeerscheinungen in Form von Personalabbau kommen kann oder als Worst Case auch, dass irgendwann einmal ein Unternehmer sagt: Okay, da bleibe ich nicht in dem Land, da gehe ich woanders hin, denn dort werde ich nicht bürokratisch derart in die Mangel genommen oder es wird sogar dafür gesorgt, dass ich nicht wegen einer Ausfuhrgenehmigung, die in dem Fall existenziell war, einen Auftrag verliere, der für solch ein Unternehmen durchaus eine große Geschichte sein kann.

Ich kann daher auch Unternehmer verstehen, wenn sie sich tatsächlich mit dem Gedanken tragen, den Betrieb irgendwo anders in Europa oder sogar noch weiter weg, aber sicher nicht mehr in Österreich anzusiedeln. 

Bei dieser Geschichte hat selbst Minister Hattmannsdorfer reagiert – und das mit Kritik. Was bleibt, ist die Frage: Was macht eine Regierung, die pausenlos Entbürokratisierung verspricht, aber nur wenig davon umsetzt? Wenn man jetzt sagt, es sei die Zeitlinie, na ja, dann muss man sagen: Okay, ihr braucht noch fünf Jahre oder vielleicht eine zweite Periode! – da bin ich dann schon sehr gespannt –, aber ich glaube, das ist genau das Problem, das wir in diesem Staat haben: Wir sind von der Deregulierung, die sich aufgrund der Versprechungen zu Beginn dieser Legislaturperiode alle erwarten, ganz offensichtlich ziemlich weit entfernt. Und ich bin auch schon gespannt, ob und wann wir von der Verliererampel konkrete und annehmbare tatsächliche Bürokratieentlastungen und Entbürokratisierung erfahren, denn das hat sich Österreich verdient, das haben sich die Unternehmen in unserem Land verdient. Ich glaube, da haben wir noch sehr, sehr viel Arbeit. (Beifall bei der FPÖ.)

16.41

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.