RN/3
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben wird (Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerbRÄG 2026) (498 d.B. und 566 d.B. sowie 11835/BR d.B. und 11846/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz – WaRUG) (530 d.B. und 570 d.B. sowie 11837/BR d.B. und 11847/BR d.B.)
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 1 und 2 ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. Ich bitte um die Berichte.
RN/4
Berichterstatterin Amelie Muthsam: Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben wird (Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026), zur Kenntnis bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz), zur Kenntnis bringen.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor. Ich komme daher auch hier gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.
RN/5
13.06
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, willkommen im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt heute um zwei EU-Richtlinien, die wieder in nationales Recht umgesetzt werden sollen, die den Konsumentinnen und Konsumenten, Ihnen, werte Damen und Herren, mehr Rechte geben und auch nachhaltigen Konsum erleichtern sollen. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Sache. Dem ersten Gesetzentwurf werden wir auch zustimmen.
Worum geht es in diesem ersten Gesetzentwurf konkret? – Sie alle kennen das wahrscheinlich: Onlinebestellungen gehen mittlerweile mit ein, zwei Klicks ganz schnell. Der Widerruf der Bestellung oder das Zurückschicken von Waren, die Sie so bestellt haben, funktionieren oft leider nicht so gut. Viele von uns erinnern sich vielleicht an früher: Wenn man etwas aus einem Katalog bestellt hat, hat man die Ware bekommen. Dann waren da Zettel dabei, so Retourenscheine, wo man ganz einfach ankreuzen konnte, welche Dinge man zurückschickt und den Grund: Und zack, zurückgeschickt, und das war’s.
So einfach ist das jetzt nicht mehr. Diese Zettel werden nicht mehr mitgeliefert, man muss sich dann oft durch die Bestellbestätigung, durch ein Mail oder durch verschiedenste andere Dinge durchklicken, bis man vielleicht einmal zu einer E-Mail-Adresse kommt, wo man dann den Kauf widerrufen kann. Viele geben vor diesem Ziel quasi schon auf und versuchen es gleich gar nicht.
Genau das ist natürlich oft von den Herstellern beziehungsweise von den Händlern berücksichtigt: Bestellen soll möglichst einfach sein und auch schnell gehen, das Widerrufen oder Zurückschicken von Waren soll möglichst mühsam sein. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie ist jetzt Schluss damit, denn Webshops und Apps müssen einen gut sichtbaren Widerrufsbutton haben. Das heißt, es muss für Sie ganz einfach möglich sein, vom Kauf zurückzutreten beziehungsweise die Ware zurückzuschicken. Was Sie mit einem Klick bestellt haben, das müssen Sie auch sehr einfach zurückschicken und widerrufen können.
Auch weitere Informationen werden für Sie jetzt klarer und leichter ersichtlich, nämlich Hinweise zur Gewährleistung und zur Garantie. Viele Konsumentinnen und Konsumenten wissen zwar theoretisch, dass sie ein Recht auf Gewährleistung haben, aber wenn es dann so weit ist, ist die Information oft wirklich schwierig zu finden. Das muss jetzt auch einheitlich und gut sichtbar erklärt sein.
Händler müssen Sie nämlich auch über die Reparierbarkeit eines Produkts informieren. Wesentliche Informationen dürfen eben nicht mehr in unzähligen Untermenüs versteckt werden, sondern müssen direkt beim Produkt zu sehen sein. Das sind tatsächlich konkrete Verbesserungen, mehr Transparenz, mehr Rechte und vor allem weniger digitale Hürden – deswegen stimmen wir dieser Umsetzung auch zu –, denn ein Recht, das Sie nicht finden, ist in der Praxis nur ein halbes Recht.
Auch die zweite Richtlinie verfolgt ein richtiges Ziel: reparieren statt wegwerfen. Bei der österreichischen Umsetzung beginnt jedoch genau da das Problem. Die Warenreparaturrichtlinie der EU schafft ein Recht auf Reparatur, etwa bei Smartphones, Tablets, Waschmaschinen oder anderen Haushaltsgeräten. Hersteller müssen Sie über die Reparaturmöglichkeiten auch tatsächlich aktiv informieren.
Wir alle kennen die Situation: Die Waschmaschine gibt den Geist auf. Sie überlegen: reparieren lassen oder neu kaufen? Dann fragen Sie bei einem Reparaturservice nach. Das geht dann nicht so einfach, die können sie nicht reparieren, weil irgendwelche Codes fehlen oder Ersatzteile nicht lieferbar sind, oder die Reparatur kostet mehr oder ähnlich viel wie die Anschaffung eines Neugeräts. Es darf einfach nicht billiger sein, ein Gerät wegzuwerfen, als es zu reparieren. Das ist schlecht für die Geldbörse, schlecht für Reparaturbetriebe und auch schlecht für die Umwelt.
Die EU-Richtlinie allerdings fordert nicht nur ein Recht auf Reparatur, sondern sie fordert die Mitgliedstaaten tatsächlich dazu auf, Reparaturen attraktiver zu machen, etwa durch Förderungen oder steuerliche Maßnahmen. Genau so ein Instrument hat Leonore Gewessler als Klimaschutzministerin eingeführt, nämlich den Reparaturbonus. Dieser wurde wirklich ganz stark angenommen und hat dafür gesorgt, dass deutlich mehr Geräte tatsächlich repariert wurden und weniger Elektroschrott entstanden ist. Es ist aber so, dass die Regierung den Reparaturbonus leider zuerst einmal stark gekürzt und in Geräte-Retter-Prämie umbenannt hat – ist halt so –, und jetzt wird die Geräte-Retter-Prämie leider komplett abgeschafft. Die EU verlangt mehr Reparatur, die Bundesregierung finanziert aber quasi weniger Reparatur. Das finden wir nicht so gut und deswegen werden wir dem zweiten Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.
Zu jedem Gesetz gehört eine Wirkungsfolgenabschätzung. Diese soll zeigen, welche finanziellen, sozialen und ökologischen Folgen ein Gesetz hat. Und was sagt die Wirkungsfolgenabschätzung zu diesem Reparaturgesetz? – Sie sagt, dass es keine wesentlichen Auswirkungen auf Abfallaufkommen, Ressourcenverbrauch oder Umwelt geben wird. Mit anderen Worten: Die Regierung beschließt selbst ein Gesetz, von dessen Umsetzung sie gar nicht erwartet, dass sie einen wesentlichen ökologischen Effekt haben wird. Gleichzeitig hält die Wirkungsfolgenabschätzung zum Budgetbegleitgesetz fest, dass durch die Abschaffung der Geräte-Retter-Prämie bis 2031 1,4 Millionen weniger Geräte repariert werden. Auf der einen Seite setzt die Regierung also die Reparaturrichtlinie um, auf der anderen Seite sorgt sie aber dafür, dass 1,4 Millionen Geräte weniger repariert werden können.
Auch beim Gewährleistungsrecht gibt es eine Verschlechterung. Wird ein Mangel erfolgreich repariert, ist es bisher so gewesen, dass für den reparierten Teil eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist beginnt. Diese Frist wird nun auf ein Jahr verkürzt. Wer Vertrauen in Reparaturen schaffen will, darf nicht gleichzeitig die Rechte nach einer Reparatur schwächen.
Diese Richtlinie wäre tatsächlich eine Chance gewesen, Konsument:innenschutz und Kreislaufwirtschaft gemeinsam voranzubringen. Doch leider wird wie gesagt die Reparaturförderung gestrichen. Sie schwächen Gewährleistung und erwarten selbst auch keine wesentliche ökologische Wirkung des Gesetzes: So setzt man eine Reparaturrichtlinie formal um und politisch tatsächlich außer Kraft. Eine gute europäische Richtlinie verdient eine Umsetzung, die Reparieren tatsächlich einfacher, günstiger und attraktiver macht. Diese Umsetzung tut das leider nicht, und deswegen können wir dem zweiten Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.13
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile dieses.
RN/6
13.13
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin, vorweg einmal viel Erfolg für Ihre Präsidentschaft und auf eine gute Zusammenarbeit! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde ja schon einiges, auch technisch, ausgeführt, aber ich glaube, in der Erklärung ist es wichtig, dass man ein paar Dinge mehrmals tut, damit es draußen auch ankommt. Denn die zwei EU-Richtlinien, die wir heute hier in österreichisches Recht implementieren, bringen eine klare Verbesserung im Konsumentenschutz.
Es wurde auch schon ausgeführt, dass heute Verträge oft in wenigen Minuten abgeschlossen werden, nämlich digital, per Klick, und das auch durchwegs bei Versicherungen oder Finanzdienstleistungen. Das stellt viele Konsumentinnen und Konsumenten vor große Herausforderungen, und es ist komplett egal, ob jung oder alt, da gibt es auf jeden Fall viel zu tun. Gerade deshalb müssen wir bei den Rechten für Konsumentinnen und Konsumenten diese digitalen Entwicklungen mitberücksichtigen, und genau dafür sorgt diese Novelle.
Ein erster wichtiger Punkt sind bessere Informationen bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen. Wer eine Versicherung oder einen Finanzvertrag im Internet, sprich online abschließt, muss künftig klarer, verständlicher und rechtzeitig informiert werden, und wenn etwas unklar ist, dann müssen die Unternehmen die Produkte auch entsprechend nachvollziehbar erklären. Das ist ein wichtiger Punkt. Ein wichtiger Zusatzpunkt ist auch, dass es da nicht ausschließlich automatisierte und digitale Kommunikationsmittel geben darf, sondern dass man auch die Möglichkeit hat, wie wir es auch gewohnt sind, in Papierform berücksichtigt zu werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt: auch Menschen im analogen Bereich nicht zu vergessen und sie in der Digitalisierung mitzunehmen.
Wer einen Vertrag unterschreibt oder abschließt – oft mit einem Klick –, der geht natürlich auch Verantwortung ein. Da sind Risiken drinnen und diese muss man auch auf der anderen Seite abbilden. Man muss sich genau anschauen, welche Vertragsinhalte auf einen zukommen, und das ist im digitalen Aspekt oft gar nicht so einfach.
Was auch schon ausgeführt wurde, ist, dass das Rücktrittsrecht oft ein großes Thema war. Ich habe das Problem selber auch bei einem Mitarbeiter bei mir im Büro gehabt: dass er irgendwo auf bestätigen geklickt hat und dann auf einmal die Information weg war. Die Leistung war weg, es wurde auch keine Leistung erbracht und in weiterer Folge ist ein Brief vom Inkassobüro gekommen. Damit haben viele Menschen zu kämpfen und deswegen ist es wichtig, dass man jetzt den Widerrufsbutton hat, klar nachvollziehbar, und dass man die Möglichkeit hat, relativ einfach zu reagieren und seinen Rücktritt auch digital einzureichen. Das stärkt auf jeden Fall die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten und schafft auch im Bereich der Digitalisierung faire Spielregeln.
Ein weiterer Schwerpunkt, der auch schon angesprochen wurde, betrifft den nachhaltigen Konsum. Ich hebe hier einmal die großen Vorteile dieser Sache hervor: dass man mehr Informationen darüber bekommt, wie lange ein Produkt hält, ob es repariert werden kann und welche Garantie tatsächlich besteht. Es gibt bei dieser Novelle auf jeden Fall auch mehr Transparenz in Bezug auf Haltbarkeit, auf Reparierbarkeit, auf freiwillige Herstellergarantien. Ganz wichtig ist bei dem Aspekt natürlich: Wer bewusst konsumieren möchte, braucht verlässliche Informationen und keine Werbebelangsendungen. Wir kennen das natürlich: 1 000 verschiedenen Einschaltungen, die teilweise die Menschen mehr verwirren, als dass sie Ordnung in die ganze Sache bringen.
Wir werden in weiterer Folge auch die Unternehmen natürlich stark berücksichtigen, weil die Wettbewerbsbedingungen fair, transparent und auch verantwortungsvoll gestaltet sind. Das ist für die Unternehmer, glaube ich, eine gute Möglichkeit, sich mit wesentlich mehr Transparenz, mit Nachvollziehbarkeit zu präsentieren.
Gerade in Zeiten, in denen jeder Euro überlegt ausgegeben werden muss, die für viele Menschen eh schwierig zu bewerkstelligen sind, braucht es auf jeden Fall verständliche Verträge, klare Informationen und absolute Sicherheit auch in Bezug auf die rechtliche Stellung. Diese Novelle verbessert genau diese Situation für die Konsumentinnen und Konsumenten. Das ist genau das, was es jetzt braucht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
13.19
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile dieses.
RN/7
13.19
Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin, dir und deinen Vizepräsidenten Glück und Segen und alles Gute für die nächsten fünfeinhalb Monate, also bis zum Namenstag unseres neuen Vizepräsidenten! – Da wird es dann auch kühler sein, gell, Silvester? (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher – ob freiwillig oder unfreiwillig – hier im Saal und vor den Fernsehern und Bildschirmen! Ich möchte zuerst etwas zum Tagesordnungspunkt 2 sagen und auch ein bisschen auf die Förderungen eingehen. Eine kleine Legende aus meinem Bürgermeisterleben: Wir erneuern den Mitarbeiterparkplatz unseres Rathauses und machen das ganz vorbildlich mit Rasengittersteinen – schwerlastgeprüft, nicht versiegelt und deshalb natürlich auch gefördert. Die Produktionsfirma dieser Rasengittersteine empfiehlt uns eine Baufirma ihres Vertrauens, das Angebot für die Umsetzung des Parkplatzes erscheint allerdings ein bisschen teuer. Das Gegenangebot unserer Haus-und-Hof-Baufirma ist um einiges billiger und interessanterweise ziemlich genau um den Betrag, den die Förderung ausmacht. Da kann man jetzt sagen: Zufall, wirtschaftliches Denken, Anspruchsdenken.
Für mich ist das dennoch ein Weckruf in puncto Förderungen, also ich vertraue dem nicht subventionierten freien Markt auf jeden Fall mehr als dem geförderten. Die Gefahr, dass sich nämlich Dienstleister und Kunde die Förderung teilweise teilen, weil ja eh der Finanzminister – dem ich auf diesem Weg beste und schnellste Genesung wünsche – zahlt, weil man ja beiderseits profitiert, ist in der Welt von Geiz ist geil zumindest gegeben. Ein Pauschalurteil zu fällen, liegt mir als gutgläubigem Optimisten allerdings sehr fern.
Insofern halte ich die vorliegende Gesetzesvorlage – nämlich die von Tagesordnungspunkt 2 – für gelungen und zielführend, und zwar für zielführender als den auslaufenden Reparaturbonus beziehungsweise die Geräte-Retter-Prämie, denn Hersteller und Reparaturwerkstatt werden dazu verpflichtet, Produkte explizit reparierbarer, durchdachter, verständlicher und deshalb auch langlebiger zu machen. Das macht definitiv mehr Sinn, als komplizierte Förderungen aufzulegen. Einheitliche Reparaturformulare, bei denen beide Seiten dann wissen, was die Reparatur kostet, machen definitiv ebenso Sinn. Und auf einem Planeten, der unter Überproduktion und einer Wegwerfgesellschaft leidet, Reparaturen zu forcieren, macht definitiv nachhaltig noch mehr Sinn.
Genauso wie unser wunderschöner Heimatplanet mit der wunderschönsten Heimat Österreich profitieren auch wir Österreicherinnen und Österreicher von dieser Gesetzesnovelle. Wir erhalten leichter Zugang zu Reparaturleistungen, Hersteller müssen unter bestimmten Voraussetzungen Reparaturen auch verpflichtend anbieten und es gibt mehr Transparenz über die Reparaturmöglichkeiten. Weitere Vorteile für den Verbraucher sind natürlich, dass es günstiger ist als ein Neukauf – das ist ganz klar –, und auch eine längere Haltbarkeit von Geräten wird dadurch gewährleistet. Ein weiterer Vorteil ist, dass regionale Betriebe, die jetzt schon Reparaturen anbieten und dies zukünftig auch stärker in diesem Marktfeld anbieten wollen, dementsprechend auch einen Markt vorfinden.
Apropos Markt: In meiner kleinen Stadtgemeinde Bad Hall hat sich vor fünf Jahren eine Gruppe aus dem Klimabündnis herauskristallisiert, die circa alle zwei bis drei Monate ein Repaircafé anbietet – in meinen Augen eine geniale Erfindung, die absolut ihren Markt findet. Deshalb auch ein großes Danke an alle Initiativen, die sich der Förderung der Kreislaufwirtschaft widmen. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ, FPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Dieser Tage haben wir die vielen Aktiven zu einem Danke-Dinner eingeladen, bei dem auch Bilanz gezogen wurde: Es konnten mehr als drei Viertel der gebrachten Geräte repariert werden. Die Liste der Lieblingsreparaturgeräte führt übrigens die Kaffeemaschine an, knapp vor der Nähmaschine und Radios – letztere bieten übrigens die höchste Reparaturquote. Reparieren ist also in und hat einen Markt, dem wir eben durch die Umsetzung der EU-Vorgabe eine bessere Struktur geben. Demgemäß ist das eine Win-win-Situation, die unsere Zustimmung verdient.
Ebenfalls unsere Zustimmung verdient die Verbesserung der Konsumentenlage bei Fern- und Auswärtsgeschäften, also hauptsächlich im Onlinehandel. Auch wenn der Begriff Widerrufsbutton mir persönlich widerstrebt (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und FPÖ), ist er eine gute Erfindung und dient der besseren Serviceleistung für die leider mehr werdenden Onlinekunden. Diese erhalten mit dieser Gesetzesvorlage nicht nur bessere Informationen über das Objekt ihrer Kaufbegierde, sie können auch voreilig im Konsumrausch getätigte Kaufentscheidungen leichter rückabwickeln, und das ist gut so.
Bei beiden Gesetzentwürfen – sprich Tagesordnungspunkten – ist übrigens zu begrüßen, dass die betroffenen Dienstleister mehr Zeit – also bis Oktober – bekommen haben, um sich auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten. So ist nämlich gewährleistet, dass das mit der Gewährleistung gewährleistet werden kann. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
In diesem Sinne bitte ich darum, bei beiden Gesetzesvorlagen vom Widerrufsbutton Abstand zu nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.25
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile dieses.
RN/8
13.25
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Frau Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer zu Hause und hier herinnen! Bevor ich zur Tagesordnung komme, noch ganz schnell zwei Punkte. Der erste ist: Frau Präsident, alles Gute für deine Präsidentschaft – es ist ja nicht deine erste, die letzte hast du auch bravourös gemacht. Ich bin davon überzeugt, dass wir auch diesmal sehr gut zusammenarbeiten werden. Und der zweite: Da geht es mir – auch in aller Kürze – um die teuersten Flüchtlinge Österreichs, meine Damen und Herren. Das sind nämlich aktuell unsere Minister und Staatssekretäre, die, sobald eine Bundesratssitzung stattfindet, wie es scheint, immer außer Landes flüchten. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Genau! Und wo warst du letztes Mal?) Es kann natürlich schon sein, dass es das eine oder andere Mal wirklich einen wichtigen Termin gibt, aber die Häufigkeit ist nun einmal auffällig, und wir achten natürlich auch darauf. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Wo war er denn letztes Mal? Wo war er denn?)
Besonders respektlos, muss ich sagen, ist diesmal aber das Verhalten von Frau Justizminister Sporrer. Sie weiß ja vermutlich seit Langem, dass sie morgen nicht hier sein wird, und wir bekommen erst gestern nach 14 Uhr die Info, dass sie morgen fehlen wird. Und der Hohn schlechthin an der Geschichte ist: Als Vertretung schickt sie Herrn Vizekanzler Babler, der schon in seinem eigenen Ressort kaum konkrete Antworten geben kann, nun aber plötzlich in Justizfragen Rede und Antwort stehen soll. Das kann man in Wahrheit nicht erfinden. (Beifall bei der FPÖ.)
In den Tagesordnungspunkten 1 und 2 – wir haben es mehrmals gehört – behandeln wir das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz und auch das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz unter einem. Im Nationalrat sind die beiden Punkte noch getrennt behandelt worden. Allerdings ist es so, dass diese beiden Punkte inhaltlich gut zusammenpassen, und beide Gesetze sind auch Umsetzungen von EU-Recht. Warum erwähne ich das so dezidiert, meine Damen und Herren? – Weil es ein bisschen bezeichnend für die Bundesregierung ist. Eigene politische Ideen sind leider Mangelware, stattdessen wartet man, bis die nächste Richtlinie aus Brüssel kommt, übersetzt sie ins österreichische Recht und verkauft es dann als eigene Regierungsarbeit. Wir haben zwar an den beiden Plenartagen heute und morgen ausnahmsweise wirklich einmal eine etwas umfangreichere Tagesordnung, aber zusammengefasst, über das ganze letzte Halbjahr und auch davor gesehen, muss man sagen: Ohne die EU-Richtlinien oder ohne diverse Berichte, die wir hier herinnen zusätzlich diskutieren, hat die überdimensionierte und teuerste Regierung aller Zeiten wenig bis nichts auf den Weg gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)
Gleichzeitig ist es aber leider auch so: Wenn die Regierung einmal etwas macht, dann ist es meistens zum Nachteil der Österreicher. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Das ist langweilig! Langweilig! – Heiterkeit und Widerspruch bei der FPÖ.) Aber wir beurteilen die Gesetze jetzt nicht danach, woher sie kommen, sondern wir beurteilen die Gesetze danach, ob sie den Österreichern nützen. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Wir stimmen daher heute auch den beiden EU-Richtlinien-Umsetzungen zu. Warum? – Weil in den Gesetzesvorlagen doch einige konkrete Verbesserungen für Konsumenten enthalten sind. – Falls Sie zu Hause ein komisches Zwischenrufen hören: Herr Kollege Thoma ist da hinten schon wieder ein bisschen auffällig. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Er schreit, es sei ihm langweilig. – Wenn Ihnen langweilig ist, dann gehen Sie nach Hause, es wird Sie niemand hier vermissen. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) – Schauen Sie: Den langen Applaus haben Sie sich redlich verdient, Herr Thoma.
Beim Verbraucherrechts-Änderungsgesetz ist zunächst einmal der Widerrufsbutton sinnvoll, denn wenn man im Internet einen Vertrag mit wenigen Klicks schließen kann, dann muss es auch relativ einfach sein, dass man diesen auch widerrufen kann. Es darf eben nicht sein, dass der Kauf 3 oder 4 Sekunden dauert und ich irgendwo in ein Untermenü gehen und ewig herumsuchen muss, wenn ich ihn widerrufen will. Ich glaube, der eine oder andere von Ihnen hat das selbst schon miterlebt, wie mühsam das sein kann, bis man das wieder rückabwickeln kann. Ich glaube, bis zu einem gewissen Punkt ist das bei dem einen oder anderen Anbieter auch Absicht, denn man geht dann davon aus, wenn es länger dauert oder wenn es zu mühsam ist, sagt man halt dann: Okay, die 30 Euro, die ich ausgegeben habe, lasse ich halt! Ich kaufe es trotzdem, weil einfach der Widerruf zu mühsam ist! Darum ist es gut, dass das geändert wird.
Sinnvoll sind auch die besseren Informationen über Ersatzteile, über Reparaturmöglichkeiten, über Softwareaktualisierungen und natürlich auch die Haltbarkeit von Produkten, denn der Konsument soll vor dem Kauf wissen: Ist es jetzt ein Produkt, das langlebig ist, ist es ein langlebiges Gerät oder ist es ein Produkt, von dem ich weiß, nach zwei Jahren werde ich es wahrscheinlich nicht mehr gebrauchen können?
Besonders wichtig ist auch das Recht auf einen menschlichen Ansprechpartner bei Finanzdienstleistungen, wenn nämlich Unternehmen – und das wird immer mehr – KI-Systeme oder automatisierte Onlinewerkzeuge einsetzen. Ein Konsument darf nicht von einem Computersystem abhängig sein und er darf dem auch nicht ausgeliefert sein, wenn es dann um Kredite, um Versicherungen oder andere wichtige Verträge geht. Wer eine Erklärung braucht oder ein Problem hat, muss auch die Möglichkeit haben, einen menschlichen Ansprechpartner zu haben.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. In der heutigen Zeit ist es leider nicht so, weil wir halt immer mehr mit Sprachbots und Chatbots zu tun haben. Auch das ist etwas, das der eine oder andere von Ihnen wahrscheinlich schon kennt. Sie rufen bei einer Hotline an, Sie haben ein Problem, sind mit den Nerven eh vielleicht schon nicht mehr so gut drauf, und dann kommen da ewig Fragen, bei denen man Tasten drücken muss und, und, und. Also das ist echt wirklich alles sehr mühsam.
Nur wo Licht ist – da meine ich jetzt die beiden Umsetzungen –, dort ist halt immer auch Schatten, denn Brüssel wäre halt nicht Brüssel, wenn damit nicht sofort neue Bürokratie verbunden wäre, mehr Formulare und auch neue Strafbestimmungen und so weiter.
Auch beim Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz ist der Grundgedanke richtig, das haben wir jetzt auch gehört: Reparieren ist natürlich besser als wegwerfen – no na net –, aus dem Umweltgedanken heraus, aber natürlich auch aus einem wirtschaftlichen Hausverstand heraus. Wer ein hochwertiges Gerät kauft, soll es dann nicht entsorgen müssen, nur weil irgendein Teil kaputt geworden ist.
Vor allem auch regionale Reparaturbetriebe können von dieser Richtlinie profitieren, und ich habe bewusst gesagt: können profitieren. Mehr Reparaturen bedeuten mehr Aufträge für die Fachbetriebe, es bedeutet weniger Abhängigkeit von ständig neuen Importen. Aber auch da ist eben nicht alles Gold, was glänzt, ich spreche nämlich die Verpflichtungskaskade an, die bisher gar nicht angesprochen wurde. Sitzt nämlich ein Hersteller außerhalb der Europäischen Union und gibt es keinen zuständigen Bevollmächtigten oder Importeur, der am Ende dafür verantwortlich ist, dann kann es eben den österreichischen Händler treffen, der zur Reparatur verpflichtet wird.
Das ist, warum ich gesagt habe, es kann ein Vorteil sein. Es wird damit in Wahrheit die Verantwortung eines internationalen Herstellers so lange weitergereicht, bis am Ende vielleicht der kleine Händler vor Ort übrig bleibt. Der österreichische Fachhändler, meine Damen und Herren, kann nichts dafür, wenn zum Beispiel irgendein Produzent in Fernost keine Reparaturstruktur aufbaut. Reparaturschutz ist gut, er darf aber nicht bedeuten, dass man die Verantwortung von großen Herstellern auf unseren Mittelstand abwälzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ganz abgesehen davon – das wäre so ein bisschen ein Wunsch von mir – wäre es einfach generell auch sinnvoller, wenn wir wieder mehr langlebige Produkte in Europa oder besonders auch in Österreich produzieren. Ich kann mich noch an das schöne Markerl mit der Aufschrift made in Austria erinnern. Dazu bräuchten wir aber endlich wieder eine ordentliche europäische Politik, und leider macht eben diese EU oftmals genau das Gegenteil. Sie verteuert die Energie, sie überzieht Unternehmen mit Bürokratie und sie vertreibt damit die Industrie.
Danach importieren wir dann wieder mehr Produkte aus Asien und erlassen so wie heute neue Vorschriften, damit dann österreichische Händler – ob sie können oder nicht – am Ende des Tages die Reparatur organisieren müssen. Das, meine Damen und Herren, ist keine nachhaltige Wirtschaftspolitik, das gebe ich Ihnen hier einfach einmal zum Nachdenken mit.
Wir Freiheitliche stimmen beiden Vorlagen zu, weil die Vorteile für die Konsumenten in diesem Fall überwiegen, aber unsere Zustimmung ist mit Sicherheit kein Gütesiegel für diese Regierung. Es ist eine pragmatische Entscheidung, und generell könnten sich auch da die Regierungsparteien an uns Freiheitlichen ein Beispiel nehmen: Was den Österreichern nützt, das unterstützen wir, und was ihnen schadet, das lehnen wir ab. (Beifall bei der FPÖ.)
13.35
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer, die ich hiermit auch noch recht herzlich bei uns im Haus begrüßen möchte. – Entschuldigen Sie bitte, dass ich das vorhin vergessen hatte. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
RN/9
13.35
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin – auch von meiner Seite natürlich herzliche Glückwünsche zu Ihrer Funktion als Präsidentin des Bundesrates und viel Erfolg in diesem halben Jahr!
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst zu TOP 1: Mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz setzen wir Teile zweier europäischer Richtlinien um und schaffen damit einen modernen und kohärenten Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalen und nachhaltigkeitsorientierten Wirtschaft.
Die Regelungen für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen werden neu geordnet. Die bisherigen Vorschriften zu vorvertraglichen Informationspflichten, zum Rücktrittsrecht und zu verständlichen Erläuterungen werden aktualisiert und in einen eigenen Abschnitt in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz integriert. Gleichzeitig wird das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben.
Besonders eine Neuerung wird den digitalen Alltag der Menschen bald sehr erleichtern, nämlich der bereits genannte Widerrufsbutton. Bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen muss Verbraucher:innen künftig eine einfache und unkomplizierte Ausübung des Rücktrittsrechts möglich sein. Diese Regelung gilt nicht nur für Finanzdienstleistungen, sondern für sämtliche Onlinevertragsabschlüsse. Damit stärken wir Verbraucher:innenrechte im digitalen Raum, also genau dort, wo heute immer mehr Verträge abgeschlossen werden, und stellen sicher, bei Onlineverträgen muss auch das Rücktrittsrecht so einfach wie der Abschluss ausgeübt werden können.
Darüber hinaus erhöhen wir die Transparenz im Markt. Unternehmen werden künftig verpflichtet, Verbraucher:innen klarer über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Gewährleistungsrechte zu informieren. Die von der Europäischen Kommission neu eingeführte harmonisierte Mitteilung weist Verbraucher:innen allgemein auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hin. Ergänzend dazu macht die neue harmonisierte Kennzeichnung auf einen Blick sichtbar, wenn für ein Produkt eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren gilt. So unterstützen wir die Verbraucher:innen dabei, bewusste und nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen.
Nun zu Tagesordnungspunkt 2: Mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz setzen wir die Bestimmungen der Richtlinie Recht auf Reparatur um und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Das Recht auf Reparatur steht Verbraucher:innen gegenüber den Hersteller:innen bestimmter Waren zu. Hersteller:innen müssen in Hinkunft für wichtige Teile über mehrere Jahre Reparaturen vornehmen, sofern keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Wenn eine Reparatur möglich ist, so muss diese kostenlos oder zu einem angemessenen Preis und innerhalb angemessener Zeit erfolgen. Wenn der oder die Hersteller:in den Sitz außerhalb der EU hat, sind subsidiär andere Wirtschaftsbeteiligte zur Reparatur verpflichtet. So wird die Durchsetzbarkeit dieser Verpflichtung auch in internationalen Lieferketten sichergestellt.
Neu ist außerdem das europäische Formular für Reparaturinformationen, mit dem Reparaturbetriebe Verbraucher:innen über Reparaturen in einheitlicher Form informieren können. Das Formular enthält alle für die Reparatur notwendigen Informationen, zum Beispiel die Art der Ware, den Defekt, die Kosten und die Dauer der Reparatur, und erleichtert es somit den Verbraucher:innen, Reparaturangebote zu vergleichen. Wenn ein Reparaturbetrieb dieses Formular verwendet, ist der Reparaturbetrieb an die darin festgehaltenen Bedingungen mindestens 30 Tage lang gebunden. Wenn die Verbraucher:in das Angebot innerhalb dieser Frist akzeptiert, kommt ein Reparaturvertrag zustande.
Im Gewährleistungsrecht ist als zentrale Maßnahme vorgesehen, dass sich künftig die Gewährleistungsfrist für die gesamte Ware einmalig um ein Jahr verlängert, wenn die Verbraucher:in eine Verbesserung, also eine Reparatur, anstatt eines Austauschs wählt, um den Mangel einer Ware beheben zu lassen. Über diese Verlängerung muss auch informiert werden. Das lässt die vorhandene Rechtsprechung zu den Gewährleistungsfristen unberührt und bietet den Gerichten ausreichend Spielraum, die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen richtlinienkonform auszulegen.
Ich darf Sie daher ersuchen, keinen Einspruch gegen diese beiden Gesetzesbeschlüsse zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
13.40
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile dieses.
RN/10
13.40
Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich wünsche auch dir alles Gute für das nächste halbe Jahr, eine gute Hand und auch viel Freude dabei. Frau Ministerin, schönen Tag! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und alle, die uns zusehen und zuhören! Ja, ich muss am Anfang etwas klarstellen: Die FPÖ wäre nicht die FPÖ, würde sie nicht gleich einmal wieder jemanden anpatzen, in diesem Fall unsere Ministerin.
Unsere Frau Minister ist im EU-Rat, und, wie ihr wahrscheinlich gar nicht wissen könnt, weil ihr euch jeder Verantwortung in dem Staat entzogen habt, Vertretungen sind nicht ganz so einfach zu regeln. Deswegen ist es so, wie es morgen sein wird – das einfach nur zur Kenntnis nehmen! Ab und zu wäre da drüben ein Return-Button gar nicht so schlecht. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Also jetzt hast du zugegeben, dass der Babler nichts kann!) – Wieso? Die beste Vertretung ist für euch gerade gut genug. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ach so?) – Ja, es ist so.
Wenn das Smartphone und die Waschmaschine streiken und ausfallen, wenn der Kühlschrank den Geist aufgibt, dann geht es vielen Haushalten so, dass sie Probleme bekommen, und zwar eine echte Schieflage im finanziellen Bereich, denn nicht jede Familie, nicht jeder Haushalt kann sich sofort ein neues Gerät kaufen. Genau da setzt das Recht auf Reparatur ein. Es sorgt dafür, dass kaputte, defekte Geräte nicht automatisch auf den Müllhaufen kommen, sondern dass diese repariert werden und vernünftig und leistbar wieder eingesetzt werden können.
Mit dem heutigen Beschluss wird nicht nur eine EU-Richtlinie umgesetzt, er ist auch ein klares politisches Signal: Wegwerfen darf nicht länger billiger und bequemer als Reparieren sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Diese Gesetzesvorlage stärkt die Kreislaufwirtschaft, verlängert die Lebensdauer von Produkten, reduziert unnötigen Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Geld. Genau aus diesen Gründen kann ich es schon überhaupt nicht nachvollziehen, warum die Grünen, nur weil es da keinen Zuschuss gibt, nicht mitstimmen. Das wäre genau euer Thema. (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Ich hab’s eh begründet!) Dass weniger Geräte repariert werden, das schauen wir uns erst einmal an, denn wenn es billiger ist, ein Gerät herzurichten, statt neu zu kaufen, dann werden das sehr viele Haushalte machen.
Gerade Menschen mit wenig oder mittleren Einkommen brauchen dazu auch diese Entscheidung. Wer ein Gerät reparieren kann, statt es ersetzen zu müssen, hat unmittelbar einen Vorteil. Das ist Sozialpolitik und ökologischer Nutzen. Gleichzeitig profitieren die regionalen Reparaturbetriebe, Handwerker und jene Unternehmen, die auf Qualität setzen und nicht die Kurzlebigkeit von Geräten forcieren. Dieses Gesetz hilft also den Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der heimischen Wirtschaft.
Besonders wichtig ist natürlich, das wurde schon angesprochen, dass die Gewährleistung bei positiver Reparatur um ein weiteres Jahr verlängert wird – das ist ein echter Vorteil. Der zweite Vorteil ist, dass die Hersteller bestimmter Produkte verpflichtet werden, Reparaturen zu angemessenen Bedingungen anzubieten. Damit wird ein falscher Grundsatz korrigiert, der viel zu lange gegolten hat: dass ein Gerät nach dem ersten größeren Defekt praktisch verloren ist und weggeschmissen werden soll oder muss. Künftig soll gelten: Wenn ein Produkt reparierbar ist, dann muss es auch reparierbar bleiben. Gerade bei Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Kühlschränken ist diese Art der Reparatur ein enormer Fortschritt. Ersatzteile müssen verfügbar sein, Reparaturen dürfen nicht künstlich erschwert werden und Hersteller können sich ihrer Verantwortung nicht länger entziehen. Genau so sieht verantwortungsvolle Politik aus.
Auch das Europäische Formular für Reparaturinformationen ist ein Gewinn. Es schafft Klarheit über Kosten sowie über die Dauer und Bedingung einer Reparatur und es gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern endlich eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Das ist Transparenz, und diese Transparenz ist kein Selbstzweck, sondern ein wirksames Mittel gegen Intransparenz, gegen Abhängigkeit und unnötige Ausgaben. Natürlich löst das Gesetz nicht alle Probleme auf einmal, das geben wir ja zu, aber eine echte Reparaturkultur braucht nach Ersatzteilen, nach Fachkräften auch Reparaturnetzwerke. Das ist zu schaffen und wird mit diesem Gesetz sicherlich auch zustande kommen.
Geschätzte Damen und Herren, Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen so ein Gesetz, um Reparaturen ordentlich durchführen lassen zu können und nicht gleich neue Geräte kaufen zu müssen. Die politische Botschaft dieses Gesetzes bedeutet: Die Zeit der Wegwerflogik muss vorbei sein, reparieren muss einfacher, günstiger und selbstverständlicher als Neukauf werden. Genau dafür steht diese Gesetzesvorlage. Sie schützt die Haushalte, stärkt das Handwerk, spart Ressourcen und macht unsere Wirtschaft nachhaltiger und vernünftiger.
Als Sozialdemokratie sagen wir, Konsumentenschutz, soziale Entlastung und ökologische Verantwortung gehören zusammen, deswegen sind dieses Gesetz und dieses Thema keine Nebenschauplätze, sondern ein zentraler Schritt zu mehr Fairness und zu mehr Zukunftsfähigkeit. – Genau deswegen begrüßen wir diese Gesetzesvorlage. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
13.47
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/11
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/11.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/11.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies wiederum die Stimmeneinhelligkeit. (Rufe: Nein!) Nein, wer hat noch einmal - - (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Die Grünen!) – Ah, Entschuldigung, können Sie bitte alle noch einmal aufzeigen? – Danke. Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.