RN/16

14.02

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wo immer Sie uns zuhören und zusehen! Ja, es ist ein sehr schwieriges Thema, auch für mich emotional ein sehr schwieriges Thema. Gleich zu Beginn darf ich festhalten, dass für mich der Schutz des Lebens ein absolutes Gut ist. Wir müssen in unserer Gesellschaft alles tun, um beim Leben zu helfen, auch am Lebensende. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].) 

Ich verhehle es auch nicht: Das Sterbeverfügungsgesetz war für mich persönlich immer ein Balanceakt, eine Balance zwischen Selbstbestimmung, menschlicher Würde und trotzdem Schutz des Lebens. Wir haben das ja auch damals, 2020, 2021, sehr intensiv verhandelt und beraten. – Ich weiß, Kollegin Hauschildt-Buschberger, du warst eine sehr intensiv und aktiv Beteiligte an diesem Gesetz, und ich verstehe natürlich auch jetzt deine Bedenken, wie Kollegin Kerschler aber schon gesagt hat: Wir mussten handeln, der Verfassungsgerichtshof hat uns das eben aufgetragen, und darum musste es jetzt mit dieser Novelle schnell gehen, damit wir Rechtssicherheit in diese Sache bringen. 

Kollegin Kerschler hat es ja eh schon gesagt: Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 12. Dezember 2024 jene Bestimmung aufgehoben, nach der eine Sterbeverfügung nach einem Jahr ihre Wirksamkeit verliert, und diese Aufhebung ist eben mit 1. Juni 2026 wirksam geworden. Hätten wir jetzt nichts gemacht, dann hätte es einfach nichts gegeben, dann wären diese Sterbeverfügungen unendlich lange wirksam gewesen, und wir hätten kein Regulativ mehr gehabt.

Darum hat sich der Gesetzgeber jetzt entschlossen, diese Bestimmung einzuführen. Wir schaffen damit Rechtssicherheit und auch wieder Klarheit. Das ist wichtig und das ist notwendig. 

Kollegin Kerschler hat es schon gesagt: Neu ist, dass die Sterbeverfügung innerhalb von vier Jahren vier Mal erneuert werden kann, ohne dass das Verfahren jedes Mal von vorne beginnen muss. 

Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für uns als Seniorenvertreterinnen und -vertreter und auch als ÖVP entscheidend: Bei jeder Erneuerung muss ärztlich bestätigt werden, dass die Entscheidungsfähigkeit vorliegt, also dass der Wunsch zu sterben frei und selbstbestimmt getroffen werden kann, und auch, dass die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, dass also nach wie vor eine sterbeverfügungsrelevante Krankheit vorliegt. Das ist leider so technisch, ich tue mir wirklich schwer mit diesen Ausdrücken. 

Damit ist der Schutzgedanke aus unserer Sicht mit dieser Novelle nach wie vor nicht verwässert, und das ist uns als Seniorenvertreter:innen immer wichtig. 

Wir haben auch weitere Probleme angeführt, die noch nicht gelöst sind, Frau Ministerin, zum Beispiel die Aufbewahrung des tödlichen Präparates. Wir haben das auch sehr intensiv im Ausschuss besprochen und wir haben auch Zahlen dazu bekommen. Zwischen 1.1.2022 und 1.12.2025 wurden 721 Präparate von 355 Apotheken in Österreich ausgegeben. 103 sind wieder zurückgegeben worden, es gab 239 Todesfälle. Also bleiben ungefähr 380 Präparate, von denen wir nicht wissen, wie und wo sie verwahrt sind, weil eine Stelle fehlt, wie wir im Ausschuss gehört haben, die sich wirklich für die Rückgabe verantwortlich fühlt. Jetzt geht es entweder an die Bezirksbehörde oder eben an die Apotheke, aber es gibt niemanden, der die Verantwortung dafür übernehmen will, so haben wir es gehört. 

Wir haben auch gehört, dass es in diesem Zeitraum 883 Sterbeverfügungen gegeben hat. – Kollegin Kerschler, du hast von 1 000 gesprochen. Du hast wahrscheinlich die heurigen Zahlen auch schon mithineingenommen. 

Eigentlich ist es ja positiv, dass die Menschen sich die Präparate holen und sie trotzdem Gott sei Dank nicht anwenden, weil das Leben nach wie vor Gott sei Dank lebenswert ist. Das könnte man ja jetzt so sagen. Trotzdem braucht es eine Lösung, und ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam an dieser Lösung arbeiten, weil wir ja auch nicht wieder jemanden in eine Verantwortung hineintreiben wollen, die für eine Ärztin, einen Arzt oder für wen auch immer, der dann für die Rückgabe dieser Präparate verantwortlich ist, sehr schwierig ist. Ich glaube, da braucht es eine Lösung. Das muss mit Fingerspitzengefühl und Einbindung aller Kräfte – und da bin ich bei dir, Kollegin Hauschildt-Buschberger – gut vorbereitet werden. Also wir müssen schauen, dass wir da eine Lösung finden. 

Jetzt aber möchte ich zum Abschluss noch das Positive erwähnen – du (in Richtung Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne, OÖ]) hast es schon erwähnt, und auch Kollegin Kerschler hat es schon erwähnt –: unsere Hospizfinanzierung. Es werden ja doch in den Jahren 2022, 2023, 2024 109 Millionen Euro und ab 2024 dann jährlich 51 Millionen Euro vom Bund in einer Drittelfinanzierung – also auch Länder und die Gebietskörperschaften – zur Verfügung gestellt. 

Da wurde Gott sei Dank schon sehr, sehr viel Gutes erreicht: bei uns in Salzburg der Ausbau der mobilen Kinderpalliativteams in Stadt und Land Salzburg. Papageno heißt das, und es kümmert sich wirklich um Kinder und Jugendliche im Pinzgau und im Pongau und auch in der Stadt Salzburg. Oder: In Sankt Johann entsteht jetzt gerade der neue Lebensraum Tageshospiz Pongau, gut erreichbar für die Menschen im Pongau und im Lungau. Wir haben in Leogang schon ein sehr hervorragendes Tageshospiz, aber ein solches ist notwendig und wichtig auch für die Lungauer und auch für die An- und Zugehörigen. Die werden unterstützt und entlastet, und sämtliche Leistungen können von den Betroffenen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. 

Also Hospiz- und Palliativbetreuung dürfen keine Frage der Kosten sein. Sie müssen für alle möglich und leistbar sein. Daher an dieser Stelle auch nochmals ein Danke an alle, die sich da engagieren: an die Ehrenamtlichen, aber auch an die Menschen, die tagtäglich hauptamtlich daran arbeiten. Sie leisten Großartiges für uns alle. Vielen, vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

Abschließen möchte ich mit einem Zitat von Kardinal König: An der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben, ist unser Auftrag. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.09

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.