RN/17
14.09
Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Frau Präsident! Frau Justizminister! Werte Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher hier im Plenarsaal! Wir haben es jetzt schon von den Vorrednern gehört, aber noch einmal: Kaum ein Gesetz berührt die Menschen so unmittelbar wie jenes über diese Sterbeverfügung. Es geht dabei um das Lebensende, es geht um die Würde des Menschen und es geht vor allem um die Verantwortung des Gesetzgebers.
Wie schon die Vorredner gesagt haben: Mit der vorliegenden Novelle wird ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt. Künftig kann eine Sterbeverfügung innerhalb von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden, selbstverständlich aber nur dann, wenn ein Arzt bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen, und das halten wir Freiheitliche für einen sehr vernünftigen Schritt.
Wer schwer krank ist und sich bereits einem solch aufwendigen Verfahren unterzogen hat, soll nicht jedes Jahr wieder den gesamten Prozess von vorne beginnen müssen. Das schafft Entlastung, jedoch ohne auf die notwendigen Kontrollen zu verzichten.
Positiv ist auch, dass eine Sterbeverfügung nur erneuert werden kann, wenn die betreffende Person in Österreich gemeldet oder österreichischer Staatsbürger ist. Damit wird verhindert, dass Österreich zum Ziel eines Sterbetourismus wird.
Ebenso richtig ist die klare Trennung zwischen der aufklärenden und der Hilfe leistenden Person. Das stärkt die notwendige Unabhängigkeit und schafft zusätzliches Vertrauen.
Kollegin Gitschthaler hat es schon gesagt, auch wir müssen dazu noch ein paar klare Worte sagen: Mit dieser Novelle sind nämlich nicht alle Probleme gelöst. Es fehlt weiterhin eine eindeutige gesetzliche Regelung über die sichere Verwahrung des tödlichen Präparates. Ich wiederhole die Worte von Kollegin Gitschthaler in wenigen Sätzen: 721 Präparate wurden ausgegeben, verzeichnet sind 239 Todesfälle – laut den Zahlen, die wir gestern im Ausschuss bekommen haben –, 103 tödliche Präparate wurden zurückgegeben. Da frage ich: Wo sind denn die anderen?
Auch die Experten im Ausschuss haben betreffend Rückgabe gesagt, dass da der politische Auftrag fehlt. Es ist das Wort Diebstahl gefallen. Dies ist nicht außer Acht zu lassen. Da muss die Politik noch einen weiteren Schritt setzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiterhin besteht Unsicherheit für jene Menschen, die die Betroffenen in diesen schwierigen Situationen begleiten und unterstützen. Gerade bei einem solch sensiblen Thema darf es keine Grauzone geben. Da erwarten wir vom Gesetzgeber weitere Verbesserungen.
Ich kann mich erinnern, die Kollegen haben es gesagt, es gibt das sogenannte Kriseninterventionsteam, das KIT, welches ehrenamtlich Personen unterstützt, die von einem Todesfall im Umfeld, anderen schweren Situationen oder prekären familiären Verhältnissen betroffen sind. Dafür möchte ich mich hier im Namen der Freiheitlichen bei allen Ehrenamtlichen recht herzlich bedanken, das ist. Das ist für mich keine Selbstverständlichkeit. Auch das wäre zur Verbesserung dieser Novelle, dieses Gesetzes bitter nötig: dies mit einzubinden. (Beifall bei der FPÖ.)
Trotz dieser offenen Punkte stellt diese Novelle eine sachliche und praktikable Verbesserung dar. Sie erleichtert den Betroffenen den Ablauf, ohne die erforderlichen Schutzmechanismen aufzugeben. Und auch deshalb werden wir Freiheitliche dieser Gesetzesänderung zustimmen, denn unsere Aufgabe ist es, Gesetze nicht nach Ideologie, sondern nach Vernunft, Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit zu beurteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.14
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.