RN/23

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Übernahmegesetz geändert werden (ESAP-Justizgesetz – ESAP-JuG) (526 d.B. und 568 d.B. sowie 11849/BR d.B.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. – Ich bitte um den Bericht. 

RN/24

Berichterstatterin Amelie Muthsam: Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Übernahmegesetz geändert werden, ESAP-Justizgesetz, präsentieren. 

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile dieses. 

RN/25

14.34

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Mit dem sogenannten ESAP-Justizgesetz wird das nächste bürokratische Großprojekt aus Brüssel in österreichisches Recht übertragen. Esap – European Single Access Point – klingt eigentlich gut, es geht da um ein zentrales europäisches Zugangsportal, über das dann Unternehmensdaten europaweit abrufbar sein sollen. Das soll mehr Transparenz, einen einfachen Zugang und moderne Datenverarbeitung sicherstellen – und wenn Sie da sofort zustimmen, dann gibt es auch noch einen Mixer gratis dazu. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Zumindest wird uns das Ganze so positiv verkauft, die Wahrheit schaut aber dann doch ein bisschen anders aus: mehr Zentralismus, mehr Meldepflichten, mehr Bürokratie und am Ende auch wieder neue Strafen. 

Unternehmen müssen jetzt ihre Jahresabschlüsse, ihre Lageberichte, aber auch Nachhaltigkeitsberichte und weitere Unterlagen künftig nicht einfach nur mehr vorlegen – nein! –, sondern sie müssen diese dann in einem datenextrahierbaren oder in einem maschinenlesbaren Format übermitteln, mit entsprechenden Metadaten versehen und sich dafür dann auch noch eine eigene Rechtsträgerkennung ausstellen lassen. 

Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wenn Sie jetzt nicht verstanden haben, was das alles für die Wirtschaftstreibenden bedeutet, machen Sie sich keine Sorgen, der Großteil jener, die heute da zustimmen werden, weiß es auch nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es bedeutet jedenfalls für die betroffenen Unternehmen zusätzliche Software, zusätzliche Beratung, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und zusammengefasst dadurch zusätzliche Kosten. Und wer dann diese immer komplizierter werdenden Vorschriften nicht ordnungsgemäß erfüllt, dem drohen dann selbstverständlich Sanktionen und Zwangsstrafverfahren.

Wenn ich die letzten Gesetze, die wir hier ausgehend von EU-Richtlinien umgesetzt haben, Revue passieren lasse, dann meine ich, das ist jetzt schon ein bisschen das europäische Prinzip geworden: Zuerst schafft man neue Vorschriften, dann schafft man neue Meldewege, dann schafft man neue Behördenzuständigkeiten, und wenn sich dann keiner mehr in diesem Bürokratiedschungel auskennt, weil es einfach undurchsichtig ist, dann werden jene bestraft, die Fehler machen. Ich rede jetzt nicht von jenen, die das absichtlich machen, sondern von jenen, die da wirklich nicht mehr durchblicken, weil es ein echter Bürokratiedschungel ist. 

Meine Damen und Herren der Regierungsparteien, die heimischen Unternehmen brauchen keine neuen Datenportale aus Brüssel, sie brauchen niedrigere Energiepreise (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Sie brauchen keine FPÖ!), sie brauchen weniger Steuern, sie brauchen weniger Lohnnebenkosten und vor allem brauchen sie weniger Bürokratie. Und weil Herr Thoma schon wieder zwischenruft: Sie brauchen auch keine angebliche Wirtschaftsvertretung, die dann, wenn es darum geht, etwas für die Wirtschaftstreibenden zu tun, zurückzieht, so wie die ÖVP es macht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Unsere Unternehmer kämpfen mit einer schwachen Konjunktur – dank Ihnen. Sie kämpfen mit hohen Kosten – dank Ihnen. Sie kämpfen mit Personalmangel – dank Ihnen. Und sie kämpfen mit einer Bundesregierung, die jede europäische Richtlinie bereitwillig durchwinkt – dank Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen positiven Punkt gibt es aber in dieser Vorlage auch, auch das möchte ich erwähnen, nämlich: Unternehmer dürfen künftig ihre buchhalterischen Unterlagen grundsätzlich elektronisch archivieren, das heißt, Papieroriginale sind nur mehr in Ausnahmefällen notwendig. Das ist natürlich vernünftig, das ist zeitgemäß und so etwas unterstützen wir selbstverständlich.

Dass aber dieser einzelne kleine Schritt im Bereich Bürokratieabbau jetzt hier als Feigenblatt verwendet wird, um durch die Hintertür ein viel größeres Bürokratiesystem hier hereinzubringen (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.] gibt ein Gähngeräusch von sich), das ist in Wahrheit eine politische Frotzelei. – Sie hören es nicht, Kollege Thoma tut schon wieder laut gähnen, ganz absichtlich. Wenn Sie müde sind, Herr Thoma, können Sie runtergehen – schlafen Sie dort weiter, da stören Sie wenigstens keinen! (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Herr Spanring, reißen Sie sich zusammen!) – Auch da, meine Damen und Herren, muss man fragen: Was macht eigentlich der Herr Deregulierungsstaatssekretär Schellhorn? Sepp, wo bist du? (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders bedenklich ist auch, wie mit der Kritik dann im Begutachtungsverfahren umgegangen wurde. Da gibt es nämlich das sogenannte Bundesverwaltungsgericht – das wird ja dem einen oder anderen vielleicht ein Begriff sein. Dieses hat zwei zentrale inhaltliche Kritikpunkte eingebracht, und keiner davon wurde von Ihnen aufgegriffen. Es geht aber noch weiter: Es gibt den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, auch dieser hat massive legistische Detailkritik sowie teils sehr harte systematische Einwände, zum Beispiel gegen die Strafen, und auch, so wie beim vorigen Tagesordnungspunkt von den Grünen völlig richtig moniert, gegen die viel zu kurze Begutachtungsfrist eingebracht. 

Auch das ist etwas, was in letzter Zeit immer wieder der Fall ist: Es wird nur mehr zwei Wochen begutachtet und dann wird es durchgewunken. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Sie verstehen es eh nicht, was Begutachtung ist!) Und was wurde dann gemacht? – Ein paar peinliche Schreibfehler wurden korrigiert, ein paar Begriffe wurden genauer definiert, auf die wesentlichen Einwände hat man aber in Wahrheit weitgehend keinen Zugriff genommen, man hat sie wieder einmal ausgeblendet. (Beifall bei der FPÖ.) 

So schaut leider die gesamte Gesetzgebung in dieser Bundesregierung aus. Uns wird dann heute von meinen Nachrednern mit Sicherheit erklärt, man baue jetzt wieder Bürokratie ab, aber das genaue Gegenteil ist der Fall. Dieses Gesetz steht leider sinnbildlich für die unzähligen Fehlentwicklungen der Europäischen Union im Bereich Wirtschaft – deshalb steht die Wirtschaft so da, wie sie dasteht –, und genau deshalb lehnen wir Freiheitliche diese Vorlage ab. (Beifall bei der FPÖ.)

14.41

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile dieses.

RN/26

14.41

Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung europäischer Vorgaben in Österreich. Im Mittelpunkt steht dabei ein Begriff, der in der heutigen Wirtschaftswelt immer wichtiger wird, nämlich die Transparenz. Der European Single Access Point, kurz Esap, schafft somit ein einheitliches, europäisches, digitales Zugangsportal für Unternehmens- und Finanzinformationen. 

Ich möchte nur kurz auf meinen Vorredner eingehen: Da könnte man glauben, dass Transparenz eine Belastung und vergleichbare Unternehmensinformationen ein Nachteil seien. Tatsächlich ist aber das Gegenteil der Fall: Wer Kapitalmärkte stärken will, wer österreichischen Unternehmen den Zugang zu Investitionen erleichtern und den Wettbewerb auf Augenhöhe ermöglichen möchte, braucht verlässliche, digitale und leicht zugängliche Unternehmensdaten. Das ist auch keine Raketenphysik, wie Sie das so ein bissl dargestellt haben, wir setzen da einfach europäisches Recht um und schaffen einen einheitlichen europäischen Zugang zu Finanz- und Unternehmensinformationen. Davon profitieren Unternehmen, Investorinnen und Investoren sowie letztlich auch der Wirtschaftsstandort Österreichs. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Transparenz ist nämlich kein Standortnachteil, sondern – ganz im Gegenteil – Intransparenz ist einer, und gerade exportorientierte österreichische Unternehmen profitieren enorm davon, wenn Informationen europaweit einheitlich und digital verfügbar sind. 

Was bedeutet das also konkret? – Informationen, die heute bereits veröffentlicht werden müssen, sollen künftig einfacher auffindbar, besser vergleichbar und auch digital nutzbar sein. (Beifall bei der SPÖ.) Jahresabschlüsse, Unternehmensberichte oder kapitalmarktbezogene Informationen sollen nicht mehr in unterschiedlichen nationalen Systemen gesucht werden, sondern über einen gemeinsamen europäischen Zugang verfügbar sein. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen und auch zu einem besser vernetzten europäischen Binnenmarkt, und gerade in einer Zeit, in der wirtschaftliche Entscheidungen zunehmend grenzüberschreitend getroffen werden, ist es entscheidend, dass Informationen nicht an nationalen Grenzen oder an unterschiedlichen technischen Standards scheitern. Der Esap trägt also dazu bei, die europäischen Kapitalmärkte stärker zu verbinden und auch Investitionsentscheidungen zu vereinfachen. Davon können auch österreichische Unternehmen enorm profitieren. 

Die Umsetzung des Esap zeigt auch, welchen Mehrwert europäische Zusammenarbeit bringen kann. Europa kann nämlich dort stark sein, wo wir gemeinsam Standards setzen, anstatt ganz viele unterschiedliche Systeme parallel laufen zu haben. Ein digitaler europäischer Informationsraum erleichtert den Zugang zu Daten und schafft auch mehr Rechtssicherheit. Das ist im Interesse von Unternehmerinnen und Unternehmen, das ist im Interesse von Investor:innen und das ist auch im Interesse einer transparenten und modernen Verwaltung. Wir stimmen diesem Gesetz daher zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.45

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Karl Weber. Ich erteile dieses.

RN/27

14.45

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben von Kollegin Schweiger schon sehr eindrücklich gehört, worum es in dieser Gesetzesnovelle geht: Es wird europäisches Recht in österreichisches Recht umgewandelt. Gerade in Zeiten des globalen Wettbewerbs ist es wichtig, dass Europa gemeinsame Standards schafft, die Transparenz erhöht und Investitionen erleichtert. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Kern des Gesetzes – das haben wir auch schon gehört – ist die Anbindung an den European Single Access Point. Was bedeutet das? – Standardisiert und elektronisch an eine nationale Sammelstelle übermitteln und die Dateien in das europäische Portal einspeisen. 

Ein besonders wichtiger Punkt dabei ist: Es schafft keine neuen Berichtspflichten. Ich glaube, das sollte man noch einmal wiederholen: Es schafft keine neuen Berichtspflichten. Wir haben es gestern auch im Ausschuss gehört: Dieser One-Stop-Shop ist genau ein zusätzlicher Klick, also recht viel Mehraufwand kommt da nicht auf unsere Unternehmer zu, eher eine Vereinfachung. Er baut nämlich auch auf den bestehenden Strukturen auf, insbesondere auf dem Firmenbuch und der Infrastruktur des Bundesrechenzentrums; das heißt, es werden keine neuen Parallelstrukturen geschaffen, sondern bewährte Systeme sinnvoll weiterentwickelt. 

Gerade für ein exportorientiertes Land wie Österreich ist das ein wichtiger Schritt nach vorne. Wer investieren will, braucht verlässliche Informationen, rasch, digital und in standardisierter Form. Genau dazu leistet dieser Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag. Wer Investitionsentscheidungen trifft, soll auch nicht mühsam in unterschiedlichen Registern, Formaten oder nationalen Datenbanken suchen müssen, sondern in diesem Single-Access-Point fündig werden. Das hilft nicht nur den Anlegerinnen und Anlegern, sondern auch den Investoren und generell der interessierten Öffentlichkeit. Ich darf in diesem Zusammenhang auch wieder auf unseren Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll verweisen: Die Daten sollen laufen und nicht die Menschen. 

Der zweite zentrale Aspekt, der auch von der F angesprochen wurde: der konsequente Bürokratieabbau. Künftig können sämtliche aufbewahrungspflichtige Unternehmensunterlagen elektronisch archiviert werden. Überholte Papierpflichten werden abgeschafft und gleichzeitig wird Rechtssicherheit für jene Unternehmen geschaffen, die längst digital arbeiten. 

Für uns als ÖVP ist klar: Wir stehen für einen starken Wirtschaftsstandort, für klare Regeln und für möglichst wenig Bürokratie. Dieses Gesetz trägt dazu bei, genau dieses Gleichgewicht zu erreichen. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung eines modernen, wettbewerbsfähigen und digitalen Wirtschaftsstandortes Österreich. Darum verdient es auch die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

14.48

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses. 

RN/28

14.49

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Die heutigen nationalen Bestimmungen stellen sicher, dass große österreichische Unternehmen ihre meldepflichtigen Daten in dem von der EU geforderten lesbaren Format bereitstellen, nämlich auf dem Portal der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU. 

Das ist extrem gut so und wir begrüßen, dass eben auch Nachhaltigkeitsinformationen und Unternehmensinformationen einfach, digital, EU-weit und zentral abrufbar, zugänglich sind – das Ganze, wir haben es vorhin schon gehört, mit nur einem Klick mehr. Das ist total gut, nämlich vor allem auch demokratiepolitisch total gut, aber auch ethisch und ökologisch wichtig. 

Ich finde es schon sehr spannend, dass dem Herrn Kollegen von der FPÖ der Schutz und die Interessen der Konsument:innen anscheinend nicht mehr so wichtig sind, sondern vor allem weniger Aufwand für große Unternehmen und Aktiengesellschaften. Die FPÖ scheint da eigentlich zur Lobbypartei für Konzerne geworden zu sein. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ich finde es auch spannend beziehungsweise spricht es auch Bände, wenn Sie gegen Bürokratisierung beziehungsweise gegen Transparenz und Vorlage von Daten sind, weil sich ja bei Ihnen auch zeigt, dass Sie Parteiausgaben sehr ungern offenlegen. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Wenn man also eine selbstbestimmte und verantwortliche Entscheidung treffen möchte, ob man in ein Unternehmen investieren will oder nicht, muss man natürlich wissen, wie das betreffende Unternehmen werkt. Das ist die eine Seite, die private Seite. Auf der anderen, auf der öffentlichen, Seite ist diese Regelung aber eben auch wichtig für die Zivilgesellschaft, für Medien und NGOs, denn sie können sich Unternehmen nicht nur nach wirtschaftlichen Kennzahlen anschauen, sondern auch nach ihren Umwelt- und Sozialstandards beurteilen. Dieses einheitliche Format und die zentrale Stelle sind genial dafür, weil man dann eben an nur einer Stelle mit Stichworten suchen kann. Wir haben es im Ausschuss gehört: Man kann CO2, Ressourcenverbrauch, Wasser oder was auch immer eingeben, und man findet das an einer Stelle. Das ist demokratiepolitisch für die Transparenz, wie große Unternehmen agieren, extrem wichtig. 

Ich glaube, es ist auch für die Zukunft extrem wichtig, nämlich für die Zukunft der Wirtschaft und für ein ethisch korrektes Wirtschaften, denn wenn Konsumenten wissen, wie Unternehmen agieren, unter welchen Bedingungen sie produzieren, ob sie menschenwürdige Arbeitsbedingungen haben, die Natur hochhalten oder zerstören, hat das eine Auswirkung auf den Kauf oder die Inanspruchnahme dieser Unternehmen durch Konsument:innen auf dem Finanzmarkt. Das ist gut so, weil korrektes Handeln immer mehr wird, wenn eben solche Unternehmenspraktiken transparent vorliegen. 

Was ich aber sagen muss: Einerseits ist die Begutachtungsfrist zu kurz – wir haben das schon gehört –, und das ist auch für die Verbreitung dieses Gesetzes von Interesse. Ein Riesenriesennachteil sind aber die EU-Omnibusregelungen, die Entbürokratisierungsregelungen der EU, denn diese schränken dieses Gesetz beziehungsweise den Anwendungsbereich dieses Gesetzes extrem ein: von – wir haben es im Ausschuss gehört – 2 500 Unternehmen, die eigentlich anzeigepflichtig wären, auf 200 Unternehmen. Das sind circa 8 Prozent. Das führt diese Regelung eigentlich ad absurdum. 

Es ist eigentlich interessant, dass die FPÖ da nicht zustimmt, weil das ja total ihren Wünschen als Konzernlobbyistin entspricht. 

Trotzdem unterstützen wir das ESAP-Justizgesetz mit seinen Transparenzvorgaben, weil wir natürlich sehen, dass jeder noch so kleine Beitrag für nachhaltiges Wirtschaften für uns gut und extrem wichtig ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.53

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile dieses.

RN/29

14.54

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem vorliegenden ESAP-Justizgesetz schaffen wir mehr Transparenz und einen einfacheren Zugang zu Unternehmensinformationen in Europa. Wer investieren, wirtschaftliche Entwicklungen beurteilen oder sich ein Bild über ein Unternehmen machen möchte, soll diese Informationen künftig leichter und an zentraler Stelle finden können. Genau darum geht es beim European Single Access Point, kurz Esap: Man bündelt Informationen, die Unternehmen schon heute veröffentlichen müssen, auf einer gemeinsamen europäischen Plattform und macht sie digital leichter auffindbar. Das stärkt die Transparenz der Kapitalmärkte und erleichtert fundierte Investitionsentscheidungen. 

Wichtig ist dabei: Mit diesem Gesetz schaffen wir keine neuen Veröffentlichungspflichten. Unternehmen müssen keine zusätzlichen Berichte erstellen. Bereits bestehende Informationen werden lediglich in strukturierter Form an das europäische Zugangsportal weitergeleitet. Es geht also nicht um mehr Bürokratie, sondern um einen besseren Zugang zu den bereits vorhandenen Daten.

Mit dem ESAP-Justizgesetz setzen wir die unionsrechtlichen Vorgaben in jenen Materien um, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz fallen. Darüber hinaus nützen wir die Gelegenheit für eine sinnvolle Verwaltungsvereinfachung. Künftig kann die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrung bestimmter Rechnungslegungsunterlagen auch elektronisch erfolgen. Das reduziert unnötigen Verwaltungsaufwand und entspricht den Anforderungen einer modernen digitalen Verwaltung. Ich darf Sie daher ersuchen, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.56

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesministerin! 

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/30

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.