RN/28

14.49

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Die heutigen nationalen Bestimmungen stellen sicher, dass große österreichische Unternehmen ihre meldepflichtigen Daten in dem von der EU geforderten lesbaren Format bereitstellen, nämlich auf dem Portal der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU. 

Das ist extrem gut so und wir begrüßen, dass eben auch Nachhaltigkeitsinformationen und Unternehmensinformationen einfach, digital, EU-weit und zentral abrufbar, zugänglich sind – das Ganze, wir haben es vorhin schon gehört, mit nur einem Klick mehr. Das ist total gut, nämlich vor allem auch demokratiepolitisch total gut, aber auch ethisch und ökologisch wichtig. 

Ich finde es schon sehr spannend, dass dem Herrn Kollegen von der FPÖ der Schutz und die Interessen der Konsument:innen anscheinend nicht mehr so wichtig sind, sondern vor allem weniger Aufwand für große Unternehmen und Aktiengesellschaften. Die FPÖ scheint da eigentlich zur Lobbypartei für Konzerne geworden zu sein. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ich finde es auch spannend beziehungsweise spricht es auch Bände, wenn Sie gegen Bürokratisierung beziehungsweise gegen Transparenz und Vorlage von Daten sind, weil sich ja bei Ihnen auch zeigt, dass Sie Parteiausgaben sehr ungern offenlegen. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Wenn man also eine selbstbestimmte und verantwortliche Entscheidung treffen möchte, ob man in ein Unternehmen investieren will oder nicht, muss man natürlich wissen, wie das betreffende Unternehmen werkt. Das ist die eine Seite, die private Seite. Auf der anderen, auf der öffentlichen, Seite ist diese Regelung aber eben auch wichtig für die Zivilgesellschaft, für Medien und NGOs, denn sie können sich Unternehmen nicht nur nach wirtschaftlichen Kennzahlen anschauen, sondern auch nach ihren Umwelt- und Sozialstandards beurteilen. Dieses einheitliche Format und die zentrale Stelle sind genial dafür, weil man dann eben an nur einer Stelle mit Stichworten suchen kann. Wir haben es im Ausschuss gehört: Man kann CO2, Ressourcenverbrauch, Wasser oder was auch immer eingeben, und man findet das an einer Stelle. Das ist demokratiepolitisch für die Transparenz, wie große Unternehmen agieren, extrem wichtig. 

Ich glaube, es ist auch für die Zukunft extrem wichtig, nämlich für die Zukunft der Wirtschaft und für ein ethisch korrektes Wirtschaften, denn wenn Konsumenten wissen, wie Unternehmen agieren, unter welchen Bedingungen sie produzieren, ob sie menschenwürdige Arbeitsbedingungen haben, die Natur hochhalten oder zerstören, hat das eine Auswirkung auf den Kauf oder die Inanspruchnahme dieser Unternehmen durch Konsument:innen auf dem Finanzmarkt. Das ist gut so, weil korrektes Handeln immer mehr wird, wenn eben solche Unternehmenspraktiken transparent vorliegen. 

Was ich aber sagen muss: Einerseits ist die Begutachtungsfrist zu kurz – wir haben das schon gehört –, und das ist auch für die Verbreitung dieses Gesetzes von Interesse. Ein Riesenriesennachteil sind aber die EU-Omnibusregelungen, die Entbürokratisierungsregelungen der EU, denn diese schränken dieses Gesetz beziehungsweise den Anwendungsbereich dieses Gesetzes extrem ein: von – wir haben es im Ausschuss gehört – 2 500 Unternehmen, die eigentlich anzeigepflichtig wären, auf 200 Unternehmen. Das sind circa 8 Prozent. Das führt diese Regelung eigentlich ad absurdum. 

Es ist eigentlich interessant, dass die FPÖ da nicht zustimmt, weil das ja total ihren Wünschen als Konzernlobbyistin entspricht. 

Trotzdem unterstützen wir das ESAP-Justizgesetz mit seinen Transparenzvorgaben, weil wir natürlich sehen, dass jeder noch so kleine Beitrag für nachhaltiges Wirtschaften für uns gut und extrem wichtig ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.53

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.