RN/29
14.54
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem vorliegenden ESAP-Justizgesetz schaffen wir mehr Transparenz und einen einfacheren Zugang zu Unternehmensinformationen in Europa. Wer investieren, wirtschaftliche Entwicklungen beurteilen oder sich ein Bild über ein Unternehmen machen möchte, soll diese Informationen künftig leichter und an zentraler Stelle finden können. Genau darum geht es beim European Single Access Point, kurz Esap: Man bündelt Informationen, die Unternehmen schon heute veröffentlichen müssen, auf einer gemeinsamen europäischen Plattform und macht sie digital leichter auffindbar. Das stärkt die Transparenz der Kapitalmärkte und erleichtert fundierte Investitionsentscheidungen.
Wichtig ist dabei: Mit diesem Gesetz schaffen wir keine neuen Veröffentlichungspflichten. Unternehmen müssen keine zusätzlichen Berichte erstellen. Bereits bestehende Informationen werden lediglich in strukturierter Form an das europäische Zugangsportal weitergeleitet. Es geht also nicht um mehr Bürokratie, sondern um einen besseren Zugang zu den bereits vorhandenen Daten.
Mit dem ESAP-Justizgesetz setzen wir die unionsrechtlichen Vorgaben in jenen Materien um, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz fallen. Darüber hinaus nützen wir die Gelegenheit für eine sinnvolle Verwaltungsvereinfachung. Künftig kann die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrung bestimmter Rechnungslegungsunterlagen auch elektronisch erfolgen. Das reduziert unnötigen Verwaltungsaufwand und entspricht den Anforderungen einer modernen digitalen Verwaltung. Ich darf Sie daher ersuchen, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
14.56
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesministerin!
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.