RN/31

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 – BRÄG 2026) (527 d.B. und 569 d.B. sowie 11850/BR d.B.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. – Ich bitte um den Bericht. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrätin Muthsam [SPÖ/NÖ] – auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult –: Einmal noch! – Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

RN/32

Berichterstatterin Amelie Muthsam: Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz geändert werden, Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026, zur Kenntnis bringen. 

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. Ich erteile ihm dieses. (Rufe bei der ÖVP: Ah!)

RN/33

14.58

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Gestatten Sie mir als Kärntner, dass ich der Vorarlberger Präsidentin alles Gute wünsche. Wir in Österreich sind eine Einheit, und wir wünschen Vorarlberg, dem westlichsten Bundesland, alles Gute. Ich hoffe, dass wir gemeinsam diese Präsidentschaft unterstützen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Das Berufsrechts-Änderungsgesetz ist letztlich keine Materie, die eine einzelne Berufsgruppe betreffen könnte, sondern ich darf auf die vier Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung hinweisen. Da gibt es das rechtsstaatliche Prinzip – in dieses Prinzip sind wir als gesetzgebendes Organ mit involviert –, das eigentlich besagt, dass wir nicht nur die Gesetze zu befolgen haben und darauf Sorge, Wert legen sollten, dass sie dementsprechend vollzogen werden, sondern es ist auch so, dass es einen Zugang zu Rechtsschutz geben muss. Letztendlich ist in diesem Verständnis auch klar, dass es eine Trennung der Gesetzgebung, der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung gibt. 

Genau in diesem Bereich brauchen wir aber auch Menschen, die den dem Recht Unterworfenen zur Seite stehen. Das sind heute die erwähnten Rechtsanwälte und Notare, die eigentlich durch ihre Berufsausbildung dazu befähigt sind, für das Recht in Österreich eine Garantie abzugeben, nämlich jene zu unterstützen, die sich vielleicht durch Rechtsunkenntnis in einer Materie nicht besonders gut auskennen. Das heißt also, diese Berufe der Rechtsanwälte und Notare sind sehr wichtige Berufe. 

Darüber hinaus glaube ich, dass dieses Berufsrecht entsprechend erweitert werden musste, denn wir haben auch festgestellt – das haben wir gestern im Ausschuss festgestellt –, dass der Anteil der Rechtsanwältinnen, also der Frauen, zu den Rechtsanwälten, also den Männern, im Verhältnis, glaube ich, ein Viertel zu drei Vierteln steht. Ich glaube, dieses Missverhältnis geht auch darauf zurück, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in diesem besonderen Berufsstand ein großes Problem ist. 

Ich glaube, dass das gesetzgebende Organ – in Vertretung der Regierung; die Regierung hat diese Vorlage erstellt – sehr wohl auf dieses moderne Recht aufmerksam gemacht hat, dass wir auch da einen besseren Zugang haben müssen, damit sich auch Frauen an diesem wichtigen Beruf beteiligen. 

Da geht es auch um die Beitragszeiten, und ich möchte hier vielleicht doch die Gelegenheit nutzen, zu appellieren, darüber nachzudenken und zu bedenken, dass Kindererziehungszeiten etwas ganz, ganz Wichtiges für unsere Gesellschaft, für unsere Existenz und vor allem für unseren Fortschritt sind – und den Fortschritt brauchen wir nicht nur in Österreich, sondern auch in Europa. Es muss einem Staat eigentlich möglich sein, auf diese Zeiten der Kinderbetreuung stärker Rücksicht zu nehmen und – aus meiner Sicht – darüber nachzudenken, diese Beitragsgrundlagen zu erhöhen. 

Es geht aber auch darum, dass die Rechtsanwälte, wir haben es gestern gehört, über acht verschiedene Versorgungseinrichtungen verfügen. Da gibt es die Möglichkeit, ein Angebot, eine einheitliche Versorgungseinrichtung für die österreichische Rechtsanwaltschaft zu installieren. Es müssen, glaube ich, sechs Versorgungseinrichtungen dafür sein, wie wir gestern gehört haben. Das ist ein Angebot in der Administration, und dafür, dass die Administration erleichtert wird, kann man sicherlich, glaube ich, auch die Zustimmung von der Freiheitlichen Partei erwarten. 

Es geht also auch weiter darum, dass wir die Digitalisierung in diese Berufsgruppe besser einfließen lassen. Es geht auch darum, dass wir die Prüfungsordnungen verändern, um sie zielgerichteter zu machen, um sie schneller und vor allem auch effektiver zu machen. 

Zusammenfassend möchte ich sagen: Frau Bundesministerin, aus meiner Sicht ein Kompliment, dass Sie sich dieser Aufgabe angenommen haben, denn wir müssen die Balance herstellen, Situationen, die es in der Gesellschaft zu berücksichtigen gilt, in ein modernes Recht einfließen zu lassen, gleichzeitig aber auch – das ist meine besondere Aufgabe als älterer Mensch – diese Rechtsstaatlichkeit zu stärken, zu verankern und letztendlich diesen Balanceakt zu vollziehen. 

In diesem Sinne danke ich für Ihre Vorschläge, die ja schon im Nationalrat beschlossen worden sind. Ich darf meine ganze Energie dafür aufwenden, dass ich alle Beteiligten und Mitglieder hier im Bundesrat ersuche, gegen dieses Bundesgesetz keinen Einspruch zu erheben und Einstimmigkeit zu erzielen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.03

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile ihr dieses.

RN/34

15.03

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz debattieren wir heute wirklich einen Punkt, ein Thema, das man als Paradebeispiel für eine Reformpartnerschaft bezeichnen kann. Ich gebe schon ehrlich zu, dass die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte da etwas geschafft haben, was man auf Bundesebene schon auch als Beispiel nehmen kann, und zwar die Einigkeit über Bundesländergrenzen hinweg. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.] – erheitert –: Ja! – Heiterkeit des Abg. Himmer [ÖVP].)

Die Altersversorgung der Anwaltschaft ist ja traditionell selbstverwaltet und eigenfinanziert; mein Kollege hat das gut ausgeführt. Ich finde schon, dass es ein Privileg ist, aber auch eine Verantwortung, denn wer diese Autonomie sichern will, muss reformfähig bleiben. Ehrlich gesagt, grundsätzlich gesagt: Wer Selbstständigkeit haben will, muss auch für Veränderungen bereit sein. 

Ich nehme jetzt zwei Punkte von dieser heutigen Novelle heraus. Das eine – da geht es um das Hauptthema, die Vereinheitlichung des Pensionssystems – würde ich als Strukturreform mit einem starken Fundament bezeichnen. Es wird nämlich statt neun zersplitterten Versorgungssystemen in den Bundesländern jetzt eine einzige, eine gemeinsame Pensionskasse mit einer Opt-in-Möglichkeit für jene Pensionskassen, die aktuell noch nicht bereit sind, geschaffen. Ich finde, das ist eine sehr gute Lösung. Das bedeutet stabilere Pensionen, faire Beiträge und langfristige Finanzierbarkeit. Also ich würde das sehr wohl als echte Entlastung, sehr wohl als echte Vereinfachung und als echte Entbürokratisierung sehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege hat das vorhin besonders betont und ich möchte das auch hervorstreichen, das ist der zweite Punkt: Familienförderung, aber vor allem Förderung von Frauen. Wir erleichtern nämlich mit dieser Novelle, mit dieser Gesetzesänderung den Wiedereinstieg nach der Elternzeit durch eine gezielte Beitragserleichterung, denn noch immer sind viel zu wenige Frauen in der Anwaltschaft vertreten. Oft sind einfach die bekannten Hürden nach der Geburt eines Kindes sehr hoch. Mit den flexiblen Beitragserleichterungen schaffen wir da eine echte Entlastung. 

Ich würde schon gerne noch auf die Zahlen eingehen: Es gibt in Österreich aktuell 7 665 eingetragene Rechtsanwälte. Davon sind gemäß Daten vom Ende des Jahres 2025 25,6 Prozent Frauen – 25 Prozent, ein Viertel! Man sieht, wenn man es jetzt international betrachtet, dass es in Deutschland 35 Prozent sind, und in Griechenland – ihr werdet verwundert sein – sind 62 Prozent der Anwaltschaft Frauen. 

Also ich glaube, es ist sehr gut, dass wir heute da eine Reform machen, vor allem Richtung Beitragserleichterungen. Es ist nämlich so, dass bei diesem Punkt jetzt der Elternteil, der das Kind betreut – insbesondere sind es die Mütter –, für bis zu 24 Monate von der Kammerumlage befreit wird, mit dem besonderen Nachsatz, den ich sehr wichtig finde: Gleichzeitig bleiben die Versicherungsmonate unberührt, das heißt, die Pensionskassenbeiträge laufen weiter. 

Man kann bei diesem Punkt wirklich sagen, dass das ein Meilenstein für eine bedarfsorientierte und vor allem für eine familienfreundliche Arbeitswelt in der Justiz ist. 

Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir dieses Gesetz heute einstimmig beschließen, ist ein starkes Signal. Mein herzlicher Dank gilt vor allem dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und vor allem Ihnen, Frau Ministerin, für die wirklich hervorragende Vorarbeit in ebenso guter Zusammenarbeit und vor allem dafür, dass mit dieser stetigen und wertvollen Unterstützung und der Zusammenarbeit dieser gute Gesetzgebungsprozess möglich geworden ist. Man kann zu dieser Reform gratulieren, es als gutes Beispiel dafür sehen, dass vieles möglich ist, wenn man gemeinsam an einem Strang zieht. – In diesem Sinne stimmen wir zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.08

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile ihm dieses.

RN/35

15.08

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Mit dem heute vorliegenden Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 beraten wir eine Novelle, die in wesentlichen Bereichen von den betroffenen Berufsgruppen selbst angestoßen wurde. Das ist ein Zugang, den wir Freiheitliche grundsätzlich unterstützen. Wenn Reformen nicht von oben verordnet werden, sondern aus der Praxis heraus entstehen, dann sind sie in der Regel treffsicher, praxisnäher und dauerhaft tragfähig. (Beifall bei der FPÖ.)

Die österreichische Rechtsanwaltschaft zählt zu den klassischen freien Berufen. Ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Staat ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates. Dazu gehört auch, dass sie ihre Altersversorgung eigenständig organisiert und verwaltet. Genau deshalb ist es richtig, den Rechtsrahmen so anzupassen, dass eine gemeinsame bundesweite Versorgungseinrichtung geschaffen werden kann, allerdings auf freiwilliger Basis und unter Wahrung des freien Willens, sodass niemand zum Beitritt gezwungen wird. Wer seine bestehende Versorgungseinrichtung beibehalten möchte, kann dies weiterhin tun. Gleichzeitig erhalten jene Kammern, die sich zusammenschließen wollen, die notwendige gesetzliche Grundlage. Das ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen Einheit und Eigenständigkeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, ebenso begrüßen wir die vorgesehene Verbesserung für junge Familien. Wer aufgrund der Geburt eines Kindes, einer Adoption oder einer Pflegeverantwortung vorübergehend weniger beruflich tätig sein kann, soll dadurch keine Nachteile in seiner Altersversorgung erleiden. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Möglichkeit einer zeitweisen Beitragsbefreiung bei gleichzeitigem Erwerb von Versicherungszeiten ist daher ein richtiger Schritt. Gerade in freien Berufen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oftmals besonders herausfordernd. Wer Verantwortung für Kinder übernimmt, leistet einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Leistung verdient Anerkennung und entsprechende Rahmenbedingungen.

Positiv bewerten wir auch die weiteren Maßnahmen zur Modernisierung des Berufsrechts. Die Einbindung der flexiblen Kapitalgesellschaft als zulässige Rechtsform schafft eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit für die Kanzleien. Gleichzeitig bleibt das Fremdbesitzverbot aufrechterhalten beziehungsweise wird es sogar klarer geregelt. Damit wird sichergestellt, dass Rechtsanwaltsgesellschaften auch künftig von Rechtsanwälten geführt werden und nicht zum Spielball externer Investoren werden. Gerade in sensiblen Bereichen der Rechtspflege ist diese Unabhängigkeit unverzichtbar.

Auch die Digitalisierung findet in dieser Novelle ihren Platz. Elektronische Beglaubigungen werden erleichtert. Das elektronische Urkundenwesen wird weiterentwickelt. Prüfungen können unter außergewöhnlichen Umständen künftig mittels Videokonferenz durchgeführt werden. Digitalisierung ist dort sinnvoll, wo sie Verfahren vereinfacht, Zeit spart und Bürgern sowie Berufsangehörigen unnötige Wege erspart. Digitalisierung darf aber niemals Selbstzweck sein, sie muss den Menschen dienen und nicht umgekehrt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, auch die Anpassung bei den Kammerkommissären und der Regelungen für Vertretungen sorgt für mehr Rechtssicherheit. Gerade wenn eine Kanzlei unerwartet geschlossen werden muss oder ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit beendet, braucht es klare Zuständigkeiten und einen geordneten Ablauf. Davon profitieren letztlich auch die Mandanten.

Insgesamt handelt es sich bei diesem Gesetz um eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Berufsrechts. Es stärkt die Selbstverwaltung, es reduziert organisatorischen Aufwand, es schafft mehr Flexibilität, es verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und es führt die Digitalisierung dort fort, wo sie tatsächlich einen Mehrwert bringt. Natürlich wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen, ob alle Erwartungen erfüllt werden. Insbesondere wird sorgfältig zu beobachten sein, wie sich die neue Versorgungseinrichtung entwickelt und ob die freiwillige Zusammenarbeit der Kammern den gewünschten Erfolg bringt. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam begleiten.

Für heute können wir jedoch festhalten: Dieses Gesetz verbessert bestehende Strukturen, ohne dass die Eigenständigkeit der Rechtsanwaltschaft aufgegeben wird. Es handelt sich um eine ausgewogene Reform mit breiter Unterstützung der betroffenen Berufsvertretungen. Aus diesen Gründen wird die Freiheitliche Partei diesem Gesetz ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.14

Vizepräsident Daniel Schmid: Für eine Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

RN/36

15.14

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 modernisieren wir die Organisation der österreichischen Rechtsanwaltschaft, indem wir Abläufe vereinfachen, Kosten senken und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Rechtsanwältinnen deutlich verbessern – nämlich dadurch, dass wir die Möglichkeit einführen, rund um die Geburt und Kinderbetreuung für eine bestimmte Zeit von der Pflicht zur Zahlung der Kammerumlage befreit zu werden, während man gleichzeitig beitragsfreie Zeiten für die Pensionsversicherung erwirbt.

Damit schaffen wir Rahmenbedingungen, mit denen die oft auch finanziell sehr fordernde Doppelbelastung durch Mutterschaft und Rechtsanwaltsberuf leichter zu bewältigen ist. Ich betone Mutterschaft hier besonders, weil Väter, die Rechtsanwälte sind, dieses Problem oftmals nicht in diesem Ausmaß vorfinden. Wir haben leider immer noch eine Gesellschaft, die überwiegend Frauen die berühmte Doppelbelastung aufbürdet und sie in diese Situation bringt. Natürlich ist es auch wichtig, dass männliche Rechtsanwälte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Wir wissen aber: Das Prinzip „Ganze Männer machen halbe-halbe“, das die damalige Frauenministerin Helga Konrad vor sage und schreibe mehr als 30 Jahren ausrufen hat, ist leider in der Realität noch nicht vollständig angekommen – und offenkundig eben auch nicht in der Rechtsanwaltschaft, wenn man sich den bereits zitierten Frauenanteil in der Rechtsanwaltschaft von nur 25 Prozent vor Augen hält. (Beifall bei der SPÖ.) Daher ist diese Regelung ein gesellschaftlich wichtiger und notwendiger Schritt.

Ein weiteres zentrales Kernstück dieser Reform ist die institutionelle Neuordnung der eigenständigen, vom staatlichen Pensionssystem unabhängigen rechtsanwaltlichen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Auch diese Regelung wurde von der Rechtsanwaltschaft ausdrücklich gewünscht; und wir im Justizministerium haben das gerne vorbereitet und umgesetzt. Künftig werden die entsprechenden Ansprüche und Leistungen nicht mehr durch die Versorgungseinrichtungen jeder einzelnen Rechtsanwaltskammer, sondern einheitlich durch die Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwaltschaft abgewickelt werden. Mittelfristig wird es dadurch auch zu einheitlicheren Bedingungen für Anwältinnen und Anwälte in Österreich kommen.

Neben zahlreichen weiteren punktuellen Verbesserungen setzt das Berufsrechts-Änderungsgesetz auch stark auf Digitalisierung und Effizienz. So soll beispielsweise die notarielle Beglaubigung elektronischer Signaturen vereinfacht werden, indem die für die Beglaubigung benötigten Daten zentral gespeichert und von den verschiedenen Notaren und Notarinnen genutzt werden können. Das österreichische zentrale Vertretungsverzeichnis wird um Kontaktdaten ergänzt und damit praktikabler gestaltet.

Damit setzen wir auch Maßnahmen aus der Aufgabenkritik um, also jenem Entlastungsprojekt, das wir im Justizministerium bereits 2025 in Gang gesetzt haben; und wir halten damit auch das Notariat auf dem Stand der Zeit. Dementsprechend darf ich Sie bitten, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

15.18

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesministerin.

Ich begrüße den Präsidenten des Bundesrates außer Dienst Karl Bader recht herzlich bei uns im Bundesratssitzungssaal. – Herzlich willkommen in unseren Reihen. 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

RN/37

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.