RN/35
15.08
Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Mit dem heute vorliegenden Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 beraten wir eine Novelle, die in wesentlichen Bereichen von den betroffenen Berufsgruppen selbst angestoßen wurde. Das ist ein Zugang, den wir Freiheitliche grundsätzlich unterstützen. Wenn Reformen nicht von oben verordnet werden, sondern aus der Praxis heraus entstehen, dann sind sie in der Regel treffsicher, praxisnäher und dauerhaft tragfähig. (Beifall bei der FPÖ.)
Die österreichische Rechtsanwaltschaft zählt zu den klassischen freien Berufen. Ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Staat ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates. Dazu gehört auch, dass sie ihre Altersversorgung eigenständig organisiert und verwaltet. Genau deshalb ist es richtig, den Rechtsrahmen so anzupassen, dass eine gemeinsame bundesweite Versorgungseinrichtung geschaffen werden kann, allerdings auf freiwilliger Basis und unter Wahrung des freien Willens, sodass niemand zum Beitritt gezwungen wird. Wer seine bestehende Versorgungseinrichtung beibehalten möchte, kann dies weiterhin tun. Gleichzeitig erhalten jene Kammern, die sich zusammenschließen wollen, die notwendige gesetzliche Grundlage. Das ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen Einheit und Eigenständigkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, ebenso begrüßen wir die vorgesehene Verbesserung für junge Familien. Wer aufgrund der Geburt eines Kindes, einer Adoption oder einer Pflegeverantwortung vorübergehend weniger beruflich tätig sein kann, soll dadurch keine Nachteile in seiner Altersversorgung erleiden. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Möglichkeit einer zeitweisen Beitragsbefreiung bei gleichzeitigem Erwerb von Versicherungszeiten ist daher ein richtiger Schritt. Gerade in freien Berufen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oftmals besonders herausfordernd. Wer Verantwortung für Kinder übernimmt, leistet einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Leistung verdient Anerkennung und entsprechende Rahmenbedingungen.
Positiv bewerten wir auch die weiteren Maßnahmen zur Modernisierung des Berufsrechts. Die Einbindung der flexiblen Kapitalgesellschaft als zulässige Rechtsform schafft eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit für die Kanzleien. Gleichzeitig bleibt das Fremdbesitzverbot aufrechterhalten beziehungsweise wird es sogar klarer geregelt. Damit wird sichergestellt, dass Rechtsanwaltsgesellschaften auch künftig von Rechtsanwälten geführt werden und nicht zum Spielball externer Investoren werden. Gerade in sensiblen Bereichen der Rechtspflege ist diese Unabhängigkeit unverzichtbar.
Auch die Digitalisierung findet in dieser Novelle ihren Platz. Elektronische Beglaubigungen werden erleichtert. Das elektronische Urkundenwesen wird weiterentwickelt. Prüfungen können unter außergewöhnlichen Umständen künftig mittels Videokonferenz durchgeführt werden. Digitalisierung ist dort sinnvoll, wo sie Verfahren vereinfacht, Zeit spart und Bürgern sowie Berufsangehörigen unnötige Wege erspart. Digitalisierung darf aber niemals Selbstzweck sein, sie muss den Menschen dienen und nicht umgekehrt. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, auch die Anpassung bei den Kammerkommissären und der Regelungen für Vertretungen sorgt für mehr Rechtssicherheit. Gerade wenn eine Kanzlei unerwartet geschlossen werden muss oder ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit beendet, braucht es klare Zuständigkeiten und einen geordneten Ablauf. Davon profitieren letztlich auch die Mandanten.
Insgesamt handelt es sich bei diesem Gesetz um eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Berufsrechts. Es stärkt die Selbstverwaltung, es reduziert organisatorischen Aufwand, es schafft mehr Flexibilität, es verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und es führt die Digitalisierung dort fort, wo sie tatsächlich einen Mehrwert bringt. Natürlich wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen, ob alle Erwartungen erfüllt werden. Insbesondere wird sorgfältig zu beobachten sein, wie sich die neue Versorgungseinrichtung entwickelt und ob die freiwillige Zusammenarbeit der Kammern den gewünschten Erfolg bringt. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam begleiten.
Für heute können wir jedoch festhalten: Dieses Gesetz verbessert bestehende Strukturen, ohne dass die Eigenständigkeit der Rechtsanwaltschaft aufgegeben wird. Es handelt sich um eine ausgewogene Reform mit breiter Unterstützung der betroffenen Berufsvertretungen. Aus diesen Gründen wird die Freiheitliche Partei diesem Gesetz ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.14
Vizepräsident Daniel Schmid: Für eine Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.