RN/36

15.14

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 modernisieren wir die Organisation der österreichischen Rechtsanwaltschaft, indem wir Abläufe vereinfachen, Kosten senken und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Rechtsanwältinnen deutlich verbessern – nämlich dadurch, dass wir die Möglichkeit einführen, rund um die Geburt und Kinderbetreuung für eine bestimmte Zeit von der Pflicht zur Zahlung der Kammerumlage befreit zu werden, während man gleichzeitig beitragsfreie Zeiten für die Pensionsversicherung erwirbt.

Damit schaffen wir Rahmenbedingungen, mit denen die oft auch finanziell sehr fordernde Doppelbelastung durch Mutterschaft und Rechtsanwaltsberuf leichter zu bewältigen ist. Ich betone Mutterschaft hier besonders, weil Väter, die Rechtsanwälte sind, dieses Problem oftmals nicht in diesem Ausmaß vorfinden. Wir haben leider immer noch eine Gesellschaft, die überwiegend Frauen die berühmte Doppelbelastung aufbürdet und sie in diese Situation bringt. Natürlich ist es auch wichtig, dass männliche Rechtsanwälte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Wir wissen aber: Das Prinzip „Ganze Männer machen halbe-halbe“, das die damalige Frauenministerin Helga Konrad vor sage und schreibe mehr als 30 Jahren ausrufen hat, ist leider in der Realität noch nicht vollständig angekommen – und offenkundig eben auch nicht in der Rechtsanwaltschaft, wenn man sich den bereits zitierten Frauenanteil in der Rechtsanwaltschaft von nur 25 Prozent vor Augen hält. (Beifall bei der SPÖ.) Daher ist diese Regelung ein gesellschaftlich wichtiger und notwendiger Schritt.

Ein weiteres zentrales Kernstück dieser Reform ist die institutionelle Neuordnung der eigenständigen, vom staatlichen Pensionssystem unabhängigen rechtsanwaltlichen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Auch diese Regelung wurde von der Rechtsanwaltschaft ausdrücklich gewünscht; und wir im Justizministerium haben das gerne vorbereitet und umgesetzt. Künftig werden die entsprechenden Ansprüche und Leistungen nicht mehr durch die Versorgungseinrichtungen jeder einzelnen Rechtsanwaltskammer, sondern einheitlich durch die Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwaltschaft abgewickelt werden. Mittelfristig wird es dadurch auch zu einheitlicheren Bedingungen für Anwältinnen und Anwälte in Österreich kommen.

Neben zahlreichen weiteren punktuellen Verbesserungen setzt das Berufsrechts-Änderungsgesetz auch stark auf Digitalisierung und Effizienz. So soll beispielsweise die notarielle Beglaubigung elektronischer Signaturen vereinfacht werden, indem die für die Beglaubigung benötigten Daten zentral gespeichert und von den verschiedenen Notaren und Notarinnen genutzt werden können. Das österreichische zentrale Vertretungsverzeichnis wird um Kontaktdaten ergänzt und damit praktikabler gestaltet.

Damit setzen wir auch Maßnahmen aus der Aufgabenkritik um, also jenem Entlastungsprojekt, das wir im Justizministerium bereits 2025 in Gang gesetzt haben; und wir halten damit auch das Notariat auf dem Stand der Zeit. Dementsprechend darf ich Sie bitten, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

15.18

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesministerin.

Ich begrüße den Präsidenten des Bundesrates außer Dienst Karl Bader recht herzlich bei uns im Bundesratssitzungssaal. – Herzlich willkommen in unseren Reihen. 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.