RN/27

1. Punkt und 2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (936/A und 553 d.B. sowie 11831/BR d.B. und 11860/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (554 d.B. sowie 11861/BR d.B.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. Ich bitte um die Berichte.

RN/28

Berichterstatter Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Kober. Ich erteile ihm dieses.

RN/29

12.25

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Österreicher! Vorigen Dienstag vor 50 Jahren wurden die Volksgruppenrechte in einem Volksgruppengesetz gesetzlich geregelt. 

Was heute unter TOP 1 und 2 vorliegt, wird von der Bundesregierung als technische Anpassung verkauft, tatsächlich geht es aber um weit mehr: Es geht um den Zustand unserer Justiz, es geht um den Zugang der Bürger zum Recht und es geht um die Zukunft des ländlichen Raumes. 

Der erste Tagesordnungspunkt enthält eine verfassungsrechtliche Regelung für Kärnten, um auf den Mangel an zweisprachigen Richtern reagieren zu können. Niemand hier im Plenum wird bestreiten, dass funktionierende Gerichte notwendig sind, aber gerade diese Debatte zeigt doch ein viel größeres Problem auf: Der Personalmangel in der Justiz wird immer eklatanter und offensichtlicher. Im Bereich der Richter, im Bereich der Mitarbeiter in den Gerichten und natürlich auch im Bereich der Justizanstalten wird der Personalmangel immer eklatanter. (Beifall bei der FPÖ.)

Während Sie heute gesetzliche Anpassungen beschließen, werden gleichzeitig aus dem Justizministerium Pläne bekannt, österreichweit bis zu 16 Bezirksgerichte zu schließen. Geschätzte Damen und Herren, bis auf Wien, Salzburg und Oberösterreich sollen alle Bundesländer betroffen sein. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Wir haben’s schon hinter uns!) Aus meinem Bundesland, die schöne Steiermark, stehen auch drei auf der Schließungsliste: Murau, Mürzzuschlag und Schladming. – Zufall oder nicht, das ist die direkte Folge einer völlig verfehlten Budget- und Personalpolitik dieser Verliererregierung, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Die schwarz-rot-pinke Ampel sucht verzweifelt Einsparungsmöglichkeiten – ich verstehe es – und greift wieder einmal dort zu, wo sich die Menschen am wenigsten wehren können, Herr Vizekanzler: im ländlichen Raum. Was ist die Begründung? – 3 Millionen Euro an Einsparungen. Ich sage es noch einmal: 3 Millionen! Geschätzte Damen und Herren, Sie alle wissen wahrscheinlich, das Budget des Justizministeriums beträgt rund 2,4 Milliarden Euro, und wir reden jetzt von 3 Millionen an Einsparungen. (Vizepräsident Gfrerer übernimmt den Vorsitz.)

Man muss auch dazusagen: Die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz bescheinigt Österreich auch, dass sich die Gerichtsbarkeit in Österreich über die Gerichtsgebühren selbst finanziert – und mehr als das: 1 Milliarde Euro wird bei uns über die Gerichtsgebühren eingenommen, das ist über 100 Prozent mehr, als eigentlich ausgegeben wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir reden da von 3 Millionen Euro. Für diesen vergleichsweise geringen Betrag nimmt man in Kauf, dass Menschen künftig wesentlich längere Wege zum Gericht haben, dass Verfahren komplizierter werden und dass ein weiterer Teil der staatlichen Infrastruktur aus dem ländlichen Raum verschwindet, geschätzte Damen und Herren.

Ich glaube und meine Fraktion, die FPÖ, glaubt auch, dass das kein gutes Geschäft ist. Nein, im Gegenteil: Das ist ein schlechtes Geschäft für die betroffenen Bundesländer. Es ist ein schlechtes Geschäft für die ohnehin schon strapazierten Regionen. Und natürlich ist es ein schlechtes Geschäft für rechtsuchende Bürger, geschätzte Damen und Herren. Ich muss schon festhalten, bei dieser Bundesregierung – und Sie haben es ja selber auch vorgemacht, Herr Vizekanzler – sitzt das Geld, geht es um ideologische Prestigeprojekte und darum, Fördermillionen an aller Herren Länder zu überweisen oder fragwürdige NGOs zu finanzieren, offensichtlich locker, bei dieser Verliererregierung in Wien. (Beifall bei der FPÖ.)

Geht es aber um funktionierende Gerichte für unsere Bürger – für unsere Bürger! –, dann wird plötzlich jeder Euro dreimal umgedreht. Diese Prioritätensetzung lehnen wir von der FPÖ entschieden ab. 

Besonders bemerkenswert, das muss ich auch noch erwähnen, agieren die Regierungsfraktionen in den Bundesländern. Die steirische ÖVP und die steirische SPÖ laufen gegen diese Schließungspläne natürlich ebenso Sturm. ÖVP-Abgeordnete, um Herrn Forstner und Frau Izzo zu nennen, sprechen von einem „Angriff auf den ländlichen Raum“. Aber auch aus Ihrer Fraktion, Herr Vizekanzler, fordert ein ganz Bekannter, nämlich Klubobmann Schwarz, eine Standortgarantie und erklärt, dass die Menschen in der Obersteiermark nicht für die Budgetlöcher in Wien zahlen dürfen – Ihr Klubobmann Schwarz! (Beifall bei der FPÖ.)

Da frage ich mich schon: Wer regiert dieses Land eigentlich? Offenbar weiß man in den Bundesländern nicht mehr, was die eigene Bundesregierung in Wien plant. Oder anders gesagt: Von dieser Verliererregierung in Wien wird etwas beschlossen, draußen müssen es die eigenen Abgeordneten, die eigenen Parteifreunde dann wieder der Bevölkerung erklären. Dazu fällt mir nur eines ein, Herr Vizekanzler: Freundschaft! (Beifall bei der FPÖ.)

Was passiert dadurch? – Wir alle wissen das: Politikverdrossenheit nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in Ihrer eigenen Partei. Und wie spiegelt sich das wider? – Das hat man erst unlängst wieder in Graz am Wahlergebnis gesehen.

Warnungen wegen dieses Kahlschlags bei den Gerichten kommen ja nicht nur von uns Freiheitlichen – das wird uns ja immer angekreidet –, auch die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte sprechen von einer massiven Überlastung der Justiz. Es fehlen Hunderte Richterplanstellen, die Arbeitsbelastung liegt teilweise über dem Erträglichen. Und was ist eure Antwort, Herr Vizekanzler, was ist die Antwort der Verliererregierung? – Es gibt keine ausreichenden zusätzlichen Planstellen, keine nachhaltige Personaloffensive. Stattdessen wird ein Plan in Umlauf gebracht, wonach 16 Bezirksgerichte geschlossen werden sollen. Das ist genau die falsche Antwort auf diese Problematik, geschätzter Herr Vizekanzler. 

Meine Damen, meine Herren, ein Bezirksgericht ist weit mehr als nur ein Verwaltungsstandort, es ist Teil der staatlichen Grundversorgung. Es schafft Vertrauen in den Rechtsstaat, und es garantiert, dass Recht nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch tatsächlich greifbar ist. Gerade ältere Menschen, Familien oder Betriebe im ländlichen Raum dürfen nicht gezwungen werden, für jede gerichtliche Angelegenheit stundenlange Fahrten auf sich zu nehmen. Wer ständig Postämter schließt, die Zahl der Polizeidienststellen reduziert und Bankfilialen zusperrt (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Für die Bankfilialen ist auch die Politik verantwortlich?), darf sich nicht wundern, wenn sich Menschen von der Politik im Stich gelassen fühlen. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Wir müssen uns jetzt auch um die Banken kümmern?)

Diese Bundesregierung spricht ständig von gleichwertigen Lebensverhältnissen. Mit solchen Maßnahmen erreicht sie aber genau das Gegenteil. (Ruf bei der ÖVP: Der Forstinger hat auch schließen müssen! – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Herr Kober, die Bundesregierung muss sich um die Banken kümmern, oder wie?) – Wir Freiheitliche, Herr Thoma, stehen für starke Regionen, wir Freiheitliche stehen für einen leistungsfähigen Rechtsstaat, und wir stehen dafür, dass öffentliche Infrastruktur nicht ausschließlich nach Excel-Tabellen bewertet wird, Herr Vizekanzler. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir lehnen – wie war es anders zu erwarten? – diese Entwicklung entschieden ab. (Ruf bei der SPÖ: So wie alles!)

Abschließend darf ich unseren Entschließungsantrag einbringen: 

Entschließungsantrag 

der Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Schließung von Bezirksgerichten“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird ersucht,

1. von sämtlichen Plänen zur Schließung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten Abstand zu nehmen,

2. sicherzustellen, dass budgetäre Konsolidierungsmaßnahmen nicht zu einer Ausdünnung des niederschwelligen Zugangs zur Justiz in den Regionen führen,

3. dem Nationalrat ehestmöglich eine nachvollziehbare Darstellung sämtlicher im Zusammenhang mit Bezirksgerichten geprüften Strukturmaßnahmen, der behaupteten Einsparungspotenziale sowie der regionalen und justizpolitischen Auswirkungen vorzulegen und

4. die bestehenden Bezirksgerichtsstandorte dauerhaft aufrechtzuerhalten sowie die dafür erforderlichen personellen, organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen sicherzustellen.“


Kollege Schmid – wo ist er? –, ich nehme dich beim Wort, jetzt kannst du wirklich zeigen, ob dir deine Bezirksgerichte etwas wert sind. (Beifall bei der FPÖ.)

12.36

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

TOP1 Unselbständiger Entschließungsantrag: Keine Schließung von Bezirksgerichten von Andreas Arthur Spanring

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Der von den Bundesräten Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Keine Schließung von Bezirksgerichten“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile es ihr. 

RN/30

12.37

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem auch liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Ich würde schon meinen, dass man, wenn man sich zu einem Tagesordnungspunkt meldet, dann auch zu diesen Themen, die er beinhaltet, sprechen sollte. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Wir hatten in der letzten Aktuellen Stunde das Thema: „Volksgruppen als unverzichtbaren Teil der österreichischen Identität stärken“. Wir waren uns, würde ich sagen, hier in diesem Saal nach allen Reden auch einig, wie wichtig die Stärkung und der Erhalt unserer sechs Volksgruppen in Österreich ist. 

Wir setzen heute hier ein wichtiges Zeichen der Anerkennung, der Sichtbarkeit, des Respekts, denn diese sechs Volksgruppen mit ihrer Kultur, mit ihrer Tradition, mit ihrer Sprache, mit ihrer Geschichte, aber vor allem die Menschen gehören zu Österreich. Sie sind österreichische Staatsbürger. 

Bis jetzt hatten nur die kroatische und die slowenische Volksgruppe durch Artikel 7 des Staatsvertrages einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, heute wird dieser Schutz auch auf die vier weiteren autochthonen Volksgruppen ausgeweitet.

Auch der Erhalt, und ja, das betrifft jetzt mein Bundesland Kärnten, der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten war und ist uns sehr wichtig. Die Möglichkeit, die eigene Sprache auch vor Behörden und vor Gericht zu verwenden, ist ein wichtiges Recht der slowenischen Volksgruppe. Ich möchte hier auch sagen, dass unsere Ministerin Claudia Bauer vor Ort war und mit allen Beteiligten gesprochen und verhandelt hat. Denn, ja, wir haben es schon gehört, aufgrund von Pensionierungen, aufgrund eines Mangels an zweisprachigen Mitarbeitern in der Justiz ist es für kleinere Bezirksgerichte in zunehmendem Maße schwierig, Bedienstete zu finden, die der slowenischen Sprache mächtig sind.

Es lag also eine schwierige Situation vor, die eine Änderung der Rahmenbedingungen erforderte. Was bedeutet das jetzt konkret? – Das bedeutet konkret – das ist auch Inhalt dieser zwei Tagesordnungspunkte –: Das Bezirksgericht Ferlach wird mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel werden mit jenem in Völkermarkt zusammengelegt. Es handelt sich da um keine Schließungen (Ruf bei der FPÖ: Der erste Schritt! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), es handelt sich um Zusammenlegungen; bei den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg werden zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet, die sämtliche Serviceleistungen auch in slowenischer Sprache anbieten. Zweisprachig geführte Verhandlungen werden an den bisherigen Standorten Ferlach und Bleiburg durchgeführt. 

Geschätzte Damen und Herren, mit dieser Lösung für die zweisprachige Gerichtsbarkeit erhalten wir das Angebot beziehungsweise das Recht für die Mitglieder der Volksgruppe an den bisherigen Standorten aufrecht. Die entstehenden Kompetenzzentren in Klagenfurt und Völkermarkt gewährleisten sämtliche Serviceleistungen auch in Zukunft, und ich würde sagen: Wir setzen damit einen wesentlichen Schritt für unsere Volksgruppen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

12.41

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Arpa. – Ich erteile es Ihnen. 

RN/31

12.41

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Vielen Dank, Herr Vizepräsident, und – ich habe noch nicht gratuliert – herzliche Gratulation! Die Frau Präsidentin ist jetzt gerade nicht im Saal, aber auch ihr natürlich das Beste, und ich freue mich, dass wieder eine Frau den Vorsitz hier in unserem Bundesrat innehat. 

Ich knüpfe jetzt an meine Rede in der letzten Aktuellen Stunde an. Auch damals haben wir über die Volksgruppen gesprochen, und ich habe mit dem Gedanken von Hans Kelsen, der einer der Väter unserer Bundesverfassung war, begonnen. Er hat ja deutlich gemacht, dass sich die Qualität einer Demokratie daran misst, wie sie Minderheiten schützt. Deswegen finde ich, dass es großartig ist, dass wir ein weiteres Mal über das Volksgruppengesetz sprechen. Die Frau Ministerin, das muss man ihr jetzt auch ausrichten, hat sich wirklich sehr darum bemüht, einen guten Konsens zu finden – auch in ihrer Abwesenheit möchte ich ihr das gerne sagen –, denn dieser Gesetzesbeschluss wurde natürlich viel diskutiert, der Entwurf hat den Weg über den Nationalrat genommen – Bundesrat, Nationalrat – und kommt jetzt wieder zu uns zurück. Das finde ich großartig, dass wir einmal diesen Weg beschritten haben. 

Vor 50 Jahren wurde hier im Parlament – wir haben es auch schon gehört – das Volksgruppengesetz beschlossen, und Bruno Kreisky erklärte damals, die Lösung der Probleme der Volksgruppen sei in ein entscheidendes Stadium getreten. Jetzt ist es 50 Jahre später, wir haben noch immer ein paar Schritte zu machen und es ist noch immer nicht alles vollständig, aber wir sind auf einem guten Weg. 

Und eines möchte ich hier wirklich festhalten: Volksgruppen sind keine historische Fußnote, sie sind keine bloße Erinnerung an ein Österreich von gestern, sondern sie sind lebendige Demokratie. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Sie sind gleichzeitig auch ein unverzichtbarer Teil des Österreichs von heute. 

Meine Kollegin aus Kärnten Sandra Lassnig hat es ja schon sehr schön ausformuliert: Die kroatische und die slowenische Volksgruppe hatten ja schon die Sichtbarmachung im Volksgruppengesetz, jetzt kommen die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma dazu, und ihre Sprachen, ihre Traditionen, aber auch ihre Geschichte und ihr Engagement bleiben weiterhin erhalten. 

Vielleicht machen wir daraus ein schönes Bild: Unsere Volksgruppen und ihre Sprachen sind wie ein Mosaik, und wenn ich aus diesem Mosaik einen Stein herausnehme, dann fehlt irgendetwas – und ich glaube, das möchten wir ja nicht haben. Deswegen ist ein Zusammenspiel immer notwendig und auch richtig und wichtig, denn fehlt ein Stein, gibt es eine Lücke – und werden Sprachen zurückgedrängt oder wird eine Volksgruppe unsichtbar gemacht, dann wird Österreich nicht einheitlicher, sondern Österreich wird ärmer. 

Wir ändern jetzt mit dieser Novellierung das Volksgruppengesetz. Das mag auf den ersten Blick technisch ausschauen – das hat ja auch der Kollege von der FPÖ schon gesagt –, aber es ist, glaube ich, notwendig. 

Vielleicht noch ein Blick zu den Roma: Der Begriff Roma wird ja immer als Dachbegriff verstanden, er umfasst aber natürlich auch die Sinti und die Jenischen, und ich finde, es ist auch dieser Volksgruppe Rechnung zu tragen – und da bedanke ich mich auch recht herzlich dafür, dass das nun gemacht wurde. 

Ein wichtiger Punkt der Novelle – auch das wurde heute ja schon angesprochen – ist die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten. Durch Pensionierungen und durch den Mangel an zweisprachigem Personal sind neue organisatorische Lösungen einfach notwendig geworden. Deshalb schaffen wir ja zweisprachige Kompetenzzentren in Klagenfurt und in Völkermarkt. Die Verfahren können weiterhin in slowenischer Sprache abgehalten werden, und auch die bisherigen Standorte haben weiterhin Gerichtstage und Verhandlungen. 

Noch einmal ein Blick zu meinen Kollegen von der FPÖ: Also ich persönlich war noch nie bei einem Gericht. Ich weiß nicht, wie oft man zu einem Gericht geht, aber grundsätzlich sind ja die Tage erhalten geblieben, und ich finde, die Möglichkeit, dass man Strukturen einfach einmal mitnimmt und dass man etwas verändert, das ist an sich ja nichts Schlechtes. Ich weiß jetzt nicht, warum das dann so ein Thema ist. (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Aber der ist ja nicht von heute auf morgen in Pension gegangen! Das hat sich ja schon über Jahre abgezeichnet! ... im Vorfeld was machen!) – Na ja.

Weil Sie das auch vorhin angesprochen haben: Es gab immer einen Dialog mit allen betroffenen Menschen! Weil das auch immer wieder kursiert, dass das irgendwie über die Köpfe hinweg gemacht worden ist: Dem muss ich da jetzt wirklich widersprechen, weil das einfach gemeinsam mit den Volksgruppen, mit den Ländern – die Landeshauptleute waren eingebunden – und allen Verantwortlichen vor Ort erarbeitet wurde. Deswegen, finde ich, ist die Lösung eine geglückte. Wir sprechen ja mit den Menschen und nicht über sie – auch das möchte ich hier noch einmal festhalten. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Und weil ich das auch schon öfter hier im Parlament angesprochen habe: Sprachliche Vielfalt – und das betrifft jetzt auf der einen Seite die Gerichte, aber auf der anderen Seite auch die Volksgruppen – ist ja kein Hindernis, sie ist kultureller Reichtum, gesellschaftliche Stärke und ein wesentlicher Teil unserer gemeinsamen Identität. 

Ich möchte abschließend noch einmal sagen: Volksgruppen sind keine historische Fußnote, sie sind Teil unserer Gegenwart, sie sind Teil unserer gemeinsamen Identität, und sie sind Teil unserer Zukunft. – Herzlichen Dank, und ich bitte natürlich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

12.46

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr. 

RN/32

12.47

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollegin Arpa hat es schon gesagt: Wir haben in einer Aktuellen Stunde vor gar nicht so langer Zeit hier intensiv über die Volksgruppen gesprochen. Damals ging es auch um die grundsätzliche Frage, warum Minderheitenrechte eine Demokratie stark machen. Heute diskutieren wir nicht mehr über das Warum, sondern beschließen ganz konkret das Wie – und genau darin liegt die Bedeutung dieser Novelle. 

Ich glaube, ich brauche jetzt nicht noch einmal die ganze historische Entwicklung nachzuzeichnen. Heute geht es darum, dass wir den guten Worten auch Taten folgen lassen. Es ist wirklich ein schönes Zeichen – auch das wurde schon mehrfach erwähnt –, dass wir genau im 50. Jahr nach dem Beschluss des Volksgruppengesetzes diese Novelle beschließen. Vor fünf Jahrzehnten wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, und heute entwickeln wir ihn weiter – beziehungsweise er wurde weiterentwickelt – und passen ihn an die Herausforderungen unserer Zeit an. 

Ein wesentlicher Teil – das wurde heute auch schon gesagt – betrifft die zweisprachige Gerichtsbarkeit. Es geht nicht nur um einfache organisatorische Änderungen oder um eine Zusammenlegung der Bezirksgerichte, sondern der eigentliche Hintergrund ist leider ein ganz praktisches Problem: Es wurde in den letzten Jahren immer schwieriger, ausreichend Richterinnen und Richter mit Slowenischkenntnissen für mehrere kleine Gerichtsstandorte zu finden, und damit drohte nämlich ein Recht, das seit Jahrzehnten besteht, in der Praxis immer schwerer umsetzbar zu sein. Diese Reform schafft deshalb keine neuen Minderheitenrechte, sie sorgt vielmehr dafür, dass bestehende Rechte auch in Zukunft tatsächlich ausgeübt werden können. Mit der Zusammenlegung zu größeren zweisprachigen Gerichtsstandorten schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass dieses Recht auch langfristig abgesichert wird. Gleichzeitig bleiben Gerichtstage und Verhandlungen an den bisherigen Standorten erhalten. Das zeigt, dass sich Bürgernähe und eine leistungsfähige Justiz nicht ausschließen müssen. 

Ebenso wichtig ist die zweite Gesetzesänderung, die heute beschlossen wird: Erstmals wird ausdrücklich festgelegt, dass Slowenischkenntnisse bei der Auswahl für den richterlichen Vorbereitungsdienst positiv berücksichtigt werden. Auch das ist kein bloßes Symbol. 

Minderheitenrechte können nur dann gelebt werden, wenn es Menschen gibt, die sie im Alltag auch ermöglichen. Gerade vor Gericht ist Sprache weit mehr als ein Mittel zur Verständigung. Wer sich in einer schwierigen Situation, in einer persönlich schwierigen Situation befindet, wird es sehr schätzen, dass er sich in seiner Muttersprache ausdrücken kann, weil er dadurch Sicherheit gewinnt und dadurch auch Vertrauen gewährleistet wird. Vertrauen ist eine der wichtigsten Grundlagen unseres Rechtsstaates. 

Ja, auch ich begrüße sehr, dass künftig alle sechs anerkannten Volksgruppen ausdrücklich im Volksgruppengesetz genannt werden. Diese gesetzliche Verankerung schafft Sichtbarkeit und auch Rechtssicherheit. Ebenso positiv – das wurde, glaube ich, heute noch nicht erwähnt – ist der Ausbau des Volksgruppenberichtes. Die stärkere Einbindung der Volksgruppenbeiräte und das angekündigte jährliche Volksgruppenforum stärken den Dialog zwischen Politik und Volksgruppen. Gute Minderheitenpolitik lebt vom regelmäßigen Gespräch und nicht nur von den Gesetzesbeschlüssen. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Minderheitenschutz ist niemals selbstverständlich. Rechte auf dem Papier reichen nicht aus, sie müssen im Alltag funktionieren, und genau deshalb ist diese Reform wichtig. 

Und ich wäre nicht ich, wenn ich an dieser Stelle nicht noch einen Gedanken aus meiner Rede in der Aktuellen Stunde aufgreifen würde: Als Oberösterreicherin denke ich natürlich dabei auch an Regionen wie das Salzkammergut oder immer wieder auch an meine Heimatgemeinde Seewalchen. Dort haben die Siebenbürger Sachsen oder auch die Landler ihre kulturellen Spuren hinterlassen. Sie gehören zwar – auch das habe ich schon einmal gesagt – nicht zu den anerkannten Volksgruppen, zeigen aber trotzdem eindrucksvoll, wie sehr unterschiedliche kulturelle Wurzeln unsere Region geprägt haben und auch bis heute noch bereichern. (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Innviertel auch!)

Die Stärke einer Demokratie erkennt man tatsächlich nicht daran, wie sie mit der Mehrheit umgeht. Sie zeigt sich dort, wo sie jene schützt, die nicht die Mehrheit bilden. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Arpa [SPÖ/Ktn.].)

Vielfalt ist kein Gegensatz zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Gegenteil: Wer kulturelle Vielfalt schützt, stärkt den Zusammenhalt. 

Lassen Sie mich das auch noch ganz kurz sagen: Niemand behauptet, dass mit dieser Novelle alle Fragen gelöst sind. Sie ist ausdrücklich ein weiterer Schritt. Gute Volksgruppenpolitik endet nicht mit einem Gesetzesbeschluss, sie entwickelt sich weiter im Dialog, mit Respekt und mit dem Willen, bestehende Rechte auch in Zukunft wirksam zu sichern. Vor 50 Jahren wurde der Grundstein für den gesetzlichen Schutz der Volksgruppen gelegt. Heute bauen wir dieses Fundament weiter aus, nicht spektakulär, nicht mit großen Schlagzeilen, sondern mit konkreten Verbesserungen für die Menschen. Genau so entsteht Schritt für Schritt eine Republik, in der kulturelle Vielfalt nicht nur geduldet, sondern als Bereicherung verstanden wird. Aus diesen Gründen werden wir der Novelle selbstverständlich mit Überzeugung unsere Zustimmung geben. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

12.53

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Babler. Ich bitte darum.

RN/33

12.53

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Unsere Volksgruppen sind ein fester und wichtiger Bestandteil der österreichischen Identität. Dazu zählt ganz wesentlich auch die Möglichkeit für die slowenische Volksgruppe, ihr Recht auf zweisprachige Gerichtsbarkeit wahrzunehmen. Diese Zweisprachigkeit ist verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht und eben auch ein zentrales Fundament des friedlichen und respektvollen Zusammenlebens. 

Mit der Reform, die wir heute diskutieren, stellen wir Weichen von historischer Bedeutung: Wir sichern die zweisprachige Gerichtsbarkeit ab. Diese Reform ist notwendig, um auf den demografischen Wandel zu reagieren und weiterhin attraktive Arbeitsplätze, so wie es angesprochen worden ist, innerhalb der Justiz anbieten zu können. Das Ergebnis kann sich aus meiner Sicht sehen lassen und ist ein Zeichen der konstruktiven Zusammenarbeit, die auch schon angesprochen worden ist, zwischen dem Bund, dem Land Kärnten und der slowenischen Volksgruppe. Gemeinsam stärken wir damit das regionale Fundament unserer Heimat. 

Herzstück dieser Strukturreform ist die Bündelung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit an zwei spezialisierten Kompetenzstandorten, in Klagenfurt/Celovec und Völkermarkt/Velikovec. Durch die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Ferlach/Borovlje mit Klagenfurt entsteht das neue Bezirksgericht Klagenfurt-Ferlach/Celovec-Borovlje. Ebenso führen wir die Bezirksgerichte Bleiburg/Pliberk und Eisenkappel/Železna Kapla mit Völkermarkt zum Bezirksgericht Völkermarkt-Bleiburg/Velikovec-Pliberk zusammen.

Damit verbinden wir zwei wesentliche Vorteile. Erstens: Wir weiten den Bereich der zweisprachigen Gerichtsbarkeit nun auf nahezu die gesamten Bezirke Völkermarkt und Klagenfurt-Land aus. Und zweitens sichern wir die unmittelbare Nähe zur Bevölkerung nachhaltig ab. Durch regelmäßige Amtstage in allen drei Standorten bleibt die Justiz nah bei den Menschen vor Ort. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Wichtige dabei ist: Alle zweisprachigen Verfahrensrechte bleiben uneingeschränkt garantiert. Volksgruppenangehörige können wie gewohnt auf Slowenisch plädieren und erhalten qualifizierte Übersetzungen. 

Ein moderner Rechtsstaat braucht aber auch ein starkes Fundament. Deshalb priorisiert das Justizministerium als Teil des Maßnahmenpakets die umfassende Generalsanierung des Landesgerichts Klagenfurt. Zusätzlich werden die sozialrechtlichen Verfahren mit Bezug zu den jugoslawischen Nachfolgestaaten von Graz nach Klagenfurt geholt. Damit werden wertvolle Kompetenzen direkt in Kärnten gebündelt, wodurch der dortige Justizstandort aufgewertet wird.

Ich mag es auch hier sagen, mein aufrichtiger Dank gilt unserer Justizministerin Anna Sporrer, ihrem Haus und allen anderen Beteiligten ebenso, im Bund, in Kärnten und innerhalb der verschiedenen Volksgruppenorganisationen, die durch ihr unermüdliches Engagement und ihre Kompromissbereitschaft diese Reform erst ermöglicht haben. 

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, lassen Sie mich aber im Zuge dieser Gerichtsbarkeitsdebatte auch grundsätzlich etwas sagen. Bundesrätin Arpa hat davon gesprochen, zu Recht davon gesprochen, dass Volksgruppen „keine historische Fußnote“ in unserer Republik sind. Wenn wir schon über die Zweisprachigkeit reden, wenn wir schon darüber reden, dass die slowenische Volksgruppe ein wichtiger Teil unserer Heimat ist, dann lassen Sie mich auch noch ein paar Worte, weil es wichtig ist, das nicht zu vergessen, über die Vorfälle im Peršmanhof verlieren.

Der Peršmanhof ist ein wichtiger Gedenkort. Er steht für die Geschichte der Kärntner Sloweninnen und Slowenen, für ihre Verfolgung durch die Nationalsozialisten, aber auch für ihren mutigen Widerstand. Der Peršmanhof erzählt uns eine Geschichte von unfassbarem Grauen, aber auch eine Geschichte von Mut und Haltung. Ich sage es ganz offen: Zu lange wurde dieser Widerstand in Österreich verdrängt, kleingeredet oder verschwiegen. Dabei haben gerade Kärntner Sloweninnen und Slowenen einen so wichtigen Beitrag zur Befreiung unseres Landes vom Nationalsozialismus geleistet. (Beifall bei der SPÖ.) Und das anzuerkennen, ist für mich und für viele eine Frage von historischer Gerechtigkeit. Der Peršmanhof gehört zur Geschichte Kärntens, er gehört zur Geschichte Österreichs.

Ich sage es ganz klar, mit aller Deutlichkeit, als Vizekanzler und als überzeugter Demokrat und Antifaschist, dass das, was im letzten Jahr im Peršmanhof passiert ist, fatal war. Es hätte nie passieren sollen, und wir müssen dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert, wenn wir über Zweisprachigkeit, über Respekt gegenüber Volksgruppen, auch gegenüber den Kärntner Sloweninnen und Slowenen sprechen. Ich werde all meine Kraft dafür verwenden, dass wir nicht weiter hier Konflikte auf Kosten der Rechte von slowenischen und von anderen Volksgruppenangehörigen austragen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Zurück zum Thema der Gerichtsbarkeit: Wir bringen heute durch die vorgeschlagenen Maßnahmen einen zukunftsweisenden Plan auf den Weg – für die slowenische Volksgruppe, für Kärnten, aber in Wahrheit für ganz Österreich. Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, ich kann es Ihnen nur empfehlen, dieser Vorlage hier breit zuzustimmen, ich würde mich wirklich darüber freuen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

12.59

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Vielen Dank für die Stellungnahme, Herr Vizekanzler.

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile es ihm.

RN/34

12.59

Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich ein bisschen auf Herrn Kober replizieren. Ich habe eine zehnjährige und eine 13-jährige Tochter, die in der Schule schon Referate halten müssen. Wenn man ein Referat hält, dann soll es halt wirklich zum vorgegebenen Thema passen, weil sonst die Lehrerin sagt: 5, setzen! Und Ihre Rede war zu einem ganz anderen Thema. Sie verdrehen immer alles und sehen immer alles als schlecht an.

Wenn wir heute aber über die Volksgruppen in Österreich sprechen, sprechen wir über Förderung, Projekte und Verwaltungsberichte. Wir sprechen über das Selbstverständnis unseres Landes, denn die autochthonen Volksgruppen sind kein Randthema, sie sind ein unverzichtbarer Teil Österreichs. Sie prägen unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Sprachenvielfalt und unser Zusammenleben, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wer Österreich ernst nimmt, muss auch seine Volksgruppen ernst nehmen. Für uns ist Österreich nicht dann stark, wenn Vielfalt kleingeredet oder als Bedrohung dargestellt wird. Österreich ist stark, wenn Vielfalt anerkannt, geschützt und als Teil unserer gemeinsamen Identität verstanden wird. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und ÖVP.)

Das ist wichtig, denn Volksgruppenpolitik darf nicht nur auf dem Papier stattfinden, sie muss im Alltag ankommen, in den Schulen, in den Vereinen, in den Medien und im öffentlichen Raum. Besonders erfreulich ist, dass immer mehr Jugendliche auch diese Angebote nutzen, denn Sprache und Kultur leben nur dann weiter, wenn junge Menschen sie nicht bloß als Teil der Vergangenheit sehen, sondern als Teil ihrer eigenen Zukunft. Gleichzeitig müssen wir neue Wege gehen und die jungen Menschen informieren – über Social Media, Videos, Podcasts und digitale Plattformen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über die Volksgruppen und auch jene der Roma sprechen, dürfen wir das dunkelste Kapitel der jüngeren Geschichte nicht verschweigen. Ich weiß nicht, ob Sie das vor Kurzem gesehen haben, ORF III hat eine Berichterstattung gebracht: In der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 1995 wurden in Oberwart Josef Simon, Peter Sarközi sowie Karl und Erwin Horvath durch eine Rohrbombe des rechtsextremen Terroristen Franz Fuchs ermordet. Die vier Männer wollten eine rassistische Tafel mit der Aufschrift „Roma zurück nach Indien!“ entfernen, und die Bombe war genau an dieser Tafel angebracht.

Sie wurden ermordet, weil sie Roma waren, und wir dürfen niemals vergessen, dass solche Taten nicht aus dem Nichts geschehen. Am Anfang stehen Worte, am Anfang steht die Abwertung von Menschen, und es beginnt damit, dass man Minderheiten pauschal verdächtigt, dass zwischen angeblich richtigen und falschen Österreicher:innen unterschieden wird und dass Ausgrenzung als Patriotismus verkauft wird. Genau da trägt die Politik eine besondere Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Deshalb sage ich auch ganz klar in Richtung der FPÖ: Wer seit Jahren mit Angst arbeitet, wer Minderheiten gegeneinander ausspielt und wer ständig ein enges, ausgrenzendes Heimatbild zeichnet, kann sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist nicht jedes harte Wort eine Gewalttat, aber Worte schaffen ein Klima (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Gehört das zum Tagesordnungspunkt, das Thema?), und wer Hass normalisiert, wer Begriffe und Bilder aus dem rechtsextremen Milieu übernimmt (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Zur Tagesordnung bitte!) und wer ständig behauptet, bestimmte Menschen gehören weniger zu Österreich als andere (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Das ist die Realität!), trägt zur Vergiftung dieses Klimas bei, und ich weiß, Sie sind Klimaleugner, liebe Damen und Herren! (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Ai, ai, ai! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es ist schon bemerkenswert, wenn sich ausgerechnet die FPÖ (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Zum Thema bitte!) als Hüterin – nein, ich bin Niederösterreicher – österreichischer Identität inszeniert, gleichzeitig aber immer wieder jene Vielfalt schlechtredet, die Österreich seit Jahrhunderten prägt. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.]) Österreich ist nicht einsprachig, Österreich war nie kulturell einheitlich und Österreich gehört nicht einer Partei, die anderen vorschreiben möchte, wer ein richtiger Österreicher oder eine richtige Österreicherin ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Heimat bedeutet nicht, dass alle gleich sein müssen. Heimat bedeutet, dass alle ihren Platz haben. Die slowenischen, die kroatischen, die ungarischen, die tschechischen, die slowakischen Volksgruppen sowie die Roma haben unterschiedliche Geschichten und Bedürfnisse, aber sie haben alle ein Recht darauf, dass ihre Sprache, ihre Kultur und ihre Identität geschützt wird. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

Vielfalt ist also kein Angriff auf Österreich, Vielfalt ist Österreich. Wir als SPÖ stehen für ein Land, in dem Minderheitenrechte geschützt werden, in dem Zusammenhalt nicht durch Ausgrenzung entsteht und in dem niemand Angst haben muss, weil er eine andere Sprache spricht oder einer Volksgruppe angehört. Die Erinnerungen an Josef Simon, Peter Sarközi und Karl und Erwin Horvath verpflichten uns dazu, nicht nur heute, sondern an jedem einzelnen Tag. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

13.06

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Vizepräsident Daniel Schmid. – Bitte.

RN/35

13.06

Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf den freiheitlichen Kollegen replizieren. – Liebe Kollegen von den Freiheitlichen, würden Sie Ihren Entschließungsantrag und die darin enthaltene Thematik tatsächlich ernst nehmen, dann hätten Sie diesen Entschließungsantrag nicht erst im Laufe dieser Sitzung eingebracht. Würden Sie Ihren Entschließungsantrag ernst nehmen, dann hätten Sie diesen Antrag im Vorfeld, beispielsweise am Dienstag während der Ausschüsse, den Parteien hier im Haus vorgelegt, damit wir diesen Antrag auch mit unseren Bundesländern besprechen können und vielleicht auch überparteilich mittragen können – oder sei es mit einer etwaigen Änderung. (Zwischenruf des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.].)

Ich sage Ihnen jetzt ein Beispiel, wie man so etwas machen kann. Zur Oppositionszeit, als ich selber aufseiten der Opposition hier gesessen bin, habe ich einen Entschließungsantrag eingebracht, und mir war damals durchaus eines klar: Wenn ich diesen Antrag so einbringe, wie Sie ihn heute eingebracht haben, dann wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Daher habe ich auch im Vorfeld alle Parteien abgeklappert, habe ihnen den Antrag gezeigt, mit allen Parteien hier im Haus den Antrag besprochen, eine kleine Änderung haben wir sogar noch hineingearbeitet, und dieser Antrag wurde überparteilich von allen Parteien hier im Haus angenommen und mitgetragen. Daher ist eindeutig klar: Ihnen geht es hier nicht um die Sache, Kollegen von der Freiheitlichen Partei, Ihnen geht es hier nur um eines: um Show, um reine Showpolitik und nichts anderes! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Ansonsten hätten Sie das ganz anders bewerkstelligt. (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: ... so Politik machen wie Sie, Kollege!) Kollegen, Sie nehmen Ihren Antrag nicht ernst. Weshalb sollen wir dann hier im Haus Ihre Show ernst nehmen? – Daher werden wir einen eigenen Antrag einbringen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.08

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile es.

RN/36

13.09

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident! Herr Vizekanzler! Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag 

der Mitglieder des Bundesrates Christian Fischer, Sandra Lassnig, Mag. Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Bezirksgerichte unter Einbeziehung regionaler Ebenen“

Der Bundesrat wolle beschließen:


Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.09

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

TOP1 Unselbständiger Entschließungsantrag: Evaluierung der Bezirksgerichte unter Einbeziehung regionaler Ebenen von Christian Fischer, Sandra Lassnig, Mag. Dr. Julia Deutsch

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Der von den Bundesräten Christian Fischer, Sandra Lassnig, Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Evaluierung der Bezirksgerichte unter Einbeziehung regionaler Ebenen“ ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Eine Wortmeldung haben wir noch: Bitte um deinen (in Richtung Bundesrat Amhof [FPÖ]) Redebeitrag.

RN/37

13.10

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Herr Vizepräsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Ich glaube der Antrag der Freiheitlichen war nicht so kompliziert eingebracht und formuliert, dass man das nicht entscheiden könnte – wenn es um die Sache geht, dann können Sie zustimmen –, sondern man muss es als ein Ausweichmanöver werten, um hier einem gut gemeinten Antrag der FPÖ nicht zustimmen zu müssen – das steckt dahinter. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun aber zur Novelle bei der Volksgruppenpolitik: Es ist ja so, dass ich selber Südtiroler Abstammung bin, also interessiert mich die Volksgruppenpolitik natürlich besonders. Es müssen hier aber noch einige zusätzliche Anmerkungen gemacht werden. Ich beschränke mich auf die slowenische Volksgruppe, weil die anderen Volksgruppen zahlenmäßig nicht wirklich bedeutend sind.

Es ist so, dass hier eine Aufwertung der Volksgruppen zum Ziel genommen wird, aber diese Aufwertung der slowenischen Minderheit steht im diametralen Gegensatz zur Realität und zur wirklichen Entwicklung dieser Volksgruppe. Wenn man einmal kurz in die Geschichte zurückschaut: Es hat in Kärnten über 100 000 Sprecher gegeben – Zahlen sind durchaus zu bekommen –, vor dem Ersten Weltkrieg waren 30 Prozent der Kärntner Bevölkerung slowenischsprachig. Wir haben derzeit – und hier wird geschönt – unter 3 Prozent der Bevölkerung.

Das hat gewisse Gründe. Ich habe zum Beispiel selber einen Bekannten aus dem alpinistischen Bereich. Nach einiger Zeit hat er einmal plötzlich mit älteren Personen in Kärnten Slowenisch gesprochen und dann gesagt: Ja, ich bin eigentlich Slowene. – Ich habe zu ihm gesagt: Warum sprichst du das so wenig? – Er hat gesagt, er spricht auch mit seinen Kindern hauptsächlich Deutsch und in der Ortschaft wird das zunehmend gesprochen. Er hat das sehr interessant begründet, er hat nämlich gesagt, es ist seine freie Entscheidung, er will Zugang zu den Medien, zu Verbindungen haben und bevorzugt die deutsche Sprache.

Die Entwicklung der Zahl der Sprecher ist in den letzten 100 Jahren also eine durchaus abfallende gewesen, und die Tendenz ist in der praktischen Realität weiter stark fallend. Verstehen Sie mich richtig: Ich bin überhaupt kein Gegner der slowenischen Sprache, aber man muss einfach feststellen, dass es eine freie Entscheidung der Personen ist, und man muss die Realität, dass eben die slowenische Sprache in Kärnten weniger benutzt wird, erkennen.

Vielleicht auch zum Thema der Gerichte ein kurzer Seitensatz, weil jetzt immer Themenverfehlung vorgeworfen wurde – ich finde das überhaupt eigenartig –: Da wird der österreichischen Bevölkerung durch einen Gesetzesbeschluss der Zugang zu Gerichten erschwert, Kollege Kober spricht darüber, und dann heißt es, es ist eine Themenverfehlung. Das ist, glaube ich, so eine neue Taktik von Ihnen: immer wenn Sie gegenüber der FPÖ keine Argumente mehr haben, mit Themenverfehlungsvorwürfen zu kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Merkwürdigerweise haben ja dann die anderen Redner auch hauptsächlich zu den Gerichten repliziert, und da war das keine Themenverfehlung.

Mir fehlt aber hier bei der Debatte über die Volksgruppen noch ein weiterer wichtiger Punkt. Es werden sechs Volksgruppen unter Schutz gestellt und aufgewertet, es fehlt aber eine siebte Volksgruppe, nämlich die der Deutsch sprechenden Österreicher. Die wurde nicht – oder nur marginal von Kollegin Buschberger – erwähnt. Es ist nämlich nicht nur so, dass eine slowenischsprachige Minderheit in Kärnten lebt, sondern es ist sehr wohl auch so, dass eine Deutsch sprechende Minderheit in Slowenien lebt. Diese Minderheit ist durchaus autochthon und sehr lebhaft gewesen und zahlenmäßig bedeutend.

Allerdings wurde 1919 mit dem Zerfall der Monarchie vonseiten des SHS-Staates eine sehr restriktive Volkstumspolitik gegen diese Deutsch sprechenden Menschen in Slowenien – oder im damaligen Vorläuferstaat Jugoslawien – gefahren: Es wurden die Schulen gesperrt, die deutsche Sprache wurde verboten, und es wurde sogar der Privatunterricht in Deutsch untersagt. – Das war im SHS-Staat.

Was nach 1945 im Tito-Kommunismus geschehen ist, kann man wohl durchaus ungeschönt als Versuch der Vernichtung der deutschen Volksgruppe in Slowenien bezeichnen. Das hat die deutsche Volksgruppe aber überlebt, es gibt nämlich, gegenläufig zur Entwicklung in Kärnten, durchaus ein Wiedererstarken der Deutsch sprechenden Volksgruppen in Slowenien. Es gibt eine Menge Vereine, die das versuchen, an den Schulen wird Deutsch zunehmend als Fremdsprache gewählt, es gibt Schülerzeitungen, und es gibt von dieser ehemaligen Volksgruppe sehr viele Menschen, die sich auf ihre deutschen Wurzeln rückbesinnen und Deutsch sprechen wollen.

Es ist aber nicht so, dass der slowenische Staat bislang auf diese Wünsche eingegangen ist. Es steht zum Beispiel auf der Seite der österreichischen Botschaft in Slowenien: „Die Interessen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien werden vom Dachverband der Kulturvereine der“ deutschen Volksgruppen „in Slowenien [...] vertreten“. Es gibt „sieben Vereine“, und allein die Vereinsmitglieder sind 1 500. Eine Anerkennung der deutschen Volksgruppe wäre ein wesentlicher Fortschritt, schreibt die Botschaft in Slowenien.

Jetzt stelle ich die Frage: Warum machen wir das denn eigentlich nicht, und welche Versuche gibt es, diese siebte Volksgruppe aufzuwerten? Ich habe im Ausschuss die Frage gestellt, und die Auskunftsperson des Außenministeriums sagte: keine. – Jetzt frage ich: Wenn wir aber der slowenischen Volksgruppe ein überschießendes Maß an Privilegien verleihen, warum verlangen wir nicht gleichzeitig, dass die Deutschsprechenden in Slowenien ebenfalls ihre Rechte bekommen?

Wenn es heißt, Herr Vizekanzler, die Gerichte sollten slowenischsprachig sein, frage ich Sie: Setzen Sie sich auch dafür ein, dass man in Marburg, in Pettau – ehemals deutsche Städte – vielleicht auch vor den Gerichten Deutsch sprechen kann? Diese Frage hieße es zu beantworten, natürlich passiert das nicht. Diese Volkstumspolitik ist abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte weiter bei diesem Thema bleiben. – Frau Kollegin von den Grünen, Frau Kollegin Buschberger, die Sprache eines Menschen zu können, heißt, den Menschen zu verstehen. Das gilt bei den Grünen und bei den Kommunisten aber immer nur dann, wenn exotische Sprachen hier in Österreich gesprochen werden sollen – dann muss das der Fall sein. Wenn aber Deutsch sprechende Menschen in ihren autochthonen Gebieten ihre Muttersprache sprechen wollen, dann wird es sehr leise oder dünn. Ich sage, Sie haben offensichtlich ein gestörtes Verhältnis zu Ihrer eigenen Muttersprache. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich will noch kurz die Gelegenheit ergreifen, um auf die Lage in Südtirol einzugehen. Auch das ist natürlich eine deutschsprachige Minderheit im Ausland. Es ist ja so, dass es Jubelmeldungen über die Rechte, die die Südtiroler haben, gibt. Die Realität schaut auch anders aus. Ich möchte hier Dr. Heinz Damian zitieren, Rechtsberater der Sozialdemokratischen Partei, der das, glaube ich, schon vor einiger Zeit sehr treffend zusammengefasst hat: Die Lage in Südtirol ist lebbar geworden, das heißt aber nicht, dass alle Wünsche der Minderheit erfüllt sind.

Zum Beispiel würde es sich anbieten, einmal auf die Gerichtssituation einzugehen, Herr Vizekanzler. Es ist ja so, dass die Gerichte in Südtirol zweisprachig sind, aber nur was die erste und zweite Instanz betrifft. An den Obergerichten – Corte Suprema in Rom – wird natürlich ausschließlich Italienisch gesprochen. Da habe ich ja als Prozessführender wenig davon, wenn zwar die Unterinstanz auf Deutsch ist, aber dann alle Dokumente auf Italienisch übersetzt werden müssen und ich ausschließlich in einer fremden Sprache verhandeln muss. Es wäre ein Vorschlag, das vielleicht einmal zur Geltung zu bringen.

Ganz kurz vielleicht noch zum Peršmanhof, Herr Vizekanzler, weil Sie das gesagt haben: Auch das ist ja interessant und wird in verzerrter Art und Weise dargestellt. Es erinnert mich an einen Schulkollegen, der mit dem Auto über eine Sperrlinie gefahren ist und dann immer erzählt hat, er wurde wegen dieses Vorfalls monatelang eingesperrt. Das ist ein Vergleich mit dem Peršmanhof: Er hat keinen Führerschein vorzeigen wollen, hat sich geweigert, zu kommunizieren, und da er sich nicht ausgewiesen hat, wurde er mitgenommen. Er hat dann tätlichen Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet und das war das Ergebnis. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Im Peršmanhof war es so, dass als Antifaschisten bekannte Personen – und da weiß man, dass ein Naheverhältnis zur Gewalt besteht, Herr Vizekanzler – widerrechtlich kampiert haben, sich geweigert haben, Ausweise vorzuweisen, sich geweigert haben, mit der Exekutive mitzugehen, und nachdem sie Widerstand geleistet haben, haben diese Exekutivbeamten das getan, was ihr Beruf ist. (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: ..., Herrr Kollege! – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Gewalt ist bei ...!) Man sollte diesen Beamten nicht in den Rücken fallen, sondern in solchen Fällen hinter der Exekutive stehen! (Beifall bei der FPÖ.)

Gegen diesen Gesetzesvorschlag sollten wir als Bundesrat Einspruch erheben! (Beifall bei der FPÖ.)

13.20

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger zu Wort gemeldet. Ich bitte darum.

RN/38

13.21

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Kollege Amhof hat behauptet, dass ich ein gestörtes Verhältnis zu meiner Muttersprache habe. – Das Gegenteil ist der Fall: Ich habe kein gestörtes Verhältnis zu meiner Muttersprache, obwohl ich weitere Sprachen beherrsche. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.21

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist noch Harald Himmer. – Bitte.

RN/39

13.21

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Ich möchte jetzt nicht zur Gänze auf den Vorredner replizieren, sondern nur zur Einordnung sagen: Wir hier im österreichischen Parlament fassen diesen Gesetzesbeschluss deshalb, weil wir hier in Österreich die autochthonen Minderheiten anerkennen und weil es uns wichtig ist, wie wir unsere autochthonen Volksgruppen behandeln. Das ist das, was wir hier tun. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

Diesen Akt setzen wir. Es ist von unterschiedlichen Rednern, auch vom Herrn Vizekanzler, ausgeführt worden, warum uns die autochthonen Volksgruppen in Österreich wichtig sind. Das machen wir aus eigenen Stücken. 

Das, was hier angesprochen worden ist, ist ein anderes Kapitel. Ich finde es nicht illegitim, dass man sich Gedanken macht, was die Deutschsprachigen in Slowenien betrifft, oder auch, was in Südtirol der Fall ist, aber das ist eine andere Baustelle. Hier treffen wir als Republik Österreich aus Respekt gegenüber unseren autochthonen Volksgruppen diese gesetzliche Maßnahme. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) 

13.23

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Herr Bundesrat Spanring ist noch zu Wort gemeldet. Ich erteile es.

RN/40

13.23

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Herr Vizekanzler! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte das, wozu Kollege Schmid gesprochen hat, zum Thema Anträge, noch einmal kurz aufgreifen. 

Also man muss schon sagen: Wie funktioniert das mit den Anträgen hier herinnen? Sie haben vorhin gesagt, Sie haben mit allen über Ihren Antrag gesprochen – wirklich mit allen; okay. – Zählen wir Freiheitliche nicht zu allen dazu? (Zwischenruf des Bundesrates Daniel Schmid [SPÖ/T].) – Mit wem? Mit wem? (Bundesrat Daniel Schmid [SPÖ/T]: Kollegen Steiner! ...!) – Der Steiner ist nicht im Bundesrat (Zwischenrufe bei der SPÖ – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Sie benehmen sich wie ein kleines Kind! Wie ein kleines Kind!), vielleicht ist das hier herinnen - - (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ) – Nein, ned bös’ sein! Nein, ned bös’ sein! Nein, ned bös’ sein! Schau, Fakt ist - - (Weitere anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Fakt ist, Herr Kollege: Der Antrag, der heute von euch eingebracht worden ist, ist gekommen - - (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Sie benehmen sich wie ein kleines Kind!) – Mah, bitte, Herr Thoma, seien Sie ruhig, wenn es um ein kleines Kind geht! (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Wie ein kleines Kind!) Sie sind das Letztklassigste hier herinnen, und wissen Sie, woran man das erkennt? (Unruhe im Saal.) – Nicht, weil wir das so sagen, sondern weil Ihre eigene Fraktion immer lacht, wenn Sie vorgeführt werden; das ist der Grund. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) – So.

Jetzt ganz kurz zu den Anträgen: Wir haben unseren Antrag heute – in dem es um die Schließung gegangen ist, weil wir gegen die Schließung sind – um 8.18 Uhr abgegeben; heute in der Früh, das ist so vom Bundesratsdienst bestätigt. Wissen Sie, wann wir - - (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) – Du bist wirklich ein Kasperl. Wirklich, es tut mir leid, du bist ein Kasperl. Du führst dich auf wie ein Kasperl! (Unruhe im Saal.) Den Ordnungsruf nehme ich gerne. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Lieber bin ich ein Kasperl ...!)

Sie haben den Antrag, den Sie uns heute geschickt haben, um 12.58 Uhr geschickt, also 4 Stunden und 40 Minuten später. Sie regen sich auf (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... ein seriöser ...!), weil Sie von uns einen Antrag gekriegt haben, können 5 Stunden lang nicht entscheiden, ob Sie inhaltlich zustimmen können, aber wir sollen binnen einer Viertelstunde sagen: Ja, wir sind dafür oder dagegen! 

Ich kann Ihnen sagen, wir sind dagegen, aus einem ganz einfachen Grund: Nicht nur, weil Sie uns den viel zu spät geschickt haben, sondern weil er inhaltlich einfach larifari ist. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja genau!) Sie haben unseren Antrag gelesen und sind draufgekommen: Ui, die Blauen sind dagegen, das Bezirksgerichte geschlossen werden, jetzt machen wir halt einen Larifariantrag, in dem steht (mit verstellter Stimme): Unsere Ministerin soll mit den Bürgermeistern reden, die es betrifft! (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]. – Ruf: Geh bitte, Herr Thoma, jetzt reißen Sie sich zusammen! Das gibt’s ja nicht!) Und immer wieder das gleiche Spiel, wir haben es gestern auch im EU-Ausschuss erlebt - - (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) – Geh, schauen Sie (in Richtung Vizepräsident Gfrerer), ich meine, ned bös’ sein, kriegen Sie das mit? Ich werde dann einen Ordnungsruf kriegen, und der da hinten führt sich auf wie ein Kasperl. Dann soll er rausgehen, das gibt es ja nicht! (Unruhe im Saal.)

Gestern im EU-Ausschuss dasselbe: Sie bringen einen Antrag auf Mitteilung ein. Warum? – Weil Sie in Wahrheit nicht den Mut haben, einen Antrag auf Stellungnahme einzubringen, weil das eine andere Gewichtung hat. Ihr Antrag ist genau gar nichts wert! (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Eurer ist nichts wert!) Die Frau Justizministerin soll mit den Bürgermeistern reden, dass trotzdem geschlossen wird! – Wir haben gefordert, nicht zu schließen. 

Und beim letzten Mal war es so: Da haben wir einen Antrag eingebracht, auch in der Früh, da hatten Sie 9 Stunden Zeit, und danach sind die ÖVPler noch hergekommen und haben gesagt: Ja, ihr habt eh recht, wir sind eigentlich dafür, weil das wirklich ein Wahnsinn ist! – Da ist es um die praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwanges für Abfalltransporte gegangen. Warum war die ÖVP auch dafür? – Weil die Wirtschaftskammer dafür war, und dann hat es sogar geheißen: Wisst ihr was, da machen wir beim nächsten Mal einen gemeinsamen Antrag! – Da haben wir gesagt: Okay, wir machen nichts! – Was ist bis heute passiert? – 9 Stunden später haben Sie einem Antrag, den Ihre eigene Wirtschaftskammer von der ÖVP gefordert hat, nicht zustimmen können. Da können Sie (in Richtung Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]) jetzt: Ui, ui, ui!, machen (Heiterkeit des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ]), denn das ist nämlich genau Ihre Sache! (Beifall bei der FPÖ.)

Und dann Ihr Wort brechen und nicht mit uns gemeinsam einen Antrag machen! Darum haben wir ihn heute noch einmal als selbständigen Antrag eingebracht, aber daran erkennt man wieder: Das Wort der ÖVP und besonders von Ihnen, von der Wirtschaftskammer beziehungsweise vom Wirtschaftsbund, Herr Thoma, ist nichts wert! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Uiiiii!)

13.27

RN/41

Ordnungsruf

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Herr Kollege Spanring, ich stelle fest, im Bundesrat sitzt kein „Kasperl“ (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber ja, schon, einer sitzt herinnen!), und für den Ausdruck erteile ich einen Ordnungsruf. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


(Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Warte, da muss ich mich noch einmal zu Wort melden, man darf noch ein zweites Mal! Ich darf noch ein zweites Mal, die Geschäftsordnung gibt es her, es tut mir leid!) – Bitte, ja. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult –: Danke! Ja, wenn man die Geschäftsordnung kennt, dann kann man solche Sachen auch machen!)

RN/42

13.27

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Noch etwas: Herr Vorsitzender, leider muss ich dazu sagen, Sie sind nicht fähig, dass Sie hier herinnen für Ordnung und Ruhe sorgen. Wenn da hinten einer dauernd stört – ich habe nichts gegen Zwischenrufe, aber wenn sich einer hier herinnen aufführt wie ein Kind –, dann ist das letztklassig. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]. – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Geschäftsordnungrufe wären zum Thema!)

Das Zweite ist: Kollegin Lassnig beziehungsweise auch Kollege - - – ich weiß jetzt nicht, irgendjemand von der SPÖ war’s – hat kritisiert, dass wir angeblich 10 Minuten nicht zur Sache geredet haben. Das ist eine Kritik an Ihnen, die Sie auch gleich entgegennehmen sollten, denn wenn es wirklich so wäre, dass 10 Minuten nicht zur Sache geredet wird, dann wäre es Ihre Aufgabe, zur Sache zu rufen – Sie haben es nicht gemacht. Da sieht man wieder - - (Bundesrat Reisinger [SPÖ/OÖ]: Mah, du bist so ein Oberlehrer!) – Ja, es ist leider so, die Vorsitzführung ist jetzt anscheinend sehr schwach. (Beifall bei der FPÖ.)

13.28

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrates Himmer [ÖVP/W] hebt die Hand.) – Herr Fraktionsobmann, ich bitte darum.

RN/43

13.28

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Ich nutze die zweite Wortmeldung, um ein bissl dafür zu argumentieren, dass wir die Gemüter wieder ein bissl abkühlen.

Ich möchte insbesondere den Zuseherinnen und Zusehern vor den Bildschirmen erläutern, dass es eine normale parlamentarische Vorgangsweise ist, dass sich Regierungsparteien untereinander abstimmen, was Anträge betrifft. Daher ist es so, dass, wenn Entschließungsanträge von der Opposition kommen, man sich zunächst auf der Regierungsseite gemeinsam anschaut, ob man dem nähertritt. 

Wenn man inhaltlich Teile des Entschließungsantrages für sinnvoll hält – und es ist so, dass bei der ÖVP-Fraktion, aber auch bei der SPÖ-Fraktion von einigen die Schließung der Bezirksgerichte kritisch gesehen wird –, dann überlegt man sich, schaut sich das miteinander an und findet eine Formulierung, mit der man zum Ausdruck bringt, dass das bei uns sehr wohl auch so ist, dass es da eine kritische Sichtweise gibt. 

Dass wir in einer Zusammenarbeit dann auch mit der Justizministerin einen freundlicheren Tonfall in diesem Entschließungsantrag haben, als er oppositionell stattfinden würde, wird hier niemanden überraschen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr seids aber nicht mitgegangen!), aber wird auch Sie, liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen, nicht überraschen. – Das nur zur Klarstellung. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.30

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. 

Die Debatte ist geschlossen. 

RN/44

Abstimmung

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein; die sind eingenommen, sehe ich.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden. 

Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates. 

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Arthur Andreas Spanring, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Keine Schließung von Bezirksgerichten“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung einer gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christian Fischer, Sandra Lassnig, Mag. Dr. Julia Deutsch betreffend „Evaluierung der Bezirksgerichte unter Einbeziehung regionaler Ebenen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung einer gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (xx/E-BR/2026)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.