RN/33

12.53

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Unsere Volksgruppen sind ein fester und wichtiger Bestandteil der österreichischen Identität. Dazu zählt ganz wesentlich auch die Möglichkeit für die slowenische Volksgruppe, ihr Recht auf zweisprachige Gerichtsbarkeit wahrzunehmen. Diese Zweisprachigkeit ist verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht und eben auch ein zentrales Fundament des friedlichen und respektvollen Zusammenlebens. 

Mit der Reform, die wir heute diskutieren, stellen wir Weichen von historischer Bedeutung: Wir sichern die zweisprachige Gerichtsbarkeit ab. Diese Reform ist notwendig, um auf den demografischen Wandel zu reagieren und weiterhin attraktive Arbeitsplätze, so wie es angesprochen worden ist, innerhalb der Justiz anbieten zu können. Das Ergebnis kann sich aus meiner Sicht sehen lassen und ist ein Zeichen der konstruktiven Zusammenarbeit, die auch schon angesprochen worden ist, zwischen dem Bund, dem Land Kärnten und der slowenischen Volksgruppe. Gemeinsam stärken wir damit das regionale Fundament unserer Heimat. 

Herzstück dieser Strukturreform ist die Bündelung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit an zwei spezialisierten Kompetenzstandorten, in Klagenfurt/Celovec und Völkermarkt/Velikovec. Durch die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Ferlach/Borovlje mit Klagenfurt entsteht das neue Bezirksgericht Klagenfurt-Ferlach/Celovec-Borovlje. Ebenso führen wir die Bezirksgerichte Bleiburg/Pliberk und Eisenkappel/Železna Kapla mit Völkermarkt zum Bezirksgericht Völkermarkt-Bleiburg/Velikovec-Pliberk zusammen.

Damit verbinden wir zwei wesentliche Vorteile. Erstens: Wir weiten den Bereich der zweisprachigen Gerichtsbarkeit nun auf nahezu die gesamten Bezirke Völkermarkt und Klagenfurt-Land aus. Und zweitens sichern wir die unmittelbare Nähe zur Bevölkerung nachhaltig ab. Durch regelmäßige Amtstage in allen drei Standorten bleibt die Justiz nah bei den Menschen vor Ort. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Wichtige dabei ist: Alle zweisprachigen Verfahrensrechte bleiben uneingeschränkt garantiert. Volksgruppenangehörige können wie gewohnt auf Slowenisch plädieren und erhalten qualifizierte Übersetzungen. 

Ein moderner Rechtsstaat braucht aber auch ein starkes Fundament. Deshalb priorisiert das Justizministerium als Teil des Maßnahmenpakets die umfassende Generalsanierung des Landesgerichts Klagenfurt. Zusätzlich werden die sozialrechtlichen Verfahren mit Bezug zu den jugoslawischen Nachfolgestaaten von Graz nach Klagenfurt geholt. Damit werden wertvolle Kompetenzen direkt in Kärnten gebündelt, wodurch der dortige Justizstandort aufgewertet wird.

Ich mag es auch hier sagen, mein aufrichtiger Dank gilt unserer Justizministerin Anna Sporrer, ihrem Haus und allen anderen Beteiligten ebenso, im Bund, in Kärnten und innerhalb der verschiedenen Volksgruppenorganisationen, die durch ihr unermüdliches Engagement und ihre Kompromissbereitschaft diese Reform erst ermöglicht haben. 

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, lassen Sie mich aber im Zuge dieser Gerichtsbarkeitsdebatte auch grundsätzlich etwas sagen. Bundesrätin Arpa hat davon gesprochen, zu Recht davon gesprochen, dass Volksgruppen „keine historische Fußnote“ in unserer Republik sind. Wenn wir schon über die Zweisprachigkeit reden, wenn wir schon darüber reden, dass die slowenische Volksgruppe ein wichtiger Teil unserer Heimat ist, dann lassen Sie mich auch noch ein paar Worte, weil es wichtig ist, das nicht zu vergessen, über die Vorfälle im Peršmanhof verlieren.

Der Peršmanhof ist ein wichtiger Gedenkort. Er steht für die Geschichte der Kärntner Sloweninnen und Slowenen, für ihre Verfolgung durch die Nationalsozialisten, aber auch für ihren mutigen Widerstand. Der Peršmanhof erzählt uns eine Geschichte von unfassbarem Grauen, aber auch eine Geschichte von Mut und Haltung. Ich sage es ganz offen: Zu lange wurde dieser Widerstand in Österreich verdrängt, kleingeredet oder verschwiegen. Dabei haben gerade Kärntner Sloweninnen und Slowenen einen so wichtigen Beitrag zur Befreiung unseres Landes vom Nationalsozialismus geleistet. (Beifall bei der SPÖ.) Und das anzuerkennen, ist für mich und für viele eine Frage von historischer Gerechtigkeit. Der Peršmanhof gehört zur Geschichte Kärntens, er gehört zur Geschichte Österreichs.

Ich sage es ganz klar, mit aller Deutlichkeit, als Vizekanzler und als überzeugter Demokrat und Antifaschist, dass das, was im letzten Jahr im Peršmanhof passiert ist, fatal war. Es hätte nie passieren sollen, und wir müssen dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert, wenn wir über Zweisprachigkeit, über Respekt gegenüber Volksgruppen, auch gegenüber den Kärntner Sloweninnen und Slowenen sprechen. Ich werde all meine Kraft dafür verwenden, dass wir nicht weiter hier Konflikte auf Kosten der Rechte von slowenischen und von anderen Volksgruppenangehörigen austragen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Zurück zum Thema der Gerichtsbarkeit: Wir bringen heute durch die vorgeschlagenen Maßnahmen einen zukunftsweisenden Plan auf den Weg – für die slowenische Volksgruppe, für Kärnten, aber in Wahrheit für ganz Österreich. Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, ich kann es Ihnen nur empfehlen, dieser Vorlage hier breit zuzustimmen, ich würde mich wirklich darüber freuen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

12.59

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Vielen Dank für die Stellungnahme, Herr Vizekanzler.

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.