RN/166
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (497 d.B. und 582 d.B. sowie 11858/BR d.B.)
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/167
Berichterstatter Dominik Reisinger: Danke, Frau Präsidentin. – Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates wiederum vom 6. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard.
RN/168
22.57
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Heute das letzte Mal. – Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Änderung des Bundesstraßengesetzes. Vorgesehen sind da neue Bestimmungen zum schnelleren flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Unruhe im Saal – Präsidentin Schwarz-Fuchs gibt das Glockenzeichen) sowie zu bestehenden Konkurrenzklauseln bei Rastanlagen und Tankstellen.
Auch bei dieser Gesetzesmaterie beweist leider diese Verliererampel Schwarz-Rot-Pink die Unfähigkeit, Materien – Gesetze – praxisgerecht, zukunftsorientiert, gepaart mit Bürokratieabbau umzusetzen. Wir Freiheitliche haben schon im Ausschuss im Nationalrat einen Vorschlag zur Verfahrensbeschleunigung eingebracht. Es wird immer behauptet, die FPÖ bringt keine Lösungen ein – wir haben ihn eingebracht. Unser eingebrachter Vorschlag sieht eine Verfahrensvollkonzentration vor, das heißt sämtliche Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren bei einer einzigen Behörde gebündelt und nicht wie derzeit parallel auf unterschiedlichsten Landes- und Bundesebenen. Das wäre gelebte Entbürokratisierung, würde man es tatsächlich ernst nehmen.
Wie wurde im Nationalratsausschuss über den Antrag abgestimmt? – Die Fraktionen der drei Regierungsparteien haben anscheinend vergessen, dass sie genau so ein Vorhaben in ihrem eigenen Regierungsprogramm stehen haben. Typisch für diese Bundesregierung: Wenn schon etwas Positives im Regierungsprogramm steht, ja nicht umsetzen! (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Bundesregierung hat sich entschieden, in bestehende Verträge einzugreifen – das ist für uns Freiheitliche nicht tragbar. Die Antwort des Experten im Verkehrsausschuss auf meine Frage, wie viele E-Ladestationen für schwere Lkw es gibt – denn da gibt es ja jetzt diese Regelung, dass im Durchschnitt für schwere Lkw alle 40 Kilometer und für Pkw und leichte Lkw alle 25 Kilometer ein Rastplatz mit Ladestationen sein muss –: Da habe ich die Antwort bekommen, dass es für die schweren Lkws vier Ladestationen und für Pkw und leichte Anhänger alle 25 Kilometer zwölf geben soll.
Ich sage einmal von meiner Seite aus als ein Mensch, der sehr viel im Verkehr unterwegs ist, dass sich das hinten und vorne nicht rechnet. Auf der einen Seite ist es so, dass so ein durchschnittlicher Schwerlast-Lkw 285 Kilometer, 280 Kilometer Reichweite hat und bis zu 6 Stunden braucht, bis er aufgeladen ist. Wenn ich da vier ganze Ladestationen auf der Autobahn habe – und ich stelle mir jetzt diese ganzen Rastplätze vor; Herr Minister, Sie wissen sicher schon, wie viele Lkw auf so einem Rastplatz stehen –, die 5, 6 Stunden besetzt sind, damit die überhaupt weiterkommen: Dieses Modell geht nicht auf. Es ist ja auch so, dass das alles nicht praxisgerecht ist: auf der einen Seite unzureichend, auf der anderen Seite ist ja die Errichtung von Ladestationen, wenn ich irgendwo im Flachland bin und links und rechts keine Probleme habe und dann dementsprechende Leitungen hinmache, vielleicht irgendwie finanzierbar oder wirtschaftlich. Wenn ich aber an Tirol, Vorarlberg und so weiter denke, wo ich ins Bergland komme und alle 25 Kilometer oder alle 40 Kilometer die Lkw mit Strom laden muss – das ist ja nicht das Verlängerungskabel von der Steckdose, sondern das sind andere Querschnitte und andere Transformatoren, die man braucht, damit man dort überhaupt Lkw anstecken kann –, so sehe ich das als wirtschaftlich nicht umsetzbar; und das sehen andere auch so. (Beifall bei der FPÖ.)
Außerdem ist vorgesehen, dass bei neu errichteten Ladepunkten nach Möglichkeit – so steht es ja auch in dieser neuen Verordnung drin – Sanitäranlagen, Getränke und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden, sodass die Fernfahrer, wenn sie dort stehen und für 5, 6 Stunden laden, zumindest duschen können oder was auch immer, etwas konsumieren können. Dazu sollen ja – das ist unser zweiter Kritikpunkt – die bestehenden Konkurrenzklauseln, die Schutzzonen bei Rastanlagen und Tankstellen neu geregelt werden. Soweit dies für die Erreichung der Ausbauziele erforderlich ist, sollen Eingriffe in die Vertragsrechte zulässig sein, wenn sie die Errichtung der Ladeinfrastruktur verhindern – so steht es da drinnen. Für die Betreiber – also jene, die jetzt dort sind und einen Platz hergeben müssen – gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Schadensersatz, den sie bezahlt bekommen sollen. Diese werden sie dann wahrscheinlich irgendwie gerichtlich einfordern, das ist also eine Sache, die nichts damit zu tun hat, dass man irgendetwas schnell umsetzt.
Diese Maßnahmen – so ist meine Meinung – werden alle getroffen und teuer finanziert, weil diese Bundesregierung aufgrund ihrer gelebten Technologieblindheit und Einseitigkeit andere, billigere und umweltfreundliche Technologien kategorisch ausschließt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich verstehe es bis heute nicht, Herr Minister – Sie haben ja auch letztes Mal schon gesagt, Wasserstoff ist auch eine Technik, die Zukunft hat –: Bevor ich hergehe und diesen ganzen teuren Apparat aufbaue, von dem ich sowieso weiß, dass das nicht geht, dass sich das hinten und vorn nicht ausgeht, erspare ich mir diese massiven Trafostationen, Leitungen dorthin und schaue doch lieber, dass ich in Wasserstoff gehe, mit dem die ganzen Unternehmer weniger Probleme haben. Mit Wasserstoffantrieb-Lkw gibt es keine 6 Stunden Wartezeit, da komme ich mit den normalen Parkplätzen aus, und auf der anderen Seite habe ich auch das Problem nicht, dass ich alles andere wieder zupflastere. Man braucht nach Ihrem System dort dann überall im Endeffekt 100 Ladestationen für Lkw. Das sind ja Mengen an Energie, die Sie da hintransportieren, die sich hinten und vorne nicht ausgehen.
Wie gesagt würde es mich freuen, wenn wir in diese Richtung eine Wasserstofftechnologieoffensive zusammenbringen und auf der anderen Seite auch betreffend die alternativen Kraftstoffe: Ich kann aus 10 000 Tonnen Altholz 2,1 Millionen Liter Diesel produzieren. Dann habe ich einen erneuerbaren Dieseltreibstoff, da kann ich auch den derzeit normalen Lkw anspeisen. Das wäre auch eine Lösung. Da kostet der Liter 56 Cent in der Produktion, in sieben Jahren ist die Anlage abgeschrieben. Das sind Sachen, die Zukunft haben, auch die Richtung Wasserstoff. Vergessen Sie die ganzen teuren Investitionen in Elektroladeinfrastruktur für Schwerlast-Lkw! – Das wird nicht funktionieren, das ist unnötiges Geld unserer Steuerzahler. (Beifall bei der FPÖ.)
23.05
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Kerschler. – Bitte sehr.
RN/169
23.05
Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wir sind beim letzten Tagesordnungspunkt angelangt, aber den schaffen wir auch noch – es ist ein sehr wichtiger. Änderung des Bundesstraßengesetzes, was heißt das? – Mehr Planungssicherheit für Infrastrukturprojekte und der konsequente Ausbau der Ladeinfrastruktur. Warum brauchen wir das? – Mobilität betrifft uns alle und Klimapolitik betrifft uns alle.
Kleiner Sidestep: Ja, wir können darüber diskutieren, was wir jetzt wollen. E-Mobilität? Wollen wir Wasserstoff? Die Wiener FPÖ war ja damals bei den Wiener Linien sehr entschieden gegen Wasserstoff. Kollege Bernard? (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Ja?) – Kollege Bernard, die Wiener FPÖ war ja damals sehr entschieden gegen Wasserstoff bei den Wiener Linien. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Doch, das können wir nachschauen. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Ja, schauen wir nach!)
Ja, natürlich können wir immer wieder schauen: Was wollen wir? In diesem Gesetz geht es jetzt darum, dass wir mehr Planungssicherheit für große Infrastrukturprojekte wollen; auch um die UVP-Verfahren geht es. UVP-Verfahren sind sehr wichtig, das wissen wir alle. Ich mache es trotzdem kurz: Wir wollen, wenn wir große Infrastrukturprojekte haben, dass alles gut und sicher geprüft wird, wir wollen aber nicht, dass das allzu lange, über die fünf Jahre hinaus, aufgehalten wird, wenn wir ein wichtiges UVP-Verfahren haben. Wir wollen einen vernünftigen Zeitrahmen, auch wenn es sicher geprüft wird. Wir wollen nicht, dass die Rechtswirksamkeit einer Planungsgebietsverordnung verloren geht. Das heißt, jetzt gibt es eine Hemmung der Fünfjahresfrist, und so schaffen wir Rechtssicherheit.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur – wir haben es schon gehört – ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Laden muss überall möglich sein. Wir haben immer mehr E-Mobilität im privaten Bereich und im öffentlichen, geschäftlichen Bereich. Ziel ist, dass wir entlang des hochrangigen Straßennetzes im Durchschnitt alle 25 Kilometer eine Lademöglichkeit haben, und natürlich wäre es auch sehr gut – wir haben es schon gehört –, wenn es rund um diese Lademöglichkeit eine Infrastruktur gibt, weil es ja eine gewisse Zeit dauert, bis die Ladung durchgeführt ist. Das heißt, es wäre gut, wenn wir das in einem sinnvollen Zeitraum schaffen können, und ich bitte um Unterstützung dieser Anträge.
Weil es jetzt der letzte Tagesordnungspunkt ist und wir hoffentlich bald fertig sind, möchte ich mich auch im Namen unserer Fraktion noch bei den Mitarbeiter:innen im Haus, im Parlament, für die großartige Unterstützung bedanken, ihnen einen angenehmen Sommer wünschen und mich auch bei dir, liebe Margit, noch einmal für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
23.08
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Peter Hanke zu Wort gemeldet.
RN/170
23.08
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Auch von meiner Seite ist es die dritte Novelle am heutigen Tag. Es wird damit einfach bewiesen, dass intensivst gearbeitet wird, und auch bei dieser dritten Novelle geht es am Ende, wie wir gehört haben, um mehr Rechts- und Planungssicherheit, in dem Fall für hochrangige Infrastrukturvorhaben.
Wir wissen, die Praxis schaut so aus: Komplexe UVP-Verfahren dauern häufig länger als fünf Jahre, und deshalb wäre es ohne diese Anpassung einfach zu Rechtswirkungen gekommen, die wir in der Form vermeiden wollen. Es soll durchgehende Planungsgebietsverordnungen geben, die auch über einen längeren Genehmigungsverfahrensverlauf nicht erlöschen. In der Folge müsste unter Umständen eine neue Verordnung erlassen werden, obwohl sich am Projekt ja selbst nichts ändert.
Mit der vorliegenden Regelung stellen wir sicher, dass eben Planungsgebietsverordnungen ihre Wirkung während des laufenden UVP-Verfahrens behalten. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand und sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen bei der Planung und der Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte.
Darüber hinaus schaffen wir mit der Änderung im Bundesstraßengesetz die Voraussetzung für einen raschen und bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des hochrangigen Netzes, und das liegt uns doch allen am Herzen, dass keine Umwegverkehre von den hochrangigen Straßen auf das niedrige Straßennetz vollzogen werden. Die Mobilitätswende findet daher statt, einmal mehr: Die Elektromobilität ist gekommen, um zu bleiben, und diese Entwicklung werden wir in den nächsten Jahren auch entsprechend unterstützen.
Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist eben eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Elektromobilität weiter an Attraktivität gewinnt. Gerade entlang von Autobahnen und Schnellstraßen braucht es ein ausreichendes Angebot an leistungsfähigen Ladepunkten, um den steigenden Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer auch decken zu können. Derzeit können bestehende Konkurrenzklauseln und Schutzzonen den Ausbau der Ladeinfrastruktur erschweren oder verzögern. Mit der vorliegenden Regelung schaffen wir daher eine gezielte bundesstraßenrechtliche Grundlage, damit Ladeeinrichtungen künftig auch innerhalb solcher Schutzzonen errichtet werden können, wenn dies für einen bedarfsgerechten Ausbau erforderlich ist.
Darüber hinaus schaffen wir die Möglichkeit – so wie wir das jetzt auch gehört haben –, an Standorten mit Ladeinfrastruktur auch begleitende Serviceeinrichtungen, insbesondere Sanitäranlagen und Gastronomieangebote, zu erweitern und zu errichten. Damit verbessern wir die Aufenthaltsqualität während des Ladevorgangs und schaffen ein modernes und nutzungsorientiertes Infrastrukturangebot.
Insgesamt setzt die Novelle einen weiteren wichtigen Schritt für eine zukunftsfitte, leistungsfähige und natürlich klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur in Österreich. – Ich danke herzlichst und wünsche Ihnen allen ebenfalls einen schönen Sommer. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Gradwohl [FPÖ/Stmk.] und der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
23.12
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile dieses.
RN/171
23.12
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke sehr, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetz, wir haben es schon gehört, geht es im Wesentlichen um zwei Dinge, einmal um Verfahrensbeschleunigungen für Planungsgebiete für neue Bundesstraßen und dann um den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Das ist natürlich prinzipiell etwas, das wir begrüßen. Warum wir dennoch nicht zustimmen, dazu komme ich dann ein bisschen später noch. (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Viel später! – Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Morgen! – Heiterkeit der Rednerin.)
Vorerst aber zu den Planungsgebieten bei neuen Bundesstraßen: Wenn eine neue Bundesstraße geplant wird, kann ein breites Gebiet entlang einer möglichen Trasse zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt werden. Für die betroffenen Menschen ist das kein unverbindlicher Strich auf der Landkarte. In diesem Gebiet dürfen nämlich Grundstücksbesitzer:innen keine Neu-, Zu- oder Umbauten durchführen und auch keine Anlagen errichten oder verändern. Das ist tatsächlich ein schwerwiegender Eingriff in die Nutzung von Grundstücken und damit in Eigentumsrechte. Deshalb war diese Belastung, also dieses Verbot, bisher auf höchstens fünf Jahre beschränkt. Nun ist geplant, diese Fünfjahresfrist während eines laufenden UVP-Verfahrens einfach anzuhalten, und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Aus fünf Jahren können damit zehn oder noch mehr Jahre werden, und das wird halt mit den langen und komplexen UVP-Verfahren begründet.
Warum dauern manche Straßenverfahren aber überhaupt so lange? – Es ist einfach, weil teilweise unausgereifte oder schwer genehmigungsfähige Projekte eingereicht werden, weil zum Beispiel Unterlagen laufend nachgebessert werden müssen. Jetzt heißt es nicht: Wir schauen, dass künftig bessere Projekte eingereicht werden und wir schneller prüfen!, nein, die Antwort lautet: Wir verlängern einfach die Belastung für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer!
Es wurde dieser Gesetzesnovelle dann im letzten Moment auch noch ein zweiter großer Bereich angehängt, nämlich der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das ist natürlich sehr sinnvoll. Bis Ende 2030 soll es für Pkw alle 25 Kilometer beziehungsweise maximal 50 Kilometer einen Ladestandort geben. Wie gesagt natürlich sehr sinnvoll: Eine leistungsfähige und flächendeckende Ladeinfrastruktur ist notwendig, wenn wir den Verkehr schrittweise unabhängig von fossilen Energieträgern machen wollen.
Sinnvoll ist natürlich auch, dass alte Konkurrenzklauseln und sogenannte Schutzzonen von Tankstellen und Raststättenbetreibern den Ausbau nicht dauerhaft blockieren dürfen. Wer selbst keine Ladeinfrastruktur errichtet, obwohl das möglich und zumutbar wäre, soll nicht gleichzeitig verhindern, dass andere sie errichten.
Inhaltlich würden wir wie gesagt dieser Lösung also grundsätzlich zustimmen. Was wir aber nicht mittragen können, ist auch da die parlamentarische Vorgangsweise. Fast drei Jahre wurde über diese Lösung diskutiert. Drei Jahre lang verhinderten Partikularinteressen und wenig zielgerichtete Beiträge eine rechtzeitige Vorlage. Plötzlich wird das Ganze wieder als umfangreicher Abänderungsantrag innerhalb kürzester Zeit durch den Ausschuss und durch den Nationalrat gepeitscht. Die Opposition hatte lediglich drei Tage Zeit, um diese umfangreiche Thematik zu beraten. Wer gute Gesetze will, muss dem Parlament Zeit geben, sie zu prüfen.
Wir unterstützen wirklich den raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur, aber wir stimmen keiner Regelung zu, die ineffiziente Straßenverfahren nicht beschleunigt, sondern die Konsequenzen auf unbestimmte Zeit den betroffenen Menschen aufbürdet, und wir stimmen auch keiner Vorgangsweise zu, bei der eine grundsätzlich sinnvolle Regelung kurzfristig an eine problematische Gesetzesänderung gehängt wird, offenbar in der Hoffnung, damit auch den schlechten Teil durchzubringen. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
23.16
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Harald Himmer.
RN/172
23.16
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was das Bundesstraßengesetz betrifft: Ich bin dafür. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Weshalb ich mich noch einmal zu Wort melde, ist, weil unsere Kollegin Margit Göll sich hier heute verabschiedet hat. Daher möchte ich dir auch noch einmal von hier aus im Namen unserer Fraktion herzlich Dank sagen für dein Mitwirken und dir alles Gute und das Allerbeste für die Zukunft wünschen.
Deine Ankündigung, dass du mindestens einmal im halben Jahr hierherkommst, ist sehr glaubwürdig, weil ja alle ehemaligen Bundesratspräsidenten regelmäßig zu unserem halbjährlichen Wechsel eingeladen werden. Du hast somit eine Dauer-VIP-Karte auf Lebenszeiten hier in diesem Hohen Haus, und das freut uns sehr. (Allgemeiner Beifall.)
In diesem Sinn noch einmal alles Liebe und alles Gute. Weil ich gerade so hier draußen stehe: Ich wünsche natürlich allen Mitgliedern des Bundesrates, allen im Raum, den Mitarbeitern und auch dir, Herr Minister, weil du gerade hier sitzt (Heiterkeit bei der ÖVP), einen schönen Sommer. (Allgemeiner Beifall.)
23.18
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Fischer. – Bitte sehr.
RN/173
23.18
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Auch von unserer Seite, Margit: Danke für die gute Zusammenarbeit! Ich wünsche dir weiterhin alles Gute, viel Gesundheit. Bleib so, wie du bist!
Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich schaue Manfred an –, einen schönen Sommer. Ich hoffe, Kollege Spanring meldet sich nicht mehr zur Sache und tut nur mehr schöne Ferien wünschen. In diesem Sinne: Kommt gut heim! – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
23.19
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte sehr.
RN/174
23.19
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Frau Präsident! Herr Bundesminister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Sache habe ich noch sehr viel zu sagen – aber ich mache es nicht mehr. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Trotzdem nur einmal auch an Sie, Herr Bundesminister – ich habe es heute bereits bei der Staatssekretärin gesagt, ich wiederhole es auch gerne bei Ihnen –: Danke für Ihre wertschätzende Art, wie Sie Ihr Ministeramt ausführen. Wir müssen nicht politisch einer Meinung sein, aber es ist schon ein Unterschied, ob ein Minister hier drinnen sitzt, zuhört und das ernst nimmt, selbst wenn er es vielleicht auch nicht mitnimmt oder umsetzt – aber zumindest sich das alles ernsthaft anhört.
Ich wünsche allen einen schönen Sommer und möchte die Gelegenheit nützen, mich wirklich bei allen Mitarbeitern noch einmal zu bedanken, auch von der gesamten Fraktion, weil es einfach so ist: Ohne die Mitarbeiter, egal in welchem Bereich, wäre das Arbeiten hier unmöglich, es wäre nicht so angenehm, wie es ist – und es ist die meiste Zeit, bis auf die kleinen Querelen, sehr angenehm.
Allen, die nicht gesund sind, und das betrifft ja nicht nur den einen Herrn Minister, wünsche ich gute Genesung, gute Besserung. Ich hoffe, dass alles gut wird und wir uns dann spätestens im Herbst wieder mit voller Tatkraft hier sehen – und allen Österreichern wünsche ich einen schönen, erholsamen Sommer! (Beifall bei der FPÖ.)
23.20
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
RN/175
23.20
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Schlechte Nachrichten: Wir müssen leider alle einzeln herauskommen, weil wir ja keine Fraktion sind. (Allgemeine Heiterkeit. – Ruf bei der ÖVP: Das halten wir aus!) Ich wollte euch diesen Wunsch einfach mit in den Sommer geben.
Nein, ich möchte mich natürlich auch ganz herzlich bei allen bedanken. Es geht nicht immer ganz friktionsfrei, aber das macht die ganze Sache sehr lebendig.
Herzlichen Dank auch an die Mitarbeiter:innen und nochmals dir (in Richtung Bundesrätin Göll [ÖVP/NÖ]), Margit: Es tut uns wirklich leid und es schmerzt mich persönlich sehr, dass du im Herbst nicht mehr dabei sein wirst. (Bundesrätin Göll [ÖVP/NÖ]: Danke!)
Alles Liebe, alles Gute, schönen Sommer und wie gesagt: einmal noch die Chance, dass wir nicht alle drei herauskommen, wenn es dann mit der Fraktion klappt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
23.21
RN/176
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Bevor wir zur Abstimmung kommen, auch von meiner Seite noch ein herzliches Dankeschön an Kollegin Margit Göll: Danke für die stets wirklich tolle Zusammenarbeit, und ich wünsche dir für deine Zukunft alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Gibt es noch eine Wortmeldung? – Nein, das ist nicht der Fall. Dann ist die Debatte geschlossen.
RN/177
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.