RN/25

2. Punkt und 3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Pensionskassenvorsorgegesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das DORA-Vollzugsgesetz geändert werden (592 d.B. und 606 d.B. sowie 11865/BR d.B. und 11871/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Restrukturierungsordnung und das Unternehmensreorganisationsgesetz geändert werden (607 d.B. sowie 11872/BR d.B.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Berichterstatterin zu den Punkten 2 und 3 ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. – Ich bitte um den Bericht.

RN/26

Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Vorsitzender. – Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Pensionskassenvorsorgegesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das DORA-Vollzugsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen. 

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Zu TOP 3 unseres Plenums: Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Restrukturierungsordnung und das Unternehmensreorganisationsgesetz geändert werden, präsentieren. 

Der Ausschussbericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme auch hierzu gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank. 

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin. 

Ich begrüße Frau Bundesministerin Korinna Schumann und Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl in unserem Bundesratssitzungssaal. – Schön, dass Sie da sind. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile ihm dieses.

RN/27

10.59

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Vizepräsident! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Besucher im Saal! Werte Zuseher zu Hause! Liebe Österreicher! Bei diesen Punkten 2 und 3, die gemeinsam verhandelt werden, handelt es sich um ganz wesentliche Punkte für die Österreicher, für unsere Österreicher. Daher haben wir mehrere Redner eingemeldet.

Die Regierung hat schon vor langer Zeit angekündigt, das Arbeiten im Alter attraktiver zu machen. Lang ist es her – aber bei der Dreierkoalition ist der Zeitfaktor das Problem. Der viel gelobte Punkt Steuerfreibetrag im Pensionsalter ist gut gemeint, aber in der Ausführung schlecht gelungen. (Ruf bei der ÖVP: Na ja!) Warum ist er schlecht gelungen? – Weil (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Na, weil einfach ...!) diverse Punkte nicht ausführlich diskutiert wurden und unsere Ansichten, unsere Punkte das wiederholte Mal einfach ignoriert wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein wesentlicher Punkt für mich wäre auch die Mehrfachversicherung: So ist zum Beispiel der Nebenerwerbslandwirt bei der SVS versichert, geht er noch zusätzlich einer Beschäftigung nach, ist er bei der ÖGK versichert; weiters ist er Gemeindevertreter und bei der KFG versichert – und alle Versicherungsträger heben Gebühren ein. Er, der Versicherte, kann aber nur einmal krank sein, er kann nur einmal konsumieren. All das wurde nicht verhandelt. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Wir reden aber von der Pension! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Wir reden da von der Pension, oder?!) Da wäre eine Änderung möglich und zusätzliche Kosten könnten eingespart werden. (Beifall bei der FPÖ.) 

Der Vorschlag kommt aber von der Opposition und ist somit schlecht und wird einfach nicht bearbeitet. Das ist Demokratie, das ist der Zugang dieser Regierung, das ist der Zugang von Ihnen, Frau Minister. Mit dieser Änderung, mit diesem Vorschlag wäre ein erster Schritt für ein faires und effektives System gelegt worden. Gut gemeint und schlecht ausgeführt bleibt schlecht. (Beifall bei der FPÖ.) 

Wir, die Vertreter der FPÖ, die Vertreter der Österreicher begrüßen die Idee, das Arbeiten im Alter steuerlich zu begünstigen. Der Entwurf ist jedoch handwerklich schlecht ausgeführt. (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Aber!) Unser Zugang ist: Ja, Arbeiten bis 65 ist das Ziel, aber nur, sofern das jemand noch kann, denn es gibt genügend Menschen, die nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ja, es ist ...!), und da nützt auch diese Aktivpension nichts. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Österreicher sollen gesund in Pension gehen können – nicht aus der Arbeitslosigkeit oder dem Krankenstand. Wir als FPÖ haben einen ganz anderen Zugang als diese Regierung. Wir wollen nicht, dass nur die Pensionisten entlastet werden, wir wollen alle Leistungsträger entlasten – und das nicht nur ankündigen, sondern nachvollziehbar und spürbar für alle Leistungsträger haben. 

Wesentliche Bedingungen sind für uns auch die Versicherungsjahre. Da wird ersichtlich: Der Fehler liegt im Detail. Wie kann eine Mutter, die sich um die Kinder kümmert, die den Haushalt bewältigt, die auch noch Besuche bei den Eltern durchführt, die zum Wohle der Familie auf Versicherungszeiten verzichtet (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Vier Jahre!), bei so einer Gesetzesänderung vergessen werden? (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Genau! Vier Jahre! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Vier Jahre pro Kind! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Vielleicht mal mit dem Sozialrecht auseinandersetzen!) Wie soll eine Hausfrau, eine Mutter die erforderlichen Versicherungsmonate zusammenbringen? (Rufe bei der SPÖ: Vier Jahre pro Kind!)

Ein weiterer mir wichtiger Punkt ist, dass unsere Vorschläge, unser sachlicher Zugang, unsere Einwände bei dieser Bundesregierung immer wieder kein Gehör finden. (Beifall bei der FPÖ.) Es wird immer wieder behauptet, dass wir als FPÖ keine Lösungen, keine Ideen haben. (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Ja, das stimmt! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: ... auseinandersetzen!) Das ist falsch, das ist nicht nachvollziehbar und im wahrsten Sinne des Wortes unrichtig, Frau Kollegin. Die Tatsache ist, dass die Regierung alle unsere Anträge ablehnt (Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ]), alle unsere Punkte ignoriert und gegen das Volk handelt. Wir sind bei der Bevölkerung, wir sind beim Volk. (Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].) Kurzfristig wurde in diesen Vorschlag auch die Dürrehilfe – vermeintlich zur Entlastung der Landwirte – eingebaut: nachweislich wieder mit der Gießkanne, nachweislich nicht zielführend und nachweislich mit dem falschen Ansatz. (Beifall bei der FPÖ.) 

Man denke an die Vorgabe: Das Gesetz gilt für Personen nach dem 65. Lebensjahr. Wer mit 15 Jahren beginnt, hat mit 60 Jahren seine 45 Beitragsjahre und kann derzeit mit 62 Jahren in Pension gehen. Er kommt aber wiederum erst ab seinem 65. Lebensjahr in den Genuss dieser Gesetzesänderung. Zum Glück gibt es in Österreich noch Personen in der Bevölkerung, die mit dem 15. Lebensjahr zu arbeiten beginnen und bis zum 62. Lebensjahr durcharbeiten. Danke all jenen, die täglich selbst für ihren Lebensaufwand sorgen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Gesetzesänderungsantrag verursacht für uns ein Zweiklassensystem. Das gewerbliche Personal wird massiv benachteiligt, weil: Welcher Akademiker beginnt mit 15 Jahren, Versicherungszeiten zu sammeln? Liebe Korinna, wir kennen uns aus deiner, unserer gemeinsamen Bundesratszeit, daher kann ich deine Einstellung bezüglich dieses Pensionsantrittsalters beziehungsweise deine Aussage, Beschäftigte müssen länger am Arbeitsplatz gehalten werden, nicht nachvollziehen. Wir hatten damals denselben Zugang: 45 Jahre sind genug. Die Hacklerregelung ist und war eine sinnvolle Sache. (Beifall bei der FPÖ.)

Kurz erklärt: Die Hacklerregelung war eine der sinnvollsten Errungenschaften der letzten Jahrzehnte. Bei dieser damals beschlossenen Hacklerregelung war die Lebensleistung, 45 Beitragsjahre, genug – und sie ist es noch heute, leider nur für uns. Liebe Österreicher, macht euch selbst ein Bild, bildet euch eine eigene Meinung! Ist es fair, dass diese Regierung nicht handelt, falsch handelt und nicht für die Bevölkerung, sondern gegen die Bevölkerung vorgeht? (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Das kann er ja selber nicht glauben!) Richtig schlimm ist für mich, dass die SPÖ da federführend ist – ja, richtig gehört, die SPÖ, die Partei, die offiziell den kleinen Mann vertritt. Die Wahrheit ist eine andere. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt ist für mich: Ich war 34 Jahre in der Bauwirtschaft und du, liebe Ministerin, geschätzte Gewerkschafterin, solltest wissen, wie schwierig es ist, Mitarbeiter am Bau über das 60. Lebensjahr zu beschäftigen. (Bundesministerin Schumann: Darum haben wir die Schwerarbeitsregelung!) Wohlgemerkt: Die Bauarbeiter beginnen grundsätzlich mit 15 Jahren und die Witterungsverhältnisse sind doch wesentlich, was die Belastung im Arbeitsalltag ausmacht. Daher soll doch bitte unterschieden werden, ob jemand am Bau, in der Industrie arbeitet oder im Büro sitzt, wo es im Sommer eine Klimaanlage und im Winter eine Heizung gibt (Bundesministerin Schumann: Tun wir ja! Wir haben die Schwerarbeitsregelung!), oder ob jemand im Schnitt 50 Stunden arbeitet, ob man im gewerblichen Personalstand ist oder, wie man bei uns am Land sagt, ein Schreibtischtäter ist. 

Die Sache mit den Kindererziehungszeiten gehört endlich angegangen. Wann bitte wird dieses Thema begonnen? (Bundesministerin Schumann: Haben wir doch!) All dies ist in dieser Gesetzesänderung nicht berücksichtigt. An sich ist es gut gemeint, in Wahrheit aber nicht fertig gedacht und auch nicht ausreichend. Der Zugang unserer Regierung ist: Wir können etwas vorweisen, wir sind ja für euch da, wir bemühen uns ja, aber es ist einfach nicht mehr drin! – So ist die Vorstellung, der Zugang dieser Regierung. 

Jetzt, wenn wieder die grüne Wiese wächst, wird der Bauer das Futter nicht ernten können – jetzt darf er es nicht. Das versteht keiner mehr (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP – Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Das verstehst du wirklich nicht! – Zwischenruf des Bundesrates Beer [SPÖ/W]), aber ihr versteht auch gar nichts mehr, weil ihr – gemeint ist unsere österreichische Bundesregierung – den Zugang, den Kontakt zur Bevölkerung verloren habt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesministerin Schumann: Wieso darf er nicht ernten?) Der Bauer ist in seiner Lebensgrundlage bedroht und ihr gebt Almosen. Wo ist da der Aufschrei des Bauernbundes? Warum hört man da keine Einsprüche der Interessenvertretung? 

Wir als FPÖ pochen auf die Wiedereinführung der Hacklerregelung – 45 Jahre sind genug! – und wir fordern die Abschaffung der Luxuspensionen, zum Beispiel die des ORF. Zur Finanzierung beziehungsweise zur Geldanlage für die Pensionen kann ich nur appellieren: Bitte nur im europäischen Raum und nicht etwa in China! Veranlagungen in China sind ein Hochrisikogeschäft und können zum Totalausfall führen. 

Grundsätzlich sollte es den Pensionisten möglich sein, in der Pension zu arbeiten, dies so einfach wie möglich, mit so wenig Bürokratie wie nötig, und sie sollten dabei so wenig wie nur nötig an Abgaben und Versicherungsbeiträgen zahlen. 

Liebe Österreicher, es wird jedem Volksschüler klar, dass es so nicht weitergehen kann. Unser Herbert Kickl darf die Verfehlungen der letzten Regierungen ausbaden. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Ja, genau! – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Kickl hat uns ja das Chaos hinterlassen!) Die Frage ist nur, ob nächstes Jahr Neuwahlen stattfinden oder ob diese Regierung bis zum Wahltermin weiterwurschtelt und der Schaden für Österreich noch größer wird. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Wer hat das Chaos hinterlassen? – Die FPÖ!)

Werte Regierungsvertreter, besinnt euch, macht den Weg frei für Neuwahlen, macht den Weg frei für unseren Volkskanzler Herbert Kickl (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Ja, ja!) und handelt endlich im Sinne der Österreicher! (Beifall bei der FPÖ.)

11.10

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile ihm dieses.

RN/28

11.10

Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Eindruck beginnen, der mich sehr geprägt hat: Vor circa zwei Wochen haben wir einen gemeinsamen Besuch in Vorarlberg gemacht. Danke an die Präsidentin, die jetzt nicht im Raum ist, für die Toporganisation.

Mich hat der Betriebsbesuch bei der Firma Doppelmayr sehr beeindruckt. Das, glaube ich, sollte man sagen. Es ist ein österreichischer Betrieb – und auf so etwas kann man stolz sein. Das ist gerade heute, da wir zu dem Thema Arbeit im Alter und Aktivpension sprechen – auch mit Blick darauf, was wir dort gesehen haben –, ein wesentlicher Punkt. Wir sind alle gemeinsam durch diese Halle gegangen. Was haben wir gesehen? – Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort leidenschaftlich gefeilt haben, die geschweißt haben, auf der einen Seite – und auf der anderen Seite einen Betrieb, einen österreichischen Betrieb, einen guten Betrieb, der in der Lage ist, in dieser schwierigen Zeit 140 Lehrlinge zu beschäftigen. Das verdient unseren größten Respekt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Sehr geschätzter Herr Bundesrat Steinmaurer, ich gebe dir schon recht, dass wir einen Unterschied machen müssen, wenn wir uns die verschiedenen Berufsgruppen anschauen. Du hast selber einen Lehrberuf gewählt, der nicht einfach ist – auch in diese Richtung meine vollste Wertschätzung. Eines sollten wir aber nicht machen: Wir sollten innerhalb der Berufsgruppen nicht spalten. Das, was du gesagt hast – „Schreibtischtäter“ –, das gefällt mir überhaupt nicht. Ich fordere Respekt für alle Berufsgruppen ein! 

Es gibt aber natürlich auch die, und da hast du auch recht, die jeden Tag körperlich sehr schwer arbeiten müssen. Das ist in vielen Betrieben spürbar. Wir sehen es am Bau, wir sehen es in der Pflege, wir sehen es in der Reinigung, wir sehen es in den Werkstätten und in vielen anderen Bereichen.

Da ist diese Diskussion über die Aktivpension und das Arbeiten im Alter auch eine wichtige Komponente: Wir schaffen mit der heutigen Gesetzesvorlage die Möglichkeit – auf einer freiwilligen Basis natürlich –, dass Menschen weiterarbeiten können, die weiterarbeiten möchten. 

Eine Geschichte soll dabei nicht passieren: dass sie dann nicht irgendeinen Vorteil oder einen Nutzen daraus erlangen. Deswegen ist es in diesem Gesetzespaket für Menschen ab 2027 möglich, da einen steuerlichen Freibetrag von 1 250 Euro beziehungsweise im Jahr 15 000 Euro zu bekommen. Das betrifft rund 180 000 Personen, also das sind schon recht viele Menschen. 

Man kennt das auch aus Gesprächen – und in den Betrieben merke ich das auch immer –, dass die Kolleginnen und Kollegen dann halt sagen: Mir ist es wichtig, dass Information und Erfahrung weitergegeben werden! Mir ist es wichtig, dass ich noch ein bisschen mithelfen kann! Mir ist es auch wichtig, dass die Lehrlinge, die wir jetzt im Betrieb haben, auch mit mir in Kontakt kommen und sehen, wie es früher war und was wir jetzt brauchen, und ich lerne auch von den Lehrlingen! – Das sind wirklich gute Momente, und die sollten wir nicht ausklammern, die müssen wir sehen. 

Wenn wir über diese Situation sprechen, dann braucht es natürlich Fairness. Es braucht bei diesem Thema auch Gerechtigkeit. Wir brauchen Maßnahmen, um auch zukünftig ältere Menschen in Beschäftigung halten zu können. Daher gibt es ab 2027 100 Millionen Euro zusätzlich für Maßnahmen, die älteren Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern beziehungsweise ihren Arbeitsplatz sichern sollen. Dazu gehören beispielsweise Eingliederungsbeihilfen, Weiterbildung und direkte Unterstützung für die Betriebe. Das ist ein entscheidender Punkt, weil ich das auch zuhauf aus Gesprächen kenne, dass Menschen mit 58, mit 60 auf einmal ihren Job verlieren. Da geht es um Existenzen, da geht es um Lebenssituationen.

Leider gibt es dahin gehend eine sehr erschreckende Zahl: 74 Prozent aller Betriebe beschäftigen keinen einzigen Menschen, keinen einzigen Kollegen über 60. Da haben wir absoluten Handlungsbedarf. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Ein Mensch, ein Kollege, verliert nicht mit 60 Jahren seine Erfahrung. Er verliert nicht sein Wissen und schon gar nicht seinen Wert für die Gesellschaft und für dieses Unternehmen. Im Gegenteil: Er hat Fachwissen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir diese Kolleginnen und Kollegen. Schließlich ist es auch eine Frage des Respekts, wie wir damit umgehen. 

Gleichzeitig sehen wir einen Wandel in der Arbeitswelt, viele Kolleg:innen sind stark verunsichert und Fragen fragen sich: Wird es meinen Job überhaupt noch geben? Ersetzt mich die KI? Was passiert mit der kompletten Robotik? Wie schaut mein Berufsbild der Zukunft aus? Wird mein Arbeitsplatz einfach verschwinden? Dafür braucht es auch Antworten aus der Politik, Antworten von uns – und die haben wir in dem Bereich mit einem Arbeitsmarkt-Transformationsfonds für Qualifizierung und für Beschäftigungsmaßnahmen gesetzt, der im Jahr 2028 mit 26,7 Millionen Euro, 2029 mit 54,6 Millionen Euro gespeist wird. 

Das ist ein wesentlicher Unterschied, weil Transformation und Digitalisierung nicht bedeuten darf, dass man sagt: Jetzt haben wir die Maschinen, jetzt haben wir die Computer, aber die Menschen, ja, darum muss man sich halt selber kümmern. Nein, Menschen müssen in diesen entscheidenden Prozessen mitgenommen werden – und Transformation heißt auch Verantwortung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.

Der zweite Bereich ist auch ein wesentlicher Bereich. Da geht es eigentlich um etwas, mit dem man sich erst dann beschäftigt, wenn es tragend wird: nämlich die betriebliche Altersvorsorge und die Abfertigung. Dann schaut man einmal: Was ist da drauf – und da gibt es jetzt die Möglichkeit, freiwillig neue Veranlagungsformen in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft zu wählen. Da kann man auch höhere Ertragschancen lukrieren. Es ist natürlich risikobehaftet, deshalb ist es so wichtig, dass auch auf dieser Ebene diese Entscheidung absolut freiwillig erfolgen muss, transparent sein muss und die Beschäftigten wissen müssen, welches Risiko auf sie zukommt. 

Der nächste Punkt ist sehr praktisch – der hat mich in meiner beruflichen Praxis auch schon oft begleitet –, weil die Menschen in einem Arbeitsleben oft sehr viele Beschäftigungsverhältnisse ansammeln, man dann ein Potpourri an Mitarbeitervorsorgekassen hat und man nicht genau weiß, wo was liegt. Da gibt es jetzt auch eine Verbesserung: Es gibt die automatische Zusammenführung dieser Beträge.

In weiterer Folge ist ein sehr erfreulicher Aspekt in dem Paket, dass auch die Vermögensverwaltungskosten gesenkt werden: von 0,8 auf 0,6 Prozent. Das heißt, es bleibt am Ende mehr Geld übrig. 

Beim Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz gibt es eine Evaluierung. Das heißt, auch da wird das System rechtlich nachgezogen. Die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben abgesichert. 

Für mich zieht sich ein Gedanke durch beide Vorlagen: Arbeit verändert sich und das Arbeitsleben verändert sich. Die Frage ist aber: Wie gehen wir damit um? Wie gehen wir als Politik damit um und wie stehen wir in diesen schwierigen Fragen den Menschen beiseite? Das eine ist, was man in den letzten Wochen wieder gesehen hat: immer wieder zu versuchen, den Menschen mehr abzuverlangen. Das kann nicht unser Weg sein. Wir müssen gute und gesunde Rahmenbedingungen schaffen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Paketsteuer?!) – für mich braucht es einen respektvollen Umgang, in dem auch die Lebensleistung unserer Kolleginnen und Kollegen gesehen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.19

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.

RN/29

11.19

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Leistung muss sich lohnen. Das haben wir in der vorangegangenen Debatte über die Aktivpension oft gehört. – Ja, selbstverständlich muss sich Leistung lohnen, aber dieser Satz muss genauso für die Frau mit zwei Teilzeitjobs gelten wie für einen Pensionisten mit zusätzlichem Einkommen. Es muss für den 64-jährigen Angestellten genauso gelten wie für seine ältere Kollegin. Die Wertschätzung für Arbeit darf nicht vom Geburtsdatum abhängen. 

Niemand stellt hier infrage, dass ältere Menschen sehr wertvolle Erfahrungen mitbringen. Wer nach dem Pensionsantritt weiterarbeiten möchte, sollte das selbstverständlich tun können. Ein Betrieb, der auf das Wissen seiner langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreift, handelt grundvernünftig. Die Frage ist aber: Ist die Aktivpension dafür das richtige Instrument? Rechtfertigt ihr Nutzen die erheblichen Kosten und die steuerliche Ungleichbehandlung, die damit verbunden ist? – Wir Grüne sagen: Dieses Modell überzeugt uns nicht. 

Ab 2027 sollen unter vorgesehenen Voraussetzungen bis zu 1 250 Euro Erwerbseinkommen monatlich steuerfrei bleiben. Dazu kommt für unselbstständig Beschäftigte im gesetzlichen Pensionsalter der Entfall der eigenen Pensionsversicherungsbeiträge. Aber was bedeutet das konkret? 

Nehmen wir als Beispiel eine Frau, die in einem Teilzeitjob 1 900 Euro brutto und in einem zweiten Job 800 Euro, insgesamt also 2 700 Euro verdient. Sie muss beide Einkommen gemeinsam versteuern. Ein Pensionist erhält 1 900 Euro Pension und verdient ebenfalls 800 Euro dazu, auch sein gesamtes Bruttoeinkommen beträgt 2 700 Euro. Mit der Aktivpension bleibt sein Nebenverdienst bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei. Seine eigenen Pensionsversicherungsbeiträge fallen weg. Für die Frau mit den zwei Jobs gilt diese Begünstigung nicht. Nach unseren Berechnungen beträgt der Unterschied beim gesamten Nettoeinkommen künftig fast 420 Euro im Monat. Was sagen wir dieser Frau? – Dass sich Leistung lohnt, aber ihre offenbar weniger? 

In der Nationalratsdebatte wurde dagegengehalten: Es werden ja keine Steuersätze verändert, sondern es wird lediglich ein Freibetrag eingeführt. Aber die entscheidende Frage bleibt doch: Ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung gerechtfertigt? Ein Freibetrag beantwortet diese Frage nicht dadurch, dass er Freibetrag heißt. Wir haben tatsächlich erhebliche Zweifel, ob diese Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand hätte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gerade von der SPÖ wurde betont, dass auch Pensionistinnen und Pensionisten von kleinen Zuverdiensten profitieren. – Das bestreiten wir ja überhaupt nicht. Natürlich macht jeder zusätzliche Euro für jemanden mit einer kleinen Pension einen Unterschied – selbstverständlich! Für die Beurteilung eines Gesetzes müssen wir uns aber schon fragen: Wer bekommt wie viel?, und vor allen Dingen: Wer bleibt von der Entlastung ausgeschlossen? 

In unseren Rechenbeispielen gewinnt eine Pensionistin mit einer mittleren Pension und einem kleinen Nebenverdienst knapp 200 Euro monatlich. Ein Freiberufler mit insgesamt 7 000 Euro aus Pension und Erwerbseinkommen gewinnt rund 700 Euro. Die deutlich größere Entlastung erhält also derjenige, der finanziell bereits wesentlich besser dasteht. (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Und mehr Steuern zahlt! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Zahlt auch mehr Steuern!) 

Weil ich gerade da bei der ÖVP ein bisschen etwas gehört habe: Eine Kollegin von Ihnen hat nämlich im Nationalrat selbst eingeräumt, dass die Mitnahmeeffekte bei gut verdienenden Freiberuflern wirklich da sind und dann natürlich auch höher sind. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Ist ja nichts Schlechtes! Leistung muss sich lohnen!) Ja, aber genau darum geht es: Wie viel zusätzliche Beschäftigung kaufen wir uns mit diesem Geld tatsächlich? Das ist auch noch ein wesentlicher Punkt. 380 Millionen Euro sind tatsächlich sehr viel Geld; Geld, das wir unserer Meinung nach gezielt dafür einsetzen sollten, dass Menschen gesund in Beschäftigung bleiben und ältere Arbeitslose vor allen Dingen wieder einen Arbeitsplatz finden. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.)

Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Corinna, sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Du hast auf die zusätzlichen 100 Millionen Euro für die Arbeitsmarktintegration älterer Menschen hingewiesen. Diesen Teil begrüßen wir natürlich ausdrücklich – Weiterbildung, Eingliederungshilfen und Unterstützung beim Wiedereinstieg. Genau das ist sinnvoll und genau dort brauchen die Menschen diese Hilfe, denn wer mit 61 Jahren seinen Arbeitsplatz verliert und Bewerbung um Bewerbung schreibt, braucht einen Betrieb, der ihm eine Chance gibt. Wer jahrzehntelang in der Pflege, im Handel oder – wir haben es heute schon gehört – am Bau gearbeitet hat, braucht Arbeitsbedingungen, unter denen längeres Arbeiten gesundheitlich überhaupt möglich ist. 

Auch da komme ich noch einmal auf deine Worte zurück, Corinna: Du hast an die Unternehmen appelliert, den Wert älterer Beschäftigter anzuerkennen – und diesen Appell unterstützen wir, glaube ich, alle, aber wir sollten ihn mit einem konkreten Ansatz verbinden: Wer längere Beschäftigung will, muss auch die Unternehmen in Verantwortung nehmen. Deshalb schlagen wir Grüne ein Bonus-Malus-System vor: Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, sollten davon auch finanziell profitieren. Unternehmen, die unterdurchschnittlich viele beschäftigen, sollten da einen zusätzlichen Beitrag leisten. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... Bürokratie ...!) Dafür bieten sich Zu- und Abschläge bei den Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung an. So fördern wir Betriebe, die Erfahrung im Unternehmen halten und älteren Arbeitslosen eine Chance geben. 

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein: 

RN/29.1

Entschließungsantrag 

der Mitglieder des Bundesrates Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat und dem Bundesrat bis Ende Mai 2027 einen Gesetzesentwurf für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen zwischen 60 und 65 Jahren vorzulegen.“


Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, freiwillig länger arbeiten zu können, ist ein gutes Ziel. Dafür brauchen wir faire Chancen, gesunde Arbeitsbedingungen und Unternehmen, die ältere Menschen tatsächlich beschäftigen. Wenn wir sagen, Leistung müsse sich lohnen, dann müssen wir auch an jene denken, die heute zwei Jobs brauchen, um nur über die Runden zu kommen. 

Der Aktivpension in dieser Formulierung geben wir nicht die Zustimmung. Unser Antrag setzt dort an, wo wir mehr erreichen müssen: bei echten Beschäftigungschancen vor dem Pensionsantritt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.26

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/29.2

TOP2 Unselbständiger Entschließungsantrag: Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre von Claudia Hauschildt-Buschberger

Vizepräsident Daniel Schmid: Der von den Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm dieses.

RN/30

11.27

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Geistig und körperlich in Bewegung bleiben kann zu einer Lebensverlängerung – vor allem mit Qualität – beitragen. Dazu gehört die Arbeit als Sinnerfüllung. Wir werden älter, bleiben länger fit, und dazu gehört natürlich auch der entsprechende Beitrag, wenn man sich im Arbeitsprozess wohlfühlt und auch weiterhin wohlfühlen möchte und diesen dann auch leisten kann. Wenn das nicht der Fall wäre, ginge all das dann schon in Richtung Altersdiskriminierung, gegen die wir uns ja ständig mit aller Kraft zur Wehr setzen. 

Wir stehen vor sehr großen gesellschaftlichen Aufgaben, dem demografischen Wandel. Dieser ist in allen Bereichen spürbar, besonders am Arbeitsmarkt, und damit wir unseren Wohlstand erhalten und gleichzeitig die Nachhaltigkeit unseres Pensionssystems für die kommenden Generationen absichern – und da dürfen wir uns ja nicht auseinanderdividieren lassen –, müssen wir Beschäftigung stärken, ganz besonders jene von älteren Personen. 

Das gelingt nur, wenn wir die Arbeit wertschätzen und vor allem auch als Sinnerfüllung nach der katholischen Soziallehre betrachten und danach handeln. Arbeit als Sinnerfüllung auch nach der Pension ist eine jahrelange Forderung, vor allem der Seniorenvertreter, an der Spitze Frau Präsident Ingrid Korosec, und auch der Wirtschaft. Vor allem Ingrid Korosec hat mit viel Ausdauer, persönlichem Einsatz und entsprechendem Nachdruck die Aktivpension auf Schiene gebracht. 

Die Aktivpension verbindet ja individuelle Wahlfreiheit mit gesellschaftlichem Nutzen. Personen können länger aktiv bleiben, ihr Wissen und ihre Erfahrungen, vor allem ihre Expertisen weitergeben und ihre finanzielle Situation auch im Alter verbessern – eine Win-win-Situation, wie wir es in der Steiermark nennen.

Zwei Notwendigkeiten seien erwähnt: Personen, die arbeiten können und auch wollen, müssen durch Gesundheitsförderung, Weiterbildung und altersgerechte Arbeitsplätze möglichst lange im Erwerbsleben bleiben können. Und wir müssen jenen, die nach Erreichen des Pensionsantrittsalters freiwillig weiterarbeiten wollen, einen finanziellen Anreiz geben. Und da setzt die Aktivpension an. 

Es ist doch absurd, 50 Jahre Wissen und Erfahrung, die aufgebaut wurden, nach einem gewissen Stichtag nicht mehr zu nutzen, es also brach liegen zu lassen! Weiterarbeiten und damit Leistungen in der Pension zu vollbringen, muss sich aber auch monetär lohnen! Arbeiten ab dem 1.1.2027 lohnt sich, weil – das wurde schon ein paar Mal angeführt, aber es ist wie gesagt immer wieder eine Erwähnung notwendig – bis zu 1 250 Euro Erwerbseinkommen monatlich beziehungsweise die 15 000 jährlich steuerfrei werden: Anwendbarkeit für unselbstständig Beschäftigte und Selbstständige; grundsätzlich 40 Versicherungsjahre bei bereits laufendem Pensionsbezug; Wegfall des Arbeitnehmeranteils zur Pensionsversicherung. 

Jetzt ein paar Worte in Richtung Opposition: Wie kann man eine derart gute Maßnahme, die im Sinne jener Personen ist, die nach dem Regelpensionsalter noch weiterarbeiten wollen, einfach ablehnen? Man rechnet ja mit zigtausend zusätzlichen Personen, die das tun werden und wollen, weil es da ja wie schon erwähnt Anreize gibt. In vielen Betrieben zählt ja auch die Erfahrung, und es gibt Betriebe – das wurde vorhin schon angesprochen –, in denen diese Personen dringend gebraucht werden. Die Wirtschaft braucht diese Fachkräfte in den österreichischen Betrieben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

An die FPÖ gerichtet: Ihr Obmann hat im ORF-Sommergespräch, welches ja eher einem Selbstgespräch glich (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), am 7.9., also vor einem Monat, zu diesem Thema im O-Ton gesagt: Wer länger arbeiten kann und will, soll das auch nach 65 tun dürfen, und dafür sollte es auch steuerlich-finanzielle Anreize geben. – Zitatende. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja! Aber fair für alle und nicht für ...! ) – Ja, wie? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, genau, nicht so, wie es ihr macht!)

Einige Wochen später stimmen Ihre Nationalräte hier im Hohen Haus gegen die Aussage Ihres Obmannes (Ruf bei der FPÖ: Nein! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) bezüglich Aktivpension. Ihr Obmann wurde entweder nicht verstanden, was vielleicht auch möglich ist (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), weil er nicht immer da ist, oder es ist der Beginn einer blauen Personaldiskussion. Das ist aber Ihr Thema. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Es dürfte viel Wahres dabei sein, sonst wäre der Unmut nicht so groß. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na du musst es wissen! Du bist schon lang in der Pension! Du weißt es!) – Alles erarbeitet, genau! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, genau, mit 56!)

Heute können Sie diese Scharte ausbessern, indem Sie dem Beschluss, die Aktivpension mit 1.1.2027 einzuführen, zustimmen. 

Diese Regierung arbeitet für die Menschen in diesem Land (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]), nach dem Prinzip: Leistung muss sich lohnen. – Herzlichen Dank und alles Gute all jenen, die noch nach Pensionsantritt, wenn sie es können und wollen, weiter arbeiten. – Steirisches Glück auf! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

11.34

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Irene Partl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

RN/31

11.34

Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseher! Aktivpension, das klingt gut. (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Ist es auch!) Es klingt nach Leistung, es klingt nach Eigenverantwortung, nach dem Grundsatz: Wer länger arbeitet, soll auch mehr davon haben. (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Jawohl, gute Wiederholung!) Aber dieses Gesetz hält halt nicht, was es verspricht. (Beifall bei der FPÖ.)

Da wird nämlich nicht Leistung belohnt, sondern vor allem eines: das richtige Geburtsdatum. Der Aktivitätsfreibetrag macht bis zu 15 000 Euro im Jahr aus, aber er gilt erst ab dem Regelpensionsalter, ab 65. 

Schauen wir einmal auf jene Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben! Nehmen wir einen Mann, der mit 17 – manche tun das auch schon mit 15 – zu arbeiten beginnt: Mit 62 hat dieser Mann 45 Beitragsjahre – nicht 30, nicht 35, sondern 45 Jahre Beiträge. Und wenn dieser Mann mit 62 in die Langzeitversichertenpension geht, sagt der Staat: Danke für 45 Jahre Arbeit, aber wir kürzen deine Pension trotzdem. – 45 Jahre gearbeitet, 12,6 Prozent weniger Pension, dauerhaft! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Wir kürzen keine Pension! Es wird keine Pension gekürzt!)

Und jetzt kommt noch das Absurde: Will dieser Mann vor seinem 65. Geburtstag wieder arbeiten, weil sein Betrieb ihn braucht oder weil er sein Wissen weitergeben will und kann, dann kann der Zuverdienst sogar zum Wegfall der Pension führen. Und den Aktivitätsfreibetrag kriegt er erst ab 65. Warum? Hat er zu wenig gearbeitet? – Nein. Hat er zu wenig Beiträge bezahlt? – Nein. Hat er zu wenig geleistet? – Ganz sicher nicht. Er hat nur eines nicht: das richtige Alter am Papier. (Beifall bei der FPÖ.) Und das nennen Sie Leistungsgerechtigkeit? Für mich ist das das Gegenteil. Da wird nicht die Lebensarbeitsleistung belohnt, sondern da wird der Stichtag belohnt. 

Ähnlich sieht es natürlich auch bei den Schwerarbeitern aus: Schichtdienst, Nachtarbeit, Hitze, Kälte, schwere körperliche Belastung, aber die große steuerliche Belohnung fürs Weiterarbeiten gibt es erst ab dem Regelpensionsalter. Da frage ich Sie schon: Was ist mehr wert: 45 Jahre harte Arbeit oder das Geburtsdatum? 

Reden wir über die Frauen! Viele Frauen haben Kinder großgezogen, viele haben ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen oder reduziert, viele haben Angehörige gepflegt. Ja, Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt, das ist richtig, aber die Realität eines Arbeitslebens besteht eben nicht nur aus Versicherungsmonaten. Wer jahrelang wegen der Familie aus dem Beruf draußen war, hat Lücken in seinen Versicherungszeiten. Hat die Frau weniger geleistet? – Ganz im Gegenteil: Sie hat Kinder großgezogen, sie hat Eltern gepflegt, sie hat Verantwortung übernommen. Sie hat dem Staat viel Geld erspart (Beifall bei der FPÖ), nur steht diese Arbeit halt auf keinem Lohnzettel und bringt keine Versicherungszeiten. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Schon, vier Jahre pro Kind!)

Der nächste bürokratische Unsinn: Der Freibetrag beträgt zwar bis zu 15 000 Euro im Jahr, aber maximal 1 250 Euro im Monat. Warum? Ein Wirt – ich weiß, wovon ich rede – braucht jemanden vielleicht drei Monate lang intensiv, ein Hotel braucht einen erfahrenen Mitarbeiter während der Hochsaison, ein Handwerksbetrieb hat Auftragsspitzen; aber es gilt der Monatsbetrag, ich kann die 15 000 Euro nicht ausschöpfen. Was habt ihr euch dabei gedacht? (Beifall bei der FPÖ.) Wenn ihr einen Jahresfreibetrag ankündigt, macht einen echten Jahresfreibetrag (Beifall bei der FPÖ), 15 000 Euro, Punkt! 

Es geht noch weiter. Mit der neuen Regelung fällt für Pensionisten der Versicherungsbeitrag und damit die bisherige besondere Höherversicherung weg. Diese Möglichkeit zur Pensionssteigerung fällt weg, dabei war das oft das Hauptmotiv für längeres Arbeiten. Und auf der Arbeitgeberseite wird der Dienstgeberbeitrag für über 65-Jährige jetzt wieder verdoppelt. Da frage ich: Wo ist dann der Anreiz für einen Betrieb, ältere Mitarbeiter länger zu beschäftigen? Das muss mir einmal jemand erklären.

Meine Kollegen, wir sind nicht gegen das freiwillige Arbeiten im Alter, überhaupt nicht, aber Leistung beginnt nicht erst mit 65: Leistung beginnt beim Lehrling, der mit 15 oder 16 in der Werkstatt steht, bei der Kellnerin, die mit 17 ihre erste Saison arbeitet, beim Bauarbeiter, der mit 18 auf der Baustelle steht, bei der Mutter, die nachts beim kranken Kind sitzt und morgens wieder arbeiten geht, beim Menschen, der zu Hause seine Eltern pflegt. Das alles ist Leistung, aber bei eurem Beschluss entscheidet am Ende nicht die Lebensarbeitsleistung, sondern das Geburtsdatum. – Finde den Fehler! (Beifall bei der FPÖ.)

Als ÖVP-Politiker stimmen Sie, Kollegin Eder-Gitschthaler und Kollege Schwindsackl, diesem ungerechten Modell zu (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Nein! Ein bisschen besser vorbereiten!), und als Vizepräsidenten des Seniorenbundes wollen Sie gleichzeitig die Interessen der älteren Generation vertreten? (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Tun wir auch!) Das ist wohl Doppelmoral! (Beifall bei der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) 

Die SPÖ steckt derzeit selber tief in der Krise, und Sie, Frau Minister, liefern mit Ihrer Aktivpension nach Geburtsdatum gleich den nächsten Grund, warum Sie Ihre soziale Glaubwürdigkeit und Ihre Wähler verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie wirklich Leistung belohnen wollen, zählen Sie die Arbeitsjahre, zählen Sie die Beitragsjahre, berücksichtigen Sie die Schwerarbeit, berücksichtigen Sie die Familienarbeit und schaffen Sie einen echten Jahresfreibetrag von 15 000 Euro! Schaffen wir ein System, das einfach, nachvollziehbar und vor allem gerecht ist! Denn eines muss in einem vernünftigen Pensionssystem gelten: Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, darf am Ende nicht der Dumme sein! (Beifall bei der FPÖ.)

11.42

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.

RN/32

11.42

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier im Saal und via Livestream! Wer das gesetzliche Pensionsalter erreicht, der hat seinen Beitrag zu unserem Pensionssystem geleistet. Wenn jemand danach noch sagt: Ich möchte trotzdem weiterarbeiten, weil ich meinen Beruf mag, weil ich ihn gerne mache, weil meine Erfahrung gebraucht wird!, oder: weil ich einfach noch nicht aufhören möchte!, dann sollte die Antwort des Staates eigentlich ziemlich einfach sein: Machen wir es möglich und sorgen wir dafür, dass es sich auch auszahlt!

Genau da setzt die Aktivpension an. Künftig werden bis zu 1 250 Euro Erwerbseinkommen pro Monat steuerfrei gestellt, und zwar unabhängig davon, ob jemand bereits eine Pension bezieht und daneben weiterarbeitet oder den Pensionsantritt bewusst aufschiebt. Gerade dieser zweite Punkt ist uns von NEOS besonders wichtig, denn wir wissen, dass beim tatsächlichen Pensionsantrittsalter Handlungsbedarf besteht. Wir werden unser Pensionssystem angesichts der demografischen Entwicklung langfristig eben nur dann absichern können, wenn es uns gelingt, die Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. 

Natürlich braucht es dafür gute Arbeitsbedingungen, es braucht altersgerechte Arbeitsplätze und vor allem braucht es die gesundheitlichen Voraussetzungen, um länger arbeiten zu können – aber es braucht eben auch die richtigen finanziellen Anreize. Wer mit 65 sagt: Ich kann noch, ich will noch und ich arbeite weiter!, dem sollten wir uns nicht in den Weg stellen, sondern der soll am Ende des Monats spüren, dass diese Entscheidung sich lohnt. Daher profitiert, wer seinen Pensionsantritt aufschiebt, zusätzlich von einer höheren Pension. 

Das ist auch angesichts dieses zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels wichtig. Viele Menschen, die am Ende ihres Erwerbslebens stehen, bringen jahrzehntelange Erfahrung mit, und das ist ja auch für die Arbeitgeberseite enorm wichtig und wertvoll, und das sollten wir nutzen. Natürlich wird und kann nicht jede und jeder über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten, deswegen reden wir auch ganz konkret von einem freiwilligen Weiterarbeiten. Dort, wo die Menschen das gerne möchten, sollten wir ihnen keine unnötigen Hürden in den Weg stellen. 

Der zweite Teil des Pakets richtet den Blick noch deutlich weiter in die Zukunft: Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge. Unser Pensionssystem stützt sich heute nämlich sehr stark auf die staatliche Pension. Wenn wir aber auch für die kommenden Generationen ein gutes Pensionsniveau erreichen und sichern wollen, ist es sinnvoll, die Altersvorsorge einfach breiter aufzustellen und die zweite Säule endlich stärker zu nutzen.

Seit über 20 Jahren zahlen Arbeitgeber für ihre Mitarbeiterinnen und ihre Mitarbeiter 1,53 Prozent des Bruttogehalts in die Abfertigung neu ein. Das heißt, das Geld, um das es geht, ist längst vorhanden. Die entscheidende Frage ist, was wir konkret daraus machen und wie wir es noch besser nutzen können. Künftig können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Beiträge langfristig für ihre Pension veranlagen. Wer sich dafür entscheidet, der verzichtet auf die Kapitalgarantie und grundsätzlich auf die vorzeitige Auszahlung, aber der erhält dafür die Möglichkeit einer chancenorientierten Veranlagung. 

Gerade über mehrere Jahrzehnte macht die Rendite nämlich einen enormen Unterschied. Wer jetzt mit 20 zu arbeiten beginnt, der hat mehr als vier Jahrzehnte Zeit, um vorzusorgen. Über einen solchen Zeitraum macht es durch den Zinseszinseffekt einen gewaltigen Unterschied, ob dieses Geld sehr konservativ veranlagt wird oder stärker an den Ertragschancen des Kapitalmarktes teilhaben kann. 

Dafür braucht es eben keinen zusätzlichen Beitrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sorgen dafür, dass das Geld, das ohnehin Monat für Monat vom Arbeitgeber einbezahlt wird und in die Abfertigung neu fließt, langfristig besser für sie arbeitet. 

Dabei ist ein Lebenszyklusmodell angedacht. Das sorgt gleichzeitig dafür, dass das Risiko mit zunehmendem Alter schrittweise reduziert wird. Das heißt, in jungen Jahren kann chancenorientierter investiert werden, und je näher die Pension dann rückt, desto defensiver wird die Veranlagung. 

Wir eröffnen damit eine Möglichkeit, die bisher längst nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten beziehungsweise die nicht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichermaßen zur Verfügung gestanden ist. Heute haben nämlich rund 25 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine betriebliche Pension. Das sind häufig Menschen in größeren Unternehmen. Mit dem Generalpensionskassenvertrag schaffen wir diesen Zugang künftig auch für Beschäftigte in den kleinen und mittleren Betrieben, denn Kapitalmarkt und langfristiger Vermögensaufbau sollte keine Frage davon sein, bei wem man beschäftigt ist, wer der Arbeitgeber ist. 

Beide Reformen folgen im Prinzip demselben Gedanken. Der Staat muss nicht jede Entscheidung für die Menschen treffen, aber er sollte ihnen Möglichkeiten geben. Im konkreten Fall sollte er ihnen die Möglichkeit geben, selbst vorzusorgen und selbst zu entscheiden, wie lange sie arbeiten wollen, und eben die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, damit sich das auch lohnt. 

Das ist jetzt noch nicht die große Pensionsreform, die Österreich langfristig brauchen wird – wir werden noch weiter darüber reden müssen, wie wir unser Pensionssystem generationengerecht und vor allem langfristig absichern können –, aber es sind zwei Reformen, die wirklich in die richtige Richtung gehen, und deswegen stimme ich da heute sehr, sehr gerne mit. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

11.48

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

RN/33

11.48

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf die Thematik eingehe, darf ich nur ein paar Punkte zu unserem Pensionssystem sagen. Hier wurden nämlich viele Punkte genannt, und ich glaube, es wäre wichtig, dass man manches klarstellt. 

Ganz wichtig ist zu sagen: Österreich hat eine Schwerarbeitsregelung, und darauf können wir wirklich sehr, sehr stolz sein. Wenn ich mit Ministerinnen und Ministern anderer Länder rede, auch deutschen Minister:innen, sagen die: Das ist eine wirklich tolle Regelung, weil da den hohen Belastungen, die Menschen in ihrem Arbeitsleben haben – durch Kälte, durch Hitze, durch Tragen schwerer Lasten und so weiter – Rechnung getragen wird. Die Schwerarbeitsregelung ist ein ganz, ganz wichtiger Teil des Systems, und diese Bundesregierung hat sie auch noch erweitert, nämlich für jene Kräfte, die in der Pflege arbeiten. Das war ein wichtiger Schritt. Das heißt, das ist die Stärke unseres Pensionssystems: dass wir auf die schweren Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr wohl hinschauen und dem Rechnung tragen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ein zweiter Punkt, der wichtig ist: Unser System rechnet Kindererziehungszeiten an, vier Jahre pro Kind – bei Mehrlingsgeburten sind es fünf Jahre – in einer monatlichen Höhe von 2 468,01 Euro als sozusagen fiktiver Basis auf dem Konto für die Frauen. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt gewesen, auch er gilt der Absicherung und wirkt der zugegeben noch sehr starken Belastung von Frauen durch die Sorgearbeit, besonders durch die Kinderbetreuung, entgegen. 

Eines möchte ich auch noch erwähnen: Wir befinden uns in einer der größten Pensionsreformen der letzten Jahrzehnte. Die Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters auf 65 bis 2033 ist ein ganz, ganz großer Schritt, auch in der Veränderung, und dieser findet jetzt mit all den Auswirkungen statt – teils, dass Frauen länger am Arbeitsmarkt bleiben, wenn sie Beschäftigung haben, auf der anderen Seite aber auch durch ein Ansteigen, ein ganz wesentliches Ansteigen, der Arbeitslosigkeit von Frauen. Wir haben da also eine große Reform, die am Laufen ist. 

Zu den Bemühungen, dass man Menschen länger in Beschäftigung hält, haben wir – die Bundesregierung – uns committet, das wollen wir gemeinsam auf den Weg bringen. Und wir haben das System der Teilpension geschaffen – weil die Schwerarbeit, die Sie in Ihren Reden angeführt haben, großes Thema war –: Es gibt die Möglichkeit für jemanden, der in Schwerarbeit ist, auch Teilpension in Anspruch zu nehmen, das war vorher nicht möglich. Wenn man in der Schwerarbeitsregelung in Pension war, konnte man nur geringfügig dazuverdienen; jetzt kann man auch die Teilpensionsregelung in Anspruch nehmen. Das ist ein wichtiger Schritt. 

Ich glaube, manchmal ist es auch wichtig, zu sagen: Ja, wir müssen an Dingen noch arbeiten; und ja, es ist auch wichtig, was die Opposition an Vorschlägen einbringt, darüber ist immer nachzudenken und immer zu reden. Ich würde aber davor warnen, unser Pensionssystem schlechtzureden. Das stärkt uns nicht, sondern wir haben ein wirklich starkes, gutes öffentliches Pensionssystem, das wir absichern müssen – keine Frage –, das wir immer wieder verändern müssen – auch keine Frage. Mit dem heutigen Beschluss zum Arbeiten im Alter, der im Bundesrat hoffentlich auch gefasst wird, ist wieder ein wesentliches Element dafür dazugekommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Man kann nur sagen: Wer über das Regelpensionsalter von 65 hinaus arbeiten möchte, der soll das auch tun können, und das unter fairen und attraktiven Rahmenbedingungen. Ab 1. Jänner 2027 entfällt für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung. Der Dienstgeberbeitrag bleibt unverändert. Zusätzlich sorgt eine steuerliche Entlastung für mehr Netto vom Brutto direkt im Börsel. 

Was bedeutet das jetzt konkret in der Praxis? – Ich darf zwei Beispiele anführen: 

Das eine Beispiel ist eine Floristin. Sie ist bereits in Pension, erhält eine Bruttopension von 1 700 Euro monatlich, und ihr macht die Arbeit halt noch Freude. Sie unterstützt das Blumengeschäft nach Erreichen des Pensionsalters auch weiterhin jeden Samstagvormittag und verdient zusätzlich 500 Euro im Monat. Mit der neuen Aktivpension hat sie einen jährlichen Steuervorteil von 1 539 Euro, und das ist wichtig. 

Eine zweite Gruppe, die auch noch von der Aktivpension profitiert, sind jene, die später in Pension gehen. Ein Tischler beispielsweise entscheidet sich, den Pensionsantritt noch aufzuschieben und arbeitet weiterhin in der Familientischlerei mit einem Bruttoeinkommen von 3 200 Euro monatlich. Für ihn ergibt sich dadurch ein jährlicher Steuervorteil von 6 808 Euro, und das ist ein wichtiger und guter Schritt, den wir jetzt auf den Weg bringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Frau Bundesrätin (in Richtung Bundesrätin Partl [FPÖ/T]), weil Sie kritisiert haben: Wenn man Menschen gerade in der Gastronomie, Hotellerie drei Monate intensiv braucht, warum begrenzt man es monatlich? – Ganz ehrlich, wir haben eine Arbeitslosenrate, die wirklich Sorgen bereitet, und ich freue mich über jeden und jede Arbeitnehmer:in, die Vollzeit angestellt wird. Gerade im Bereich der Gastronomie, der Hotellerie sind wir sehr bemüht, gemeinsam in der Koalition, dass wir schauen, dass wir in Ganzjahresbeschäftigungsverhältnisse kommen, damit die Menschen gut abgesichert sind. Das ist der Weg, den wir gehen wollen – gute Arbeitsbedingungen, Menschen, die wieder die Chance auf eine Arbeit haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Zwei Punkte, die mit diesem Paket mitgenommen werden, die auch noch ganz, ganz wichtig sind, eben infolge der Herausforderungen, die wir aufgrund der besonderen Arbeitslosigkeit von Menschen, die älter sind, am Arbeitsmarkt haben – wir haben sehr viele langzeitarbeitslose ältere Menschen, das heißt, da müssen wir hinschauen –: Wir sagen als Bundesregierung, es ist wichtig, dass wir da Geld in die Hand nehmen. Mit diesem Paket gehen auch 100 Millionen Euro in die Aktivierung von Beschäftigung älterer arbeitsloser Personen. Das ist wichtig, das brauchen wir jetzt ganz dringend. 

Der zweite Teil wurde auch schon in den Reden erwähnt – vielen Dank dafür –: der Transformationsfonds, für das AMS ganz wichtig. Wir wissen, dass wir auf die Veränderungen durch Robotik, KI, Digitalisierung antworten müssen. Wir müssen die Menschen mitnehmen. Wir stehen, befinden uns mitten in einer riesigen Transformationswelle, in der sich der Arbeitsmarkt verändert, in der sich die Arbeitsplätze verändern. Da müssen wir Antworten geben, und die Antworten, die wir geben können, sind: Menschen qualifizieren, Menschen weiterbilden und auf diesem Weg begleiten. Die KI muss in ihrer Form wahrscheinlich auch reguliert werden, auch das muss man sich gemeinsam überlegen und wird man sich überlegen müssen, aber trotzdem, sie ist da, um zu bleiben, und sie wird verändern. Gleichzeitig müssen wir aber die Menschen mitnehmen, und das tun wir mit einem starken Blick darauf auch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Und – was für uns wichtig ist –: Wir führen die Aktion 55 plus für Langzeitarbeitslose weiter. Es ist wichtig, da Chancen zu geben, denn jedem Menschen, der wieder einen Arbeitsplatz hat, geht es einfach besser. Eine Frau hat zu mir gesagt: Ich habe jetzt wieder einen Job, ich kann jetzt meine Tochter zum Essen einladen, und das ist das Schönste, das mir passiert ist! – Ich glaube, das zeigt: Arbeit leistet ja wesentlich mehr als das reine Einkommen; das hat etwas mit Sozialem zu tun, das hat etwas mit der eigenen Wertigkeit zu tun, darauf müssen wir schauen. 

Ein weiterer Teil, den wir heute auch auf den Weg bringen und beschließen, betrifft alle Fragen rund um die betriebliche Abfertigung und ihre Neuregelung. Wir machen eine große Reform der betrieblichen Altersvorsorge, eine der größten seit über 20 Jahren, die wir auf den Weg bringen. Bisher hatten nur rund 25 Prozent der Beschäftigten Zugang zu einer betrieblichen Pensionskasse, das ändern wir jetzt. Wir schaffen einen Rechtsanspruch, damit jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer die Chance auf eine Abfertigung hat, die sie oder er in eine lebenslange Zusatzpension übertragen kann, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Vertrag mit einer Pensionskasse hat. 

Wir machen das System fairer und effizienter. Wir erhöhen die Barabfindungsgrenze auf 20 000 Euro, um Kleinstpensionen zu verhindern und mehr Flexibilität beim Pensionsantritt zu ermöglichen. Wir schaffen bei der Abfertigung mehr Wahlfreiheit. Ab 2028 muss jede Vorsorgekasse neben dem klassischen Abfertigungsmodell auch ein Vorsorgemodell anbieten, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zukünftig in das Vorsorgemodell hineinoptieren. 

Das neue Vorsorgemodell – das muss aber auch ganz klar gesagt werden – hat keine Kapitalgarantie, und das Geld wird, außer in Härtefällen, erst zur Pension ausbezahlt. Dafür besteht die Chance auf eine höhere Rendite. Wesentlich ist: Das Vorsorgemodell ist freiwillig. Das darf ich noch einmal betonen, weil auch Kritik der Opposition im Nationalrat kam – man würde sozusagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieses System hineinverpflichten. – Nein, es ist freiwillig, man kann die althergebrachte Form auch weiter nutzen oder in das neue System hineinoptieren. Wichtig ist – und darauf werden wir ganz genau schauen –, dass gut beraten und informiert wird, damit man die richtige Entscheidung für sich treffen kann. 

Die Kapitalgarantie bleibt beim Abfertigungsmodell erhalten, das heißt, 100 Prozent des Geldes, das der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin eingezahlt hat, müssen dann als Abfertigung jedenfalls ausgezahlt werden. Damit bleibt auch die Abfertigung als Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit bestehen. 

Menschen sollen auch mehr von den Zinsen ihrer Abfertigung haben. Wir senken die Vermögensverwaltungskosten von 0,8 auf 0,6 Prozent. Das bedeutet rund 20 Millionen Euro mehr pro Jahr auf den Abfertigungskonten – ein wichtiger Schritt. 

Schließlich schaffen wir Übersicht bei den Abfertigungen. Es wurde heute in der Debatte schon erwähnt – ganz wichtig –: Man kriegt oft im Jahr ein Informationsschreiben, verschiedene Schreiben, weil man bei verschiedenen Kassen veranlagt war, etwa noch von irgendeinem Ferienjob, und diese Zersplitterung der Konten wird jetzt zusammengeführt und beseitigt. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Überblick über ihre Abfertigung. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Mit diesen beiden Paketen, die hoffentlich auch im Bundesrat hohe Zustimmung finden, fördern wir jene, die über das Regelpensionsalter von 65 hinaus arbeiten möchten. Wir geben jenen eine Chance, wieder auf den Arbeitsmarkt zu kommen, die das können und wollen, und wir stärken die betriebliche Altersvorsorge – ein guter Schritt. Ich danke allen Bundesrätinnen und Bundesräten, die hier ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

12.00

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Ministerin.