RN/38

12.20

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Herzlichen Dank, geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren Bundesräte! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und auch vor den Bildschirmen! Wir debattieren heute über die Aktivpension und fassen hoffentlich in Bälde einen wichtigen Beschluss, auf den ganz viele Österreicherinnen und Österreicher schon gewartet haben. Man hat es bei meiner Vorrednerin, Frau Bundesrätin Eder-Gitschthaler, schon gehört: Gerade viele Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter haben lange Jahre diese Forderung erhoben, aber auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft.

Es ist daher eine gute Nachricht, dass die Aktivpension jetzt tatsächlich mit 1.1.2027 kommen wird. Es ist vor allem eine gute Nachricht für rund 70 000 Österreicherinnen und Österreicher, die schon derzeit über das Regelpensionsantrittsalter hinaus arbeiten. Das sind 30 000 Menschen, die unselbstständig beschäftigt sind, und 40 000 Menschen, die selbstständig beschäftigt sind, und das in den unterschiedlichsten Bereichen, meine Damen und Herren. 

Ich bin davon überzeugt, dass mit Inkrafttreten der Aktivpension noch viele weitere Tausend Menschen diese Chance ergreifen werden und ebenfalls entweder zur Pension etwas dazuverdienen werden und wollen, oder dass sie auch die Pension entsprechend aufschieben.

Es gibt da so viele Personen, die an uns schon herangetreten sind, die beispielsweise als Friseurmeisterin tätig sind, die sich freuen, wenn sie ab 1.1. dann mehr Netto vom Brutto haben, oder technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – gerade in diesem Bereich haben wir einen absoluten Fachkräftemangel in Österreich – oder, was ich besonders positiv finde: ganz viele, die auch im Bereich Lehrlingsausbildung tätig sind, die sagen: Ich möchte noch für die jungen Menschen da sein, ich stehe meinem Betrieb noch weiter zur Verfügung, um mein Wissen weiterzugeben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Es ist aus meiner Sicht wirklich eine Win-win-Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Selbstständigen, die länger arbeiten möchten, und es ist auch eine Chance für unseren Wirtschaftsstandort, denn wir wissen: Die Babyboomer werden in Bälde in Pension gehen. Es werden viele Tausende Menschen am Arbeitsmarkt fehlen, und wir müssen daher entsprechende Anreize schaffen, dass die Menschen bereit sind, länger zu arbeiten.

Es wurde schon angesprochen: Es wird ein Steuerfreibetrag von 1 250 Euro im Monat beziehungsweise 15 000 Euro jährlich eingeführt. Der zweite Bereich ist ebenso wichtig: der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge. Auch das sind 10,25 Prozent, die in Zukunft mehr Netto vom Brutto an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Auch das wurde immer wieder als ein Faktor genannt, warum es sich für viele schlichtweg nicht ausgezahlt hat, etwas dazuzuverdienen, und wir haben auch immer wieder von Menschen gehört, dass sie am Ende des Jahres über den Steuerausgleich oft wirklich sehr hohe Nachzahlungen bekommen haben. Auch da wird in Zukunft die Sicherheit da sein: Wenn ich bis zu 1 250 Euro dazuverdiene, dann muss ich mir keine Sorgen machen, dass ich später einmal vielleicht hohe Beträge zurückzahlen muss! (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Gerade uns beiden, der Frau Bundesministerin und mir, war es auch sehr wichtig, dass wir eine faire Übergangsregelung für die Frauen schaffen. Es war vor Jahrzehnten noch nicht selbstverständlich, dass Frauen berufstätig sind oder sein können, weil gerade im ländlichen Raum beispielsweise die Kinderbetreuungsangebote nicht entsprechend ausgebaut waren. Darauf nehmen wir Rücksicht, indem wir sagen, bei Frauen werden 34 Versicherungsjahre verlangt und nicht 40 wie bei den Männern. Es wurde schon mehrfach angesprochen: Ja, es ist gut, dass bis zu vier Jahre pro Kind an Kinderbetreuungszeit angerechnet werden. Da wird wirklich eine faire Übergangsregelung geschaffen. 

Der zweite große Reformbereich ist die betriebliche Altersvorsorge. Gerade ich bin jemand, der auch hier bei Ihnen im Hohen Haus immer wieder dafür einsteht, dass wir Reformen auf den Weg bringen; und, meine Damen und Herren, das ist die größte Reform seit Einführung der Pensionskassen. Es ist vor allem eine Reform, die sich nachhaltig über die nächsten Jahre und Jahrzehnte sehr, sehr positiv auswirken wird, weil wir mit dem Ausbau dieser zweiten Pensionssäule dafür sorgen, dass wir eine Ergänzung zur sehr guten ersten staatlichen Pensionssäule schaffen.

Gerade Länder in Europa, die immer wieder als Vorzeigeländer im Pensionsbereich genannt werden – Dänemark, Schweden, auch die Niederlande, also skandinavische Länder –, haben genau das gemacht: Sie haben schon vor längerer Zeit eine zweite starke Säule aufgebaut, nämlich die sogenannte betriebliche Altersvorsorge. Bei uns war es bisher nur einem Viertel aller Österreicherinnen und Österreicher möglich, dass sie diese zweite Säule überhaupt nutzen, dass sie eine Zusatzpension bekommen können, weil sie darauf angewiesen waren, dass ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag mit einer Pensionskasse abschließt.

In Zukunft, ab 1.1.2028, werden alle Österreicherinnen und Österreicher, die in diesem System der Abfertigung neu sind, die Möglichkeit haben, eine Zusatzpension zu erhalten, und zwar durch die Beiträge, die die Arbeitgeber ohnehin einzahlen, diese 1,53 Prozent, die in die Abfertigung neu fließen. Damit bauen wir erstmals in Österreich, wie angesprochen, eine zweite, kapitalmarktbasierte, starke Pensionssäule auf. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Unabhängig davon, ob man diese Zusatzpension in Anspruch nehmen möchte, haben wir auch einen neuen Veranlagungsstrang in der Abfertigung neu vorgesehen. Es wurde bereits angesprochen: Wir haben bisher eine Kapitalgarantie, dadurch aber auch eine sehr risikoaverse Veranlagung. Wir haben dort aktuell Durchschnittsrenditen von 1,5 bis 2 Prozent, also in der Regel unter der Inflationsrate, weil wir so starre Vorgaben haben. Meine Damen und Herren, diese Möglichkeit wird natürlich weiter bleiben.

Es wird aber in Zukunft auch die Möglichkeit geben, dass man sich freiwillig dazu entscheidet, dass das Geld der Abfertigung neu besser, ertragreicher veranlagt werden wird, indem wir von der Kapitalgarantie weggehen, aber dadurch eine höhere Rendite ermöglichen. Das wird ganz offen kommuniziert, und wir werden die Zeit bis 1.1.2028 auch entsprechend nutzen, um Bewusstseinsbildung zu betreiben und Informationsarbeit zu leisten.

Erlauben Sie mir, dazu einen Hinweis zu geben: Es wird in Zukunft auch beispielsweise eine Veranlagung nach dem Lebenszyklusmodell geben. Das bedeutet gerade für junge Menschen, die noch viele Jahrzehnte Beiträge der Arbeitgeber eingezahlt bekommen, dass es erstens über den Zeitraum immer abgefedert werden kann, wenn es am Kapitalmarkt Schwankungen gibt. Zweitens gibt es die Möglichkeit, dass man am Beginn des Berufslebens risikoreicher veranlagt, das heißt beispielsweise einen höheren Anteil an Aktien im Portfolio hat, aber je näher man dem Pensionsantrittsalter kommt, desto mehr Risiko wird herausgenommen, damit eben beim Pensionsantritt eine entsprechende Rendite vorhanden ist.

Also ich sehe das wirklich als eine ganz tolle Chance, gerade für junge Menschen, und wir werden die Zeit nutzen, um entsprechende Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsbildung zu leisten, denn es geht wirklich um höhere Ertragschancen, damit einen höheren Vermögensaufbau beziehungsweise auch wirklich um eine zusätzliche Altersvorsorge, die wir da eben schaffen.

Meine Damen und Herren, beide Bereiche, die Aktivpension sowie der Ausbau der zweiten Pensionssäule, haben so positive Auswirkungen. Zum einen wollen wir dafür sorgen, dass der, der länger freiwillig arbeitet, wirklich etwas davon hat, also mehr Netto vom Brutto, und zum Zweiten wollen wir auch, dass der, der langfristig vorsorgt, etwas davon hat.

Ich bitte Sie daher wirklich um Zustimmung beziehungsweise gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

12.28

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.