RN/45
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird (589 d.B. und 608 d.B. sowie 11873/BR d.B.)
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. – Ich bitte um den Bericht.
RN/46
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. Ich erteile es ihr.
RN/47
13.20
Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Geschätzte Frau Ministerin! Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Vor allem aber: Liebe wunderbare Menschen mit Behinderung! Ich kenne euch seit vielen Jahren. Ich durfte gemeinsam mit euch lachen, mit euch reden und ich durfte vieles von euch lernen. Aus diesen persönlichen Begegnungen heraus weiß ich eines – ich war nämlich seinerzeit schon, in den 1980er-Jahren, Lehrerin an der ASO, an der Allgemeinen Sonderschule in Judenburg –: Ihr wollt nicht bemitleidet werden, ihr wollt ernst genommen werden, ihr wollt eure Fähigkeiten zeigen und ihr wollt die gleichen Chancen haben wie alle anderen auch.
Ihr, liebe Freundinnen und Freunde draußen, ihr habt ein Recht darauf, selbstbestimmt zu leben. Ihr habt ein Recht auf Arbeit, ihr habt ein Recht auf ein eigenes Einkommen und ihr habt ein Recht darauf, mit euren Fähigkeiten und Talenten gesehen zu werden, denn Arbeit – das wissen wir alle – bedeutet viel mehr, als Geld zu verdienen: Arbeit bedeutet Selbstständigkeit, Arbeit bedeutet Anerkennung, Arbeit bedeutet, gebraucht zu werden, und Arbeit bedeutet, etwas wert zu sein – und Arbeit bedeutet vor allem, mittendrin zu sein, mitten in unserer Gesellschaft. Und genau darum geht es auch bei der Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes, die wir heute behandeln.
Ich bedanke mich hier schon vorab bei der zuständigen Ministerin Schumann für die Durchsetzung dieser Mittel. Wir sichern zusätzliche Mittel für den Ausgleichstaxfonds. Damit werden Maßnahmen unterstützt, die die berufliche Teilhabe fördern, beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen, oder auch Lohnzuschüsse. Allein im Jahr 2026 sind dafür 65 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, 2027 sind es 45,1 Millionen, 2028 24,4 Millionen Euro und ab 2029 dauerhaft 14,4 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.
Hinter all diesen Zahlen stehen aber Menschen. Deshalb möchte ich jene Betriebe direkt ansprechen, die bereits Menschen mit Behinderung beschäftigen: Ich sage Danke dafür. Ihr zeigt jeden Tag, dass es funktioniert. Ihr beschäftigt Menschen nicht aus Mitleid, ihr beschäftigt sie, weil sie Fähigkeiten haben, weil sie etwas leisten und weil sie ein wichtiger Teil eures Teams sind. Und an alle anderen Unternehmen appelliere ich und richte ihnen aus: Gebt diesen Menschen eine Chance! Schaut nicht erst darauf, was ein Mensch vielleicht nicht kann, schaut darauf, was er kann.
Wir brauchen aber auch unsere so wichtigen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Ich kenne viele davon. Seit vielen Jahrzehnten arbeite ich zum Beispiel in der Steiermark großartig mit der Lebenshilfe, mit Jugend am Werk und vielen anderen zusammen. Deshalb möchte ich heute den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen für ihren wirklich tagtäglichen Einsatz in diesem Bereich, in dem es um Eingliederung in das Berufsleben geht, danken. – Ihr begleitet, ihr fördert, ihr gebt Sicherheit und ihr unterstützt auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Dabei dürfen wir aber besonders eine Gruppe nicht vergessen, nämlich die Eltern und Familien unserer Menschen mit Behinderung. Ich habe in all den Jahren viele Eltern kennengelernt und gesehen, wie viel sie leisten – nicht einen Tag, nicht ein Jahr, sondern oft ihr ganzes Leben lang. Sie begleiten ihre Kinder, sie organisieren, sie unterstützen, sie kämpfen um Möglichkeiten und sie sind da, wenn sie gebraucht werden.
Deshalb bedeutet ein Arbeitsplatz oder eine gute Einrichtung noch viel mehr. Sie bedeuten Selbstständigkeit für den Menschen mit Behinderung und gleichzeitig Sicherheit und Entlastung für die Familie.
Ich glaube – und das wissen viele von euch auch –, eine Frage beschäftigt die Eltern ganz besonders: Was wird einmal sein, wenn ich nicht mehr da bin? – Diese Sorge müssen wir ernst nehmen. Eltern sollen wissen: Mein Kind hat seinen Platz, mein Kind wird gebraucht, mein Kind kann möglichst selbstständig leben und mein Kind wird auch dann gut begleitet, wenn ich selbst einmal nicht mehr helfen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat, Barrierefreiheit bedeutet nämlich nicht nur eine Rampe, einen Lift oder eine breitere Türe oder vieles mehr. Barrieren gibt es bei der Ausbildung, bei der Bewerbung, am Arbeitsplatz und manchmal leider noch in unseren Köpfen – diese Köpfe hier im Bundesrat sind nicht gemeint, das weiß ich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung – und ich darf mich sehr herzlich bei unserem Bundesminister Markus Marterbauer bedanken – stellt trotz der schwierigen budgetären Situation über die gesamte Legislaturperiode mehr als 710 Millionen Euro aus Budgetmitteln für den Ausgleichstaxfonds zur Verfügung. Damit wird die Finanzierung über mehrere Jahre abgesichert und – was auch ganz wichtig ist – Planungssicherheit geschaffen.
Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat, dass dieser Antrag heute hier einstimmig beschlossen wird. Das ist ein schönes Zeichen für Menschen, die es in ihrem Leben nicht so leicht haben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.27
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Franz Ebner. Ich erteile es ihm.
RN/48
13.28
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ – Mit diesen, denke ich, sehr eindringlichen Worten des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker möchte ich heute beginnen. Diese Worte holen uns ein Stück weit auf den Boden der Tatsachen zurück. Sie sind unser moralischer Kompass, wenn wir heute über die finanzielle Absicherung des Ausgleichstaxfonds und die berufliche Inklusion sprechen.
Wir in Österreich leben Gott sei Dank in einem starken, solidarischen Sozialstaat. Die vornehmste Aufgabe dieses Sozialstaates ist es, Halt zu geben, Ausgleich zu schaffen, ein Sprungbrett für jene zu sein, die diesen Ausgleich, diese Hilfe und dieses Sprungbrett benötigen.
Ausgleichsmaßnahmen, wie wir sie heute beschließen, sind daher zwingend notwendig. Sie sind notwendig, um jene Menschen zu unterstützen, die nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen sind, und das tun wir mit dem heutigen Beschluss. Es geht dabei – und da schlage ich in die gleiche Kerbe wie Frau Kollegin Kolar – um weitaus mehr als um eine bloße finanzielle Absicherung.
Papst Johannes Paul II. hat es in seiner Sozialenzyklika einmal sehr treffend auf den Punkt gebracht: Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sie ist Ausdruck der menschlichen Würde. – Arbeit stiftet Sinn, sie gibt dem Alltag Struktur, sie schafft soziale Kontakte und vermittelt uns das Gefühl, gebraucht zu werden, ein wertvoller Teil des Ganzen zu sein. Verwehren wir Menschen mit Behinderungen diesen Zugang zum Arbeitsmarkt, nehmen wir ihnen nicht nur ein Einkommen, wir nehmen ihnen ein Stück Würde und Selbstbestimmung.
Genau da, meine Damen und Herren, setzt der Ausgleichstaxfonds an. Im Kern ist er ein Solidaritätsmechanismus. Er wird vorrangig von jenen Unternehmen gespeist, die ihre gesetzliche Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen. Das Geld, das so eingenommen wird, fließt direkt in die Qualifizierungsmaßnahmen, in die Lohnzuschüsse und in die konkrete Sicherung von Arbeitsplätzen. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)
Doch die Realität zeigt auch: Diese Ausgaben für die enorm wichtigen Integrationsmaßnahmen übersteigen die regulären Einnahmen aus dieser Taxe längst deutlich, und daher ist es heute ein starkes und absolut richtiges Zeichen, dass da in Zukunft – und ich darf dazusagen: wie auch in der Vergangenheit – der Bund einspringt, dass wir dem Ausgleichstaxfonds in den kommenden Jahren Sondermittel in der beschriebenen Millionenhöhe zur Verfügung stellen. Damit geben wir den Betroffenen die auch schon angesprochene dringend nötige Planungssicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bitte Sie alle um breite Zustimmung für die wirklich wichtige Maßnahme – es ist ja Einstimmigkeit in Aussicht gestellt, was ich sehr begrüße – und darum, dass wir weiter gemeinsam an einer echten, gelebten Inklusion arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.32
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Repolust. Ich erteile ihm dieses.
RN/49
13.32
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher! Bevor ich zum eigentlichen Tagesordnungspunkt komme, muss ich eine Frage in die Runde stellen: Hat eigentlich jemand von Ihnen vorigen Mittwoch die ORF-Sendung „Dok 1“ mit Lisa Gadenstätter gesehen? – Die Frau Präsidentin sicher. In dieser beschäftigte man sich mit Föderalismus, unseren Bundesländern und auch mit diesem Haus, und stellte sinngemäß die Frage, ob man den Bundesrat nicht gleich kübeln könne. Meine Damen und Herren, wenn wir schon vom Kübeln reden, dann reden wir über Kosten und über Zahlen und legen diese auf den Tisch.
Für den Bundesrat sind für ein Jahr rund 8,6 Millionen Euro veranschlagt und der ORF plant 2026 mit 789 Millionen Euro an Erträgen aus dem ORF-Beitrag. 8,6 Millionen auf der einen Seite, 789 Millionen Euro auf der anderen. – Ausgerechnet der ORF, der mit Hunderten Millionen aus diesem ORF-Zwangsbeitrag finanziert wird, diskutiert darüber, ob man die demokratische Vertretung unserer Bundesländer kübeln soll. – Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Vielleicht sollte man am Küniglberg weniger darüber nachdenken, welche Institution man kübeln könnte, sondern einmal die eigenen Kosten und Strukturen genauer unter die Lupe nehmen. Wenn schon jemand in Österreich politisch gekübelt wird, wie zurzeit der Parteiobmann bei der SPÖ, dann reden wir noch einmal über den ORF, denn beim ORF geht es um sehr viel Geld der österreichischen Beitragszahler (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Das ist unterirdisch! – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vorarlberg]) – ich bin gleich fertig, Herr Thoma – und damit um eine ernsthafte politische Debatte – es geht da nämlich auch um deinen Posten (neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vorarlberg] – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Das ist kein Posten, das ist Arbeit für die Menschen!) –, und genau deshalb möchte ich eines an die Österreicherinnen und Österreicher und auch an die ÖVP richten, wie sie da - -
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Bitte zum Thema kommen.
Bundesrat Manfred Repolust (fortsetzend): Unterstützen Sie das von der FPÖ initiierte ORF-Volksbegehren! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Einen Satz noch dazu (Ruf bei der ÖVP: Einstellungsgesetz!): Der Bundesrat ist die Stimme unserer Bundesländer und diese Stimme lassen wir uns nicht kübeln. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Minister, wir Freiheitlichen werden dieser Vorlage zustimmen, denn Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung beim Einstieg oder beim Verbleib im Arbeitsmarkt brauchen, dürfen nicht die Leidtragenden einer verfehlten Finanzierungspolitik sein, aber eines muss man auch klar sagen: Diese zusätzlichen Millionen sind kein Grund für die Bundesregierung, sich selbst auf die Schulter zu klopfen. Wenn ein Fonds immer wieder Sondermittel braucht, damit seine Liquidität überhaupt sichergestellt werden kann, muss man die Frage stellen: Ist dieses System noch richtig aufgestellt?
Für 2026 stehen Einnahmen von rund 368 Millionen Euro Ausgaben von rund 430 Millionen Euro gegenüber, das haben wir vorher schon gehört. Das bedeutet eine Finanzierungslücke von rund 65 Millionen Euro in nur einem Jahr. Natürlich stimmen wir zu, dass die Lücke geschlossen wird, aber Sondermittel dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Deshalb sagen wir Freiheitliche, wir brauchen eine grundlegende Reform des Ausgleichstaxfonds. Wir müssen überprüfen, welche Maßnahmen Menschen tatsächlich in Beschäftigung bringen, wo unnötige Bürokratie besteht und wo wir erreichen, dass das Geld möglichst direkt bei den Betroffenen ankommt. (Beifall bei der FPÖ.)
Denn das Ziel darf nicht sein, einen möglichst großen Fonds zu verwalten, sondern das Ziel muss sein, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen einen echten Arbeitsplatz und damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Sie haben vorhin gesagt, Sie binden die Opposition immer wieder ein, und genau deshalb haben wir Freiheitliche einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt: unseren Entschließungsantrag zur „Einführung eines Inklusionsfonds“. Wir fordern einen Inklusionsfonds, der mit 500 Millionen Euro jährlich ausgestattet wird, um Leistungen für Menschen mit Behinderungen gezielt zu finanzieren und unbürokratische Direktzahlungen zu ermöglichen.
Was ist mit diesem Antrag passiert? – Er wurde vertagt. Das ist genau das Problem: Auf der einen Seite spricht man von Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe, auf der anderen Seite liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, und anstatt darüber zu entscheiden, werden sie vertagt.
Und: Es ist ja nicht der einzige Antrag. Wir Freiheitliche haben auch einen Entschließungsantrag für einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz eingebracht. Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung dafür, selbstbestimmt leben zu dürfen, eine Ausbildung zu absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen zu können. Und dieser Antrag wurde nicht einmal, nicht zweimal und nicht dreimal vertagt, er wurde mittlerweile viermal vertagt: im Oktober 2025, im Februar 2026, im Juli 2026 und jetzt im September wieder (in Richtung Bundesministerin Schumann), und da geben Sie mir auch recht. (Bundesministerin Schumann: Nein, es war ...!)
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien beziehungsweise Frau Minister, wie oft wollen Sie die Menschen mit Behinderungen eigentlich noch vertrösten? (Bundesministerin Schumann: Geh!) Wer ständig von Inklusion spricht, muss auch bereit sein, konkrete Entscheidungen zu treffen. Menschen mit Behinderungen brauchen keine Vertagungspolitik, sie brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen Unterstützung und sie brauchen echte Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben. (Beifall bei der FPÖ.)
Dazu gehört auch der Arbeitsmarkt. Unser Ziel muss sein, dass wir die Ausgleichstaxe immer weniger brauchen, nicht weil wir Unternehmen aus ihrer Verantwortung entlassen, sondern weil immer mehr Menschen mit Behinderungen tatsächlich beschäftigt werden. Dabei muss die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Der Staat kann nicht privaten Unternehmen erklären, wie wichtig Inklusion ist, und gleichzeitig seiner Verantwortung selbst nicht ausreichend gerecht werden. Wer Inklusion fordert, muss Inklusion auch selbst vorleben.
Jetzt kündigen die Regierungsparteien eine Evaluierung des Ausgleichstaxfonds an. Das ist grundsätzlich sinnvoll, aber eine Evaluierung schafft noch keinen einzigen Arbeitsplatz und eine weitere Arbeitsgruppe noch keine persönliche Assistenz. Wir brauchen konkrete Ergebnisse, wir brauchen weniger Bürokratie, wir brauchen stärkere Anreize für Arbeitgeber, wir brauchen eine langfristige Finanzierung und vor allem brauchen wir den politischen Willen, vom Reden endlich ins Handeln zu kommen.
Wir Freiheitliche stimmen dieser Vorlage zu, weil wir Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen übernehmen, aber unsere Zustimmung ist kein Persilschein für das bestehende System.
Deshalb sage ich noch einmal: Schaffen wir einen Inklusionsfonds, schaffen wir einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz, sorgen wir für weniger Bürokratie und mehr Selbstbestimmung und hören wir endlich damit auf, konkrete Vorschläge für Menschen mit Behinderung immer wieder auf die lange Bank zu schieben! Unser Ziel muss nämlich sein, dass Menschen mit Behinderung sagen können: Ich habe einen Arbeitsplatz, ich kann meine Fähigkeiten einbringen, ich kann mein Leben selbstbestimmt gestalten und ich bin ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.41
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.
RN/50
13.41
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ein junger Mensch möchte einen Beruf erlernen. Er ist gerne unter Menschen, engagiert sich in einer Musikgruppe und interessiert sich für Gastronomie, aber er hat eine Lernbehinderung und braucht Unterstützung auf seinem Weg ins Berufsleben.
Das Netzwerk Berufliche Assistenz dokumentiert seine Geschichte: Zunächst hilft ihm das Jugendcoaching bei der beruflichen Orientierung; die Arbeitsassistenz unterstützt ihn bei Bewerbungen und begleitet ihn zu Vorstellungsgesprächen; in einem Praktikum können er und auch der Betrieb herausfinden, ob die Zusammenarbeit passt. Während der weiteren, abschließenden Ausbildung erhält er weitere Begleitungen. So kann er seinen Wunschberuf – Restaurantfachmann – erlernen. Seine Fähigkeiten waren da, und die passende Unterstützung hat ihm geholfen, sie auch beruflich einzusetzen.
Wenn wir heute über die Finanzierung beruflicher Inklusion sprechen, sollten wir genau solche Beispiele vor Augen haben. In den Vorreden jetzt kam nämlich kein Beispiel, ich dachte mir, es ist vielleicht sinnvoll, auch einmal zu sagen, was das konkret bedeutet. Hinter den Begriffen wie Fördermaßnahme oder Budgetzuschuss stehen nämlich Menschen, die eine Ausbildung beginnen, einen Arbeitsplatz finden oder auch ihren Beruf weiter ausüben können, und dieser Ausgleichstaxfonds ist ein wesentlicher Teil dieser Unterstützung. Er finanziert unter anderem Qualifizierungsangebote, Zuschüsse zur Sicherung von Arbeitsplätzen und die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Deshalb stimmen wir Grüne selbstverständlich der vorliegenden Novelle zu. Die zusätzlichen Mittel werden gebraucht.
Wir müssen aber auch darüber sprechen, wie es weitergeht: Für 2026 werden 65 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Danach sinken die Zuschüsse auf 45,1 Millionen Euro im nächsten Jahr, auf 24,4 Millionen Euro im Jahr 2028 und schließlich auf jährlich 14,8 Millionen Euro ab 2029. Das betrifft allerdings die zusätzlichen Mittel und nicht das gesamte Budget des Fonds, aber trotzdem stellt sich eine entscheidende Frage: Wie wird sichergestellt, dass die Menschen auch künftig die Unterstützung bekommen, die sie brauchen? Der Bedarf an einer Ausbildungsbegleitung verschwindet nicht mit einem neuen Budgetjahr. Ein barrierefreier Arbeitsplatz wird nicht weniger notwendig. Ein Mensch, dessen Arbeitsplatz gefährdet ist, kann seine Unterstützung tatsächlich nicht auf später verschieben.
Denken wir noch einmal ganz kurz an den jungen Mann aus dem Beispiel! Es hat mehrere Schritte gebraucht: Orientierung, Bewerbung, Praktikum und dann Begleitung während der Ausbildung. Solche Übergänge müssen funktionieren, und dafür braucht es Fachkräfte, die verlässlich sind, und Einrichtungen, die über das nächste Budgetjahr hinaus planen können – eine begonnene Ausbildung muss begleitet werden, bis sie abgeschlossen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen deshalb eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Berufliche Inklusion ist eine dauerhafte öffentliche Aufgabe und sie braucht eine dauerhaft gesicherte Grundlage. (Beifall bei den Grünen.)
Auch die Unternehmen tragen Verantwortung. Die Beschäftigungspflicht soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung tatsächlich einen Arbeitsplatz bekommen. Wir müssen überprüfen, ob die Ausgleichstaxe dafür ausreichend wirksame Anreize setzt. Gleichzeitig brauchen die Betriebe aber auch Beratung und Unterstützung, damit sie Barrieren abbauen und passende Arbeitsplätze schaffen können.
Selbstverständlich – und das muss ich an dieser Stelle hier auch sagen – gilt diese Verantwortung auch für Bund, Länder und Gemeinden. Die öffentliche Hand muss als Arbeitgeberin mit gutem Beispiel vorangehen – ich kann gleich spoilern: Meine Gemeinde tut das.
Liebe Korinna, sehr geehrte Frau Ministerin! Es wäre schön, eine Reform dieses Ausgleichstaxfonds durchzuführen und einen konkreten Zeitplan zu erhalten, nämlich diese Reform gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung zu gestalten, mit ihren Interessenvertretungen, mit den Trägern der Angebote. Ihre Erfahrungen müssen dabei maßgeblich sein. Und wir als Grüne würden uns daran gerne konstruktiv beteiligen.
Heute sichern wir hier die notwendigen Mittel – damit Menschen weiter ihre beruflichen Wege gehen können, müssen wir auch die Finanzierung der kommenden Jahre tragfähig gestalten.
Der junge Mann aus dem Beispiel konnte seinen Wunschberuf erlernen, und unsere Aufgabe ist es, solche Chancen verlässlich zu ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
13.46
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir haben hohen Besuch aus Tirol bei uns im Bundesrat: Wir begrüßen Herrn Landesrat Mario Gerber. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. – Bitte sehr.
RN/51
13.47
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Zuerst einmal ergeht ein großes Danke an alle Bundesrätinnen und Bundesräte, denen über alle Fraktionsgrenzen hinweg die Anliegen der Menschen mit Behinderungen am Herzen liegen. Das ist ganz, ganz wichtig, und der heutige Beschluss zur Finanzierung des Ausgleichstaxfonds ist von großer Bedeutung, denn der Fonds, den ich beim Amtsantritt übernommen habe, war leer, die Kassen waren leer. Ich bin sehr dankbar, dass es jetzt möglich ist, auch durch die Mitwirkung unseres Finanzministers, diesen Fonds wieder zu füllen.
Wie schaut es jetzt aus? – Der Ausgleichstaxfonds ist ein ganz, ganz wesentlicher Teil des Mechanismus, mit dem wir Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt integrieren können, damit wir Chancen geben können, damit wir Lohnkostenzuschüsse geben können, um Menschen mit Behinderung auch in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen. Er ist auch ganz wesentlich für den Erhalt der integrativen Betriebe, in denen großartige Arbeit für die Menschen mit Behinderung und mit den Menschen mit Behinderung geleistet wird.
Immer, wenn es um Menschen mit Behinderungen geht, dann geht es darum, nicht über sie zu sprechen, sondern mit ihnen zu sprechen. Es ist ganz, ganz wichtig, dass immer auch die Behindertenorganisationen mit eingebunden werden.
Ja, der Ausgleichstaxfonds bedarf einer Erneuerung. Der Rechnungshof ist derzeit noch in der letzten Phase der Prüfung, und wenn wir den Rechnungshofbericht vorliegen haben werden, dann werden wir uns mit der zukünftigen Ausgestaltung und Finanzierung des Ausgleichstaxfonds ganz intensiv beschäftigen müssen, das stimmt. Die Einnahmen und Ausgaben gehen auseinander, es ist die Frage, wie wir ihn auch zukünftig durch die Beitragszahlungen auch der Unternehmen stabiler gestalten können. Das wird eine der nächsten großen Fragen sein.
Und weil Kollege Repolust gesagt hat - - (Bundesrat Repolust [FPÖ/Stmk.]: ... brauchen nur den Antrag umsetzen!) – Na ja, da braucht man alle Beteiligten der Wirtschaft und alle anderen Beteiligten gemeinsam dazu, um die Beiträge auch in dem Maße umzusetzen, dass dieser Fonds zukünftig stabiler wird. Das heißt, wir reden nicht über die Menschen mit Behinderungen, wir binden auch die Menschen mit Behinderungen sehr intensiv ein, auch, wenn es um die Zukunft des Ausgleichstaxfonds geht.
Eines sei zu Ihnen, Herr Bundesrat, noch gesagt: Die persönliche Assistenz – um das auch noch einmal zu teilen und zu sagen – ist in der Verantwortung der Länder, die berufliche Assistenz ist in der Verantwortung des Bundes. So ist es, und ich freue mich wirklich über jedes Bundesland, das die persönliche Assistenz stark ausbaut und auch einen Rechtsanspruch einführt. Wenn die Steiermark sozusagen Beispielland dafür werden würde, würde ich mich ganz, ganz besonders freuen. Ich weiß, dass der Ausbau der persönlichen Assistenz ein großer Wunsch der Menschen mit Behinderungen ist.
Es sei noch einmal gesagt: Die persönliche Assistenz ist Ländersache, die berufliche Assistenz ist Sache des Bundes. Wir müssen schauen, wie wir die Rahmenbedingungen – darauf haben wir uns geeinigt – der persönlichen Assistenz in den Arbeitsbedingungen für die Assistentinnen und Assistenten gemeinsam gut regeln. Damit werden wir uns sehr intensiv beschäftigen. Das ist der Weg, den wir zukünftig gehen müssen.
Und ich gebe Ihnen völlig recht, der öffentliche Dienst muss in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Vorreiter sein. Mein Haus, das Ministerium, übererfüllt bei Weitem die Quote. Es ist auch in anderen Ministerien so, dass sie diesbezüglich aktiv sind. Auch da aber noch einmal der Appell erstens an die Unternehmen, zu schauen: Wie können wir Menschen mit Behinderungen einstellen? Menschen mit Behinderungen sind ein ganz, ganz großer Gewinn für Unternehmensstrukturen. Eine vielfältige Mitarbeiter:innenlandschaft ist bereichernd für jeden Betrieb und ist auch eine gute Chance, Menschen miteinander zu verbinden, und man lernt voneinander. Also Menschen mit Behinderungen einzustellen, ist ganz, ganz wichtig. Der öffentliche Dienst sollte da in vielem Vorreiter sein, und ich hoffe, dass das auch weiterhin gemacht wird oder noch intensiver vorkommen wird.
Ich glaube, die Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt muss unser Ziel sein, denn, und das wurde in den Reden ja auch schon gesagt, Arbeit ist ja nicht allein Broterwerb, sondern sie ist Teilhabe an der Gesellschaft. Ein wichtiger Teil zu sein, das wollen wir allen ermöglichen, die arbeitsfähig sind, und Menschen mit Behinderungen im Besonderen.
Lassen Sie mich noch abseits dieses Themas einen Satz sagen: Dieser Monat ist der Brustkrebsmonat, und ich kann gar nicht stark genug darauf hinweisen, wie wichtig es ist, dass man die Vorsorgeuntersuchungen nützt. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankungsart, die Frauen betrifft. Wir haben derzeit jährlich 7 000 Erkrankungen von Frauen, 70 Erkrankungen von Männern. Bitte, bitte nützen Sie die Vorsorgeuntersuchungen. Bitte, bitte sagen Sie es Ihren Kolleginnen und Freundinnen weiter, wo immer es nur möglich ist, auch in der Familie. Die Vorsorgeuntersuchung zu nützen, kann einfach Leben retten. Sie kann keine Erkrankung verhindern, aber sie kann die Chance, geheilt zu werden und die Erkrankung auch mit gelinderen Maßnahmen zu heilen, wesentlich erhöhen. Bitte nützen wir den Brustkrebsmonat gemeinsam, um darauf hinzuweisen, wie wichtig die Vorsorge gerade da ist! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.52
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/52
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.