RN/71

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Krise im Justizressort - wo bleiben die notwendigen Reformen, Frau Justizministerin?“ (4398/J-BR/2026)

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an die Frau Bundesministerin für Justiz. 

Wir begrüßen bei uns im Haus Frau Bundesministerin für Justiz, Anna Sporrer. Herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Da die Dringliche Anfrage allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung. 

Der Wortlaut der Anfrage ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/71.1

Verlangen dringl. Behandlung schriftl. Anfrage: Krise im Justizressort - wo bleiben die notwendigen Reformen, Frau Justizministerin? von Andreas Arthur Spanring

Ich erteile Herrn Bundesrat Andreas Arthur Spanring als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort.

RN/72

14.58

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Frau Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer hier im Saal und auch zu Hause! Es ist ehrlich gesagt mehr als schwierig, eine Dringliche Anfrage zu einem Ministerium zu machen, wo so viel im Argen liegt wie derzeit im Justizministerium. Das sage nicht nur ich, das kommt von allen Seiten. 

Frau Minister Sporrer, Sie sind inzwischen seit 19 Monaten im Amt, und ich habe dazu eine ehrlich gemeinte Frage an Sie: Was ist in Ihrer Amtszeit besser geworden? – Ja, genau, mit dieser Antwort habe ich gerechnet; denn wenn man mit Kollegen in der Justiz spricht, dann bekommt man dieselbe Antwort, nämlich keine.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Entschuldigung, dass ich hier kurz unterbreche. Jetzt bist ja du am Wort, Herr Bundesrat, und noch nicht die Frau Bundesministerin. Vielleicht antwortet sie ja nachher noch. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (fortsetzend): Es ist jetzt auch spannend, neu, dass man jetzt deshalb unterbrochen wird. – Das ist mir klar, aber sie hat ja nicht einmal hergeschaut, weil es ihr wahrscheinlich nicht wichtig genug ist. Aber ich komme eh noch dazu, warum das vielleicht so ist. Wissen Sie, meine Damen und Herren, wie gesagt, es ist in Wahrheit in den 19 Monaten nichts besser geworden. Gleichzeitig muss man sagen: In diesen 19 Monaten ist leider vieles schlechter geworden.

Ich gestehe der Frau Minister natürlich eines zu, und zwar, dass sie sicher nicht alleine schuld an und verantwortlich für die Probleme ist, sondern dass diese jahrelang gewachsen sind. Das sind jahrelange Versäumnisse, die sich inzwischen aufgestaut haben. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Versprochen: Ich werde heute auch noch einige meiner Kritikpunkte, die ich jetzt einmal sehr allgemein formuliere, konkret erklären. Weiters werde ich Ihnen auch – weil Sie immer wieder sagen, wir hätten keine Lösungen! – einige Lösungsansätze aufzeigen beziehungsweise auch Anträge unsererseits vorbringen, die wir in der Vergangenheit, in den letzten Jahren schon immer wieder gestellt haben, die aber meist von der Einheitspartei abgelehnt wurden. 

Wissen Sie, eines der größten Hindernisse dafür, dass im Justizressort etwas besser wird, ist eben genau, wie wir es jetzt gesehen haben, dieses Verwalten dieser Probleme, also dieses Nichtstun. Genau dieses Verwalten macht eben genau gar nichts besser, es macht – im Gegenteil – vieles noch viel schlimmer. 

Frau Minister Sporrer! Ich beginne diese Dringliche Anfrage heute trotzdem etwas anders als üblich und spreche zunächst etwas zutiefst Persönliches an. Ich weiß, Sie sind nicht freiwillig hier – aber ich glaube, Sie wären jetzt auch nicht unbedingt lieber im SPÖ-Klub unten, wo gerade die Bundesparteiführung der SPÖ tagt. Ich muss das Persönliche ansprechen, weil jedes Mal, wenn Sie hier im Plenum sind – und das hat man auch jetzt gleich zu Beginn wieder gemerkt –, auch ein riesengroßer Elefant mit im Raum steht. 

Ich gehöre diesem Plenum seit 2018 an. Ich habe mehrere Bundesregierungen, zahlreiche Minister, Staatssekretäre und viele harte politische Auseinandersetzungen hier im Haus miterlebt. Aber noch nie – noch nie! – habe ich ein Regierungsmitglied erlebt, das uns Freiheitlichen gegenüber eine derart demonstrative Ablehnung so offen auslebt, wie Sie es tun. Teilweise machen Sie das sogar gegenüber der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie Abgeordnete wären, dann würde ich sagen: Okay, das ist so, das ist in Ordnung. Aber Sie sind Regierungsmitglied, Frau Minister! Sie sind Regierungsmitglied und da haben Parteipolitik und persönliche Emotion nichts zu suchen. Es ist aber so: Ihre Redebeiträge, aber auch Ihr Auftreten – und das ist genau das, was ich heute am Anfang auch wieder von Ihnen gesehen habe, Sie schauen nicht einmal her – vermitteln ganz klar den Eindruck, dass es Ihnen ja um viel, viel mehr als nur um die inhaltlichen Gegensätze geht, die es in der Politik halt einmal gibt. 

Diesen Eindruck habe nicht nur ich, diesen Eindruck teilen auch Kollegen im Bundesrat, aber auch im Nationalrat – und viel weiter noch, es geht auch über Parteigrenzen hinweg. Es geht dann sogar so weit, dass Menschen, die sich unsere Videos anschauen, das darunter posten. Sie fragen: Was ist mit ihr los? Warum ist sie so? Das heißt, man sieht sogar in den Videos, wie Sie sich verhalten. Wissen Sie, politischer Diskurs und auch die deutlichen Worte, das gehört alles zum Parlamentarismus dazu. Das leben wir hier im Bundesrat oft sogar noch viel intensiver aus als im Nationalrat, auch das stimmt. Aber es gibt trotzdem einen riesengroßen Unterschied zwischen Abgeordneten und Regierenden. 

Eines möchte ich schon fragen: Ich hätte gern gewusst, was in der Vergangenheit los gewesen wäre, wenn es einmal einen freiheitlichen Minister, Staatssekretär, Regierungsmitglied (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Gott sei Dank hat es ... gegeben!) gegeben hätte, der der SPÖ gegenüber dermaßen feindselig entgegengetreten wäre. Ja, ich sage bewusst feindselig, denn genau das ist es. Das ist auch der Grund dafür, warum de facto mit Ihnen im Bereich Justiz eine Zusammenarbeit unmöglich ist. 

Warum erwähne ich das? – Weil Ihre Vorgängerin, Frau Minister außer Dienst Alma Zadić, politisch ganz sicher keine Gesinnungsfreundin der Freiheitlichen war, und wir auch sehr viel Kritik an ihr geübt haben – zu Recht – und wir auch ausufernde Debatten mit ihr gehabt haben. Aber der Unterschied war: Nach einer Debatte konnte man immer miteinander reden. Das war auch im Justizausschuss im Nationalrat so. Nach so einer Dringlichen Anfrage wie heute bin ich dann draußen gestanden und habe noch einige Zeit mit Frau Minister Zadić – also Minister a. D. Zadić – über die Probleme gesprochen, zum Beispiel bei der Justizwache. Wir haben konstruktiv gesprochen. Ich weiß, all das ist mit Ihnen unmöglich. Ich nehme das natürlich so zur Kenntnis, aber ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Minister: Ich persönlich finde Ihr Verhalten komplett unprofessionell. Vor allem ist es wenig ministrabel. (Beifall bei der FPÖ.)

Den Vogel abgeschossen – das muss ich Ihnen so sagen, wenn ich das so formulieren darf – haben Sie in der vorletzten Nationalratssitzung am 23. September, als Sie uns dann allen Ernstes erklärt haben, dass grundsätzlich Männer das Problem seien. In derselben Rede haben Sie auch noch weiter erklärt, dass in der Steiermark Fördermittel für Gewaltschutz und Gewaltprävention gekürzt wurden. Da zitiere ich aus dem Stenographischen Protokoll: „Dasselbe geschieht soeben in der Steiermark [...], wo unter der Ägide des Landeshauptmanns Ihrer Partei in Schlüsselbereichen wie Gewaltschutz und Gewaltprävention Fördermittel auf null gestellt werden“ – Zitatende. Das ist aber eine ganz klare Falschmeldung, Neudeutsch: Fake News. (Bundesrat Ruf [ÖVP/OÖ]: Das ist für euch ein Fremdwort!) Die veröffentlichten Förderzahlen zeigen das genaue Gegenteil. Die Mittel steigen in der Steiermark von 2,7 Millionen auf 3,22 Millionen Euro. Das sind 520 000 Euro, also 19 Prozent, mehr. Die Förderung des Gewaltschutzzentrums steigt von 427 000 Euro auf 527 000 Euro, also um 100 000 Euro mehr. Das waren also Fake News, Frau Minister! 

Das war im Nationalrat, aber auch hier im Bundesrat hatten wir schon einige intensive Diskussionen, die rein gar nichts mit irgendeinem Tagesordnungspunkt oder mit einem Gesetz, sondern ausschließlich mit Ihren persönlichen Befindlichkeiten und Ihrer politischen Weltanschauung zu tun hatten. Sie haben uns hier im Bundesrat vor einiger Zeit lang und breit erklärt, warum Sie angeblich einen Rechtsanspruch darauf hätten, von jedem als Bundesministerin angesprochen zu werden. Nur: Das ist ganz einfach falsch. Das ist fachlich falsch. Das sind Fake News. 

Sie haben sich auf Art. 7 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes berufen, der besagt, dass Amtsbezeichnungen in jener Form verwendet werden können, „die das Geschlecht des Amtsinhabers“ „zum Ausdruck bringt“. Na, selbstverständlich, Frau Minister, dürfen Sie sich daher Bundesministerin nennen. Sie dürfen das auch auf Ihre Visitenkarten drucken. (Zwischenruf der Bundesrätin Gruber-Pruner [SPÖ/W].) Was aber denkunmöglich ist, ist, dass Sie aus dieser Kannbestimmung dann auf einmal eine ausdrückliche Verpflichtung für mich und für alle meine Kollegen machen, dass wir Ihnen diese Sprachregelung nachsprechen müssen: ganz sicher nicht! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Ruf [ÖVP/OÖ]: Aber Sie dürfen!)

Sie dürfen sich Bundesministerin nennen. Sie haben aber kein Recht, mir vorzuschreiben, wie ich Sie anzureden habe. Ich sage Ihnen klipp und klar (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Kommen wir dann zum Inhaltlichen?): Frau Bundesminister (Rufe: Was sind das für ...? Das ist ja ein Wahnsinn!) ist eine konkrete, korrekte, der deutschen Sprache entsprechende, höfliche und seit Jahrzehnten im Parlament gebräuchliche Anrede. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Zum Thema!) – Es gibt keine Tagesordnung, sondern ich - - (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Das ist eine Anfrage, kein Ministerbashing! – (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.] – einen Zettel in die Höhe haötend –: ... eine Anfrage!) – Ja, ja, ich weiß. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Ja! Anfrage!) – Ja, und genau dieses Thema führe ich aus, warum es so ist, wie es ist. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Ja, dann kommen wir zum Inhaltlichen!) – Seien Sie nicht nervös! Ich weiß, Sie wollen auch hinunter, wobei Sie noch nicht Chef werden – es dauert noch ein bisschen, Herr Peterl. Sie wären zwar auch ein Sympathieträger, der ganz vorne dabei ist – Freundschaft, Genossen! –, aber bei Ihnen wird es Gott sei Dank noch ein bisschen dauern. (Bundesrat Ruf [ÖVP/OÖ]: Bis jetzt waren es nur Befindlichkeiten!) 

Wenn also eine ehemalige Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes – und das bezieht sich wieder auf Sie als Juristin – aus einer Kannbestimmung plötzlich eine Istbestimmung macht und damit auch eine Verpflichtung für uns alle hier konstruiert, dann darf man schon fragen: Ist es einfach ein juristisches Selbst- oder Fehlverständnis gewesen oder war es bewusst ideologisch motiviert? Das darf man sich doch wohl noch fragen. Da hat keiner von Ihnen gesagt: Das passt nicht zum Thema!, als die Frau Minister das damals gesagt hat. Wo waren Sie denn da damals? Da waren Sie nicht so stark. Also beides ist auf alle Fälle für jemanden, der das Amt des Justizministers ausübt, zumindest einmal bemerkenswert – aber wenn Sie mich fragen, ist es auf alle Fälle des Amtes unwürdig. 

Damit komme ich, damit da hinten wieder ein bisschen Ruhe einkehrt, auch vom persönlichen Teil zu den harten Fakten der Dringlichen Anfrage. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Der Einzige, der laut ist, bist du, Herr Kollege!) Ich kann Sie beruhigen: Das wird jetzt nicht besser. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: 11 Minuten Einleitung!) 

Nächste Woche, meine Damen und Herren, wird die Justiz stillstehen, denn von 12. bis 16. Oktober wird nur das Nötigste erledigt. „Es ist ein Akt des Protests gegen fehlende Ressourcen.“ – Das kommt nicht von uns! Unter dem Titel „Rechtsstaat in Gefahr“ beschrieb die „Krone“ folgendes Problem: „Staatsanwälte: Keiner arbeitet unter 50–60 Stunden“ pro Woche. „Vertreter der Justiz machen seit Längerem auf die Missstände aufmerksam, seit einigen Monaten sind die Rufe kaum noch zu überhören. ‚Das System funktioniert nur, weil Kollegen [...] in ihrer Freizeit arbeiten und sich die Justiz darauf verlässt‘, kritisiert Thomas Korntheuer, Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen [...] Staatsanwälte im Interview.“ Das sagen also nicht wir, die bösen Freiheitlichen, sondern diese niederschmetternde Kritik kommt direkt aus der Justiz heraus. 

Was antwortet darauf die Frau Minister? – „Hinsichtlich der Budgetkonsolidierungsmaßnahmen“ ist es „als Erfolg“ zu sehen, „dass keine Planstellen eingespart wurden“. Sehr gut. Meine Damen und Herren, diese Antwort auf so einen berechtigten Einwand der Staatsanwaltschaft ist für mich eine erste Bankrotterklärung für die Justiz. Das ist in Wahrheit unfassbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte spricht weiters von einem Kaputtsparen der Justiz. Das sagen nicht nur wir, das sagt der Vizepräsident der Staatsanwälte! Dadurch kommt es – sagt er – zu einer Schädigung des Rechtsstaats und einer Gefährdung der Sicherheit. – Na, wo sind jetzt die Gefährder? Es geht aber noch weiter. 

Die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte haben öffentlich gewarnt, dass bei Bezirks- und Landesgerichten die Richter bereits zu 120 Prozent ausgelastet sind. Gleichzeitig fehlen bei den Richtern 225 Planstellen, bei den Staatsanwälten 70 Planstellen. Wenn Sie einen Blick ins Doppelbudget 2027/2028 werfen, was sehen Sie dort? – Keine zusätzlichen Planstellen; aber es ist ja laut der Frau Minister schon ein Erfolg, dass von den Planstellen, die es gibt, keine gestrichen worden sind. Gratuliere!, kann ich da nur sagen. Wie gesagt, diese Kritik kommt nicht nur von uns, sondern aus dem Inneren der Justiz. Das ist übrigens die nächste Bankrotterklärung für Ihr Haus, Frau Minister. Es geht aber weiter. 

Während die Richterschaft die Unterbesetzung und Überlastung thematisiert, lässt Frau Minister Sporrer nun prüfen, ob man nicht noch weitere Bezirksgerichte zusammenlegen oder sogar schließen kann. Das ist für die Menschen in den betroffenen Regionen natürlich ein Schlag ins Gesicht. Das ist ungefähr so, wie wir es schon einmal erlebt haben: Wir haben zu wenige Polizisten, was tun wir dann? – Wir sperren einfach Polizeiposten zu und alles ist wieder gut. Wenn das Ihre Lösung ist, dann, muss ich sagen, haben Sie vieles leider nicht verstanden. Die massive Kritik kommt wiederum nicht nur von uns Freiheitlichen, sondern auch aus den Reihen der Justiz und jetzt auch aus den Bundesländern – zu Recht, wie ich finde –, bis hin zu einer Rücktrittsaufforderung gegen Ihre Person aus dem Burgenland – zu Recht, wie ich finde. 

Wer denkt: Na ja, da kann eh nicht mehr viel Negatives kommen!, der irrt gewaltig, meine Damen und Herren. Während nämlich innerhalb des gesamten Justizapparates diese elementaren Strukturprobleme offenkundig ungelöst bleiben, treibt die Frau Minister ein weiteres Lieblingsprojekt voran, nämlich die Bundesstaatsanwaltschaft. Wer glaubt: Das ist eh so gut, denn mit der Bundesstaatsanwaltschaft kommt mehr Personal und das ist unabhängig!, der irrt schon wieder. Das Gegenteil ist der Fall. 

Auch da kommt die Kritik nicht nur von uns bösen Freiheitlichen, sondern – und jetzt halten Sie sich fest, meine Damen und Herren – Vertreter der Staatsanwälte und Richter haben mehr als 800, größtenteils vernichtende, Stellungnahmen zur vorgesehenen Bestellungskommission abgegeben. Zitat: Es besteht die Gefahr, dass die Anscheinsproblematik politischer Einflussnahme verschärft werde. Richter und Staatsanwälte selbst warnen also vor einer neuen Form der Verpolitisierung der Justiz mit Ihrer geplanten Bundesstaatsanwaltschaft. Die Generalprokuratur sagt dazu, der Regierungsentwurf „verfehlt [...] sein wesentlichstes Ziel“ und ist in zentralen Fragen systemwidrig. Systemwidrig! Der Präsident des Obersten Gerichtshofes übt ebenfalls vernichtende Kritik und sagt: zurück an den Start. 

Da kann man sagen: Ja vielleicht ist Ihnen das alles nur passiert, vielleicht ist Ihnen das durchgerutscht, weil Sie es vielleicht wirklich nicht besser können. Ich, meine Damen und Herren, glaube aber nicht an solche Zufälle, noch dazu, wenn man weiß, wie in der Vergangenheit mit politischen Weisungen umgegangen wurde. Ich denke, was Frau Minister Sporrer bei all diesen Dingen komplett unterschätzt, ist die Tatsache, dass genau mit solchen Aktionen das Vertrauen der Bürger in unsere Justiz massiv erschüttert wird. Ich verstehe inzwischen jeden da draußen, der sagt, wir haben in Österreich eine Politjustiz. In vielen Dingen muss ich den Menschen leider zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das bestätigt uns inzwischen sogar die WKStA. Ich freue mich übrigens darauf, wenn das dann alles an die Öffentlichkeit kommt, weil das ja derzeit noch im Untersuchungsausschuss ist. Alleine das zeigt ja schon, wie wichtig der Pilnacek-Untersuchungsausschuss ist, weil nur deshalb sehr vieles davon ans Licht kommt und noch kommen wird. Was mich gleichzeitig sehr positiv stimmt – und das ist wirklich etwas, das ich ganz, ganz ernst meine –, ist, dass diese ganze Kritik aus den eigenen Reihen der Justiz zeigt, dass es sehr viele Richter und sehr viele Staatsanwälte gibt, die sehr wohl das Herz am rechten Fleck haben, die den Unterschied zwischen richtig und falsch kennen, die sehr gut arbeiten, die all das nach bestem Wissen und Gewissen machen, und die sich trotzdem trauen, sich hinzustellen und gegen diese Verpolitisierung der Justiz durch Ihre Person, Frau Minister, vorzugehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt komme ich erst zur nächsten Großbaustelle innerhalb der Justiz – das ist mir eine Herzensangelegenheit –: die Justizwache. Ich bin natürlich mit vielen Kollegen in Kontakt, ich besuche auch regelmäßig Justizanstalten. Ich kenne die Probleme aus meiner eigenen Erfahrung als Justizwachebeamter, aber auch aus unzähligen Erzählungen, Gesprächen – nicht nur von Justizwachebeamten, sondern auch von Ärzten, von Psychiatern, von Sozialarbeitern und so weiter. Sie können mir eines glauben: Dieser Beruf im Gefängnis ist wirklich ausgesprochen fordernd. Die Bediensteten stehen täglich unter einem enormen Druck – heute noch viel mehr als damals, als ich noch dabei war – und erleben dabei meist leider nur Negatives und erhalten auch viel zu wenig Anerkennung für ihre Arbeit. In meinen Dank, den ich jetzt gleich aussprechen werde, schließe ich ausdrücklich auch das gesamte Zivilpersonal in unseren Justizanstalten mit ein. Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Danke! Danke, dass Sie trotz aller Widrigkeiten jeden Tag diese wichtige Arbeit leisten! Wir brauchen Sie! (Beifall bei der FPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, unsere Justizanstalten stehen vor einem Kollaps. Das wissen wir in Wahrheit schon lange. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, weil es in der Öffentlichkeit leider ein bisschen untergegangen ist. Im September dieses Jahres – also voriges Monat – gab es innerhalb der österreichischen Gefängnismauern zwei tödliche Übergriffe. In Klagenfurt hat ein 17-Jähriger einen 19-Jährigen getötet. In Garsten hat ein 63-jähriger Doppelmörder einen 40-Jährigen getötet. Von den Übergriffen auf die Justizwachebeamten, die dauernd stattfinden, rede ich noch gar nicht. Da fragen sich alle: Wie kann so etwas überhaupt passieren? – Ich kann es Ihnen sagen: durch eine massive Überbelegung der Gefängnisse, gleichzeitig eine totale Unterversorgung des Personals – nämlich viel zu wenig Personal und natürlich, es geht noch weiter, viel zu wenig Betreuung und auch psychiatrische Betreuung in den Gefängnissen. 

Ich habe das hier schon einmal angesprochen: In der Justizanstalt Hirtenberg starb ein psychisch kranker Insasse nach einer Intervention, bei der durch Kollegen Zwangsgewalt angewendet werden musste. Der Mann befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand und konnte nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden. Ich weiß nicht, ob Sie so etwas schon einmal miterlebt haben, was los ist, wenn ein Mensch in so einem psychischen Ausnahmezustand ist, welche Kräfte er hat. Der spürt auch keine Schmerzen, dem ist alles wurscht. Dazu kam dann noch eine völlig ungeeignete, besonders gesicherte Zelle mit einem Betonbett, das bereits seit vielen Jahren dort nicht mehr hätte stehen dürfen. Vor allem war dieser psychisch kranke Insasse mit Hirtenberg in einer Justizanstalt, in der er schlichtweg nicht hätte sein dürfen, weil diese Anstalt weder personell noch von der Infrastruktur her für einen solchen Insassen vorbereitet und ausgestattet ist. 

Viele Kollegen, die bei diesem Einsatz dabei sein mussten, meine Damen und Herren, leiden bis heute unter den Folgen. Doch was war das Erste, als das im Dezember bekannt worden ist? – Frau Minister Sporrer hat gesagt, die Verantwortung liegt in der Justizanstalt! Ja, so eine Chefin wünscht man sich. Unfassbar!

Eine Kommission hat inzwischen den Vorfall in Hirtenberg untersucht, und der politische und organisatorische Kernbericht zu diesem Vorfall ist vernichtend. Ich zitiere: Die Gefahren waren seit Jahren bekannt, sie wurden nicht rechtzeitig behoben. Im Todesfall verwirklichten sich nahezu alle bekannten Risiken gleichzeitig. Laut Bericht liegt die Hauptverantwortung nicht bei jenen Beamten, die diesen Einsatz bestreiten mussten. Die Verantwortungskette reicht viel weiter nach oben bis in die Generaldirektion und das Ministerium.

Frau Minister, für mich ist eines klar: Für mich sind die Kollegen vor Ort, die diesen Einsatz bewältigen mussten, genauso Opfer dieses Justizstrukturversagens wie der psychisch kranke junge Mann, der aufgrund dieses Strukturversagens dort tragischerweise sein Leben verloren hat. Für mich ist auch völlig klar, wer hier die Verantwortung trägt, wenn ein derart massives Strukturversagen solche Folgen hat: Das ist die oberste Führung. Die Verantwortung reicht von der Generaldirektion bis hinauf zu Ihnen, Frau Minister, denn Sie waren damals schon Ministerin und Sie sind es heute noch immer. 

Die Causa Hirtenberg ist natürlich politisch äußerst gravierend, aber das Problem ist: Sie ist halt leider kein Einzelfall. Sie ist ein Beispiel von vielen; und auch in diesem Fall kommt die Kritik keinesfalls nur von uns bösen Freiheitlichen, sondern die Justizwachegewerkschaft, die Volksanwaltschaft und externe Beobachter warnen seit Langem und reden von einem System, das am Anschlag steht. Ein System am Anschlag: Überfüllte Justizanstalten und fehlendes Personal – das ist wirklich eine tödliche Kombination, im wahrsten Sinne des Wortes. 

Die Volksanwaltschaft hält ausdrücklich fest, dass die Mitarbeiter in unseren Gefängnissen nicht mehr können. Sie können nicht mehr – und genau deshalb hat Volksanwältin Gabriela Schwarz auch vor geraumer Zeit zu einem Treffen im Landesgericht Wien eingeladen. Eingeladen waren die Justizsprecher aller Parteien, es waren Leiter von Justizanstalten dabei, es waren Vertreter des Vereins Neustart, es war der Leiter der Generaldirektion dabei – und es war natürlich auch die Frau Bundesminister und ihr Kabinettschef eingeladen. Der Arbeitstitel dieses Treffens lautete: Unsere Justizanstalten vor dem unmittelbaren Kollaps. Warum weiß ich das alles so genau? – Weil ich selbst dabei war, ich durfte unseren Justizsprecher dort vertreten, weil ich ihn darum gebeten habe, weil mir das doch ein sehr persönliches Anliegen war. Alle Eingeladenen waren auch dort, alle mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Dreimal dürfen Sie raten, wer gefehlt hat! – Frau Justizminister Sporrer und ihr Kabinettschef! (Ruf bei der FPÖ: Oh!) 

Da beruft die zuständige Volksanwältin angesichts eines drohenden Kollapses, eines katastrophalen Zustands ein derart wichtiges Treffen ein; alle Beteiligten kommen – Anstaltsleiter, Experten, Vertreter der Parteien –, alle nehmen die Warnungen ernst; nur jene Person, die politisch die Hauptverantwortung trägt, die kommt ganz einfach nicht. Es ist nicht notwendig, daran teilzunehmen, und ich sage Ihnen ganz ehrlich, Frau Minister – das habe ich mir damals schon gedacht –, allein für dieses Verhalten sind Sie in meinen Augen rücktrittsreif. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ein System dermaßen am Anschlag steht, wenn Bedienstete nicht mehr können und wenn sogar davon gesprochen wird, dass der Kollaps unserer Justizanstalten unmittelbar bevorsteht, dann muss eine verantwortungsvolle Ministerin handeln. Wer aber dann in einer derart angespannten Lage nicht einmal bereit ist, sich mit den unmittelbar Betroffenen und den Leuten, die sich hoffentlich auskennen oder die auch vielleicht etwas ändern können, an einen Tisch zu setzen, der nimmt seine politische Führungsverantwortung ganz einfach nicht wahr – und wer seine politische Führungsverantwortung nicht wahrnimmt, obwohl das gesamte System vor dem Kollaps steht, der ist für dieses Amt ungeeignet.

Natürlich haben wir aber bei diesem Treffen mit der Volksanwältin auch eine geradezu grandiose Idee der Justizministerin diskutiert. Ganz nach dem Motto: Wenn wir zu viele Insass:innen in unseren Justizanstalten haben, ja, dann lassen wir einfach 500 vorzeitig aus! 500 auslassen, ja! Jetzt muss ich ganz ehrlich sagen, ich habe zuerst einmal darüber nachgedacht, habe mir gedacht: okay, wenn das eine Erleichterung ist, dann kann man darüber nachdenken; und habe mir gedacht: das ist eigentlich eine Bankrotterklärung der Justiz. Was kommt als Nächstes? – Verurteilen wir nicht mehr so viele, dann sind die Justizanstalten auch entlastet!? Also nicht böse sein, all das, was da an Ideen kommt, ist gelinde ausgedrückt unbrauchbar.

Was wurde bei diesem Treffen noch besprochen? – Zum Beispiel die Planstellen. Man braucht für jeden Beamten und jeden Mitarbeiter eine Planstelle – und uns wurde seitens der Generaldirektion bei diesem Treffen erklärt, dass die vorhandenen Planstellen grundsätzlich eh eigentlich irgendwie halbwegs besetzt sind und eigentlich eh mit den Herausforderungen mitgewachsen sind. Dann war ich der, der gesagt hat: Na ja, da muss ich jetzt leider wieder einmal den Spielverderber geben, weil die Wahrheit ganz anders ausschaut. 

Auf dem Papier, meine Damen und Herren, mag eine Planstelle besetzt sein, in der Realität kann der Kollege aber trotzdem fehlen – und das passiert sehr oft – oder zum Beispiel aufgrund von Kinderbetreuung in Teilzeit sein. Bis zum 8. Lebensjahr eines Kindes können Mutter oder Vater ihre Arbeitszeit reduzieren. Viele Kollegen nehmen dieses Recht in Anspruch – und ich sage ganz ehrlich: Sehr gut, das steht ihnen zu und das ist auch gut so, dass es so passiert. 

Man muss aber eines dazu wissen, was dann passiert: Wer in Teilzeit arbeitet, meine Damen und Herren, der darf nicht zu Überstunden herangezogen werden – und das ist ja auch logisch, denn wie soll man eine Kinderbetreuung planen, wenn man jeden Tag damit rechnen muss, dass man vielleicht Überstunden machen muss? Das heißt, die Planstelle ist dann zwar statistisch voll besetzt, die tatsächlich verfügbare Arbeitsleistung ist aber reduziert – das steht nirgends –, und die Arbeitsleistung generell fehlt auch, weil keine Überstunden und Nachtdienste mehr stattfinden. 

Warum ist das so tragisch, besonders mit den Überstunden? – Weil die Justizanstalten in Wahrheit nur deshalb noch nicht kollabiert sind, ähnlich wie bei der Polizei, weil die Kollegen einfach dermaßen viele Überstunden leisten und die fehlenden Kollegen damit kompensiert werden. 

Daher gab es von uns einen ganz einfachen, wie auch, ich finde, sehr vernünftigen Vorschlag: Schaffen wir doch einfach Viertel- und halbe Planstellen! Das klingt jetzt ein bisschen komisch, aber es ist ganz einfach: Das ist jetzt nur ein Rechenbeispiel. Wenn zum Beispiel in einer Justizanstalt vier Kollegen in Teilzeit sind, zum Beispiel nur 50 Prozent arbeiten – sie können auch 75 Prozent oder 25 Prozent arbeiten, je nachdem –, dann fehlen in Summe bei viermal 50 Prozent ganze zwei Planstellen. Es fehlen aber vier Leute, die Überstunden machen können. Da rede ich noch von keiner großen Justizanstalt, weil man in großen Justizanstalten 20 bis 30 solcher Kollegen hat, die in Teilzeit sind – zu Recht. Was könnte man dann machen, wenn vier Kollegen mit 50 Prozent sind? Dann hat man zwei ganze Planstellen frei und könnte diese quasi in der Übergangszeit nachbesetzen. Das kann bis zu acht Jahre dauern. Warum nicht? Man kann einen Pool bilden und, und, und – also die Möglichkeiten würden bestehen. Das ist auch eine echte und wirksame Entlastung. Aber nein, wir haben den Antrag gestellt – und unser Antrag wurde mit der Begründung, das kann man sich nicht leisten, abgelehnt. 

Apropos nicht leisten können, da komme ich gleich zum Nächsten: die Justizwache, da ist man wieder auf die nächste grandiose Idee gekommen – ich hoffe, man hat den Sarkasmus gehört, grandiose Idee –: Die Überstunden, die anfallen, und das sind nicht gerade wenige, werden jetzt nicht mehr im Monat, nachdem sie geleistet werden, ausgezahlt, sondern sie werden erst drei Monate später ausbezahlt. Der Vorteil, den der Dienstgeber dadurch hat, ist: Wenn wirklich einmal ein Kollege einen Tag in Zeitausgleich geht, was eh selten der Fall ist, weil es sich meistens nicht ausgeht, dann rechnet man die besser dotierten Stunden als Zeitausgleich ab und die weniger wertvollen Stunden werden ausgezahlt. Auch hier spart die Justiz dann bei den eigenen Kollegen. Das klingt für den Einzelnen vielleicht nicht so tragisch, aber auf die Summe macht das schon etwas aus und übers Jahr gerechnet macht das auch etwas aus. Das ist deshalb besonders dumm und verwerflich, weil man ja angeblich alles daransetzen will, dass man neue Kollegen findet, und die Kollegen, die man noch hat, ja möglichst halten will.

Sie erreichen aber damit genau das Gegenteil, meine Damen und Herren; und es ist derselbe politische Knieschuss – da muss ich Sandra (in Richtung Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]) anschauen – wie bei der Polizei mit dem Dienstzeitmodell neu. Auch da ist es so: Die Kollegen verdienen damit weniger und die Kollegen müssen öfter in den Dienst. Na, glauben Sie allen Ernstes, dass Sie für einen Beruf, der ohnehin schon nicht einfach ist, dann noch irgendjemanden finden werden? Reden Sie einmal draußen mit Kollegen! Die sagen Ihnen jetzt schon, wenn das DZM fix eingeführt wird, dann sind Sie weg von der Polizei. – So viel dazu. So demotiviert man Mitarbeiter. 

All das, meine Damen und Herren, ist in Wahrheit ein systematisches Kaputtsparen auf dem Rücken jener Kollegen, die draußen die Polizei, aber in diesem Fall die Justizanstalten überhaupt noch am Laufen halten. Wenn Sie wirklich sparen wollen, Frau Minister, dann habe ich jetzt sogar zwei oder insgesamt sogar drei Vorschläge, wo man wirklich sparen kann. Die ersten beiden Vorschläge haben wir mehrmals eingebracht. Beide wollten Sie bisher nicht umsetzen. 

Der erste Vorschlag ist Haft in der Heimat. Mit Stand 1. Oktober 2026 verwaltet der österreichische Strafvollzug 10 221 Insassen. Mehr als 5 200 Insassen davon, also 52 Prozent, besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Ein Insasse kostet pro Tag circa 182 Euro. Wenn es uns gelingt, dass wir nur 100 ausländische Straftäter – das ist nicht viel, von über 10 000 – zur Verbüßung in ihre Heimatländer überstellen, dann sprechen wir rechnerisch von mehr als 18 000 Euro täglich, von 0,5 Millionen Euro monatlich und von 6,6 Millionen Euro jährlich, nur 100 Insassen. Das würde gleichzeitig natürlich auch ein bisschen den Druck aus den überfüllten Justizanstalten nehmen, ohne dass Sie dann auf die Idee kommen, vorzeitig Straftäter entlassen zu müssen. 

Ja, ich kenne auch Ihre angebliche Entlastung des Strafvollzugs aus dem letzten Justizausschuss. Ich habe die Parlamentskorrespondenz dazu gelesen. Das Problem ist halt nur: Papier ist geduldig, und diese 33a-Regelung, wissen wir eh, die gibt es jetzt schon. Ob das jetzt der Weisheit letzter Schluss ist, das werden wir dann tatsächlich sehen. Es ist eben nicht dasselbe wie Haft in der Heimat, weil Sie eben wollen, dass die Leute nach Verbüßung der Hälfte der Strafe dann vermehrt entlassen werden, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren. Das Problem ist nur: Nach drei Jahren ist er halt wieder bei uns in Österreich. 

Ich sehe bei Ihnen auch: Der politische Wille, dass man so etwas umsetzt, fehlt. Ich habe sogar einen Beweis dafür, weil Sie genau die entgegengesetzte Politik verfolgen, Frau Minister. Ich darf dazu aus meiner Rede vom Juli zitieren. Da habe ich zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gesprochen. Da waren Sie gemeinsam mit Herrn Minister Karner hier im Plenum. Ich habe damals zum Herrn Minister Karner gesagt, ich zitiere: „Besonders absurd wird es dann, wenn auf der einen Seite von Ihnen behauptet wird“ – also von Herrn Karner –, „straffällige Asylwerber und Fremde müssen das Land verlassen, und gleichzeitig gibt es [...] eine Justizministerin, die die Integrationsmaßnahmen bis hinein in den Strafvollzug ausbauen und erweitern will – das wird weitere Steuermillionen verschlingen.“ Dann, Frau Minister, sieht man im Video, wo Sie dann ausnahmsweise doch einmal aufschauen, lächeln und zustimmend nicken – also voller Zufriedenheit. Das ist wirklich Ihr Ansinnen und genau das ist Ihre Politik. Das heißt, für straffällige Fremde werden Integrationsmaßnahmen im Strafvollzug finanziert, aber bei den eigenen Bediensteten wird gespart. Da haben wir einen ganz anderen Zugang. (Beifall bei der FPÖ.) 

Kommen wir zum nächsten Vorschlag – und das ist wirklich, glaube ich, nicht so schwer umzusetzen: Nehmen wir doch bitte die Insassen endlich in die gesetzliche Krankenversicherung auf! Damit könnten im Justizbudget auf einen Schlag Kosten in Millionenhöhe eingespart werden – das wissen ja viele Leute gar nicht. Meine Damen und Herren Österreicher, an die Zuschauer, falls Sie das noch nicht gewusst haben: Insassen der österreichischen Justizanstalten sind eben nicht gesetzlich krankenversichert, sondern die Justiz bezahlt ihre medizinische Versorgung unmittelbar aus dem eigenen Budget. Das heißt, für Behandlungen in Krankenhäusern und bei externen Ärzten wird daher nicht über die gesetzlichen Krankenversicherungstarife abgerechnet, sondern stattdessen zahlt die Justiz die Rechnungen direkt – und zwar mit entsprechend hohen Tarifen, so als ob man Privatpatient draußen wäre. Das bedeutet, dass Krankenhäuser einen Insassen natürlich mit offenen Armen empfangen. Na, no na net, der bringt ja auch Geld. 

Glauben Sie mir, ich habe das oft genug miterlebt, da reicht ein Anruf und zwei Tage später gibt es den MRT- oder CT-Termin, während unsere Leistungsträger draußen monate- oder wochenlang auf so einen Termin warten. Liebe Niederösterreicher und liebe Burgenländer, ich kann Ihnen noch etwas garantieren: Ein Insasse einer niederösterreichischen Justizanstalt wird natürlich auch in jedem Wiener Krankenhaus behandelt – gerne sogar. Nur die Sozialversicherungsbeitragszahler aus anderen Ländern, sprich die Leistungsträger, die werden im roten Wien von der SPÖ aus den Krankenhäusern ausgesperrt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist halt so: Sobald ein Insasse ins Krankenhaus gebracht wird, rollt der Euro. Auch da liegt seit Jahren ein konkreter Vorschlag von uns auf dem Tisch; auch da könnte wirklich viel Geld eingespart werden; und auch da geschieht nichts, man will nichts machen. Es geht ja nicht nur ums Einsparen. Es geht ja darum, dass man dieses Geld anders gut verwenden könnte, dass man eben dann vielleicht mit dem Geld Planstellen schaffen könnte. 

Noch ein Beispiel, weil wir in unserer Dringlichen Anfrage auch die Drogenkriminalität – insbesondere unter jungen Menschen – thematisiert haben, und das werden auch wahrscheinlich viele Menschen gar nicht wissen: Wie kann es sein, dass ein Insasse ohne nachgewiesene Drogenabhängigkeit in einer Justizanstalt plötzlich in ein Substitutionsprogramm aufgenommen wird? Ich kann Ihnen erklären, worin das Problem liegt: Offiziell erhalten ja Drogenabhängige – und es sind sehr viele Drogenabhängige in unseren Justizanstalten – selbstverständlich keine illegalen Drogen; aber anstatt drinnen einen medizinisch begleiteten Entzug zu machen, erhält dann ein Insasse ein sogenanntes Substitutionsmittel, also ein opioidhaltiges Drogenersatzpräparat. Eine solche Behandlung, muss ich gleich dazusagen, kann bei manchen Insassen notwendig sein – es ist jetzt nicht so, dass man alle auf Entzug schicken kann –, aber sie darf halt ausschließlich auf der Grundlage einer zweifelsfreien Diagnose basieren. 

Es kann und darf nicht möglich sein, dass ein Insasse aufgrund eines manipulierten Drogentests oder vor allem allein aufgrund dessen, weil er sagt: ich habe draußen Drogen genommen, dann auf einmal in ein Drogenersatzprogramm kommt. Daher braucht es eben eine gute medizinische Untersuchung, es braucht manipulationssichere Tests und bei einem positiven Ergebnis braucht es dann noch einmal eine zuverlässige Bestätigungsanalyse. Das wird aber nicht so gemacht, weil man da lieber hergeht und sagt: Na gut, kriegt er halt seinen Drogenersatz!

Jetzt frage ich Sie: Warum will ein Insasse, der nicht drogenabhängig ist – weil diese Mittel auch abhängig machen –, überhaupt so ein Drogenersatzmittel haben? Manche wollen einfach die Haftzeit im Rausch verbringen. Man muss dazusagen: In der Justizanstalt ist es natürlich nicht lustig, das stimmt schon. Andere – und das ist die Mehrheit – betreiben aber ganz einfach innerhalb der Justizanstalt einen regen Handel mit den Medikamenten, weil es natürlich auch in den Justizanstalten viele gibt, die voll drauf sind; und die werden alles dafür tun, um an solche Medikamente oder vielleicht sogar an echte Drogen zu kommen. 

Ich habe das selbst miterlebt, ich habe das mit eigenen Augen gesehen, meine Damen und Herren. Ich habe auch bei Haftraumdurchsuchungen selbst Drogen gefunden, ich habe neben vielen anderen Dingen diese gehorteten Substitutionsmedikamente gefunden. Diese Präparate werden zwar in den Mund genommen, die werden unter Aufsicht eingenommen, aber die werden halt dann entweder im Mund versteckt oder sie werden tatsächlich nachher wieder hochgewürgt. Man kann sich das gar nicht vorstellen, das nimmt dann ein anderer in den Mund – aber so ist das, wenn man halt drogenabhängig ist. 

Wie könnte man aber jetzt diesen Missbrauch eindämmen? Ich kann es Ihnen sagen: durch einen professionellen, medizinisch begleiteten Entzug. Ja, wer sagt denn bitte schön, meine Damen und Herren, dass wir die Insassen in unseren Justizanstalten drogensüchtig halten müssen? Das ist ja grotesk. Substitution darf kein Dauerautomatismus werden – und dort, wo es medizinisch vertretbar ist, da muss der Entzug, da muss die Entwöhnung, und natürlich muss am Ende des Tages ein drogenfreies Leben das Ziel für jenen Insassen sein. Das muss das Ziel sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber das passiert nicht! Das passiert nicht, das Gegenteil ist schon wieder der Fall, und auch diese Drogenersatzpräparate und die damit verbundenen Behandlungen kosten natürlich den Steuerzahler Unmengen an Geld. Und es geht nach der Haftentlassung weiter: Der ehemalige Insasse, der so ein Substitutionsmittel im Gefängnis bekommen hat, geht direkt nach der Entlassung raus zur nächsten Apotheke und holt sich weiter auf Rezept das Medikament, wieder auf Steuerzahlerkosten. Meine Damen und Herren, das alles ist verrückt! 

Ja, Frau Minister, es gäbe zahlreiche Möglichkeiten, unser System sicherer zu machen und gleichzeitig die Kosten zu senken. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, aber wie es ausschaut, fehlt wirklich der politische Wille. Vielleicht fehlt auch der Mut, ich weiß es nicht, aber da dann lieber bei den Beamten zu sparen, ist halt wirklich der falsche Weg. 

Wenn ich auch noch so gerne über den Strafvollzug spreche – und ich könnte da wahrscheinlich noch stundenlang sprechen –, mache ich jetzt einen Schwenk zu einem anderen wichtigen Thema: zur Jugendkriminalität. Die Jugendkriminalität nimmt in Österreich immer dramatischere Ausmaße an. Reden Sie in Wien am besten mit einem Polizisten, reden Sie mit einem Kollegen von der Abteilung für Jugendkriminalität! Die sagen, da kommt ein wahrer Tsunami auf uns zu. Ich glaube, das haben wir alle noch gar nicht wirklich im Fokus. 

Erst kürzlich passiert: Ein zwölfjähriger Syrer im Wiener Wielandpark sticht auf drei Jugendliche ein. Zwei Opfer sind schwer verletzt, ein Opfer, ein 15-Jähriger, sogar lebensgefährlich. Zwölf Jahre alt, und damit was? – Strafunmündig. Integrationsministerin Claudia Bauer sprach sich daraufhin für eine Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre aus. Vor wenigen Tagen hat sich jetzt auch der Vorarlberger Landeshauptmann Wallner dieser Forderung angeschlossen, das hat er uns auch schon bei Bundesrat im Bundesland gesagt.

Aber meine Damen und Herren, besonders von der ÖVP, genau diese Forderung stellen wir seit Jahren, und ich kann mich erinnern, wir wurden dafür von SPÖ, Grünen und NEOS gescholten und abgekanzelt, leider aber auch von der ÖVP. Also wieder einmal: Guten Morgen, liebe ÖVP! Vielleicht können wir da gemeinsam wirklich etwas machen. 

Wir haben ja auch damals schon immer klargestellt: Es geht uns nicht darum, dass wir einen Zwölfjährigen in ein Gefängnis stecken. Darum geht es nicht. Es geht darum, dass man bei so schweren Gewalttaten einfach verbindlich eingreifen können muss und dass man einen solchen, jetzt noch strafunmündigen Täter in eine geeignete, gesicherte Einrichtung bringen kann, damit er dort eben entsprechend versorgt wird, damit man dort auf ihn aufpasst und ihn vielleicht auch sozialisieren kann. Ich weiß nicht, ob das möglich ist, aber eines ist für mich schon klar: Ein strafunmündiger Intensivtäter ist genauso gefährlich wie ein strafmündiger Intensivtäter. 

Wir kennen aber auch Ihre Einstellung dazu schon, Frau Minister Sporrer, ich habe es gehört. Sie haben gesagt: Kinder gehören erzogen, nicht eingesperrt! Dem kann ich sogar zustimmen, wenn Sie von Kindern reden, die keine schweren Straftaten begehen. Aber Frau Minister, dann erklären Sie doch bitte den drei Opfern und vielleicht auch deren Familien, wie Ihr Erziehungskonzept für so einen Zwölfjährigen ausschauen soll! Erklären Sie das! Wenn Sie wirklich glauben, dass ein paar sozialpädagogische Gespräche mit so einem Zwölfjährigen, der mutmaßlich so etwas gemacht hat, helfen, dann nehmen Sie ihn doch bitte einmal ein paar Wochen bei Ihnen zu Hause auf, und dann reden wir ein paar Wochen später weiter, wie Sie dann darüber denken. (Beifall bei der FPÖ.) 

Dieses Beispiel ist ein weiterer Grund, warum ich Sie für das Amt der Justizministerin für völlig ungeeignet halte. Ich bin auch davon überzeugt, dass Sie wirklich besser heute als morgen zurücktreten sollten. 

Dazu passt auch Ihre unglaubliche Aussage zur Antifa: Sie würden die Organisation Antifa als solche nicht kennen. Damit begründen Sie die Ablehnung, diese als Terrorgruppe einstufen zu lassen. – Aha, das heißt aber im Umkehrschluss – die Mafia ist ja, glaube ich, auch kein eingetragener Verein mit einem Obmann und einem Stellvertreter sowie Mitgliedern, das kann ich mir nicht vorstellen (Heiterkeit der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]) –, auch gegen die Mafia kann man nicht vorgehen. Das ist natürlich völliger Irrsinn, es ist falsch! Natürlich geht der Rechtsstaat gegen mafiöse und terroristische Strukturen vor, denn entscheidend ist am Ende des Tages nicht, ob es eine Organisation, ein eingetragener Verein ist, sondern am Ende des Tages ist wichtig: Begehen die Verbrechen oder begehen die keine Verbrechen? (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich habe noch viele weitere Beispiele, ich könnte noch ewig so weitermachen. Die Liste der Missstände ist ja viel länger als meine heutige Redezeit, aber wenn es wirklich notwendig ist, melde ich mich dann gerne noch einmal zu Wort, komme noch einmal raus. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Die Bilanz, alles in allem, meine Damen und Herren, ist erschütternd: Unsere Justizanstalten sind überfüllt, die Justizwache ist am Limit, die psychiatrische Versorgung ist unzureichend, die Überstunden ersetzen fehlendes Personal, bekannte Gefahren werden ignoriert und deshalb gibt es Todesfälle. 

Volksanwaltschaft, Personalvertreter, Gewerkschaft, Anstaltsleiter, Fachleute – alle haben gewarnt. Konkrete Lösungsvorschläge, auch von der Volksanwaltschaft, liegen auf dem Tisch. Sie, Frau Minister Sporrer, lassen aber wieder, erneut prüfen und evaluieren; und ich kann Ihnen jetzt schon sagen, was bei dieser erneuten Evaluierung rauskommen wird. Die nächste Arbeitsgruppe, die Sie eingesetzt haben, wird das feststellen, was längst bekannt ist; denn die österreichische Justiz hat kein Erkenntnisproblem, die österreichische Justizministerin hat ein Umsetzungsproblem! Das ist das wahre Problem in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.) 

Während Sie evaluieren, wächst die Überbelegung. Während Sie prüfen, machen die Bediensteten weitere Überstunden. Notwendige Entscheidungen werden durch Evaluierungen ersetzt. Frau Minister, Sie führen nicht, Sie verwalten Ihr eigenes Versagen und auch das Versagen der Vorgängerregierung, und während Sie zuwarten, entstehen viele weitere Probleme, Tag für Tag. Ich bin ja schon gespannt auf Ihr nächstes, betroffenes Statement, wenn dann wieder etwas passiert oder, wir hoffen es alle nicht, der nächste vermeidbare Todesfall in einer Justizanstalt vorkommt. Ich bin auch gespannt, wem Sie dann wieder die Verantwortung zuschieben wollen, aber eines ist für mich klar: Sie wollen es nicht und Sie können es nicht. Damit ist für mich die einzige logische Konsequenz Ihr Rücktritt – besser heute als morgen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.47

Vizepräsident Daniel Schmid: Zur Beantwortung hat sich Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses.

RN/73

15.47

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin heute hier im Bundesrat, um über die aktuellen Herausforderungen die Justiz in Österreich betreffend zu sprechen. Unser Rechtsstaat steht vor großen Aufgaben. Manche Probleme sind neu, vieles hat sich aber über Jahre aufgebaut. Seit eineinhalb Jahren arbeiten wir im BMJ nun daran, diesen mannigfaltigen Reformstau Schritt für Schritt abzubauen. Erschwerend ist allerdings, dass dies in eine Phase fällt, in der der Staat insgesamt sparen muss und sich finanzielle Spielräume erst wieder erarbeiten muss. 

Vier Bereiche möchte ich vorab ansprechen, bevor ich auf die gestellten Fragen eingehe. 

Der erste Bereich betrifft die Funktionsfähigkeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unsere Richterinnen und Richter, unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leisten unter wachsendem Arbeitsdruck hervorragende Arbeit. Österreich schneidet im europäischen Vergleich bei der Verfahrensdauer und beim Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz sehr gut ab. Diese Qualität ist aber nicht selbstverständlich. 

In der kommenden Woche werden Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit einer Protestwoche auf die hohe Arbeitsbelastung aufmerksam machen, und ich weiß, dass dieser Protest sich auch an die Ressortspitze richtet. Dazu sage ich ganz klar: Ich sehe diese Belastung und ich sehe diesen Einsatz. Ich kann viele Forderungen nachvollziehen, und es gebührt allen Beschäftigten in der Justiz Dank und Anerkennung dafür, dass diese Qualität der österreichischen Justiz aufrechterhalten werden kann, obwohl es diese herausfordernden Bedingungen gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Mein Ziel ist und bleibt, der Justiz die Möglichkeiten zu geben, die ein starker Rechtsstaat braucht. Wir wissen aber auch, unser finanzieller Spielraum ist derzeit äußerst begrenzt. Die Justiz muss auch ihren Beitrag zur Budgetsanierung leisten, einerseits um aus dem EU-Defizitverfahren herauszukommen, andererseits um von unserem Schuldenberg herunterzukommen, denn wenn wir jetzt nicht sparen, werden uns in Zukunft die Zinsen davongaloppieren und dann werden uns die Mittel für die gesellschaftlich notwendigen Aufgaben und Projekte in Zukunft noch mehr fehlen. 

Die beiden Doppelbudgets sehen, wie bekannt ist, leider keine zusätzlichen Planstellen vor. Wir entlasten dafür aber auf anderen Wegen. Wir setzen mit dem Projekt Aufgabenkritik, mit der Revision von Abläufen und Aufgaben durch Digitalisierung und mit technischen Werkzeugen an, um die Beschäftigten in der Justiz zu entlasten. 

Das ersetzt natürlich nicht das Personal im nötigen Umfang, aber es wird helfen, die Arbeitslast einzudämmen und in einem gewissen Ausmaß auch personelle Spielräume zu schaffen. Sobald es die Budgetsituation zulässt, werde ich mich natürlich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften auch wieder personell besser ausgestattet werden. 

Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist der Straf- und Maßnahmenvollzug. Die Lage in unseren Haftanstalten ist ernst. Derzeit gelingt es gerade noch, einen einigermaßen menschenrechtskonformen Strafvollzug sicherzustellen. Wenn aber die Zahl der Inhaftierten linear weiter so ansteigt wie bisher, wird das natürlich immer schwieriger. 

Der hohe Belag belastet Bedienstete ebenso wie Insassinnen und Insassen und gefährdet eines der wichtigsten Ziele des Strafvollzugs, nämlich die Resozialisierung, denn nur wer in Haft die Möglichkeit von Arbeitserfahrungen und/oder von Ausbildung bekommt, wird in der anschließenden Freiheit ein Leben meistern können, ohne weitere Straftaten zu begehen. 

An dieser Stelle möchte ich als oberstes Organ der Justizverwaltung noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht in meinem Einflussbereich liegt, ob und wie viele Menschen in Haft kommen. Das entscheiden ausschließlich die unabhängigen Gerichte. 

Um dem hohen Belag in den Haftanstalten entgegenzuwirken, haben wir bereits von Beginn meiner Amtszeit an gesetzliche Maßnahmen ergriffen. Wir haben den elektronisch überwachten Hausarrest ausgeweitet, die bedingte Entlassung erleichtert und Schritte gesetzt, um ausländische Straftäter leichter außer Landes zu bringen – durch den Wegfall der Zustimmung des Betroffenen bei der bedingten vorzeitigen Entlassung in das Herkunftsland und durch Vereinfachungen bei der Überstellung von Straftätern zum Strafvollzug in der Heimat. 

Wir arbeiten außerdem an Alternativen zu kurzen unbedingten Haftstrafen durch gemeinnützige Arbeit und weitere Entlastungsmaßnahmen für die Haftanstalten. 

Gleichzeitig haben wir heuer die Ausbildungskurse für die Justizwache signifikant aufgestockt, werden das natürlich weiterführen und im nächsten Jahr eine Rekrutierungsoffensive – vor allem auch im Westen Österreichs – starten. 

Wir müssen also konsequent weiterarbeiten und brauchen dafür einen politischen Schulterschluss. Deshalb habe ich mich letzte Woche mit den Justizsprecherinnen und -sprechern aller Parlamentsparteien zur Situation in den Haftanstalten ausgetauscht, denn eines muss uns allen klar sein: Wie der Staat mit Menschen umgeht, denen er die Freiheit entzieht, ist ein Gradmesser unserer Zivilisation, und es ist natürlich auch immer eine Frage der inneren Sicherheit unseres Staates. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Dritten möchte ich auf den Schutz von Kindern und Frauen vor Gewalt zu sprechen kommen. Immer wieder lesen und hören wir von grausamen und perfiden, oft schwersten Gewalttaten gegen Frauen und Kinder. Vorab eine simple, aber enorm wichtige Botschaft: Jede Frau und jedes Kind hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. 

Unser Strafrecht ist hier sehr klar: Wer Kinder missbraucht oder verletzt, wer Frauen vergewaltigt, verfolgt oder bedroht, wird zur Verantwortung gezogen. Aber Strafrecht alleine genügt nicht, Prävention ist ebenso wichtig wie herausfordernd. Dazu kommt, dass neue Technologien eben auch wieder neue Formen von Gewalt ermöglichen. 

Deshalb handeln wir mit dem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen, mit den Gewaltambulanzen, mit dem Entwurf für das Konsensprinzip „Nur Ja heißt Ja“ und vor allem auch mit der Überprüfung des Sexualstrafrechts, um neue Schutzlücken etwa bei Vergewaltigungsvideos und Deepfakes aufzudecken. Auch die neuen europäischen Regelungen gegen Kindesmissbrauch werden wir zügig umsetzen. 

Aber Schutz vor Gewalt beginnt nicht erst im Gerichtssaal oder auf der Polizeistation, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle tragen Verantwortung. Schauen wir hin, hören wir zu, schreiten wir ein!

Zu guter Letzt möchte ich noch auf die in der Anfrage angesprochene unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft zu sprechen kommen. Österreich hat wie erwähnt eine hervorragend arbeitende Justiz. Ich stehe hinter den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Sie handeln allein auf Grundlage des Gesetzes, unabhängig von Herkunft, Stellung oder politischer Anschauung. Deshalb verurteile ich pauschale und persönliche Angriffe auf die Organe der Justiz, die etwas anderes unterstellen, ganz entschieden. Wer sie verunglimpft, beschädigt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Genau deshalb bleibe ich dabei: Wir brauchen eine unabhängige Weisungsspitze als Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. (Beifall bei der SPÖ.) 

Mit einer solchen unabhängigen Weisungsspitze würde ich mich selbst und die künftigen Amtsträgerinnen und Amtsträger im Justizressort entmachten. Derzeit ist es so, dass ich selbst nicht in die fachliche Beurteilung staatsanwaltschaftlicher Verfahren eingreife, wenngleich natürlich die Erledigungen nach wie vor in meinem Namen ergehen. Ich trage die Verantwortung, aber ich greife nicht ein. 

Doch ein System darf nicht davon abhängen, wie sich die einzelne Ministerin oder der einzelne Minister verhält. Es darf nicht einmal der Anschein einer politischen oder sonst unsachlichen Einflussnahme entstehen. Deshalb brauchen wir eine Bundesstaatsanwaltschaft, die fachlich stark, unabhängig und frei von Beeinflussung arbeiten kann. Die Gespräche darüber werden wir in der Koalition und in Kürze auch mit den Oppositionsparteien fortsetzen. Für mich gilt da unverändert: Qualität vor Tempo. 

Werte Mitglieder des Bundesrates, ein starker Rechtsstaat zeigt sich darin, dass seine Institutionen unabhängig sind, seine Gerichte funktionieren, seine Gefängnisse menschenwürdig geführt werden und Menschen wirksam vor Gewalt geschützt werden. Daran arbeiten wir Schritt für Schritt, konsequent und mit dem Anspruch, Probleme nicht zu verwalten, sondern zu lösen. 

Im Folgenden wende ich mich den gestellten Fragen zu:

Zu Frage 1: 

Die Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug im Bundesministerium für Justiz verfolgt die Empfehlungen der Volksanwaltschaft und des Menschenrechtsbeirates konsequent und hat bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Zahlreiche der angesprochenen Empfehlungen wurden umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Informationszugang, Beschwerdemanagement, Gesundheitsversorgung, Suizidprävention, Suchtbehandlung, Frauen- und Jugendvollzug oder Videotelefonie. 

Konkret bedeutet das: Im Bereich des Maßnahmenvollzugs wurden bereits im Jahr 2015 eigene Abteilungen für den Maßnahmenvollzug in Strafhäusern eingerichtet, um eine organisatorische Trennung vom allgemeinen Strafvollzug sicherzustellen. Darüber hinaus werden bei Neu- und Umbauten die Anforderungen an den Schutz der Intim- und Privatsphäre der Untergebrachten umfassend berücksichtigt. Auf den forensischen Abteilungen stehen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Freizeitangebote werden in die Ressourcen-, Ziel- und Leistungsvereinbarung aufgenommen und deren Umsetzung wird regelmäßig überprüft. Zudem wird darauf geachtet, dass Patientinnen und Patienten möglichst selbstbestimmt Aufenthalte im Freien wahrnehmen können. 

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Suizidprävention, für die das BMJ eine Expertengruppe eingesetzt hat, die bereits 48 konkrete Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Suizidprävention erarbeitet hat. Als ergänzende Maßnahme wurde auch das sogenannte Listener-Projekt etabliert. Dabei unterstützen speziell geschulte Insassinnen und Insassen Mitgefangene in psychiatrischen Krisensituationen, insbesondere während der Nachtstunden und an Wochenenden. Ergänzend erstellt die Fachgruppe Suizidprävention jährlich Berichte und Empfehlungen auf Grundlage der Analyse von Suiziden und Suizidversuchen, um bestehende Präventionsmaßnahmen laufend weiterzuentwickeln. 

Mit September hat die Generaldirektion ein besonderes Monitoring zu den Selbstbeschädigungen, Suiziden, Suizidversuchen und Todesfällen eingerichtet.

Zu Frage 2:

Mit Erlass vom März 2026 wurde die Nutzung der Räumlichkeiten mit Betonbetten verboten. Mittlerweile wurden sämtliche Betonbetten entfernt und durch Schaumstoffmatratzen ersetzt.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Im April wurde der Erlass Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung von Hoheitsgewalt im Straf- und Maßnahmenvollzug, Deeskalationssicherstellung, unverzüglicher medizinischer Abklärung in Zusammenhang mit Notsituationen bei psychisch Erkrankten beziehungsweise psychotischen Inhaftierten sämtlichen Leiterinnen und Leitern der Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren zur Kenntnis gebracht. 

Der Erlass stellt Menschenrechte, Menschenwürde und Verhältnismäßigkeit klar in den Mittelpunkt. Deeskalation hat Vorrang vor Zwang, der nur als letztes Mittel zulässig ist. Die sogenannte 4D-Strategie – Dialog, Deeskalation, Durchsetzen und Distanz – bildet dafür den Handlungsrahmen.

Im Umgang mit psychisch erkrankten Inhaftierten ist insbesondere Sensibilität geboten. Deeskalation hat oberste Priorität. Isolation ist möglichst zu vermeiden und bei Zweifeln am psychischen Zustand unverzüglich medizinische Expertise einzuholen. Alle Vorfälle müssen zeitnah, vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Gleichzeitig stärken wir den Schutz der Bediensteten durch Fortbildung, Supervision und organisatorische Maßnahmen. Unser Ziel ist klar: Wir schützen die Rechte der Inhaftierten und die Sicherheit der Bediensteten gleichermaßen. 

Darüber hinaus erarbeitet die Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug seit Vorliegen des Berichtes der Hirtenberg-Kommission gemeinsam mit der Kompetenzstelle Medizin eine Sicherheitsstrategie. Dazu planen wir im FTZ Garsten einen Pilotbetrieb zur Ausweitung der Telemedizin für psychiatrische Konsultationen. Auch die im Bericht der Hirtenberg-Kommission vorgeschlagenen Schulungsmaßnahmen für Bedienstete setzt die Generaldirektion bereits um. 

Noch im Spätherbst beginnen die Bauarbeiten für eine Abteilung zur psychiatrischen Behandlung in der Justizanstalt Stein mit acht Haftplätzen und einem Sonderhaftraum. 

Wichtig für mich ist auch: Bei psychischen und psychiatrischen Akutsituationen unternehmen die Generaldirektion und die Justizanstalten alle erforderlichen Schritte, um schnellstmöglich einen geeigneten Behandlungsplatz in einer öffentlichen Krankenanstalt zu organisieren. Wann eine Aufnahme tatsächlich möglich ist, hängt allerdings von den dort verfügbaren Kapazitäten ab und liegt außerhalb des Einflussbereiches der Justizverwaltung. Bis zur Überstellung gewährleisten wir die erforderlichen medizinischen und psychiatrischen Versorgungen im Straf- und Maßnahmenvollzug bestmöglich.

Zu Frage 6:

Die Auswahl der Person der oder des in einem konkreten Gerichtsverfahren zu bestellenden Sachverständigen ist ausschließlich Sache des Gerichts im Rahmen der unabhängigen Rechtsprechung. § 86 des Gerichtsorganisationsgesetzes sieht vor, dass als Sachverständige vorrangig Personen zu bestellen sind, die in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen sind. Nur unter der Voraussetzung, dass eine solche Person nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, kann auch eine andere geeignete Person bestellt werden. 

Konkret für das Spezialgebiet psychiatrische Kriminaldiagnostik sind derzeit in Österreich jedenfalls 24 Personen in die Gerichtssachverständigenliste eingetragen, wobei es sich bei einer dieser Personen um einen ausgebildeten Kinderpsychiater handelt.

Zu Frage 7: 

Es sind mir keine Fälle bekannt, da dazu keine Daten in Evidenz gehalten werden.

Zu den Fragen 8 und 9:

Mit Stand 8.10. sind 962 Personen nach § 21 Abs. 1 StGB, davon 284 mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, und 715 Personen nach § 21 Abs. 2 StGB, davon 156 mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, untergebracht. 88 Personen sind vorläufig nach § 431 Abs. 1 StPO und 34 Personen sind vorläufig nach § 431 Abs. 2 StPO untergebracht.

Zu den Fragen 10 und 11:

Im FTZ Wien-Mittersteig sollen sowohl Personen gemäß § 21 Abs. 1 als auch Personen gemäß § 21 Abs. 2 StGB untergebracht werden. 

Die personelle Ausstattung eines FTZ ist von der jeweils aufhältigen Population, deren individuellen Merkmalen und den verschiedenen Berufsgruppen abhängig. Eine Beantwortung der Frage ist daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Zu den Fragen 12 bis 15:

Mit Stand August 2026 haben wir bei den Exekutivbediensteten 3 400 Planstellen, von denen 3 217 besetzt sind. Damit sind 183 Planstellen nicht besetzt. Der Planstellenbesetzungsgrad bei den Exekutivbediensteten liegt somit bei 94,6 Prozent. 

Die Zahlen aufgeteilt nach Verwendungsgruppen: 

Verwendungsgruppe E1: 59 Planstellen, davon 47 Planstellen besetzt – Besetzungsgrad 80 Prozent. 

Verwendungsgruppe E2a: 2 020 Planstellen, davon 1 833 Planstellen besetzt – Besetzungsgrad 90 Prozent. 

Verwendungsgruppe E2b: 1 320 Planstellen, davon 1 191 Planstellen besetzt – Besetzungsgrad 90 Prozent. 

Verwendungsgruppe E2c: eine Planstelle – da ist ein Tippfehler –, jedenfalls 146 besetzte Planstellen – Besetzungsgrad über 100 Prozent.

Aufgeteilt nach Justizanstalten lag der Planstellenbesetzungsgrad der Exekutivbediensteten im Jahr 2026 im Durchschnitt zwischen 76 Prozent am Münnichplatz und 104 Prozent in Klagenfurt. 

Mit Stand 1.9.2026 sind 37 Planstellen mit Personen besetzt, die karenziert sind. 

Im Jahr 2025 gab es in Summe 185 Fälle von Langzeitkrankenständen; im Jahr 2026 waren es im Zeitraum Jänner bis Juli 126 Fälle.

Die durchschnittlichen monatlichen Überstunden der Exekutivbediensteten in den Jahren 2023 bis 2026 belaufen sich auf folgende Werte:

2023: 15 492 Überstunden; 2024: 15 065 Überstunden; 2025: 15 760 Überstunden; 2026: bisher 14 512 Überstunden. Die monatlich ausbezahlten Überstunden verringerten sich somit von 2023 bis 2026 um rund 6 Prozent. 

Seit meinem Amtsantritt wurden insgesamt 17 Grundausbildungslehrgänge mit einer Gesamtzahl von 368 Teilnehmer:innen einberufen. In diesen Grundausbildungslehrgängen schlossen bisher 104 Teilnehmer:innen die Ausbildung erfolgreich ab.

Weiters kam es während meiner Amtszeit zu insgesamt 137 erfolgreichen Abschlüssen aus Grundausbildungslehrgängen, die vor Beginn meiner Amtszeit starteten. Insgesamt haben 53 Teilnehmer:innen die Ausbildung nicht abgeschlossen.

Zu Frage 16:

Ich habe die sich anhand der Personalanforderungsrechnung sowie aufgrund von relevanten Gesetzesvorhaben in den wirkungsorientierten Folgeabschätzungen ergebenden personellen Mehrbedarfe im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften gleich zu Beginn der Verhandlungen für die Budgetjahre 2027 und 2028 im Mai 2026 eingebracht. 

Aufgrund der von der Bundesregierung angestrebten Budgetkonsolidierung war die Schaffung dieser angeforderten weiteren Planstellen nicht möglich. Festzuhalten ist aber, dass es in der Justiz in dieser Periode zu keinem Planstellenabbau kommt, was in dieser angespannten budgetären Zeit keine Selbstverständlichkeit ist. Der Rechtsstaat bleibt handlungsfähig und vollumfänglich abgesichert.

Zu Frage 17:

Die Belagskapazität lag bei meiner Amtsübernahme im März 2025 bei 8 255, der tatsächliche Belag bei 8 889. Dies entspricht einer Belagsquote von 107,68 Prozent. Mit 1. Oktober 2026 haben wir eine Belagsfähigkeit von 8 421, der Belag liegt bei 9 204. Das entspricht einer Belagsquote von 109,3 Prozent.

Zu den Fragen 18 und 19:

Der anhaltende Überbelag im Straf- und Maßnahmenvollzug birgt Risiken. Deshalb arbeiten wir im Bundesministerium für Justiz laufend an gesetzlichen Maßnahmen zur Entlastung. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 haben wir bereits den elektronisch überwachten Hausarrest und die Möglichkeiten der bedingten Entlassung ausgeweitet. Auch die derzeit im Nationalrat verhandelte Strafvollzugsnovelle 2026 verfolgt dieses Ziel. 

Künftig soll bei Absehen vom Strafvollzug wegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots das Zustimmungserfordernis entfallen. Verurteilungen wegen schwerer Gewaltverbrechen, Sexualstraftaten und terroristischer Straftaten bleiben von diesen Entlastungsmaßnahmen natürlich ausgenommen. 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nummer 6627/J-NR/2026 betreffend neue Justizanstalt in Asten sowie Nummer 6750/J-NR/2026 betreffend Strafvollzug – Überbelegung in den Haftanstalten, hier insbesondere auf die Fragen 4 bis 6.

Zudem fand am 19.2.2026 eine Enquete zur Entlastung der Justizanstalten mit Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis statt, in der unter anderem Vorschläge des Netzwerks Kriminalpolitik zur Entlastung der Justizanstalten diskutiert wurden. Auch bei den Arbeitsgesprächen mit den Justizsprecherinnen und Justizsprechern aller Parlamentsparteien am 30. Juni und am 30. September dieses Jahres stand die Entlastung der Justizanstalten im Mittelpunkt.

Zu den Fragen 20 bis 23 sowie 37 und 38: 

Die Verhängung eines Einreise- oder Aufenthaltsverbots sowie Informationen über deren Vorliegen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Mit der gerade im Nationalrat zur Verhandlung stehenden Strafvollzugsgesetznovelle 2026 wird eine Verständigungspflicht der Fremdenbehörde über die Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots gegenüber den Justizanstalten in § 133a Abs. 3 Strafvollzugsgesetz normiert. 

Vonseiten des Bundesministeriums für Justiz werden insbesondere folgende Maßnahmen in Bezug auf Strafgefangene mit nicht österreichischer Staatsangehörigkeit forciert. Überstellungen zur Strafvollstreckung basieren innerhalb der EU auf dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI Freiheitsstrafen, der auf Initiative der österreichischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2006 zurückgeht. Probleme bestehen allerdings aufgrund der langen Verfahrensdauern in anderen EU-Mitgliedstaaten und wegen bürokratischer Hürden. Die konsequente und effektive Anwendung des Rahmenbeschlusses wird vom Bundesministerium derzeit prioritär verfolgt und auch von mir persönlich beim Rat der EU angesprochen werden. 

Für die Überstellung zur Strafverfolgung in Drittstaaten ist das Übereinkommen des Europarates zur Überstellung verurteilter Personen maßgeblich. Das Übereinkommen wurde von zahlreichen Staaten außerhalb des Europarates ratifiziert, darunter die USA, Japan, Israel und zuletzt Brasilien und Kirgisistan. Nach dem im Jahr 2001 in Kraft getretenen Zusatzprotokoll ist bei Vorliegen eines rechtskräftigen Aufenthalts- und Rückkehrverbotes eine Überstellung auch ohne Zustimmung der verurteilten Person möglich. Es wird daher dieser multilaterale Ansatz und der Beitritt möglichst vieler Staaten prioritär verfolgt und dies auch gegenüber bereitwilligen Staaten kommuniziert, zuletzt gegenüber Albanien. Darüber hinaus bestehen bilaterale Abkommen über die Übernahme zur Strafverfolgung mit Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kuba, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Thailand. 

Im Jahr 2024 fanden 177, im Jahr 2025 208 und im Jahr 2026 bisher 150 Überstellungen zur Strafvollstreckung statt. Nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit kann derzeit gemäß § 133a Strafvollzugsgesetz bei Vorliegen eines Einreise- oder Aufenthaltsverbotes mit Zustimmung des Insassen vom Strafvollzug abgesehen und eine Außerlandesbringung durch die Fremdenpolizei durchgeführt werden. Es erfolgt in diesen Fällen keine Inhaftierung im Ausland wegen der Verurteilung in Österreich. Darauf basierend erfolgten im Jahr 2024 insgesamt 411, im Jahr 2025 394 und im Jahr 2026 bisher 246 Entlassungen in den Herkunftsstaat. Mit der Strafvollzugsnovelle 2026, wie bereits erwähnt, entfällt im neu zu schaffenden § 133b das Zustimmungserfordernis des Drittstaatsangehörigen. Die Durchführung der Außerlandesbringung selbst fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Zu den Fragen 24 und 25:

Die Ausarbeitung des in meinem Vollziehungsbereich fallenden Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft sowie der Änderungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, des Staatsanwaltschaftsgesetzes mit der Strafprozeßordnung 1975 erfolgt durch die Fachabteilungen im Bundesministerium für Justiz im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach der Geschäftsverteilung und während der regulären Dienstzeiten. Externe Leistungen wurden seit meinem Amtsantritt nicht beauftragt, zusätzliche Kosten sind nicht entstanden. Die notwendige Legistik im Bereich der Bundesverfassung fällt in den Vollziehungsbereich des Bundeskanzleramtes. 

Grob geschätzt wird der Aufwand für die Bundesstaatsanwaltschaft brutto rund 9 Millionen Euro und 40 Planstellen betragen. Da der Großteil aus Umschichtungen kommen soll, betragen die reinen Mehrkosten netto etwa 3,5 Millionen Euro und entsprechend weniger Planstellen. Ich halte auch fest, dass es sich um grobe Schätzungen handelt. Die genauen Zahlen hängen von der konkreten Ausgestaltung ab, die noch Gegenstand politischer Verhandlungen sind.

Zu Frage 26:

Da diese Frage sämtliche Vorhaben im Wirkungsbereich des BMJ berührt, kann eine Aufzählung hier nicht vorgenommen werden. Im Bereich baulicher Maßnahmen müssen Prioritäten gesetzt werden, wobei die dringlichen und unaufschiebbaren Vorhaben jedenfalls umgesetzt und priorisiert werden. Im Bereich des Opferschutzes wurden keine Projekte oder Maßnahmen aus budgetären Gründen verschoben oder eingeschränkt. Trotz Einsparungen im Budget für den Verein Neustart kommt es zu keiner Reduktion der Leistungen durch den Verein. Mein Ressort befindet sich dazu im engen Austausch mit der Geschäftsführung des Vereins. 

Besonders erfreulich ist, dass das Modellprojekt Opfer-Täter-Dialog in einen Regelbetrieb übergeführt werden kann. Durch das Projekt konnte die Zahl der diversionellen Erledigungen durch Tatausgleiche merklich gesteigert werden, es stellt damit ein wertvolles Angebot für Opfer und Täter dar. Neben einem positiven Effekt auf die involvierten Personen hat dies auch einen positiven Effekt auf die Haftzahlen und die Tätigkeit der Gerichte.

Zu Frage 27:

Vorab möchte ich nochmals festhalten, dass mir der Erhalt einer funktionierenden Gerichtsbarkeit im ländlichen Raum ein zentrales Anliegen ist. Bei allen Überlegungen zu Änderungen der Gerichtsorganisation achte ich strikt darauf, dass es zu keinen Kürzungen kommt, die dazu führen, dass den Menschen der Zugang zum Recht genommen wird. Besonders wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, auch im ländlichen Raum sicherzustellen, dass die rechtsschutzsuchende Bevölkerung einen effektiven Zugang zum Recht hat und ein uneingeschränktes Bürger:innenservice in Anspruch nehmen kann. 

Bei all unseren Überlegungen zu den Gerichtsstrukturreformen ist das ein tragender Grundsatz, den wir stets mitberücksichtigen. Bereits im Jahr 2019 hat sich eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz jene Bezirksgerichte angeschaut, bei denen eine Zusammenlegung mit einem anderen Standort unter Heranziehung strenger Parameter indiziert war. Es sollen jedenfalls nur jene Standorte mit einem anderen Standort zusammengelegt werden, bei denen eine Zusammenlegung ohne zusätzliche Kosten möglich ist. Die geplanten Strukturreformen sind daher keineswegs das Ergebnis kurzfristiger Überlegungen. Eine Zusammenlegung von Bezirksgerichten wird jedenfalls nur nach eingehenden Gesprächen mit den betroffenen Gemeinden und Ländern erfolgen, zumal die dafür erforderliche Verordnung von der Bundesregierung zu erlassen ist und daher ein breiter Konsens erzielt werden muss. 

In Bezug auf die in den Bundesländern identifizierten Standorte können folgende mögliche Einsparungen für Normmieten, Betriebskosten, Energiekosten, Sicherheitsdienstleistungen, Reinigung und Sicherheitsmaßnahmen angenommen werden: Burgenland: insgesamt 316 630,10 Euro; Niederösterreich: insgesamt 274 814,64 Euro; Steiermark: insgesamt 507 383,53 Euro; Tirol: insgesamt 997 583,25 Euro; Vorarlberg: insgesamt 176 283,08 Euro; insgesamt: 2 272 694,60 Euro.

Zu Frage 28:

Das Justizministerium ist mit dem Verein Neustart im engen Austausch, sodass es zu keiner Einschränkung des Leistungsumfangs kommen wird.

Zu Frage 29:

Wir gehen einen anderen Weg. Im Umgang mit strafunmündigen Kindern setzen wir auf Erziehung und Maßnahmen, die ihre Entwicklung fördern. Dazu zählen engmaschige sozialpädagogische Betreuung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und gezielte Interventionen bereits an der Schwelle zur Straffälligkeit. Denn das Wiener Modellprojekt Auszeit-WG zeigt, dass wir Kinder und Jugendliche wirksam aus der Kriminalität führen können. Dort wurde ab Juli ein 13-jähriger Intensivtäter betreut und nach dem Heimaufenthaltsgesetz in seiner Freiheit beschränkt. Nach wenigen Wochen konnte er eine andere Einrichtung wechseln und ist seither nicht mehr straffällig geworden. 

Wir arbeiten deshalb soeben an einer gesetzlichen Grundlage, um auch strafunmündigen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen aus pädagogischen Gründen die Freiheit entziehen zu können. Der Entwurf wird in Kürze den Koalitionspartnern übermittelt. Unser Gesetzesvorschlag sieht eine vorübergehende verhältnismäßige Freiheitsentziehung vor, wenn das Kind sich selbst oder andere gefährdet oder seine Entwicklung und Entfaltung ernstlich und erheblich gefährdet sind. Voraussetzung ist ein fachgemäßes pädagogisches Gesamtkonzept der Einrichtung. Eine gerichtliche Kontrolle mit kurzen Fristen und eine Minderjährigenvertretung nach dem Vorbild der Bewohner:innenvertretung sollen die Grundrechte der Betroffenen sichern.

Zu Frage 30:

Die Zahl der Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz entwickelte sich wie folgt: 2015: 6 500; 2016: 6 089; 2017: 6 994; 2018: 7 567; 2019: 6 849; 2020: 5 882; 2021: 6 037; 2022: 5 533; 2023: 5 341; 2024: 5 482 und 2025: 5 067. Insgesamt wurden im Zeitraum 2015 bis 2025 67 341 Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz erfasst. Die Zahlen beziehen sich auf Verurteilungen ohne Berücksichtigung der Rechtskraft. 

Zu Frage 31:

Die rechnerische Relation zwischen den bei den Staatsanwaltschaften angefallenen Suchtmittelgesetzverfahren und den gerichtlichen Verurteilungen entwickelte sich wie folgt: 2015: 18,39 Prozent; 2016: 15,35 Prozent; 2017: 15,35 Prozent; 2018: 16,46 Prozent; 2019: 15,1 Prozent; 2020: 13,66 Prozent; 2021: 15,75 Prozent; 2022: 14,71 Prozent; 2023: 13,65 Prozent; 2024: 13,22 Prozent und 2025: 12,57 Prozent. Damit ist die rechnerische Relation im Betrachtungszeitraum insgesamt gesunken. 

Über die Jahre 2015 bis 2025 ergibt sich eine Gesamtrelation von 14,92 Prozent. Zu beachten ist, dass die Auswertung den Anfall bei den Staatsanwaltschaften und nicht die Zahl der polizeilichen Suchtmittelanzeigen gegenüberstellt. Aufgrund möglicher zeitlicher Verschiebungen zwischen dem Verfahrensanfall und der Verurteilung handelt es sich zudem um eine rein rechnerische Relation und nicht um eine Verurteilungsquote einzelner Verfahren.

Zu Frage 32:

Vorweg ist festzuhalten, dass nicht jede polizeiliche Anzeige strafrechtliche Relevanz hat und daher zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen muss. Ebenso führt nicht jedes Ermittlungsverfahren zu einer Anklage. Im Zeitraum 2015 bis 2025 gab es insgesamt 14 Novellen des Suchtmittelgesetzes. Hervorzuheben ist das Strafrechtsänderungsgesetz 2015, mit dem § 13 Abs. 2a und 2b Suchtmittelgesetz geändert wurden und die damit zusammenhängende diversionelle Erledigung sowie eine engere Definition der Gewerbsmäßigkeit. Diese Änderungen trugen sicherlich zu einem Rückgang der Verurteilungszahlen und zu einem Anstieg der Diversionen bei. Außerdem sieht das österreichische Recht verschiedene Alternativen zur Bestrafung vor. Damit trägt das Recht dem Grundsatz Therapie statt Strafe bei Suchtkranken Rechnung, da die reine Bestrafung bei Suchtkranken oft keine Einsicht beziehungsweise Änderung ihres Suchtverhaltens hervorruft.

Zu den Fragen 33 und 34:

In den Jahren 2015 bis 2025 wurden insgesamt 873 096 staatsanwaltschaftliche Erledigungen im Zusammenhang mit Suchtmittelgesetzdelikten erfasst. Davon entfielen 108 602 auf Anklagen, 503 458 auf diversionelle Erledigungen und 107 208 auf Einstellungen. Weitere 34 782 Erledigungen betrafen Ausscheidungen, 49 437 Abbrechungen und 69 552 sonstige Erledigungen. 

Die jährliche Zahl der Anklagen betrug 2015: 12 077; 2016: 10 264; 2017: 11 027; 2018: 11 003; 2019: 10 888; 2020: 9 589; 2021: 9 026; 2022: 8 591; 2023: 8 568; 2024: 9 023 und 2025: 8 466. 

Diversionelle Erledigungen wurden 2025 in 27 216, 2016 in 38 646, 2017 in 53 331, 2018 in 53 482, 2019 in 51 353, 2020 in 51 906, 2021 in 48 090, 2022 in 44 159, 2023 in 44 481, 2024 in 45 718 und 2025 in 45 076 Fällen erfasst. 

Die Zahl der Einstellungen betrug 2015: 10 897; 2016: 9 911; 2017: 9 533; 2018: 9 704; 2019: 10 219; 2020: 10 204; 2021: 9 044; 2022: 8 444; 2023: 8 962; 2024: 10 005 und 2025: 10 335. 

Bei den Erledigungen nach § 35 Suchtmittelgesetz unterscheidet die Auswertung zwischen dem vorläufigen Rücktritt gemäß § 35 Suchtmittelgesetz, dem vorläufigen Rücktritt gemäß § 35 Abs. 9 Suchtmittelgesetz und der vorläufigen Zurücklegung unter Bedingungen oder Auflagen. Zusammengenommen wurden in diesen drei Kategorien 269 854 Erledigungen umfasst. 

Die jährlichen Fallzahlen betrugen 2015: 14 465; 2016: 25 697; 2017: 28 146; 2018: 27 448; 2019: 20 056; 2020: 26 717; 2021: 23 767; 2022: 23 170; 2023: 23 574; 2024: 24 510 und 2025: 23 307. 

Der rechnerische Anteil dieser drei Erledigungsarten an sämtlichen staatsanwaltschaftlichen Erledigungen betrug 2015: 21,68 Prozent; 2016: 34,88 Prozent; 2017: 31,7 Prozent; 2018: 30,74 Prozent; 2019: 32,13 Prozent; 2020: 31,41 Prozent; 2021: 30,38 Prozent; 2022: 31,78 Prozent; 2023: 31,67 Prozent; 2024: 31,06 Prozent und 2025: 30,79 Prozent. Über den gesamten Betrachtungszeitraum ergibt sich damit ein rechnerischer Anteil von rund 30,75 Prozent.

Zu Frage 35:

In den Jahren 2015 bis 2025 wurden insgesamt 31 279 Verurteilungen ausländischer Staatsangehöriger inklusive EU-Bürgerinnen und -Bürger wegen Delikten nach dem Suchtmittelgesetz erfasst. Die jährlichen Zahlen betrugen 2015: 2 737; 2016: 2 840; 2017: 3 549; 2018: 3 849; 2019: 3 306; 2020: 2 506; 2021: 2 655; 2022: 2 470; 2023: 2 490; 2024: 2 455 und 2025: 2 422. (Vizepräsident Gfrerer übernimmt den Vorsitz.)

Zu Frage 35a: 

Bei Verurteilungen nach § 28 Suchtmittelgesetz betrug der Anteil ausländischer Staatsangehöriger inklusive EU-Bürgerinnen und -Bürger 2015: 51,31 Prozent, 2016: 53,8 Prozent; 2017: 56,66 Prozent; 2018: 62,01 Prozent; 2019: 64,5 Prozent; 2020: 57,48 Prozent; 2021: 60,9 Prozent; 2022: 62,14 Prozent; 2023: 58,32 Prozent; 2024: 56,28 Prozent und 2025: 54,44 Prozent. Über den gesamten Zeitraum lag der Anteil bei 58,62 Prozent.

Bei Verurteilungen nach § 28a Suchtmittelgesetz lag der Anteil ausländischer Staatsangehöriger inklusive EU-Bürgerinnen und -Bürger 2015 bei 47,11 Prozent; 2016 bei 48,12 Prozent; 2017 bei 46,73 Prozent; 2018 bei 51,62 Prozent; 2019 bei 51,21 Prozent; 2020 bei 46,66 Prozent; 2021 bei 46,26 Prozent; 2022 bei 48,78 Prozent; 2023 bei 49,26 Prozent; 2024 bei 48,38 Prozent; und 2025 bei 49,60 Prozent. Über den gesamten Zeitraum betrug der Anteil 48,6 Prozent. 

Die Frage 35b kann im Rahmen einer mündlichen Beantwortung nicht im Detail ausgeführt werden.

Zu Frage 36:

Das Merkmal Migrationshintergrund wird nicht erfasst. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.31

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Ich danke für die Beantwortung. 

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. 

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates auf insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile es.

RN/74

16.32

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Einen wunderschönen späten Nachmittag, Herr Staatssekretär! (Heiterkeit und Zwischenrufe.) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier in Österreich zwei gegenläufige Entwicklungen. Verstehen Sie mich? (Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.]: Sie ist Ministerin, nicht Staatssekretärin!) – Sehr geehrte Frau Minister! Wir haben hier in Österreich zwei gegenläufige Entwicklungen in der Form, dass einerseits die Belastung der Bevölkerung immer höher wird, während auf der anderen Seite die wesentlichen Institutionen unseres Staates nicht mehr die Leistungen erbringen wie früher und eine zunehmende Erosion stattfindet, egal ob man auf die ÖBB schaut, auf die Post, auf den Gesundheitsbereich, wo die Menschen auf Operationen warten, oder eben auf die Justizkrise im Justizressort. Das ist ja eine durchaus treffende Bezeichnung, vor allem weil wir in Österreich zum ersten Mal seit Menschengedenken einen Streik in der Justiz haben. Die Frage ist, warum diese schleichende Entwicklung stattfindet, und darauf sollten wir hier gemeinsam eine Antwort suchen. 

Die wichtigen Probleme sind angesprochen worden. Ich möchte da zwei Schwerpunkte herausgreifen. Das eine ist die Frage: Wie sieht es in Österreich hinter Gittern aus? – 10 000 Strafgefangene, haben wir gehört, sind erwähnt worden. Die Zahlen sind hoch, die Gefängnisse sind voll. Es stellt sich die Frage: Warum? Wir hatten 8 000 Strafgefangene in den Achtziger- und Neunzigerjahren, jetzt sind wir auf 10 000 hinaufgekommen. Das ist eine sehr schlechte Entwicklung. Trotzdem ist diese Entwicklung an und für sich, so negativ sie ist, keine katastrophale. 

Der Schwerpunkt der Probleme, der eigentliche Brandherd, liegt woanders, nämlich im Maßnahmenvollzug. Im Maßnahmenvollzug hatten wir vor 15 Jahren 500 Häftlinge; derzeit: 1 700. Eine kurze Erklärung: Der Maßnahmenvollzug besteht hauptsächlich aus psychisch auffälligen Personen. Es gibt daneben auch noch die Drogenentzugs- beziehungsweise -entwöhnungsbedürftigen, und es gibt die gefährlichen Rückfalltäter, die sind zahlenmäßig aber nicht mehr so von Bedeutung. 

Die Frage, die ich aus zwei Gründen eigentlich gerne beantwortet hätte, ist diese: Wie kommt es in 15 Jahren zu einer Steigerung um 300 bis 400 Prozent von psychisch auffälligen Personen? Erstens, weil diese Steigerung eine ganz enorme ist, und der zweite Punkt sind die Kosten. Wir haben schon gehört: 180 Euro, in der Realität auch etwas darüber, kostet ein Strafgefangener pro Tag. Wir haben aber in forensischen Zentren Kosten, die 1 000 Euro erreichen und sogar darüber liegen. Das heißt, wenn man das hochrechnet, sind es bei 10 000 beziehungsweise 1 700 Personen gewaltige Mengen. 

Die Frage ist: Wo kommt das her? Da vom Justizministerium keine Antwort erfolgte, will ich versuchen, eine solche Antwort zu geben. Haben sich die Menschen im Land geändert? – Ja, haben sie, nämlich durch 2015 und die Jahre davor und danach, als wir einen großen Zuzug an Menschen aus Krisengebieten gehabt haben, an Personen, die einen anderen Erlebnishorizont haben, Gewalttaten erlebt haben, in Kämpfe verwickelt waren und daher natürlich eine erhöhte Anfälligkeit für psychische Krankheiten haben. Es kommt auch vor, dass psychisch kranke Personen in Entwicklungsländern, die dort nicht behandelt werden können, einfach in ein Flugzeug gesetzt werden. Wenn man die nach Österreich schafft, dann weiß man, der steigt hier aus, sagt: Ich werde verfolgt!, und dann sitzt er in Österreich und muss hier behandelt werden, und zwar im Prinzip, wie wir sehen werden, endlos lang. Das ist die eine Problematik. 

Die zweite ist die Drogenproblematik: Wir haben hier jetzt die Antworten von der Frau Minister gehört. Es ist ja so, dass die Zahlen durchaus erhoben wurden und hier eine gewisse Leistung besteht – danke auch an den Apparat, der das ausgearbeitet hat –, nur belegen diese Zahlen eine negative Entwicklung und eigentlich eine weitgehende Kapitulation der Justiz vor der Realität. Ich habe also nichts davon, wenn man Zahlen erhebt, die bei den Suchtmitteldelikten in die Zehntausende und in die Hunderttausende gehen. Die mögen stimmen – sie stimmen natürlich nur insofern, dass das nicht einmal eine Spitze des Eisberges ist, sondern nur die Spitze der Spitze des Eisberges, denn wer zeigt schon Drogendelikte an? (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist erwiesen, von allen Fachleuten, dass speziell die von den Grünen und Linkssozialisten favorisierten Drogen wie THC, Haschisch und Marihuana extrem dafür geeignet sind, psychische Erkrankungen auszulösen. Es gibt Fälle, wo Menschen eine Anlage zur Psychose haben, die gerade durch diese halluzinogenen Drogen ausgelöst wird. Wir haben also aufgrund der Drogenseuche, die es in unserer Gesellschaft gibt, den zweiten Grund, der diesem Anstieg an Insassen von forensischen Zentren zugrunde liegt. 

Diese Problematik wurde hier zwar zahlenmäßig erfasst, aber sie wird in der Gesellschaft überhaupt nicht mehr ernst genommen. Während Kolleginnen der Grünen in einer vorherigen Sitzung erklärt haben, dass man Zigarettenkippen sozusagen von Kinderspielplätzen aufklaubt, um diese zu entsorgen und die Kinder vor chemischen Giftstoffen zu schützen – das ist sicher lobenswert, das zu machen –, stehen einige Hundert Meter von hier entfernt auch diesen Abend Hunderte von Drogenhändlern und verkaufen ganz andere Chemikalien, Frau Kolleginnen, als in einer Zigarettenkippe drinnen sind, wohl wissend, dass diese Substanzen extrem schädlich, lebensgefährlich sind, und das wird in Kauf genommen. (Zwischenruf der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

Es gibt zwar jeden Tag am Donaukanal und in anderen Zentren Polizeieinsätze, nur diese Polizeieinsätze können nichts bewirken, weil der Wille, diese Drogenhändler endlich von der Straße zu bekommen, nicht vorhanden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann muss man noch einen weiteren Punkt ansprechen, der für diesen Anstieg verantwortlich ist. Es sitzen in den forensischen Zentren zunehmend Personen, die dort nicht hingehören. Es ist in unserer Gesellschaft so: Personen, die verhaltensauffällig sind, weil sie mit dem täglichen Leben Probleme haben, zum Beispiel kleinkriminelle Delikte begehen, Personen, die mit ihrem Geld nicht auskommen und Ladendiebstähle in Supermärkten begehen – oder klassisch ist auch die Zechprellerei, das heißt, der kommt am 15. nicht mehr mit dem Geld aus; er macht dann Schulden, Fluchtversuche bei der Festnahme, es kommt zu einer gefährlichen Drohung –, diese Personen werden kurzerhand weggesperrt.

Der nächste Punkt, warum diese Zahl so hoch ist, ist, dass man ja aus dem Maßnahmenvollzug, aus dem forensisch-therapeutischen Zentrum nicht mehr herauskommt. Dort wird bei Ausgängern verlangt, sozusagen eine Resozialisierung nachzuweisen, eine Arbeit in der Werkstatt durchzuführen. Nur, aufgrund der bekannten Personalprobleme sind diese Werkstätten geschlossen und der Ausgang findet nicht statt, sodass sich dort ein immer größerer Pool an Menschen ansammelt, die dort ihre Zeit verbringen und auch nicht mehr therapiert werden können, weil das medizinische Fachpersonal nicht mehr vorhanden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt, um nur eine Zahl zu nennen, überhaupt nur ein einziges forensisch-therapeutisches Zentrum in Österreich, das noch eine 24-stündige Besetzung hat. In allen anderen Anstalten ist das nicht der Fall. Ich werde vielleicht darauf noch zu sprechen kommen. 

Der zweite Schwerpunkt bezüglich Justiz ist dann die Kinder- und Jugendkriminalität. Die wurde erwähnt und auch die eigentlich totale Hilflosigkeit diesem Problem gegenüber, das wir in Wien haben. Es gibt die Auszeit-WG, da sitzt eine Person. Ich stelle die Frage: Was ist mit den anderen mehreren Hundert schwerkriminellen Kindern und Jugendlichen, die persönlich bekannt sind? Die sind nicht in der Auszeit-WG, die werden auch nirgends angehalten, und die treiben weiterhin ihr Unwesen. Warum ich das so hervorhebe, ist folgende Problematik, und das ist die wirkliche Problematik: Wo sehen Sie diese zehn-, zwölfjährigen Schwerkriminellen in zehn Jahren, wenn die sich entwickelt haben, wenn die Bandenbildung voranschreitet, wenn die kriminelle Karriere weitergeht? (Beifall bei der FPÖ.) Das ist die Bombe, auf die wir zusteuern, und die wird mit gutem Zureden, Erziehen nicht gelöst werden. 

Da Sie uns Freiheitlichen ja vorwerfen, keine Lösungsvorschläge vorzubringen: Ich habe heute schon einige wesentliche gehört, ich muss dem also widersprechen. Wenn Sie uns nicht zuhören, dann würde auf der Suche nach Problemlösungen ein Blick in die Schweiz genügen. In der Schweiz ist es so, dass das Gericht der Jugendwohlfahrt spätestens ab dem zweiten Delikt anordnen kann, dass ein Kind, ein Minderjähriger unter 14 Jahren in eine entsprechende Institution einzuweisen ist, und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren; dieser ist notwendig ist, denn niemand, der ernst zu nehmen ist, glaubt, dass Sie in drei Wochen, in sechs Wochen irgendein Ergebnis erzielen werden können.

Diese kriminell veranlagten Kinder – die sind nicht krank, sondern kriminell – muss man aus ihrem Umfeld herauslösen. Das ist ja seine Peergroup, wenn der nach drei oder sechs Wochen freigelassen wird, ist es ja logisch, dass er zurückgeht und dort als Held gefeiert wird. Die sind emotional abgestumpft, die sind in einer Situation, in der sie natürlich von ihren Familien bestärkt werden. Es ist nicht so, dass die Eltern keine Erziehung machen, sondern in sehr vielen Fällen sind die Eltern ja die Triebfedern dieser Handlungen und klopfen denen auch noch auf die Schultern oder nützen sie aus, weil keine Strafmündigkeit gegeben ist.

Wir steuern also auf Zustände zu, die noch unhaltbarer werden, als sie eh schon sind. Wenn man sich die Antworten, die erteilt wurden, ansieht, dann muss man sagen, es hat sicher eine gewisse Arbeit stattgefunden, man muss den Mitarbeitern durchaus eine gewisse Anerkennung entgegenbringen, nur widersprechen sich die Antworten in vielen Punkten.

Sie sagen zu den derzeitigen Herausforderungen, es gibt einen einigermaßen menschenrechtskonformen Vollzug bei der Maßnahme. Die Realität ist eine andere: Es werden zahlreiche Maßnahmenhäftlinge einfach nicht in ein FTZ eingewiesen, sondern in irgendeine Strafanstalt und sitzen dort ohne Behandlung mit schweren Psychosen. Das ist die Realität, die Sie nicht erwähnt haben.

Sie vertreten hier in der Antwort den Schutz von Kindern ohne Gewalt, gleichzeitig lassen Sie schwerkriminelle Jugendliche auf der Straße herumlaufen. Sie nennen hier für die Suchtgiftkriminalität Zahlen, aber eine Lösung finden Sie nicht. Ich sage Ihnen jetzt hier eine Lösung, eine Antwort, die ich mir auf die Fragen erwartet hätte: Wenn man am Donaukanal spazieren geht, wird man über kurz oder lang – vielleicht ohne Krawatte – einmal angesprochen, ob man etwas kaufen will. Ich habe einen Drogenabhängigen aus Graz kennengelernt, der ist aus dem Zug ausgestiegen und hat gesagt, in einer halben Stunde bekommt er in Wien alles, was er will. Das ist zweifelsohne so. Ich meine, dann setzen wir doch einige verdeckte Ermittler ein und nehmen wir diese durchgehend ausländischen Drogenhändler einmal fest! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Zahl von 60 Prozent ausländischen Tätern im Drogenhandel kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Wenn man sich das ansieht, sind da eigentlich 100 Prozent Ausländer. Ich habe noch nicht einen dem Aussehen nach Österreicher erkannt, der diesem Geschäft nachgeht, aber vielleicht ist es auch so, dass man nach dem Vornamen des Österreichers fragen muss.

Ich fasse zusammen: Sie haben den Herbst der Ergebnisse angekündigt, aber dann sollten Sie auch Ergebnisse liefern – zum Beispiel beim Maßnahmenvollzug. Denn: In 15 Jahren werden wir sicher nicht hier stehen und neuerlich eine Vervierfachung der Häftlingszahlen haben, das wird sich die Bevölkerung nicht mehr gefallen lassen. Es wird hier also zu anderen Entwicklungen kommen. Sie sagen Herbst der Ergebnisse – dann liefern Sie auch Ergebnisse, vielleicht brauchbare und nicht wie bis jetzt eine Regierungskrise oder einen Parteiskandal! (Beifall bei der FPÖ.)

16.47

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma. Ich erteile es.

RN/75

16.47

Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Danke, lieber Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Ich freue mich sehr, dass Sie da sind. Ich möchte vorweg gleich einmal Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Kabinett und im Justizressort für diese umfangreiche, im Detail auf zwei Kommastellen erarbeitete Anfragebeantwortung innerhalb von 5 Stunden danken. – Großartig, vielen Dank, das ist wirklich großartig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Man muss inhaltlich nicht immer einer Meinung sein, aber Herr Amhof, Sie haben vorhin gesagt, die Polizei will irgendwie am Donaukanal die Drogendealer nicht gefangen nehmen oder aufnehmen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nicht verstanden! Weil du hinten geredet hast, redest du jetzt einen Blödsinn!) – Keine Ahnung, so habe ich es verstanden. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein! Der politische Wille ist nicht da! Du hörst nicht zu und redest schon wieder nur Blödsinn!) Das wäre eigentlich schon wieder eine Verunglimpfung der Polizei, und vor allem wäre es auch das Innenressort betreffend, also bleiben Sie einfach bei der Sache! Ich bin davon überzeugt, dass unsere Polizistinnen und Polizisten mit Hochdruck (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das wissen wir eh selber!) auf der Straße das tun, was sie tun müssen, und das passiert auch am Donaukanal. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Zuhören, nicht verstanden, nicht verstanden!)

Herr Spanring, Sie haben schon 50 Minuten geredet, ich habe Ihnen auch zugehört. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sinnerfassend zuhören!) Übrigens haben Sie bei den 50 Minuten, Herr Spanring, das ist auch interessant, 11 Minuten gebraucht, bis Sie endlich zum Thema gekommen sind. (Ruf bei der FPÖ: Hätte noch länger reden können!) Das ist eigentlich auch eine starke Leistung, da muss ich Ihnen fast gratulieren dazu, das ist wirklich eine schöne Sache, denn Sie haben dort eigentlich nur Befindlichkeiten oder Frust geäußert oder den Frust heruntergeplaudert und - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Da redet der große Mimimi! ... mimimi!) – Noch mehr, komm! Komm, mehr! Herr Spanring, tun Sie ein bisschen mehr noch! Mäßigen Sie sich einfach ein bisschen und benehmen Sie sich hier herinnen wie ein erwachsener Mensch und nicht wie ein kleines Kind! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wer ist da hinten herumgerannt?!) Sie benehmen sich wie ein kleines Kind hier herinnen. Und schauen Sie auf Ihr Herz, dass Sie keinen Herzinfarkt kriegen! Punkt. 

So, kommen wir zurück zu dieser Anfrage. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Da hat es beim letzten Mal eine Stehpräsidiale gegeben!) (In Richtung Vizepräsident Gfrerer:) Können Sie dem Kollegen einmal sagen, dass er still ist? Es tut mir leid, er soll jetzt einfach still sein. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ooh, ich soll jetzt einfach still sein!)

Das Zweite, was ich bei dieser Anfrage ja schon erstaunlich finde, ist, dass Sie schreiben, der Rechtsstaat sei in Gefahr. Sie zitieren aus der „Kronen Zeitung“, okay, das können Sie ja durchaus tun. Ich sehe auch Probleme in der Justiz – das werde ich auch noch zum Ausdruck bringen, sehr deutlich sogar –, aber dass der Rechtsstaat in Gefahr ist – mit Verlaub, ich weiß nicht, wo Sie leben, ich lebe in Österreich und ich sehe den Rechtsstaat definitiv nicht in Gefahr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sie haben in Ihrer Präambel zu dieser Anfrage auch irgendwie davon gesprochen, dass Kommissionen eingesetzt werden. Interessieren würde mich schon auch, ob Ihr Herr Kunasek auch irgendwelche Kommissionen einsetzt, um Lösungen zu erarbeiten – wahrscheinlich schon. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, aber nicht das 14. Mal!)

Sie haben davon gesprochen, dass Empfehlungen wieder hervorgeholt werden. – Ja, es ist doch gut, wenn man bei Empfehlungen, die schon einmal ausgesprochen worden sind, noch einmal hinterfragt, ob sie gut oder schlecht waren. Sie haben darüber gesprochen, dass strukturelle Probleme ungelöst bleiben und dass politische Energie ausschließlich ideologisch eingesetzt wird. – Ja, ideologisch arbeiten, das tun Sie den ganzen Tag. Sie tun gar nichts anderes, Sie arbeiten nur ideologisch. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich bin ja auch nicht Minister! Bin ich Minister oder bin ich Abgeordneter?) Na ja, aber Sie wollen - - (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Mein Gott, Herr Spanring, jetzt mäßigen Sie sich einfach einmal (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und der Unterschied ist, Sie haben halt keine Ideologie, Herr Thoma! Da brauchen wir nicht diskutieren!) und hören Sie zu! Sie können es nicht! Herr Spanring, mit Ihnen wollte niemand zusammenarbeiten, weil Sie es einfach nicht können. 

Sie haben es ja vorhin wieder bewiesen: Sie können nicht regieren! Das ist Ihr Problem, das Sie haben. Und immer, wenn Sie an der Macht sind, ist etwas kaputt. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Ihr Herr Kickl hat im Innenministerium sehr klar gezeigt, dass er schlichtweg nicht regieren kann, und Sie sind Teil von dieser wahnsinnigen Fraktion; ich sage es jetzt einmal ganz ehrlich – Punkt! (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ. – Rufe bei der FPÖ: He! He! He!) Ja, das Wort „wahnsinnig“ nehme ich zurück. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und schon wieder zurücknehmen, damit man keinen Ordnungsruf kriegt!) Mein Gott, der Herr Spanring ist immer nur am Kommentieren, weil er nichts anderes kann.

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Ich bitte, die Zwiegespräche einzustellen, es kann sich jeder zu Wort melden. Danke. 

Herr Kollege, Sie können weitermachen.

Bundesrat Christoph Thoma (fortsetzend): Also: Die Worte „wahnsinnigen Fraktion“ nehme ich natürlich zurück: der Freiheitlichen Partei Österreichs, der der Herr Spanring auch angehört – er ist ja auch Justizwachebeamter. 

Übrigens, Herr Spanring, ich muss mich bei Ihnen bedanken – das wollten Sie ja bis jetzt nicht hören –: Ich bin froh, dass Sie diese Anfrage eingebracht haben, weil Sie da einige Themen aufs Tapet bringen, bei denen ich ganz kurz auch einmal die koalitionäre Linie verlasse: Ich vertrete hier nämlich das Land Vorarlberg. Ich diene dem Land Vorarlberg, Sie, glaube ich, dem Land Niederösterreich – ich weiß es nicht –, aber wenn ich Ihnen zuhöre, dienen Sie nur der FPÖ. 

Erstens einmal: Die unabhängige Justiz ist das Fundament unseres Rechtsstaates – ich glaube, das ist anzuerkennen. Wir müssen auch immer wieder darüber nachdenken, wer die letzten zehn Jahre das Justizressort geführt hat. Von 2017 bis 2019 war es ein ehemaliger FPÖ-Politiker, der auf einem ÖVP-Mandat gesessen ist – Josef Moser –, und danach war es die grüne Justizministerin Alma Zadić – dass das auch gesagt wird. Seit 19 Monaten ist es Frau Sporrer von der SPÖ, übrigens eine absolute Fachfrau, wenn man sich die Vita anschaut (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das war aber schon ein ÖVP-Minister!), und ihr zu unterstellen – irgendwo kam das heute auch schon wieder –, sie würde nicht arbeiten oder die Arbeit nicht ernst nehmen, ist auch ein Untergriff, den sich ein Oppositionspolitiker gegenüber einer regierenden Frau in diesem Land eigentlich sparen könnte. Das ist nicht notwendig, Herr Spanring, das können Sie sich einfach sparen.

Das Zweite ist: Eine Dringliche Anfrage, liebe FPÖ, ersetzt keine Lösungen. Sie nennen Probleme, Sie haben vielleicht auch ein paar Vorschläge, aber ich habe den Eindruck: Alles, was Sie hier machen, ist reine Inszenierung, das nützt dem Ganzen nichts. 

Die Justizanstalten sind überfüllt, das wissen wir – ich glaube, Sie (in Richtung Bundesministerin Sporrer) haben es auch dargestellt –, mit 108 Prozent. Die Justizwache ist unterbesetzt, das habe ich selber in einem langen Gespräch mit Klara Neurauter, Christoph Stillebacher, Markus Stotter und Christine Schwarz-Fuchs bei einer Delegationstour mit dem Gefängnischef im Ziegelstadl in Innsbruck erlebt. Die sind überbelegt und unterbesetzt, das muss man so ansprechen. 

Als Vorarlberger sage ich Ihnen auch, liebe Frau Justizministerin: Feldkirch ist zu bauen! Feldkirch ist endlich zu bauen! Das Haus ist in einem Zustand: Schimmel, zu wenig Tageslicht, zu kleine Zellen – das geht so nicht! Sie haben von einem humanen – oder wie sagt man da? – Rechtsstaat, auch von Respekt gegenüber Menschen gesprochen. Bitte – Sie haben Dornbirn zugesperrt, da fehlen rund 30 Haftplätze – bauen Sie Feldkirch endlich neu! Das gehört zurück auf die Prioritätenliste des Ministeriums; das wurde quasi in einem Brief gestrichen. Da hat die Landesregierung, die Frau Jäckel ist jetzt nicht im Saal, da hat der Landtag sogar einen einstimmigen Beschluss aller Fraktionen gefasst, dass das zurück auf die Agenda kommt. 

Das Zweite, was mich schon auch beschäftigt, sind die 177 000 Euro, die Sie an Einsparungen vorhin angesprochen haben, für das Bezirksgericht Bezau. Eine ganze Talschaft von einem Bezirksgericht abzuschließen und die alle nach Bregenz und nach Dornbirn zu schicken – mit Verlaub: Das sind 24 Gemeinden, die haben auch ein Recht, ein Gericht vor Ort zu haben! Also wenn Sie da wirklich einen Kahlschlag in der öffentlichen Verwaltung wollen, und da gehören die Gerichte auch dazu, dann überlegen Sie sich das bitte gut! Ein Bezirksgericht Bezau ist nicht zu schließen – vielleicht sagen Sie uns heute auch noch, dass es nicht geschlossen wird. Im Übrigen hat man 2017 das Bezirksgericht Montafon im Schruns geschlossen, und damals gab es die Aussage: Dafür bleibt Bezau erhalten! – Ich bin gespannt, ob das in Zukunft noch so sein wird. Ich möchte Sie schon darauf aufmerksam machen, dass das wichtig wäre. 

Bei einem dritten Thema kommen Sie mir nicht aus, Frau Ministerin – weil Sie Landeshauptmann Wallner mit einem Federstrich weggewischt haben; das ist ja auch ein redlicher Politiker in Österreich –: Ich glaube, man kann über die Strafmündigkeit in Österreich durchaus diskutieren. Da geht es aber nicht um einen Diebstahl von einem Kaugummi oder von einer Zigarette oder was auch immer, da geht es schon um schwere Delikte an Leib und Leben – darum geht es hier! Und da darf man über die Strafmündigkeit nachdenken, ob es jetzt das Schweizer Modell ist oder nicht. Niemand will Kinder ins Gefängnis stecken, nur, wenn schwere Verbrechen passieren, dann muss man definitiv über dieses Thema nachdenken. Da sind wir einer Meinung, Herr Spanring. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Ja, jetzt sagen Sie es doch: Sind wir einer Meinung oder nicht? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja!) Das muss diskutiert werden, und das mit einem Federstrich wegzutun – das wird in Österreich nicht diskutiert! –, da muss ich Ihnen ehrlich sagen, Frau Ministerin: So geht man mit den Bundesländern nicht um, und ich vertrete hier im Bundesrat das Land Vorarlberg. 

Eines noch: Ich wurde selbst einmal anonym angezeigt, ich habe das selber erlebt. Das war ein relativ kurzes Verfahren – die Ermittlungen – von drei Monaten, nur: Bei jedem Menschen, der Ermittlungen gegen seine eigene Person erlebt, ob die drei Monate gehen wie bei mir oder 15 Jahre oder was auch immer, gilt: Das ist zu beschleunigen! Das ist unerträglich, noch dazu, wenn es anonym ist. Dass anonyme Anzeigen ein probates Mittel der politischen Diskussion geworden sind, das wissen wir mittlerweile. Ob das gut oder schlecht ist, sei jetzt dahingestellt – ich persönlich lehne es ab –, aber ich sage Ihnen eines: Die Verfahren, die Ermittlungsverfahren müssen deutlich beschleunigt werden, und ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie vorhin gesagt haben, dass wir für den Westen mehr Personal brauchen und dass es eine Rekrutierungoffensive gibt. Das ist gut so.

Ich sage es Ihnen noch einmal: Bitte denken Sie daran: Für jeden Menschen, der irgendwie mit Gerichten zu tun hat, ist eine lange Ermittlungszeit unerträglich. Das wünsche ich keiner Familie, keinem Kind, keiner Frau, keinem Mann, niemandem. Da ist einfach wirklich etwas zu tun. 

Ich könnte jetzt zum guten Schluss noch etwas Verbindendes in Richtung FPÖ sagen. Ich weiß nicht, ob ich das jetzt wegen der ganzen Diskussion machen soll – nein. 

Ich glaube, wir sind bei dieser Dringlichen Anfrage über weite Strecken einer Meinung: Es wird sich in Österreich etwas tun müssen. Ich weiß aber auch, dass im Ministerium gearbeitet wird. Ihnen (in Richtung Bundesministerin Sporrer) wird unterstellt, Sie würden nicht arbeiten. Sie wollen Ihre Lösungen erarbeiten, Sie sind natürlich auch Mitglied einer Partei oder auf einem Mandat einer Partei und Sie agieren natürlich auch in der Ideologie der SPÖ – das ist auch Ihr gutes Recht, dazu haben wir uns auch in der Koalition von ÖVP, den Sozialisten und den NEOS committet, und das ist auch richtig so –, aber am Ende des Tages, glaube ich, muss die unabhängige Justiz auch von einer unabhängig agierenden Justizministerin geführt werden, und ich vertraue Ihnen da auch. 

Darum bitte ich Sie: Denken Sie an Feldkirch und denken Sie an Bezau! Das sind Lösungen, bei denen ich als Vorarlberger hier ganz ehrlich sage: Da gebe ich keine Ruhe! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.56

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. Ich erteile es. (Bundesrat Mertel [SPÖ/Ktn.] – Bundesministerin Sporrer auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult eine Süßigkeit überreichend –: Die Frau Bundesminister braucht Energie!)

RN/76

16.57

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Fraktionsvorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber auch liebe Zuhörer im Saal und jene, die an den Empfangsgeräten teilnehmen! Ich darf bei Bundesrat Thoma anschließen: Ich persönlich bin sehr froh, dass diese Dringliche Anfrage gekommen ist, ich hätte sie eigentlich schon sehr viel früher erwartet. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wir wollten sie vor dem Sommer machen; die Frau Minister hat sich entschuldigt!) Herr Kollege Andreas Arthur Spanring (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, es war so!) – es gefällt mir einfach so: Andreas Arthur Spanring (Heiterkeit bei der ÖVP) –, ich möchte eigentlich darauf hinweisen, dass Sie ein Politiker sind, der enorm viel Leidenschaft hat – Leidenschaft für die Sache –, der aus meiner Sicht auch Verantwortungsbewusstsein trägt. Manchmal ist die Verantwortungsethik aber hinter ihrer Gesinnungsethik, und das ist, glaube ich, etwas, das wir klarstellen sollten. 

Wir alle haben gemeinsam für diesen Staat zu arbeiten, und dieser Staat baut eigentlich auf den Baugesetzen der Demokratie, der Bundesstaatlichkeit und der Republik, aber auch auf der Rechtsstaatlichkeit auf. Und genau diese Rechtsstaatlichkeit teilt uns ja in die Gerichtsbarkeit und die Verwaltung und gleichzeitig auch die Grund- und Freiheitsrechte. Das heißt, die Verfassung – unser Einmaleins im Zusammenleben – sagt uns eigentlich, dass der Rechtsstaat gesichert wird. 

Andreas Arthur Spanring, Herr Bundesrat – erlauben Sie mir, dass ich diesen Namen immer so ausspreche –, ich muss jetzt darauf hinwirken, dass diese Gesinnungsethik, die Sie heute in dieser Dringlichen Anfrage vorgebracht haben, über dieser Verantwortungsethik steht, und ich glaube, die Frau Bundesministerin, die in 19 Monaten Arbeit Problemstellungen angegangen ist, die sich über Jahrzehnte angesammelt hatten, hat es nicht verdient, dass man sie jetzt in persönlichen Attacken nicht fair behandelt. Ich glaube, Fairness ist auch ein Grundelement unseres Zusammenlebens. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Von mir als ehemaligem Sportler geht eine Empfehlung an die FPÖ, dass wir fair bleiben und dass wir den Staat in den Mittelpunkt stellen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, aber ... selber ...!) Die Frau Justizministerin ist aus meiner Sicht am Ende einer Kette, die Versäumnisse fangen viel, viel früher an und betreffen ganz andere Ressorts. 

Es ist nicht so, dass wir jetzt diese Aufzählungen, die Sie bringen, nicht behandeln wollen. Es waren Vorschläge von Ihnen da. Sie sagen das mit der Gesundheitskasse, und ich meine, auch die Gesundheitskasse muss irgendjemand befüllen. Ich erinnere nur an die Österreichische Gesundheitskasse, bei der unter Ihrer Führung gesagt wurde: Wir werden 1 Milliarde Euro einsparen! – Geworden ist es 1 Milliarde Euro mehr an Ausgaben; das heißt, es waren dann 2 Milliarden Euro. Also von dieser tatsächlichen Reform, von der Sie immer sprechen, haben wir nichts bemerkt. 

Kollege Spanring, ich möchte aber auch sagen, dass die Justizwache ein ganz wesentliches Element in unserem Rechtsstaat ist. Sie sind ja auch ein Vertreter der Justizwache, und ich schätze auch Ihre Einsatzbereitschaft für Ihre Kolleginnen und Kollegen. Ich darf Ihnen auch sagen, dass wir aus sozialdemokratischer Sicht eine große Anerkennung, eine große Dankbarkeit gegenüber der Justizwache empfinden. Wir wissen aber auch: Wenn wir von der Justizwache verlangen, dass sie uns schützt, dann müssen wir auch die Justizwache schützen. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Punkt, den wir eigentlich gemeinsam haben. 

Wir wissen aber auch, dass dieses Thema zu bearbeiten ist. Wenn ich heute allein in dieser Bundesratssitzung wieder gesehen habe, was wir laut Ihrem Kreis eigentlich alles den Menschen geben sollten, wo wir nicht einsparen sollten, wenn ich nur das mit der Arbeit im Alter gehört habe, was wir allen zukommen lassen sollten, wenn ich gehört habe, was am Gesetz der Bundesministerin kritisiert worden ist, dann erkennen Sie eigentlich nicht, dass wir ein riesiges Budgetloch haben, das wir gemeinsam abzuarbeiten haben. Dieses Budgetloch wirkt sich natürlich auch auf das Justizministerium aus. 

Ich darf sagen, weil ich selber Laienrichter war, ich teile Ihre Meinung. Die RichterInnen – mit großem I geschrieben – leisten enorm viel. Auch die Staatsanwälte leisten enorm viel. Wir brauchen bei beiden Berufssparten in diesem Rechtsstaat, dass sie funktionieren, dass sie anständig arbeiten. 

Auch der Entwurf bezüglich der Generalstaatsanwaltschaft oder Bundesstaatsanwaltschaft, wie auch immer wir sie bezeichnen, der jetzt diskutiert wird, ist doch ein Entwurf, ein Vorschlag. Ich darf die Worte der Frau Ministerin aussprechen: Sie hat gesagt, vor dem Tempo kommt zuerst die Überlegung, kommt einfach die Phase, etwas Gutes festzuschreiben und zu diskutieren. Es gefällt mir sehr gut, dass wir über Vorschläge diskutieren müssen, sodass wir dann das festschreiben, was wirklich Sinn macht. 

Ich glaube, eine unabhängige Justiz muss der größte Garant in unserem Zusammenleben sein. Das ist eigentlich eine Botschaft, die wir von der Sozialdemokratie ganz klar aussprechen (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), und wir sprechen sie ganz klar aus, weil es auch - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Justizintern sind sie da anderer Meinung, ja!) – Herr Kollege Spanring, machen Sie das fest, was Kollege Thoma heute selbst gesagt hat: wo die Verantwortung seit 2017 gelegen ist, bei welchen MinisterInnen – mit großem I – sie gelegen ist. Frau Bundesministerin Sporrer ist seit 19 Monaten, seit, glaube ich, dem 3. März 2025 im Amt. Die letzte SPÖ-Ministerin, deren Handschrift das Justizressort getragen hat, hat das nur kurz bewirken können, ein Jahr oder zwei Jahre lang. Davor haben wir aus Sicht der SPÖ einen großen Justizminister gehabt, das war Christian Broda, der bis 1983 viele Vorschläge zustande gebracht hat, die Basis für vieles in unserem Zusammenleben. 

Ich glaube, dass die Richter:innen und die Staatsanwälte ein wesentliches Fundament unserer Rechtsstaatlichkeit sind, brauche ich nicht zu wiederholen. Ich glaube auch, dass wir da hundertprozentige Übereinstimmung haben. Dafür müssen aber auch die notwendigen Budgetmittel irgendwo freigemacht werden. 

Ich glaube auch, dass die Bundesministerin hier unfair behandelt wird, weil sie sich an ein Konzept halten muss, das Österreich dazu dient, finanziell und wirtschaftlich wieder in die Spur zu kommen. Ich glaube, sie macht das mit Augenmaß. 

Herr Kollege Spanring, wenn ich jetzt das Augenmaß anspreche: Ich habe Ihre Leidenschaft gelobt und Ihr Verantwortungsbewusstsein etwas infrage gestellt. Es geht aber auch um das Augenmaß, das ein Politiker haben muss, damit er Lösungen mit Vernunft vorschlägt. Ich glaube, vieles, was wir heute gehört haben – Kollege Thoma hat das auch gesagt –, waren persönliche Befindlichkeiten. Das sollten wir ausschalten. Wir sollten wirklich den Staat und seine Problemkultur in den Mittelpunkt stellen. 

Zu all dem, was Sie heute über Jugendkriminalität gesagt haben: Das beginnt doch viel, viel früher. Wir können doch nicht sagen, mit Strafen oder keinen Strafen werden wir ein Problem lösen. Wir müssen die Probleme viel, viel früher angehen. Deswegen spreche ich hier von einer Querschnittsmaterie, bei der am Ende der Kette die Justizministerin auf einmal Lösungen haben soll, damit es zu keiner Jugendkriminalität kommt. Also das ist doch ein verkehrter Aufbau. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, aber die hat ja auch wer mitverursacht, diese ... Probleme, nicht? ...!)

Ich glaube trotzdem, dass ich dankbar sein muss, dass Sie dieses Thema heute gewählt haben, weil wir da offen darüber diskutieren können. Wo liegen denn die Probleme? Sie können nicht am Ende der Kette liegen, sondern sie liegen bereits im Vorfeld, und darüber müssen wir diskutieren. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, und darüber dürfen wir nicht reden, weil dann sind wir die bösen Nazis, wenn wir es ansprechen! Also nicht böse sein, Herr Kollege! Rede mit Polizisten in Wien! Rede mit Polizisten in Wien! Die werden dir das sagen!) – Also für die Polizei gilt das Gleiche wie für die Justizwache. Wenn man die Polizei schützen will, dann muss man auch ihre Einsatzbereitschaft dementsprechend schützen. Das ist mir ein großes Anliegen, und da habe ich großen Respekt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, aber von dem rede ich nicht!) 

Die Priorität müssen wir in der Bildung setzen. Die Sicherheit ist ein weiteres Element, das eigentlich auf Bildung fußt. Ich glaube, da haben wir viele Dinge versäumt, und jetzt wird die Frau Ministerin am Ende dieser Kette – und ich wiederhole es: es ist das Ende dieser Kette – immer wieder zur Verantwortung gezogen, obwohl sie eigentlich gar nichts dafür kann, sondern Probleme lösen muss. 

Ich darf auch sagen, Frau Ministerin – ich habe Ihnen sehr genau zugehört –, Sie haben diese Anfrage wirklich beantwortet. Ich kann auch sagen, ich habe leider meine Kappe nicht auf, sonst hätte ich sie vor Ihnen gezogen, weil ich glaube, Sie haben es mit einem großen Tempo gemacht. Es sind 19 Monate, die Sie im Amt sind. Sie gehen die Sache an, Sie gehen sie mit Klugheit an. Sie haben – noch einmal – gesagt: Klugheit vor Tempo! – Ich glaube, Klugheit erfordert auch, dass man über viele Dinge reden muss, dass man in eine Diskussion tritt und dass man letztendlich alle in ein Boot holt. 

Eines möchte ich schon zum Abschluss sagen, weil es heute ja wieder in den anderen Debatten gekommen ist: der Herr Volkskanzler Kickl (Ruf bei der ÖVP: Den gibt es nicht!): Kollege Spanring, gestatten Sie mir, dass ich auch diesen Hinweis mache: Wenn Sie alles in der Justiz so schlimm sehen, wie Sie es heute geschildert haben, wenn Sie Ihre eigenen Kollegen vertreten wollen, dann hätten Sie Ihrem Coach, dem Coach der FPÖ, sagen müssen: Wir müssen es übernehmen, weil es in der Justiz derart viele Ungereimtheiten, Baustellen gibt, die wir als FPÖ lösen müssen! – Dann wären Sie fair zu den 29 Prozent der Wähler gewesen, die Sie im September 2024 gewählt haben. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist mit einer linken Stocker- und Thoma-ÖVP nicht möglich!) Das ist nicht passiert, und aus diesem Grund müssen Sie sich gefallen lassen, dass Fairness für die SPÖ ein wichtiges Fundament ist, dass wir das nicht nur verteidigen, sondern dass wir Fairness auch leben. 

Letztendlich möchte ich sagen, wir, die SPÖ, haben großes Vertrauen zu unserer Bundesministerin. Sie hat heute mit ihrem ganzen Kabinett gezeigt, dass man in wenigen Stunden Antworten bekommt, mit denen man etwas anfangen kann. – Frau Bundesministerin, Sie haben unsere volle Unterstützung, und wir hoffen, dass Sie weiter mit Klugheit vor Tempo arbeiten. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.09

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es.

RN/77

17.09

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir haben es jetzt schon mehrfach gehört: In der österreichischen Justiz kommen derzeit Entwicklungen zusammen, die uns tatsächlich große Sorgen machen müssen. Wir haben es gehört: tragische Todesfälle im Strafvollzug, überfüllte Haftanstalten, Bedienstete, die unter unzumutbaren Bedingungen arbeiten, Richter:innen und Staatsanwält:innen, die für die kommende Woche eine Aktionswoche ankündigen, weil sie eben die dauerhafte Überlastung nicht mehr hinnehmen können. Das betrifft alles einen Kernbereich unseres Staates. 

Die Menschen, unsere Bürgerinnen und Bürger, müssen darauf vertrauen können, dass Gerichte ihre Anliegen in angemessener Zeit behandeln, dass Opfer geschützt werden und dass der Staat seiner Verantwortung auch für Menschen in Haft nachkommt. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Deshalb teilen wir Grüne viele der Sorgen, die in dieser Dringlichen Anfrage angesprochen wurden. 

Die Fragen nach ausreichend Personal, nach psychiatrischer Versorgung und nach sicheren Bedingungen im Strafvollzug sind berechtigt, und sie verlangen konkrete Antworten. Dabei gehört auch zur Ehrlichkeit – das muss ich einräumen –, zu sagen, viele dieser Probleme bestehen schon seit Jahren. Wir Grüne haben selbst Verantwortung für dieses Ressort getragen. Unter Alma Zadić wurde das Budget erhöht, und zusätzliche Planstellen wurden geschaffen. Trotzdem konnten nicht alle strukturellen Defizite nach jahrzehntelanger Unterfinanzierung behoben werden. Gerade deshalb sollten wir diese Debatte mit der notwendigen Ernsthaftigkeit führen. 

Ich sage das deshalb, weil wir hier gut diskutieren können. Es erstaunt mich schon etwas, wenn Kollege Amhof davon spricht, dass Grüne gegen Zigarettenkippen auf dem Kinderspielplatz sind – ja, ja, no na nicht – und dann gleich zu Drogenverkäufen am Karlsplatz hinüberschwenkt. Ich glaube, wenn wir hier über den Strafvollzug sprechen, dann sollten wir auch beim Thema bleiben und es ernsthaft diskutieren. 

Ich wiederhole es nochmals: Besonders dramatisch ist die Situation im Straf- und im Maßnahmenvollzug. Wenn zusätzliche Betten in ohnehin knappe Hafträume gestellt werden, schafft das noch keine ausreichenden Betreuungskapazitäten. Es gibt dadurch weder mehr Personal noch eine zusätzliche psychiatrische Behandlung. Die Beschäftigten müssen diese Belastung Tag für Tag auffangen, und das geht auf Kosten ihrer Gesundheit und auch auf Kosten ihrer Sicherheit, und es geht auf die Kosten jener Betreuung, die notwendig wäre, um Krisen rechtzeitig zu erkennen. 

Ich möchte an dieser Stelle schon sagen, ich schätze es sehr, dass Kollege Spanring da wirklich Topexpertise hat. – Viele Sachen, die du sagst, verstehe ich umso besser, weil ich weiß, dass du das täglich siehst. Das ist ein bisschen wie bei mir mit der Grundversorgung, denke ich mir immer. Ja, genau. 

Ich möchte auch sagen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt wirklich größter Dank und mein ausdrücklicher Dank. Sie brauchen aber mehr als anerkennende Worte. Sie brauchen ausreichend Kolleginnen und Kollegen, verlässliche Dienstpläne und auch fachliche Unterstützung. Der tragische Todesfall in Hirtenberg und die Warnungen der Volksanwaltschaft machen deutlich, wie dringend Veränderungen notwendig sind. Diese Umstände müssen sorgfältig aufgearbeitet und die notwendigen Konsequenzen müssen gezogen werden. 

Wer einem Menschen die Freiheit entzieht, übernimmt Verantwortung für dessen Schutz und für dessen Versorgung. Dazu gehören geeignete Hafträume, wirksame Suizidprävention und rasche psychiatrische Hilfe. Schwer erkrankte Menschen brauchen eine Behandlung, die ihrer Erkrankung gerecht wird.

Wir brauchen einen verbindlichen Maßnahmenplan, dessen Umsetzung nachvollziehbar überprüft werden kann. Zur Entlastung der überfüllten Gefängnisse müssen wir außerdem bereit sein, sinnvolle Lösungen ernsthaft zu diskutieren. 

Die entscheidende Frage lautet aber, wie wir weitere Straftaten möglichst verhindern. Das sollte der Hauptpunkt sein. Ein geordneter Übergang, Bewährungshilfe und Betreuung müssen dabei eine ernsthafte Option sein. Wer diesen Weg geht, muss allerdings auch die notwendigen Mittel für die Begleitung bereitstellen. Zusätzliche Aufgaben für die Bewährungshilfe brauchen entsprechende Ressourcen. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Wie groß der Handlungsbedarf insgesamt ist, zeigt die angekündigte Aktionswoche der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 12. bis zum 16. Oktober. Wenn diese Berufsgruppen erklären, dass ihre Arbeit unter den bestehenden Bedingungen nicht mehr zu bewältigen ist, ist das ein höchst deutliches Alarmzeichen. Da muss die Bundesregierung zuhören und vor allen Dingen handeln. 

Hinter jedem Akt stehen Menschen, eine Familie, die auf eine Entscheidung wartet, ein Gewaltopfer, das Rechtsschutz braucht, ein Unternehmen, das auf Rechtssicherheit angewiesen ist. Die dauernde Überlastung hat Folgen für sie alle. Digitalisierung – wir haben es heute schon gehört – kann unterstützen, aber Digitalisierung ersetzt keine Richterin und keinen Staatsanwalt. Auch da ist der Finanzminister gefordert. Eine funktionierende Justiz muss im Budget abgesichert sein. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zur personellen Ausstattung kommt auch die Frage der Unabhängigkeit. Die aktuellen Berichte aus dem Untersuchungsausschuss über politische Verflechtungen und mögliche Einflussnahme müssen beachtet werden, es muss sorgfältig aufgeklärt werden. 

Die Staatsanwaltschaften müssen unabhängig und ohne politischen Druck arbeiten können. Deshalb wollen wir eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft. Der vorliegende Entwurf erfüllt unseren Anspruch nicht und muss grundlegend überarbeitet werden. Die Kritik aus der Justiz ist ernst zu nehmen. Das Ziel bleibt aber richtig: Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen müssen vor parteipolitischer Einflussnahme geschützt sein. 

Auch bei den ausstehenden Reformen erwarten wir einen klaren Arbeitsplan mit Prioritäten und verbindlichen Terminen. 

Bei der Jugendkriminalität unterscheiden sich unsere Antworten allerdings von denen der FPÖ. Gewalt durch Kinder und Jugendliche muss ernst genommen werden, Betroffene brauchen sofort Schutz. Es braucht klare Grenzen und konsequentes Eingreifen. Für uns ist es aber keine überzeugende Antwort, Zwölfjährige einzusperren. Wir brauchen intensive Betreuung, Unterstützung für überforderte Familien und ausreichend kinder- und jugendpsychiatrische Angebote. Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz müssen rechtzeitig zusammenarbeiten. 

Bei all diesen Fragen gilt: Verantwortung für eine Straftat trägt der einzelne Mensch, pauschale Zuschreibungen nach Herkunft helfen weder den Opfern noch bei der Prävention. 

Sehr geehrte Frau Ministerin, die geschilderten Zustände sind in dieser Form nicht hinnehmbar! Die Menschen, die in der Justiz arbeiten, und jene, die auf ihren Schutz angewiesen sind, brauchen spürbare Verbesserungen. Wir erwarten von Ihnen und der gesamten Bundesregierung, dass Sie dafür die personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. An diesen konkreten Fortschritten werden wir Ihre Arbeit messen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

17.17

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es.

RN/78

17.17

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! (Ruf bei der ÖVP: Ein bisschen lauter!) – Funktioniert es jetzt besser? – Ja. Wunderbar. Vielen Dank. 

Wer die Berichte der Volksanwaltschaft liest und wer mit den Menschen spricht, die tagtäglich in unserem Justizsystem arbeiten, der weiß, wir haben einen erheblichen Handlungsbedarf. Unsere Justizanstalten sind überbelegt, das Personal arbeitet vielerorts an und über der Belastungsgrenze, und gerade bei der psychiatrischen Versorgung bestehen gravierende Defizite. 

Dass die FPÖ diese Missstände aufgreift, ist natürlich durchaus legitim. Interessant wird es, glaube ich, dort, wo es um die konkreten Antworten geht, weil wir offensichtlich ganz gegenteilige Vorstellungen von einer funktionierenden Justiz haben.

Mit 1. August wurden die Gerichtsgebühren erneut um 5 Prozent erhöht. Wir NEOS treten dafür ein, dass die dadurch entstehenden Mehreinnahmen, die in den Budgetverhandlungen nicht berücksichtigt wurden, dort ankommen, wo sie wirklich dringend gebraucht werden: in der Justiz selbst, insbesondere bei der Justizwache, wo wir die personelle Situation nachhaltig verbessern müssen. 

Dazu gehört auch ein intelligentes Personalmanagement. Wir müssen bestehende Planstellen bedarfsgerecht einsetzen und bei der Personalplanung berücksichtigen, wie viele Bedienstete tatsächlich zur Verfügung stehen, denn eine formal besetzte Planstelle hilft im täglichen Dienstbetrieb wenig, wenn die betreffende Person aufgrund von Krankenstand oder einer Karenz langfristig ausfällt. 

Wie können wir aber weiters eine nachhaltige Entlastung schaffen und darauf schauen, dass Straftäterinnen und Straftäter wirklich eine Resozialisierung erfahren? – Gerade bei kürzeren Freiheitsstrafen können ja alternative Formen der Strafverbüßung sinnvoll sein: Gemeinnützige Arbeit ermöglicht es etwa, Verantwortung für begangenes Unrecht zu übernehmen und gleichzeitig Arbeitsplatz, Ausbildung und die sozialen Bindungen zu erhalten, aber dennoch klar eine Sanktion für das Unrecht, das begangen worden ist, zu begründen. 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sie haben dazu ja auch ein Resozialisierungsgesetz angekündigt, was wir sehr begrüßen. Mich würde interessieren, wann wir da mit einem konkreten Entwurf rechnen können und welche konkreten Details Ihr Vorschlag zu dem Schwitzen statt Sitzen enthält. Vielleicht können Sie dazu noch kurz Stellung nehmen, das würde mich freuen. 

Ein zweites Thema möchte ich heute besonders hervorheben, das auch schon angesprochen worden ist, das ist die Bundesstaatsanwaltschaft. Die FPÖ bezeichnet sie in ihrer Anfrage als: „Teures Prestigeprojekt“. Ich halte diese Einschätzung für grundlegend falsch, denn wir sprechen hier über eine der wichtigsten noch ausstehenden Reformen unseres Rechtsstaats. In Österreich steht an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften nach wie vor ein Regierungsmitglied, und zwar der Justizminister oder die Justizministerin. Das bedeutet, dass die politische Ressortspitze grundsätzlich Einfluss auf konkrete Strafverfahren nehmen kann. Selbstverständlich bestehen dafür gesetzliche Vorgaben und Kontrollmechanismen, aber allein die institutionelle Verbindung zwischen Politik und Strafverfolgung ist problematisch. Und es wurde auch schon vom EuGH und vom Europarat gerügt, und Fakt ist, dass die schlechteste Alternative dieser Status quo, den wir haben, ist. Aktuell könnte ein Minister oder eine Ministerin bei Strafverfahren eingreifen, auch – man will es sich gar nicht ausdenken – zugunsten von Parteikolleginnen und Parteikollegen, und davon müssen wir einfach weg. 

Gerade bei politisch sensiblen Ermittlungen darf kein Zweifel daran entstehen, dass Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage des Rechts getroffen werden, und deshalb setzen wir NEOS uns schon seit Jahren für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft ein. Die Unabhängigkeit der Strafverfolgung darf niemals davon abhängig sein, welche Partei gerade den Justizminister oder die Justizministerin stellt.

Die FPÖ beklagt in ihrer Anfrage einen zunehmenden Vertrauensverlust in die Justiz, gleichzeitig lehnt sie aber auch eine Reform ab, die dieses Vertrauen eigentlich stärken soll. Wie passt das zusammen? Stört sie tatsächlich die politische Einflussmöglichkeit auf die Strafverfolgung oder stört sie, dass diese Einflussnahme gerade bei jemand anderem liegt? Ich stelle mir diese Frage schon, ich kann sie mir nicht beantworten. 

Und ja, die Einführung einer neuen, einer auch unabhängigen Behörde ist komplex. Deswegen hatten wir auch eine neunwöchige Begutachtungsfrist, in der ja auch bewusst Expert:innenmeinungen eingeholt werden sollten, und diese sowie die erhaltenen Verbesserungsvorschläge auch einzubeziehen, nehmen wir in der Koalition auch ernst.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sie haben auch Gespräche über die notwendige Verfassungsmehrheit angekündigt. Falls Sie heute noch eine Stellungnahme abgeben, würde ich mich freuen, wenn Sie da auch einen konkreteren Ausblick auf den weiteren Zeitplan und darauf, wann diese Gespräche stattfinden, geben möchten, denn für uns NEOS ist klar: Wir wollen diese Reform, wir wollen sie vorantreiben und wollen, dass sie vorankommt.

Abschließend möchte ich noch auf das Thema Jugendkriminalität eingehen, das auch schon öfter angesprochen worden ist. Wenn Zwölf- oder Dreizehnjährige schwere Gewalttaten begehen, dann braucht es eine klare staatliche Reaktion, das ist keine Frage. Wir brauchen Schutz für die Opfer, wir brauchen verbindliche Konsequenzen für die Täterinnen und Täter, und wir brauchen Maßnahmen, die weitere Straftaten verhindern. Die FPÖ fordert dafür eine Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, aber ich frage mich: Was soll damit wirklich erreicht werden? Glauben Sie wirklich, dass ein zwölfjähriges Kind durch die Androhung einer Haftstrafe oder den Gang ins Gefängnis automatisch von einer Gewalttat abgehalten wird? (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Aber der Großteil! Der Großteil!) – Ich glaube es nicht: sicher nicht. 

Was ich schon glaube und wovon ich überzeugt bin, ist, dass wir vor allem wirksame pädagogische und therapeutische Maßnahmen für jene Kinder und Jugendlichen brauchen, die bereits durch schwere Gewalt auffallen. Kinder und Jugendliche müssen erleben und müssen erfassen können, dass ihre Handlungen Konsequenzen haben. Dazu gehören eine verpflichtende soziale Arbeit, sozialpädagogische Betreuung, intensive Arbeit mit den Familien, die dahinterstehen, und dort, wo notwendig – für die Intensivtäterinnen und -täter –, auch eine zeitweise Unterbringung in spezialisierten sozialpädagogischen Einrichtungen, aber dort mit klaren Regeln und mit verbindlichen Strukturen.

In Wien gibt es mit den Auszeit-WGs jetzt ein Modell, einen Ansatz in diese Richtung. Solche Modelle müssen wir weiterentwickeln, und wir müssen sicherstellen, dass die zuständigen Behörden auch tatsächlich die Möglichkeit haben, frühzeitig und konsequent einzugreifen. Denn eines ist natürlich klar, und es muss auch klar bleiben: Strafunmündigkeit darf keinesfalls bedeuten, dass Straftaten ohne Konsequenzen sind! Wir sollten aber unsere Energie darauf verwenden, Maßnahmen zu setzen, die weitere Gewalttaten tatsächlich verhindern – und ich bin überzeugt davon, eine Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit tut das nicht. 

Eine leistungsfähige Justiz, eine verlässliche Justiz braucht ausreichend Ressourcen, sie braucht wirksame Reformen und starke, unabhängige Institutionen. An diesen drei Maßstäben sollten wir unsere Justiz permanent messen, denn am Ende geht es ja auch um das Vertrauen der Menschen darauf, dass unser Rechtsstaat funktioniert, dass er sie schützt und dass das Gesetz und die Gesetze für alle gleichermaßen gelten und wir für alle dieselben Regeln haben. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

17.25

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. Ich erteile es.

RN/79

17.25

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher auch via Livestream! Wir haben jetzt schon sehr viele Punkte von unserer sehr prickelnden Anfrage gehört. Für mich als Frau stellt sich aber hier in diesem Plenarsaal eine ganz andere Frage, und auf die möchte ich heute eingehen.

Frau Minister Sporrer hat vor wenigen Wochen in der „ZIB 2“ im Zusammenhang mit dem entsetzlichen Gewaltverbrechen von Marchtrenk einen Satz von Ingeborg Bachmann zitiert: Alle Männer sind krank. Wussten Sie das nicht? Alle Männer. – Ein bemerkenswerter Satz für eine Justiz. Da muss ich Sie schon fragen, Frau Minister: Ist das Ihre politische Überzeugung, oder sprechen da persönliche Erfahrungen? Denn: Wer als Justizministerin ein derart pauschales Urteil über die Hälfte der Bevölkerung in den Raum stellt, der muss sich natürlich auch diese Frage gefallen lassen: wie Sie zu einer solchen Aussage kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich frage mich vor allem: Was sollen sich die vielen anständigen Männer in unserem Land dabei denken? Die Familienväter, die Polizisten, die Soldaten, die Feuerwehrmänner, die Männer, die jeden Tag arbeiten, Verantwortung übernehmen und für ihre Familien da sind, die sollen also alle krank sein? Meine Herren, auch Sie im Hohen Haus dürfen sich durch diese Aussage sehr wohl angesprochen fühlen – alle männlichen Kollegen und alle Männer, die uns heute vor den Bildschirmen zusehen und zuhören.

Abgesehen davon, dass solche Aussagen tief blicken lassen, ist es ebenso bezeichnend, dass Sie so gerne Ingeborg Bachmann zitieren, eine Frau mit schweren psychischen Problemen samt einer massiven Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Das sage nicht ich, meine Damen und Herren, das steht in ihrer Biografie. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, Sie greifen immer wieder auf diese Zitate von dieser Bachmann zurück, so auch bei diesem Ausspruch. Diese Frau ist für Sie offenbar wirklich das Maß aller Dinge, wie Ihnen kürzlich bereits meine Kollegin Susanne Fürst gesagt hat. Eines möchte ich hier aber klarstellen: Sie, Frau Minister, Sie sind keine Literaturkritikerin, Sie sind Justizministerin der Republik Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Von einer Justizministerin erwarte ich keine literarischen Pauschalurteile über Millionen Menschen, ich erwarte Sachlichkeit, Differenzierung, und ich erwarte eine Justiz, die ohne Ansehen der Person urteilt. 

Bei Ihrer politischen Linie fällt ein Grundmuster auf. Sie selbst sprechen ganz offen von einer feministischen Justizpolitik – das haben Sie bereits zu Beginn Ihrer Amtszeit ausdrücklich erklärt. Aber welches politische Etikett man der Justiz auch geben möchte, eines darf niemals zur Diskussion stehen: Justiz darf weder männlich noch weiblich sein, Justiz muss gerecht sein. Genau dafür gibt es seit Jahrhunderten ein Symbol (eine Tafel mit einer Darstellung von Justitia auf das Rednerinnen- und Rednerpult stellend): Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit.

Sie trägt die Augenbinde, weil vor dem Recht weder Rang noch Herkunft, politisches Lager noch Geschlecht zählen dürfen. Sie trägt die Waage, weil Tat, Beweise und Verantwortung sorgfältig abgewogen werden müssen. Und sie trägt das Schwert, weil Recht nicht nur verkündet, sondern auch durchgesetzt werden muss. 

Wer aber nach einem Verbrechen nicht zuerst auf Tat und Täter, sondern auf das Geschlecht blickt, nimmt Justitia sinnbildlich die Augenbinde ab. Wer individuelles Verschulden durch einen pauschalen Verdacht gegen die Männer ersetzt, bringt ihre Waage aus dem Gleichgewicht. Und wer gleichzeitig die konkreten Probleme im eigenen Ressort nicht löst, riskiert auch, das Schwert des Rechts stumpf werden zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.) 

Da sind wir bei der Realität Ihres Ressorts. Es fehlt – wir haben es gehört – an Ressourcen, es fehlt an Planstellen. Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten unter enormem Druck, und gleichzeitig sind unsere Justizanstalten überfüllt. Im Menschenrechtsausschuss haben Sie sich mit überfüllten Gefängnissen, mit Überlegungen zu früheren Entlassungen von Gefangenen auseinandersetzen müssen. Der eigene Koalitionspartner hat Sie bei diesem Vorstoß regelrecht zurückgepfiffen. Genau da zeigt sich das Dilemma einer feministischen Justizministerin. Als Ausweg aus dieser misslichen Lage kommen Sie damit, Gefangene noch früher entlassen zu wollen. 

Das, meine Damen und Herren, ist die Realität in diesem Ministerium, über die wir reden sollten, nicht über pauschale Diagnosen über Männer, sondern über einen Rechtsstaat, dessen Mitarbeiter jeden Tag versuchen, ein überlastetes System am Laufen zu halten. Das sind die Probleme, denen Sie sich als Justizministerin stellen müssen, Frau Minister. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb sollten wir auch bei dem Fall Marchtrenk nicht pauschalisieren, wir sollten die richtigen Fragen stellen. Eine Frau wurde Opfer eines schwersten sexuellen Gewaltverbrechens. Natürlich – es wurde auch angesprochen – müssen wir darüber sprechen, wie Frauen besser geschützt werden können. 

Aber dann fragen wir doch konkret: Gab es Warnzeichen? Gab es Drohungen? War der Gefährder bekannt? Welche Möglichkeiten hatte der Staat, einzugreifen? Hatten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte alle notwendigen Informationen? Gab es auch Schutzmaßnahmen, die konsequent kontrolliert wurden? Das sind Fragen, deren Beantwortung möglicherweise das nächste Opfer schützen kann. 

Die pauschale Aussage, die Männer seien krank, schützt niemand. Wirksamer Opferschutz entsteht nicht durch Pauschalurteile, er entsteht durch funktionierende Behörden und konsequentes Handeln. Verantwortlich sind diejenigen, die Straftaten begehen, nicht die Männer als Gruppe. (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Dieser Maßstab muss für jeden gelten, unabhängig davon, ob jemand unbekannt oder prominent ist. Wir haben nach Teichtmeister gleich den nächsten Fall. Es geht mit Günther Paal, bekannt als Gunkl, weiter. Erneut ist ein prominenter Vertreter des Kulturbetriebs, ein linker Staatskünstler, im Mittelpunkt eines Strafverfahrens. 

Am 16. September wurde Anklage gegen ihn erhoben, ein damals 5-jähriges Kind seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben. Zudem wird ihm Besitz von 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial zur Last gelegt. So tragisch das auch ist, gilt auch da: Nicht Bekanntheit, nicht politische Nähe, nicht gesellschaftliches Ansehen, sondern Tat, Beweise und individuelle Verantwortung müssen entscheiden. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei einem sind wir uns, glaube ich, alle einig: Beim Schutz unserer Kinder darf es keine falsche Zurückhaltung geben. Frau Minister, wenn Sie von feministischer Justizpolitik sprechen, schauen wir doch auch dorthin, wo Mädchen und junge Frauen auf besonders grausame Weise ihrer körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung beraubt werden: die weibliche Genitalverstümmelung. Dabei wird jungen Mädchen mit Gewalt etwas genommen, das zu ihrem Körper, zu ihrer Würde und zu ihrer Sexualität gehört. Das ist wirklich keine Tradition, das ist pure Gewalt. 

Wir müssen auch über das Grooming sprechen, über die gezielte sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, über Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen. Reden wir doch über diese Männer, die Frauen und Mädchen nicht als gleichberechtigte Menschen respektieren, sondern sie erniedrigen, missbrauchen und ihrer Selbstbestimmung berauben! (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].) Das sind die Täter, das sind die Männer, über die wir sprechen müssen, jene, die Frauen schlagen, verstümmeln, missbrauchen oder vergewaltigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn solche Taten mit patriarchalen, religiösen oder islamistischen Vorstellungen gerechtfertigt werden sollen, muss unser Rechtsstaat eine klare Grenze ziehen. Diese Vorstellungen stehen nicht über unserem Recht. Eine Islamisierung, bei der Frauenrechte, Gleichberechtigung und sexuelle Selbstbestimmung hinter religiösen oder patriarchalen Regeln zurückstehen sollen, haben in Österreich keinen Platz. (Beifall bei der FPÖ.) 

Genitalverstümmelung hat keinen Platz, Zwangsheirat hat keinen Platz, Grooming hat keinen Platz, Gruppenvergewaltigungen haben hier keinen Platz – und für all das gibt es weder eine kulturelle noch eine religiöse Ausrede. Frauenrechte sind nicht verhandelbar, Kinderrechte sind nicht verhandelbar und unser Rechtsstaat ist ebenso nicht verhandelbar. 

Unsere freiheitliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Harald Stefan zur weiblichen Genitalverstümmelung an Ihr Ressort hat genau diese Problematik aufgegriffen. Ausgangspunkt waren Berichte über Tausende betroffene beziehungsweise gefährdete Frauen und Mädchen in Österreich. Die Anfrage verweist unter anderem auf rund 11 000 betroffene Frauen und etwa 3 000 akut gefährdete Mädchen. 

Ich habe jetzt nur einen Satz aus Ihrer Anfragebeantwortung herausgenommen: Im „Zeitraum 2020 bis 2025 ist“ nur „ein [...] Ermittlungsverfahren bekannt." Wo ist denn da Ihr feministischer Aufschrei, Frau Minister? (Beifall bei der FPÖ.) 

Ich komme nochmals zu Justitia zurück. Ihre Augenbinde ist ein Versprechen: das Versprechen, dass vor dem Recht weder Geschlecht noch Herkunft, gesellschaftlicher Status oder politisches Weltbild zählen. Es zählen die Tat, die Beweise, die Schuld, die Verantwortung. Ihre Waage darf nicht durch politische Ideologie aus dem Gleichgewicht gebracht werden, und ihr Schwert darf nicht stumpf werden, weil die Politik die eigentlichen Probleme in der Justiz nicht lösen kann. 

Das ist unser freiheitlicher Anspruch an einen Rechtsstaat: nicht pauschalisieren, sondern unterscheiden, nicht belehren, sondern schützen, nicht wegschauen, sondern handeln, nicht ganze Geschlechter unter Generalverdacht stellen, sondern Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. 

Österreich braucht keine Justiz nach politischer Schablone, sondern eine Justiz, die Opfer schützt, die Täter verfolgt und das Recht ohne Ansehen der Person durchsetzt. Meine Damen und Herren, Frau Justizminister, dafür stehen wir Freiheitliche. (Beifall bei der FPÖ.)

17.39

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Herr Kollege, du hast das Wort.

RN/80

17.39

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im August war in der „Presse“ zu lesen: „Justizministerin Anna Sporrer verspricht viel, liefert aber wenig“. – Das ist für mich sehr zugespitzt und wahrscheinlich schon auch ein Auslöser, warum die FPÖ heute diese Dringliche bringt. 

Noch mehr Auslöser, glaube ich, ist aber das, was die Volksanwaltschaft jahrelang schon aufzeigt – ob es bei Justizministerin Zadić war, aber auch jetzt bei Ihnen, Frau Minister –, nämlich dass einfach in der Jugendhaftanstalt Probleme sind und Problemlösungen herbeigeführt werden müssen. 

Der Fall Hirtenberg zeigt einiges auf, aber wir dürfen als Politikerinnen und Politiker nicht einfach tatenlos zusehen. Ich muss jetzt einen Mittelweg zwischen A. A., Andreas Arthur Spanring, und M. M., Manfred Mertel, genannt Waschi, finden, denn das liegt alles irgendwo in der Mitte. Im Endeffekt kann es nicht Entweder-oder, sondern Sowohl-als-auch geben, und ich glaube, sowohl müssen die Opfer geschützt als auch die Gefährder dementsprechend geahndet werden. Das gilt beim Jugendstrafrecht genauso wie bei den Tätern im allgemeinen Strafrecht. 

Mein Vorredner hat es ja schon gesagt: Auch Landeshauptmann Wallner ist auf die Debatte eingegangen, dass das Jugendstrafrecht verschärft werden soll. Es ist nicht nur Landeshauptmann Wallner darauf eingegangen, sondern auch Dr. Adelheid Kastner, die Gerichtsmedizinerin aus Oberösterreich, die auch gesagt hat: Die Jugend hat das Wahlalter herabgesetzt bekommen, sie dürfen früher Auto fahren – warum soll man beim Strafrecht nicht auch früher eingreifen? Ich glaube, das heißt nicht Haftstrafen, sondern es heißt einfach, Konsequenzen für die Taten zu ziehen, die man begangen hat. 

Es kann nicht sein, dass Jugendbanden – ob Syrer oder Afghanen – in Wien gegeneinander aufmarschieren und im Endeffekt, weil sie noch Jugendliche sind oder das entsprechende Lebensalter nicht erreicht haben, dann straffrei gehen. Ein 14-Jähriger begeht 200 Straftaten – im Endeffekt kann man ihn nicht ahnden, weil er noch minderjährig ist. Oder Jugendliche gehen auf die Polizei los: Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Frankreich oder in Berlin. Darum, glaube ich, ist es wichtig, dass wir jetzt Überlegungen machen. 

Jetzt komme ich zu Manfred Mertel: Sicher ist es wichtig, dass wir in der Schule, bei der Jugend ansetzen, nur wenn das Jugendalter schon überschritten ist und da schon etwas fehl gelaufen ist, hilft alles nichts mehr: Dann müssen wir handeln. Da bin ich genau in der Richtung unterwegs, dass ich sage, wir können nicht zuschauen, sondern wir müssen auch entsprechend handeln. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) 

Ich durfte schon vor 22 Jahren in diesem Haus sein, damals unter Justizminister Böhmdorfer, als die Opferrechte ausgeweitet wurden. Das war ein wichtiger Punkt. Damals habe ich zum ersten Mal zur Justiz gesprochen. Ich spreche selten zu diesem Bereich, aber Opferrechte sind ein ganz wichtiger Punkt, denn es kann nicht sein, dass Opfer – besonders bei Sexualverbrechen oder anderen Verbrechen – dann dem Täter gegenübergestellt werden, sondern die Opferrechte müssen auch weiterhin gewahrt bleiben. Es wird wichtig sein, dass diese Opferrechte gewahrt bleiben. 

In den letzten Jahren ist aufgefallen, dass bei Unschuldsvermutungen oft die Presse mehr erfahren hat, als dann wirklich bei den Gerichtsverfahren herausgekommen ist. Das ist schon ein Thema, bei dem man sich fragt, wo da die Verschwiegenheit der Justiz ist, weil den Betroffenen ein großer Schaden zugefügt wird. 

Ein weiterer Punkt ist natürlich Hass im Netz. Da werden wir handeln müssen, denn das Bloßstellen von Menschen durch Hass im Netz wird uns schneller und mehr verfolgen – was wir erkennen, wenn wir schauen, was die künstliche Intelligenz alles anrichten kann und wie auch Menschen Geräte erzeugen oder bauen können, mit denen man anderen Schaden zufügen kann. 

Es wird auch wichtig sein – das haben auch schon einige meiner Vorredner gesagt –: Man soll nicht auf einem Auge blind sein, man soll nicht auf beiden Augen blind sein, man soll links und rechts unterscheiden können und im Endeffekt aber sehen, dass Täter – egal aus welcher Schicht sie kommen, ob sie aus dem islamistischen Bereich oder aus dem christlichen Bereich kommen – gleich behandelt werden, genauso wie die Täter, ob sie aus dem linken oder aus dem rechten Milieu kommen. Ich glaube, das ist wichtig.

Ich danke auf jeden Fall allen Justizbeamten, die in den schwierigen Zeiten, in den schwierigen Tagen oder schon Jahren ihre Leistungen erbringen. Ich glaube, das ist einen Applaus wert, die haben wirklich vieles zu erledigen – in diesem Sinne einen herzlichen Dank an alle Justizbeamten und die, die in den Justizanstalten arbeiten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Ich bedanke mich aber auch für die Vorschläge, die Sie uns jetzt bei der Beantwortung präsentiert haben. Wir freuen uns darauf, was in den nächsten Monaten zu erledigen ist. Ich glaube, wir werden manchen aus dem Justizausschuss auch hier im Bundesrat haben, und ich bedanke mich bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das, was sie alles erledigen. 

In diesem Sinne, glaube ich, wird es wichtig sein, den Weg gemeinsam zu gehen – nicht mit Ideologie, sondern gemeinsam. Wir haben heute einen Beschluss für den Schutz der Meere gefasst. Ich glaube, wir brauchen mehr Schutz für unsere Österreicher. In diesem Sinne: ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.45

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr.

RN/81

17.45

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zuerst einmal ein herzliches Danke an Sie, Frau Ministerin, und Ihr ganzes Team für die wirklich umfangreiche und seriöse Beantwortung all der Fragen. 

Ich möchte aber, bevor ich ins Thema einsteige, eine Wahrnehmung als Frau in diesem Raum mit Ihnen teilen – auch Kollege Thoma hat auf diese lange Einleitung verwiesen, die Kollege Spanring am Beginn seiner Rede hier getätigt hat –, weil unser Thema heute auch mit Gewalt und Machtgefälle zu tun hat. Diese Einleitung hatte einerseits die Aussage, man wünscht sich Respekt in der Kommunikation, man wünscht sich Aufmerksamkeit. Sie haben regelrecht um mehr Aufmerksamkeit für Ihre Fraktion gebeten. Gleichzeitig haben Sie von diesem Respekt in der Kommunikation gegenüber der Frau Ministerin nichts spüren lassen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) 

Sie haben sich hier als Mann hergestellt und über Verhaltensweisen, über Blickkontakt geurteilt. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Er ist ja ein Mann!) Das ist auch eine Form einer Erniedrigung, eines Kleinmachens von Frauen. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Unsinn!) Da sind wir Frauen zu Recht sensibel, weil sich auf diesem Machtgehabe und auf diesen Verhaltensweisen ganz viel Problematik aufbaut, mit der wir in diesem Zusammenhang tagtäglich zu tun haben. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Das ist ein politisches Gremium! Das ist ein politisches Gremium und kein Kindergarten!) Ich wollte das hier feststellen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Jetzt zum eigentlichen Thema, der Justiz: Alle Vorrednerinnen und -redner haben das betont, und auch ich möchte das bekräftigen: Ja, wir haben Handlungsbedarf in der Justiz; und ja, wir haben als Regierung einen enormen Rückstau an Maßnahmen und Reformen, vor allem im Straf- und Maßnahmenvollzug, übernommen; und ja, das Justizsystem und vor allem auch die Justizanstalten brauchen rasch Entlastung – da sind wir uns einig. 

Und nein, die Frau Ministerin ist nicht dafür verantwortlich, wie es ein Herr Bundesrat Amhof angedeutet hat, dass es so viele Häftlinge gibt, dass so viele Menschen Drogen konsumieren. Das ist nicht die Verantwortung der Frau Ministerin. 

Wir haben mehrfach – auch in der Beantwortung dieser vielen Fragen – bewiesen, mit wie viel Hochdruck und mit wie viel Ernsthaftigkeit an der Behebung all dieser Missstände gearbeitet wird, indem derzeit an einer neuen Justizanstalt gebaut wird, indem die Ausweitung der Fußfessel und die Einbringung von gemeinnütziger Arbeit statt Haftstrafen ermöglicht wird, indem es eine Personal- und Ausbildungsoffensive gibt, die 2027 spürbar werden wird. Es gibt also beeindruckend viele Maßnahmen, die alle das Ziel haben, das bestehende System zu entlasten und die sehr sinnvoll und notwendig sind. Daran arbeiten wir seit 19 Monaten und auch in den nächsten Jahren. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch ich möchte einen Fokus auf das Thema Strafaltersenkung richten, denn wir hatten schon einmal eine intensive Auseinandersetzung und jetzt ist es offenbar wieder so weit, das zu diskutieren. Ich möchte gleich voranstellen, dass für uns als SPÖ die Senkung des Strafalters keine sinnvolle und notwendige Maßnahme ist. 

Ich möchte es hier noch einmal begründen, weil mein Eindruck ist, man möchte mit einer einmaligen Maßnahme, nämlich der Senkung des Strafalters, ein Problem aus der Welt schaffen, das viel komplexer ist. Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften haben gerade heute bei ihrer Konferenz noch einmal bestätigt, dass sie in dieser Maßnahme keine effektive Handhabe und keine Lösung sehen. Wir alle haben miteinander die Kinderrechtskonvention in diesem Parlament beschlossen, die übrigens von einem Alter von Kindern und Jugendlichen bis 18 ausgeht und sagt, es muss da zwischen Erwachsenen und jungen Menschen unterschieden werden. Das ist also die Beschlusslage, die uns hier vereint. Ich wünschte mir, wir hätten damals unter Schwarz-Blau nicht den Jugendgerichtshof, der wirklich ein vorbildliches Beispiel war, wie man mit jungen Straftäter:innen arbeiten kann, um sie in eine positive Zukunft entlassen zu können, abgeschafft. Wir könnten auf diesem Modell aufbauen und schon viel, viel weiter sein und bräuchten möglicherweise diese Debatte gar nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Wenn man sich aber ernsthaft mit diesen jungen Menschen auseinandersetzt, die offensichtlich auf eine schiefe Bahn geraten sind: Wir haben ein Problem, das sind junge Menschen, das sind noch Kinder, die Straftaten verüben, die man sich nicht vorstellen möchte. Also das lässt sich auch nicht wegreden und das ist tatsächlich ein Problem, dem wir uns stellen müssen. Davon auszugehen, dass man diese Kinder und Jugendlichen nimmt und unter Arrest stellt, der nicht betreut ist (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wer fordert das? – Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Das hat nie einer gesagt!) – lassen Sie mich bitte ausreden (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, das stimmt einfach nicht!), ich möchte es gerne erklären –, das greift zu kurz. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen Sozialisierung, die brauchen Pädagogik, die brauchen Maßnahmen, die mit ihnen langfristiger arbeiten: Welche Perspektive haben sie in ihrem Leben? Welche positive Lebenseinstellung können sie entwickeln, damit sie ein redliches, straffreies Leben ausüben können? 

Weil man sich immer auf die Schweiz beruft: Die Schweiz nimmt nicht in Anspruch, dass sie Kinder mit zwölf Jahren einsperren könnten. Die setzen ganz massiv auf langjährige, sozialpädagogisch intensivste Betreuung, und das muss der Punkt sein, auf den wir setzen. Ja, ich stimme mit Ihnen allen überein, wir brauchen neue Maßnahmen, wir brauchen Einrichtungen, die die Möglichkeit haben, junge Menschen auch anzuhalten, wenn es notwendig ist, wenn sie sich oder andere gefährden, in denen extremst intensiv in ganz kleinen Settings mit diesen jungen Menschen gearbeitet wird.

Da sind wir in Wien daran, wir versuchen, wir probieren diese Modelle aus, die rechtsstaatlich abgesichert sind. Menschen die Freiheit zu entziehen, das ist ähnlich wie in der Psychiatrie, da braucht es Anwaltschaften, da braucht es ganz geregelte Abläufe, bis wann so ein Freiheitsentzug passieren darf. Aber ja, ich bin auch der Überzeugung, dass wir diese Maßnahmen brauchen. Es braucht dafür keine Strafaltersenkung, das können wir mit sozialpädagogischen Maßnahmen hinbekommen, ohne dieses Gesetz angreifen zu müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen.)

Das Ziel muss immer ein pädagogisches sein. Diese jungen Menschen haben noch Jahrzehnte ihres Lebens vor sich. Wir wollen alle, dass die ein gutes Leben führen und dafür braucht es pädagogische Zielsetzungen und dementsprechend pädagogische Maßnahmen. Kein Kind wird unter anderen straffällig gewordenen Menschen besser oder klüger. Sie brauchen gute Vorbilder, sie brauchen ein ganz starkes Kinder-an-der-Hand-Nehmen und dass man mit ihnen Perspektiven erarbeitet. 

Frau Minister, man könnte es nicht besser sagen: Diese Kinder gehören erzogen. Das ist offenbar in ihrem Leben bisher noch nicht passiert, das muss nachgeholt werden. Sie gehören erzogen und sozialisiert und im Idealfall nicht eingesperrt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Du kannst einen zwölfjährigen Messerstecher nicht einfach ... erziehen, das geht nicht! Also wer das glaubt ...!)

Zur Prävention hat meine Vorrednerin Hauschildt-Buschberger schon viel gesagt. Es muss an der Prävention angesetzt werden. Dort müssen die Mittel hinfließen, damit wir im Idealfall nicht an diesen Punkt kommen, mit so jungen Straftäter:innen konfrontiert zu sein. Das ist der goldene Weg. 

Ich möchte noch auf das Thema Kinderschutz eingehen, weil das auch so stark mit der Justiz zusammenhängt und weil wir da auch immer wieder so viele Brüche sehen. Es geht darum, junge Menschen in dem Sinn zu stärken, dass sie mit den Gefahren, die in dieser Welt drohen, leider drohen, umgehen können und dass wir sie als Gesellschaft auch davor schützen. Kinder stärken und sie gleichzeitig zu schützen: Auf diesen beiden Säulen müssen wir also aufbauen. 

Ich bin aber froh, dass wir in den letzten Monaten wahnsinnig viel im Bereich Kinderschutz erreichen konnten. Es ist mittlerweile Standard, dass in Vereinen, in Organisationen, in Bildungseinrichtungen Kinderschutzkonzepte vorgelegt werden müssen. Jetzt geht es darum, dass die mit Leben erfüllt werden. Wir haben im Frühling eine großartige Novelle und Gesetzesinitiative beschlossen, bei der es um dieses Dickpic-Verbot, also ein ungefragtes Zusenden eines Fotos eines männlichen Genitals, gegangen ist. Das haben wir verboten.

Interessanterweise: Ich erinnere mich an die Rede von Kollegin Jäckel, die damals gefunden hat, das geht zu weit, hier darf man nicht so einen Strafrahmen ansetzen, weil junge Burschen doch nicht wissen, was sie tun, da muss man schon ein bisschen darauf Rücksicht nehmen, und man darf sie hier nicht in die Kriminalität schicken. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr verteidigt einen Messerstecher, aber das ...! Also ich sage es wirklich, das ist verrückt! Verrückt!) 

Andererseits fordern Sie höhere Strafrahmen, also es widerspricht sich hier Ihr Zugang: Wo schützen Sie Männer vor verbotenen Dingen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Messerstecher, Vergewaltiger - alles gut, SPÖ!) und wo wollen Sie höhere Strafrahmen, das ist nicht stringent. Ich glaube, da müssen Sie noch einmal darüber nachdenken, was Sie wirklich wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen.)

Wir haben im Bereich der Social-Media-Bedrohung, der Internetbedrohung für junge Menschen zum Glück jetzt eine Social-Media-Einschränkung in Begutachtung und versuchen, bevor der EU-Rahmen kommt, auf diesem Weg als Staat unsere jungen Menschen zu schützen und klarzumachen: Social Media hat neben vielen Vorteilen tatsächlich auch eine große Gefahr. Auf die müssen wir auch schauen und da gehen wir unserer Verantwortung als Staat nach.

 Was in Ausarbeitung ist – das möchte ich sehr begrüßen, Frau Ministerin – ist, dass Sie dieses große Thema der Änderung des Kindschaftsrechts angehen. Auch da sind Kinder oft ein Spielball in Trennungssituationen – in diesem sogenannten Rosenkrieg zwischen Erwachsenen – und erleben viel Gewalt, viel psychische Gewalt. Sie versuchen da, durch klare Verhältnisse, durch klare Zuständigkeiten, durch diese geteilte Verantwortung der Erziehungsverantwortlichen auch die Kinder zu schützen und ihnen einen klaren Rahmen zu geben. Ich bin froh, wenn dieses Gesetzespaket hoffentlich bald auch zu uns ins Parlament kommt und wir da eine moderne Lösung finden. 

Sie versuchen auch, die engere Kooperation, die interdisziplinäre Kooperation zwischen Polizei, zwischen Kinder- und Jugendhilfe, zwischen Bildungseinrichtungen besser gesetzlich zu ermöglichen, sodass dieser Austausch auch datenrechtskonform stattfinden kann. Auch das ist notwendig, um Kindeswohlgefährdungen zu bearbeiten und im Idealfall auch vorzubeugen. 

Sie bemühen sich weiters um den Strafrahmen für Täter von Kindesmissbrauch, egal ob im analogen oder im digitalen Raum, um den fair und sinnvoll auszugestalten. Wir haben von diesen unglaublichen Vorfällen und diesen Wahnsinnigkeiten, die im Darknet und im digitalen Raum passieren, schon gehört. Auch die Opferrechte werden ausgebaut. All diese Maßnahmen gehen also in die Richtung, Kinder und Jugendliche und Menschen, die von Gewalt betroffen sind, zu schützen. Wir sind da oft auch noch einen Schritt den Regelungen auf europäischer Ebene voraus und nehmen diese Verantwortung wahr. 

Ja, es gibt wahnsinnig viel zu tun, da sind wir uns einig. Seit eineinhalb Jahren haben wir viel weitergebracht. Schritt für Schritt versuchen wir, da die richtigen Maßnahmen zu setzen. Auch ich glaube, dass es diesen Schulterschluss braucht, um die Umsetzung all dieser Maßnahmen voranzutreiben. Es wäre schön, wenn wir hier alle an einem Strang ziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

17.59

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es.

RN/82

17.59

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Wenn selbst der Präsident des Obersten Gerichtshofes über ein Prestigeprojekt der Bundesregierung sagt, er sei „froh, dass [...] dieser Unsinn [...] gestoppt“ wurde, dann sollte man vielleicht eines tun: nicht beleidigt sein, nicht schönreden, sondern zuhören. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben aus meiner Einleitung bereits gehört, es geht um die Bundesstaatsanwaltschaft und genau das ist der Fall bei der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft. Die Bundesregierung wollte uns dieses Projekt als großen Wurf in Richtung mehr Unabhängigkeit der Justiz verkaufen. Das erklärte Ziel klingt zunächst durchaus nachvollziehbar. Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft sollte aus dem unmittelbaren politischen Einflussbereich des Justizministeriums herausgelöst werden. Ein gutes Ziel macht aber noch lange kein gutes Gesetz, Frau Bundesminister, und die entscheidende Frage lautet doch: Wird die Justiz durch diese Konstruktion tatsächlich unabhängiger oder wird der politische Einfluss nur an eine andere Stelle verschoben? 

Genau an diesem Punkt setzt die massive Kritik aus der Justiz an. Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft sollte als weisungsfreie Behörde eingerichtet werden. An ihrer Spitze sollte ein dreiköpfiges Gremium stehen, die Mitglieder sollten für sechs Jahre bestellt werden. Eine Auswahlkommission sollte Kandidaten vorschlagen, über die schließlich der Nationalrat abstimmt. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Genau da beginnt das Problem, denn wenn das Ziel lautet, auch nur den Anschein politischer Einflussnahme zu beseitigen, muss man erklären können, warum ausgerechnet das Parlament über die Mitglieder dieser Weisungsspitze abstimmen soll. Die Generalprokuratur hat genau davor gewarnt, sie kritisiert eine „jedenfalls dem Anschein nach [...] parteipolitische Auswahl“ und bezeichnete wesentliche Teile des vorgesehenen Auswahlverfahrens als „systemwidrig“. Auch die parlamentarische Kontrolle könne die bestehende „‚Anscheinsproblematik‘“ verschärfen. 

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Man will den Anschein politischer Einflussnahme beseitigen und schafft gleichzeitig eine Konstruktion, bei der das Parlament über die Besetzung der neuen Spitze entscheidet. Das ist zumindest ein Widerspruch, den die Bundesregierung überzeugend rechtfertigen müsste. 

Die Kritik geht noch wesentlich weiter: Die Generalprokuratur unterstützt ausdrücklich das „Ziel, die Strafverfolgung von politischem Einfluss zu entkoppeln“, aber sie warnt davor, dass der vorgelegte Entwurf dieses Ziel verfehlen könnte. Sie sieht Probleme bei der Zuständigkeit, bei der personellen Ausstattung und bei der geplanten Führungsstruktur. Beim vorgesehenen Rotationsprinzip – sechs Jahre Amtszeit, Wechsel des Vorsitzes alle zwei Jahre – wird vor dem Verlust von Führungswissen und vor Schwierigkeiten beim Aufbau dauerhafter internationaler Kontakte gewarnt. Meine Damen und Herren, das ist keine Kritik irgendeiner Oppositionspartei, das ist Kritik aus dem Zentrum der österreichischen Justiz. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann kam die Begutachtung, am Ende lagen über 800 Stellungnahmen vor. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, zog daraus eine bemerkenswert deutliche Schlussfolgerung: Er bezeichnete die Gesamtkonstruktion als verfehlt und empfahl, „nach einer Abkühlphase“ überhaupt wieder „von vorne anzufangen“.

Wenn der Präsident des Obersten Gerichtshofes einer Bundesregierung bei einer derartig grundlegenden Justizreform sinngemäß sagt, zurück an den Start, dann kann die politische Antwort nicht lauten, wir ändern ein paar Absätze und machen einfach weiter (Beifall bei der FPÖ), dann muss man sich die Grundsatzfrage stellen, ob die Konstruktion überhaupt trägt. 

Es gibt noch einen zweiten Punkt: die Prioritäten. Nach öffentlichen Angaben wurde der jährliche Aufwand für die Bundesstaatsanwaltschaft mit rund 9 Millionen Euro und mehr als 40 Bediensteten beziffert. Die reinen Mehrkosten wurden von der Ministerin mit rund 3 Millionen Euro jährlich angegeben. Man muss also fairerweise unterscheiden: 9 Millionen Euro sind nicht 9 Millionen Euro zusätzliche Budgetbelastung, aber 9 Millionen Euro jährlicher Ressourcenaufwand und mehr als 40 Bedienstete sind trotzdem keine Kleinigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb darf man fragen: Ist das derzeit wirklich die dringendste Baustelle der österreichischen Justiz? Gerade wenn bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Strafvollzug Personal und Ressourcen benötigt werden, ist die Prioritätenfrage legitim. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz unter hoher Belastung leiden, wenn Verfahren lange dauern, wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte zusätzliches Personal brauchen und wenn es im Strafvollzug erhebliche Herausforderungen gibt, dann muss die Politik jeden zusätzlichen Euro und jede zusätzliche Planstelle besonders sorgfältig einsetzen.

Es geht also nicht darum, ob uns ein unabhängiger Rechtsstaat das wert ist – natürlich ist er uns das wert –, es geht darum, ob gerade diese konkrete Konstruktion die Unabhängigkeit tatsächlich gewährleistet – und genau darin bestehen erhebliche Zweifel. 

Meine Damen und Herren, Sie sollten bei dieser Diskussion auch einen grundlegenden Fehler vermeiden. Wer diesen Entwurf kritisiert, ist nicht automatisch gegen eine unabhängige Justiz. Im Gegenteil: Gerade weil die Unabhängigkeit der Justiz so wichtig ist, muss eine Reform besonders sauber konstruiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine neue Behörde ist kein Selbstzweck, ein neues Türschild schafft noch keine Unabhängigkeit, eine Dreierspitze schafft auch keine Unabhängigkeit und eine parlamentarische Bestellung schafft nicht automatisch mehr Distanz zur Politik. Entscheidend ist die Konstruktion, entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, entscheidend ist eine Bestellung, die Vertrauen schafft, entscheidend sind ausreichend Personal und Ressourcen, entscheidend ist, dass eine Reform bestehendes Fachwissen erhält, anstatt neue Reibungsverluste zu produzieren.

Wenn aber die Generalprokuratur vor strukturellen Problemen warnt, wenn Spitzenvertreter der Justiz erhebliche Bedenken äußern und wenn schließlich der Präsident des Obersten Gerichtshofes erklärt, die Gesamtkonstruktion sei verfehlt, dann sollte eine verantwortungsvolle Regierung diese Kritik nicht als lästigen Widerstand betrachten (Beifall bei der FPÖ), sie sollte diese Kritik ernst nehmen. 

Frau Bundesminister, vielleicht wäre jetzt tatsächlich der richtige Zeitpunkt, die Prioritäten neu zu ordnen. Stärken wir jene Staatsanwaltschaften, die heute ermitteln müssen, stärken wir jene Gerichte, die heute Verfahren abarbeiten müssen, stärken wir jene Mitarbeiter im Strafvollzug, die heute unter schwierigen Bedingungen ihren Dienst leisten. Wenn wir die Weisungsspitze reformieren, dann machen wir es so, dass am Ende tatsächlich Unabhängigkeit gegeben ist und mehr Vertrauen geschaffen wird und nicht bloß eine neue Behörde mit neuen Strukturen, neuen Kosten und neuen Zweifeln!

Österreich braucht keine Justizreform, deren größter Erfolg am Ende darin besteht, dass eine neue Institution geschaffen wurde. Wir brauchen eine Justiz, die funktioniert, eine Justiz, die ausreichend Personal hat, eine Justiz, die Verfahren in vernünftiger Zeit abschließen kann und vor allem eine Justiz, bei der die Bevölkerung darauf vertrauen kann, dass Entscheidungen nach Recht und Gesetz getroffen werden, unabhängig davon, wer gerade regiert. 

Deshalb sollte für dieses Projekt ein einfacher Grundsatz gelten: Nicht der politische Prestigegewinn zählt, nicht die Zahl neuer Behörden zählt, sondern einzig und allein die Frage: Wird unsere Justiz dadurch besser und unabhängiger? Wenn selbst höchste Vertreter der Justiz bei der vorgelegten Konstruktion daran erhebliche Zweifel äußern, dann ist eine grundlegende Überarbeitung kein politisches Scheitern, es wäre vielmehr ein Zeichen politischer Vernunft. (Beifall bei der FPÖ.)

18.09

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile dieses.

RN/83

18.09

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir führen hier ja tatsächlich eine sehr wichtige Debatte. Es ist auch schon viel über Respekt gesprochen worden: Ich persönlich bemühe mich allen, auch bei Kritik, immer den entsprechenden Respekt entgegenzubringen, das halte ich für sehr wesentlich. Ich denke, dass die Aufgabe eines Justizministers beziehungsweise – in diesem Fall – einer Justizministerin wohl eine der wichtigsten und fast nobelsten, möchte ich sagen, Aufgaben in einer Republik ist, weil ja für uns Menschen Justiz an sich etwas ist, womit man Gerechtigkeit verbindet.

Ich will nicht auf alle Punkte eingehen, die hier diskutiert werden, weil das natürlich zu lang werden würde. Ich möchte nur ein paar Anmerkungen machen und dann noch einmal zwei Aspekte herausgreifen. Zu den Anmerkungen möchte ich sagen: Ich verstehe den Ruf nach Unabhängigkeit absolut, er ist auch ein wichtiger Parameter einer fairen Justiz. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Unabhängigkeit noch nicht Objektivität bedeutet und ich wünsche mir ganz besonders objektive Staatsanwälte, objektive Richter und eine objektive Justiz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen.)

Daher darf bei all diesen Lösungen – ganz egal, ob es jetzt die Bundesstaatsanwaltschaft in welcher Form auch immer ist, oder bei anderen Bestellungen in der Justiz – nicht der Eindruck entstehen, dass das bestimmte Netzwerke sind, die sich untereinander besonders gut verstehen, die unabhängig sein möchten und sich niemandem gegenüber rechtfertigen müssen. 

Ich bin überzeugt davon, dass auch kluge Köpfe wie OGH-Präsidenten und so weiter im Rahmen einer breiteren Debatte gute Ideen haben, wie – wenn eine Bestellung anders laufen soll – das demokratische Prinzip, das sich in unserer Republik durchzieht, aufrechterhalten werden kann. Ich glaube, dass Objektivität auch bei parteipolitischer Verantwortung möglich ist. Ich glaube nicht, dass ein roter, blauer, grüner – oder was auch immer – Justizminister nicht automatisch nicht objektiv sein muss. Das ist natürlich selbstverständlich möglich. 

Heute hat der Waschi Mertel gar kein Fußballbeispiel strapaziert, deswegen mache es jetzt ich und sage: Beim Fußball weiß man ja auch – egal für welche Mannschaft man ist –, was ein Abseits ist und was kein Abseits ist, was ein Foul ist und was kein Foul ist, auch wenn es zuungunsten der eigenen Mannschaft geht. Daher, wie gesagt: Respekt allen gegenüber, Respekt gegenüber der Frau Minister, Respekt gegenüber der Opposition – und haben wir alle miteinander einen ordentlichen Umgangston!

Zwei Dinge möchte ich hier noch einmal beleuchten: Frau Justizministerin, ich habe den Medien entnommen – ich war ja selber nicht dabei –, dass Sie im U-Ausschuss gesagt haben, dass Ihnen von Konflikten zwischen der WKStA und der OStA Wien nichts bekannt ist, und Sie sich eigentlich überhaupt nicht vorstellen können, wie es Spannungen zwischen organisatorischen Einheiten untereinander geben kann. Da möchte ich als jemand, der sich mit diesen Dingen ein bisschen befasst hat, sagen, dass ich mich darüber sehr gewundert habe, weil ich mir doch denke, dass das Ereignisse gewesen sind, die viele Menschen mitbekommen haben. Ich möchte aber meine eigenen Wahrnehmungen gar nicht so sehr in den Vordergrund stellen.

Ich habe im Sommer ein Buch von Gernot Rohrhofer gelesen (das Buch „Er muss weg!“ in die Höhe haltend), in dem das ganz gut aufgearbeitet worden ist. Da wird der Ursprung dieses Konflikts zwischen dieser Staatsanwaltschaft und der OStA Wien beschrieben. Ich will es – damit hier alle am gleichen Wissensstand sind – ganz kurz ausführen, weil ich glaube – die Frau Justizminister sagt ja, sie kennt es nicht –, dass wir das eigentlich alle wissen sollten. In dieser berühmten Dienstbesprechung, die dann in diesem „daschlogt’s es“ ihren Höhepunkt gefunden hat, ist es offensichtlich darum gegangen, dass es sieben Jahre lang Ermittlungen zum Eurofighter gab, aber keinen Plan, wie dieses Verfahren zu einem Ende kommen kann.

Der zuständige Sachbearbeiter in der Staatsanwaltschaft war über viele Jahre ein gewisser Radasztics, dieser hat den Fall dann abgegeben, der Fall ist dann zur WKStA gewandert. Bei der WKStA haben die Vertreter der WKStA lobbyiert, dass sie zusätzliches Personal bekommen, weil sie in Arbeit untergehen, und haben dann mit ihren Vorgesetzten – mit dem Herrn Fuchs von der Oberstaatsanwaltschaft und eben auch mit Christian Pilnacek – darüber diskutiert, dass sie zusätzliche Ressourcen brauchen. Diese haben als Vorgesetzte dagegen argumentiert: Wie seid ihr denn überhaupt ausgelastet und wie schaut das eigentlich alles aus?, und so weiter.

Da hat es eine sehr interessante Diskussion gegeben – das wird in diesem Buch lange ausgeführt, ihr könnt es ja auch kaufen oder es sonst wo nachlesen –, ich möchte eine Stelle herausnehmen, wo Frau Vrabl-Sanda, also die Chefin der WKStA, zitiert wird und sagt: 

„Wir haben ein Gutachten, das sieben Jahre gedauert hat, das eine Million Euro gekostet hat. Dieses Gutachten ist für mich zumindest nicht nachvollziehbar von seinem Gutachtensauftrag her, der ja zusammengefasst auf einer Seite irgendwie eine komische Verdachtslage darstellt. Aber zumindest haben wir da mal die Einleitung gegen zwei Personen drinnen,“ – also offensichtlich die Einleitung von Verfahren – „die keine Verständigungen bekommen haben“. – Ich möchte hier ergänzen, dass, wenn einer beschuldigt wird, er eine Verständigung bekommen muss. 

Sie sagt dann weiter: „aber sei es drum. Und wir haben ein Ergebnis, dass der Gutachter sich, aus“, zumindest aus meiner Sicht „nicht nachvollziehbaren Gründen mit einigen Gegengeschäften, ich glaub fünfzig waren das, beschäftigt hat.“ – Obwohl für sie die Situation ebenfalls nicht nachvollziehbar ist. 

Das heißt, was man daraus ableiten kann, ist, dass der Gutachter offensichtlich 50 Eurofighter-Gegengeschäfte genauer unter die Lupe genommen hat, wozu die Chefin von der WKStA sagt, die Gegengeschäfte interessieren sie überhaupt nicht, weil das überhaupt nichts mit dem zu tun hat, was sie eigentlich offensichtlich als Ermittlungsstrang verfolgen. 

Weiter heißt es: „Die Situation ist“ für mich „nicht nachvollziehbar [...] Abgesehen davon, dass der Gutachter, wie mir“ – ich zitiere Frau Vrabl-Sanda – „im Nachhinein zu Ohren gekommen ist, so eine freundschaftliche Beziehung zum Sachbearbeiter hat, dass einer beim Anderen Trauzeuge war.“ 

Das heißt, der Sachbearbeiter hat offensichtlich einen Trauzeugen beauftragt, der ungefähr 1 Million Euro für ein Gutachten kassiert hat, von dem dann Frau Vrabl-Sanda gesagt hat, dass da auf einer Seite eigentlich irgendwas steht und sie daher mit dem Ganzen nicht zufrieden ist. – So war die Stimmung in dieser Besprechung. Dann ist es natürlich ein bisschen hin- und hergegangen, die WKStA hat sich natürlich gerechtfertigt, dass sieben Jahre lang nichts weitergegangen ist: Dafür können wir ja nichts, wir sind die WKStA, wir müssen da jetzt weitermachen! Dann haben die anderen gesagt: Ja, aber jetzt ist der Radasztics jetzt weg, jetzt haben wir den vollen Wissensverlust! – Wobei das auch etwas ist, das ich nicht nachvollziehen kann: wie ein Sachbearbeiter etwas sieben Jahre bearbeitet, dann weggeht und etwas anderes macht, und man sagt, der nächste muss wieder von vorne anfangen.

Auf jeden Fall sind die Herren Pilnacek und Fuchs halt dann ein bisschen unrunder geworden, und als es dann in einem Verfahrensstrang darum gegangen ist, dass überhaupt infrage gestellt worden ist, ob bei dem, was da diskutiert und untersucht wird, überhaupt der Tatbestand des Betrugs vorliegt, hat dann – der in der Zwischenzeit sehr bekannte – Christian Pilnacek diesen Satz gesagt: „Setzt’s eich z’samm und daschlogt’s es, aber das hättet ihr vor drei Jahren machen können“. Aus einem Teil weiter vorne, wo er den Hinweis darauf gegeben hat, sich doch auf den Verfahrensstrang zu fokussieren, geht hervor, wo es am erfolgreichsten hätte sein können. 

Ich glaube, der Rest, wie es dann nach dieser Dienstbesprechung weitergegangen ist, ist Geschichte, ich möchte es nur trotzdem wiederholen. Herr Pilnacek ist bei dieser Dienstbesprechung aufgenommen worden, Frau Vrabl-Sanda und vier weitere Staatsanwälte haben Herrn Pilnacek und Herrn Fuchs angezeigt. Dieser Tonbandmitschnitt darf ja nicht veröffentlicht werden, es darf nur daraus zitiert werden. Dieses Exzerpt hat den Weg in die Öffentlichkeit gefunden, und darüber waren Herr Fuchs und Herr Pilnacek natürlich nicht begeistert. Sie haben dann umgekehrt die WKStA geklagt. Davon war in vielen Medien zu lesen – das ist ja auch etwas, das nicht jeden Tag vorkommt, das war ja doch etwas relativ Bemerkenswertes. 

Frau Bundesministerin – bei allem Respekt –, da darf ich schon sagen, ich bin ich doch etwas überrascht, wenn Sie im U-Ausschuss sagen, Sie kennen diesen Konflikt zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft nicht. Ich denke, Frau Bundesministerin, ich verstehe Sie, Sie haben ja auch wiederholt betont, dass Sie sich jetzt nicht in einzelne Strafverfahren einmengen wollen – das ist ja auch ganz verständlich –, aber Sie sind doch die oberste Dienstaufsicht, und da ist es, sage ich so, für die Unternehmenskultur schon interessant, zu schauen, dass die Organisationseinheiten da ein wenig zusammenarbeiten. 

Ich wollte das nur deswegen hier zum Besten geben, weil ich mir gedacht habe: Wenn die Frau Bundesministerin sagt, sie kennt es nicht, dann möchte ich eigentlich schon sagen, ich finde es wichtig, dass zumindest Parlamentarier und politische Entscheidungsträger – da so viel über Herrn Pilnacek gesprochen worden ist –, da den Ursprung kennen; dass dieses „daschlogt’s es“ auch einfach ein Wording war – wie ja dann auch in der Einstellung seines Verfahrens begründet worden ist –, das in deren Sprachgebrauch durchaus üblich ist, mit dem einfach gemeint ist, einen Strang, der nicht Erfolg versprechend ist, nicht weiterzuverfolgen. Ich glaube, ihr wisst auch, dass die Geschichte so geendet hat, dass beim Eurofighter-Strafverfahren nichts herausgekommen ist. Es hat also sozusagen an Erfolg nicht zugenommen.

Frau Bundesminister, da habe ich an Sie eine Frage – Sie müssen sie ja nicht gleich beantworten, denn Sie können selbstverständlich nicht alles wissen, aber mich würde es schon interessieren –: Da wird 1 Million Euro ausgegeben. Oft verfolgt die Staatsanwaltschaft aufgrund viel geringerer Beträge, macht daraus Strafverfahren, die über Jahre dauern und bei denen sich eine Vielzahl von Personen rechtfertigen müssen, warum sie 50 000 Euro, 100 000 Euro ausgegeben haben. Ich selber habe auch einige solche Verfahren gekannt, bei denen 20, 30 Manager involviert sind, bei denen es dann komplizierte Unterschriftenregelungen gibt, bei denen man dann wirklich auch einmal herausdestillieren muss: Wer hat das wirklich freigegeben? – Da würde mich interessieren, wie das intern organisiert ist, auch von der Compliance her, wie da ein Sachbearbeiter über Jahre in Summe einen so beträchtlichen Betrag von 1 Million Euro beauftragen kann. Da muss es ja letztendlich auch irgendeine Kontrolle geben. (Bundesrat Fischer [SPÖ/NÖ]: Was soll das alles?) Ich sage jetzt, bei einem Konzern gibt es eine Rechtsabteilung (Bundesrätin Kerschler [SPÖ/Stmk.]: Habts eh so lang damit ...!), die mit dabei ist, beziehungsweise gibt es auch eine Controlling-Abteilung, und dann gibt es bestimmte Beträge, die entsprechend kontrolliert werden müssen. Mich würde dann natürlich auch sehr interessieren, wie man das beiseitelegen hat können, dass man sagt: Nein, diese 1 Million Euro ist eigentlich in Ordnung! – Das ist so ein Highlight, zu dem ich Sie fragen wollte. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt – das ist heute schon von einigen angesprochen worden, das ist mir persönlich ein großes Anliegen – ist der Kinderschutz. Ich bin selber zweifacher Vater, aber ich sage: Hätte ich keine Kinder, glaube ich, ginge es mir fast ähnlich, denn ich glaube, jeder Mensch, der ein Mitgefühl hat, hat ein Mitgefühl für Kinder und weiß, dass Kinder diejenigen in unserer Gesellschaft sind, die den meisten Schutz brauchen. In dem Zusammenhang – es ist von einigen von euch angesprochen worden – möchte ich über die Causa mit dem Kabarettisten Gunkl sprechen. Ich verstehe alle diese Debatten – man soll nicht irgendetwas aus einem Anlass heraus machen und so weiter und so fort –, aber von all den Menschen, mit denen ich spreche, auch von denen, die nicht in der Politik sind, muss ich sagen, hat niemand Verständnis dafür, dass jemand, der ein vierjähriges Kind – oder soll es fünf Jahre gewesen sein – missbraucht, der auch zugibt, dass das stattgefunden hat, auf freiem Fuß nach Hause spaziert. Das verstehen die Menschen nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich habe diverse Kommentare dazu gelesen, dass das Ganze natürlich rechtliche Gründe hat, und ich bin jetzt nicht der beste Jurist, aber auch nicht komplett ungebildet, was das betrifft: Natürlich weiß ich, dass es drei Gründe für eine U-Haft gibt – Tatbegehungsgefahr, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr –, und außer diesen drei gibt es nichts. Zumeist wird da aber – zum Beispiel bei einem 90 Jahre alten Mörder, der nach 50 Jahren Ehe seine Frau umgebracht hat, und diesen Mord gesteht, aber nicht mehr gehen kann – trotzdem Fluchtgefahr angenommen. Der geht nicht nach Hause, die sagen nicht: Geh Hansi, fahr einmal nach Hause, wasch dich und wir holen dich nächste Woche! (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der FPÖ.) Der wird, weil es eben eine schwere Straftat ist, in U-Haft genommen, und man geht automatisch von Fluchtgefahr aus. 

Deswegen denke ich mir, wenn das so ist – es ist ja völlig unbestritten, dass es natürlich die Richter sind, die entscheiden, und es nicht die Politik ist, die entscheidet –, wenn wir als Parlamentarier hören, dass etwas aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, müssen wir das hinterfragen, müssen wir schauen, ob die Rechtsordnung dahin gehend in Ordnung ist. Das hängt offensichtlich schon damit zusammen, dass Kindesmissbrauch keine Straftat ist, die wie Mord mit zehn Jahren oder lebenslang geahndet wird, deswegen keine Fluchtgefahr besteht und so jemand dann auch nicht in Haft genommen wird. Ich glaube, dass wir da als Gesellschaft einfach ein fürchterliches Bild abgeben.

Uns – jedem von euch – ist es natürlich möglich, das zu verstehen, wie das mit diesen drei U-Haft-Gründen ist – das kann man lernen und verstehen –, auch wenn man es nicht akzeptiert, das ist schon klar, aber die Menschen verstehen das nicht. Das ist für mich genau der Punkt in der Verbindung zwischen Politik und Justiz – ohne dass man sich jetzt parteipolitisch einmischt –, bei dem ich sage: Wenn die Menschen etwas als nicht in Ordnung empfinden, dann sagen sie es den Politikern, sie sagen: Ihr seid doch die, die diese komischen Gesetze machen! – Wir alle miteinander sind Bestandteile der Gesetzgebung. Dann wenden wir uns halt an die Frau Bundesminister, denn an wen sollten wir uns denn sonst wenden?

Ich denke, dass Kindesmissbrauch ein Mord an einer Kinderseele ist, es ist ein Mord an einer Kinderseele. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesrätin Kolar [SPÖ/Stmk.].) Es würde mich sehr interessieren – da habe ich an Sie (in Richtung Bundesministerin Sporrer) schon auch eine Frage –, ob Sie das auch so sehen, ob das nicht besser als eine viel schwerere Straftat einzuordnen ist, wenn wir nicht wollen, dass solche Menschen frei herumlaufen. Das ist auch ein Signal an unsere Gesellschaft. Da bin ich auch bei dem Punkt: Natürlich ist Prävention wichtig, aber wenn wir davon ausgehen, dass ungefähr 1 Promille der männlichen Bevölkerung – um das bei der Frau Bundesminister gleich richtig zu sagen – Pädophile sind – das ist ja ein männliches Problem im allerhöchsten Maß –, dann sind es, weiß ich nicht, 4 000 Leute, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Wie bitte sollen wir die finden? Wie sollen wir bitte die Gesellschaft mit niederschwelligen Therapieangeboten, die präventiv wirken können, schützen? Gibt es vielleicht Ansätze? – Hoffentlich!, aber es muss doch eine klare Botschaft an die 4 000 geben: Was immer eure Neigung ist, das darf man nicht machen! Da hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen, Frau Bundesministerin. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.28

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler. Ich erteile dieses.

RN/84

18.29

Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler (FPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ich war bis dato von 450 Kilometern Abstand von den Unschärfen der Bundespolitik geschützt. Mittersill ist in etwa 450 Kilometer weit weg und von dort sieht man die Themen und die Probleme der Bundespolitik nicht so scharf. Dieser Schutz ist jetzt weg. Das, was ich sehe, und das, was ich sehen muss, indem ich mich mit der Materie beschäftige, ist wahrlich ein besonderes Thema und schwer verständlich. 

Wir diskutieren jetzt seit fast 4 Stunden über die Zustände im Justizressort. Die Frau Justizminister antwortet auf die Frage, ob der Rechtsstaat handlungsfähig ist: Ja, der Rechtsstaat ist handlungsfähig! – Ich darf anmerken: Wenn Richter und Staatsanwälte öffentlich davor warnen, dass die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates gefährdet ist, 50 bis 60 Überstunden die Woche machen und dazu Hunderte Planstellen unbesetzt sind, dann ist die Personalfrage, Frau Minister, keine interne Verwaltungsfrage mehr, sondern eine Frage der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates, eine Frage der Qualität des Rechtsstaates, und diese Frage – das muss uns wohl alle bewegen – ist eine Frage der Qualität einer freien Demokratie und mit der gehen wir sehr, sehr leichtfertig um. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage in dieser Situation auch eines, Frau Minister: Das ist kein temporäres Problem. Wir haben es heute rauf- und runterdiskutiert: Es ist ein strukturelles Problem. Ich habe es noch immer nicht verstanden, vielleicht checke ich es nicht: Wie soll diese Problemstellung innerhalb der nächsten zwei Jahre besser werden? Das sehe ich nicht und das hat mir auch niemand erklären können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf zum Strafvollzug kommen, und das ist nicht die böse Opposition, Frau Minister, das ist die unabhängige Qualitätszeitung „Kleine Zeitung“ vom 1.6.2026: „Der Überbelag zwingt zur Brachialmethode“: Personalmangel führt zu vorzeitiger Haftentlassung, während gleichzeitig bei der Bewährungshilfe gespart wird. Jetzt muss man sich diese Quadratur der Hoffnungslosigkeit anschauen: ein Überstundendesaster, 300 Planstellen bei der Justizwache, die nicht besetzt sind. Das führt dazu, dass vorzeitig entlassen wird, und dort, wo die Bewährungshilfe dann am notwendigsten ist, wird gespart. – Jetzt soll mir irgendjemand erklären, wo es da eine Perspektive und einen Ansatz gibt, damit das in den nächsten zwei Jahren besser wird. Ich bitte darum. 

Frau Minister, nachdem ich gehört habe, dass Sie eine feministische Ministerin sind (Bundesrätin Arpa [SPÖ/Ktn.]: Ist sie!), habe ich wohl auch einmal die Hoffnung gehabt, dass Sie die Thematik Bezirksgerichte und Schließung der Bezirksgerichte besser verstehen, denn sparen und zentralisieren und besser werden für die Bundespolitik schaut immer so aus, dass man infrastrukturelle, institutionelle Einrichtungen in den Ländern, speziell in den Bezirken, einspart. Sie haben die Frage 27, welche Bezirksgerichte für die Zusammenlegung und Schließung angedacht werden, nicht beantwortet, aber Sie haben auf den Cent genau erklärt, in welchem Bundesland wie viel eingespart wird. Ich habe vernommen, dass in meinem Nachbarbundesland, in Tirol, 900 000 Euro eingespart werden. – Na, da freue ich mich auf die Diskussion in Tirol. 

Warum ich eine Hoffnung hege, weil ich gehört habe, dass Sie eine feministische Ministerin sind: Einer der gravierendsten negativen Auswüchse bei der Schließung der Bezirksgerichte ist, dass man Infrastruktur und qualifizierte Jobs wegnimmt. Da geht es um Staatsanwälte, Richter, und rund um die Bezirksgerichte um Rechtspfleger und um Rechtsanwälte. Frau Minister, die Regionalentwicklung im ländlichen Bereich – lachen Sie mich nicht aus – ist matriarchalisch. Der Mann folgt der Frau, und wenn wir den Frauen keine Perspektiven im Job geben, dann sind sie weg vom Dorf und dann haben wir in den ländlichen Regionen tatsächlich auch Entwicklungsprobleme. (Beifall bei der FPÖ.) So funktioniert gesamtheitliche Politik.

Lassen Sie mich noch – dazu ist sehr viel gesagt worden, ich will mich verkürzen – etwas erwähnen, das die Bundesstaatsanwaltschaft betrifft, wer aller Bedenken hat und wer aller diesen Entwurf kritisiert hat: Frau Minister, den Vogel schießen Sie schon selbst ab. (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Im „Standard“ vom 8.9.2026 meint unsere Justizministerin, also Sie selbst: „Dass der Entwurf Defizite aufweist, war mir klar“. – Jetzt haben wir eine Hülle und Fülle von Themen und Herausforderungen, bei denen wir null Perspektive haben, und Sie kommen mit einem Entwurf, von dem Sie selbst meinen, dass er Defizite hat.

Kollege Mertel hat anklingen lassen – da kann ich mich ja wohl anschließen –: Diese Probleme sind nicht von gestern auf heute entstanden, das sind strukturelle Probleme, und daher muss man natürlich auch die Arbeit ihrer Vorgängerin bewerten. Ich kann mir vorstellen, dass Sie in einer stillen Stunde in Ihrem Büro wohl öfter rufen: Alma, wo bist du? (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der ÖVP.) Denn eines ist klar: Wenn man sich den Titel vom „Standard“ vom 3.6.2022 ansieht – „‚Tohuwabohu‘ um Justizreform: Zadić verärgert ihre Berater“ – und wenn man den Text liest, dann erfährt man, dass aus ihrem Umfeld – das ist ihr selbst eingesetzter Beirat – mit Blick auf die Führung des Ministeriums die Begriffe fehlende Leadership, „Angst und Verzagtheit“ kolportiert werden. 

Warum sage ich das? – Jetzt wissen wir, warum sie keine Zeit gehabt hat, sich um die wesentlichen Dinge zu kümmern – Rechnungshofbericht Oktober 2026 –: Die Frau Justizministerin hat Zeit gebraucht, um ihren persönlichen Social-Media-Account aufzupolieren, mit Mitarbeitern des Kabinetts und mit einer Agentur von außen, die beauftragt wurde. Ich habe das rausschreiben müssen, man kann es nicht glauben: die „Strategie“ betraf auch die damalige „Bundesministerin als Privatperson“, unter dem Titel „‚Privatperson Awareness‘“ sollte sie „‚langfristig in der Politlandschaft‘ als [...] ‚charismatische und kluge Frau‘“ positioniert werden. – Na bumm, das ist ja gründlich daneben gegangen (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der FPÖ), aber ich kann Ihnen sagen, laut Rechnungshofbericht hat das 250 000 Euro gekostet (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wahnsinn!) und war selbst im Justizministerium bereits anhängig. Darüber hinaus hat sie ja auch Zeit gebraucht, ihrem Mitstreiter, einem grünen Bundesrat, freihändig einen langjährigen Auftrag zu vergeben, obwohl er auszuschreiben gewesen wäre; der sogenannte Jailshop wurde frei vergeben. Warum erzähle ich und sage ich das? – Frau Minister, jetzt stellen Sie sich vor, auch wenn es schwerfällt, das wäre ein freiheitlicher Minister und ein freiheitlicher Bundesrat: Na was glauben Sie, was da los wäre? (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Minister, wir würden dringlich ersuchen, dass diese Fragen im Zusammenhang mit dieser Selbstbedienungsmanier schonungslos aufgeklärt werden, dass Vorerhebungen, Voruntersuchungen gemacht werden, und dass dieses Thema nicht unter den Teppich gekehrt wird. Dafür werden wir sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.39

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. Ich erteile dieses.

RN/85

18.39

Bundesrat Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Frau Kollegin Jäckel, auf die Aussage zu Ingeborg Bachmann will ich noch einmal kurz eingehen: Als Buchhändlerinnensohn finde ich das doch halbwegs spannend, immerhin ist der Bachmannpreis – unabhängig von persönlichen literarischen Werken – dann doch eigentlich fast der wichtigste Literaturpreis im deutschsprachigen Raum. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) Ich würde die Aussage mit Vorsicht genießen. Inhaltlich - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das steht in ihrer Biografie!) – Ja, ja, aber die Argumentation ist eine schwierige. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Inhaltlich bin ich aber ganz bei Ihnen: Die Justiz darf nicht aktivistisch sein, und die Justiz hat auch keine Agenda zu haben, da sind wir uns einig. Aber – da bin ich jetzt auch ehrlich –: Die Frau Ministerin ist zumindest nicht mehr Richterin, dementsprechend darf sie sich in ihrem Amt den stärkeren Schutz von Frauen wünschen und sich dafür auch einsetzen. Als Richterin darf sie Urteile nicht nach persönlichen Überzeugungen treffen, als Politikerin sollte sie nach ihren persönlichen Überzeugungen handeln. Im Sinne des fairen Urteils sollten wir das auch so einordnen, wenn wir darüber diskutieren. 

Bei den anderen Themen bin ich aber auch wieder ganz bei Ihnen: Der Kinderschutz ist zu stärken, Genitalverstümmelung ist zu stoppen, Grooming ist zu bekämpfen, Jugendbanden sind zu stoppen, und Wegschauen hilft nur Tätern aller Art.

Aber: Wenn Sie Ihre Ableitungen präsentieren – und ich nenne sie jetzt einmal höflich Ableitungen –, dann muss ich, um bei der Literatur zu bleiben und nicht ins Theater zu gehen – Stichwort Alma –, an ein Nietzschezitat denken: „Und wenn du lange genug in den Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“ – Nicht falsch verstehen, ich verstehe jede Emotion zum Thema. Im Sexualstrafrecht sollte sich etwas tun. Bei Taten, die aus einem Frauenbild heraus geschehen, das dem eines vergangenen oder mehrerer vergangener Jahrhunderte entspricht – egal woher die Täter kommen –, muss man ansetzen. Das alles muss aber man trotzdem nicht aus der Emotion heraus tun. Wir müssen bei den Zahlen, Daten, Fakten bleiben, denn auch das haben eine objektive Justiz und die Diskussion dazu verdient, und das vermisse ich bei dieser Einordnung ein bisschen.

Zu dem, worüber wir uns einig sind, noch zwei persönliche Anliegen: erstens die Strafmündigkeit, mehrfach diskutiert. Ich möchte einen Aspekt davon betonen: Am Ende des Tages ist es Missbrauch an Jugendlichen. Es sind jugendliche Banden, die ganz bewusst den Minderjährigen unter ihnen kriminelle Delikte umhängen, damit dort dann kein Urteil stattfinden kann oder es ein vermindertes Urteil gibt. In Wahrheit geht es darum, diese Minderjährigen, unter 14-Jährigen, vor den Jugendlichen zu schützen, die etwas älter sind und ihnen diese Taten in die Schuhe schieben. Das ist der Ansatz, um den es eigentlich geht, und den würde ich auch gerne explizit in den Raum stellen. Das ist der Blickwinkel. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Zweitens: Als Gmünder kann ich mir eine abschließende Bemerkung zum Thema Gerichtsstandort und, wenn ich es so sagen darf, zur juristischen Nahversorgung nicht verkneifen. Wir sehen, dass dieses Projekt zum Glück einmal auf Eis liegt. Ich würde mir da natürlich auch von Ihrer Seite eine klare Stellungnahme, eine klare Aussage wünschen, damit wir das dorthin verfrachten, wo es hingehört, nämlich in die Rundablage.

Damit nochmals abschließend ganz allgemein: Wenn sich der Eindruck verfestigt, dass Urteile nicht gerecht sind, dass Strafen nicht in Relation zueinander stehen und der Strafvollzug ebenfalls, dann muss man an Schrauben drehen. Das hat die heutige Diskussion auch gezeigt: dass wir ein gemeinsames Bewusstsein haben. Dafür ein großes Dankeschön. Der Rest ist gesagt, die Wiederholung nicht notwendig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.43

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer abschließenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. – Bitte sehr.

RN/86

18.44

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich würde gerne auf Herrn Bundesrat Himmer zurückkommen und folgende Berichtigung selbst vornehmen, und zwar, was ich im Untersuchungsausschuss tatsächlich gesagt habe.

Ich kann natürlich Bücher, Zeitungen lesen, allerlei über Vorgänge, die vor dem 3. März 2025 gelegen sind. Im Untersuchungsausschuss habe ich gesagt, dass ich in meiner Amtsführung keine persönliche Wahrnehmung zu diesen Vorgängen habe. Ich habe nicht gesagt, dass ich darüber nichts weiß, sondern ich habe gesagt, dass ich während meiner Amtszeit - - Ausschließlich das ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses und der Befragungen gewesen, das wollte ich nur klarstellen, damit hier keine Missverständnisse entstehen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ah, dann ist es schlüssiger, ja!) Natürlich bin ich auch davor als mündige Bürgerin und Staatsbürgerin über verschiedene Dinge informiert gewesen, habe auch sicher eine persönliche Meinung dazu, aber das war nicht Gegenstand meiner Befragung im Untersuchungsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.45

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.