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15.47

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin heute hier im Bundesrat, um über die aktuellen Herausforderungen die Justiz in Österreich betreffend zu sprechen. Unser Rechtsstaat steht vor großen Aufgaben. Manche Probleme sind neu, vieles hat sich aber über Jahre aufgebaut. Seit eineinhalb Jahren arbeiten wir im BMJ nun daran, diesen mannigfaltigen Reformstau Schritt für Schritt abzubauen. Erschwerend ist allerdings, dass dies in eine Phase fällt, in der der Staat insgesamt sparen muss und sich finanzielle Spielräume erst wieder erarbeiten muss. 

Vier Bereiche möchte ich vorab ansprechen, bevor ich auf die gestellten Fragen eingehe. 

Der erste Bereich betrifft die Funktionsfähigkeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unsere Richterinnen und Richter, unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leisten unter wachsendem Arbeitsdruck hervorragende Arbeit. Österreich schneidet im europäischen Vergleich bei der Verfahrensdauer und beim Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz sehr gut ab. Diese Qualität ist aber nicht selbstverständlich. 

In der kommenden Woche werden Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit einer Protestwoche auf die hohe Arbeitsbelastung aufmerksam machen, und ich weiß, dass dieser Protest sich auch an die Ressortspitze richtet. Dazu sage ich ganz klar: Ich sehe diese Belastung und ich sehe diesen Einsatz. Ich kann viele Forderungen nachvollziehen, und es gebührt allen Beschäftigten in der Justiz Dank und Anerkennung dafür, dass diese Qualität der österreichischen Justiz aufrechterhalten werden kann, obwohl es diese herausfordernden Bedingungen gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Mein Ziel ist und bleibt, der Justiz die Möglichkeiten zu geben, die ein starker Rechtsstaat braucht. Wir wissen aber auch, unser finanzieller Spielraum ist derzeit äußerst begrenzt. Die Justiz muss auch ihren Beitrag zur Budgetsanierung leisten, einerseits um aus dem EU-Defizitverfahren herauszukommen, andererseits um von unserem Schuldenberg herunterzukommen, denn wenn wir jetzt nicht sparen, werden uns in Zukunft die Zinsen davongaloppieren und dann werden uns die Mittel für die gesellschaftlich notwendigen Aufgaben und Projekte in Zukunft noch mehr fehlen. 

Die beiden Doppelbudgets sehen, wie bekannt ist, leider keine zusätzlichen Planstellen vor. Wir entlasten dafür aber auf anderen Wegen. Wir setzen mit dem Projekt Aufgabenkritik, mit der Revision von Abläufen und Aufgaben durch Digitalisierung und mit technischen Werkzeugen an, um die Beschäftigten in der Justiz zu entlasten. 

Das ersetzt natürlich nicht das Personal im nötigen Umfang, aber es wird helfen, die Arbeitslast einzudämmen und in einem gewissen Ausmaß auch personelle Spielräume zu schaffen. Sobald es die Budgetsituation zulässt, werde ich mich natürlich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften auch wieder personell besser ausgestattet werden. 

Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist der Straf- und Maßnahmenvollzug. Die Lage in unseren Haftanstalten ist ernst. Derzeit gelingt es gerade noch, einen einigermaßen menschenrechtskonformen Strafvollzug sicherzustellen. Wenn aber die Zahl der Inhaftierten linear weiter so ansteigt wie bisher, wird das natürlich immer schwieriger. 

Der hohe Belag belastet Bedienstete ebenso wie Insassinnen und Insassen und gefährdet eines der wichtigsten Ziele des Strafvollzugs, nämlich die Resozialisierung, denn nur wer in Haft die Möglichkeit von Arbeitserfahrungen und/oder von Ausbildung bekommt, wird in der anschließenden Freiheit ein Leben meistern können, ohne weitere Straftaten zu begehen. 

An dieser Stelle möchte ich als oberstes Organ der Justizverwaltung noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht in meinem Einflussbereich liegt, ob und wie viele Menschen in Haft kommen. Das entscheiden ausschließlich die unabhängigen Gerichte. 

Um dem hohen Belag in den Haftanstalten entgegenzuwirken, haben wir bereits von Beginn meiner Amtszeit an gesetzliche Maßnahmen ergriffen. Wir haben den elektronisch überwachten Hausarrest ausgeweitet, die bedingte Entlassung erleichtert und Schritte gesetzt, um ausländische Straftäter leichter außer Landes zu bringen – durch den Wegfall der Zustimmung des Betroffenen bei der bedingten vorzeitigen Entlassung in das Herkunftsland und durch Vereinfachungen bei der Überstellung von Straftätern zum Strafvollzug in der Heimat. 

Wir arbeiten außerdem an Alternativen zu kurzen unbedingten Haftstrafen durch gemeinnützige Arbeit und weitere Entlastungsmaßnahmen für die Haftanstalten. 

Gleichzeitig haben wir heuer die Ausbildungskurse für die Justizwache signifikant aufgestockt, werden das natürlich weiterführen und im nächsten Jahr eine Rekrutierungsoffensive – vor allem auch im Westen Österreichs – starten. 

Wir müssen also konsequent weiterarbeiten und brauchen dafür einen politischen Schulterschluss. Deshalb habe ich mich letzte Woche mit den Justizsprecherinnen und -sprechern aller Parlamentsparteien zur Situation in den Haftanstalten ausgetauscht, denn eines muss uns allen klar sein: Wie der Staat mit Menschen umgeht, denen er die Freiheit entzieht, ist ein Gradmesser unserer Zivilisation, und es ist natürlich auch immer eine Frage der inneren Sicherheit unseres Staates. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Dritten möchte ich auf den Schutz von Kindern und Frauen vor Gewalt zu sprechen kommen. Immer wieder lesen und hören wir von grausamen und perfiden, oft schwersten Gewalttaten gegen Frauen und Kinder. Vorab eine simple, aber enorm wichtige Botschaft: Jede Frau und jedes Kind hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. 

Unser Strafrecht ist hier sehr klar: Wer Kinder missbraucht oder verletzt, wer Frauen vergewaltigt, verfolgt oder bedroht, wird zur Verantwortung gezogen. Aber Strafrecht alleine genügt nicht, Prävention ist ebenso wichtig wie herausfordernd. Dazu kommt, dass neue Technologien eben auch wieder neue Formen von Gewalt ermöglichen. 

Deshalb handeln wir mit dem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen, mit den Gewaltambulanzen, mit dem Entwurf für das Konsensprinzip „Nur Ja heißt Ja“ und vor allem auch mit der Überprüfung des Sexualstrafrechts, um neue Schutzlücken etwa bei Vergewaltigungsvideos und Deepfakes aufzudecken. Auch die neuen europäischen Regelungen gegen Kindesmissbrauch werden wir zügig umsetzen. 

Aber Schutz vor Gewalt beginnt nicht erst im Gerichtssaal oder auf der Polizeistation, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle tragen Verantwortung. Schauen wir hin, hören wir zu, schreiten wir ein!

Zu guter Letzt möchte ich noch auf die in der Anfrage angesprochene unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft zu sprechen kommen. Österreich hat wie erwähnt eine hervorragend arbeitende Justiz. Ich stehe hinter den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Sie handeln allein auf Grundlage des Gesetzes, unabhängig von Herkunft, Stellung oder politischer Anschauung. Deshalb verurteile ich pauschale und persönliche Angriffe auf die Organe der Justiz, die etwas anderes unterstellen, ganz entschieden. Wer sie verunglimpft, beschädigt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Genau deshalb bleibe ich dabei: Wir brauchen eine unabhängige Weisungsspitze als Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. (Beifall bei der SPÖ.) 

Mit einer solchen unabhängigen Weisungsspitze würde ich mich selbst und die künftigen Amtsträgerinnen und Amtsträger im Justizressort entmachten. Derzeit ist es so, dass ich selbst nicht in die fachliche Beurteilung staatsanwaltschaftlicher Verfahren eingreife, wenngleich natürlich die Erledigungen nach wie vor in meinem Namen ergehen. Ich trage die Verantwortung, aber ich greife nicht ein. 

Doch ein System darf nicht davon abhängen, wie sich die einzelne Ministerin oder der einzelne Minister verhält. Es darf nicht einmal der Anschein einer politischen oder sonst unsachlichen Einflussnahme entstehen. Deshalb brauchen wir eine Bundesstaatsanwaltschaft, die fachlich stark, unabhängig und frei von Beeinflussung arbeiten kann. Die Gespräche darüber werden wir in der Koalition und in Kürze auch mit den Oppositionsparteien fortsetzen. Für mich gilt da unverändert: Qualität vor Tempo. 

Werte Mitglieder des Bundesrates, ein starker Rechtsstaat zeigt sich darin, dass seine Institutionen unabhängig sind, seine Gerichte funktionieren, seine Gefängnisse menschenwürdig geführt werden und Menschen wirksam vor Gewalt geschützt werden. Daran arbeiten wir Schritt für Schritt, konsequent und mit dem Anspruch, Probleme nicht zu verwalten, sondern zu lösen. 

Im Folgenden wende ich mich den gestellten Fragen zu:

Zu Frage 1: 

Die Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug im Bundesministerium für Justiz verfolgt die Empfehlungen der Volksanwaltschaft und des Menschenrechtsbeirates konsequent und hat bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Zahlreiche der angesprochenen Empfehlungen wurden umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Informationszugang, Beschwerdemanagement, Gesundheitsversorgung, Suizidprävention, Suchtbehandlung, Frauen- und Jugendvollzug oder Videotelefonie. 

Konkret bedeutet das: Im Bereich des Maßnahmenvollzugs wurden bereits im Jahr 2015 eigene Abteilungen für den Maßnahmenvollzug in Strafhäusern eingerichtet, um eine organisatorische Trennung vom allgemeinen Strafvollzug sicherzustellen. Darüber hinaus werden bei Neu- und Umbauten die Anforderungen an den Schutz der Intim- und Privatsphäre der Untergebrachten umfassend berücksichtigt. Auf den forensischen Abteilungen stehen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Freizeitangebote werden in die Ressourcen-, Ziel- und Leistungsvereinbarung aufgenommen und deren Umsetzung wird regelmäßig überprüft. Zudem wird darauf geachtet, dass Patientinnen und Patienten möglichst selbstbestimmt Aufenthalte im Freien wahrnehmen können. 

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Suizidprävention, für die das BMJ eine Expertengruppe eingesetzt hat, die bereits 48 konkrete Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Suizidprävention erarbeitet hat. Als ergänzende Maßnahme wurde auch das sogenannte Listener-Projekt etabliert. Dabei unterstützen speziell geschulte Insassinnen und Insassen Mitgefangene in psychiatrischen Krisensituationen, insbesondere während der Nachtstunden und an Wochenenden. Ergänzend erstellt die Fachgruppe Suizidprävention jährlich Berichte und Empfehlungen auf Grundlage der Analyse von Suiziden und Suizidversuchen, um bestehende Präventionsmaßnahmen laufend weiterzuentwickeln. 

Mit September hat die Generaldirektion ein besonderes Monitoring zu den Selbstbeschädigungen, Suiziden, Suizidversuchen und Todesfällen eingerichtet.

Zu Frage 2:

Mit Erlass vom März 2026 wurde die Nutzung der Räumlichkeiten mit Betonbetten verboten. Mittlerweile wurden sämtliche Betonbetten entfernt und durch Schaumstoffmatratzen ersetzt.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Im April wurde der Erlass Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung von Hoheitsgewalt im Straf- und Maßnahmenvollzug, Deeskalationssicherstellung, unverzüglicher medizinischer Abklärung in Zusammenhang mit Notsituationen bei psychisch Erkrankten beziehungsweise psychotischen Inhaftierten sämtlichen Leiterinnen und Leitern der Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren zur Kenntnis gebracht. 

Der Erlass stellt Menschenrechte, Menschenwürde und Verhältnismäßigkeit klar in den Mittelpunkt. Deeskalation hat Vorrang vor Zwang, der nur als letztes Mittel zulässig ist. Die sogenannte 4D-Strategie – Dialog, Deeskalation, Durchsetzen und Distanz – bildet dafür den Handlungsrahmen.

Im Umgang mit psychisch erkrankten Inhaftierten ist insbesondere Sensibilität geboten. Deeskalation hat oberste Priorität. Isolation ist möglichst zu vermeiden und bei Zweifeln am psychischen Zustand unverzüglich medizinische Expertise einzuholen. Alle Vorfälle müssen zeitnah, vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Gleichzeitig stärken wir den Schutz der Bediensteten durch Fortbildung, Supervision und organisatorische Maßnahmen. Unser Ziel ist klar: Wir schützen die Rechte der Inhaftierten und die Sicherheit der Bediensteten gleichermaßen. 

Darüber hinaus erarbeitet die Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug seit Vorliegen des Berichtes der Hirtenberg-Kommission gemeinsam mit der Kompetenzstelle Medizin eine Sicherheitsstrategie. Dazu planen wir im FTZ Garsten einen Pilotbetrieb zur Ausweitung der Telemedizin für psychiatrische Konsultationen. Auch die im Bericht der Hirtenberg-Kommission vorgeschlagenen Schulungsmaßnahmen für Bedienstete setzt die Generaldirektion bereits um. 

Noch im Spätherbst beginnen die Bauarbeiten für eine Abteilung zur psychiatrischen Behandlung in der Justizanstalt Stein mit acht Haftplätzen und einem Sonderhaftraum. 

Wichtig für mich ist auch: Bei psychischen und psychiatrischen Akutsituationen unternehmen die Generaldirektion und die Justizanstalten alle erforderlichen Schritte, um schnellstmöglich einen geeigneten Behandlungsplatz in einer öffentlichen Krankenanstalt zu organisieren. Wann eine Aufnahme tatsächlich möglich ist, hängt allerdings von den dort verfügbaren Kapazitäten ab und liegt außerhalb des Einflussbereiches der Justizverwaltung. Bis zur Überstellung gewährleisten wir die erforderlichen medizinischen und psychiatrischen Versorgungen im Straf- und Maßnahmenvollzug bestmöglich.

Zu Frage 6:

Die Auswahl der Person der oder des in einem konkreten Gerichtsverfahren zu bestellenden Sachverständigen ist ausschließlich Sache des Gerichts im Rahmen der unabhängigen Rechtsprechung. § 86 des Gerichtsorganisationsgesetzes sieht vor, dass als Sachverständige vorrangig Personen zu bestellen sind, die in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen sind. Nur unter der Voraussetzung, dass eine solche Person nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, kann auch eine andere geeignete Person bestellt werden. 

Konkret für das Spezialgebiet psychiatrische Kriminaldiagnostik sind derzeit in Österreich jedenfalls 24 Personen in die Gerichtssachverständigenliste eingetragen, wobei es sich bei einer dieser Personen um einen ausgebildeten Kinderpsychiater handelt.

Zu Frage 7: 

Es sind mir keine Fälle bekannt, da dazu keine Daten in Evidenz gehalten werden.

Zu den Fragen 8 und 9:

Mit Stand 8.10. sind 962 Personen nach § 21 Abs. 1 StGB, davon 284 mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, und 715 Personen nach § 21 Abs. 2 StGB, davon 156 mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, untergebracht. 88 Personen sind vorläufig nach § 431 Abs. 1 StPO und 34 Personen sind vorläufig nach § 431 Abs. 2 StPO untergebracht.

Zu den Fragen 10 und 11:

Im FTZ Wien-Mittersteig sollen sowohl Personen gemäß § 21 Abs. 1 als auch Personen gemäß § 21 Abs. 2 StGB untergebracht werden. 

Die personelle Ausstattung eines FTZ ist von der jeweils aufhältigen Population, deren individuellen Merkmalen und den verschiedenen Berufsgruppen abhängig. Eine Beantwortung der Frage ist daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Zu den Fragen 12 bis 15:

Mit Stand August 2026 haben wir bei den Exekutivbediensteten 3 400 Planstellen, von denen 3 217 besetzt sind. Damit sind 183 Planstellen nicht besetzt. Der Planstellenbesetzungsgrad bei den Exekutivbediensteten liegt somit bei 94,6 Prozent. 

Die Zahlen aufgeteilt nach Verwendungsgruppen: 

Verwendungsgruppe E1: 59 Planstellen, davon 47 Planstellen besetzt – Besetzungsgrad 80 Prozent. 

Verwendungsgruppe E2a: 2 020 Planstellen, davon 1 833 Planstellen besetzt – Besetzungsgrad 90 Prozent. 

Verwendungsgruppe E2b: 1 320 Planstellen, davon 1 191 Planstellen besetzt – Besetzungsgrad 90 Prozent. 

Verwendungsgruppe E2c: eine Planstelle – da ist ein Tippfehler –, jedenfalls 146 besetzte Planstellen – Besetzungsgrad über 100 Prozent.

Aufgeteilt nach Justizanstalten lag der Planstellenbesetzungsgrad der Exekutivbediensteten im Jahr 2026 im Durchschnitt zwischen 76 Prozent am Münnichplatz und 104 Prozent in Klagenfurt. 

Mit Stand 1.9.2026 sind 37 Planstellen mit Personen besetzt, die karenziert sind. 

Im Jahr 2025 gab es in Summe 185 Fälle von Langzeitkrankenständen; im Jahr 2026 waren es im Zeitraum Jänner bis Juli 126 Fälle.

Die durchschnittlichen monatlichen Überstunden der Exekutivbediensteten in den Jahren 2023 bis 2026 belaufen sich auf folgende Werte:

2023: 15 492 Überstunden; 2024: 15 065 Überstunden; 2025: 15 760 Überstunden; 2026: bisher 14 512 Überstunden. Die monatlich ausbezahlten Überstunden verringerten sich somit von 2023 bis 2026 um rund 6 Prozent. 

Seit meinem Amtsantritt wurden insgesamt 17 Grundausbildungslehrgänge mit einer Gesamtzahl von 368 Teilnehmer:innen einberufen. In diesen Grundausbildungslehrgängen schlossen bisher 104 Teilnehmer:innen die Ausbildung erfolgreich ab.

Weiters kam es während meiner Amtszeit zu insgesamt 137 erfolgreichen Abschlüssen aus Grundausbildungslehrgängen, die vor Beginn meiner Amtszeit starteten. Insgesamt haben 53 Teilnehmer:innen die Ausbildung nicht abgeschlossen.

Zu Frage 16:

Ich habe die sich anhand der Personalanforderungsrechnung sowie aufgrund von relevanten Gesetzesvorhaben in den wirkungsorientierten Folgeabschätzungen ergebenden personellen Mehrbedarfe im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften gleich zu Beginn der Verhandlungen für die Budgetjahre 2027 und 2028 im Mai 2026 eingebracht. 

Aufgrund der von der Bundesregierung angestrebten Budgetkonsolidierung war die Schaffung dieser angeforderten weiteren Planstellen nicht möglich. Festzuhalten ist aber, dass es in der Justiz in dieser Periode zu keinem Planstellenabbau kommt, was in dieser angespannten budgetären Zeit keine Selbstverständlichkeit ist. Der Rechtsstaat bleibt handlungsfähig und vollumfänglich abgesichert.

Zu Frage 17:

Die Belagskapazität lag bei meiner Amtsübernahme im März 2025 bei 8 255, der tatsächliche Belag bei 8 889. Dies entspricht einer Belagsquote von 107,68 Prozent. Mit 1. Oktober 2026 haben wir eine Belagsfähigkeit von 8 421, der Belag liegt bei 9 204. Das entspricht einer Belagsquote von 109,3 Prozent.

Zu den Fragen 18 und 19:

Der anhaltende Überbelag im Straf- und Maßnahmenvollzug birgt Risiken. Deshalb arbeiten wir im Bundesministerium für Justiz laufend an gesetzlichen Maßnahmen zur Entlastung. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 haben wir bereits den elektronisch überwachten Hausarrest und die Möglichkeiten der bedingten Entlassung ausgeweitet. Auch die derzeit im Nationalrat verhandelte Strafvollzugsnovelle 2026 verfolgt dieses Ziel. 

Künftig soll bei Absehen vom Strafvollzug wegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots das Zustimmungserfordernis entfallen. Verurteilungen wegen schwerer Gewaltverbrechen, Sexualstraftaten und terroristischer Straftaten bleiben von diesen Entlastungsmaßnahmen natürlich ausgenommen. 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nummer 6627/J-NR/2026 betreffend neue Justizanstalt in Asten sowie Nummer 6750/J-NR/2026 betreffend Strafvollzug – Überbelegung in den Haftanstalten, hier insbesondere auf die Fragen 4 bis 6.

Zudem fand am 19.2.2026 eine Enquete zur Entlastung der Justizanstalten mit Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis statt, in der unter anderem Vorschläge des Netzwerks Kriminalpolitik zur Entlastung der Justizanstalten diskutiert wurden. Auch bei den Arbeitsgesprächen mit den Justizsprecherinnen und Justizsprechern aller Parlamentsparteien am 30. Juni und am 30. September dieses Jahres stand die Entlastung der Justizanstalten im Mittelpunkt.

Zu den Fragen 20 bis 23 sowie 37 und 38: 

Die Verhängung eines Einreise- oder Aufenthaltsverbots sowie Informationen über deren Vorliegen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Mit der gerade im Nationalrat zur Verhandlung stehenden Strafvollzugsgesetznovelle 2026 wird eine Verständigungspflicht der Fremdenbehörde über die Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots gegenüber den Justizanstalten in § 133a Abs. 3 Strafvollzugsgesetz normiert. 

Vonseiten des Bundesministeriums für Justiz werden insbesondere folgende Maßnahmen in Bezug auf Strafgefangene mit nicht österreichischer Staatsangehörigkeit forciert. Überstellungen zur Strafvollstreckung basieren innerhalb der EU auf dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI Freiheitsstrafen, der auf Initiative der österreichischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2006 zurückgeht. Probleme bestehen allerdings aufgrund der langen Verfahrensdauern in anderen EU-Mitgliedstaaten und wegen bürokratischer Hürden. Die konsequente und effektive Anwendung des Rahmenbeschlusses wird vom Bundesministerium derzeit prioritär verfolgt und auch von mir persönlich beim Rat der EU angesprochen werden. 

Für die Überstellung zur Strafverfolgung in Drittstaaten ist das Übereinkommen des Europarates zur Überstellung verurteilter Personen maßgeblich. Das Übereinkommen wurde von zahlreichen Staaten außerhalb des Europarates ratifiziert, darunter die USA, Japan, Israel und zuletzt Brasilien und Kirgisistan. Nach dem im Jahr 2001 in Kraft getretenen Zusatzprotokoll ist bei Vorliegen eines rechtskräftigen Aufenthalts- und Rückkehrverbotes eine Überstellung auch ohne Zustimmung der verurteilten Person möglich. Es wird daher dieser multilaterale Ansatz und der Beitritt möglichst vieler Staaten prioritär verfolgt und dies auch gegenüber bereitwilligen Staaten kommuniziert, zuletzt gegenüber Albanien. Darüber hinaus bestehen bilaterale Abkommen über die Übernahme zur Strafverfolgung mit Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kuba, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Thailand. 

Im Jahr 2024 fanden 177, im Jahr 2025 208 und im Jahr 2026 bisher 150 Überstellungen zur Strafvollstreckung statt. Nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit kann derzeit gemäß § 133a Strafvollzugsgesetz bei Vorliegen eines Einreise- oder Aufenthaltsverbotes mit Zustimmung des Insassen vom Strafvollzug abgesehen und eine Außerlandesbringung durch die Fremdenpolizei durchgeführt werden. Es erfolgt in diesen Fällen keine Inhaftierung im Ausland wegen der Verurteilung in Österreich. Darauf basierend erfolgten im Jahr 2024 insgesamt 411, im Jahr 2025 394 und im Jahr 2026 bisher 246 Entlassungen in den Herkunftsstaat. Mit der Strafvollzugsnovelle 2026, wie bereits erwähnt, entfällt im neu zu schaffenden § 133b das Zustimmungserfordernis des Drittstaatsangehörigen. Die Durchführung der Außerlandesbringung selbst fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Zu den Fragen 24 und 25:

Die Ausarbeitung des in meinem Vollziehungsbereich fallenden Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft sowie der Änderungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, des Staatsanwaltschaftsgesetzes mit der Strafprozeßordnung 1975 erfolgt durch die Fachabteilungen im Bundesministerium für Justiz im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach der Geschäftsverteilung und während der regulären Dienstzeiten. Externe Leistungen wurden seit meinem Amtsantritt nicht beauftragt, zusätzliche Kosten sind nicht entstanden. Die notwendige Legistik im Bereich der Bundesverfassung fällt in den Vollziehungsbereich des Bundeskanzleramtes. 

Grob geschätzt wird der Aufwand für die Bundesstaatsanwaltschaft brutto rund 9 Millionen Euro und 40 Planstellen betragen. Da der Großteil aus Umschichtungen kommen soll, betragen die reinen Mehrkosten netto etwa 3,5 Millionen Euro und entsprechend weniger Planstellen. Ich halte auch fest, dass es sich um grobe Schätzungen handelt. Die genauen Zahlen hängen von der konkreten Ausgestaltung ab, die noch Gegenstand politischer Verhandlungen sind.

Zu Frage 26:

Da diese Frage sämtliche Vorhaben im Wirkungsbereich des BMJ berührt, kann eine Aufzählung hier nicht vorgenommen werden. Im Bereich baulicher Maßnahmen müssen Prioritäten gesetzt werden, wobei die dringlichen und unaufschiebbaren Vorhaben jedenfalls umgesetzt und priorisiert werden. Im Bereich des Opferschutzes wurden keine Projekte oder Maßnahmen aus budgetären Gründen verschoben oder eingeschränkt. Trotz Einsparungen im Budget für den Verein Neustart kommt es zu keiner Reduktion der Leistungen durch den Verein. Mein Ressort befindet sich dazu im engen Austausch mit der Geschäftsführung des Vereins. 

Besonders erfreulich ist, dass das Modellprojekt Opfer-Täter-Dialog in einen Regelbetrieb übergeführt werden kann. Durch das Projekt konnte die Zahl der diversionellen Erledigungen durch Tatausgleiche merklich gesteigert werden, es stellt damit ein wertvolles Angebot für Opfer und Täter dar. Neben einem positiven Effekt auf die involvierten Personen hat dies auch einen positiven Effekt auf die Haftzahlen und die Tätigkeit der Gerichte.

Zu Frage 27:

Vorab möchte ich nochmals festhalten, dass mir der Erhalt einer funktionierenden Gerichtsbarkeit im ländlichen Raum ein zentrales Anliegen ist. Bei allen Überlegungen zu Änderungen der Gerichtsorganisation achte ich strikt darauf, dass es zu keinen Kürzungen kommt, die dazu führen, dass den Menschen der Zugang zum Recht genommen wird. Besonders wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, auch im ländlichen Raum sicherzustellen, dass die rechtsschutzsuchende Bevölkerung einen effektiven Zugang zum Recht hat und ein uneingeschränktes Bürger:innenservice in Anspruch nehmen kann. 

Bei all unseren Überlegungen zu den Gerichtsstrukturreformen ist das ein tragender Grundsatz, den wir stets mitberücksichtigen. Bereits im Jahr 2019 hat sich eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz jene Bezirksgerichte angeschaut, bei denen eine Zusammenlegung mit einem anderen Standort unter Heranziehung strenger Parameter indiziert war. Es sollen jedenfalls nur jene Standorte mit einem anderen Standort zusammengelegt werden, bei denen eine Zusammenlegung ohne zusätzliche Kosten möglich ist. Die geplanten Strukturreformen sind daher keineswegs das Ergebnis kurzfristiger Überlegungen. Eine Zusammenlegung von Bezirksgerichten wird jedenfalls nur nach eingehenden Gesprächen mit den betroffenen Gemeinden und Ländern erfolgen, zumal die dafür erforderliche Verordnung von der Bundesregierung zu erlassen ist und daher ein breiter Konsens erzielt werden muss. 

In Bezug auf die in den Bundesländern identifizierten Standorte können folgende mögliche Einsparungen für Normmieten, Betriebskosten, Energiekosten, Sicherheitsdienstleistungen, Reinigung und Sicherheitsmaßnahmen angenommen werden: Burgenland: insgesamt 316 630,10 Euro; Niederösterreich: insgesamt 274 814,64 Euro; Steiermark: insgesamt 507 383,53 Euro; Tirol: insgesamt 997 583,25 Euro; Vorarlberg: insgesamt 176 283,08 Euro; insgesamt: 2 272 694,60 Euro.

Zu Frage 28:

Das Justizministerium ist mit dem Verein Neustart im engen Austausch, sodass es zu keiner Einschränkung des Leistungsumfangs kommen wird.

Zu Frage 29:

Wir gehen einen anderen Weg. Im Umgang mit strafunmündigen Kindern setzen wir auf Erziehung und Maßnahmen, die ihre Entwicklung fördern. Dazu zählen engmaschige sozialpädagogische Betreuung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und gezielte Interventionen bereits an der Schwelle zur Straffälligkeit. Denn das Wiener Modellprojekt Auszeit-WG zeigt, dass wir Kinder und Jugendliche wirksam aus der Kriminalität führen können. Dort wurde ab Juli ein 13-jähriger Intensivtäter betreut und nach dem Heimaufenthaltsgesetz in seiner Freiheit beschränkt. Nach wenigen Wochen konnte er eine andere Einrichtung wechseln und ist seither nicht mehr straffällig geworden. 

Wir arbeiten deshalb soeben an einer gesetzlichen Grundlage, um auch strafunmündigen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen aus pädagogischen Gründen die Freiheit entziehen zu können. Der Entwurf wird in Kürze den Koalitionspartnern übermittelt. Unser Gesetzesvorschlag sieht eine vorübergehende verhältnismäßige Freiheitsentziehung vor, wenn das Kind sich selbst oder andere gefährdet oder seine Entwicklung und Entfaltung ernstlich und erheblich gefährdet sind. Voraussetzung ist ein fachgemäßes pädagogisches Gesamtkonzept der Einrichtung. Eine gerichtliche Kontrolle mit kurzen Fristen und eine Minderjährigenvertretung nach dem Vorbild der Bewohner:innenvertretung sollen die Grundrechte der Betroffenen sichern.

Zu Frage 30:

Die Zahl der Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz entwickelte sich wie folgt: 2015: 6 500; 2016: 6 089; 2017: 6 994; 2018: 7 567; 2019: 6 849; 2020: 5 882; 2021: 6 037; 2022: 5 533; 2023: 5 341; 2024: 5 482 und 2025: 5 067. Insgesamt wurden im Zeitraum 2015 bis 2025 67 341 Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz erfasst. Die Zahlen beziehen sich auf Verurteilungen ohne Berücksichtigung der Rechtskraft. 

Zu Frage 31:

Die rechnerische Relation zwischen den bei den Staatsanwaltschaften angefallenen Suchtmittelgesetzverfahren und den gerichtlichen Verurteilungen entwickelte sich wie folgt: 2015: 18,39 Prozent; 2016: 15,35 Prozent; 2017: 15,35 Prozent; 2018: 16,46 Prozent; 2019: 15,1 Prozent; 2020: 13,66 Prozent; 2021: 15,75 Prozent; 2022: 14,71 Prozent; 2023: 13,65 Prozent; 2024: 13,22 Prozent und 2025: 12,57 Prozent. Damit ist die rechnerische Relation im Betrachtungszeitraum insgesamt gesunken. 

Über die Jahre 2015 bis 2025 ergibt sich eine Gesamtrelation von 14,92 Prozent. Zu beachten ist, dass die Auswertung den Anfall bei den Staatsanwaltschaften und nicht die Zahl der polizeilichen Suchtmittelanzeigen gegenüberstellt. Aufgrund möglicher zeitlicher Verschiebungen zwischen dem Verfahrensanfall und der Verurteilung handelt es sich zudem um eine rein rechnerische Relation und nicht um eine Verurteilungsquote einzelner Verfahren.

Zu Frage 32:

Vorweg ist festzuhalten, dass nicht jede polizeiliche Anzeige strafrechtliche Relevanz hat und daher zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen muss. Ebenso führt nicht jedes Ermittlungsverfahren zu einer Anklage. Im Zeitraum 2015 bis 2025 gab es insgesamt 14 Novellen des Suchtmittelgesetzes. Hervorzuheben ist das Strafrechtsänderungsgesetz 2015, mit dem § 13 Abs. 2a und 2b Suchtmittelgesetz geändert wurden und die damit zusammenhängende diversionelle Erledigung sowie eine engere Definition der Gewerbsmäßigkeit. Diese Änderungen trugen sicherlich zu einem Rückgang der Verurteilungszahlen und zu einem Anstieg der Diversionen bei. Außerdem sieht das österreichische Recht verschiedene Alternativen zur Bestrafung vor. Damit trägt das Recht dem Grundsatz Therapie statt Strafe bei Suchtkranken Rechnung, da die reine Bestrafung bei Suchtkranken oft keine Einsicht beziehungsweise Änderung ihres Suchtverhaltens hervorruft.

Zu den Fragen 33 und 34:

In den Jahren 2015 bis 2025 wurden insgesamt 873 096 staatsanwaltschaftliche Erledigungen im Zusammenhang mit Suchtmittelgesetzdelikten erfasst. Davon entfielen 108 602 auf Anklagen, 503 458 auf diversionelle Erledigungen und 107 208 auf Einstellungen. Weitere 34 782 Erledigungen betrafen Ausscheidungen, 49 437 Abbrechungen und 69 552 sonstige Erledigungen. 

Die jährliche Zahl der Anklagen betrug 2015: 12 077; 2016: 10 264; 2017: 11 027; 2018: 11 003; 2019: 10 888; 2020: 9 589; 2021: 9 026; 2022: 8 591; 2023: 8 568; 2024: 9 023 und 2025: 8 466. 

Diversionelle Erledigungen wurden 2025 in 27 216, 2016 in 38 646, 2017 in 53 331, 2018 in 53 482, 2019 in 51 353, 2020 in 51 906, 2021 in 48 090, 2022 in 44 159, 2023 in 44 481, 2024 in 45 718 und 2025 in 45 076 Fällen erfasst. 

Die Zahl der Einstellungen betrug 2015: 10 897; 2016: 9 911; 2017: 9 533; 2018: 9 704; 2019: 10 219; 2020: 10 204; 2021: 9 044; 2022: 8 444; 2023: 8 962; 2024: 10 005 und 2025: 10 335. 

Bei den Erledigungen nach § 35 Suchtmittelgesetz unterscheidet die Auswertung zwischen dem vorläufigen Rücktritt gemäß § 35 Suchtmittelgesetz, dem vorläufigen Rücktritt gemäß § 35 Abs. 9 Suchtmittelgesetz und der vorläufigen Zurücklegung unter Bedingungen oder Auflagen. Zusammengenommen wurden in diesen drei Kategorien 269 854 Erledigungen umfasst. 

Die jährlichen Fallzahlen betrugen 2015: 14 465; 2016: 25 697; 2017: 28 146; 2018: 27 448; 2019: 20 056; 2020: 26 717; 2021: 23 767; 2022: 23 170; 2023: 23 574; 2024: 24 510 und 2025: 23 307. 

Der rechnerische Anteil dieser drei Erledigungsarten an sämtlichen staatsanwaltschaftlichen Erledigungen betrug 2015: 21,68 Prozent; 2016: 34,88 Prozent; 2017: 31,7 Prozent; 2018: 30,74 Prozent; 2019: 32,13 Prozent; 2020: 31,41 Prozent; 2021: 30,38 Prozent; 2022: 31,78 Prozent; 2023: 31,67 Prozent; 2024: 31,06 Prozent und 2025: 30,79 Prozent. Über den gesamten Betrachtungszeitraum ergibt sich damit ein rechnerischer Anteil von rund 30,75 Prozent.

Zu Frage 35:

In den Jahren 2015 bis 2025 wurden insgesamt 31 279 Verurteilungen ausländischer Staatsangehöriger inklusive EU-Bürgerinnen und -Bürger wegen Delikten nach dem Suchtmittelgesetz erfasst. Die jährlichen Zahlen betrugen 2015: 2 737; 2016: 2 840; 2017: 3 549; 2018: 3 849; 2019: 3 306; 2020: 2 506; 2021: 2 655; 2022: 2 470; 2023: 2 490; 2024: 2 455 und 2025: 2 422. (Vizepräsident Gfrerer übernimmt den Vorsitz.)

Zu Frage 35a: 

Bei Verurteilungen nach § 28 Suchtmittelgesetz betrug der Anteil ausländischer Staatsangehöriger inklusive EU-Bürgerinnen und -Bürger 2015: 51,31 Prozent, 2016: 53,8 Prozent; 2017: 56,66 Prozent; 2018: 62,01 Prozent; 2019: 64,5 Prozent; 2020: 57,48 Prozent; 2021: 60,9 Prozent; 2022: 62,14 Prozent; 2023: 58,32 Prozent; 2024: 56,28 Prozent und 2025: 54,44 Prozent. Über den gesamten Zeitraum lag der Anteil bei 58,62 Prozent.

Bei Verurteilungen nach § 28a Suchtmittelgesetz lag der Anteil ausländischer Staatsangehöriger inklusive EU-Bürgerinnen und -Bürger 2015 bei 47,11 Prozent; 2016 bei 48,12 Prozent; 2017 bei 46,73 Prozent; 2018 bei 51,62 Prozent; 2019 bei 51,21 Prozent; 2020 bei 46,66 Prozent; 2021 bei 46,26 Prozent; 2022 bei 48,78 Prozent; 2023 bei 49,26 Prozent; 2024 bei 48,38 Prozent; und 2025 bei 49,60 Prozent. Über den gesamten Zeitraum betrug der Anteil 48,6 Prozent. 

Die Frage 35b kann im Rahmen einer mündlichen Beantwortung nicht im Detail ausgeführt werden.

Zu Frage 36:

Das Merkmal Migrationshintergrund wird nicht erfasst. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.31

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Ich danke für die Beantwortung. 

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. 

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates auf insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.